[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10687
17. Wahlperiode 13. 09. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Hans-Christian Ströbele,
Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10566 –
Entwicklungspolitische Ziele und Strategien der Bundesregierung in Burundi
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Burundi ist eines der ärmsten Länder weltweit und liegt laut dem Human
Development Index (HDI 2011) der Vereinten Nationen auf Platz 185 von 187.
Die politisch und sozioökonomisch desolate Lage des Landes droht sich auch
in Anbetracht der Rückkehr von über 500 000 Flüchtlingen aus den
benachbarten Ländern innerhalb der letzten Jahre weiter zuzuspitzen. Die
mangelhafte Infrastruktur Burundis wird dabei vom Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als ein zentrales
Problem wirtschaftlicher Entwicklung genannt. Das von der Weltbank als schlecht
bewertete Geschäftsklima zeigt, vor welchen Herausforderungen das Land für
eine baldige Verbesserung der Lage steht.
Burundi ist ein fast reines Agrarland. Die gerechte Verteilung der knappen
Landressourcen droht nach Rückkehr der im Bürgerkrieg geflohenen
Bevölkerung zu einer zentralen Herausforderung zu werden. Die aus diesen Faktoren
resultierende Gefährdung der fragilen Sicherheitslage im immer noch
gespaltenen Burundi erscheint in der knappen Beantwortung der Schriftlichen Frage
193 der Abgeordneten Ute Koczy durch die Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 17/9887 nicht ausreichend berücksichtigt.
Das deutsche Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit mit Burundi
konzentriert sich auf die Sektoren Dezentralisierung und lokale
Wirtschaftsförderung mit dem Ziel, die vorangegangenen Bestrebungen zur Friedens- und
Demokratieentwicklung zu konsolidieren. Eine weitere
Stabilisierungsmaßnahme ist die deutsche Unterstützung bei Ausbildungsprojekten der
burundischen Polizei. Seit 2008 wurden hierfür ca. 3,72 Mio. Euro eingesetzt. Ende
des Jahres 2012 soll die deutsche Unterstützung für den Aufbau der
burundischen Polizei beendet werden.
Die UN-Peacebuilding Commission ist seit 2006 mit Burundi befasst. Das
Land ist mit Sierra Leone der erste Fall der Kommission. Der jüngste
Überprüfungsbericht zur Umsetzung des Strategic Framework for Peacebuilding in
Burundi vom Juni 2012 bestätigt den zweigleisigen Ansatz des politischen und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 11. September 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10687 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesozioökonomischen Engagements. Künftig sollen allerdings Fortschritte im
Friedensaufbau regelmäßig im Rahmen der Überprüfungsmechanismen des
neuen Strategiepapiers zur Armutsreduzierung (Poverty-Reduction Strategy
Paper – PRSP II) kontrolliert werden.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige entwicklungspolitische
Zusammenarbeit mit Burundi?
a) Welche Auswirkungen und Fortschritte lassen sich festhalten?
Deutschland engagiert sich in Burundi im Rahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit im Schwerpunkt Wasser- und Sanitärversorgung sowie
in den Vorhaben Dezentralisierung (TZ) und Gesundheit (FZ auslaufend/TZ
in Vorbereitung).
Die Vorhaben der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Burundi haben
in den letzten Jahren einen sichtbaren Beitrag zur Armutsbekämpfung geleistet.
Deutschland ist größter Geber im Wasser- und Sanitärsektor. Deutschland
unterstützt
• durch Beratung und Capacity Development die Verbesserung des
politischen, institutionellen und rechtlichen Rahmens für eine integrierte und
nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen,
• das Management und den Schutz von Grundwasserressourcen,
• die Wasserinfrastruktur in vier Provinzen und fünf Provinzstädten.
Im Wassersektor lassen sich deutliche Verbesserungen der
Trinkwasserversorgung der städtischen und ländlichen Bevölkerung verzeichnen. Im
Interventionsgebiet ist der Zugang zu sauberem Trinkwasser der städtischen und
ländlichen Bevölkerung von 2007 bis 2011 signifikant gestiegen: städtisch von
58 Prozent auf 98 Prozent, ländlich von 50 Prozent auf 63 Prozent.
Mit Unterstützung des Vorhabens wurde in Gitega, der zweitgrößten Stadt des
Landes, ein Pilotansatz zur verbesserten Sanitärversorgung umgesetzt. Dabei
wird erstmals eine dezentrale an privatwirtschaftlichen Kriterien ausgerichtete
Entsorgungsstruktur mit der Stadtverwaltung erprobt.
