Bundeswehreinsatz im Rahmen von UNIFIL
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 11. August 2006 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1701 (2006). Sie ist die Grundlage für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL), die der Deutsche Bundestag auf Antrag der Bundesregierung am 20. September 2006 beschloss.
Der Debatte des Antrags im Deutschen Bundestag war eine intensive Diskussion bezüglich des genauen Einsatzraumes der Deutschen Marine und der Wahrscheinlichkeit des Risikos etwaiger direkter Zusammenstöße zwischen deutschen und israelischen Soldaten vorausgegangen. Im Rahmen dieser Diskussion beantwortete die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, auf einer Pressekonferenz am 13. September 2006 die Frage eines israelischen Journalisten bezüglich der Befugnisse der Deutschen Marine eine Seemeile vor der Küste des Libanon wie folgt: „Also der Kontrollraum ist von der Küstenlinie – wie der Verteidigungsminister es gesagt hat – bis in eine Reichweite von 50 Seemeilen gesichert. Es gibt keine ausgeschlossenen Gebiete für die deutschen Schiffe und die Frage, die mal die deutsche Öffentlichkeit beschäftigt hat, ob es eine 6/7-Meilen-Zone gibt, die wir nicht betreten dürfen, die kann man mit einem ganz klaren Nein beantworten. Wir können den gesamten Bereich befahren, wie das erforderlich ist.“
Bei der Antragseinbringungsdebatte im Deutschen Bundestag am 19. September 2006 (Plenarprotokoll 16/49) stellte der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, fest: „Die Soldaten der Bundeswehr werden das Recht haben, den Seeverkehr vor der Küste des Libanon zu kontrollieren, verdächtige Schiffe umzuleiten, sie zu betreten und zu durchsuchen. Das steht eindeutig in den Einsatzregeln der Vereinten Nationen. Die libanesische Regierung hat diese Einsatzregeln akzeptiert.“ In derselben Debatte führte der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, aus: „Voraussetzungen waren aus unserer Sicht die Anforderung der libanesischen Regierung, klare Einsatzregeln und ein klares Einsatzkonzept. Diese liegen mittlerweile vor.“ Außerdem stellte er fest: „Es geht um die Absicherung der seeseitigen Grenzen des Libanon innerhalb der Territorialgewässer.“
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 20. November 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Rahmen der Debatte am 20. September 2006 (Plenarprotokoll 16/50), an deren Ende der Deutsche Bundestag namentlich über den Antrag der Bundesregierung abstimmte, führte die Bundeskanzlerin aus: „Die Bundesregierung hat die Bedingungen sorgfältig geprüft, unter denen ein deutsches Engagement sinnvoll und vertretbar ist. Das Mandat ist robust.“
Während in der VN-Resolution 1701 keine Angaben zu einem Einsatzgebiet auf See zu finden sind, wird dieses im besagten Antrag der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/2572) unter Punkt 7 genau wie folgt definiert: „Das Einsatzgebiet von UNIFIL umfasst zu Lande das Gebiet südlich des Litani-Flusses, westlich der Grenze zu Syrien und nördlich der sog. Blauen Linie. Es umfasst ferner zur See ein Seegebiet vor der libanesischen Küste, bestehend aus den libanesischen Küstengewässern sowie einem Seeraum bis ca. 50 Seemeilen westlich der libanesischen Küste (Area of Maritime Operations, AMO). Hinzu kommt der Luftraum über beiden Gebieten.“
Am 12. Oktober 2006 wurden, laut der Unterrichtung des Parlaments durch das Bundesministerium der Verteidigung vom 18. Oktober 2006, die Abstimmungsgespräche zur Umsetzung des Mandats für die Mission UNIFIL zwischen den Vereinten Nationen – unter deutscher Beteiligung – und der libanesischen Seite mit einem Protokoll abgeschlossen. Als wesentliche Inhalte dieses Protokolls werden genannt: Volle Zuständigkeit der Maritime Task Force außerhalb der territorialen Gewässer des Libanon, gemeinsame Operationen mit Libanon in den Territorialen Gewässern, Erlaubnis zu Operationen in den Territorialen Gewässern zwischen 6 und 12 Seemeilen, Operationen auf Anforderung Libanons in den Territorialen Gewässern zwischen 0 und 6 Seemeilen sowie Boarding/Beschlagnahme durch libanesische Kräfte oder in deren Beisein.
