[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10589
17. Wahlperiode 03. 09. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke,
Heike Hänsel, Harald Koch und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10445 –
Geplanter Bau einer Kampfstadt im Gefechtsübungszentrum in der
Colbitz-Letzlinger Heide
In dem insgesamt 232 Quadratkilometer großen Gefechtsübungszentrum
(GÜZ) auf dem Truppenübungsplatz Altmark in der Colbitz-Letzlinger Heide
finden die Vorbereitungen der Soldaten des Heeres auf unterschiedlichste
Auslandseinsätze (Afghanistan, Kosovo etc.) statt. Der Betrieb des GÜZ als
„modernste Ausbildungsstätte Europas“ wurde einem privaten Betreiber
übergeben. Anfänglich war dies die Serco GmbH. Seit 2008 wird das GÜZ von
Rheinmetall Defence betrieben.
Große Teile der Übungsgefechte werden per Lasertechnik simuliert.
Truppenbewegungen, Schüsse und Treffer werden per EDV kontrolliert und
ausgewertet. Um den Soldaten aber dennoch ein „realistisches“ Kampfgefühl zu
vermitteln, wird Pyrotechnik eingesetzt. Anwohner/-innen berichten, dass sie am
Rauch und Knallen jeweils deutlich sehen und hören können, wann „geübt“
wird.
Bereits jetzt existieren auf dem Areal des Truppenübungsplatzes sechs
kleinere Siedlungen beziehungsweise Stadtkulissen, unter anderem
„Plattenhausen“ mit 17 Gebäuden, „Salchau“ (im ehemaligen Ortskern des 1936
verwüsteten Dorfes Salchau) und das Übungsdorf „Stullenstadt“. Diese sind
afghanischen und kosovarischen Dörfern nachempfunden. Ende 2012 ist der
erste Spatenstich für die mehr als 6 km2 große Übungsstadt „Schnöggersburg“
geplant, die komplexe Großstadtstrukturen abbildet. Der Bau soll bis 2016
abgeschlossen sein. „Schnöggersburg“ ist eine urbane Übungslandschaft, die
alles hat, was zu einer modernen Großstadt gehört: Autobahnausfahrten,
Hochhaussiedlungen, Sakralbauten, ein Sportstadion, Industrieanlagen,
Elendsviertel, Kanalisation und eine U-Bahn. Besonders Letzteres macht klar,
dass hier für keine der derzeit existierenden Einsatzgebiete geübt werden soll,
sondern Bundeswehrsoldaten auf neue Einsatzszenarien vorbereitet werden.
Es handelt sich bei der Kampfstadt „Schnöggersburg“ um eine Gesamtfläche
von 1,5 Kilometer mal 2,5 Kilometer, auf der etwa 520 Gebäude und weitere
städtische Infrastruktur entstehen sollen. Darüber hinaus wird ein früherer
Flugplatz mit einer 1 700 Meter langen Graspiste als Behelfslandebahn
aktiviert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 31. August
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10589 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas GÜZ ist auch wichtig für die integrierten multinationalen Kampfverbände
Nato Response Force (NRF) und die EU-Battle-Groups. Deren
Einsatzfähigkeit wird auf dem GÜZ zertifiziert. Das GÜZ wird sehr intensiv genutzt – auch
von Soldaten aus anderen Ländern. Das widerspricht jedoch dem
völkerrechtlich verbindlichen 2+4-Vertrag, dessen Artikel 5 eindeutig regelt, dass
„Ausländische Streitkräfte […] in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch
dorthin verlegt“ werden dürfen.
Das Gelände der Colbitz-Letzlinger Heide in Sachsen-Anhalt ist eine
wertvolle Kulturlandschaft und gehört mit einer Fläche von ca. 60 000 ha zu den
größten „unbesiedelten Flächen“ in Mitteleuropa. Dieses Gelände wurde von
der Wehrmacht und der Roten Armee und wird seit 2000 (Vorbereitung bereits
seit 1995) von der Bundeswehr genutzt. Aufgrund seiner hohen ökologischen
Bedeutung und seiner Artenvielfalt ist das Gelände im
Landesentwicklungsplan geschützt; so sind z. B. ca. 48 Prozent der Fläche des Naturparkes
Vorranggebiet für die Wassergewinnung.
Die Mehrheit der Menschen in der Region ist gegen den Betrieb des GÜZ. Sie
hoffte, dass nach dem Abzug der sowjetischen Truppen 1994 endlich der
militärische Übungsbetrieb eingestellt und die Heide für Anwohner und Touristen
zugänglich sein würde. 70 000 Unterschriften wurden für eine militärfreie
Heide gesammelt, der Landtag Sachsen-Anhalt und anliegende Kreistage
plädierten mit ihren Beschlüssen seit Anfang der 90er-Jahre für eine zivile
Heide. Die Gegner des Übungsbetriebs haben umfangreiche Konzepte für
einen Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide und Untersuchungen zum
Wirtschaftsfaktor Naturpark vorgelegt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Aufbau des Gefechtsübungszentrums des Heeres (GefÜbZH) wurde im
Jahr 2006 abgeschlossen. Seither wird es mit heutiger Ausbildungskapazität
betrieben.