Im Rahmen des Vorhabens werden nachhaltige und kostendeckende
Betriebssysteme der Wasserversorgung für den ländlichen und den städtischen Raum
gefördert. Die Generaldirektion Wasserressourcen und Abwasser ist mit
Unterstützung des Vorhabens eingerichtet und qualifiziert worden, der rechtliche
Rahmen für die Nutzung und den Schutz der Wasserressourcen wurde in Form
eines Wasserrahmengesetzes geschaffen, und eine nationale Wasserpolitik
sowie deren Umsetzungsstrategie bilden die Grundlage für eine gezielte und
harmonisierte Entwicklung im Sektor.
Mit Unterstützung des Dezentralisierungsvorhabens wurden nationale
Qualitätsstandards zur Gemeindeentwicklungsplanung definiert, um u. a.
sicherzustellen, dass die Bedarfe der Bevölkerung Berücksichtigung finden. 2011 wurde
zum ersten Mal eine flächendeckende Performance-Evaluierung aller
Gemeinden durchgeführt, auf deren Grundlage die Gemeinden Maßnahmen zur
Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit ergriffen haben. In Kooperation mit den
Partnerinstitutionen und allen relevanten Gebern im Sektor konnten nationale
Qualitätsstandards zur Ausbildung der Akteure der Dezentralisierung beschlossen
werden. Wichtige Gesetzesvorlagen und Umsetzungsverordnungen zur
Kommunalentwicklung wurden bislang erarbeitet, auf den Weg gebracht und
verabschiedet.
Im Gesundheitssektor hat sich Deutschland auf die Verbesserung der Mutter-
Kind Gesundheit sowie die Förderung einer selbstbestimmten Familienplanung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10687konzentriert. In den letzten zehn Jahren wurden dabei in Burundi sichtbare
Erfolge in Bezug auf wichtige Indikatoren erzielt, z. B. deutliche Reduzierung der
Müttersterblichkeit von 855 in 2002 auf unter 600 pro 100 000 Lebendgeburten
in 2012, der Anteil der medizinisch betreuten Geburten hat sich mehr als
verdoppelt (von 23 Prozent in 2004 auf über 56 Prozent in 2009), die kontrazeptive
Prävalenz (Nutzung moderner Familienplanungsmethoden) ist im Zeitraum
2003 bis 2010 von 5,3 Prozent auf 19,8 Prozent angestiegen. Auch die HIV-
Prävalenz und der Anteil der HIV-Untersuchungen haben sich positiv
entwickelt.
b) In welchen Projekten wurden keine Erfolge bzw.
Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert?
Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass es in Projekten zu keinen Erfolgen
gekommen ist.
Die Vorhaben werden gemeinsam mit den Partnern konzipiert und sorgfältig
geplant. Dabei wird bereits zu Beginn eine Analyse der möglichen Risiken
vorgenommen und die Vorhaben entsprechend ausgerichtet.
Die Umsetzung von nationalen Strategien ist angesichts personeller Engpässe
und begrenzter Kapazitäten bei den Partnerinstitutionen oftmals eine
Herausforderung für die Vorhaben. Daher ist die Kapazitätsentwicklung wichtiger
Bestandteil der Vorhaben.
c) In welchem finanziellen Umfang werden die jeweiligen Schwerpunkte,
Projekte und Programme auf bi- und multilateraler Ebene mit deutschen
Mitteln gefördert (bitte nach Projekten, Programmen, Titeln, Jahren und
finanziellen Volumina auflisten)?
Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit:
Bei den Regierungsgesprächen 2011 wurden im Rahmen einer
Zweijahreszusage Mittel in Höhe von 27,5 Mio. Euro zugesagt, 15 Mio. Euro für die
finanzielle und 12,5 Mio. Euro für die technische Zusammenarbeit.
Im bilateralen Schwerpunkt „Wasser/Abwasser“ werden derzeit folgende
Vorhaben umgesetzt:
Finanzielle Zusammenarbeit/Einzelplan 23, Titel 866 01
• Sektorprogramm Wasser- und Sanitärversorgung Phase II b, PN.
