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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Agrarstrukturelle Wirkungen der Flächenprivatisierung durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH und mögliche Schlussfolgerungen für die Privatisierungsgrundsätze

Verkäufe und Verpachtungen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), beschränkte Ausschreibungen für arbeitsintensive Betriebe, ursprüngliche Vergabe der BVVG-Pachtflächen Anfang der 90er-Jahre, begünstigter Erwerb gemäß Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG), Ermittlung des Verkehrswerts, Gerichtsprozesse der BVVG, Alteigentümererwerb, derzeit gültige BVVG-Privatisierungsgrundsätze sowie Forderungen für eine Änderung<br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.09.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1056228. 08. 2012

Agrarstrukturelle Wirkungen der Flächenprivatisierung durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH und mögliche Schlussfolgerungen für die Privatisierungsgrundsätze

der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Harald Terpe, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit Jahren werden negative agrarstrukturelle Wirkungen der Flächenprivatisierung durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) kritisiert, weil vor allem Nachfolgebetriebe der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und damit Großbetriebe sowohl den mittlerweile ausgelaufenen begünstigten Erwerb für langfristige Pächter als auch den weiterhin laufenden Direkterwerb für Pächter der BVVG nutzen konnten bzw. immer noch nutzen können. Denn die übergroße Mehrzahl der Betriebe, die Anfang der 90er-Jahre als Pächter der BVVG zum Zuge kamen, waren die damals bereits bestehenden LPG-Nachfolgebetriebe. In diesem Zusammenhang wird beklagt, dass mehr als 80 Prozent der ostdeutschen Agrarbetriebe von der Möglichkeit, langfristig zu pachten, ausgeschlossen waren bzw. immer noch sind. Auch bei den Verkehrswertverkäufen nach Ausschreibungen kommen aus ökonomischen Gründen insbesondere kapitalkräftige und damit eher große als kleine Betriebe zum Zuge.

Die Folge dieser Privatisierungspolitik ist in Ostdeutschland eine Zementierung der zu Zeiten der ehemaligen DDR nach der Bodenreform durch die Zwangskollektivierung geschaffenen Agrarstruktur mit landwirtschaftlichen Großbetrieben und die Entwicklung eines Großgrundbesitzes in einer Größenordnung, die in Ostdeutschland auch vor 1945 nie dagewesen ist. Dabei wäre eine breite Eigentumsstreuung für die Entwicklung des ländlichen Raums von großer Bedeutung. Dies war u. a. auch Ziel des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG).

Diese negative Entwicklung der Agrarstruktur hat auch gravierende agrarökologische Folgen, da sie vielfach zu übergroßen Schlägen ohne Feldgehölze führt. Diese bieten Tieren und Pflanzen weniger Lebensraum und sind höheren Erosionsgefahren und höheren Austrocknungsrisiken ausgesetzt.

Die BVVG-Privatisierungsgrundsätze sollten daher so geändert werden, dass die Privatisierung der restlichen BVVG-Flächen für die Bildung einer breiten Eigentumsstreuung und für eine Agrarstruktur mit agrarökologisch angemessenen Schlägen genutzt werden kann.

Aus der bisherigen Privatisierungspraxis sind gegebenenfalls Rückschlüsse auf notwendige Änderungen der zugrunde liegenden Gesetze und Verordnungen und der Privatisierungsgrundsätze sowie ihrer Anwendung zu ziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Verkäufe und Verpachtungen der BVVG

Fragen66

1

a) Wie waren entsprechend den vorgelegten Betriebskonzepten der Pächter die verpachteten BVVG-Flächen zum 1. Januar 1996 und zum 1. Januar 2000 auf die verschiedenen Größenklassen landwirtschaftlicher Betriebe (0 bis 50 Hektar; 50 bis 250 Hektar; 250 bis 500 Hektar; 500 bis 1 000 Hektar; größer als 1 000 Hektar) verteilt?

1

b) Wie ist die aktuelle Verteilung?

1

c) Welche weiteren Informationen über die Verteilung der BVVG-Pachtflächen auf die verschiedenen Größenklassen landwirtschaftlicher Betriebe liegen vor?