Übungs- und Ausbildungsvorhaben auf dem Truppenübungsplatz Altmark
werden durch Übungsanmeldungen, Übungsbefehle und Kontrolllisten
nachgewiesen. Aufgrund der bestehenden Archivierungszeiträume stehen diesbezüglich
vollständige Daten nur ab dem Jahr 2009 zur Verfügung.
1. Wie viele Soldaten wurden an wie vielen Übungstagen bisher auf
internationale Einsätze, auf die Teilnahme an multinationalen Gefechtsverbänden
oder auf sonstige Einsätze vorbereitet (bitte nach Jahren und Art der
Einsatzvorbereitung auflisten)?
Die Angaben sind in Beilage 1 aufgelistet. Die Jahre 2009 bis 2011 waren
aufgrund der Kontingentgröße ISAF (International Security Assistance Force)
intensive Ausbildungsjahre. Jährlich übten in diesem Zeitraum ca. 13 500
Soldatinnen und Soldaten hauptsächlich im Gefechtsverband und damit in der
Truppeneinteilung, in der sie den Einsatz bestreiten.
Wie viele Soldaten haben sich dabei maximal gleichzeitig auf dem
Truppenübungsplatz Altmark aufgehalten, und wie viele sind es
durchschnittlich an Übungstagen?
Gleichzeitig haben sich maximal 1 560 Soldatinnen und Soldaten der
Übungstruppe auf dem Truppenübungsplatz aufgehalten (Durchgang 12/10). An
Übungstagen hielten sich in den Jahren 2009 bis 2011 durchschnittlich 643
Soldatinnen und Soldaten der Übungstruppe (alle Nationen) auf.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/105892. Wie viele Soldaten werden voraussichtlich zukünftig, nach Abschluss des
Baus der Kampfstadt, jährlich an wie vielen Übungstagen auf dem
Truppenübungsplatz Altmark erwartet?
Am GefÜbZH fanden jeweils 21 Übungsdurchgänge pro Jahr mit etwa 10 bis
14 Übungstagen statt. Im Durchschnitt wird an 245 Tagen im Jahr ausgebildet.
Die Truppenstärke der anreisenden Verbände betrug im Durchschnitt ca. 800
Soldatinnen und Soldaten (einschl. Versorgungsanteile). Diese
durchschnittliche Belegungsstärke soll sich auch nach Ausbau des Ausbildungsbereichs
„Urbaner Ballungsraum Schnöggersburg“ nicht ändern.
a) Wie viele Soldaten werden sich dabei maximal gleichzeitig auf dem
Truppenübungsplatz Altmark aufhalten, und wie viele werden es
durchschnittlich an Übungstagen sein?
Die vorhandene maximale Ausbildungskapazität am GefÜbZH von 1 500
Übungsteilnehmern wird durch den Ausbau des Bereichs „Urbaner
Ballungsraum Schnöggersburg“ nicht verändert. Zusätzlich zu den Übungsteilnehmern
sind der Leitungs- und Auswertedienst sowie der
Ausbildungsunterstützungsverband des GefÜbZH, insgesamt ca. 600 Soldatinnen und Soldaten, vor Ort.
b) Werden für die gegebenenfalls steigendende Anzahl der Soldaten
zusätzliche Unterkünfte und weitere Infrastruktur nötig sein?
Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen voraussichtlichen
Kosten ist hierdurch zu rechnen?
Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen.
3. Welche Kosten verursachen die Errichtung, die Ausstattung und der
Betrieb des GÜZ?
a) Welche Kosten fielen bisher für die Errichtung von Infrastruktur auf
dem Gelände an?
Für das GefÜbZH wurden bisher für Infrastruktur ca. 99 Mio. Euro investiert.
Darüber hinaus wurden für die spezifische Technik des GefÜbZH ca. 200 Mio.
Euro, für die Entsorgung munitionsspezifischer Altlasten ca. 330 Mio. Euro und
für zivile Infrastruktur von militärischem Interesse (Straßenbau,
Abwasserentsorgung) ca. 12 Mio Euro aufgewendet.
b) Welche Kosten werden bis 2020 insgesamt erwartet (für die Errichtung
der Kampfstadt „Schnöggersburg“ und weitere bauliche Maßnahmen)?
Für die Ausbildungsinfrastruktur zum Beüben von Verbänden in der Führung
von Operationen im urbanen Umfeld („Urbaner Ballungsraum
Schnöggersburg“) sind derzeit 100 Mio. Euro an Bauinvestitionen veranschlagt.
Weitere Baumaßnahmen sind in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
Drucksache 17/10589 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Welche Kosten fielen bisher jährlich und insgesamt für die Bezahlung
der Betreiberfirmen an?
Mit Stichtag 15. August 2012 erfolgten bisher insgesamt Zahlungen in Höhe
von ca. 267 Mio. Euro an die Betreiberfirmen. Die nachfolgende Tabelle enthält
die jährlichen Zahlungen beginnend ab 2000 bis zum Stand 15. August 2012.
d) Wird die Kampfstadt „Schnöggersburg“ zukünftig auch von einem
privaten Unternehmen betrieben werden?