2009.6710.9: 16 858 800,06 Euro
Zusagejahr bzw. Jahr der Reprogrammierung: 1985, 1989, 2007, 2009, 2010
Technische Zusammenarbeit/Einzelplan 23, Titel 896 03
• Wassersektorprogramm,
PN. 2007.2194.4: 15 283 495,00 Euro
Zusagejahr bzw. Jahr der Reprogrammierung: 2003, 2007, 2008, 2009, 2011
Im Gestaltungsspielraum befinden sich folgende Vorhaben in der Umsetzung:
Finanzielle Zusammenarbeit/Einzelplan 23, Titel 866 01
• Sektorprogramm Gesundheit
PN.2010.6691.9: 3 000 000,00 Euro
Zusagejahr bzw. Jahr der Reprogrammierung: 2008
Drucksache 17/10687 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTechnische Zusammenarbeit/Einzelplan 23, Titel 896 03
• Stärkung der Gesundheitsstrukturen
PN.2011.2266.2: in Planung i. H. v. 4 000 000 Euro
Zusagejahr bzw. Jahr der Reprogrammierung: 2011
• Programm zur Unterstützung der Dezentralisierung, ADLP
PN. 2009.2039.7: 7 783 430 Euro
Zusagejahr bzw. Jahr der Reprogrammierung: 2008, 2009, 2010, 2011, 2012
Europäische Union
Burundi wird im Rahmen der AKP-Partnerschaft über den Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF) gefördert. Der deutsche Beitrag zum 10. EEF (2008 bis
2013) beträgt 20,5 Prozent. Für Burundi sind Ländermittel i. H. v. 188 Mio. Euro
vorgesehen. Für unvorhersehbare Bedarfe gibt es eine Reserve in Höhe von
24,1 Mio. Euro.
Aus dem 2009 als Reaktion auf die Finanzkrise geschaffenen Vulnerability
FLEX Instrument (V-FLEX) erhielt Burundi weitere 15 Mio. Euro.
Weltbank
Zurzeit fördert die Weltbank im Rahmen der International Development
Association (IDA) 13 aktive Projekte im Umfang von insgesamt 347,62 Mio. US-
Dollar, die im Zeitraum von 2004 bis 2012 zugesagt wurden. Im Rahmen der
aktuellen 16. Wiederauffüllung von IDA wurden zwei Projekte im Wert von
16,82 Mio. US-Dollar an Burundi zugesagt. Deutschlands Lastenanteil an der
16. Wiederauffüllung liegt bei 6,01 Prozent. Dementsprechend fördert
Deutschland in Burundi laufende multilaterale EZ über die Weltbank in der Gesamthöhe
von 20,86 Mio. US-Dollar und im Rahmen von IDA16 mit knapp 1 Mio. US-
Dollar.
Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB)
Die AfDB finanziert in Burundi sieben nationale Projekte im Umfang von
ca. 134 Mio. Euro (wichtige Sektoren: Straßenbau (58,9 Prozent), sozialer
Sektor (17,7 Prozent)). Hinzukommen sechs regionale Projekte im Umfang von
ca. 140 Mio. Euro (davon 70,01 Prozent im Straßenbau). Der deutsche
Lastenanteil an der letzten Wiederauffüllungsrunde des afrikanischen
Entwicklungsfonds (AfDF-12) betrug 9,8 Prozent. Eine genaue monetäre Bezifferung des
deutschen Anteils am finanziellen Projektvolumen der AfDB in Burundi lässt
sich daraus nicht ableiten.
d) In welcher Höhe plant die Bundesregierung, im nächsten Jahr Mittel für
die Zusammenarbeit mit Burundi bereitzustellen?
Im Rahmen der Regierungsverhandlungen 2013 zur entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit mit Burundi plant die Bundesregierung eine Zweijahreszusage
in Höhe von 45 Mio. Euro.
2. Auf Grundlage welcher Zielmarken und Indikatoren bewertet die
Bundesregierung Fortschritte ihrer Politik in Burundi?
Die Bundesregierung definiert im Rahmen der Programmplanung die Ziele und
Indikatoren für die einzelnen Vorhaben der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit mit Burundi und bewertet auf dieser Grundlage die Fortschritte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/106873. Welche Maßnahmen zur Steuer- und Zollbefreiung für Ausrüstungs- und
Hilfsgüter greifen für die Zusammenarbeit mit Burundi?
