Beschaffung und Abrechnung von Ausgleichsenergie
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Winter 2011/2012 war die Situation in den deutschen Stromnetzen sehr angespannt. Insbesondere in den Monaten Dezember 2011 und Februar 2012 kam es aufgrund von zahlreichen Bilanzkreisabweichungen zu erheblichen Regelzonenungleichgewichten und damit zu einem starken Anstieg der Kosten für Ausgleichsenergie. Doch auch in dem darauf folgenden Frühjahr haben sich die Kosten für Ausgleichsenergie nicht normalisiert. Immer wieder kam es zu ungewöhnlich auffälligen Preisspitzen bei der Abrechnung von Bilanzkreisabweichungen.
Die erheblichen Bilanzkreisabweichungen im Dezember 2011 und Februar 2012 veranlassten die Bundesagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur), das derzeitige Ausgleichsenergieabrechnungssystem weiterzuentwickeln und dadurch stärkere Anreize für Bilanzkreisverantwortliche zu setzen, ihren Bilanzkreis ausgeglichen zu halten und die Beschaffung der Ausgleichsenergie zu minimieren. Am 28. Juni 2012 hat die Bundesnetzagentur hierzu ein Eckpunktepapier (BK6-12-024) veröffentlicht, welches erste Maßnahmen für eine Anpassung des Ausgleichsenergiepreissystems vorsieht. Die hohen Kosten für Ausgleichsenergie könnten jedoch nicht nur auf falsche Prognosen der Bilanzkreisverantwortlichen zurückzuführen sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Abgerufene Regelenergie durch Übertragungsnetzbetreiber
Fragen25
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Abruf von Regelenergie seitens der Übertragungsnetzbetreiber?
Wie werden die Beschaffung und der Abruf von Regelenergie kontrolliert? Wie wird sichergestellt, dass keine vermeidbaren Kosten für die Händler, Lieferanten und schlussendlich die Verbraucher anfallen?
Wurde in der Vergangenheit (mindestens in den letzten 24 Monaten) nicht benötigte Regelenergie abgerufen? Kann ausgeschlossen werden, dass in der Vergangenheit (mindestens in den letzten 24 Monaten) nicht benötigte Regelenergie abgerufen wurde? Gab es hierauf bezogene konkrete Untersuchungen des Regel- und Ausgleichsenergiemarktes? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche, mit welcher Zielsetzung und mit welchem Ergebnis?
Wie wird verhindert, dass nicht benötigte Regelenergie abgerufen wird? Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung oder nachgeordnete Behörden ergriffen, um die regelkonforme Inanspruchnahme von Regelenergie zu überwachen und zu gewährleisten?
Wieso kam es entgegen der Vorgaben des Netzregelverbundes anscheinend dazu, dass gleichzeitig positive und negative Regelenergie beschafft wurde? Wie wird verhindert, dass gleichzeitig positive und negative Regelenergie beschafft wird? Gab es hierauf bezogene konkrete Untersuchungen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche, mit welcher Zielsetzung und mit welchem Ergebnis?
Welche Konsequenzen ergeben sich bei einer unbegründeten oder ungerechtfertigten Abweichung von der vorgeschriebenen Merit-Order? Welche für die Übertragungsnetzbetreiber? Welche für die Energiehändler? Welche für die Endverbraucher? Lassen sich die Überzahlungen quantifizieren? Wenn ja, wie hoch sind diese? Wenn nein, warum nicht?
Preisbildung bei der Ausgleichsenergie Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung oder ihr nachstehende Behörden, um die Bildung des regelzoneneinheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreises (reBAP) zu kontrollieren? Wurden bereits Maßnahme ergriffen? Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Kosten für den Ausgleich der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Bilanzkreise aller Übertragungsnetzbetreiber laut der unter www.eeg-kwk.net/de/file/UeNB_EEG-Kontostand-2012-05-31.pdf veröffentlichten Liste vom 31. Mai 2012 von durchschnittlich ca. 3 Mio. Euro in den Monaten Januar bis März 2012 auf über 21 Mio. Euro im Monat April 2012 angestiegen sind?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Kosten für den untertägigen Ausgleich aller Übertragungsnetzbetreiber laut der unter www.eeg-kwk.net/de/ file/UeNB_EEG-Kontostand-2012-05-31.pdf veröffentlichten Liste vom 31. Mai 2012 von durchschnittlich ca. 3 Mio. Euro in den Monaten Februar bis April 2012 auf über 9 Mio. Euro im Monat Mai 2012 angestiegen sind?
