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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aufnahme und Unterstützung syrischer Flüchtlinge

Entwicklung der Zahl syrischer Flüchtlinge, deutsche und europäische Hilfsmaßnahmen, Gewährung von Asyl und Anwendung der Richtlinie der EU 2001/55/EG<br /> (insgesamt 17 Fragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.09.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1052212. 08. 2012

Aufnahme und Unterstützung syrischer Flüchtlinge

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Wolfgang Neskovic, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nachdem zunächst nur relativ wenige Syrerinnen und Syrer, meist aus grenznahen Siedlungen, vor den Kämpfen in Syrien insbesondere in die Türkei und in den Libanon geflohen waren, hat deren Zahl angesichts der militärischen Eskalation deutlich zugenommen. Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) vom 17. August 2012 waren 1,5 Millionen Menschen im Land auf der Flucht, 170 000 sind in den umliegenden Staaten vom UNHCR als Flüchtlinge registriert worden. Hinzu kommen zigtausende nicht registrierte Flüchtlinge. Über 26 000 irakische Flüchtlinge sind aus Syrien in ihr Herkunftsland zurückgeflohen. Die Zahlen steigen stetig weiter an. Der griechische Minister für Öffentliche Sicherheit Nikos Dendias hat angekündigt, wegen eines vermeintlich drohenden Flüchtlingsstromes über die Türkei nach Griechenland die bislang eingesetzten 600 Grenzschützer mit 1 800 Beamten zu verstärken und mehr Patrouillenboote auf dem Grenzfluss Evros einzusetzen.

Der drei Meter hohe und mit Stacheldraht versehene Grenzzaun an der 10,2 km langen Landesgrenze zur Türkei soll im Oktober fertiggestellt sein (www.athensnews.gr/portal/9/57344). Nach Angaben des Nachrichtenportals South-Eastern Times (www.setimes.com) gibt es jedoch keine Anzeichen, dass massenhaft Syrerinnen und Syrer versuchen, über die Türkei nach Griechenland und weiter in andere EU-Staaten zu gelangen („Greece to ,seal‘ border against Syrian refugees“, 2. August 2012). Nach Angaben des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) kamen im ersten Quartal 2012 ca. 2 600 syrische Schutzsuchende in die EU, davon 1 025 nach Deutschland. Im zweiten Quartal stieg diese Zahl in Deutschland auf 3 460, von denen 97,1 Prozent einen Schutzstatus erhielten (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10454). Angesichts dieses offensichtlichen Schutzbedürfnisses syrischer Flüchtlinge ist es mindestens verwunderlich, dass die Ankündigung des griechischen Ministers Nikos Dendias, diese Schutzbedürftigen mit militärischen Mitteln und einem Grenzzaun an der Einreise in die EU hindern zu wollen, nicht auf entschiedenen Widerspruch der EU-Kommission bzw. seiner Amtskollegen traf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Zahl syrischer Binnenflüchtlinge und zur Zahl syrischer Flüchtlinge in den angrenzenden Staaten?

2

In welcher Form leistet die Bundesregierung, wie von einem Sprecher des Auswärtigen Amts und dem Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe der Bundesregierung Markus Löning angekündigt (KNA, 8. Juni 2012), für die Flüchtlinge Hilfe vor Ort in ihren Zufluchtsstaaten?

3

Welche Maßnahmen wurden darüber hinaus geplant, eingeleitet oder geprüft, um den Flüchtlingen vor Ort zu helfen?

4

Hat die Bundesregierung die Möglichkeit der Aufnahme von einzelnen Flüchtlingen aufgrund ihres besonders schweren Verfolgungsschicksals oder ihrer Traumatisierungen im Rahmen des deutschen Resettlementkontingents oder im Rahmen der Einzelfallprüfung geprüft, und mit welchem Ergebnis, und unter welchen Bedingungen und in welcher Größenordnung hält sie eine solche Aufnahme künftig für möglich?