Am 24. Oktober 2006 kam es zu einem Zwischenfall, in dem die Deutsche Marine im Rahmen der UNIFIL-Mission und die israelische Luftwaffe verwickelt waren. Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung haben israelische F-16 Kampfflugzeuge ein Schiff der Deutschen Marine überflogen, dabei zwei Schüsse abgegeben und Raketenabwehrkörper ausgelöst.
Darüber hinaus gab es offenbar mindestens zwei weitere Zwischenfälle.
Fragen und Antworten17
Welche Dokumente lagen der Versicherung der Bundeskanzlerin in der Pressekonferenz am 13. September 2006 an den fragenden israelischen Journalisten zugrunde, dass es vor der libanesischen Küste keine ausgeschlossenen Gebiete für die deutschen Schiffe in ihrem Einsatz zur Unterbindung von Waffenschmuggel gebe?
Der Bundesregierung lagen vor: Das Mandat der Vereinten Nationen (VN) in der Sicherheitsratsresolution 1701 (2006) vom 11. August 2006 sowie das Einsatzkonzept und die Einsatzregeln, beide in den am 11. September 2006 gezeichneten Fassungen. Zuvor hatte die libanesische Regierung mit Schreiben an die VN vom 6. September 2006 unter Verweis auf Resolution 1701 (2006) um Unterstützung bei der Absicherung der seeseitigen Grenzen des Libanon gebeten.
Der Premierminister Libanons, Fuad Siniora, hat gegenüber dem Generalsekretär der VN versichert, dass die praktische Zusammenarbeit zwischen der libanesischen Regierung und UNIFIL zur Verhinderung des seeseitigen Schmuggels in Übereinstimmung mit Resolution 1701 (2006) sowie des Einsatzkonzeptes und der Einsatzregeln erfolgen wird. Dies haben die VN der Bundesregierung am 11. September 2006 mitgeteilt.
Welche Erkenntnisse/Dokumente lagen dem Bundesminister des Auswärtigen vor seiner Rede im Deutschen Bundestag am 19. September 2006 vor, in der er davon sprach, dass die Soldaten der Bundeswehr das Recht haben werden, den Seeverkehr vor der Küste des Libanon zu kontrollieren?
Der Bundesregierung lagen vor: Das Mandat der Vereinten Nationen (VN) in der Sicherheitsratsresolution 1701 (2006) vom 11. August 2006 sowie das Einsatzkonzept und die Einsatzregeln, beide in den am 11. September 2006 gezeichneten Fassungen. Zuvor hatte die libanesische Regierung mit Schreiben an die VN vom 6. September 2006 unter Verweis auf Resolution 1701 (2006) um Unterstützung bei der Absicherung der seeseitigen Grenzen des Libanon gebeten.
Der Premierminister Libanons, Fuad Siniora, hat gegenüber dem Generalsekretär der VN versichert, dass die praktische Zusammenarbeit zwischen der libanesischen Regierung und UNIFIL zur Verhinderung des seeseitigen Schmuggels in Übereinstimmung mit Resolution 1701 (2006) sowie des Einsatzkonzeptes und der Einsatzregeln erfolgen wird. Dies haben die VN der Bundesregierung am 11. September 2006 mitgeteilt.
Welche Erkenntnisse/Dokumente über den Einsatzraum und die Einsatzregeln der Deutschen Marine im Rahmen von UNIFIL lagen dem Bundesminister der Verteidigung vor seiner Rede im Deutschen Bundestag am 19. September 2006 vor?
