Herkunft und Transporte von Kernbrennstoffen und ihrem Ausgangsmaterial
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Ute Koczy, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der öffentlichen Debatte um das Für und Wider der Atomkraftnutzung spielt ein wesentlicher Aspekt hierzulande oft nur eine nachgeordnete Rolle: die schwerwiegenden ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Folgen, die mit dem Abbau von Uran bzw. Kernbrennstoffen verbunden sind. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr mit ihrer Kleinen Anfrage „Herkunft des Urans in deutschen Atomkraftwerken“ (Bundestagsdrucksache 17/5858) befragt. Aufgrund der Entwicklungen seit dem Inkrafttreten der letzten Atomgesetznovelle am 6. August 2011 haben sich neue Erkenntnisse und Fragekomplexe zur Herkunft und zu den Transporten von Kernbrennstoffen und ihrem Ausgangsmaterial ergeben.
Die Herkunftsrückverfolgung des Urans zum Förderungs- bzw. Abbauland (nicht nur „Herkunftsland“, wie es die Bundesregierung verwendet, vgl. etwa die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037) ist aufgrund mangelnder Transparenz und Auskunftsbereitschaft der Bundesregierung öffentlich nicht möglich. Bei der Versorgungsagentur Euratom in Luxemburg liegen zwar die privatwirtschaftlichen Lieferverträge vor, diese werden jedoch vertraulich behandelt. Es ist allerdings nicht klar, inwiefern die Bundesregierung Zugriff auf, ggf. auch vertrauliche, Informationen der Versorgungsagentur hat. Darüber hinaus ist nicht klar, welche Erkenntnisse der Bundesregierung durch Informationen aus den deutschen Botschaften oder den Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in den jeweiligen Abbauländern vorliegen. Gleiches gilt für Informationen, die im Rahmen der Aktivitäten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) gesammelt werden.
Auch der Transport von Kernbrennstoffen aus dem Herkunftsland nach Deutschland ist nicht vollständig offengelegt. Auf der Webseite des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) werden zwar informative Übersichten über aktuelle Transportgenehmigungen veröffentlicht, diese decken aber nur einen Teil der für Deutschland relevanten Transporte ab. Die zuständige Behörde für die Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen und die Entgegennahme der Anzeigen nach zollamtlicher Bearbeitung (Nicht-EU-Staaten) bzw. direkt (bei Verbringung innerhalb der EU) ist laut § 22 des Atomgesetzes „Zuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung“ das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Überwachung von grenzüberschreitenden Verbringungen obliegt dem Bundesministerium der Finanzen oder den von ihm bestimmten Zolldienststellen.
Diese Anfrage bezieht sich auf grenzüberschreitende Verbringungen von radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit § 4 des Atomgesetzes bzw. den §§ 16 bis 22 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die bereits Kernbrennstoffe sind oder der Herstellung von Kernbrennstoffen dienen. Im Folgenden wird dafür der Begriff „Kernbrenn- und Ausgangsstoffe“ verwendet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen46
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Uranmarktes kurz-, mittel- und langfristig in Bezug auf Produktion, Bedarf, Preise und Abbaugebiete/Herkunftsländer für Deutschland nach dem Inkrafttreten der letzten Atomgesetznovelle am 6. August 2011?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Verknappung der Uranvorräte die künftige Rolle der Atomkraft in der weltweiten Energieversorgung?
Von welchen Behörden bekommt das Statistische Bundesamt welche Informationen über die Mengen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, die nach Deutschland importiert und von Deutschland exportiert werden?
In welcher Form und Genauigkeit bekommt es sie jeweils, und welche Informationsaspekte/-kategorien werden dabei übermittelt?
Liegen im BfS noch die Daten der Transportgenehmigungen vor, die weiter zurückreichen als die auf der BfS-Webseite in der aktuellen Tabelle „Aktuell genehmigte Transporte für Kernbrennstoffe und Großquellen“ bzw. „Gültige Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz bzw. §§ 16 und 18 StrlSchV“ veröffentlichten (in dieser Onlinetabelle reichen die Daten bezüglich des Antragsdatums aktuell bis 2010 zurück)?
Falls ja, bis zu welchem Jahr reichen die im BfS noch vorliegenden Daten der Transporte zurück?
Falls nein, warum nicht?
Welche Genehmigungen, Bescheinigungen etc. von Behörden aus dem jeweiligen Lieferland werden im Zuge der grenzüberschreitenden Verbringung von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen dabei welchen Bundesbehörden übermittelt?
Wer sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die für die Ausfuhrgenehmigung und die für die Transportgenehmigung zuständigen ausländischen Behörden (bitte konkrete Nennung des amtlichen Namens der jeweiligen Behörde, differenziert nach Ländern)?
Insbesondere, wer sind diese Behörden für die Länder Frankreich, Belgien, Niederlande, Großbritannien, Schweden, Spanien, USA, Kanada, Russland, Brasilien, China, Schweiz?