Die Maßnahmen zur Steuer- und Zollbefreiung für Ausrüstungs- und Hilfsgüter
sind im Rahmenabkommen vom 16. Juli 1984 geregelt. Laut Artikel 3b „befreit
[Burundi] das im Auftrag der Regierung der Bundesrepublik Deutschland für
die Vorhaben gelieferte Material von Lizenzen, Hafen-, Ein- und Ausfuhr- und
sonstigen öffentlichen Abgaben sowie von Lagergebühren und stellt sicher,
dass das Material unverzüglich entzollt wird. Die vorstehenden Befreiungen
gelten auf Antrag der durchführenden Stelle auch für in der Republik Burundi
beschafftes Material;“
4. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung im
Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der
Dezentralisierung auf Gemeinde-, Provinz- und nationaler Ebene?
a) Wie sehen die konkreten Ziele der Dezentralisierung in Burundi aus?
Die Bundesregierung unterstützt Burundi bei der Umsetzung der in 2009
verabschiedeten nationalen Dezentralisierungspolitik. Diese hat folgende Ziele:
• Stärkung des institutionellen und rechtlichen Rahmens der
Dezentralisierung,
• Stärkung der Akteure der Dezentralisierung auf allen Ebenen und die
• Stärkung der Effizienz der lokalen Gebietskörperschaften bei der lokalen
Wirtschaftsförderung, Armutsreduzierung und Erbringung von
Basisdienstleistungen für die Bevölkerung.
b) Welche Schlüsse wurden aus der Evaluierung der Projekte bis zum Jahr
2011 gezogen, und wie wurden sie gegebenenfalls implementiert?
Die Konzeption und Umsetzung der neuen, 2011 begonnenen Phase,
berücksichtigt, dass es sich bei der Dezentralisierung um einen tiefgreifenden
Reformprozess des Staates und seiner Verwaltung handelt, der auf allen staatlichen
Ebenen ansetzt und die Bürger als Hauptzielgruppe aktiv an den Reformen
beteiligen muss. Die Aus- und Fortbildung von kommunalen Beamten und
Mandatsträgern wird als ein Schlüssel zu einer bürgernahen Verwaltung angesehen.
Voraussetzung für eine bürgernahe und bedarfsorientierte
Dienstleistungserbringung ist die Verbesserung der kommunalen Einnahmen. Dazu sollen
sowohl die lokale Wirtschaft als auch die Transfermechanismen von finanziellen
Ressourcen auf die lokale Ebene gestärkt werden.
Das Vorhaben berät bei der Durchführung folgender Maßnahmen:
• Entwicklung eines einheitlichen nationalen Aus- und Fortbildungsprogramm
für die Akteure der Dezentralisierung,
• Strategieentwicklung zur Mobilisierung kommunaler Ressourcen,
• Reform des Nationalen Investitionsfonds für kommunale Infrastrukturen
(FONIC),
• Im Rahmen der lokalen Wirtschaftsförderung: Beratung der beiden
Provinzverwaltungen Gitega und Mwaro bei der Entwicklung rentabler
Wertschöpfungsketten sowie Verbreitung innovativer Produktionssysteme,
• Übertragung der gewonnenen Erfahrungen auf die nationale Ebene.
Drucksache 17/10687 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Inwiefern bezieht sich die bilaterale Zusammenarbeit mit Burundi auf
„Lessons learnt“ aus Dezentralisierungsmaßnahmen in anderen
Ländern und/bzw. in Anlehnung an multilaterale Ansätze?
Bereits bei der Konzeption des Vorhabens wurde der für Afrika erarbeitete
BMZ-Profilbaustein „Dezentralisierung“, der auf „Best Practice-Beispielen“
beruht, konsequent berücksichtigt.
Innerhalb der Durchführungsorganisation Deutsche Gesellschaft für
internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH findet ein regelmäßiger Austausch über den
GIZ-Fachverbund „Good Governance in Sub-Saharian Africa“ statt. Darüber
hinaus besteht ein steter Austausch mit der „All Africa Ministerial Conference
for Decentralisation and Local Development“ (AMCOD) und dem Vorhaben
der technischen Zusammenarbeit zur Unterstützung dieses panafrikanischen
Netzwerkes.
