[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10586
17. Wahlperiode 31. 08. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder,
Steffen Bockhahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10497 –
Unterstützung nachhaltiger Aquakultur
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Fisch ist gesund. Er ist ein beliebtes Nahrungsmittel. Auch in Deutschland
landet er regelmäßig auf dem Teller. Doch nur einer von zehn Fischen wurde in
der Bundesrepublik Deutschland bzw. in ihren Hoheitsgewässern gefangen.
Laut dem Fisch-Informationszentrum (FIZ) e. V. in Hamburg werden 88
Prozent des deutschen Fisch- und Fischwarenbedarfs importiert.
Fisch wird in Meeren, Flüssen oder Seen gefangen. Immer häufiger werden
Speisefische aber auch in künstlichen Anlagen zu Wasser oder auf dem Land
produziert. Diese als Aquakultur bezeichneten Fischanlagen reichen von
traditionellen Teichwirtschaften – beispielsweise für Forellen oder Karpfen – über
Käfiganlagen in Meeren, Flüssen und Seen bis hin zur Haltung in
geschlossenen Kreislaufanlagen mit Meeres- oder Süßwasserfischen oder anderen
Meerestieren im Binnenland weit ab von jeder Küste. Weltweit wächst die
Bedeutung der Aquakultur. Dazu tragen einerseits der steigende Bedarf an Fisch und
Meeresfrüchten bei und andererseits die zurückgehenden oder stagnierenden
Fischereierträge in natürlichen Fischbeständen infolge der Übernutzung der
natürlichen Ressourcen oder Umweltproblemen in Meeren, Flüssen und Seen.
In der Bundesrepublik Deutschland sehen sich die Fisch- und Teichwirtschaft
einem enormen Preisdruck durch Importe von Aquakulturfischen, z. B.
Pangasiusfilet, ausgesetzt. Solche Importware wird häufig unter problematischen
sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen betriebswirtschaftlich
sehr kostengünstig erzeugt. Die einheimische Fischproduktion in
geschlossenen Aquakulturanlagen steckt noch in den Kinderschuhen und bietet – gerade
in Kombination mit Biogasanlagen zur Ausnutzung der Abwärme – ein
enormes Wachstumspotential. Allerdings wird für die Fütterung in Aquakultur
gehaltener Raubfische Fischmehl genutzt, welches wiederum aus Meeresfischen
produziert wird. Somit ist Aquakultur nur bedingt eine Lösung des Problems
drohender oder bereits existierender Überfischung der Meere.
Zu einer wünschenswerten Steigerung der Selbstversorgung der
Bundesrepublik Deutschland mit Fisch kann ein Wachstum der Aquakultur beitragen.
Gleichzeitig muss die Bundesrepublik Deutschland einen Beitrag zur
Verbesserung der sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen der Import- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 30. August 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10586 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeware leisten. Neben der Weiterentwicklung nachhaltiger Produktionstechniken
sind auch offene wissenschaftliche Fragestellungen (z. B. Alternativen zum
Fischmehl) und eine Verbesserung der Verbraucherinformation notwendig.
Gerade hinsichtlich des Forschungsbedarfs und der Forschungsbemühungen
der Bundesregierung ergeben sich etliche Fragen.
Grundsätzliches
1. Welche Definition des Begriffes „Aquakultur“ legt die Bundesregierung
ihrer Politik zu Grunde?
Für die Aquakultur sind die Bundesländer zuständig. Die Bundensregierung
legt bei ihren Arbeiten das einschlägige EU-Recht zugrunde, das zwischen der
(See)-Fischerei, der Binnenfischerei (Fluss- und Seenfischerei) und der
Aquakultur unterscheidet. Dieser Definition haben sich inzwischen auch die
Bundesländer im Wesentlichen angeschlossen.
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Gemeinsame Fischereipolitik definiert Aquakultur beispielsweise als
kontrollierte Aufzucht aquatischer Organismen mit Techniken zur Steigerung
der Produktion über die natürlichen ökologischen Kapazitäten hinaus; die
Organismen verbleiben in allen Phasen der Aufzucht bis einschließlich der Ernte
Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person. Die endgültige
Verabschiedung der Verordnung bleibt allerdings noch abzuwarten.
2. Welche nach der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 meldepflichtigen
geschlossenen Aquakulturanlagen gibt es in der Bundesrepublik
Deutschland, und seit wann werden sie in welchem Bundesland betrieben?
Die in Deutschland betriebenen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 708/2007
meldepflichtigen geschlossenen Aquakulturanlagen sind unter dem Link
www.por-
tal-fischerei.de/index.php?id=1334 zu finden. Die gegenwärtig dort
aufgeführten Aquakulturanlagen stellen das Ergebnis einer Abfrage der Bundesregierung
bei den für die Aquakultur zuständigen Bundesländern dar. Die Aufnahme
weiterer Meldungen der Bundesländer werden derzeit aus Gründen des
Datenschutzes geprüft. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung des Standorts und
des Zeitpunkts des Betriebsbeginns sieht die Verordnung nicht vor.
3. Wie sollte eine „nationale Forschungsstrategie Aquakultur“ nach Meinung
der Bundesregierung ausgestaltet sein?