Der Bundesregierung lagen vor: Das Mandat der Vereinten Nationen (VN) in der Sicherheitsratsresolution 1701 (2006) vom 11. August 2006 sowie das Einsatzkonzept und die Einsatzregeln, beide in den am 11. September 2006 gezeichneten Fassungen. Zuvor hatte die libanesische Regierung mit Schreiben an die VN vom 6. September 2006 unter Verweis auf Resolution 1701 (2006) um Unterstützung bei der Absicherung der seeseitigen Grenzen des Libanon gebeten.
Der Premierminister Libanons, Fuad Siniora, hat gegenüber dem Generalsekretär der VN versichert, dass die praktische Zusammenarbeit zwischen der libanesischen Regierung und UNIFIL zur Verhinderung des seeseitigen Schmuggels in Übereinstimmung mit Resolution 1701 (2006) sowie des Einsatzkonzeptes und der Einsatzregeln erfolgen wird. Dies haben die VN der Bundesregierung am 11. September 2006 mitgeteilt.
Welche Dokumente mit den Bedingungen für den Einsatz der Deutschen Marine im Rahmen von UNIFIL meinte die Bundeskanzlerin bei ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestag am 20. September 2006, aufgrund deren sorgfältiger Prüfung die Bundesregierung das deutsche Engagement für sinnvoll und vertretbar erachtete?
Der Bundesregierung lagen vor: Das Mandat der Vereinten Nationen (VN) in der Sicherheitsratsresolution 1701 (2006) vom 11. August 2006 sowie das Einsatzkonzept und die Einsatzregeln, beide in den am 11. September 2006 gezeichneten Fassungen. Zuvor hatte die libanesische Regierung mit Schreiben an die VN vom 6. September 2006 unter Verweis auf Resolution 1701 (2006) um Unterstützung bei der Absicherung der seeseitigen Grenzen des Libanon gebeten.
Der Premierminister Libanons, Fuad Siniora, hat gegenüber dem Generalsekretär der VN versichert, dass die praktische Zusammenarbeit zwischen der libanesischen Regierung und UNIFIL zur Verhinderung des seeseitigen Schmuggels in Übereinstimmung mit Resolution 1701 (2006) sowie des Einsatzkonzeptes und der Einsatzregeln erfolgen wird. Dies haben die VN der Bundesregierung am 11. September 2006 mitgeteilt.
Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung von den UN die Zusicherung erhalten, dass das Einsatzgebiet des maritimen Einsatzverbandes unter deutscher Führung ein 50 Seemeilen breiter Streifen vor der libanesischen Küste ohne jegliche Beschränkung ist?
Die Bundesregierung hat in ihrem Antrag vom 13. September 2006 (Bundestagsdrucksache. 16/2572) dargelegt: „Einsatzkonzept und Einsatzregeln sehen für die UNIFIL-Marinekomponente zur seeseitigen Absicherung, an der sich deutsche Streitkräfte in führender Rolle beteiligen sollen, alles Notwendige vor, um den Auftrag der VN effektiv vor der libanesischen Küste zu erfüllen. Dies schließt einen Einsatz innerhalb der gesamten Territorialgewässer Libanons ebenso ein, wie auch – falls notwendig – das Betreten und Untersuchen eines verdächtigen Schiffes gegen Widerstand. Dieses robuste Mandat muss nun in enger Kooperation zwischen UNIFIL und libanesischer Regierung umgesetzt werden. Von VN-Seite wurde der Bundesregierung zugesichert, dass der Libanon sich mit dem Einsatzkonzept und den Einsatzregeln einverstanden erklärt hat.“
Diese Zusicherung wurde am 11. September 2006 gegeben. Das Einsatzkonzept, in dem die „Area of Maritime Operations“ und ihre seewärtigen Grenzen anhand von Koordinaten festgelegt wurden, ist am 11. September 2006 in Kraft getreten.
