Zu den Schwerpunkten der deutschen G8-Präsidentschaft 2007
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin, Thilo Hoppe, Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat kürzlich die Schwerpunkte der deutschen G8-Präsidentschaft 2007 beschlossen. Dem Parlament liegt der Beschluss aktuell nicht vor. Gleichwohl ergeben sich aus mehreren Zeitungsartikeln Hinweise auf bestimmte Schwerpunkte (z. B. DIE WELT, DER TAGESSPIEGEL, Süddeutsche Zeitung, 19. Oktober 2006), denen der Beschluss offenkundig vorliegt. Dies sind unter anderem die Themen Afrika, der Kampf gegen Aids, Klimaschutz, Erhalt der biologischen Vielfalt, Fragen der Energieeffizienz und Energieeinsparung. Weiterhin werden erwähnt die Diskussion mit Schwellenländern wie China und Indien über soziale Mindeststandards, Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanz- und Kapitalmärkte wie die Etablierung von Spielregeln für Hedgefonds und der Schutz geistigen Eigentums.
In sechs G8-Staaten (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Deutschland) sind Atomwaffen gelagert. Die G8-Staaten sind ebenfalls weltweit die größten Waffenexporteure. Daraus ergeben sich Fragen, welche Initiativen zur Abrüstung, Nichtweiterverbreitung und Rüstungskontrolle im Rahmen der G8-Präsidentschaft vorgesehen sind.
Fragen und Antworten25
Wann wird dem Deutschen Bundestag das Programm der deutschen G8-Präsidentschaft vorgelegt werden?
Die Bundesregierung wird die Schwerpunkte der deutschen G8-Präsidentschaft dem Deutschen Bundestag zum Jahresbeginn 2007 übermitteln. In einem ersten Schritt wird die Bundeskanzlerin den Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages am 9. November 2006 in nicht-öffentlicher Sitzung unterrichten. Damit hält sich die Bundeskanzlerin an die im G8-Kreis übliche Praxis, erst mit Beginn der G8-Präsidentschaft bzw. gegen Ende der vorherigen Präsidentschaft das politische Programm der Präsidentschaft in der Öffentlichkeit vorzustellen und zu erörtern.
In welcher Form wird die Bundesregierung das Parlament an den Debatten zur G8-Präsidentschaft über die laufende Zeit beteiligen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Auf welche Weise wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die beim G8-Gipfel 2005 in Gleneagles beschlossene Erhöhung der Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2010 um 50 Mrd. US-Dollar jährlich umgesetzt wird, um dieses Versprechen einzulösen und das Thema Entwicklungsfinanzierung im Rahmen der deutschen Präsidentschaft voranzutreiben?
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass an der Bereitschaft der G8-Staaten zu zweifeln, die in Gleneagles gemachten Zusagen einzuhalten. Die deutsche G8-Präsidentschaft wird, aufbauend auf den Beschlüssen von Gleneagles, die entwicklungspolitische Agenda weiterentwickeln mit den Themen Rahmenbedingungen für nachhaltige Investitionen und Qualität der Entwicklungszusammenarbeit.
Bis wann wird die Bundesregierung einen Umsetzungsplan für den EU-Stufenplan zur Erreichung des 0,7-Prozent-Zieles für öffentliche Entwicklungsfinanzierung vorlegen?
Die Umsetzung des EU-Stufenplans erfolgt in jährlichen Schritten. Mit dem Aufwuchs der Mittel für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit im Haushaltsentwurf 2007 hat die Bundesregierung einen großen Schritt in Richtung Umsetzung des EU-Stufenplans getan.
Welche Rolle wird dabei die Einführung sogenannter innovativer Finanzierungsinstrumente spielen?
Die Bundesregierung hat noch keine Entscheidung über die mögliche Einführung innovativer Finanzierungsinstrumente getroffen.
Welche Initiativen plant die Bundesregierung im Rahmen der G8-Präsidentschaft, um Steuerflucht und Geldwäsche zu bekämpfen und Steuerparadiese in Form von Offshore-Zentren trockenzulegen?