Mit welchen Kosten wird dabei während und nach der Fertigstellung
der Kampfstadt „Schnöggersburg“ gerechnet?
Es ist beabsichtigt, auch den Ausbildungsbereich „Urbaner Ballungsraum
Schnöggersburg“ von einem privaten Unternehmer betreiben zu lassen. Der
Betrieb der systemtechnischen Anteile des „Urbanen Ballungsraumes
Schnöggersburg“ wird Teil des neu auszuschreibenden Betreibervertrages ab dem Jahr
2014 sein. Eine konkrete Aussage zu den Kosten während und nach
Fertigstellung ist daher noch nicht möglich.
e) Deckt der Betreibervertrag sämtliche anfallenden Kosten für den
Übungsbetrieb ab, oder fallen eventuell zusätzliche Kosten an?
Wenn ja, in welcher Höhe und wofür?
Der aktuell gültige Betreibervertrag deckt die Materialerhaltungskosten sowie
Bewirtschaftung und Betrieb der systemtechnischen Anteile und der Fahrzeuge
und Waffensysteme des GefÜbZH ab, weiterhin die Ausbildungsunterstützung
mit Fahrern, Videoteams u. Ä., die Einrüstung und Ausrüstung der
Übungstruppe mit den Simulationsgeräten sowie den Betrieb der
Datenverarbeitungsanlagen.
Für den Liegenschaftsbetrieb (Medienverbräuche und andere Sachausgaben,
Personalkosten im Liegenschaftsbetrieb) wurden im Jahr 2010 ca. 9,5 Mio.
Euro verausgabt.
Zu den finanziellen Aufwendungen für die Errichtung des GefÜbZH wird auf
die Antwort zu Frage 3a verwiesen.
Jahr Zahlungen in Mio. Euro
2000 12
2001 16
2002 25
2003 35
2004 24
2005 19
2006 19
2007 22
2008 20
2009 22
2010 22
2011 21
2012 10
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/105894. Welche militärischen Szenarien und welche sicherheitspolitische Analyse
liegen der Konzeption der Kampfstadt „Schnöggersburg“ konkret zu
Grunde?
a) Auf welche Grundlagendokumente der deutschen Verteidigungspolitik
(Verteidigungspolitische Richtlinien, Weißbuch, NATO- und EU-
Strategien) stützen sich die Übungsszenarien konkret?
Die Ausgestaltung von Übungsszenarien ist ausgerichtet an den nationalen
verteidigungspolitischen Grundlagen- und Bündnisdokumenten, ergänzt um
Erfahrungen aus den laufenden Einsätzen.
b) Wird der Deutsche Bundestag in die Entscheidung über die
Übungsszenarien eingebunden?
Wenn ja, wie?
Es erfolgt keine unmittelbare Einbindung.
c) Welchen Stellenwert haben so genannte friedenserzwingende
Kampfeinsätze in der Konzeption der Übungsmöglichkeiten?
Beim Aufbau des Übungszentrums galten die Verteidigungspolitischen
Richtlinien (VPR) vom Mai 2003 mit der Vorgabe: „Für die Bundeswehr stehen
Einsätze der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung sowie zur
Unterstützung von Bündnispartnern, auch über das Bündnisgebiet hinaus, im
Vordergrund.“
Auch nach den VPR vom 27. Mai 2011 gehören „internationale
Konfliktverhütung und Krisenbewältigung“ zu den Aufgaben der Bundeswehr (im
Einzelnen wird auf die Antwort zu Frage 4e verwiesen). Die Ausbildungs- und
Übungsgestaltung im GefÜbZH orientiert sich an diesem Aufgabenspektrum.
d) In welchem Ausmaß werden zukünftig auch schwere Infanteriegefechte
im urbanen Raum geübt, und welche sicherheitspolitische Analyse liegt
hierbei zu Grunde?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4e verwiesen.
e) Warum werden Kampfszenarien, die sich auf den Einsatz in modernen
Städten beziehen, geübt, obwohl dies nicht den Gegebenheiten in den
bisherigen Einsatzgebieten entspricht?
Die Aufgaben der Bundeswehr umfassen (gemäß VPR vom 27. Mai 2011):
(1) Landesverteidigung als Bündnisverteidigung im Rahmen der
Nordatlantischen Allianz;
(2) internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung – einschließlich
des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus;
(3) Beteiligung an militärischen Aufgaben im Rahmen der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU;
(4) Beiträge zum Heimatschutz, d. h. Verteidigungsaufgaben auf deutschem
Hoheitsgebiet sowie Amtshilfe in Fällen von Naturkatastrophen und
schweren Unglücksfällen, zum Schutz kritischer Infrastruktur und bei
innerem Notstand;
(5) Rettung und Evakuierung sowie Geiselbefreiung im Ausland;
Drucksache 17/10589 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode(6) Partnerschaft und Kooperation als Teil einer multinationalen Integration
und globalen Sicherheitszusammenarbeit im Verständnis moderner
Verteidigungsdiplomatie;
(7) humanitäre Hilfe im Ausland.