2

a) Wie viel landwirtschaftliche Fläche hat die BVVG in den einzelnen Jahren seit 1992 jeweils an nach EALG begünstigte Pächter, an nach EALG begünstigte Alteigentümer, nach Verkehrswert direkt an Pächter (Pächterdirekterwerb), nach allgemeinen Ausschreibungen und nach auf arbeitsintensive Betriebe beschränkten Ausschreibungen verkauft?

2

b) Welche Informationen über die Größenstruktur der Betriebe, die diese Flächen gekauft haben, liegen jeweils vor?

2

c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus ihnen für die zukünftige Privatisierungspolitik?

3

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass entgegen der Festlegung in den Privatisierungsgrundsätzen 2007 und 2010, derzufolge als Vergabeverfahren grundsätzlich die öffentliche Ausschreibung zur Anwendung kommen soll und Direktvergaben in beschränktem Umfang möglich sein sollen, in der Praxis der begünstigte Pächtererwerb und der Pächterdirekterwerb lange Jahre offenbar eher die Regel und nicht Ausnahmeverfahren waren?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die Privatisierungsgrundsätze?

4

a) Welche Informationen liegen darüber vor, welche Auswirkungen die verschiedenen Arten der Verkäufe auf die Größenstruktur der Landwirtschaft in Deutschland hatten?

4

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die zukünftige Privatisierungspolitik?

5

a) Wie viel landwirtschaftliche Fläche ist in den vergangenen Jahren jeweils nach allgemeinen Ausschreibungen, nach auf arbeitsintensive Betriebe beschränkten Ausschreibungen und an bisherige Pächter ohne Ausschreibung verpachtet worden?

5

b) Welche Informationen über die Größenstruktur der pachtenden Betriebe liegen vor?

5

c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus ihnen für die zukünftige Privatisierungspolitik?

Beschränkte Ausschreibungen für arbeitsintensive Betriebe

6

a) Wie viel landwirtschaftliche Fläche ist in den vergangenen Jahren jeweils auf arbeitsintensive Betriebe beschränkt zur Verpachtung oder zum Verkauf ausgeschrieben worden?

6

b) Welche Verkaufs- und Pachtpreise wurden dabei im Durchschnitt erzielt?

6

c) Wie verhält sich dieser Durchschnittspreis zu den bei den allgemeinen Ausschreibungen erzielten Preisen?

6

d) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die zukünftige Privatisierungspolitik?

7

a) Welche Informationen über die Größenstruktur der Betriebe, die diese Flächen gekauft haben, liegen vor?

7

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus ihnen für die zukünftige Privatisierungspolitik?

8

a) Wie groß war in den einzelnen Jahren jeweils die Abweichung von den in den BVVG-Privatisierungsgrundsätzen festgelegten Flächenzielen für die beschränkten Ausschreibungen?

8

b) Was waren die wesentlichen Gründe für diese Abweichungen?

8

c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die zukünftige Privatisierungspolitik?

Ursprüngliche Verpachtung

9

Wie bzw. nach welchen Kriterien wurde Anfang der 90er-Jahre über die ursprüngliche Vergabe der BVVG-Pachtflächen entschieden?

10

Welche Informationen liegen über die Größenstruktur der Erstpächter der BVVG-Flächen vor?

11

Welche Rolle spielte die Einhaltung des Betriebskonzepts, das für die ursprüngliche Verpachtung der BVVG-Flächen in den 90er-Jahren maßgeblich war, anschließend bei der Pachtsachenkontrolle, und wie bewertet die Bundesregierung Vorwürfe, die Einhaltung des Betriebskonzepts habe bei der Pachtsachenkontrolle bis heute keinerlei Rolle gespielt?

12

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angenommenen Beschwerde von Franz Joachim Bienstein zur Verpachtung von BVVG-Flächen, und wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Entscheidung zu rechnen?

13

Welche (Rechts-)Folgen könnte ein mögliches Urteil im Falle eines Erfolgs der Klage im Fall Franz Joachim Bienstein möglicherweise haben?

