[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10793
17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10618 –
Probleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit
Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung plant im Rahmen ihres Rentenpakets, das auch die
Zuschussrente beinhaltet, eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einzuführen.
Ein eigener Gesetzentwurf hierzu soll erst später eingebracht werden, es liegen
aber bereits Eckpunkte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor,
aus denen die Konzeption hervor geht. Es soll demnach eine Wahlfreiheit
zwischen der Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und der
privaten Absicherung über den Versicherungsmarkt geben. Selbständige unter
30 Jahren und neu in die Selbständigkeit Eintretende sollen zu einer
Basisabsicherung für das Alter und bei Erwerbsminderung verpflichtet werden. Die
Beiträge werden nach Schätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
zwischen 350 und 400 Euro im Monat betragen (Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Matthias W. Birkwald auf
Bundestagsdrucksache 17/10012).
Private, kapitalgedeckte Vorsorgeprodukte bieten jedoch nicht nur in Zeiten
instabiler Finanzmärkte keine ausreichende Sicherheit und häufig nur sehr
geringe reale Renditen. Auch haben sie bei weitem nicht das Leistungsspektrum
der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier ist etwa der Schutz bei
Erwerbsminderung und für Hinterbliebene automatisch gegeben, ohne dass hierfür
gesonderte bzw. höhere Beiträge abzuführen wären. Am Versicherungsmarkt ist das
Risiko der Erwerbsminderung bzw. der Berufsunfähigkeit häufig nur zu hohen
Extrakosten und für Menschen mit Vorerkrankungen oder für Risikoberufe
meist gar nicht zu versichern. Die von der Bundesregierung angedachte
Versicherungspflicht würde deshalb zu einer sozialen Auslese zu Lasten der
gesetzlichen Rentenversicherung führen, die die Beitragszahlenden belastet.
Für die Absicherung der Selbständigen im Rahmen der gesetzlichen
Rentenversicherung spricht aber noch viel mehr: Hier werden nämlich Zeiten der
Ausbildung, Erwerbslosigkeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen bei der
Rentenberechnung anerkannt. Private Versicherungen kennen alle diese
solidarischen Ausgleichselemente nicht. Auch werden die Leistungen der
Rentenversicherung jährlich angepasst, so dass sie die Inflation ausgleichen und Teilhabe Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
24. September 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10793 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeam Zuwachs an gesellschaftlichem Reichtum gewährleistet ist. Schließlich
trägt die Rentenversicherung im Alter die Hälfte der Beiträge zur
Krankenversicherung der Rentner. Alle diese und weitere Komponenten können und
werden über ein Versicherungsprodukt der Privatwirtschaft nicht abgedeckt.
Selbständigkeit ist außerdem häufig nur eine Episode in der Erwerbsbiografie
und wechselt sich mit Phasen abhängiger Beschäftigung, Erwerbslosigkeit und
prekärer Beschäftigung ab. Bei einer Absicherung über den
Versicherungsmarkt kommt es dann zu Mehrfachbelastungen oder diskontinuierlichen
Versicherungsverläufen – etwa wenn der private Vertrag parallel zu den
Rentenbeiträgen aus abhängiger Beschäftigung bedient, ruhend gestellt oder aufgelöst
werden muss. Zudem entstehen Schutzlücken, wenn etwa Wartezeiten in der
gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht werden.
Im Ergebnis spricht alles dies für die Einbeziehung der bisher nicht
abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung, wie es in den meisten
Ländern Europas der Regelfall ist. Eine Versicherungspflicht für Selbständige
über private Lösungen über den Versicherungsmarkt zu organisieren, ist
dagegen weder im Interesse der Selbständigen noch ökonomisch rational und
effizient. Bestenfalls dient es den singulären Geschäftsinteressen der
Versicherungswirtschaft, die die Bundesregierung und die sie tragenden
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP mit ihren Plänen zur Altersvorsorgepflicht für
Selbständige und zur Zuschussrente in der bisherigen Form bedient.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bisher gibt es in Deutschland keine flächendeckende Verpflichtung aller
Selbständigen, für das Alter vorzusorgen. Lediglich einzelne Gruppen von
Selbständigen sind in verschiedenen Alterssicherungssystemen (z. B. berufsständische
Versorgungswerke, Alterssicherung der Landwirte) pflichtversichert. Allerdings
besteht für jeden Selbständigen die Möglichkeit, in den ersten Jahren nach der
Existenzgründung die Pflichtversicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung auf Antrag zu wählen; von diese Möglichkeit wird aber nur in sehr
geringem Maße Gebrauch gemacht. Dieser Rechtszustand besteht in Deutschland
bereits seit Jahrzehnten.