Aus diesen Aufgaben der Bundeswehr leitet sich für die Streitkräfte die
Notwendigkeit eines breiten Fähigkeitsspektrums mit Durchsetzungsfähigkeit im
gesamten Aufgaben- und Intensitätsspektrum ab. Dies schließt auch den Kampf
in urbanen Räumen ein.
f) Ermöglicht die Anlage der Übungsinfrastruktur auch die Vorbereitung
von Soldaten auf einen Einsatz im Innern?
Der Einsatz der Bundeswehr im Inland erfolgt im Rahmen der
verfassungsrechtlichen Vorgaben. Dies gilt entsprechend für das Ausbildungs- und
Übungsgeschehen im GefÜbZH.
5. In welchem Ausmaß werden der Luftraum über dem GÜZ und die Region
um das GÜZ in die Übungsszenarien integriert?
Der über dem GefÜbZH genutzte Luftraum (ED-R74) ist in Beilage 2
dargestellt.
a) Wie häufig und in welchem Umfang wurde bisher der Luftraum über
dem GÜZ und den angrenzenden Regionen etwa für
Evakuierungsübungen oder verbundene Einsätze von Luftwaffe und Heer genutzt
(bitte nach Jahren, Anzahl und Art der eingesetzten Luftfahrzeuge und
geübten Szenarien auflisten)?
Der Luftraum über dem GefÜbZH (Beilage 2) und der angrenzenden Region
wurde im Rahmen von Evakuierungsübungen bisher nicht genutzt. In den
Räumen zwischen Stendal, den Truppenübungsplätzen Lehnin, Altengrabow und
Klietz wurden Evakuierungsübungen durchgeführt.
Bei der Unterstützung der Ausbildung im GefÜbZH aus der Luft sind
grundsätzlich zwei Arten zu unterscheiden:
In Übungsdurchgängen Gefecht bzw. „Verbundene Einsätze“ gegen
gleichstarke, mechanisierte Gegner, dienen die eingesetzten Luftfahrzeuge (in aller
Regel langsam fliegende Propellermaschinen des Typs PC 9 PILATUS)
überwiegend als Darstellung feindlicher Kampfflugzeuge zum Üben eigener
Abwehrmaßnahmen. Die Luftfahrzeuge nähern sich dazu in der Regel aus
Nordosten (grob Stendal) an. Das konkrete Übungsgeschehen in der Luft findet
ausschließlich über dem Truppenübungsplatz statt. Zudem stellen eingesetzte
Hubschrauber des Heeres den Verwundetentransport dar und bewegen sich dazu
ausschließlich über dem Truppenübungsplatz. Diese Form der Übungen findet
seit 2007 durchschnittlich drei Mal pro Jahr statt. Art und Umfang der
Einbindung der Luftfahrzeuge, die in der Regel pro Übungsdurchgang identisch ist, ist
der Beilage 3* zu entnehmen.
Die überwiegende Zahl der Übungsdurchgänge findet zur
einsatzlandspezifischen Ausbildung – derzeit mit Schwerpunkt ISAF – statt. Dort stellen die
eingesetzten Luftfahrzeuge eigene Luftunterstützung sowie ebenfalls Verwunde-
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Beilage 3 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Beilage 3 ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann
dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10589tentransport dar. Eingesetzt dazu werden PC 9, sowie die Hubschrauber CH-53,
BO 105, AH-64 APACHE und UH-60 BLACK HAWK. Art und Umfang der
Einbindung der Luftfahrzeuge, die in der Regel pro Übungsdurchgang identisch
sind, sind der Beilage 4 zu entnehmen.
Darüber hinaus werden im gesperrten unteren Luftraum über dem GefÜbZH
die unbemannten Luftfahrzeuge („Drohnen“) vom Typ MIKADO, ALADIN,
LUNA und KZO verwendet.
b) Wie werden sich Art und Umfang der militärischen Nutzung des
Luftraums über dem GÜZ und den angrenzenden Regionen nach der
Fertigstellung von „Schnöggersburg“ verändern?
Eine übungsverlaufsabhängige Verlagerung der Luftraumnutzung innerhalb der
Grenzen des Truppenübungsplatzes Altmark in Richtung „Schnöggersburg“
und der Behelfslandebahn ist zu erwarten.
Quantitative Abschätzungen dazu sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht leistbar.
c) Wie häufig wird die 1 700 Meter lange Behelfslandebahn in der Heide
bisher genutzt?
Bisher wird die Behelfslandebahn nicht genutzt. Die Wiederinbetriebnahme ist
im Zeitraum 2013/2014 geplant.
d) Wie häufig und durch welche Luftfahrzeuge wird die Behelfslandebahn
in der Heide zukünftig genutzt werden?
Die Planungen sehen derzeit pro Jahr ca. 20 Landungen und Starts durch
Luftfahrzeuge des Typs C130 HERCULES oder C160 TRANSALL, später dann
auch A 400M, vor.
e) Ist ein weiterer Ausbau der Behelfslandebahn geplant?
Es gibt dazu derzeit keine entsprechenden Planungen.
f) Wie häufig finden bisher Manöver oder sonstige Übungen statt, bei
denen die Region rund um das GÜZ einbezogen wird (bitte nach Jahren
und Art der Übung auflisten)?