Die Zuständigkeit für die Aquakultur und damit auch für die
Aquakulturforschung liegt bei den Bundesländern. Das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) übernimmt die
Koordinierung im Hinblick auf Regelungen auf EU-Ebene. Die Arbeitsgemeinschaft
Binnenfischereiforschung, die alle Forschungseinrichtungen der Bundesländer und
das Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI) umfasst, hat sich zum Ziel
gesetzt, die in den Länderforschungseinrichtungen durchgeführte Forschung
besser zu koordinieren. Den Vorsitz hat das vTI übernommen. Die
Bundesregierung würde eine noch bessere Zusammenarbeit begrüßen. Aus der Sicht der
Bundesregierung böten die Arbeiten zur Nationalen Aquakulturstrategie (vgl.
Frage 15) die Möglichkeiten hier weitere Verbesserungen und Fortschritte zu
erreichen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/105864. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über das quantitative
Verhältnis von einheimischen und in die Bundesrepublik Deutschland
importierten Fischereiprodukten vor (absolut und relativ)?
Die Einfuhren von Fisch und Fischereierzeugnissen lagen im Jahr 2011 auf
Basis Fanggewicht (Lebendgewicht) bei 1,957 Mio. Tonnen. Im selben
Zeitraum steuerte die deutsche See- und Binnenfischerei/Aquakultur ebenfalls auf
Basis Fanggewicht 236 000 Tonnen zur Marktversorgung bei. Somit addiert
sich das Gesamtaufkommen in Deutschland auf 2,193 Mio. Tonnen Fisch und
Fischereierzeugnisse. Davon stammen rd. 11 Prozent aus einheimischer
Produktion. 89 Prozent der Erzeugnisse wurden im Jahr 2011 importiert.
Wirtschaft und Arbeit
5. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage und Entwicklungsperspektiven
der einheimischen Aquakulturanlagen ein (bitte unterscheiden in
Teichwirtschaften und geschlossene Kreislaufanlagen)?
6. Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Situation der
Karpfenteichwirtschaft?
7. Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Situation der Muschelzucht
in Aquakulturanlagen?
Die Fragen 5, 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Sowohl hinsichtlich der Produktionsmenge als auch der erzielten Erlöse stellt
die Aquakultur den ertragreichsten Zweig der deutschen Binnenfischerei dar.
Die Perspektiven der klassischen Aquakultur (Teichwirtschaften) in
Deutschland erscheinen grundsätzlich gesichert. Vornehmlich die Nähe zu den eigenen
Märkten und die Nutzung der ersten Verarbeitungsstufe in der
Direktvermarktung sind als Plus der klassischen Aquakultur zu werten. Allerdings ist es der
Karpfenwirtschaft bislang nicht gelungen, Karpfen-basierte Produkte, die dem
aktuellen Verbraucherwunsch entgegenkommen, in größerem Umfang
(außerhalb der klassischen Karpfenregionen) auf dem Markt zu platzieren. Für die
Zukunft ist die Suche nach effektiven Vermarktungsstrategien und/oder
Produkten/Fischarten mit höherer Akzeptanz bei breiteren Käufergruppen
notwendig, um die landschaftsprägenden und ökologisch wichtigen Teichwirtschaften
zu erhalten.
Geschlossene Kreislaufanlagen können ein Erfolg versprechendes Modell der
Produktion sein, wenn im Betrieb das nötige Know-how vorhanden, die
Produktauswahl sorgfältig geplant ist und die Energiekosten kalkulierbar bleiben.
In diesem Sektor wird seit einigen Jahren ein stetiger Anstieg sowohl bei der
Zahl der Anlagen als auch der Produktionsmenge verzeichnet.
Muschelzucht in Deutschland ist insbesondere die Miesmuschelzucht in Küsten
nahen Gewässern, die nach der Definition der EU zur Aquakultur und nicht zur
Seefischerei zählt. Die traditionelle Muschelzucht, die ihren Schwerpunkt im
Wattenmeer hat, ist durch beträchtliche Schwankungen der Erträge
gekennzeichnet. Diese sind vor allem auf unterschiedlich hohe verfügbare
Besatzmuschelmengen zurückzuführen. Um sich von diesen natürlichen
Schwankungen sowie von umstrittenen Importen von Besatzmuscheln unabhängig zu
machen, investiert die Muschelwirtschaft gegenwärtig verstärkt in alternative
Verfahren zur Besatzmuschelgewinnung, die sogenannten
Saatmuschelgewinnungsanlagen. Die ersten Tests stimmen optimistisch, sodass eine
Stabilisierung der Erträge in der Zukunft möglich erscheint. Die jeweiligen
Genehmigungen werden von den Ländern erteilt.
Drucksache 17/10586 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie können die Produktion und der Absatz einheimischer
Fischereierzeugnisse gesteigert werden?
Welche Potenziale schreibt die Bundesregierung der nachhaltigen
Steigerung der bestehenden Anlagen bzw. der Errichtung von
standortunabhängigen Kreislaufanlagen zu?
Die Kultivierung aquatischer Organismen, wie Fische, Krebse und Muscheln,
gewinnt im Rahmen der Bereitstellung hochwertiger Nahrungsmittel weltweit
zunehmend an Bedeutung. Der Fischverzehr in Deutschland liegt über die
letzten Jahre auf vergleichbar hohem Niveau von über 15 Kilogramm pro
Bundesbürger. Fisch ist jedoch grundsätzlich ein hochpreisiges Produkt, sodass weitere
Preissteigerungen schnell zur Dämpfung der Nachfrage führen können.
Konkurrenzprodukte zu den Produkten der Aquakultur sind nicht Produkte der
Seefischerei, sondern die von der Lebensmittelindustrie angebotenen
fleischlichen Produkte wie insbesondere Schweine-, aber auch Geflügelfleisch. Die
Nachfrage nach zertifizierten Fischprodukten (MSC-Siegel) steigt langsam aber
stetig an. Die Öko-Produkte aus der Aquakultur haben bislang noch keinen
größeren Marktanteil erobern können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 5 verwiesen.
