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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vattenfall-Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der 13. Atomgesetz-Novelle

Unzureichende Information von Öffentlichkeit und Parlament zum Rechtsstreit infolge des endgültigen Atomausstiegs: weitere Schritte, realistische Zeiträume, Rechtsbeistände, Konsequenzen für den internationalen Energiecharta-Vertrag, Gesamtschadenersatzanspruch von Vattenfall, Zugänglichkeit von Klageschrift, Erwiderung etc., ggf. unter Geheimschutzbedingungen für den Bundestag<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

28.08.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1043608. 08. 2012

Vattenfall-Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der 13. Atomgesetz-Novelle

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der als „Atomwende“ bekannten 13. Atomgesetz-Novelle nahm die Bundesregierung als Konsequenz aus der Atomkatastrophe von Fukushima die kurz zuvor von ihr durchgesetzte Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke (AKW) zurück. Der Stromkonzern Vattenfall Europe AG, Betreiber der im Zuge der Atomwende endgültig stillgelegten AKW Brunsbüttel und Krümmel, wendete sich daraufhin an das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ICSID in Washington, um von der Bundesrepublik Deutschland Schadenersatz zu erwirken. Der Konzern argumentiert dabei, die Atomwende verstoße gegen die Investitionsschutzregeln des internationalen Energiecharta-Vertrags ECT.

Bislang sind viele Aspekte des Rechtsstreits zwischen der Vattenfall Europe AG und der Bundesregierung öffentlich unbekannt. Die Bundesregierung will Informationen dazu derzeit mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht offenlegen – auch, um der eigenen Verhandlungsposition nicht zu schaden.

Diese Haltung ist zwar zum Teil nachvollziehbar. Ihr gegenüber steht jedoch das berechtigte Interesse der deutschen Bevölkerung, über einen Rechtsstreit informiert zu werden, der sie nicht unwesentlich betrifft. Hinzu kommt die Kontrollfunktion, die das Parlament, insbesondere die Opposition, gegenüber der Bundesregierung innehat. Mithin hat das Parlament nicht nur ein Interesse, sondern auch die Aufgabe, Angelegenheiten der Bundesregierung im Rahmen des Parlamentarischen Fragerechts zu überprüfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

In welchen wesentlichen weiteren Schritten wird sich das Verfahren nach derzeitigem Stand gestalten?

2

Von welchen schätzungsweisen Zeiträumen geht die Bundesregierung dabei für diese nächsten Schritte/Etappen des Verfahrens derzeit aus, bzw. welche Zeiträume hält sie für realistisch – z. B. aufgrund von Erfahrungswerten?

3

Hat die Bundesregierung Rechtsbeistände in dem Verfahren, und falls ja, welche Kanzlei(en), Professoren oder sonstige sind dies?

4

Welche Rechtsbeistände hat die Vattenfall Europe AG in dem Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung?

5

Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aufgrund der Klage der Vattenfall Europe AG für den internationalen Energiecharta-Vertrag bzw. eine etwaige Novellierung desselben ziehen?

6

Hielte die Bundesregierung zum Beispiel eine engere Definition des Begriffs der Enteignung im internationalen Energiecharta-Vertrag für sinnvoll (bitte mit Begründung)?

Falls ja, inwiefern ist sie diesbezüglich aktiv (z. B. Novellierungsvorschlag)?

7

Hat die Vattenfall Europe AG Berechnungen vorgelegt, die aufschlüsseln, aus welchen Kostenpositionen sich welcher Gesamtschadenersatzanspruch ergibt (die Frage zielt rein auf die Existenz der Berechnungen, nicht auf ihre Inhalte)?

8

Falls ja, hat die Bundesregierung diese Berechnungen ausgewertet (die Frage zielt rein auf die Existenz etwaiger Auswertungen, nicht auf ihre Inhalte)?

9

Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Schriftsätze (Klageschrift, Erwiderung etc.) zugänglich gemacht werden können?

Falls, ja mit welchen Ergebnissen und welchen Punkten hat die Vattenfall Europe AG dabei zugestimmt, und welchen nicht?

Falls nein, warum nicht?

10

Welche der vorangegangenen Fragen, die die Bundesregierung derzeit nach eigenem Ermessen nicht öffentlich beantworten will bzw. kann, könnte sie dem Parlament unter Geheimschutzbedingungen beantworten (ggf. wird um schriftliche Beantwortung der betreffenden Fragen über die Geheimschutzstelle gebeten), und welche auch unter Geheimschutzbedingungen nicht?

Wird sie dem Deutschen Bundestag die Schriftsätze soweit zwingend notwendig unter Geheimschutzbedingungen zugänglich machen?

Berlin, den 8. August 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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