Grundsätzlich finden keine Manöver oder sonstige Übungen statt, in die die
Regionen rund um das GefÜbZH einbezogen werden. Ausnahme hiervon war der
Übungsdurchgang 12/2012 der niederländischen Armee. Hier wurde ein
Übungsverbund mit den Truppenübungsplätzen Altengrabow, Klietz und
Altmark und Marschbewegungen zwischen diesen Plätzen auf öffentlichen Straßen
gebildet.
g) Wie häufig sollen zukünftig Manöver oder sonstige Übungen
stattfinden, in denen die Region rund um das GÜZ einbezogen wird?
Es gibt dazu derzeit keine entsprechenden Planungen.
6. Wie viele Armeeangehörige welcher Nationalitäten übten bisher in der
Colbitz-Letzlinger Heide (bitte nach Jahren auflisten)?
Die Anfänge der internationalen Mitnutzung markieren Übungsdurchgänge im
Jahr 2002 durch Österreich, im Jahr 2003 durch die Niederlande und im Jahr
2004 durch Polen. Regelmäßige internationale Mitnutzer sind seither die Nie-
Drucksache 17/10589 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodederlande mit zwei kompletten Übungsdurchgängen pro Jahr, sowie Österreich,
das sich regelmäßig als Teilkontingent an zwei Übungsdurchgängen der
Einsatzvorbereitenden Ausbildung (EVA) für das Operational Reserve Force –
Bataillon (ORF-Btl) KFOR beteiligt. Seit 2011 beteiligen sich belgische
Soldaten in der EVA für ISAF.
Die internationale Mitnutzung 2009 bis 2011:
a) Wie wird sich diese Nutzung durch Armeeangehörige anderer Nationen
während der Bauphase und nach deren Abschluss entwickeln (bitte
dabei auch angeben, aus welchen Nationen dann Übungsteilnehmer
erwartet werden und wie viele dies maximal sein könnten)?
Derzeit nehmen Angehörige anderer Nationen an Ausbildung und Übungen
jeweils integriert in den deutschen Verbänden oder als selbständige Übungstruppe
im Rahmen freier Kapazitäten teil.
Es kann davon ausgegangen werden, dass sich für alle Übungsteilnehmer
während der Bauphase geringfügige Einschränkungen in der Platznutzung ergeben.
Ob und inwieweit die nach Abschluss des Bauvorhabens erweiterten
Übungsmöglichkeiten ein höheres Nutzungsinteresse seitens ausländischer Nationen
bewirken, kann derzeit nicht bewertet werden. Interessenbekundungen liegen
momentan nicht vor.
b) Wie lange halten sich diese Soldaten normalerweise und wie lange
maximal im GÜZ auf?
Soldaten ausländischer Nationen halten sich wie die deutsche Übungstruppe
zwischen 10 bis 14 Tage auf dem Übungsplatz auf.
c) Welche Gebühren wurden dabei für die Nutzung des GÜZ von den
Entsendenationen entrichtet (bitte nach Jahren, nach teilnehmenden
Nationen, die Gebühren entrichten mussten und solchen, bei denen dies nicht
der Fall war, auflisten)?
Für Übungen ausländischer Truppenteile, die das GefÜbZH im Rahmen freier
Kapazitäten ohne deutsche Beteiligung nutzen, müssen gemäß den §§ 58, 63
der Bundeshaushaltsordnung (BHO) die vollen Nutzungskosten entrichtet
werden. Im Falle der Niederlande waren dies:
Jahr 2009 2 Übungsdurchgänge 8 996 704,22 Euro
Jahr 2010 2 Übungsdurchgänge 7 055 074,19 Euro.
Nach § 63 Absatz 4 BHO in Verbindung mit § 63 Absatz 3 Satz 2 BHO wird
zugelassen, dass gegenüber ausländischen Streitkräften auf die Erstattung der
Kosten für die Benutzung des GefÜbZH verzichtet werden kann, sofern die
Benutzung der unmittelbaren Vorbereitung eines gemeinsamen internationalen
Einsatzes nach deutschen Vorgaben und unter deutscher Führung dient und die
ÜbgArt Nr Übung
Stärke
Durchschnitt
je Übung
ÜbgArt Nr Übung
Stärke
Durchschnitt
je Übung
ÜbgArt Nr Übung
Stärke
Durchschnitt
je Übung
ORF Tle AUT 07/09 ca. 150 ORF Tle AUT 06/10 109 ISAF Tle BEL 08/11 22
NLD 11/09 856 NLD 12/10 1560 ORF 11/11 150
ORF Tle AUT 19/09 ca. 150 ORF Tle AUT 19/10 113 ORF 17/11 108
NLD 21/09 888 NLD 21/10 970 ORF Tle AUT 21/11 108
ca. 2044 2752 388
2009 2010 2011
Summe 2009 Summe 2010 Summe 2011
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10589ausländischen Streitkräfte zur Entlastung der Bundeswehr in den deutschen
Verband integriert sind, wie dies z. B. im Falle von Österreich als
Mittruppensteller des ORF-Btl der Fall ist.
Zusätzlich wird allen ausländischen Nationen das Verpflegungsgeld in gleicher
Höhe wie den deutschen Verbänden in Rechnung gestellt.