5. In welcher Höhe stellt die Bundesregierung Mittel für
Dezentralisierungsmaßnahmen in Burundi zur Verfügung?
In der laufenden Phase des TZ-Vorhabens sind bereits Mittel in Höhe von
8,7 Mio. Euro beauftragt. Weitere 3 Mio. Euro sind dem burundischen Partner
zugesagt.
a) Wie viel davon entfällt auf deutsche Durchführungsorganisationen und
ihre deutschen Mitarbeiter?
In der bilateralen technischen Zusammenarbeit werden die Partner im Sinne der
Stärkung von Kapazitäten bei der Umsetzung der nationalen Politiken und
Strategien beraten und unterstützt. Dies wird durch burundisches und entsandtes
Personal umgesetzt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 4,27 Mio. Euro.
b) Welcher Betrag fließt an burundische Empfängerinstitutionen?
Etwa 900 000 Euro sind als Finanzierungsbeitrag für das
Landwirtschaftsministerium zur Unterstützung von Wertschöpfungsketten, Erhöhung
landwirtschaftlicher Erträge und damit als Beitrag zur Ernährungssicherung vorgesehen.
Mit bis zu 500 000 Euro wird der nationale Investitionsfonds für kommunale
Infrastruktur unterstützt.
Mit bis zu 150 000 Euro werden nationale, regionale und kommunale
Partnerinstitutionen durch örtliche Zuschüsse unterstützt. Für Sachgüterleistungen sind
knapp 900 000 Euro vorgesehen.
6. Welche Projekte und Maßnahmen werden im Rahmen der „Komponente
zur lokalen Wirtschaftsförderung“ (vgl. Antwort des Staatssekretärs Hans-
Jürgen Beerfeltz im Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. Juni 2012) konkret durchgeführt (bitte nach
Mittelhöhe und Jahren auflisten)?
Die Komponente „Lokale Wirtschaftsförderung“ ist Teil des Vorhabens zur
Unterstützung der Dezentralisierung. In der laufenden Phase mit einer Laufzeit
von 42 Monaten entfallen 3,2 Mio. Euro von insgesamt 8,7 Mio. Euro auf diese
Komponente. Die jährlichen Beträge können variieren.
Ziel der Komponente ist, dass die Kommunen, die dekonzentrierten staatlichen
Beratungsdienste, der Privatsektor sowie zivilgesellschaftliche Organisationen
im Wirtschaftsbereich ihre jeweiligen Rollen bei der lokalen
Wirtschaftsförderung erfüllen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10687Hierzu werden diese Akteure mit spezifischen Maßnahmen gestärkt und
weitergebildet. So werden beispielsweise die Wirtschaftskommissionen der Provinzen
Gitega und Mwaro unterstützt, eine sektorale oder subsektorale
Entwicklungsstrategie zu erarbeiten.
Zur Umsetzung der Strategie wurden mit allen beteiligten Akteuren sektorielle
Wertschöpfungsketten identifiziert und mit innovativen Produktions- und
Anbaumethoden verknüpft. Die Produzenten und weiterverarbeitenden Betriebe
wurden in den Bereichen Buchführung und Vertrieb weiter professionalisiert.
a) Welche Ansätze zur Stabilisierung der Wirtschaftslage werden
berücksichtigt?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
b) Wie findet die Verknüpfung der Dezentralisierungsmaßnahmen mit
dem angestrebten investitionsfreundlicheren Aufbau des Staatsapparats
konkret statt?
Die dezentralen Akteure wie die Kommunal- und Provinzadministration
werden bei der Entwicklung und Umsetzung von Plänen zur Wirtschaftsförderung
unterstützt und so auch der investitionsfreundliche Aufbau des Staatsapparats
gefördert. Ergänzend wird der Privatsektor bei der Schaffung von
Arbeitsplätzen unterstützt.
c) Welche politischen Realitäten identifiziert die Bundesregierung als
Handels- und Investitionshemmnisse?
Burundi ist weiterhin eines der ärmsten Länder weltweit. Das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird etwa zu einem Drittel von der Landwirtschaft und zu zwei
Dritteln von Dienstleistungen und Kleinindustrie erwirtschaftet. Trotz wachsender
Binnennachfrage verfügt Burundi über einen nur sehr schwach ausgeprägten
und wenig diversifizierten Privatsektor. Herausforderungen sind die
unzureichende Gesetzgebung, fehlende Fachkräfte, aber auch die mangelnde
Rechtssicherheit und eine relative politische Instabilität.