Welchen Grund gibt es dafür, dass es in einigen Viertelstunden in den Monaten Januar bis April 2012 trotz nahezu gleichbleibendem Bedarf an Ausgleichsenergie zu einem erheblichen Anstieg der Kosten für die Inanspruchnahme der Ausgleichsenergie gekommen ist?
Wie kommt es, dass trotz konstant bleibendem Bedarf an Ausgleichsenergie der reBAP innerhalb von einer Stunde um einen vierstelligen Betrag schwanken kann?
Wie soll zukünftig das System geändert werden, dass es nicht mehr passieren kann, dass es bei einem sehr kleinen Regelzonenverbundsaldo zu einem sehr hohen reBAP kommt?
Fehler bei der Zuordnung von EEG-Anlagen in der Direktvermarktung im Januar und Februar 2012 Wie wird sichergestellt, dass bei Ummeldung der Erzeugungsanlagen zwischen Direktvermarktung und der festen EEG-Einspeisevergütung die Erzeugungsmengen rechtzeitig aus den entsprechenden Prognosen gelöscht und damit nicht doppelt im Rahmen der Erzeugungsprognosen berücksichtigt werden? Welche konkreten Maßnahmen mit welchem Ergebnis wurden ergriffen? Sind Maßnahmen geplant? Wenn ja, welche?
Wie werden die Bilanzkreisverantwortlichen dafür kompensiert, dass Übertragungsnetzbetreiber wegen des zuvor angesprochenen Sachverhaltes (siehe Frage 3) zuviel Regelenergie abrufen mussten und dadurch der reBAP überhöht gewesen sein dürfte? Wenn keine Kompensation erfolgte/erfolgt, warum unterblieb/unterbleibt diese?
Abregelung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in substanzieller Größenordnung gemäß § 11 EEG in den Monaten Januar bis Mai 2012 Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang und die genaue Vorgehensweise der Übertragungsnetzbetreiber bei der Abregelung von Anlagen aus erneuerbaren Energien?
In welchem Verhältnis gingen die Anordnungen der Abregelung vom Verteilnetzbetreiber oder vom Übertragungsnetzbetreiber aus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einhaltung der in § 11 Absatz 2 und 3 EEG vorgesehenen Fristen durch die Übertragungsnetzbetreiber?
Wenn die Einhaltung der in § 11 Absatz 2 und 3 EEG vorgesehenen Fristen in der heutigen Form praktisch überhaupt nicht möglich sein sollte, wie plant die Bundesregierung das EEG anzupassen?
Wie ist gewährleistet, dass Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 EEG tatsächlich nachrangig gegenüber übrigen Erzeugungsanlagen abgeregelt werden?
Mit welchen Sanktionen müssen Übertragungsnetzbetreiber im Falle der Nichteinhaltung des Einspeisevorrangs rechnen? Sind solche Sanktionen schon realisiert worden?
Abregelung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Gewährleistung der Systemstabilität gemäß § 13 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in den Monaten Dezember 2011 bis April 2012 Welche Anlagen waren von diesen Maßnahmen betroffen, und in welchem Umfang?
Wie wird die Einhaltung der in § 13 Absatz 2 Satz 2 EnWG vorgesehenen Informationspflichten der Übertragungsnetzbetreiber kontrolliert?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und wie die vorgeschriebenen Informationspflichten tatsächlich erfüllt werden?
Wie wird die Anwendung des § 13 Absatz 4 EnWG (Ruhen der Leistungspflichten) in der Praxis gehandhabt?
Wie wird die unvollständige oder nicht rechtzeitige Veröffentlichung der Daten durch die Übertragungsnetzbetreiber sanktioniert?