7. Wie lässt sich nach Auffassung der Bundeswehr diese internationale
Nutzung des GÜZ mit dem 2+4-Vertrag vereinbaren, der in Artikel 5 klar
regelt, dass „Ausländische Streitkräfte […] in diesem Teil Deutschlands
weder stationiert noch dorthin verlegt“ werden dürfen?
Eine Stationierung ausländischer Streitkräfte erfolgt nicht. Zu dem Kriterium
des „Verlegens“ ausländischer Streitkräfte wird auf eine dem 2+4-Vertrag
beigefügte Vereinbarte Protokollnotiz verwiesen. Dort heißt es, dass alle Fragen in
Bezug auf die Anwendung des Wortes „verlegt“ von der Bundesregierung in
einer „vernünftigen und verantwortungsbewussten Weise“ entschieden werden,
wobei sie die Sicherheitsinteressen jeder Vertragspartei berücksichtigen wird.
Hierzu hat sich eine anerkannte Verfahrenspraxis etabliert, nach der die
Bundesregierung regelmäßig vorübergehende Aufenthalte ausländischer
Streitkräfte in den neuen Bundesländern zu bloßen Übungs- und
Ausbildungszwecken genehmigt.
8. Ist es geplant, auch Angehörigen der Bundespolizei (etwa der GSG 9) oder
Kommandos der Länderpolizeien in der Kampfstadt „Schnöggersburg“
Übungsmöglichkeiten einzuräumen?
Derzeit nein.
a) Ist es beabsichtigt, die Kooperation zwischen militärischem Personal
und deutschen oder europäischen Polizeieinheiten zu üben?
Derzeit nein.
b) Ist es geplant, die zivil-militärische Kooperation mit Angehörigen
anderer Verbände wie etwa dem Technischen Hilfswerk zu üben?
Derzeit nein.
9. Wie ist die Nutzung des 1997 fertiggestellten öffentlichen Rad- und
Wanderwegs „Jägerstieg“, der durch Teile des Truppenübungsplatzes führt,
nach Kenntnis der Bundesregierung geregelt?
Der zum Truppenübungsplatz Altmark gehörende und somit „nichtöffentliche“
Wanderweg Jägerstieg wird der Bevölkerung an übungsfreien Tagen von 10
bis 16 Uhr verfügbar gemacht.
a) Wie häufig war der Weg in den letzten fünf Jahren gesperrt (bitte nach
Jahren auflisten)?
2009 (277 Tage geschlossen/88 Tage offen),
2010 (270 Tage geschlossen/95 Tage offen),
2011 (264 Tage geschlossen/101 Tage offen).
Drucksache 17/10589 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie wird sich die Nutzung während des Baus und nach der
Fertigstellung der Kampfstadt gestalten?
Wie häufig wird der Weg dann in einem Jahr maximal gesperrt sein?
Auf die Nutzung des „Jägerstiegs“ wird der Bau voraussichtlich keine
Auswirkungen haben, da sich „Schnöggersburg“ im Nordteil und der „Jägerstieg“ im
Südteil des Truppenübungsplatzes Altmark befinden.
Die Nutzung wird daher voraussichtlich wie in der Vergangenheit möglich sein
(vgl. Antwort zur Frage 9a).
c) Wie können sich die Bevölkerung, Touristinnen und Touristen über
Öffnungs- und Sperrzeiten des Weges informieren (Internet, Tafeln am
Wanderweg etc.)?
Bevölkerung und Tourismus werden vor Ort durch Tafeln an den Zugängen
(Colbitz/ Neuenhofe) des Truppenübungsplatzes informiert. Zusätzlich wird der
Tourismusverband COLBITZ-LETZLINGER-HEIDE über die Sperrung
informiert.
10. Welche Auswirkungen hat der Neubau einer mehr als 6 km2 umfassenden
Kampfstadt für die Umwelt und die Wasserversorgung in der Colbitz-
Letzlinger Heide?
Alle notwendigen naturschutzrechtlichen Prüfverfahren wurden in
Vorbereitung der Genehmigung der Baumaßnahme „Urbaner Ballungsraum“
durchgeführt.
a) Wie wurden beziehungsweise werden das Land Sachsen-Anhalt und
die betroffenen Kommunen konkret in den Genehmigungsprozess
eingebunden (bitte die einzelnen bereits erfolgten und noch geplanten
Maßnahmen auflisten)?
Die betroffenen Unteren Naturschutzbehörden wurden bereits im Rahmen des
Planungsprozesses hinsichtlich der naturschutzfachlichen Belange beteiligt.
Mit Schreiben vom 21. Mai 2012 wurde beim Landesverwaltungsamt Sachsen-
Anhalt (hier: Obere Bauaufsichtsbehörde und Obere Naturschutzbehörde) die
Zustimmung gemäß § 37 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) zu dem
geplanten Vorhaben „Urbaner Ballungsraum Truppenübungsplatz Altmark“
einschließlich der Unterlagen zu den durchgeführten naturschutzfachlichen
Prüfungen beantragt.
Am 26. Juli 2012 wurde die Zustimmung gemäß § 37 Absatz 2 BauGB durch
das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt.