Wann und in welcher Form hat die libanesische Regierung diesem Einsatzraum zugestimmt, und hat sie ausdrücklich auch akzeptiert, dass es darin keinerlei Beschränkungen gibt?
Auf die Antwort zur Frage 5 wird verwiesen.
Wann haben die Abstimmungsgespräche zur Umsetzung des Mandates für die Mission UNIFIL zwischen den UN – unter deutscher Beteiligung – und der libanesischen Seite begonnen, die am 12. Oktober 2006 mit einem Protokoll abgeschlossen wurden, und wie war deren Verlauf?
Das Protokoll („Minutes“) ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Libanon und den VN, vertreten durch das Department of Peace-Keeping Operations.
Es wurde am 28. September 2006 verhandelt, und zwar zwischen einem norwegischen Marineoffizier als Vertreter der VN und einem libanesischen Brigadegeneral. Der damals noch designierte Kommandeur der UNIFIL Maritime Task Force, der deutsche Flottillenadmiral Krause, nahm als Beobachter teil. Die Zeichnung nach Billigung durch die VN und die libanesische Regierung erfolgte am 12. Oktober 2006 durch die Verhandlungsführer, Brigadegeneral Mohsen auf libanesischer und Cdr Willassen auf Seiten der VN. Das Protokoll ist als „living document“ zu verstehen.
Die Mandatsausübung ist in vollem Umfang gewährleistet. Nach dem kooperativen und effektiven Ansatz der Operation können verdächtige Schiffe in allen Zonen auf der Basis dieser Vereinbarungen kontrolliert werden. Dies bestätigt auch der seit 15. Oktober 2006 verantwortliche deutsche Kommandeur der Maritime Task Force.
Welche rechtliche Qualität hat das Protokoll vom 12. Oktober 2006 zwischen den UN und dem Libanon?
Das Protokoll dient der technischen Umsetzung des Einsatzkonzepts und der Einsatzregeln.
Wie genau lauten die Formulierungen des Protokolls vom 12. Oktober 2006 bezüglich der Verantwortlichkeiten und Handlungsoptionen der Deutschen Marine innerhalb libanesischer Hoheitsgewässer?
Um dem Informationsbedürfnis des Parlaments Rechnung zu tragen, können die einzelnen Formulierungen des Protokolls durch Mitglieder des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden.
Was versteht die Bundesregierung unter einem „anerkannten Verdacht“, der zur Einfahrt in die Sechs-Meilen-Zone berechtigen würde? Ist diese Definition der Bundesregierung inhaltlich mit der libanesischen Regierung abgestimmt, und wenn ja, in welcher Form?
Um dem Informationsbedürfnis des Parlaments Rechnung zu tragen, können die einzelnen Formulierungen des Protokolls durch Mitglieder des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden.
Was war die Grundlage der Definition des Einsatzgebiets von UNIFIL im Antrag der Bundesregierung vom 13. September 2006 (Bundestagsdrucksache 16/2572)?
Grundlage der Definition des Einsatzgebietes der deutschen UNIFIL-Kräfte war die räumliche Festlegung des Seeoperationsgebietes „Area of Maritime Operations – AMO“ im Einsatzkonzept für UNIFIL vom 11. September 2006.
Trifft es zu, dass es weitere Zwischenfälle gab, und wenn ja, wie viele, welcher Art waren diese Zwischenfälle, und zu welchen Zeitpunkten genau haben sie stattgefunden?
Bislang wurden vom deutschen Einsatzkontingent UNIFIL drei Vorgänge gemeldet:
- Am 24. Oktober 2006 Überflug von sechs israelischen F-16-Kampfflugzeugen über Flottendienstboot ALSTER mit Ausstoß von Infrarottäuschkörpern und Abgabe zweier ungezielt Schüsse.