Im Zusammenhang mit der G8-Präsidentschaft wird sich die Bundesregierung zur Effektivierung der internationalen Geldwäscheprävention schwerpunktmäßig für die Schaffung von Verfahren einsetzen, die in der Lage sind, Defizite einzelner Nationalstaaten und Jurisdiktionen bei der Umsetzung internationaler Standards gegen Geldwäsche (40+9 Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering – FATF) zu identifizieren und wirksam zu beseitigen.
Ein weiterer Schwerpunkt wird die Schaffung von internationalen Standards sein, um den Missbrauch neuer Zahlungsmethoden (z. B. auf Chipkarten und Festplatten gespeichertes elektronisches Geld) zu Zwecken der Geldwäsche effizient zu verhindern.
Die Bundesregierung plant keine neuen Initiativen im Bereich Steuerflucht, weil es eine solche Initiative bereits gibt (OECD-Programm zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs). Dieses Programm geht auf eine Initiative der G7 zurück. Dabei geht es nicht nur um die Steueroasen, sondern um alle Staaten, die für Besteuerungszwecke keinen Zugang zu Bankinformationen, zu Finanz-daten von Unternehmen oder zu Eigentümerinformationen an Rechtsträgern gewähren. Deutschland und die anderen G7-Staaten stehen nachdrücklich hinter dem OECD-Programm. Über den gegenwärtigen Stand informiert folgende Veröffentlichung der OECD: Tax Co-operation – Towards a Level-Playing-Field, Paris 2006.
Wird sich die Bundesregierung für ein international abgestimmtes Vorgehen zur Rückführung von Guthaben, die durch illegale Praktiken wie Korruption und Steuerhinterziehung ins Ausland transferiert wurden, einsetzen?
Führt das unter Frage 6 erwähnte Programm zum Erfolg, entfällt für diejenigen, die Kapital allein aus Gründen der Steuerumgehung oder Steuerhinterziehung in Steueroasen leiten, der Anreiz, dies zu tun.
Welche Initiativen wird die Bundesregierung im Rahmen der Präsidentschaft zur Erhöhung der Transparenz und der Regulierung von Hedge- Fonds einbringen?
Zur Begrenzung der möglichen systemischen Risiken, die von großen Hedge- Fonds für die internationale Finanzmarktstabilität ausgehen können, wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer G7/G8-Präsidentschaft für eine Verbesserung der Transparenz bei Hedge- Fonds einsetzen. Auch im Rahmen ihrer EU- Präsidentschaft wird sich die Bundesregierung für mehr Transparenz bei Hedge- Fonds einsetzen und hierzu grundlegende Arbeiten auf europäischer Ebene voranbringen.
Welche besonderen Aspekte bei der Bekämpfung von HIV/Aids und Malaria hat die Bundesregierung in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen gestellt, und wo sieht sie weiteren Handlungsbedarf der G8-Staaten?
Die UNGASS+5 Konferenz 2006 und die 16. Internationale AIDS-Konferenz in Toronto 2006 haben gezeigt, dass die bisherigen Weichenstellungen zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderer Krankheiten vergleichbarer Dimension noch nicht ausreichend sind. Defizite bestehen insbesondere bezüglich des Ausbaus und der Verbreiterung von Präventionsansätzen, einer stärkeren Gender-Orientierung sowie der Verstärkung von Maßnahmen im Bereich Gesundheitssystementwicklung. Es ist vorgesehen, u. a. diese Aspekte auf dem G8-Gipfel im Rahmen des Schwerpunktes „Wachstum und Verantwortung für Afrika – Gute Regierungsführung, nachhaltige Investitionen, Frieden und Sicherheit und die Bekämpfung von HIV/AIDS“ zu thematisieren.
Welche Initiativen befürwortet die Bundesregierung zur Stärkung der Gesundheitssysteme in afrikanischen Staaten, und wie gedenkt sie das Thema auf dem Gipfel zu behandeln?