Bei dem Zustimmungsverfahren ist gemäß § 37 Abs 2 BauGB die von der
Planung betroffene Gemeinde zu hören. Das Plangebiet liegt auf den
Gemarkungen von Stendal, Gardelegen und Tangerhütte. Diese Kommunen waren
anzuhören. Die Anhörung ist mit Schreiben vom 30. April 2012 erfolgt. Keine dieser
Gemeinden hat dem Vorhaben widersprochen.
Die weitere Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt und der Gemeinden wird
entsprechend den Auflagen der vorgenannten Zustimmung zum Naturschutz
und zur Landschaftspflege erfolgen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10589b) Ist durch die intensivere Belastung der Heide während des
Bauverlaufs und die anschließende gesteigerte Übungsnutzung eine
Gefährdung der Trinkwasserqualität zu befürchten, und wird dies überwacht?
Unter Berücksichtigung der militärischen Nutzung lag und liegt das besondere
Augenmerk bei der weiteren infrastrukturellen Entwicklung des
Truppenübungsplatzes in Fortsetzung der Maßnahmen aus dem Altlastenprogramm der
Bundeswehr, die dem Boden- und Grundwasserschutz dienen.
Festzustellen ist, dass das Baufeld für den „Urbanen Ballungsraum
Schnöggersburg“ keine Bereiche von Trinkwasserschutzzonen berührt und durch die
vorgesehene Nutzung keine vorschriftenwidrige Beeinflussung des Grundwassers zu
erwarten ist.
Im Rahmen des Altlastenprogramms der Bundeswehr wird jährlich auf dem
Truppenübungsplatz Altmark flächendeckend ein Altlastenmonitoring
durchgeführt (Altlasten aus der Nutzung durch die Wehrmacht –
Heeresversuchsanstalt – und der Sowjetischen Streitkräfte). Im Jahr 2011 z. B. erfolgten
Stichtagsmessungen an 422 Pegeln an 312 Standorten. Die Stichtagsmessungen
werden wiederkehrend zeitgleich mit den Stichtagsmessungen der
Trinkwasserversorgung Magdeburg und des Landesamtes für Hochwasserschutz
durchgeführt.
Darüber hinaus wird jährlich das nutzungsbegleitende Grundwassermonitoring
unter Einbeziehung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
durchgeführt. Ziel dieses Grundwassermonitorings ist die flächendeckende
Grundwasserüberwachung im Rahmen der aktuellen und zukünftigen
militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes Altmark sowie die Kontrolle der
Grundwasserbeschaffenheit und Grundwasserströmungsverhältnisse. Im Falle
von Auffälligkeiten werden ggf. weitere Untersuchungen in den randlich
gelegenen Grundwassermessstellen des Kontrollmessnetzes durchgeführt. Aus
den gewonnenen Daten könnten entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet
werden.
c) Wurde überprüft, ob durch die Freisetzung von Schwermetallen aus
der eingesetzten Pyrotechnik das Grundwasser bzw. Trinkwasser
belastet wird?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, ist eine Prüfung geplant?
Die im Rahmen der Übungen genutzten pyrotechnischen Darstellungsmittel
stellen im Vergleich zu den Altlasten wie in Antwort zu Frage 10b dargestellt
eine zu vernachlässigende Größe dar. Eventuelle Veränderungen würden aber
unbenommen davon mit Sicherheit durch das dargestellte
Grundwassermonitoring erfasst.
11. Welche Emissions- und Lärmbelästigung entsteht für die Anwohner
durch die derzeitige Nutzung (inklusive der Nutzung des Luftraums)?
a) Mit welcher Emissions- und Lärmbelästigung ist während der
kommenden Bauphase, etwa durch zusätzliche Transporte, zu rechnen?
Die Baustellenzufahrt und -abfahrt erfolgt über die Bundesstraße B189 –
Zufahrt Teekanne. Diese Zufahrt liegt ca. 6 Kilometer in nördlicher Richtung
entfernt von der Ortschaft Dolle. Eine unmittelbare Lärmbelästigung durch
bauvorhabenspezifische Lkw-Transporte in den umliegenden Gemeinden,
besteht nicht. Die mit Flurstücken an das Bauvorhaben angrenzenden Gemeinden
Drucksache 17/10589 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGardelegen, Tangerhütte und Stendal sind gemäß § 36 Absatz 2 BauGB zur
Baumaßnahme befragt worden und erteilten ihre Zustimmung.
b) Welche Transportwege werden während der Bauphase und zur
Versorgung während des zukünftigen Übungsbetriebes genutzt (Straße,
Schiene, Luft)?
Während der Bauphase und zur Versorgung während des künftigen
Übungsbetriebs wird der Transportweg Straße grundsätzlich genutzt. Im Zuge der
Durchführungsplanungen zur Baumaßnahme, die noch nicht abgeschlossen sind,
werden auch alternative Transportmöglichkeiten untersucht (ggf. Schiene). Eine
bundeswehreigene Eisenbahnverladeanlage befindet sich auf dem Gelände des
Truppenübungsplatzes.
c) Wird die Emissions- und Lärmbelastung der Anwohner überwacht,
beziehungsweise ist eine solche Messung für die Zukunft vorgesehen?
