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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Fragen zum Atomkraftwerksvorhaben Temelin 3 und 4, zum bestehenden Atomkraftwerk Temelin 1 und Nachfragen zu Bundestagsdrucksache 17/10269

Defizite bei der Wahrnehmung der Rechte der deutschen Öffentlichkeit bei der derzeit laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung: gegenseitige Information der deutschen und tschechischen Seite, Einbeziehung der Bundesländer durch das BMU, UVP-Standpunkt des tschechischen Umweltministeriums, Aktivitäten von Bundesregierung und -behörden, Sicherheitsfragen betr. etwaigen Mängeln an einer Schweißnaht<br /> (insgesamt 44 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

23.08.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1043508. 08. 2012

Fragen zum Atomkraftwerksvorhaben Temelin 3 und 4, zum bestehenden Atomkraftwerk Temelin 1 und Nachfragen zu Bundestagsdrucksache 17/10269

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Elisabeth Scharfenberg, Hans-Josef Fell, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die beiden tschechischen Atomkraftwerke (AKW) Temelin 1 und 2 sind seit 2000 bzw. 2002 unweit der deutschen Grenze in Betrieb. Aktuell wird der Bau zweier weiterer Reaktorblöcke am Standort Temelin (tschechisch: Temelín) geplant. Am 22. Juni 2012 fand hierfür der eintägige und nach jetzigem Stand einzige Erörterungstermin im tschechischen Budweis statt. Sowohl Deutschland als auch Österreich nehmen an der aktuell noch laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der grenzüberschreitenden Regelungen teil. Dabei muss präzisiert werden, dass sich für Deutschland lediglich die Bundesländer Sachsen und Bayern, nicht aber Thüringen und die anderen Bundesländer beteiligen. Hinzu kommt, dass auch innerhalb Bayerns und Sachsens keine einheitliche Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet.

Die Bundesregierung vertritt die Position, dass für die grenzüberschreitende Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit auf deutscher Seiten die jeweils obersten Landesbehörden zuständig seien und dies „konsequent und sachgerecht“ sei.

Wie bereits in der Vorbemerkung der Fragesteller in der Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/10049 erläutert, weist diese Haltung aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in der Praxis Defizite und Widersprüche auf, aus denen für deutsche Bürgerinnen und Bürger gravierende Nachteile erwachsen hinsichtlich ihres Rechts, sich angemessen an dem Vorhaben beteiligen zu können.

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung in früheren Legislaturperioden selbst nicht diese Position vertrat, sondern sich zu Temelin 1 und 2 deutlich mehr engagierte, wie z. B. der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/10269 und dem Onlinearchiv der Pressemeldungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zu entnehmen ist.

Diese Anfrage thematisiert einige Defizite, die im Rahmen der derzeit laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung bezüglich der Wahrnehmung der Rechte der deutschen Öffentlichkeit zu Tage getreten sind, dient Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/10269 und thematisiert Fragen bezüglich einer möglichen Schwachstelle im Kühlkreislauf des bereits in Betrieb befindlichen AKW Temelin 1, die von der Umweltschutzorganisation Greenpeace seit einigen Jahr aufgeworfen werden und noch nicht verlässlich bzw. abschließend geklärt scheinen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Wann genau (bitte das Datum angeben) und wo findet im kommenden Herbst die nächste Sitzung der Deutsch-Tschechischen Kommission zur Information über Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz (DTK) statt?

2

Welche Fragen und Themen zu Temelin 3 und 4 will das BMU dabei stellen bzw. besprechen?

3

Welche konkreten schriftlichen Informationen bezüglich Temelin 3 und 4 hat das BMU in dieser Wahlperiode von der tschechischen Seite im Rahmen der DTK erhalten?

Insbesondere, welche derartigen schriftlichen Informationen erhielt das BMU bei den DTK-Sitzungen am 1./2. Dezember 2008, 1./2. Dezember 2009, 4./5. November 2010 und 5./6. Dezember 2011?

