Haltung der Bundesregierung zu Verdachtsfällen auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Schweizer Banken
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat dem Gesetzgeber ein mit der Schweiz im September 2011 unterzeichnetes und im April 2012 ergänztes Steuerabkommen vorgelegt. Dies sieht u. a. vor, dass bisher unversteuerte, von deutschen Steuerpflichtigen in der Schweiz angelegte Vermögenswerte anonym und strafbefreiend nachversteuert werden können. Zudem soll in der Zukunft in der Schweiz eine abgeltende Steuer auf dort erzielte Kapitalerträge von deutschen Steuerpflichtigen erhoben werden. Durch beide Maßnahmen werden nach Ansicht der Bundesregierung zukünftige Ankäufe von Daten-CDs über Vermögensanlagen und Konten deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz zur Aufdeckung von Steuerstraftaten überflüssig. Gleichwohl soll das Abkommen erst zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Abflüsse von nicht versteuerten Vermögenswerten aus der Schweiz bis zum 31. Dezember 2012 bleiben daher auch weiterhin einer Besteuerung entzogen. Mindestens ein Bundesland hat jüngst erneut solche Daten-CDs aus der Schweiz angekauft, um mögliche Fälle von Steuerhinterziehung ahnden zu können. Im Rahmen der ersten Auswertungen der CDs sind Hinweise zum Vorschein gekommen, wonach zumindest die Schweizer Bank UBS ihre deutschen Kundinnen und Kunden dahingehend beraten haben soll, ihre unversteuerten Vermögenswerte nach Singapur zu transferieren, um diese weiterhin der Besteuerung in Deutschland zu entziehen (vgl. FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 10. August 2012). Bereits bei der Auswertung von früher gekauften Daten-CDs gab es Hinweise, dass Schweizer Banken Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten. So konnten im Jahr 2011 die Schweizer Banken Julius Bär und CREDIT SUISSE weitergehende Ermittlungen in dieser Richtung nur durch einmalige Zahlungen an die deutschen Finanzbehörden abwenden. Julius Bär zahlte für die Verfahrenseinstellung 50 Mio. Euro und CREDIT SUISSE 150 Mio. Euro. Sollten sich die Verdachtsmomente gegen die UBS erhärten, so ist die Wirksamkeit des Steuerabkommens mit der Schweiz grundsätzlich zu bezweifeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass Schweizer Geldinstitute Hilfestellungen und/oder Beratungen für in Deutschland steuerpflichtige Kundinnen und Kunden gegeben haben, die zum Gegenstand hatten, deren bisher unversteuerte Vermögenswerte aus der Schweiz in andere Länder zu transferieren, um die Vermögenswerte weiterhin der Besteuerung zu entziehen (bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung die beschriebenen Hinweise hinsichtlich von Vermögenstransfers aus der Schweiz nach Singapur als Indiz, dass Steuerpflichtige versuchen, noch vor Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz dieses zu unterlaufen, indem die Vermögenswerte dem Anwendungsbereich entzogen werden (bitte mit Begründung)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung allgemein aus den beschriebenen Vermögenstransfers hinsichtlich der Wirksamkeit des Steuerabkommens mit der Schweiz, um bisher unversteuerte Vermögenswerte aufzudecken (bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung nach den Hinweisen hinsichtlich der beschriebenen Vermögenstransfers die Notwendigkeit, das Steuerabkommen mit der Schweiz nachzubessern, damit dieses nicht unterlaufen werden kann (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der beschriebenen Hinweise hinsichtlich von Vermögenstransfers aus der Schweiz nach Singapur, der Auffassung zu, dass zur Aufdeckung derartiger Steuerstraftaten der Ankauf von sogenannten Daten-CDs weiterhin ein geeignetes und notwendiges Mittel ist (bitte mit Begründung)?
Welche konkreten Maßnahmen bietet das Steuerabkommen mit der Schweiz, um die beschriebenen Vermögenstransfers aus der Schweiz nach Singapur hinsichtlich möglicher Steuerstraftaten zu beleuchten und gegebenenfalls zu ahnden (bitte mit Begründung)?
Wäre es rechtlich möglich, um den geschilderten Vermögenstransfers entgegenzuwirken, per Nachverhandlung die Anwendung des Steuerabkommens auf Stichtage in der Vergangenheit zu legen (bitte mit Begründung)?
Würden Hilfestellungen und/oder Beratungen, die im Zeitraum nach Unterzeichnung des Steuerabkommens im September 2011 bis heute durch Schweizer Geldinstitute für in Deutschland steuerpflichtige Kundinnen und Kunden erfolgten und die zum Gegenstand hatten, bisher unversteuerte Vermögenswerte aus der Schweiz in andere Länder zu transferieren, um die Vermögenswerte weiterhin der Besteuerung zu entziehen, unter das sogenannte Vereitelungsverbot fallen, wonach die Vertragsparteien alles unterlassen, was dem Sinn und Zweck des Abkommens zuwiderläuft oder seine künftige Umsetzung gefährdet?