Die Bundesregierung hält zur Stärkung der Gesundheitssysteme Initiativen für geeignet, die in Zusammenarbeit mit afrikanischen Partnern
- dem akuten Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenwirken
- die Integration von krankheitsbezogener Finanzierung und Gesundheitssystementwicklung voranbringen
- die systematische und durchgängige Verknüpfung von HIV/AIDS- Maßnahmen mit Programmen der reproduktiven Gesundheit und der Familienplanung gewährleisten
- an die jeweiligen Verhältnisse angepasste Systeme sozialer Sicherung fördern – unter Einbeziehung von staatlichen, privatwirtschaftlichen oder auch informellen Unterstützungssystemen.
Es ist vorgesehen, diese Aspekte im Rahmen des Schwerpunktes „Wachstum und Verantwortung in Afrika – Gute Regierungsführung, nachhaltige Investitionen, Frieden und Sicherheit und die Bekämpfung von HIV/AIDS“ zu behandeln (vgl. Antwort zu Frage 9).
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die aktive Abwerbung medizinischen Fachpersonals aus afrikanischen Staaten durch G8-Staaten zu beenden?
Unter den G8-Staaten besteht bereits Konsens über die Bedeutung des Mangels von Gesundheitsfachkräften in Afrika und entsprechende Gegenmaßnahmen: „Wir werden in Partnerschaft mit afrikanischen Regierungen in verbesserte Gesundheitssysteme investieren und Afrika helfen, Ärzte, Krankenschwestern und -pfleger sowie kommunales medizinisches Personal auszubilden und im Land zu halten. Wir werden sicherstellen, dass unsere Maßnahmen Gesundheitssysteme auf nationaler und lokaler Ebene sowie quer durch alle Sektoren stärken, da dies für langfristige Verbesserungen der Gesundheit insgesamt von ausschlaggebender Bedeutung ist, und wir werden Geber ermutigen, zum Aufbau von Kapazitäten im Gesundheitswesen beizutragen; …“ (G8 Gleneagles Afrika Dokument, § 18c). Es ist vorgesehen, auch diese Problematik im Rahmen des Schwerpunktes „Wachstum und Verantwortung in Afrika – Gute Regierungsführung, nachhaltige Investitionen, Frieden und Sicherheit und die Bekämpfung von HIV/AIDS“ zu behandeln (vgl. Antwort zu Frage 9).
Darüber hinaus steht die Bundesregierung zu diesem Thema in engem Austausch mit der Europäischen Kommission. Ein EU-weiter Verhaltenskodex zur Abwerbung von Gesundheitspersonal aus Entwicklungsländern soll bis Mitte 2007 vorliegen. Während ihrer EU Präsidentschaft wird die Bundesregierung diesen Prozess sowie die Umsetzung der weiteren Ratsbeschlüsse vom April 2006 zu Humanressourcen begleiten und vorantreiben.
Deutschland betreibt – anders als andere G8-Staaten – keine aktive Abwerbungspolitik aus Entwicklungsländern.
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Nichtregierungsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen und Oxfam wiederholt darauf hingewiesen haben, dass der Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten durch die aktuellen Regeln des Abkommens zum Schutz des geistigen Eigentums erschwert werden kann, weiteren Klärungsbedarf, und hängt ihre Ankündigung, den Schutz geistigen Eigentums zum Thema zu machen, mit dieser Frage zusammen?
In jüngster Vergangenheit wurden bereits internationale Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu lebensnotwendigen Medikamenten getroffen. Die am 6. Dezember 2005 mit deutscher Zustimmung getroffene Entscheidung des Allgemeinen Rates der WTO zur Umsetzung der waiver-Entscheidung zur Declaration on the TRIPS Agreement and Public Health vom August 2003 im TRIPS-Übereinkommen schafft Flexibilitäten zum Schutze der öffentlichen Gesundheit insbesondere in den Entwicklungsländern, denen Möglichkeiten zur eigenen Produktion von entsprechenden Medikamenten fehlen. Generikaher-steller können auch für patentgeschützte Medikamente Zwangslizenzen erhalten. Die EU hat diese Regelungen im Juni 2006 durch eine Verordnung in Gemeinschaftsrecht umgesetzt.