4

Welche (Ergebnis-)Protokolle und/oder Vermerke oder sonstigen Unterlagen im Zusammenhang mit diesen DTK-Sitzungen am 1./2. Dezember 2008, 1./2. Dezember 2009, 4./5. November 2010 und 5./6. Dezember 2011 gibt es, die mit Temelin 3 und 4 zusammenhängen (bitte vollständige Auflistung mit Datum angeben)?

5

Welche dieser Unterlagen sind aufgrund welcher vertraglichen Vereinbarung vertraulich und ggf. welchem VS-Grad genau unterliegen sie (NfD/ vertraulich/geheim)?

Wie lautet die Passage der betreffenden vertraglichen Vereinbarung im Wortlaut?

Welche dieser Unterlagen können, auch wenn sie grundsätzlich vertraulich behandelt werden, herausgegeben werden, wenn Tschechien damit einverstanden ist (und ggf. weitere Beteiligte, falls nötig)?

6

Welche Informationen wurden dem BMU in seiner Funktion als Espoo-Kontaktstelle wann genau von Tschechien zugestellt außer dem Notifizierungsschreiben vom 6. August 2008 zum Vorhaben „Neue Kernkraftanlage am Standort Temelin einschließlich Ableitung der Generatorleistung in das Umspannwerk mit Schaltanlage Koín“ (bitte jeweils Titel, Kurzbeschreibung, Datum und Absender angeben)?

7

Wurde dem BMU insbesondere der Standpunkt des tschechischen Umweltministeriums zur Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) vom 3. Februar 2009 zugeleitet (online öffentlich zugänglich in tschechischer Sprache unter www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltthemen/umweltpolitische/ ESPOOverfahren/UVPETE34/UVP_ETE_34_Abschluss_Sccoping_cz.pdf und in deutscher Sprache unter www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/ umweltthemen/umweltpolitische/ESPOOverfahren/UVPETE34/UVP_ETE _34_Abschluss_Scoping_dt.pdf)?

Falls ja, wann und von wem?

8

Welche Bundesländer hat das BMU über das Notifizierungsschreiben vom 6. August 2008 zum Vorhaben „Neue Kernkraftanlage am Standort Temelin einschließlich Ableitung der Generatorleistung in das Umspannwerk mit Schaltanlage Koín“ informiert?

Welche Bundesländer hat das BMU nicht darüber informiert und weshalb?

9

Welche Bundesländer haben daraufhin wann genau und wie reagiert?

Welche Bundesländer haben überhaupt nicht reagiert?

10

Kann das BMU bestätigen, dass die alleinige Beteiligung Sachsens und Bayerns an dem grenzüberschreitenden UVP-Verfahren allein daher rührt, dass die anderen Bundesländer entschieden haben, sich nicht zu beteiligen?

11

Kann das BMU bestätigen, dass es weder von tschechischer Seite noch seitens des BMU noch von dritter Seite eine fachliche Analyse gibt, welche Teile Deutschlands und damit welche Bundesländer als potenziell betroffen anzusehen sind vom Vorhaben Temelin 3 und 4, und welche Teile nicht?

Kann das BMU insbesondere bestätigen, dass es für das Vorhaben Temelin 3 und 4 keine Ausbreitungsanalysen für den Fall eines Atomunfalls gab, aufgrund derer entschieden wurde, welche Bundesländer als potenziell betroffen anzusehen sind und welche nicht?

Falls nein, welche derartigen Analysen von wann und von wem gibt es?

12

Welche wesentlichen Schreiben, E-Mails etc. hat das BMU in dieser Wahlperiode im Zusammenhang mit dem Vorhaben Temelin 3 und 4 wann genau vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) erhalten?

Was waren die wesentlichen Anliegen und Punkte dieser Schreiben des StMUG?