9. Welches Potential misst die Bundesregierung der Fischproduktion in
geschlossenen Kreislaufanlagen in Kombination mit Biogasanlagen zu?
Wie will sie solche Anlagen konkret unterstützen?
Die Kopplung von Aquakultur in geschlossenen Kreislaufanlagen mit
Biogasanlagen zur Schaffung synergetischer Effekte ist technisch sinnvoll und
wirtschaftlich interessant. Die Nutzung der Abwärme aus der Biogasproduktion
ermöglicht in Deutschland Kosteneinsparungen bei der Zucht von
Warmwasserfischarten in Aquakultur. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist in der Regel möglich,
wie Pilotanlagen zeigen, sodass solchen Anlagen auch ohne staatliche
Förderung großes Potential zugemessen wird.
Aufgrund der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (2012) erhält
der Landwirt über diese Regelungen keine Förderung, da die sinnvolle
Abwärmenutzung von Biogasanlagen Pflicht ist. Der Betreiber der Aquakultur kann
jedoch Investitionszuschüsse aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF)
beantragen.
10. Welches Potential misst die Bundesregierung dem Einsatz von
Netzkäfigen in Gewässern und Teichen in Teichsystemen zu?
Der Einsatz von Netzkäfigen in natürlichen Binnengewässern ist begrenzt, da in
den meisten Fällen wegen möglicher Umweltbeeinträchtigungen keine
Genehmigungen von den zuständigen Länderbehörden erteilt werden. Deutsche
Küstengebiete sind hinsichtlich ihrer Eignung für den Einsatz von Netzkäfigen
zudem nicht vergleichbar mit Ländern wie Norwegen, Irland oder Schottland.
Ausnahmen könnten in gewissem Rahmen durch den Einsatz von Netzkäfigen
in künstlichen Gewässern, beispielsweise gefluteten Tagebaurestseen, bestehen.
Bei der Teich-in-Teich-Methode wird dagegen versucht, intensive und
extensive Fischzucht zu kombinieren, um eine möglichst nachhaltige Nutzung der
Ressourcen Wasser und Nährstoffe zu erreichen. Das Prinzip der Methode
besteht darin, das stärker belastete Ablaufwasser der intensiven Produktion in
einem extensiv bewirtschafteten Teich zu behandeln. Teich-in-Teich-Systeme
können zudem eine Erfolg versprechende Methode zur Abwehr von Prädatoren
wie den Kormoran bieten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1058611. Welche Probleme im Bereich der Larvenaufzucht mariner Fischarten sind
nach Ansicht der Bundesregierung vorhanden, und welchen Beitrag
leistet sie, diese zu verringern?
Derzeit scheitert die Zucht vor allem vieler Meeresfischarten an ungenügenden
Kenntnissen im Hinblick auf die Bedürfnisse der frühen Ei- und Larvenstadien
bzw. an der Möglichkeit, das entsprechende biologische Wissen auch technisch
für eine erfolgreiche Aufzucht umzusetzen. Vor allem bei Arten, die aufgrund
einer akuten Gefährdung der Wildpopulationen bei gleichzeitig hohem
Fischereidruck potenziell sehr interessante Zuchtarten darstellen würden, wie dem
Thunfisch, verschiedenen Zackenbarsch-Arten und dem Aal, werden immer
noch Jungtiere für Zuchtzwecke im Sinne einer Fischerei-basierten Aquakultur
aus der Natur entnommen.
Die Aufzucht von Larvenstadien mariner Fischarten ist insbesondere aufgrund
der hohen Sensibilität früher Lebensstadien problematisch. Geeignete
Hälterungs- und Aufzuchtsysteme müssen unter Berücksichtigung der
artspezifischen Bedürfnisse zum Teil erst noch entwickelt und erprobt werden.
Ein weiteres Problem stellt die Ernährung früher Lebensstadien mariner
Fischarten dar. Bedürfnisse hinsichtlich Zusammensetzung und Inhaltsstoffen
(insbesondere Fettsäuren) sind artspezifisch und zum Teil noch unbekannt.
Geeignete Fertigfuttermittel für marine Fischlarven sind kommerziell bisher nicht
verfügbar, sodass die Fütterung früher Lebensstadien mit Lebendfutter
geschehen muss. Lebendfutter wird individuell kultiviert und muss in entsprechender
Qualität und Quantität vorgehalten werden.
12. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen aus den Bereichen Natur-,
Bau-, Veterinär- und Wasserrecht begrenzen aktuell den Aus- und Zubau
von Aquakulturanlagen, und welchen rechtlichen Regelungsbedarf sieht
die Bundesregierung?
Da die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Aquakultur bei den Ländern
liegt, ist die Entwicklung der Branche sowie ihrer Verwaltungsstrukturen von
Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Diese Situation erschwert eine
bundesweite Koordination bei der Lösung branchenspezifischer Probleme
sowie eine einheitliche Interessenvertretung des Berufsstandes. Neben dem
länderspezifischen Fischereirecht haben aber auch bundesweite Gesetze wie
Wasserhaushalts-, Tierschutz-, Veterinär- und Natur- und Artenschutzgesetze
sowie europäische Richtlinien und Verordnungen wie z. B.
Wasserrahmenrichtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Aquakulturrichtlinie, Verordnung über
die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur
und Verordnung zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals
einen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Fischerei und Fischzucht in
Binnengewässern. Speziell die starke Zunahme EU-weiter Regelungen in der
jüngsten Vergangenheit führt zu erheblichen Anpassungs- und
Umsetzungsproblemen bei Betrieben und Fischereibehörden.
13. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation der Aus- und Fortbildung
der in der Aquakultur Beschäftigten ein?
Aus- und Fortbildung sind zentrale Elemente sowohl in der Berufs- als auch in
der Angelfischerei und liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer. Nach
Einschätzung der Bundesregierung ist die Aus- und Fortbildung in der klassischen
Aquakultur wie den Teichwirtschaften gut organisiert. Für die neuen
Betriebsformen wie Kreislaufanlagen fehlen noch Erfahrungswerte.
Drucksache 17/10586 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Welche Einkommensstruktur gibt es in der Aquakulturwirtschaft?
Die Bundesregierung bezieht sich insbesondere auf den jeweiligen vom Institut
für Binnenfischerei e. V. Potsdam-Sacrow im Auftrag der Bundesländer
erstellten Jahresbericht zur Binnenfischerei und die dort dargestellten Analysen.
Generell lässt sich einschätzen, dass die reine Fischerzeugung ein
Niedriglohnsektor darstellt, die nur in Kombination mit der Landwirtschaft und/oder Angel-
und Tourismusaktivität und insbesondere der Direktvermarktung von eigenen
Produkten der ersten Verarbeitungsstufe ein gesichertes Einkommen garantiert.
Europa
15. Wann wird die Bundesregierung ihre von der Europäischen Kommission
im Rahmen der Reform der EU-Fischereipolitik eingeforderte nationale
Strategie zur Entwicklung der Aquakultur vorlegen?
Artikel 43 des Vorschlages einer Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Gemeinsame Fischereipolitik verpflichtet die
Mitgliedstaaten zur Erstellung eines mehrjährigen nationalen Strategieplans für die
Entwicklung der Aquakultur in ihrem Hoheitsgebiet bis zum 31. Dezember 2013.
Die endgültige Verabschiedung der Verordnung bleibt allerdings noch
abzuwarten.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die finanzielle Unterstützung im
Rahmen der EU-Fischereipolitik (Gemeinsame Fischereipolitik – GFP) für
die Hochseefischerei im Verhältnis zur Unterstützung der einheimischen
Aquakultur?
Die Europäische Union gibt nur den Rahmen für eine Förderung vor, in dem
bestimmte Bereiche der Fischerei wie die Seefischerei oder die Aquakultur als
förderfähig festgelegt werden. Die Förderschwerpunkte legen die
Mitgliedstaaten selbstständig in ihren jeweiligen Operationellen Programmen fest.
Ergänzend ist zu sagen, dass die Flottenförderung bereits mit Einstellung der
Neubauförderung 2004 und einer weiteren Begrenzung der Förderung von
Modernisierungsmaßnahmen ab 2007 stark eingeschränkt wurde. Die
Aquakulturförderung soll im neuen Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) ein
wichtiger Förderschwerpunkt werden.
17. In welchem Umfang wurde in den vergangenen zehn Jahren die
Errichtung von Warmwasserkreislaufanlagen durch Landes-, Bundes oder EU-
Mittel gefördert?
Zum Umfang der Förderung für die Einrichtung von
Warmwasserkreislaufanlagen durch Landes-, Bundes- oder EU-Mittel können konkrete Daten nicht
geliefert werden.
Die Warmwasserkreislaufanlagen werden im Europäischen Fischereifonds
(EFF) unter der Maßnahme 21 „Aquakultur“ (im Vorgängerprogramm FIAF
ebenso unter der Maßnahme 32) miterfasst. Eine Aufschlüsselung war und ist
nicht vorgesehen. In der laufenden Förderperiode sind für die Aquakultur rd.
13,5 Mio. Euro öffentliche Mittel bewilligt worden, davon rd. 8,5 Mio. Euro
EU-Mittel.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1058618. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung der Europäische
Fischereifonds (EFF) bzw. zukünftig Europäischer Meeres- und Fischereifonds
(EMFF) stärker zu Gunsten der Förderung der Süßwasseraquakultur
durch die Bundesländer eingesetzt werden?
Welche Vorschläge bringt die Bundesregierung diesbezüglich in die
Verhandlungen zur Zukunft der GFP ein?
Welche Form der Investitionsförderung im Aquakulturbereich wäre aus
ihrer Sicht notwendig?
Ein Förderschwerpunkt des zukünftigen EMFF ist nach den Vorstellungen der
Europäischen Kommission die Förderung der Aquakultur. Dieser Ansatz wird
von der Bundesregierung unterstützt. Allerdings vernachlässigt der Vorschlag
der Kommission die Fördermöglichkeiten für bestehende Aquakulturbetriebe.
Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit weiteren 16 Mitgliedstaaten
zuletzt auch im Rat (Landwirtschaft und Fischerei) am 18./19. Juni 2012 für eine
entsprechende Änderung des Vorschlages der Verordnung über den EMFF
eingesetzt. Die endgültige Verabschiedung der Verordnung bleibt allerdings
abzuwarten.
19. Welche aktuellen Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung zur
Durchsetzung ihrer Forderung nach einem EU-Kormoranmanagement?
Welche Mitgliedstaaten konnte sie bereits von der notwendigen
Einführung eines Kormoranmanagements überzeugen?
Woran scheitern ihre Bemühungen, auch die anderen Mitgliedstaaten
davon zu überzeugen?
