Vorbemerkung der Fragesteller
Die Verkehrssituation in der Ortslage von Rüdesheim/Rhein ist durch den seit Jahrzehnten wachsenden Individualverkehr auf der Bundesstraße 42 unzumutbar geworden. Die negativen Auswirkungen auf Umwelt, die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner und die überwiegend vom Tourismus geprägte wirtschaftliche Entwicklung sind gravierend.
Vor diesem Hintergrund wurde bereits am 14. September 1998 von Akteuren auf kommunaler Ebene, der hessischen Landesregierung, dem Bund und der DB AG ein Finanzierungsvertrag unterzeichnet, der vorsieht, die vor der Rüdesheimer Rheinfront verlaufende Bahnstrecke in einen Tunnel im nördlichen Stadtbereich zu verlegen. Dies würde die Voraussetzung für die Verlegung der B 42 schaffen.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die rund 10 km westlich von Eltville gelegene, rund 10 000 Einwohner zählende Stadt Rüdesheim mit ihrer „Drosselgasse“ ist einer der international bekanntesten Weinorte am Rhein und seit der Entscheidung der UNESCO aus 2002 Pforte zum „Weltkulturerbe Mittelrhein“.
Problematisch ist das Fehlen einer Ortsumgehung für Rüdesheim, so dass der Gesamtverkehr der rechtsrheinischen Uferstraße Bundesstraße B 42 durch die Stadt fahren muss.
Als besonders belastend erweist sich der Bahnübergang am westlichen Ortsende, bei dem angesichts des starken Bahnverkehrs die Schranken während der Mehrzahl der Tagesstunden geschlossen sind.
Die weitaus größere Belastung für die Stadt ist jedoch die im 19. Jahrhundert gebaute, mittlerweile zweigleisig ausgebaute rechtsrheinische Hauptstrecke der Deutschen Bahn AG (DB AG) von Köln nach Wiesbaden, die in hochwasserfreier Lage direkt am Rheinufer verläuft und die Stadt vom Rhein abschneidet.
Seit nahezu 100 Jahren versucht die Stadt Rüdesheim zurück an den Rhein zu gelangen, indem sie fordert, die Bahntrasse in einen Tunnel nördlich der Stadt zu verlegen.
Nachdem Planungen für eine Ortsumgehung parallel zur Bahnlinie auf einem Damm im Rhein aus Gründen des Hochwasserschutzes verworfen waren, wurde das Modell einer kombinierten Lösung für beide Probleme, d. h. eine Bahnverlegung und eine Ortsumgehung entwickelt, die letztlich der Vereinbarung von 1998 zugrunde liegt.
Gegenstand ist eine Ortsumgehung im Zuge der Bundesstraße B 42 auf Flächen der heutigen Bahntrasse, die zuvor in einen rund 2 km langen Tunnel nördlich der Stadt verlegt wird. 1998 hatten sich die Beteiligten (Bund, DB AG, Stadt Rüdesheim) auch auf die zugehörige Kostenteilung verständigt. Danach übernehmen sie die Kosten für eine den verkehrlichen Notwendigkeiten entsprechende fiktive Lösung mit der Aufhebung der bestehenden Bahnübergänge nach den Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes.
Die Differenz zu den Kosten der aus städtebaulichen Gründen tatsächlich verfolgten Lösung mit dem Eisenbahntunnel wird von dem Land Hessen und von der Region (Stadt Rüdesheim und Rheingau-Taunus-Kreis) übernommen. Die Kosten des Gesamtprojektes waren seinerzeit mit rund 114 Mio. Euro geschätzt worden.
Der Deutsche Bundestag ist im Rahmen der Novellierung des Fernstraßenausbaugesetzes dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt und hat im neuen Gesetz vom Oktober 2004 den Verbleib der Umgehung Rüdesheim im Vordringlichen Bedarf bestätigt. Damit liegt die Grundlage für die Weiterverfolgung des Projektes nach dem der Vereinbarung von 1998 zugrunde liegenden Planungskonzept vor.
Zwischenzeitlich sind allerdings aufgrund von differenzierten Untersuchungen der örtlichen Bodenverhältnisse und neuen Auflagen aus dem Brandschutz beim Betrieb von Eisenbahntunneln die Kosten für den Tunnel neu ermittelt worden, und zwar mit Mehrkosten von rund 100 Mio. Euro.