Eine verpflichtende Altersabsicherung Selbständiger kann dem Interesse der
Allgemeinheit Rechnung tragen, durch Altersvorsorge Bedürftigkeit im Alter
möglichst zu vermeiden. Sie muss jedoch die spezifischen Bedürfnisse der
Selbständigen und die Besonderheiten unternehmerischen Handelns berücksichtigen
und in ihrer Ausgestaltung differenzierte und flexible Vorsorgemöglichkeiten
beinhalten. Hierzu gehört, dass Selbständige – anders als Beschäftigte – vielfach
in eigener Verantwortung Altersvorsorge betreiben und sich darauf eingestellt
haben, auf diesem Wege ihre Altersversorgung sicherzustellen. Eine
Altersvorsorgepflicht kann nur dann zielführend sein, wenn sie die unternehmerische
Dynamik nicht behindert und erfolgreichen Existenzgründungen nicht im Wege
steht.
Daher ist mit Blick auf eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige eine
ausgewogene Balance zwischen dem notwendigen Mindestmaß an Pflichten
einerseits und der größtmöglichen Wahlfreiheit andererseits angemessen und
sinnvoll. Nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,
die im Übrigen innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt sind, soll
deshalb bisher nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen ein Wahlrecht
eingeräumt werden, ob sie der Vorsorgepflicht durch eine Pflichtversicherung in
der gesetzlichen Rentenversicherung oder in Form privater Vorsorge
nachkommen wollen. Hierbei soll nur das Erreichen einer Basissicherung Ziel sein und
es sollen in der Existenzgründungsphase großzügige Beitragserleichterungen
(Beitragsfreiheit bzw. Beitragsreduzierungen) eingeräumt werden. Zudem soll
die Vorsorgepflicht mit großzügigen Übergangsregelungen (keine Vorsorge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10793pflicht für bei Inkrafttreten über 50-Jährige und erleichterte Anforderungen an
über 30-Jährige) eingeführt werden.
Viele der in der Vorbemerkung von den Fragestellern angeführten Kritikpunkte
an der Vorsorgepflicht und ihre Argumente für eine reine Versicherungslösung
in der gesetzlichen Rentenversicherung verkennen daher den
Gesamtzusammenhang der bisher vorgesehenen Regelungen. So ist beispielsweise derjenige,
der für sich eine Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für
vorteilhafter ansieht, nicht daran gehindert, künftig die Versicherungspflicht dort zu
wählen. Vor dem Hintergrund einer umfassenden Vorsorgepflicht dürften auch
mehr Personen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Rentenversicherung wählen als sich heute für die Versicherungspflicht auf Antrag entschieden
haben. Auch lässt die Befürchtung einer negativen Risikoauslese zulasten der
gesetzlichen Rentenversicherung unberücksichtigt, dass nach dem bisher
vorgesehenen Konzept die Vorsorgepflicht in vollem Umfang nur für die bei
Inkrafttreten noch nicht 30-jährigen Selbständigen und für den künftigen Zugang an
Selbständigen gilt. Die Vorsorgepflicht greift daher in der Regel in jungen
Jahren, in denen potenzielle Risiken nicht realistisch eingeschätzt werden können.
Daher dürfte eine negative Risikoselektion kaum zum Tragen kommen.
Insoweit stellen die bisherigen Überlegungen im Zusammenhang mit einer
Altersvorsorgepflicht für Selbständige einen ausgewogenen Kompromiss
zwischen den unterschiedlichen Interessen dar.
Alterssicherung Selbständige
1. Welche langfristige durchschnittliche Verzinsung wird in den von der
Bundesregierung (laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 des
Abgeordneten Matthias W. Birkwald auf Bundestagsdrucksache 17/10012)
für die Schätzung des von den Selbständigen zu zahlenden Beitrags von 250
Euro zu einer privaten Rentenversicherung und von 100 Euro zu einer
privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zugrunde gelegten Angeboten der
Versicherer angenommen?
Die genannten Beiträge beruhen nicht auf Annahmen der Bundesregierung,
sondern orientieren sich an Angeboten von Direktversicherungen, wie sie zum
Beispiel im Internet zu finden sind.