13

Insbesondere welche Schreiben, E-Mails etc. hat das BMU in diesem Jahr im Zusammenhang mit dem Vorhaben Temelin 3 und 4 wann genau vom StMUG erhalten?

Was waren die wesentlichen Anliegen und Punkte dieser Schreiben des StMUG?

14

Wie viele Einwendungen aus Deutschland (sei es über Sachsen, über Bayern oder direkt an das tschechische Umweltministerium) hat es im Jahr 2012 nach Kenntnis des BMU insgesamt zu Temelin 3 und 4 gegeben?

15

Inwiefern steht Deutschland mit dem tschechischen Umweltministerium im Austausch bezüglich dessen Vorbereitungen für dessen UVP-Standpunkt zu Temelin 3 und 4?

16

Gibt es eine Art Konsultationsprozess zwischen Tschechien und Deutschland, bevor das tschechische Umweltministerium seinen UVP-Standpunkt zu Temelin 3 und 4 endgültig verabschiedet?

a) Falls ja, inwiefern und welche inhaltlichen Aktivitäten des BMU sind damit verbunden?

b) Falls nein, weshalb nicht, und wäre ein Art von Konsultationsprozess möglich, wenn Deutschland das tschechische Umweltministerium darum ersuchen würde?

17

Für welches Quartal erwartet das BMU gegenwärtig die Verabschiedung des UVP-Standpunkts des tschechischen Umweltministeriums zu Temelin 3 und 4 bzw. – falls noch unklar – erwartet das BMU die Verabschiedung noch in diesem Jahr?

18

Hat das tschechische Umweltministerium signalisiert, seinen UVP- Standpunkt zu Temelin 3 und 4 nicht vor der nächsten DTK-Sitzung (im Herbst 2012) zu verabschieden?

19

Worin genau bestanden die in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 43 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/10269 genannten wiederholten Anstrengungen der Bundesregierung, eine bilaterale Vereinbarung mit der Tschechischen Republik zur Durchführung grenzüberschreitender UVP-Verfahren zu schaffen?

Um wie viele Anstrengungen jeweils wann genau (bitte Datum angeben), in jeweils welcher Form, von jeweils welcher Bundesbehörde und mit jeweils welchem wesentlichen Inhalt handelt es sich?

20

Gab es insbesondere derartige Anstrengungen anderer Bundesbehörden als dem BMU (ggf. bitte betreffende Aspekte wie in der vorangegangenen Frage erläutern)?

21

Wusste das Bundeskanzleramt von diesen Anstrengungen, als die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dem tschechischen Ministerpräsidenten Petr Necˇas im Januar 2012 auf seinen Brief vom 10. November 2011, mit dem er eine unverbindliche Informationsveranstaltung zu Temelin 3 und 4 anbot, antwortete?

22

Hält das BMU die Regelungen zur Durchführung grenzüberschreitender UVP-Verfahren in der EU-UVP-Richtlinie für ausreichend vor dem Hintergrund, dass Deutschland mit Polen ein bilaterales Abkommen zur Durchführung grenzüberschreitender UVP-Verfahren abgeschlossen hat und ein solches Abkommen auch mit Tschechien abschließen will (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf Frage 43 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/10269)?

23

Welche Initiativen hat die Bundesregierung bislang wann genau ergriffen, um die EU-UVP-Richtlinie bezüglich der Durchführung grenzüberschreitender UVP-Verfahren zu novellieren?

24

Würde die Bundesregierung es begrüßen, wenn die EU-UVP-Richtlinie derart novelliert würde, dass bei grenzüberschreitenden UVP-Verfahren der Ursprungsstaat auf Wunsch eines Nachbarstaats, der sich an dem UVP-Verfahren beteiligt, in diesem Nachbarstaat auch einen (zusätzlichen) Erörterungstermin als verfahrensrelevanten Teil der UVP durchzuführen hat?

Falls nein, warum nicht?