Ausländische Investoren werden nicht selten von der weit verbreiteten
Korruption abgeschreckt. Im jüngsten Doing Business-Report der Weltbank von 2012
hat sich Burundi im Vergleich zu den Vorjahren leicht verbessert.
Erwähnenswert ist insbesondere eine Verbesserung bei der Bewertung des
Investitionsschutzes aufgrund einer neuen Gesetzgebung. Die Energieversorgung im Land
ist weiterhin stark defizitär. Burundi hat mit rund 2 Prozent eine der niedrigsten
Elektrifizierungsraten der Welt.
d) Mit welchen Kooperationspartnern arbeitet die Bundesregierung im
Rahmen der „Komponente zur lokalen Wirtschaftsförderung“
zusammen?
Das Vorhaben arbeitet mit staatlichen dekonzentrierten Diensten (Kommunen,
Provinzdirektion des Landwirtschaftministeriums, Generaldirektion zur lokalen
Wirtschaftsförderung des Ministeriums für Gemeindeentwicklung) sowie mit
anderen bi- und multilateralen Vorhaben (Coopération Technique Belge, FAO,
Weltbank, FIDA etc.) zusammen.
Drucksache 17/10687 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie bewertet die Bundesregierung die bisher implementierten
Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur, und welche Konsequenzen zieht sie
aus ihrer Bewertung?
Die im Schwerpunkt Wasser implementierten Infrastrukturmaßnahmen werden
in Übereinstimmung mit dem Partner positiv bewertet. Daher werden die
Maßnahmen auf weitere Städte ausgeweitet.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und
sicherheitspolitische Lage in Burundi, und welche Konsequenzen zieht sie aus ihrer
Bewertung?
Die Bundesregierung bewertet die politische Lage in Burundi als derzeit relativ
stabil. Als Postkonfliktstaat steht Burundi aber weiterhin vor einer Reihe von
Herausforderungen bei der innenpolitischen Konsolidierung und Aufarbeitung
der Bürgerkriegsvergangenheit. Diese Herausforderungen werden durch die
burundische Regierung mit unterschiedlichem Erfolg angegangen. Als
problematisch in Bezug auf die sicherheitspolitische Lage erscheinen vor allem
periodische Übergriffe militanter Oppositionsgruppen, die vom Osten der
Demokratischen Republik Kongo aus operieren, sowie Fälle repressiven Verhaltens
staatlicher Stellen. Auch die Knappheit der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche
bei gleichzeitig hohem Bevölkerungsdruck aufgrund hoher Geburtenraten und
rückkehrenden Flüchtlingen stellt einen potenziell destabilisierenden Faktor
dar.
Der Handlungsbedarf in den genannten Bereichen wird durch die
Bundesregierung regelmäßig gegenüber der burundischen Regierung bilateral (zuletzt:
Treffen zwischen burundischem Außenminister, Laurent Kavakure, und
Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, am 15. Juni 2012) und
gemeinsam mit unseren EU-Partnern (Artikel-8-Konsultationen am 17. Februar
2012) thematisiert.
9. Plant die Bundesregierung, ihr Engagement in den Bereichen politischer
Dialog zwischen Regierung und Opposition, gute Regierungsführung,
Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu verstärken?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung spricht die genannten Themenbereiche regelmäßig in
bilateralen Treffen und gemeinsam mit unseren EU-Partnern aktiv gegenüber
der burundischen Regierung an. Dabei thematisiert sie offen den
Handlungsbedarf in diesen Bereichen und setzt sich dafür ein, dass die burundische
Regierung Initiativen konsequent weiterfördert, die zu einer Verbesserung in diesen
Feldern beitragen. Die Bundesregierung wird diesen Dialog auch in Zukunft
fortführen, so etwa im Rahmen des anstehenden Artikel-8-Dialoges am
14. September 2012.
10. Wie schätzt die Bundesregierung die bisher erreichten Fortschritte beim
Aufbau der burundischen Polizei allgemein und durch den konkreten
deutschen Beitrag im Besonderen ein?
Welche Konsequenzen zieht sie aus ihrer Bewertung?