2. Wie bewertet die Bundesregierung diese Annahmen, und sieht sie darin
berücksichtigt, dass die „häufig getroffene Annahme einer langfristigen
nominalen Kapitalmarktrendite von 4 Prozent bis 4,5 Prozent […]
gesamtwirtschaftlich vor dem Hintergrund der Entwicklung der Wachstumsraten
äußerst problematisch [ist]“ (Joebges, Heike/Meinhardt, Volker/Rietzler,
Katja/Zwiener, Rudolf: Kapitaldeckung in der Krise. Die Risiken privater
Renten- und Pflegeversicherungen, WISO-Diskurs Juli 2012, S. 17)?
Die künftige, langfristige Entwicklung der nominalen Kapitalmarktrendite kann
aus heutiger Sicht nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Wie auch dem in
der Frage zitierten Artikel von Joebges et al. zu entnehmen ist, wird die auf dem
Kapitalmarkt zu erzielende Rendite von einer Vielzahl gesamtwirtschaftlicher
Einflussfaktoren beeinflusst.
Im Übrigen ist die Annahme eines nominalen Zinssatzes von 4 Prozent in
langfristig angelegten Modellrechnungen weder unüblich noch ökonomisch
fragwürdig. Trotz der derzeitigen Niedrigzinsphase steht sie im Einklang mit der
tatsächlich zu beobachtenden langfristigen Entwicklung in der Vergangenheit.
Drucksache 17/10793 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Wie haben sich die Renditen privater Altersvorsorgeprodukte
(aufgeschlüsselt nach Kapital- und Risikolebensversicherungen, Riester-Renten, Basis-
Renten sowie privaten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen) in
den vergangenen 20 Jahren entwickelt (Zeitreihe bitte in Jahresschritten
ausweisen), und welche Entwicklung ist aus Sicht der Bundesregierung mittel-
und langfristig zu erwarten?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechend differenzierten Daten vor.
Nachstehend werden die verfügbaren Daten der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Entwicklung der Gesamtverzinsung der
Lebensversicherer dargestellt. Die Gesamtverszinsung gibt an, wie die
Vertragsguthaben aus den Versicherungsverträgen im jeweiligen Jahr verzinst werden.
Zur möglichen mittel- und langfristigen Entwicklung wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
4. Wie müssen nach Ansicht der Bundesregierung die Annahmen zur
langfristigen nominalen Kapitalmarktrendite, die in der Vergangenheit mit 4
bis 4,5 Prozent getroffen wurden, vor dem Hintergrund der Finanzkrise und
der realen Renditeentwicklung kapitalgedeckter Vorsorgeprodukte korrigiert
werden?
Wenn hier kein Korrekturbedarf gesehen wird, wie wird dies begründet?
Langfristige Annahmen sind im makroökonomischen Gesamtkontext zu sehen
und zu beurteilen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Wie stellen sich die Renditen privater Altersvorsorgeprodukte, ihre
Entwicklung über die vergangenen zehn Jahre und ihre voraussichtliche künftige
Entwicklung im Vergleich zur internen Rendite (vgl. Deutsche
Rentenversicherung: Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung, Service 4/2012)
der gesetzlichen Rentenversicherung dar?
Zur Rendite privater Altersvorsorgeprodukte wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Ein Vergleich mit den sogenannten internen Renditen der gesetzlichen
Rentenversicherung ist zur Beurteilung der durchschnittlichen Gesamtverzinsung im
Rahmen der privaten Vorsorge nicht zielführend, da die ökomischen und
demografischen Determinanten von umlagefinanzierten und kapitalgedeckten
Altersvorsorgesysteme nicht die gleichen sind.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Absenkung des
Höchstrechnungszinses (häufig auch Garantiezins genannt) von 4 auf 1,75 Prozent innerhalb
der vergangenen zwölf Jahre, und hegt sie angesichts dieser Absenkung
Befürchtungen, dass private Vorsorgeprodukte die ihnen im Rahmen des
Paradigmenwechsels in der Alterssicherungspolitik zugedachte Funktion
der Ergänzung der gesetzlichen Rente zu einem Lebensstandard sichernden
Gesamtversorgungsniveau nicht erfüllen könnten?
Wenn nein, welche begründeten Anhaltspunkte hat sie für ihren
Optimismus?
Jahr 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006
Gesamtverzinsung 3,8% 4,0% 4,1% 4,2% 4,3% 4,3% 4,2%
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10793Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass anhand der aktuellen Höhe des
Höchstrechnungszinses keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die erzielbare
Verzinsung bzw. die Rendite privater Vorsorgeprodukte und somit auch nicht auf
das erreichbare Gesamtversorgungsniveau möglich sind.