25

Welche Bundesbehörden und welche Sachverständigen haben konkret für die Bundesregierung an dem Erörterungstermin am 22. Juni 2012 im tschechischen Budweis teilgenommen?

26

Wie genau haben sie teilgenommen (also z. B. als Zuhörer oder als Einwender) und zu welchem Zweck?

27

Haben sie nach den Kenntnissen der Bundesregierung über den Termin Vermerke erstellt?

Falls ja, welche Vermerke von wem, von wann genau und von bzw. für welche(r) Bundesbehörde gibt es?

28

Liegen dem BMU Vermerke oder Schreiben im Zusammenhang mit diesem Erörterungstermin vor, die von Landesbehörden oder in deren Auftrag erstellt wurden?

Falls ja, welche, von wem und von wann?

29

Sind a) dem BMU und b) der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) Fragen im Zusammenhang mit etwaigen Mängeln an der Schweißnaht 1-4-5 im Primärkreislauf des tschechischen Atomkraftwerks Temelin 1, die vor allem die Umweltschutzorganisation Greenpeace seit rund einem Jahrzehnt aufgeworfen hat, bekannt (bitte differenziert für das BMU und die GRS antworten)?

30

Hat Deutschland Fragen zur Mängelfreiheit bzw. zu etwaigen Mängeln von Schweißnähten im Primärkreislauf des tschechischen Atomkraftwerks Temelin 1 bei einem DTK-Treffen zur Sprache gebracht?

a) Falls ja, jeweils welche Fragen wann genau (bitte Datum angeben) und mit jeweils welchem Ergebnis (bei mehrfacher Erörterung bitte alle Vorgänge vollständig angeben)?

b) Falls nein, warum nicht?

31

Wann wurden nach den Kenntnissen a) des BMU und b) der GRS jeweils von wem an welchem Block von Temelin 1 und 2 entsprechende Untersuchungen der Qualität der Schweißnähte im Primärkreislauf durchgeführt, insbesondere der Schweißnaht 1-4-5 im Primärkreislauf von Temelin 1 (bitte differenziert für das BMU und die GRS antworten)?

32

Welche konkreten Untersuchungsmethoden wurden dabei nach den Kenntnissen a) des BMU und b) der GRS jeweils spezifisch angewandt, insbesondere bei der Schweißnaht 1-4-5 im Primärkreislauf von Temelin 1 (bitte differenziert für das BMU und die GRS antworten)?

33

Nach welchen Bestimmungen des tschechischen Regelwerkes wurden diese Untersuchungen nach den Kenntnissen a) des BMU und b) der GRS durchgeführt, insbesondere die der Schweißnaht 1-4-5 im Primärkreislauf von Temelin 1 (bitte differenziert für das BMU und die GRS antworten)?

34

Welche Qualitätssicherungsprozeduren wurden nach den Kenntnissen a) des BMU und b) der GRS durchgeführt, um die Messergebnisse auf ihre Solidität zu überprüfen, insbesondere die der Schweißnaht 1-4-5 im Primärkreislauf von Temelin 1 (bitte differenziert für das BMU und die GRS antworten)?

35

Hatten a) deutsche Behörden, insbesondere das BMU und das bayerische StMUG, oder b) die GRS oder c) andere Sachverständige nach Kenntnis der Bundesregierung oder nach Kenntnis der GRS bislang Zugang zu den Prüf-/Messprotokollen dieser Schweißnähte, insbesondere denen zur Schweißnaht 1-4-5 im Primärkreislauf von Temelin 1?

Falls nein, wird die Bundesregierung darum bitten?