Falls ja, welche Konsequenzen hätte dies für den weiteren Ratifizierungsprozess?
Falls nein, warum nicht?
Welche rechtlichen Absprachen zwischen Bund und Ländern hinsichtlich des Ankaufs von Daten-CDs über Vermögensanlagen und Konten deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz existieren, die der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Steffen Kampeter, in seiner Äußerung in der „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ vom 10. August 2012 anspricht (bitte mit Begründung)?
Wurden der Bundesregierung oder den Bundesfinanzbehörden seit der Unterzeichnung des Steuerabkommens mit der Schweiz im September 2011 steuerrelevante Daten über Vermögensanlagen und/oder Konten bzw. Depots deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz angeboten?
Falls ja, wie viele solcher Angebote haben die Bundesregierung oder die Bundesfinanzbehörden erhalten?
Wie ist die Bundesregierung mit den Angeboten verfahren (bitte mit Begründung)?
Welche rechtlichen Konsequenzen für Schweizer Banken treten ein, wenn sich herausstellt, dass diese mitgewirkt haben, um bisher unversteuerte Vermögenswerte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz durch Transfers in das übrige Ausland weiterhin der deutschen Besteuerung zu entziehen (bitte mit Begründung)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, dass Schweizer Banken bereits vor Unterzeichnung des Steuerabkommens mit der Schweiz Beihilfe zur Steuerhinterziehung von in Deutschland steuerpflichtigen Kundinnen und Kunden geleistet haben (bitte mit Begründung)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Einmalzahlungen von Schweizer Banken zur Abwendung von Ermittlungen durch deutsche Steuerbehörden wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung und/oder unversteuerter Kundenvermögen (bitte unter Nennung der Banken, Höhe der Einmalzahlung, Datum der Einigung auf Einmalzahlung oder hilfsweise unter Nennung der Anzahl der Einmalzahlungen und deren Höhe insgesamt pro Jahr sowie mit Begründung)?
Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Verdachtsmomenten auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch die Schweizer Banken Julius Bär und CREDIT SUISSE sowie deren Bereitschaft zur Zahlung von Millionenbeträgen zwecks Einstellung der entsprechenden Verfahren in Deutschland gezogen (bitte mit Begründung)?
Welche Konsequenzen ergäben sich aus der Beihilfe zur Steuerhinterziehung von in Deutschland steuerpflichtigen Kundinnen und Kunden durch eine Schweizer Bank für diese Bank nach Inkrafttreten des Steuerabkommens (bitte mit Begründung)?
Welche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Tochtergesellschaften Schweizer Banken in Deutschland bestehen, wenn sich herausstellt, dass deren Mutterhäuser aktiv an der Beihilfe zur Steuerhinterziehung mitgewirkt haben (bitte mit Begründung)?
Wie begründet die Bundesregierung Artikel 17 des im September 2011 unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkommens mit der Schweiz, wonach Beteiligte an einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, die vor Unterzeichnung des Abkommens begangen wurde, nicht verfolgt werden, angesichts der genannten Verdachtsfälle auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch die Schweizer Banken Julius Bär, CREDIT SUISSE und UBS?
Wie begründet die Bundesregierung, angesichts der genannten Verdachtsfälle auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Schweizer Banken, ihr Vertrauen auf eine vertragsgemäße Umsetzung des Steuerabkommens durch die Schweizer Banken?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung vornehmen, damit geklärt werden kann, ob Schweizer Banken aktiv Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben (bitte mit Begründung)?
Welche weiteren Möglichkeiten gegenüber einem reinen Ankauf von Daten-CDs existieren aus Sicht der Bundesregierung, um zu klären, inwieweit Schweizer Banken aktiv Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben (bitte mit Begründung)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, dass in Deutschland ansässige Banken oder Bankfilialen Beihilfe zur Steuerhinterziehung von in der Schweiz steuerpflichtigen Kundinnen und Kunden geleistet haben oder diesen die Möglichkeit zur Anlage von unversteuerten Vermögenswerten eröffnet haben (bitte mit Begründung)?
Welche Abweichungen zum Informationsaustausch in Steuersachen bestehen zwischen dem derzeit geltenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur und dem aktuellsten Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)?
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen derzeit mit Singapur, um mittels Informationsaustausch in Steuersachen Erkenntnisse über bisher unversteuerte Vermögenswerte und den Transfer solcher Vermögenswerte nach Singapur zu erhalten (bitte mit Begründung)?
Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand bezüglich der Revision des Doppelbesteuerungsabkommens mit Singapur, welche Neuregelungen strebt die Bundesregierung an, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Verhandlungsabschluss?
Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, inwieweit Singapur als Standort für Vermögensanlagen dient, die der deutschen Besteuerung entzogen werden sollen (bitte mit Begründung)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe der in Singapur verwalteten Vermögen bzw. der durchgeführten Vermögenstransfers nach Singapur von deutschen Steuerpflichtigen (bitte mit Begründung)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit Singapur effektiv seinen Pflichten aus abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen nachkommt (bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung in dem Umstand, dass Singapurs größter Staatsfonds GIC (Government of Singapore Investment Corporation) ein einflussreicher Großaktionär von UBS ist, die Gefahr eines Interessenkonflikts auf singapurischer Seite hinsichtlich deren Beitrags zur Aufklärung des Verdachts von Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch die UBS (bitte mit Begründung)?
Welche Amts- und Rechtshilfemöglichkeiten bestehen mit Singapur (bitte mit Darstellung der rechtlichen Grundlagen und Anzahl der genutzten Amts- und Rechtshilfegesuchen seit 2000)?
Wie werden private Vermögenserträge von natürlichen Personen in Singapur besteuert (bitte mit Darstellung von Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Steuerart und Steuerregime)?
Wie wird nach dem derzeitigen Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur eine Doppelbesteuerung von privaten Vermögenserträgen von natürlichen Personen in Deutschland vermieden (bitte mit Darstellung)?
Wie viele Informationsersuchen wurden seit 2000 an Singapur gerichtet (bitte mit Angabe der jährlichen Werte)?
In welchen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Abkommen zum Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA), die Deutschland abgeschlossen hat, erfolgt der Informationsaustausch nicht auf Grundlage der aktuellen Fassungen (DBA und TIEA) der Musterabkommen der OECD (bitte mit Angabe, inwieweit die Bundesregierung plant, die veralteten Abkommen zu erneuern)?
Welche Möglichkeiten bieten die von Deutschland abgeschlossenen DBA und TIEA, um Transfers von bisher unversteuerten Vermögenswerten aus der Schweiz aufdecken zu können (bitte mit Begründung)?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung, basierend auf der Neukommentierung des OECD-Musterabkommens zu Gruppenanfragen, Anfragen an die Schweiz möglich, die sich auf eine bestimmte Gruppe beziehen, die innerhalb eines vorher festgelegten Zeitraums Vermögenstransfers aus der Schweiz vollzogen bzw. dort ihre Geschäftsbeziehung mit Schweizer Geldinstituten beendet haben (bitte mit Begründung)?
Stimmen Presseberichte (z. B. „Schäubles Schlupfloch“ im FOCUS vom 20. August 2012), wonach unter der Voraussetzung der Umsetzung eines entsprechenden Gesetzes zur Zulassung von Gruppenanfragen gemäß der Neukommentierung des OECD-Musterabkommens durch die Schweiz noch im Herbst 2012, die Schweizer Finanzbehörden und die in der Schweiz ansässigen Kreditinstitute verpflichtet wären, auf Anfrage durch deutsche Finanzbehörden, eine Liste aller deutschen Steuerpflichtigen zu übermitteln, die ab dem 1. Januar 2011 Vermögenstransfers aus der Schweiz vollzogen haben (bitte mit Begründung)?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung basierend auf der Neukommentierung des OECD-Musterabkommens zu Gruppenanfragen, Anfragen an ausländische Staaten möglich, die sich auf eine bestimmte Gruppe beziehen, die innerhalb eines vorher festgelegten Zeitraums Vermögenstransfers aus der Schweiz in den befragten Staat vollzogen haben bzw. dort eine Geschäftsbeziehung mit einem Geldinstitut neu aufgenommen haben (bitte mit Begründung und Darstellung sowie Darstellung inwieweit dies auf Singapur zutrifft)?
An welche ausländischen Staaten, mit denen ein DBA oder ein TIEA besteht, kann Deutschland, basierend auf der Neukommentierung des OECD-Musterabkommens zu Gruppenanfragen, entsprechende Anfragen stellen, die lediglich den oder die Steuerpflichtigen über Verhaltensmuster identifizieren (bitte mit Darstellung der Staaten)?
Wie bewertet die Bundesregierung eine Adaption des von der USA gehandelten FATCA-Abkommens (FATCA = Foreign Account Tax Compliance Act) durch Deutschland zum Zwecke der Eindämmung von Steuerhinterziehung, insbesondere in Form unversteuerter Vermögenswerte in der Schweiz (bitte mit Begründung)?
Gilt Artikel 16 des im September 2011 unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkommens mit der Schweiz auch in den Fällen, in denen Konten oder Depots vor Inkrafttreten des Abkommens auf andere Familienmitglieder übertragen werden oder entsprechende Konten/Depots bei Tochtergesellschaften Schweizer Banken im Ausland umgebucht werden (bitte mit Begründung)?
Welche Kapitalanlageprodukte bzw. Gestaltungen sind der Bundesregierung bekannt, bei denen nach Inkrafttreten des im September 2011 unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkommens mit der Schweiz, keine Quellensteuer (Abgeltungsteuer) einzubehalten ist (bitte mit Darstellung der Gestaltung und inwieweit ein inländischer Quellensteuerabzug vorliegen würde)?