Burundi befindet sich in einer Postkonfliktphase. Die mit Ende des
Bürgerkrieges verbesserte Sicherheitslage hat zur Stabilisierung des Landes beigetragen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10687Die von dem für die Nationale Polizei zuständigen Ministerium für Öffentliche
Sicherheit erarbeiteten Reformstrategien (Plan Stratégique 2008 bis 2017)
bilden eine Grundlage für weitere Fortschritte. Erhebliche Defizite bestehen
hingegen insbesondere bei der Korruptionsbekämpfung, der Einführung interner
Kontrollmechanismen sowie der demokratischen Öffnung/Transparenz des
Polizeiapparates fort.
Konkrete Fortschritte bei der Stärkung der Funktionsfähigkeit der burundischen
Polizei durch den Beitrag der Bundesregierung konnten insbesondere in den
Bereichen Infrastruktur (z. B. Bau von Polizeistationen), „Bürgernahe Polizei“
(„Police de Proximité“/„Community Policing“) sowie die bessere
Qualifizierung burundischer Polizistinnen und die Verbesserung ihrer beruflichen
Chancen innerhalb der Nationalen Polizei Burundis erreicht werden. Eine im Jahr
2012 durchgeführte Evaluierung des Vorhabens kam zu einem guten Ergebnis.
Die o. g. Fortschritte werden vonseiten der Bundesregierung positiv bewertet.
Die Fortführung des Vorhabens über 2012 hinaus ist eine der Konsequenzen
dieser Bewertung.
a) Wie schädigend wird lokale Korruption im Aufbau polizeilicher
Strukturen wahrgenommen, und auf welche Präventivmaßnahmen
setzt die Bundesregierung?
Die weit verbreitete Korruption behindert nach wie vor effizienteres staatliches
Handeln. Neben verschiedenen, bereits durchgeführten Trainingsmaßnahmen
und Workshops zur Korruptionsbekämpfung sollen insbesondere die genannten
Maßnahmen im Bereich „Bürgernahe Polizei“ zur Korruptionsreduzierung
beitragen. Die im Jahr 2012 durchgeführte Evaluation des Vorhabens in Burundi
kam u. a. zu dem Ergebnis, dass die in der Pilotregion Makamba eingerichteten
Sicherheitskomitees (sog. Comité Mixte de Sécuité) zur Eindämmung von
Korruption beigetragen haben. Die präventive Wirkung dieser Sicherheitskomitees
liegt u. a. in der Schaffung von Öffentlichkeit, die wiederum Korruption und
Menschenrechtsverletzungen seitens der Verwaltung und Polizei entgegenwirkt
und zu einem besseren Verhältnis zwischen Polizei und Bevölkerung beitragen
konnte.
b) Für welche Maßnahmen werden die für das Jahr 2012 zugesagten
520 000 Euro eingesetzt?
Die für das Jahr 2012 zugesagten Mittel in Höhe von bis zu 520 000 Euro
werden insbesondere zur Verbesserung der Bürgernähe der burundischen Polizei,
zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungssituation sowie der besseren
Qualifizierung von Polizistinnen eingesetzt.
c) Wie hoch ist der Anteil an diesem Betrag, der deutschen und
europäischen Durchführungsorganisationen zufließt?
100 Prozent dieses Betrags fließen an eine deutsche Durchführungsorganisation
bzw. werden durch diese implementiert.
Drucksache 17/10687 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass mit Blick auf die
Verschlechterung der Sicherheitslage eine besondere Notwendigkeit für ein
weitergehendes Engagement in der Konsolidierung polizeilicher
Strukturen zu begründen ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beabsichtigt die Fortsetzung des laufenden Engagements
im Polizeibereich auch im Jahr 2013 (s. Antwort zu Frage 12). Die
Entscheidung hierzu resultiert aus der Evaluierung des laufenden Projekts, aber nicht
aus der Einschätzung einer allgemeinen Verschlechterung der Sicherheitslage in
Burundi.
12. Schließt die Bundesregierung eine Finanzierung weiterer Maßnahmen für
den Polizeiaufbau für das Jahr 2013 aus?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Voraussetzungen müssten dafür erfüllt sein?
a) Welches finanzielle Volumen wird aufgrund der bisherigen
Erfahrungen anzusetzen sein?