Im Oktober 2011 hat die Agrarministerkonferenz das BMELV aufgefordert,
eine Arbeitsgemeinschaft Kormoran, bestehend aus Vertretern der Fischerei-
und Artenschutzressorts des Bundes und der Länder einzurichten, mit dem Ziel
der Errichtung eines nationalen deutschen Kormoran-Managements. Die
Arbeitsgemeinschaft hat bereits mehrfach getagt. Die weiteren Gespräche bleiben
abzuwarten.
Im Juni 2011 hat Frankreich zusammen mit Deutschland und anderen
Mitgliedstaaten einen Vorstoß im Umweltministerrat gestartet, ein EU-weites
Kormoran-Management zu etablieren. Ein EU-weites Kormoran-Management
scheitert bislang an der Weigerung der Europäischen Kommission.
Der Brutbestand des Kormorans – eine für ein Management wichtige
Grundlage – hat sich in den letzten Jahren in vielen Regionen Europas stabilisiert und
in einigen Ländern – auch in Deutschland – sind deutliche Abnahmen zu
verzeichnen. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen
Anfrage „Fortschritt von Maßnahmen für ein Kormoranmanagement“
(Bundestagsdrucksache 17/9754) wird Bezug genommen.
Forschung
20. Welche wissenschaftlichen Einrichtungen stehen in der Bundesrepublik
Deutschland zur Aquakulturforschung zur Verfügung, und welche
Bedeutung misst die Bundesregierung ihnen bei?
In Deutschland stehen insbesondere folgende wissenschaftliche Einrichtungen
zur Aquakulturforschung zur Verfügung:
– Universität Kiel/ GMA – Gesellschaft für Marine Aquakultur mbH Büsum
– Universität Kiel, Forschungs- und Technologiezentrum Westküste (FTZ),
Arbeitsbereich Angewandte Physik / Meeresmesstechnik (APM)
Drucksache 17/10586 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel,
Forschungsschwerpunkt Marine Ressourcen
– Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für
Ländliche Räume, Wald und Fischerei Hamburg
– Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) Berlin-
Müggelsee, Abt. Ökophysiologie und Aquakultur
– Universität Hohenheim, Institut für Tierproduktion in den Tropen
– Universität Rostock, Lehrstuhl für Aquakultur und Sea-Ranching
– Stiftung AWI, Stabsstelle Technologietransfer
– Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei, Institut für
Fischerei Rostock
– Zentrum für Marine Tropenökologie Bremen, Abt. Ökologie, AG
Ökophysiologie
– IMARE Bremen, Abt. Aquakultur für nachhaltige Fischerei
– Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Saarbrücken, Institut
für Physikalische Prozesstechnik.
Die Bundesregierung misst der Forschung in diesem Bereich hohe Bedeutung
bei.
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die einheimische Aquakulturforschung
in Hinsicht auf ihre Kontinuität, Koordination und Praxistauglichkeit?
Welcher Verbesserungsbedarf wird gesehen?
Sowohl weltweit als auch in Deutschland nimmt der Verbrauch an
Fischereierzeugnissen zu. Die Bereitstellung erfolgt über die in ihren Erträgen seit Jahren
stagnierende Fangfischerei und in zunehmendem Maße über die Aquakultur. Es
gilt, Lösungsstrategien zu erarbeiten, welche helfen, bewährte nachhaltige
Aquakulturformen zu bewahren und neue nachhaltige Aquakulturverfahren zu
etablieren. Die einheimische nachhaltige Aquakulturforschung ist dabei
kontinuierlich zu fördern. Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere
Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) kann hierzu einen wichtigen
Beitrag leisten. Bereits Mitte 2008 wurde eine Bekanntmachung zum Thema
„Ökologische Aquakultur“ veröffentlicht, die zum Ziel hatte, Lösungsmöglichkeiten
für aus Sicht der Aquakulturerzeuger bestehende Hindernisse bei der
Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise zu erarbeiten und wissenschaftlich
fundierte Studien zu bislang kontrovers diskutierten Fragestellungen in der
ökologischen Aquakultur zu erstellen.
Ferner sind die Bundesländer federführend in der Förderung und Koordination
von Aquakulturvorhaben mit eigens gegründeten Institutionen (z. B. GMA-
Forschungsanlage in Büsum, IMARE in Bremen, neuer Lehrstuhl für
Aquakultur an der Universität Rostock).
22. Welche Forschungsergebnisse zur tiergerechten Haltung von Fischen, vor
allem von Meeresfischen, sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Forschungsvorhaben werden in diesem Bereich durch die
Bundesregierung unterstützt bzw. gefördert, vor allem hinsichtlich der
Besatzdichten, sowie der In- und Outputs (z. B. Futtermittel, Fäkalien, etc.)?
Die Forschung im Bereich der tiergerechten Haltung (animal welfare) bei
Fischen stellt wissenschaftliches Neuland dar. Geeignete Indikatoren befinden
sich derzeit in der wissenschaftlichen Prüfung und Diskussion oder müssen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10586zum Teil noch entwickelt werden. Derzeit gibt es noch kein von der
wissenschaftlichen Gemeinschaft akzeptiertes Konzept, um Tiergerechtheit bei
Fischen zu quantifizieren, festzustellen oder zu bewerten. Wissenschaftliche
Ansätze zur Bewertung der Tiergerechtheit bedienen sich der Grundlagen,
Richtlinien und Kriterien, welche für landwirtschaftliche Nutztiere im
Allgemeinen Anwendung finden. Eine Übertragbarkeit auf Fische ist allerdings
noch nicht abschließend geklärt. Für die Erhebung von Tiergerechtheit bedient
man sich in der Aquakulturforschung gegenwärtig Ansätzen, welche die
physiologische Stressantwort zu Grunde legen. Bezüglich der unterschiedlichen
Stressoren (z. B. Besatzdichte, Wasserqualität) treten erhebliche artspezifische
Unterschiede zutage, welche den unterschiedlichen Lebensweisen der in
Aquakultur gehaltenen Fische geschuldet sind.