Der Schutz der geistigen Eigentumsrechte durch nationale und internationale Regeln ist ein Anreiz für Forschung und Innovation und damit auch für die Entwicklung neuer Medikamente. Die im WTO-Rahmen getroffene Einigung spiegelt insofern den derzeit international erzielbaren Kompromiss wider. Fortgeschrittene Entwicklungsländer wie Indien, die selbst Medikamente herstellen, können diese Möglichkeiten nutzen. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit den Aufbau lokaler Pharmaproduktion in armen Entwicklungsländern. Auch WTO und WHO unterstützen die Entwicklungsländer zudem durch Beratungsaktivitäten und andere Projekte, ebenso wie die Bundesregierung. Die Ankündigung der Bundesregierung, den Schutz geistigen Eigentums zu einem Schwerpunkt der deutschen G8-Präsidentschaft zu machen, bezieht sich insbesondere auf die Bekämpfung der Produktpiraterie.
Wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen des Schutzes geistigen Eigentums das Wissen indigener Völker und lokaler Gemeinschaften wirksam vor Biopiraterie zu schützen?
Der Begriff „Biopiraterie“ wird in der öffentlichen Debatte mit unterschiedlichen Definitionen verwendet. Deutschland ist Vertragsstaat des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt von 1992 (BGBl. II 1997 S. 1741) und damit deren drei Zielen verpflichtet, die biologische Vielfalt zu erhalten und nachhaltig zu nutzen sowie den gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung der genetischen Ressourcen zu gewährleisten. Um den Schutz genetischer Ressourcen sowie einen gerechten Vorteilsausgleich u. a. von Entwicklungsländern sicherzustellen, bedarf es der Transparenz der Herkunft biologischen Materials auch in Patenterteilungsverfahren. Der Bundesgesetzgeber hat daher mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen vom 21. Januar 2005 (BGBl. I S. 146) einen neuen § 34a in das Patentgesetz eingefügt, wonach der Anmelder einer Erfindung, die biologisches Material pflanzlichen oder tierischen Ursprungs zum Gegenstand hat oder solches Material verwendet, Angaben zum geographischen Herkunftsort dieses Materials machen soll, soweit dieser bekannt ist.
Darüber hinaus beteiligt sich Deutschland an der derzeit auf internationaler Ebene (insbesondere im Rahmen der WIPO) geführten Diskussion über die Errichtung eines multilateralen Systems, wonach der Patentanmelder die geographische Herkunft von biologischen Ressourcen, die in der Erfindung genutzt werden, angeben muss und im Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtung auch Sanktionen vorgesehen sind. Im Rahmen der Vorbereitungen der im Jahr 2008 stattfindenden 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD (Convention on Biological Diversity) wird sich die Bundesregierung darüber hinaus für konkrete und wirkungsvolle Ergebnisse zum Thema ABS (Zugang und gerechter Vorteilsausgleich) einsetzen, so dass die Arbeitsgruppe der CBD ihre Arbeit für ein internationales ABS-Regime zum frühestmöglichen Zeitpunkt vor der 10. Vertragsstaatenkonferenz abschließen kann.
Speziell im Hinblick auf die Frage der Offenlegung von traditionellem Wissen, das mit genetischen Ressourcen verbunden ist, gibt es aber noch Bedenken hinsichtlich der Bedeutung des Begriffs traditionelles Wissen. Um die nötige Rechtssicherheit zu erzielen, ist noch eine vertiefte Diskussion des Konzepts des traditionellen Wissens nötig.
Welche Rolle wird der Klimaschutz im Rahmen der deutschen Präsidentschaft spielen, und welche Initiativen zur Weiterentwicklung des Kyoto- Protokolls wird die Bundesregierung parallel starten?
Der sich beschleunigende Klimawandel sowie der rasant steigende Energieverbrauch sind Zukunftsfragen der Weltwirtschaft. Klimaschutz wird daher zusammen mit Energieeffizienz ein Schwerpunkt des deutschen G8-Gipfels in Heiligendamm sein. Die Bundesregierung wird die deutsche G8-Präsidentschaft nutzen, um die im Jahr 2007 vorgesehenen internationalen Klimaschutzverhandlungen mit Nachdruck zu unterstützen. Sie setzt sich für eine erfolgreiche Fortsetzung der Beratungen unter der Klimarahmenkonvention und dem Kyoto- Protokoll ein, damit rechtzeitig eine Vereinbarung für die Zeit nach 2012 erzielt wird. Zentral ist dabei der Ausbau eines leistungsfähigen internationalen Emissionshandels. Zudem spielen Anpassung an den Klimawandel und die Vermeidung von Entwaldung, auch für den Erhalt der Biodiversität, eine wichtige Rolle.
