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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausbau der Mini-Kraft-Wärme-Kopplung aktiv fördern statt behindern

Möglicherweise zu hohe Anforderungen (hydraulischer Abgleich und hocheffiziente Pumpen) im 2012 wieder aufgelegten Impulsprogramm zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen: Mittelbindungen 2012 und 2013, Überführung in das KWK-Gesetz, gestellte, positiv beschiedene und ausgezahlte Anträge, Gesamtfördersumme, Gründe bei Ablehnungen<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

30.08.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1047613. 08. 2012

Ausbau der Mini-Kraft-Wärme-Kopplung aktiv fördern statt behindern

der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Harald Ebner, Britta Haßelmann, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Erzeugung und Nutzung von Strom und Wärme. Neben der Groß-KWK in Industriebetrieben und Großkraftwerken können auch die dezentralen Mini-KWK-Anlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern im Hinblick auf die Herausforderungen der Energiewende eine entscheidende Funktion im Stromsystem der Zukunft einnehmen. In Kombination mit ausreichend dimensionierten Wärmespeichern und intelligenter Vernetzung sind diese flexiblen und hocheffizienten Anlagen eine ideale Ergänzung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, da sie schnell und flexibel steuerbar sind. In den kommenden Jahren müssen Millionen veralteter und ineffizienter Heizungsanlagen ausgetauscht werden. Statt nur Wärme zu erzeugen, sollte, wo immer möglich und sinnvoll, der Keller zum Kraftwerk gemacht werden. Hier können Mini-KWK-Anlagen eine entscheidende Rolle spielen.

Im Jahr 2009 wurde das Impulsprogramm zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen eingesetzt, welches Anlagen bis zu einer Leistung von 50 kWel (Kilowatt elektrische Leistung) förderte. In den Folgejahren wurde das Programm jedoch gekürzt und schließlich ausgesetzt. Aufgrund des positiven Beitrags zur Energiewende und des öffentlichen Drucks wurde das Programm am 1. April 2012 mit modifizierten Förderbedingungen jedoch wieder aufgelegt. Danach werden zum Beispiel nur noch Anlagen bis zu einer Größe von 20 kWel gefördert. Die neuen und strengeren Förderrichtlinien sind einerseits zu begrüßen, da tatsächlich nur Technologien gefördert werden sollten, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Andererseits dürfen diese Kriterien jedoch nicht so hohe Anforderungen stellen bzw. vom Anlagenbetreibern solch hohe Extrainvestitionen verlangen, dass eine Inanspruchnahme des Programms sich für den Betreiber nicht mehr rechnet. Das Programm würde damit wirkungslos. Genau dieser Effekt droht jedoch nun durch die grundsätzlichen Forderungen eines hydraulischen Abgleichs sowie des Einsatzes hocheffizienter Pumpen, auch wenn keine Veränderung an der Heizungs- und Pumpenanlage vorgenommen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Von welchen Mittelbindungen geht die Bundesregierung für das Impulsprogramm zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen für das Jahr 2012 aus?

2

Von welchen Mittelbindungen geht die Bundesregierung für das Impulsprogramm zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen für das Jahr 2013 aus?

3

Welche Position vertritt die Bundesregierung bzgl. der Überführung des Impulsprogramms zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen in das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vor dem Hintergrund der haushaltsabhängigen bisherigen Mittelbindung über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) und den in der Vergangenheit dadurch resultierenden unstetigen Förderbedingungen (Haushaltssperre, Aussetzung, …)?

4

Wie viele Anträge auf Förderung wurden seit der Wiedereinführung des Impulsprogramms zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen zum 1. April 2012 bis zum 1. Juli 2012 gestellt, und welche Entwicklung ist bezüglich der monatlichen Eingänge festzustellen?

5

Wie viele Anträge wurden positiv und wie viele negativ beschieden?

6

Wie viele der positiv beschiedenen Anträge wurden bereits ausgezahlt?

7

Wie teilt sich die Anzahl der positiven Bescheide bezüglich der in den Förderrichtlinien differenzierten Leistungsklassen auf (unter 3 kWel, 3 bis 10 kWel, 11 bis 20 kWel)?

8

Mit welchen Begründungen wurden Anträge abgelehnt?

9

Wie hoch ist die gesamte Fördersumme der bisher bewilligten Anträge (Mittelreservierungen), und um wie viele Kilowatt elektrische Leistung handelt es sich dabei?

10

Wie hat der Nachweis der verschiedenen Effizienzkriterien (ausreichend großer Wärmespeicher, Durchführung des hydraulischen Abgleichs, Einsatz einer hocheffizienten Umwälzpumpe der Effizienzklasse A) zu erfolgen?

11

Wie viele der bisher gestellten Anträge wurden abgelehnt, da der Antragsteller keinen hydraulischen Abgleich für das Heizungssystem nachweisen konnte, und wie geht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in diesen Fällen vor?

12

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs des Heizungssystems, und wie bewertet sie diese Kosten im Verhältnis zu der Fördersumme pro Anlage?

13

Welche Effizienzgewinne bewirkt nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs des Heizungssystems, bzw. welche Verluste sind zu befürchten, wenn ein solcher hydraulischer Abgleichs des Heizungssystems nicht durchgeführt wird?

14

Sieht die Bundesregierung bei der Verpflichtung zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs des Heizungssystems Änderungsbedarf an den „Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel“ vom 17. Januar 2012, und wenn nein, warum nicht?

15

Welche Unterschiede gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für den in KWK-Anlagen bis zu einer Größe von 2 MWel erzeugten Strom im Hinblick auf Heranziehung zu Steuern, Abgaben und Umlagen, je nachdem, ob die Anlagen der Eigenstromerzeugung dienen oder von Contractoren betrieben werden?

16

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um hierbei vorhandene Benachteiligungen für Contractoren gegenüber der Eigenstromerzeugung zu beseitigen, angesichts der allgemein unbestrittenen Tatsache, dass Contractormodelle den Ausbau der KWK erheblich befördern können und vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept 2010 angekündigt hat, die Möglichkeiten des Energie-Contracting zu erweitern, damit vor allem auch im Mietwohnungsbereich bestehende Potenziale effizient realisiert werden können?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der in dem Entwurf für ein „ENTSO-E Network Code for Requirements for Grid Connection applicable to all Generators“ formulierten Anforderungen zur Regelbarkeit von Stromerzeugungsanlagen auf Mini-KWK-Anlagen, welche diese Anforderungen teilweise nicht erfüllen können (zum Beispiel Stirling-Motoren), und welche Konsequenzen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung ein Inkrafttreten des „ENTSO-E Network Code for Requirements for Grid Connection applicable to all Generators“ in der vorliegenden Fassung auf diese Mini-KWK-Anlagen?

Berlin, den 13. August 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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