36

a) Wie erklärt es die Bundesregierung – falls sie weder bislang Zugang zu den Prüf-/Messprotokollen zur Schweißnaht 1-4-5 im Primärkreislauf von Temelin 1 hatte noch darum bitten will –, dass sie sich in der Vergangenheit durchaus intensiver mit Fragen, die die Sicherheit von Temelin 1 und 2 betreffen, befasst hat und dazu beispielsweise 1998 das umgerechnet über 700 000 Euro umfassende BMU-Vorhaben „INT 9112“ an die GRS vergeben hat, trotz der damals auch schon allgemein bekannten Zuständigkeiten der tschechischen Aufsichtsbehörden für die Sicherheit von Temelin 1 und 2 (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/10269), hierzu aber nicht aktiv werden will?

b) War das genannte Vorhaben, das das BMU 1998 an die GRS vergeben hat, aus Sicht der Bundesregierung unnötig?

c) Waren die Zuständigkeiten der tschechischen Aufsichtsbehörden für die Sicherheit von Temelin 1 und 2 damals andere als heute?

d) Liegen dem BMU genug Erkenntnisse vor, die ein Tätigwerden zu Fragen zur Sicherheit der Schweißnaht 1-4-5 im Primärkreislauf von Temelin 1 unnötig erscheinen lassen, und falls ja, welche sind dies konkret?

37

Welche schriftlichen Information von wem und von wann liegen a) dem BMU und b) der GRS insgesamt im Zusammenhang mit der Schweißnaht 1-4-5 im Primärkreislauf von Temelin 1 vor (bitte differenziert für das BMU und die GRS antworten)?

38

Welche Vorschriften des tschechischen Regelwerkes sind nach den Kenntnissen a) des BMU und b) der GRS einschlägig für 1. die Ausführung und 2. die Untersuchung/Prüfung der Qualität der Schweißnaht 1-4-5 im Primärkreislauf von Temelin 1 (bitte differenziert für das BMU und die GRS und für die Aspekte 1 und 2 beantworten)?

39

Welche relevanten Unterschiede gibt es dabei nach den Kenntnissen a) des BMU und b) der GRS zwischen dem tschechischen Regelwerk und den betreffenden Bestimmungen des deutschen Regelwerkes (bitte differenziert für das BMU und die GRS antworten)?

40

Welche Konsequenzen zieht das BMU aus diesen relevanten Unterschieden in den Regelwerken (falls es diese Unterschiede gibt)?

41

Besteht nach Auffassung des BMU weiterer Prüfbedarf bezüglich der o. g. Schweißnaht 1-4-5 (bitte begründen)?

Falls ja, wie und bis wann will das BMU dies im Rahmen der bilateralen Kontakte Rechnung tragen?

42

Aus welchen fachlichen Gründen stellt nach den Erkenntnissen der Bundesregierung Sachsen nur einen Teil der UVP-Unterlagen zu Temelin 3 und 4 online zur Verfügung, während im Unterschied dazu Bayern mehr UVP-Unterlagen online zur Verfügung stellt?

43

Hält das BMU diese fachlichen Gründe, soweit bekannt, für sachgerecht oder wird es gegenüber Sachsen eine gleichwertige Informationstiefe der online zur Verfügung gestellten UVP-Unterlagen anregen (bitte begründen)?

44

Ist es vor dem Hintergrund der Tatsache, dass nach der Auffassung der Bundesregierung „der Grundsatz der gleichwertigen Beteiligung nur gewahrt [ist], wenn die Öffentlichkeit eines betroffenen Staates sich in ihrer eigenen Sprache äußern darf“ (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/9832), ebenfalls Auffassung der Bundesregierung, dass der Grundsatz der gleichwertigen Beteiligung für die deutsche Öffentlichkeit ebenfalls nur gewahrt ist, wenn die entscheidende rechtliche Grundlage des Ursprungsstaates für das UVP-Verfahren – beim Verfahren Temelin 3 und 4 ist dies das Gesetz der Tschechischen Republik über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Änderung einiger zusammenhängender Gesetze (UVP-Gesetz, Nummer 100/2001 GBl.) – auch in einer deutschen Übersetzung vorliegt?

Falls nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?

Berlin, den 8. August 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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