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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Kontokündigungen bei sogenannten Extremisten

Kündigung oder Verweigerung von Konten der vom Verfassungsschutz überwachten Personen, Parteien, Religionsgemeinschaften und sonstigen extremistischen Organisationen durch Banken und Sparkassen: direkte oder indirekte Aufforderungen durch die Bundesregierung oder von Bundesbehörden, Informationsübermittlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bzw. der Landesämter für Verfassungsschutz an Banken und Sparkassen, Vereinbarkeit mit dem Parteiengesetz<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.09.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1049916. 08. 2012

Kontokündigungen bei sogenannten Extremisten

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut einer Meldung des Magazins „FOCUS“ kündigen deutsche Banken gezielt Bankkonten von Personen, die als politische oder religiöse „Extremisten“ angesehen werden. Die Commerzbank AG wertet zu diesem Zweck routinemäßig Verfassungsschutzberichte aus. Gekündigt wurde daraufhin das Konto des früheren stellvertretenden Landesvorsitzenden der Thüringer NPD, R. W., der im Zusammenhang mit der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds inhaftiert wurde. Gegenüber „FOCUS“ erklärte eine Vertreterin der TARGOBANK AG & Co. KGaA, es sei das Bestreben des Unternehmens, „verfassungsfeindliche Personen aus unserem Kundenstamm von vornherein auszuschließen“. Dies richte sich sowohl gegen rechte und linke als auch gegen religiöse „Extremisten“ (www.focus.de/finanzen/banken/kuendigung-von-konten-deutsche-banken-sortieren-extremisten- aus_aid_764708.html).

Die rechtliche Lage erscheint dabei nicht abschließend geklärt. So hatte die Deutsche Bank AG im Jahr 2009 sechs bereits seit 25 Jahren bestehende Konten der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) gekündigt. Nachdem die Partei dagegen eine einstweilige Verfügung erstritt, lenkte die Bank im Sommer 2010 kurz vor Eröffnung des Hauptverfahrens zugunsten einer weiteren Kontoführung der MLPD ein. Auch die Kündigung der Privatkonten des Parteivorsitzenden der MLPD, Stefan Engel, und seiner Lebensgefährtin durch die Commerzbank AG machte das Bankhaus wieder rückgängig, als Stefan Engel dagegen vor Gericht zog. Zu Urteilen kam es aufgrund des Einlenkens der Banken in beiden Fällen nicht (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/marxisten-versus-deutsche-bank-konto-beim-klassenfeind-a-711071.html).

Mehrere andere Banken und Sparkassen, bei denen die MLPD nach der Ankündigung der Kontenkündigung durch die Deutsche Bank AG ein Konto eröffnen wollte, erteilten ihr damals eine Absage (www.fr-online.de/home/bankenverweigern-konten-wir-machen-den-weg-dicht,1472778,3201890.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Inwieweit hält die Bundesregierung die Kündigung oder Verweigerung von Konten durch Banken und Sparkassen für ein angemessenes Instrument gegenüber Personen und Körperschaften, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden?

2

Welche direkten oder indirekten Aufforderungen der Bundesregierung oder von Bundesbehörden an deutsche Banken und Sparkassen, als verfassungsfeindlich angesehenen Personen und Körperschaften ein Konto zu kündigen oder zu verweigern, gab oder gibt es?

3

Inwiefern setzten das Bundesamt oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesämter für Verfassungsschutz von sich aus Banken und Sparkassen über deren Kunden in Kenntnis, wenn diese vom Verfassungsschutz beobachtet werden?

4

Inwieweit weist die Bundesregierung die Bankhäuser darauf hin, dass es sich bei Verfassungsschutzberichten und -informationen lediglich um eine Unterrichtung ohne rechtsverbindlichen Charakter handelt?

5

Wie vielen und welchen vom Verfassungsschutz beobachteten Personen oder Körperschaften wurde bislang nach Kenntnis der Bundesregierung ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse gekündigt oder verweigert?

6

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Bankkunden aufgrund einer Beobachtung ihrer Kontobewegungen durch das Bundesamt oder ein Landesamt für Verfassungsschutz gekündigt wurde, und wenn ja, welche?

7

Inwieweit hält die Bundesregierung eine Kontokündigung oder -verweigerung einer durch das Parteiengesetz besonders geschützten Partei oder ihrer Funktionäre aufgrund einer Nennung in einem Verfassungsschutzbericht durch deutsche Banken für zulässig?

8

Inwieweit hält die Bundesregierung eine Kontokündigung oder -verweigerung von im Verfassungsschutzbericht genannten religiösen Körperschaften oder ihrer Repräsentanten durch deutsche Banken oder Sparkassen unter Berücksichtigung des Antidiskriminierungsgesetzes für zulässig?

Berlin, den 8. August 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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