Die Bundesregierung wird Fortschritte in der internationalen Klimaschutzpolitik auch im Rahmen des deutschen EU-Ratsvorsitzes 2007 forcieren. Den Rahmen für diese Bemühungen bilden die Klimarahmenkonvention und das Kyoto-Protokoll sowie das vereinbarte 2-Grad-Ziel für die Zeit nach 2012. Die Entwicklung eines Verhandlungspakets mit Vorschlägen für Emissionsminderungsziele und Optionen zur Einbindung weiterer Treibhausgasemittenten sowie die Umsetzung und Fortentwicklung des Emissionshandels sind dabei von besonderer Bedeutung.
Worauf wird sich die deutsche Präsidentschaft im Bereich der Energiepolitik im Rahmen ihrer Präsidentschaft konzentrieren?
Die G8 haben sich sowohl unter britischer als auch unter russischer Präsidentschaft mit globalen Fragen der Energiepolitik beschäftigt. Dabei stand unter britischer Präsidentschaft die gesamte Bandbreite energiepolitischer Fragestellungen (u. a. Art der Energienutzung, Förderung von Forschung und Entwicklung, Energieerzeugung für eine saubere Zukunft, Finanzierung des Übergangs zu sauberer Energie), insbesondere im Zusammenhang mit Fortschritten beim Klimaschutz im Vordergrund. Die russische Präsidentschaft hat das Thema Energie aufgegriffen und vor allem unter dem Schwerpunkt der Energieversorgungssicherheit weiterentwickelt. Die G8 werden sich im Jahr 2008 unter japanischer Präsidentschaft im Rahmen des sogenannten Gleneagles-Follow-Up umfassend mit erreichten Fortschritten bezüglich der Aufträge des Gleneagles- Gipfels befassen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung entschlossen, während der deutschen G8-Präsidentschaft dem Thema Energieeffizienz einen besonderen Schwerpunkt zu widmen. Hier liegen besondere kurz- und mittelfristig wirtschaftlich nutzbare Potenziale. Dabei wird die Bundesregierung den Fokus verstärkt auf Effizienzsteigerungen im Gebäude-, Verkehrs-, Konsumgüter- und Kraftwerksbereich richten. Diese Schwerpunktsetzung knüpft an die Ergebnisse der vorangegangenen Gipfel an und kann diese sinnvoll fortentwickeln, insbesondere auch mit Blick auf den Klimaschutz.
Wichtige Ansatzpunkte für die Entwicklung eines breiteren Energieangebots weltweit sieht die Bundesregierung daneben auch im Bereich der erneuerbaren Energien.
Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung unternehmen, um im Rahmen Ihrer Präsidentschaft zu verpflichtenden Zielen der G8 für den Ausbau erneuerbarer Energien zu kommen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine forcierte Steigerung der Energieeffizienz sowie ein wirtschaftlich effizienter Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich sind, um die energiebedingten Emissionen zu verringern und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Dabei müssen die G8-Staaten als am höchsten entwickelte Länder mit ihren technischen Fähigkeiten beispielgebend sein, wie wirtschaftliches Wachstum und vorsorgender Umweltschutz Hand in Hand gehen können. Die Bundesregierung sieht im Rahmen ihrer G8- Präsidentschaft im Bereich der erneuerbaren Energien wichtige Ansatzpunkte für die Entwicklung eines breiteren Energieangebotes weltweit. Daher soll der weitere wirtschaftliche effiziente Ausbau der erneuerbaren Energien sowohl im G8- Kreis, aber insbesondere auch im Dialog mit den Schwellenländern verstärkt behandelt werden.
Was wird die Bundesregierung konkret unternehmen, um die Verbindlichkeit der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) zu stärken, insbesondere im Bereich der Finanzmärkte?