Bis zu welchem Jahr zurückliegend liegen im BAFA heute noch welche Daten bezüglich der grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen vor (bitte vollständige Angabe aller Arten dieser Daten, wie z. B. Beschreibung der Stoffe, Menge, Behälter, Absender, Absenderort, Empfänger, Bestimmungsort, Transportdatum, Lieferunternehmen/Antragsteller usw. und, falls möglich, differenziert nach Einfuhrgenehmigung, Ausfuhrgenehmigung, Anzeige etc.)?
Welche Daten liegen dem BAFA jeweils zur Zeit der Genehmigung bzw. Bearbeitung/Anzeige vor (bitte vollständige Angabe aller Arten dieser Daten)?
Bis zu welchem Jahr zurückliegend liegen beim Zoll heute noch welche Daten bezüglich der grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen vor (bitte vollständige Angabe aller Arten dieser Daten, wie beispielsweise Beschreibung der Stoffe, Menge, Behälter, Absender, Absenderort, Empfänger, Bestimmungsort, Transportdatum, Lieferunternehmen/Antragsteller usw.)?
Welche Daten liegen dem Zoll jeweils zu der Zeit der Genehmigung bzw. Bearbeitung vor (bitte vollständige Angabe aller Arten dieser Daten)?
Werden a) beim BAFA, b) beim BfS und/oder c) beim Zoll Datenbanken und/oder digitale Übersichten im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Verbringung von (u. a.) Kernbrenn- und Ausgangsstoffen geführt?
Falls ja, jeweils seit wann und in welcher Ausführlichkeit?
Von welchen Behörden wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) jährlich in welcher Form und in welcher Ausführlichkeit über die grenzüberschreitende Verbringung von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen informiert?
Welche grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen gab es vom Jahr 2000 bis zum Ende des Jahres 2011 (bitte für jedes Jahr tabellarische Übersichten mit transportgenauer Beschreibung der Stoffe, Menge, Behälter, Absender, Absenderort, Empfänger, Bestimmungsort, Transportdatum, Lieferunternehmen/Antragsteller usw.)?
Für welche Jahre wäre es der Bundesregierung aufgrund der ihr heute noch vorliegenden Informationen möglich, die vorangegangene Frage transportgenau zu beantworten (für den Fall, dass sie dies nicht gemacht hat)?
Welche deutschen Atomkraftwerke haben seit dem Jahr 2000 Brennelemente von der AREVA NP GmbH bezogen?
Welche deutschen Atomkraftwerke haben seit dem Jahr 2010 Brennelemente von der AREVA NP GmbH bezogen?
Inwiefern informiert die Euratom-Versorgungsagentur in Luxemburg die Bundesregierung (vertraulich) über die der Versorgungsagentur vorliegenden Informationen aufgrund der ihr angezeigten privaten Lieferverträge (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037 zu Frage 21)?
Inwiefern hat die Bundesregierung die Möglichkeit, vertraulich Informationen von der Versorgungsagentur zu erhalten, falls die Bundesregierung dies wünscht (bitte vollständige Angabe aller Möglichkeiten)?
Welche sind dabei die rechtlichen Grundlagen?
Verfügt die Bundesregierung über vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit privaten Lieferverträgen zu Kernbrenn- und Ausgangsstoffen?
In welchen Ländern ist die BGR mit Projekten oder anderweitiger Zusammenarbeit, z. B. Beratung, zum Thema Uran in welcher Form und in welchem Umfang tätig?
Welche Projekte bzw. Beratungen führt die BGR in Namibia (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037) durch, und welche Laufzeit hatten bzw. haben sie?
Wie und auf wessen Wunsch hin kamen sie zustande?
Welche Erkenntnisse hat die BGR dabei wann, wodurch und von wem gewonnen; insbesondere welche schriftlichen Erkenntnisse?
Welche schriftlichen Ergebnisse und Berichte hat die BGR dabei produziert, und für wen?
Worin genau bestehen die Projekte bzw. Beratungen der BGR in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), und welche Laufzeit haben sie?
Wie und auf wessen Wunsch hin kamen sie zustande?
Welche Erkenntnisse hat die BGR dabei wann, wodurch und von wem gewonnen; insbesondere welche schriftlichen Erkenntnisse?
Welche schriftlichen Ergebnisse und Berichte hat die BGR dabei produziert, und für wen?
Was sind die konkreten Maßnahmen und wie ist der Umsetzungsstand des BGR-Projekts in der DR Kongo „Einführung und Umsetzung eines Zertifizierungssystems für mineralische Rohstoffe“?
Welche Erkenntnisse liegen in welcher Form vor, und an wen wurden und werden sie übermittelt?