- Am 26. Oktober 2006 Überflug des Hubschraubers der Fregatte KARLSRUHE durch israelische F-16-Kampfflugzeuge, später auch Überflug der KARLSRUHE selbst, dabei auch Ausstoß von Infrarottäuschkörpern.
Was hat die Bundesregierung getan, um die Vorfälle aufzuklären?
Bundesminister Dr. Jung hat noch am 25. Oktober 2006 den Vorfall vom 24. Oktober 2006 mit seinem israelischen Amtskollegen Amir Peretz telefonisch erörtert. In ihrem Telefonat mit dem israelischen Ministerpräsidenten Ehud Olmert am 29. Oktober 2006 hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ihre Sorge über die Zwischenfälle im Einsatzgebiet der deutschen UNIFIL-Streitkräfte zum Ausdruck gebracht. Der Ministerpräsident hat sein Bedauern über die Vorfälle bekundet und zugesichert, dass sich diese in Zukunft nicht wiederholen werden. Israel werde die Bewegungen seiner Luftwaffe künftig besser mit UNIFIL abstimmen. Die Angelegenheit war auch Gegenstand der Gespräche, die Bundesminister Dr. Jung mit seinem israelischen Amtskollegen am 3. November 2006 in Tel Aviv geführt hat.
Wurde das Vorkommnis in Zusammenhang mit dem Flottendienstboot „Alster“ dokumentiert, und wenn ja, in welcher Form? Wie und wann wurde der Bundesminister der Verteidigung darüber informiert?
Das Vorkommnis im Zusammenhang mit dem Flottendienstboot „Alster“ wurde am 24. Oktober 2006 schriftlich vom Stab des deutschen Marineeinsatzverbandes UNIFIL gemeldet. Der Bundesminister der Verteidigung wurde umgehend informiert.
Was hat die Bundesregierung vor Entsendung der Deutschen Marine in den Einsatzraum von UNIFIL unternommen, um etwaigen Zwischenfällen/Zusammenstößen mit den israelischen Streitkräften vorzubeugen?
Die israelische Regierung hat die Entsendung der Deutschen Marine in den Einsatzraum von UNIFIL begrüßt. Die Vorbeugung etwaiger Zwischenfälle ist vorrangig Aufgabe der VN, die hierzu über eine Verbindungsorganisation Kontakt zu den israelischen Streitkräften hält. Die israelische Regierung hat zugesagt, derartige Zwischenfälle in Zukunft zu vermeiden.
Was hat die Bundesregierung unternommen, um zukünftig Zwischenfälle oder Zusammenstöße mit den israelischen Streitkräften zu vermeiden? Welche konkreten Maßnahmen hat der israelische Ministerpräsident Ehud Olmert in seinem Telefonat mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 29. Oktober 2006 angekündigt, um künftige Zwischenfälle auszuschließen?
In ihrem Telefonat mit dem israelischen Ministerpräsidenten Ehud Olmert am 29. Oktober 2006 hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ihre Sorge über die Zwischenfälle im Einsatzgebiet der deutschen UNIFIL-Streitkräfte zum Ausdruck gebracht. Der Ministerpräsident hat sein Bedauern über die Vorfälle bekundet und zugesichert, dass sich diese in Zukunft nicht wiederholen werden. Israel werde die Bewegungen seiner Luftwaffe künftig besser mit UNIFIL abstimmen.
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung eine erneute Beschlussfassung des Deutschen Bundestages zum Libanoneinsatz für nicht nötig?
Mit der libanesischen Anforderung, dem Einsatzkonzept, den Einsatzregeln und dem Einverständnis der libanesischen Regierung mit den beiden letztgenannten Dokumenten sind die Voraussetzungen erfüllt, an die die Bundesregierung die deutsche Beteiligung geknüpft hatte. Diese Voraussetzungen sind weiterhin erfüllt. Die Frage nach einem neuen Beschluss des Bundestages stellt sich daher nicht.