Eine zentrale Funktion hat der auf der EITI-Vollversammlung in Oslo beschlossene Validierungsprozess. Die Bundesregierung sieht darin nicht nur ein Instrument der Qualitätssicherung sondern auch der Nachhaltigkeit. Denn ein unabhängiges Monitoring über die tatsächlichen Fortschritte der nationalen Transparenzprozesse verpflichtet die politisch Verantwortlichen in den Partnerländern auch nach einem Regierungswechsel.
Das macht die jeweiligen nationalen Transparenz- Prozesse wiederum verbindlicher für alle Beteiligten. Träger des Validierungsmechanismus kann das internationale EITI-Sekretariat sein.
Wie wird sie den auf der EITI-Jahrestagung in Oslo angekündigten intensivierten Dialog mit den so genannten BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China) konkret gestalten, und wie wird sie die Einbeziehung multinationaler und staatlicher Firmen sicherstellen?
Das konkrete Format der sogenannten G8-deliverables, zu denen auch die Einbeziehung von Ländern wie China, Brasilien oder Indien (Russland ist selbst G8-Mitglied) in den Dialog über die Transparenz im Ressourcenextraktionsbereich gehört, ist derzeit Gegenstand intensiver Abstimmungen zwischen den Ressorts und anschließend mit den G8-Partnern.
Wie die Präsenz der staatlichen chinesischen Ölgesellschaft sowie vieler internationaler Rohstoffkonzerne und Investmentgesellschaften auf der Jahreskonferenz in Oslo gezeigt hat, ist das Interesse an EITI aufgrund des multi- stakeholder-Charakters der Initiative hoch. Um diese positive Dynamik zu verstärken, unterstützt die Bundesregierung EITI politisch und materiell auf bi- und multilateraler Ebene sowie durch innovative Instrumente (z. B. Public Private Partnership).
Welche Initiativen und nationalen Beiträge plant die Bundesregierung, um unter der deutschen G8-Präsidentschaft substanzielle Fortschritte im Bereich der Abrüstung, Nichtweiterverbreitung und Rüstungskontrolle von nuklearen, biologischen und chemischen Waffen zu erreichen?
Abrüstung und Nichtverbreitung sind ein wichtiges Themenfeld unserer G8- Präsidentschaft, das aufgrund aktueller Herausforderungen, aber auch angesichts der allgemeinen Lage im Bereich multilateraler, vertragsgestützter Abrüstung besondere Aufmerksamkeit verdient. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen eine Stärkung des multilateralen Regelwerks sowie ein ausgewogener Ansatz, der gleichermaßen Abrüstungs- wie Nichtverbreitungsaspekte betont. Eine abgestimmte Haltung der G8 zu aktuellen Krisen wie Iran oder Nordkorea sowie auf internationalen Konferenzen (Nichtverbreitungsvertrag-Prepcom, Chemiewaffenübereinkommen) und einzelne Initiativen wie die Multilateralisierung des Brennstoffkreislaufs (vgl. Frage 21) sind Ausdruck dieses Gesamtansatzes.
Was plant die Bundesregierung, um im Rahmen der G8 sicherzustellen, dass Indien nicht eher mit nuklearem Brennstoff und Nukleartechnologie beliefert werden kann, ehe es dem Atomteststoppvertrag beigetreten ist, ein verbindliches und überprüfbares Produktionsmoratorium für Spaltmaterial für Waffenzwecke erklärt und alle Nuklearanlagen unter dauerhafte Kontrolle der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) gestellt hat?
Die Bundesregierung setzt sich international mit Nachdruck für die Aushandlung eines verifizierbaren Vertrags über den Stopp der Produktion von waffenfähigem Spaltmaterial („Fissile Material Cut Off Treaty“, FMCT) sowie für das baldige Inkrafttreten des Umfassenden Teststoppvertrags („Comprehensive Test-Ban Treaty“, CTBT) ein.
Darüber hinaus fordert die Bundesregierung alle Staaten auf, bis zum Inkrafttreten dieser Verträge bereits entsprechende Moratorien einzuhalten. Die Haltung der Bundesregierung deckt sich dabei mit der gemeinsamen Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.