5

Hält die Bundesregierung insbesondere eine Aufnahme derjenigen Personen aus Syrien für möglich, die in den vergangenen Jahren trotz bestehender Bedenken dorthin abgeschoben wurden und deren erneutes Verfolgungsschicksal also vermeidbar gewesen wäre?

6

Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um den nach seiner Abschiebung nach Syrien misshandelten und mittlerweile in Bulgarien gestrandeten Anuar Naso und seinen Vater Badir Naso, die kurz vor der Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien im Mai 2011 noch abgeschoben worden waren, auch im Hinblick auf das ihnen wiederfahrene Unrecht nach Deutschland zurückzuholen (Süddeutsche Zeitung vom 26. Juli 2012, „Endstation Sofia, Zimmer 708“)?

7

Was ist der Bundesregierung über Hilfsmaßnahmen seitens anderer EU-Staaten und der EU-Kommission für die syrischen Flüchtlinge in den Nachbarstaaten bekannt?

8

Inwieweit koordiniert sich die Bundesregierung bei ihren angekündigten oder geplanten Hilfsmaßnahmen mit anderen EU-Staaten oder der EU-Kommission?

9

Welche eigenen Erkenntnisse (z. B. aus der Tätigkeit von Verbindungsbeamten und Beamten im Einsatz bei der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU – FRONTEX) hat die Bundesregierung zu einem verstärkten Aufkommen syrischer Schutzsuchender an der türkisch-griechischen Grenze?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Behandlung aufgegriffener syrischer Staatsangehöriger durch die griechischen und zypriotischen Grenz- und Asylbehörden, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

11

Hat der Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich die Äußerungen des griechischen Ministers für Öffentliche Sicherheit zur Grenzsicherung zur Kenntnis genommen, welche Schlussfolgerungen zieht er hieraus, und gab es hierzu einen fachlichen oder politischen Austausch zwischen den Ministern, und wenn ja, welchen Inhalts?

12

Inwieweit hält es die Bundesregierung angesichts der europäischen höchstrichterlichen Rechtsprechung einerseits und der hohen Anerkennungsquote syrischer Flüchtlinge andererseits für gerechtfertigt, solche Schutzsuchende an den EU-Außengrenzen abzuweisen, bzw. inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Schutzsuchende aus Syrien ungehinderten Zugang zu einer Asylprüfung in der EU erhalten (bitte ausführen)?

13

War die Situation in Syrien bzw. seinen Nachbarstaaten bislang Inhalt von „Risiko-Analysen“ der Grenzschutzagentur FRONTEX, welchen Inhalt hatten diese „Risiko-Analysen“ jeweils, und in welchen Arbeitszusammenhängen hat die Bundesregierung sie bislang zur Kenntnis genommen bzw. diskutiert?

14

Wurden auf europäischer Ebene durch andere Agenturen, Gremien etc. Einschätzungen zur Entwicklung der Zahl syrischer Schutzsuchender in der EU unternommen, und mit welchem Inhalt?

15

In welchen Gremien (Ratsarbeitsgruppen etc.) der EU wurden bislang Absprachen getroffen, die der Vorbereitung auf eine verstärkte Einreise syrischer Schutzsuchender in die EU bzw. einzelne Staaten (Griechenland, Zypern) dienen, auch wenn bislang von einer solchen Einreise nicht ausgegangen wird, und wenn ja, mit welchem Inhalt?

16

Unter welchen Bedingungen wird sich die Bundesregierung für die Anwendung der Richtlinie der EU 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz im Falle eines „Massenzustroms“ Schutzbedürftiger einsetzen?

17

Unter welchen Voraussetzungen hält es die Bundesregierung für statthaft, im politischen und publizistischen Raum von einem „Massenzustrom“ von Flüchtlingen aus Syrien zu reden, solange die besagte Richtlinie nicht zur Anwendung kommt (bitte ausführen)?

Berlin, den 22. August 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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