14

Trifft es zu, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in einem internen Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) appelliert, die BVVG im Fall Franz Joachim Bienstein unbedingt zu Vergleichsverhandlungen anzuhalten, weil andernfalls zu befürchten sei, dass bei weiteren Klageverfahren ein grundsätzlich neues Aufrollen der Privatisierungstätigkeit auf Ebene der europäischen Institutionen und politische Turbulenzen drohen?

Begünstigter Erwerb

15

Wie bewertet die Bundesregierung, dass vor allem LPG-Nachfolgebetriebe vom begünstigten Erwerb nach dem EALG profitierten und mehr als 80 Prozent der ostdeutschen Agrarbetriebe davon ausgeschlossen waren?

16

Womit wurde begründet, dass der begünstigte Erwerb gemäß dem EALG an einen mindestens sechsjährigen Pachtvertrag gebunden wurde, so dass vor allem LPG-Nachfolgebetriebe davon profitierten und mehr als 80 Prozent der ostdeutschen Agrarbetriebe davon ausgeschlossen waren, obwohl das EALG das Ziel der Förderung und Stabilisierung von neuen Unternehmen, deren Inhaber selbstständig wirtschaftende und persönlich haftende Landwirte sind, verfolgte?

Ermittlung des Verkehrswerts

17

Wie werden die regionalen Wertansätze festgelegt, die gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 der Flächenerwerbsverordnung zunächst einmal Grundlage der Kaufpreisermittlung für Direktverkäufe an Pächter und für den begünstigten Pächter- und Alteigentümererwerb sind bzw. waren?

18

Wie hat die BVVG in den vergangenen Jahren den Verkehrswert für Direktverkäufe an Pächter und für den begünstigten Pächter- und Alteigentümererwerb festgelegt, sofern nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Flächenerwerbsverordnung tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die regionalen Wertansätze als Ermittlungsgrundlage ungeeignet sind?

19

Welche Verfahrensweise zur Ermittlung des Verkehrswerts ist für die Direktverkäufe an Pächter und den begünstigten Alteigentümererwerb für die Zukunft geplant und daher Gegenstand des bei der Europäischen Kommission eingeleiteten sogenannten Pränotifizierungsverfahrens?

20

Von wem wurde das von der Europäischen Kommission im Rahmen dieses Pränotifizierungsverfahrens angeforderte Gutachten erstellt, und was sind die Hauptaussagen dieses Gutachtens?

Gerichtsprozesse der BVVG

21

a) Wie viele Prozesse hat die BVVG in den einzelnen Jahren seit ihrer Gründung geführt?

21

b) Wie viele davon hat sie gewonnen?

21

c) Wie viele davon hat sie verloren?

21

d) Wie hoch lagen die durch die BVVG zu tragenden Prozesskosten in den einzelnen Jahren und insgesamt?

Alteigentümererwerb

22

Wie hoch ist der voraussichtliche Flächenbedarf für den Alteigentümererwerb für bereits gestellte Kaufanträge, für noch zu erwartende Kaufanträge auf der Basis noch nicht ausgestellter Ausgleichsleistungsbescheide und insgesamt?

23

Über wie viel zu verkaufende Agrarfläche verfügt die BVVG noch?

Derzeit gültige BVVG-Privatisierungsgrundsätze

24

Aus welchem Grund wurde für den Direktverkauf an Pächter eine betriebsgrößenunabhängige, nicht unkomplizierte Doppelstruktur von BVVG-Pachtflächenanteil und Eigentumsanteil festgelegt?

Welches Ziel haben die Bundesregierung und die ostdeutschen Landesregierungen damit verfolgt?

25

Ist der Bundesregierung bewusst, dass auf Basis der bestehenden Privatisierungsgrundsätze beispielsweise ein 50-Hektar-Betrieb mit 30 Hektar Eigentumsfläche und 10 Hektar BVVG-Pachtfläche keine Flächen direkt erwerben kann?

War bzw. ist das so gewollt?

26

Trifft es zu, dass bei der Ermittlung des Eigentumsanteils nicht nur das Eigentum der Betriebsleiter, sondern auch das der nahen Familienangehörigen mit einbezogen wird, und wenn ja, aus welchem Grund?