Über die einzelnen Schritte zur Implementierung der US-indischen Nuklearvereinbarung liegen der Bundesregierung noch keine detaillierten Informationen vor. Eine abschließende Bewertung ist bisher nicht möglich.
Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sehr genau verfolgen und ihre Auffassung hierzu, auch im G8-Rahmen, gegenüber den Partnern vertreten.
Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um unter der deutschen G8-Präsidentschaft die Risiken des militärischen Missbrauchs ziviler Atomenergie einzuschränken und die Überlegungen zu einer multilateralen Kontrolle des nuklearen Brennstoffkreislaufs voranzutreiben?
Die Bundesregierung misst der Diskussion um die Multilateralisierung des Brennstoffkreislaufes eine hohe Bedeutung zu und wird die Frage auch im Rahmen ihrer G8-Präsidentschaft mit den Partnern weiter verfolgen. Ziel ist es, die Frage über die G8 hinaus auf eine breitere Basis zu stellen, d. h. insbesondere Staaten einzubeziehen, die keine eigenen Brennstoffkreislaufaktivitäten haben, jedoch die Kernenergie zu friedlichen Zwecken nutzen wollen.
Darüber hinaus will die Bundesregierung die gemeinsamen Instrumente zur nuklearen Nichtverbreitung auch im G8-Rahmen weiterentwickeln. Hierzu gehören u. a. die gemeinsamen Bemühungen um die Universalisierung des Zusatzprotokolls als Standard für Sicherheitsmaßnahmen (Safeguards) der IAEO.
Welche Initiativen und nationalen Beiträge plant die Bundesregierung unter ihrer G8-Präsidentschaft, um die legale und illegale Nichtweiterverbreitung von Kleinwaffen, Schusswaffen und dazugehöriger Munition zu verbessern und zu einem globalen Abkommen zur Begrenzung des Waffenhandels zu kommen?
Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, Fortschritte auch im Bereich der Kontrolle von Kleinwaffen und Munition sowie des Waffenhandels zu erzielen, unter angemessener Berücksichtigung der bekannten Positionen der übrigen G8- Partner.
Was plant die Bundesregierung, um die G8-Präsidentschaft zu nutzen, um Initiativen im Bereich der Stärkung der Instrumente zur zivilen Krisenprävention und zum zivilen Krisenmanagement zu ergreifen?
Die Bundesregierung wird die G8-Präsidentschaft nutzen, um auf der Grundlage des G8-Aktionsplans für Afrika die bisherigen Ansätze zur Stärkung afrikanischer Peacekeeping-Kapazitäten auszubauen. Ferner sollen die für den Aufbau ziviler Fähigkeiten erforderlichen Strukturen der Afrikanischen Union bzw. der Regionalorganisationen zur Friedenskonsolidierung im Anschluss an Peacekeeping-Missionen gestärkt werden.
Plant die Bundesregierung unter der deutschen G8-Präsidentschaft Initiativen, um den politischen Prozess im Nahen Osten nach dem Krieg im Libanon zu unterstützen und Ansätze für regionale Friedensperspektiven zu fördern?
Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Partnern im G8-Rahmen und im Nahost-Quartett intensiv nach Möglichkeiten suchen, den Nahostkonflikt einer umfassenden Friedenslösung entgegenzuführen.
Welche Aktivitäten plant die Bundesregierung im Rahmen der G8 Broader Middle East and North Africa Initiative (BMENA)?
Im Jahr 2007 werden im Rahmen der G8 Broader Middle East and North Africa Initiative (BMENA) Treffen auf Ministerebene in den Bereichen Finanzen, Bildung und Außenpolitik in der Region Nah- und Mittelost und Nordafrika stattfinden. Bei diesen Veranstaltungen wird Deutschland als G8-Präsidentschaft den Ko-Vorsitz gemeinsam mit dem ausrichtenden BMENA-Staat übernehmen.
Die Bundesregierung wird sich aktiv für eine Fortsetzung und Weiterentwicklung des Dialogs zwischen den G8-Staaten und Vertretern der Regierungen und Zivilgesellschaften der BMENA-Region zu Reformen und Modernisierungsprozessen einsetzen.