Welche Erkenntnisse zum Thema Uran und Uranabbau hat die Bundesregierung aufgrund von Informationen durch die deutschen Auslandsvertretungen, durch die Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vor Ort oder durch sonstige Kontakte z. B. zu Firmen/Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen oder anderweitigen Organisationen der Zivilgesellschaft in den Uranabbauländern
a) Republik Niger
b) Namibia
c) Kasachstan
d) Usbekistan
e) USA
f) Kanada
g) Russland
h) Australien
i) Ukraine
j) China
k) Malawi
l) Südafrika
m) Indien
n) Tschechische Republik
o) Brasilien
p) Rumänien
q) Pakistan
r) Tansania
s) Mongolei
jeweils?
Welche Gespräche oder anderweitigen Kontakte hat oder hatte die Bundesregierung, die deutschen Botschaften oder die Durchführungsorganisationen der deutschen EZ mit den Regierungen in
a) der Republik Niger
b) Namibia
c) Kasachstan
d) Usbekistan
e) den USA
f) Kanada
g) Russland
h) Australien
i) der Ukraine
j) China
k) Malawi
l) Südafrika
m) Indien
n) der Tschechischen Republik
o) Brasilien
p) Rumänien
q) Pakistan
r) Tansania
s) der Mongolei
zum Thema Uranabbau im Allgemeinen und zu den schädlichen Auswirkungen des Abbaus auf Mensch und Umwelt?
Welche der dort erworbenen Erkenntnisse zu Problemen im Zusammenhang mit dem Uranabbau wurden zu den Akten gegeben (mit der Bitte um genaue Angabe des Verfassers, des Datums, der Aktennummer etc.)?
Welche der dort erworbenen Erkenntnisse zu Problemen im Zusammenhang mit dem Uranabbau wurden in welcher Form nach Berlin übermittelt (mit der Bitte um genaue Angabe des Verfassers, des Datums, der Aktennummer etc.)?
Welche Erkenntnisse zu Problemen im Zusammenhang mit dem Uranabbau wurden oder werden noch von den deutschen Auslandsvertretungen jeweils in
a) der Republik Niger
b) Namibia
c) Kasachstan
d) Usbekistan
e) den USA
f) Kanada
g) Russland
h) Australien
i) der Ukraine
j) China
k) Malawi
l) Südafrika
m) Indien
n) der Tschechischen Republik
o) Brasilien
p) Rumänien
q) Pakistan
r) Tansania
s) der Mongolei
vor Ort direkt nachgeprüft?
Welche Konsequenzen für den Import von Uran zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen, die sie durch ihre Botschaften, die Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vor Ort oder sonstige Kontakte wie z. B. zu Firmen/Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen oder anderweitigen Organisationen der Zivilgesellschaft in den Uranabbauländern erhält?
Welche sind konkret die jeweiligen „strengen Umweltschutzvorschriften“, auf die sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037 zu Frage 6 bezieht?
Aufgrund welcher Informationen ist sich die Bundesregierung sicher, dass die von ihr in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037 zu Frage 6 genannten „strengen Umweltschutzvorschriften“ für einen umweltverträglichen Bergbau mit möglichst geringfügigen Folgen eingehalten werden?
Wie kann sich die Bundesregierung sicher sein, dass ein umweltverträglicher Bergbau mit möglichst geringfügigen Folgen in der Praxis „gewährleistet“ wird, wie von ihr in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037 zu Frage 6 behauptet wurde?
Wie kann sich die Bundesregierung sicher sein, dass in allen Bergbau betreibenden Ländern eine strenge Umweltverträglichkeitsprüfung beim Betrieb und vor allem bei der Eröffnung neuer Uranlagerstätten durchgeführt wird, wie von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6310 zu Frage 11 angegeben wurde?
Welche sind konkret die „der Bundesregierung vorliegenden Informationen“, auf die sie sich in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6310 bezieht, und woher stammen sie?
Was versteht die Bundesregierung unter der Einschränkung „weitgehend“, auf die sie sich in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037 zu Frage 6 bezieht?
Was wäre eine Definition von festgelegten Regeln oder Mindeststandards (ökologisch, sozial, menschen-, arbeitsrechtlich), die laut der Bundesregierung einzuhalten sind, um eine Gefährdung und Schädigung von Mensch und Natur durch den Uranabbau zu vermeiden?
In welchem Ausmaß oder Umfang setzt sich die Bundesregierung in konkret welchem internationalen Rahmen dafür ein, dass beim Uranabbau Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden?
Unterstützt die Bundesregierung die Prozesse, Ergebnisse und das Monitoring der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) in den EITI-Ländern, in denen Uran gefördert wird?
Welche Informationen erhält die Bundesregierung zu den Monitoringprozessen der EITI, und beurteilt sie diese als ausreichend, um das Prinzip der Transparenz und Partizipation beim Abbau von Rohstoffen und Bodenschätzen, gerade im Hinblick auf uranfördernde Länder, zu verbessern?