Um Tiergerechtheit in der Aquakulturproduktion abschließend bewerten zu
können, ist eine artspezifische Betrachtung und Evaluierung einzelner
Stressoren erforderlich. Dafür müssen arttypische Indikatoren entwickelt und evaluiert
werden.
Die in diesem Bereich geförderte Forschung ist in der Anlage 1 aufgeführt.
23. Warum schreibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) keine Forschungsprogramme mehr im Bereich der marinen
Aquakultur aus?
Auf Grundlage einer Ausschreibung zum Thema „Nachhaltige marine
Aquakulturtechnologie“ des BMBF im Jahre 2003 hat nur ein Projekt die
Fördervoraussetzungen erfüllen können. Insbesondere die notwendige Bereitstellung
eines Eigenanteils an der Gesamtförderung war den relevanten Unternehmen
nicht möglich. Das BMBF fördert derzeit keine Projekte zur Entwicklung von
Futtermitteln für die Aquakultur bzw. zur ökologischen Aquakultur.
24. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potential von Algennutzung
zur Energieproduktion bzw. als Lebens- oder Futtermittel ein?
Welche Forschungsvorhaben werden in diesem Bereich von der
Bundesregierung wo und in welchem finanziellen Umfang gefördert?
Algen könnten potentiell eine zusätzliche Proteinquelle in der Tierernährung
darstellen wegen der hohen Gehalte an essentiellen Aminosäuren und
ungesättigten Fettsäuren. Derzeit bestehen Probleme in der Aufbereitung der Algen.
Die Kultur von Mikroalgen ausschließlich zur Energiegewinnung erscheint mit
den derzeit verfügbaren Technologien unter den hiesigen klimatischen
Bedingungen auf absehbare Zeit nicht wirtschaftlich. Für die Kultur als
Rohstoffquelle (z. B. ungesättigte Fettsäuren, Antioxydantien, natürliche Pigmente) und
im Zusammenhang mit CO2-Sequestrierung wird ein Potential gesehen.
25. Welches Forschungspotential sieht die Bundesregierung im Bereich
geeigneter Arzneimittel für die Binnenfischerei?
Arzneimittel kommen in der Binnenfischerei nicht zum Einsatz.
Biomedizinische Arzneimittel wie Impfstoffe sind in natürlichen Gewässern nicht
anwendbar.
Drucksache 17/10586 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Welche Konzepte zur Fischgesundheit, gerade auch in Bezug auf
zunehmende Barrierefreiheit der Fließgewässer, liegen der Politik der
Bundesregierung zu Grunde?
Der Status der Fischgesundheit spielt für den fischereiwirtschaftlichen Ertrag,
für den Verbraucherschutz und auch im Hinblick auf Tierschutzaspekte eine
wichtige Rolle. Stressvermeidung, Fütterungsoptimierung und weitere
prophylaktische Maßnahmen zur Förderung der Fischkondition tragen dazu bei, den
Einsatz von Medikamenten in der Fischhaltung zu minimieren. Eine intensive
fischgesundheitsfürsorgliche Betreuung von Teichwirtschaften und
Aquakulturbetrieben führt zur qualitativen Verbesserung der Fischereierzeugnisse im
Sinne des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit.
27. Welches Potential bieten integrierte multitrophische Aquakultursysteme
(IMTA) in Kombination mit Offshore-Windkraftanlagen?
Welche Forschungsvorhaben werden in diesem Bereich von der
Bundesregierung unterstützt bzw. gefördert?
28. Sind die vorhandenen nationalen Offshore-Windkraftanlagen für das
Anbringen von Netzgehegen geeignet, bzw. was wäre dazu notwendig?
29. Wie ist in diesem Zusammenhang der Schiffsverkehr in der Nähe der
Offshore-Windkraftanlagen zu bewerten?
Die Fragen 27, 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
In Offshore-Windparks besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Ausweitung
der Aquakultur in offenen Systemen. Entsprechend den internationalen Regeln
zum Schutz der Meeresumwelt müssen die von futterbasierten (Fisch-)
Aquakulturen ausgehenden Nährstoffflüsse durch einen Nährstoffentzug
kompensiert werden, um eine Beeinträchtigung der Meeresumwelt zu minimieren. Dies
könnte z. B. durch Mollusken- und Algenkulturen geschehen (IMTA). Die
Erforschung der Grundlagen der Offshore-Aquakultur generell sowie speziell
von IMTA-Systemen wird zurzeit von der Bundesregierung durch das BMELV
finanziell gefördert. Eine abschließende Bewertung, ob dieses Potential unter
den technischen, formalen, ökonomischen und ökologischen
Rahmenbedingungen nachhaltig genutzt werden kann, steht jedoch noch aus.
Gemäß Artikel 60 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und
§ 11 der Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen
Küstenmeeres (Seeanlagenverordnung – SeeAnlV) können um Offshore-
Windanlagen sog. Sicherheitszonen von grundsätzlich bis zu 500 Metern eingerichtet
werden, soweit dies zur Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt oder der
Anlagen selbst notwendig ist. Das Anbringen von Netzgehegen an eine
Windkraftanlage käme deshalb nur dann in Betracht, wenn zum einen sowohl die
Sicherheit der Anlage als auch zu jeder Zeit eine sichere Versorgung der
Anlagen sowie auch etwaiger übriger Schifffahrt gewährleistet ist, zum anderen auch
ein sicherer Betrieb des Netzgeheges sichergestellt wird. Inwieweit dies
möglich ist, wäre im Einzelfall im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen.