27

Wie wird im Vergleich dazu der Eigentumsanteil bei juristischen Personen ermittelt?

Werden hier Flächen im Eigentum der Anteilseigner angerechnet, oder zählen nur die Flächen im Eigentum der Gesellschaft?

28

Sieht die Bundesregierung hier eine Benachteiligung von Familienbetrieben gegenüber juristischen Personen, und wenn nein, warum nicht?

Forderungen für eine Änderung der BVVG-Privatisierungsgrundsätze

29

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Einführung eines Verfahrens, das sicherstellt, dass für den begünstigten Alteigentümererwerb in jedem Fall hinreichend viele Flächen zur Verfügung stehen und BVVG-Flächen nur in dem Umfang per Direkterwerb oder Ausschreibung verkauft werden, der den begünstigten Alteigentümererwerb nicht gefährdet?

30

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Einführung einer Höchstgrenze für den Gesamterwerb von BVVG-Agrarflächen (also unter Berücksichtigung aller BVVG-Flächen, die die Erwerber bisher bereits von der BVVG erworben haben)?

30

b) Wie hoch sollte eine solche Höchstgrenze aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls sein?

31

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Einführung einer bundesweit einheitlichen, von der Betriebsgröße und dem BVVG-Pachtflächenanteil unabhängigen Höchstgrenze für den Direkterwerb durch Pächter von 100 Hektar pro Betrieb?

32

Wie könnten diese Höchstgrenzen auf natürliche und juristische Personen als Eigentümer übertragen werden, die mehrere Agrarbetriebe besitzen bzw. an mehreren beteiligt sind?

33

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Ausdehnung der BVVG-Verkehrswertverkäufe auf einen über das Jahr 2025 hinausgehenden Zeitraum und einer entsprechenden Absenkung des BVVG-Verkaufsziels von derzeit maximal 25 000 Hektar pro Jahr, mit dem Ziel, die Liquidität der Agrarbetriebe in Ostdeutschland nicht zu überfordern?

34

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Umstellung der Ausschreibungen auf ein zweistufiges Verfahren, bei dem alle Ausschreibungen zunächst auf arbeitsintensive Bewirtschaftungsformen beschränkt erfolgen, und eine allgemeine Ausschreibung nur für den Fall folgt, dass bei dieser beschränkten Ausschreibung weder ein Verkauf noch eine Verpachtung zustande kommt?

35

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Einrichtung eines jährlichen Flächenpools für Junglandwirte, und wie könnte ein solcher eventuell ausgestaltet werden?

36

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, den Erwerb auch nach Ausschreibungen – in Analogie an den vergünstigten Erwerb nach dem EALG – daran zu binden, dass die Unternehmen bzw. Personen als Käufer ortsansässig sind oder werden?

37

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, für die Beteiligung von Veredelungsbetrieben an beschränkten Ausschreibungen eine Obergrenze von zwei Großvieheinheiten pro Hektar einzuführen?

38

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die Maximalgröße der Ausschreibunglose (bisher 50 Hektar) abzusenken?

Welche Obergrenze wäre aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll?

39

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, Lose unter 10 Hektar zukünftig nicht mehr nur ausschließlich zum Verkauf, sondern auch zur Verpachtung auszuschreiben?

40

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, nicht mehr an der Praxis festzuhalten, bei der Zusammenstellung der Flächenlose attraktiven Flächen schwer verwertbare Flächen zuzuschlagen, weil der Kauf schwer verwertbarer Flächen gerade für kleine Betriebe oft betriebswirtschaftlich kaum zu verkraften ist?

41

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die BVVG im Interesse eines transparenten Verfahrens zu verpflichten bei Ausschreibungen realistische Mindestgebote für Verkauf und Verpachtung festzulegen, mit denen Preise deutlich unter dem geschätzten Verkehrswert verhindert werden können und nach Ausschreibungen den Verkauf bzw. die Verpachtung auch entsprechend den Angeboten zu realisieren, anstatt sie bisher im Falle von nicht zufriedenstellen Geboten zurückziehen zu können?

Berlin, den 28. August 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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