Vor der Durchführung von Übungsvorhaben im GefÜbZH kann anhand der
einzusetzenden Waffen und der beabsichtigten Schusszahlen die Lärmbelastung
unter Anwendung einer Lärmprognose-Software berechnet und die Einhaltung
von Grenzwerten sichergestellt werden.
Als Ergebnis liegt eine detaillierte Prognose der Geräuschimmissionen beim
Betrieb des GefÜbZH vor. Die ermittelten Daten werden in einem
Schallimmissionsplan zusammengefasst.
Mit der Aufnahme des künftigen Übungsbetriebs im „Urbanen Ballungsraum
Schnöggersburg“ werden bei Bedarf Schallpegelmessungen durchgeführt.
Unzulässige Lärmbelästigungen für die Bürger der anliegenden Gemeinden
durch das Bauvorhaben sind nicht zu erwarten, da die geplante Übungsstadt
„Urbaner Ballungsraum Schnöggersburg“ sich in mindestens 6 Kilometer
Entfernung von der nächstgelegenen nichtmilitärischen Bebauung befindet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10589Beilage 1 zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey
1780018-V129 vom 31. August 2012
Übungen
ÜbgArt Nr Übung
Stärke
Durchschnitt
je Übung
ÜbgArt Nr Übung
Stärke
Durchschnitt
je Übung
ÜbgArt Nr Übung
Stärke
Durchschnitt
je Übung
ISAF 01/09 724 ISAF 01/10 769 ISAF 01/11 1178
PzTrS 02/09 25 NRF 02/10 722 ISAF 02/11 893
VstKr KFOR 22/09 277 ISAF 03/10 384 OpvbuKr 03/11 884
QRF 03/09 470 LogBtl 22/10 OpvbuKr 04/11 933
ObjSich 04/09 379 QRF 04/10 520 OpvbuKr 05/11 1142
VstKr ISAF 05/09 120 PzTrS 05/10 68 NRF 06/11 752
1995 ORF 06/10 799 5782
KFOR 06/09 795 3262 KFOR 07/11
ORF 07/09 670 OpvbuKr 07/10 1332 ISAF 08/11 460
NRF 08/09 700 OpvbuKr 08/10 771 ISAF 09/11 752
VstKr KFOR 23/09 ISAF 09/10 278 ISAF 10/11 743
ISAF 09/09 622 ISAF 10/10 998 ORF 11/11 492
QRF 10/09 368 NRF 11/10 736 2447
NLD 11/09 856 NLD 12/10 1560 NLD 12/11
4011 5675 ISAF 13/11 699
KFOR 12/09 534 NRF 13/10 774 NRF 14/11 604
QRF 13/09 773 LogBtl 23/10 OpvbuKr 15/11 218
OpvbuKr 14/09 725 QRF 14/10 728 ObjSich 16/11
OpvbuKr 15/09 840 ISAF 15/10 391 1521
2872 ObjSich 16/10 372 ORF 17/11 442
LogBtl 16/09 726 ISAF 17/10 946 InfS 18/11 34
OpvbuKr 17/09 513 NRF 18/10 505 ISAF 19/11 972
PzTrS 18/09 25 LogBtl 24/10 ISAF 20/11 820
VstKr KFOR 24/09 3716 ORF 21/11 739
ORF 19/09 589 ORF 19/10 1145 3007
KFOR 20/09 533 KFOR 20/10 851
NLD 21/09 888 NLD 21/10 970
3274 2966
multi/ international sonstige
2009 2010 2011
Summe I.Quartal
Summe II.Quartal
Summe III.Quartal
Summe IV.Quartal
Summe I.Quartal
Summe II.Quartal
Summe III.Quartal
Summe IV.Quartal
Summe I.Quartal
Summe II.Quartal
Summe III.Quartal
Summe IV.Quartal
Legende:
ISAF International Security Assistance Force
KFOR Kosovo Force
QRF Quick Reaction Force
ObjSich Objektschutz
NLD Niederlande
VstKr Verstärkungskräfte
PzTrS Panzertruppenschule
LogBtl Logistk Battalion
OpvbuKr Operation verbundener Kräfte
InfS Infanterie Schule
ausgefallen
Drucksache 17/10589 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBeilage 2 zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey
1780018-V129 vom 31. August 2012
Bezeichnung des Luftraums: ED-R 74
D
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cksach
e 17/10589
Bundesminister der V erteidigung Kossendey
1780018-V129 vom 31. August 2012
Luftu d-spezifischer Ausbildung ISAF
Übungsta
GefÜbZH
Mission
Anzahl L 10:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Einsatzze
Mission
Anzahl L
Einsatzze ig vom Ausbildungsfortschritt Beilage 4 zu Parl Sts beim
nterstützung und Verwundetentransport für Übungsdurchgänge bei einsatzlan
(Muster)
g 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Übungen im
Kompanierahmen
Übung im
Bataillonsrahmen
Flugzieldarstellung
uftfahrzeug(e) 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Jeweils
it Luftfahrzeug in Stunden 4 4 4 4 4 4 4 4 4
MedEvac
uftfahrzeug(e) 2 2 2 2 2 2 1 1 1
it Luftfahrzeug in Stunden Abhäng
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]