Sicherheitszonen dürfen zudem gemäß § 7 Absatz 2 der Verordnung zu den
Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
(SeeStrOV) grundsätzlich nicht befahren werden. Die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung kann jedoch im Einvernehmen mit dem Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie Befreiungen vom Befahrensverbot zulassen, soweit
dies mit den Anforderungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
vereinbar ist. Auch dies wäre im Einzelfall zu prüfen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10586Nicht zuletzt bedürfte das Anbringen von Netzgehegen an eine Offshore-
Windkraftanlage als weitere Nutzung einer privatrechtlichen Anlage außerdem der
Zustimmung durch die Betreiber der Anlage.
Bei schwimmenden Anlagen außerhalb der Sicherheitszonen wäre die Nutzung
grundsätzlich möglich, wenn sichergestellt ist, dass kein Vertreiben der
Netzanlage in die Sicherheitszonen der Offshore-Windanlagen stattfinden kann.
30. Welche Forschungsvorhaben unterstützt bzw. fördert die
Bundesregierung im Bereich der Futtermittel für Aquakulturen, insbesondere
hinsichtlich der Entwicklung von Alternativen zum Fischmehl?
Unter anderem im Rahmen des Innovationsförderprogramms Aquakultur, aber
auch im Rahmen verschiedener anderer Förderprogramme unterstützt die
Bundesregierung die Entwicklung von Alternativen für die Verwendung von
Fischmehl und Fischöl bei der Fütterung von Aquakulturtieren. Bei der Produktion
von Biodiesel aus Ölsaaten fallen proteinreiche Nebenprodukte an, die als
(partieller) Fischmehlersatz für Aquakulturfuttermittel genutzt werden können,
die Bundesregierung unterstützt diesbezügliche Forschung sowohl für die
deutsche Aquakultur als auch für die Aquakultur zur Belieferung lokaler Märkte in
Entwicklungsländern.
Im Rahmen des BÖLN wurden durch das BMELV in der Vergangenheit
folgende Forschungsvorhaben im Bereich der Futtermittel für Aquakulturen,
insbesondere Entwicklung von Alternativen zum Fischmehl, gefördert:
– „Erschließung alternativer Proteinquellen zum Fischmehl für
Forellenfuttermittel“ (Zuwendungsempfänger: Naturland e. V.)
– „Optimierter Einsatz von Kartoffelprotein in der Ernährung von
Regenbogenforellen nach ökologischen Kriterien“ (Zuwendungsempfänger:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Institut für Tierzucht und Tierhaltung).
Im Rahmen der Innovationsförderung werden ferner acht Vorhaben im Bereich
der Fütterung gefördert, die in der Anlage 2 aufgeführt sind.
Das BMBF führt derzeit keine Projekte zur Entwicklung von Futtermitteln für
die Aquakultur bzw. zur ökologischen Aquakultur durch.
31. Welche Forschungsvorhaben unterstützt bzw. finanziert die
Bundesregierung im Bereich der (zertifizierten) ökologischen Aquakultur (bitte
Projekte und Projektnehmer benennen)?
Im Rahmen des BÖLN fördert bzw. hat BMELV elf Projekte gefördert, die in
der Anlage 3 aufgeführt sind.
Verbraucher- und Umweltschutz
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Wahrnehmung, Wissen
und Bewertung der Aquakultur durch Verbraucherinnen und
Verbraucher?
33. Welchen eigenen Beitrag leistet die Bundesregierung zu einer sachlichen
Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über einheimische
und importierte Fischereierzeugnisse?
Die Fragen 32 und 33 werden gemeinsam beantwortet.
Drucksache 17/10586 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeInteressierten Verbraucherinnen und Verbrauchern steht die Seite
www.portal-
fischerei.de/index.php?id=851 zur Verfügung. Hinsichtlich des
Bestandszustandes von Fischarten bietet die Seite
http://fischbestaende.portal-fischerei.de/
nähere Informationen. Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass die
Verbraucherinnen und Verbraucher auch im Bereich der Aquakultur oftmals der
Schwierigkeit gegenüberstehen, die Angebote zu vergleichen und vorhandene
Qualitätsunterschiede zutreffend zu erkennen. Die Bundesregierung geht
allerdings auch davon aus, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die zahlreichen
objektiven Möglichkeiten zur Information gerade im Bereich der Aquakultur
nutzen, wie z. B. das Portal Fischerei. Auch die Bundesländer verfügen über
Angebote zur Aquakultur im Internet.
34. Wie ist der Umgang mit Medikamenten, insbesondere Antibiotika, zur
Behandlung von Erkrankungen und zur vorsorgenden Gesunderhaltung in
der Teichwirtschaft bzw. in anderen Aquakulturanlagen geregelt?
Die Regelungen für die Abgabe, Verschreibung und Anwendung von
Tierarzneimitteln für die Aquakultur entsprechen den Regelungen für andere
Lebensmittel liefernde Tiere im Arzneimittelgesetz sowie den darauf gestützten
Verordnungen wie z. B. der Tierärztlichen Hausapotheken-Verordnung oder der
Tierhalter-Arzneimittel-Nachweis-Verordnung. Tierarzneimittel für die
Aquakultur sind zulassungspflichtig nach § 21 des Arzneimittelgesetzes.