Das Vorhaben „Stärkung der Funktionsfähigkeit der Polizei in Burundi“ wurde
im Jahr 2012 mit positivem Ergebnis evaluiert. Eine Weiterführung des
Vorhabens mit Finanzmitteln in ähnlicher Höhe wie bisher ist für 2013 geplant.
b) Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen bzw. Beiträge, um
eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheitslage im Land zu
erreichen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung leistet mit der Fortführung des o. g. Vorhabens einen
wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage im Land.
Darüber hinausgehende Maßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant,
werden aber für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Voraussetzungen dafür sind
neben der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel insbesondere der
Bedarf des Landes an weiterer Unterstützung sowie allgemeine stabile
Rahmenbedingungen, die auf eine positive Entwicklung schließen lassen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Umsetzung des Strategic
Framework for Peacebuilding in Burundi?
Die Bundesregierung teilt die Bewertung des jüngsten Überprüfungsberichtes
zur Umsetzung des „Strategic Framework for Peacebuilding in Burundi“ durch
die Burundi-Länderkonfiguration der „Peace Building Commission“ vom
18. Juli 2012. Darin werden der burundischen Regierung Fortschritte in der
Friedenskonsolidierung insbesondere durch die Annäherung zwischen
Regierungspartei und außerparlamentarischer Opposition, die Annahme einer
nationalen Strategie zu Guter Regierungsführung und Korruptionsbekämpfung
sowie die Einrichtung und Operationalisierung der Unabhängigen Nationalen
Menschenrechtskommission bescheinigt.
Als weiterbestehende Herausforderungen bei der Friedenskonsolidierung sind
insbesondere Defizite bei der Aufklärung und Verfolgung von
außergerichtlichen Hinrichtungen und Menschenrechtsverletzungen, die Integration von
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10687Flüchtlingsrückkehrern, die verzögerte Einrichtung der Wahrheits- und
Versöhnungskommission sowie die allgemeine Armut im Land festzuhalten.
14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit und das Engagement anderer Länder,
Organisationen und Nichtregierungsorganisationen im Sinne des Strategic
Framework for Peacebuilding sinnvoll ergänzen?
Die Bundesregierung bemüht sich um einen regelmäßigen Austausch mit den
weiteren Projektträgern. Ein Mandat für die Koordinierung der Maßnahmen hat
sie nicht.
15. Welche Rolle misst die Bundesregierung der UN-Peacebuilding
Commission bei der Friedenskonsolidierung in Burundi bei?
Die Bundesregierung misst der „UN-Peacebuilding Commission“ in ihrer
Länderkonfiguration Burundi bei der Friedenskonsolidierung in drei zentralen
Bereichen eine wichtige Rolle zu: Erstens bei der Aufstellung und Nachjustierung
der für die Friedenskonsolidierung zentralen Parameter und Prioritäten im
Rahmen des „Strategic Framework for Peacebuilding“, der für die in diesem
Bereich engagierten Akteure als Orientierung dient. Zweitens durch den
regelmäßigen Dialog mit der burundischen Regierung, der dazu dient, diese bei der
Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Friedenskonsolidierung zu beraten
und zu begleiten. Drittens bei der regelmäßigen Überprüfung von Fortschritten
und verbleibendem Handlungsbedarf in diesem Bereich.
16. Wie gestaltet sich die Koordination und Zusammenarbeit der
entwicklungspolitischen Schwerpunkte und Initiativen der Bundesregierung in
Burundi mit denen des Bundeslandes Baden-Württemberg, das eine
Partnerschaft mit Burundi unterhält, im Hinblick auf die Weiterentwicklung
des Rahmenabkommens zwischen der Bundesregierung und der
Regierung Burundis über technische Zusammenarbeit aus dem Jahr 1964 und
die seither hinzugefügten Veränderungen und Ergänzungen?
Die Bundesregierung steht im Austausch mit dem Land Baden-Württemberg
und unterstützt die Landesregierung in ihrem Anliegen, die bestehende
Partnerschaft zwischen der Landesregierung Baden-Württemberg und der Republik
Burundi durch eine Kooperationsvereinbarung zu vertiefen. Das
Rahmenabkommen zwischen der Bundesregierung und der Regierung Burundis vom
16. Juli 1984 findet auf die Landespartnerschaft keine Anwendung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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