35. Warum hat die Bundesregierung im Gesetzentwurf zur Novelle des
Arzneimittelgesetzes – Ausschussdrucksache 17(10)943, Stand 18. Juli 2012
– die Fisch produzierenden Betriebe von der Ermittlung der
Therapiehäufigkeit ausgenommen (§ 58a)?
Der Bundesregierung liegen aus der Überwachung durch die zuständigen
Behörden bislang keine Erkenntnisse vor, die für Fische zurzeit entsprechende
Maßnahmen erforderlich machen, wie sie in der 16. Novelle des
Arzneimittelgesetzes für Mastschweine, Mastgeflügel und Mastrinder aktuell etabliert
werden sollen. Somit sind zunächst Erzeugnisse der Aquakultur produzierende
Betriebe von den geplanten Maßnahmen zur Ermittlung der Therapiehäufigkeit
nicht betroffen.
36. Welche Auswirkungen von eingesetzten Medikamenten auf die
umgebende Süß- bzw. Salzwasserökologie sind der Bundesregierung bekannt?
Tierarzneimittel, auch für Fische, werden gemäß den europäischen Vorgaben
für Tierarzneimittelzulassungen hinsichtlich ihrer Umweltbelastung geprüft.
Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit liegen aus
der Pharmakovigilanz (Beobachtung der Arzneimittel nach der Zulassung)
keine Erkenntnisse über Auswirkungen von eingesetzten Tierarzneimitteln auf
die umgebende Süß- und Salzwasserökologie vor. Es gibt kein Nachzulassungs-
Monitoring von Effekten des Arzneimitteleinsatzes in Aquakulturen auf die
umgebenden Ökosysteme.
37. In welcher Weise beeinflusst die Fütterung in der Teichwirtschaft und in
marinen Aquakulturen die umliegende Fauna und Flora?
Die mit dem Futter zugeführten organischen Materialien und Nährstoffe können
nicht vollständig in Fischbiomasse umgewandelt werden, so dass ein gewisser
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10586Anteil im Wasserkörper verbleiben oder auf den Boden sinken wird und so z. B.
zu Algenwachstum oder Anreicherung organischer Substanz führen kann.
Im Bereich der Teichwirtschaft haben die Produktionsart und in diesem
Zusammenhang die Art und der Umfang der Abwasserbehandlung z. B. durch
Absetzbecken, Schönungsteiche oder entsprechende technische Vorrichtungen sowie
die verwendete Fischart Einfluss auf die mögliche Belastung.
Im Bereich der Netzgehegehaltung (marine Aquakultur) akkumuliert die
organische Substanz am Meeresboden im Bereich unter der Anlage und kann
zumindest lokal zu einer Veränderung der bodenlebenden Wirbellosenfauna bis
hin zu Sauerstoffmangelsituationen mit entsprechenden Folgewirkungen
führen. Die Akkumulation ist abhängig von der Menge der eingebrachten
organischen Substanz, den hydrographischen Bedingungen, der kultivierten Art und
den Haltungsbedingungen.
38. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Salzgehalt
des Ablaufwassers von marinen Kreislaufanlagen vor, und wie wirkt sich
dieser auf die umliegenden Gewässer aus?
Es gibt technische Möglichkeiten, den Salzgehalt im Ablaufwasser soweit zu
reduzieren, dass eine Beeinträchtigung der Vorfluter ausgeschlossen ist. Die
Genehmigung von landbasierten Kreislaufanlagen mit Meerwasser mit
entsprechenden Auflagen und deren Kontrolle liegt in der Verantwortung der
Bundesländer.
39. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des IFM-GEOMAR
Leibniz-Instituts für Meereswissenschaften an der Universität Kiel zur
Einrichtung eines zentralen Informationssystems für Verbraucherinnen
und Verbraucher zur umfassenden Wissensvermittlung sowie zur
Informationen über Forschungsaktivitäten und Aquakulturpraxis?
Im Jahr 2009 betrug die weltweite Aquakulturproduktion etwa 55 Mio. Tonnen
und stellt nach wie vor den am raschesten wachsenden Sektor in der
Nahrungsmittelproduktion dar. Bisher wurden weltweit mit steigender Tendenz etwa 500
Tier- und Pflanzenarten unter verschiedensten Produktionsmethoden in
Aquakultur gezüchtet. Mit dem weltweiten Ausbau der Aquakulturproduktion steigt
auch die Anzahl an wissenschaftlichen Publikationen, Fach- und Lehrbüchern
und anderer, zum Teil auch frei im Internet erhältlicher Literatur rasant an. Der
hier genannte Vorschlag des Leibniz-Instituts für Meereswissenschaften (jetzt
Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel, GEOMAR) zur Einrichtung eines
zentralen Informationssystems für Verbraucherinnen und Verbraucher zur
umfassenden Wissensvermittlung sowie zu Informationen über
Forschungsaktivitäten und Aquakulturpraxis ist Teil eines vom Land Schleswig-Holstein
geförderten Forschungs-Verbundprojektes zur „Nachhaltigen Ernährung mit Marinen
Organismen“ (NEMO) und wird von der Bundesregierung begrüßt. Die
Bundesregierung weist zusätzlich darauf hin, dass etwa die Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) regelmäßig über die
Entwicklung der Aquakulturproduktion berichtet, eine Vielzahl von – auch
öffentlich zugänglichen – Online-Publikationen zu allen Formen der Aquakultur
herausgibt und damit intensiv zur Wissensvermittlung beiträgt.
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ISSN 0722-8333]