Lebensversicherungsverträge haben überwiegend lange Laufzeiten, die sich
über mehrere Jahrzehnte erstrecken können. Die Rückstellungen müssen daher
so vorsichtig bewertet werden, dass die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen mit
größter Sicherheit dauerhaft gewährleistet ist. Der Höchstrechnungszins gibt
den angemessenen Mindeststandard für die vorsichtige Bewertung vor, der für
die jeweils verkaufsoffenen Tarife während der Versicherungsdauer zu beachten
ist. Nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung werden die Tarife dann im
Allgemeinen auch keinen Garantiezins oberhalb des Höchstrechnungszinses
bieten können, der im Verkaufszeitraum maßgebend ist.
Aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus am Kapitalmarkt musste der
Höchstrechnungszins schrittweise bis auf 1,75 Prozent gesenkt werden. Diese Absenkungen
tragen dem beschriebenen Sicherheitsgedanken Rechnung und waren
notwendig. Der sogenannte Höchstrechnungszins darf nach § 65 Absatz 1 des
Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) nicht höher sein als 60 Prozent des Zinssatzes der
Anleihen des Staates, auf dessen Währung der Vertrag lautet. Wenn dieser
Zinssatz sinkt, ist die Anpassung des Höchstrechnungszinses unvermeidlich.
Der niedrigere Garantiezins der verkaufsoffenen Produkte führt dazu, dass bei
gleichem Beitrag eine geringere garantierte Leistung erzielt wird. Die private
Rentenversicherung wird aber auch künftig geeignet sein, die gesetzliche Rente
zu ergänzen.
7. Wie hat sich die Überschussbeteiligung privater Vorsorgeprodukte
entwickelt, und was ist hierfür mittel- und langfristig vor dem Hintergrund der
andauernden Finanzkrise zu erwarten?
Die Entwicklung der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung lässt
sich gut anhand der Gesamtverzinsung nachzeichnen. Insoweit wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen. Die Bundesregierung erstellt keine Prognosen zur
Entwicklung der Überschussbeteiligung.
8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwaltungskosten
privater Altersvorsorgeprodukte und Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich zu denen der gesetzlichen Rentenversicherung
(bitte in Prozent der Ausgaben bzw. des Beitragsvolumens beziffern; bitte
sowohl Durchschnitte als auch Spannbreite der Verwaltungskosten für
einzelne Produktarten ausweisen)?
Die folgenden Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2011. In der
Lebensversicherung lassen sich die Verwaltungsaufwendungen in der klassischen
privaten Rentenversicherung (Einzelgeschäft) mit 1,7 Prozent der
entsprechenden Beitragseinnahmen beziffern. In der Berufs- und
Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird die Verwaltungskostenquote auf 4,5 Prozent geschätzt. Bei
gemeinsamer Betrachtung beider Versicherungsarten ergibt sich eine Kostenquote
von 2,1 Prozent.
Zur Spannbreite dieser Kostenquoten können keine fundierten Aussagen
getroffen werden, weil die Bestände der Unternehmen nicht vergleichbar sind. Das
Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern ist von Unternehmen
zu Unternehmen unterschiedlich.
Drucksache 17/10793 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten an den Ausgaben der
gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Jahr 2011 rund 1,4 Prozent. Eine
Differenzierung nach einzelnen Rentenarten bzw. Geschäftsvorfälle ist im
Kontenrahmen der Rechnungsergebnisse nicht vorgesehen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse einer aufwändigen
Untersuchung von Altersvorsorgeprodukten für Selbständige der Zeitschrift
„ÖKO- TEST“, nach denen die gesetzliche Rentenversicherung höhere
Erträge als alle untersuchten privaten Vorsorgeprodukte und selbst bei
Einberechnung der Überschussbeteiligung noch eine um 0,6 Prozentpunkte
höhere Rendite erreicht als der beste private Anbieter (Der Staat zahlt mehr,
ÖKO-TEST Nr. 04, April 2012), und welche Schlussfolgerungen ergeben
sich daraus für die Ausgestaltung einer Altersvorsorgepflicht für
Selbständige?
Grundsätzlich sind private Altersvorsorgeverträge und Leistungen der
gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen
Ausgestaltung (Absicherung der Erwerbsunfähigkeit, Leistungen zur Teilhabe,
Hinterbliebenenrenten) kaum miteinander vergleichbar. Zur Rendite privater
Altersvorsorgeverträge und zur internen Rendite der gesetzlichen
Rentenversicherung existieren verschiedenste Berechnungen, die zu sehr unterschiedlichen
Ergebnissen führen.
Nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die in
der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochen sind, sollen zukünftig alle
Selbständigen zu einer obligatorischen Alterssicherung verpflichtet werden.
Dabei soll ein möglichst hohes Maß an Wahlfreiheit gewährleistet werden und
verschiedene Formen der Altersvorsorge anerkannt werden. Insbesondere soll es
Selbständigen offenstehen, ob sie ihrer Altersvorsorgepflicht in der gesetzlichen
Rentenversicherung oder bei einem privaten Anbieter nachkommen. Damit
würde die Entscheidung über das Vorsorgeprodukt der Verantwortung der
Selbständigen obliegen.
10. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Erwerbsverläufe
von Selbständigen, und hat sie begründeten Anlass zur Annahme, dass
Selbständigkeit in der übergroßen Mehrheit so kontinuierlich ausgeübt
wird, dass eine Versicherungspflicht mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts
trotz der damit verbundenen Risiken von Mehrfachbelastungen,
diskontinuierlichen Versicherungsverläufen und Verfehlung von Wartezeiten u. Ä.
vertretbar erscheint?
Die Gruppe der Selbständigen ist sehr heterogen. Das spiegelt sich auch in den
Erwerbsverläufen der entsprechenden Personen wider. Kontinuierliche
Erwerbsverläufe in der Selbständigkeit sind ebenso möglich wie kurze Phasen
selbständiger Erwerbstätigkeit. Nach den Vorstellungen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll für Selbständige eine Beitragsfreiheit in der
Existenzgründungsphase vorgesehen werden, so dass gerade in der besonders
unsicheren Phase selbständiger Erwerbstätigkeit keine langfristigen
Verpflichtungen eingegangen werden müssten. Bei einer Versicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung ergäben sich durch einen Wechsel der Erwerbsform keine
Mehrfachbelastungen, zudem könnten hier weitere rentenrechtliche Zeiten
neben der Selbständigkeit als Wartezeit angerechnet werden. Bei einer privaten
Absicherung besteht die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Verträge ruhen zu
lassen, wodurch sich Mehrfachbelastungen ebenso vermeiden lassen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1079311. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
„Selbständigenkarrieren“ von Frauen, insbesondere von Frauen mit Kindern, und warum
strebt sie angesichts der in der Regel Frauen zugutekommenden nur in der
gesetzlichen Rentenversicherung enthaltenen
Solidarausgleichsmaßnahmen nicht eine Pflichtversicherung aller Selbständigen in der gesetzlichen
Rentenversicherung an?
Die Erwerbsverläufe von selbständigen Frauen sind sehr heterogen. Die
Vorteilhaftigkeit bestimmter Vorsorgeformen lässt sich nicht ausschließlich über das
Geschlecht der Vorsorgenden bestimmen. Selbständige haben aber bereits heute
die Möglichkeit sich in der gesetzlichen Rentenversicherung abzusichern und
von dem umfangreichen und sozial ausgeglichenen Leistungsrecht zu
profitieren. Diese Möglichkeit bleibt auch nach Einführung der
Altersvorsorgeverpflichtung bestehen.
Private Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
12. Wie hoch ist die Zahl privater Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, und wie hat sie sich
seit 2001 entwickelt?
Wie viele davon werden von Versicherten der gesetzlichen
Rentenversicherung, wie viele von ausschließlich privat Versicherten gehalten?
Die BaFin erhebt jährlich die Anzahl der Verträge zur
Berufsunfähigkeitsversicherung im Einzelgeschäft. Die Entwicklung des Bestands kann der folgenden
Tabelle entnommen werden (Anzahl in Tausend, für 2011 vorläufiger Wert).
Entsprechende Angaben zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
13. Wie viele Selbständige sind aktuell privat gegen Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeit versichert, und wie hat sich diese Zahl seit 1998 entwickelt?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor.
14. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinne der
Versicherungsunternehmen aus privaten Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen insgesamt sowie jährlich seit 2001?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor.
15. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Selektion der
privaten Versicherungen bei den Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitspolicen
nach Risiken, und für wie realistisch hält sie es, dass alle Selbständigen
sich am Markt gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit bzw.
Erwerbsminderung zu finanziell tragbaren Prämien versichern können?
Vor Abschluss einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung sehen die
Versicherer regelmäßig eine Gesundheitsprüfung vor. Andernfalls bestünde die
Gefahr, dass sich gezielt solche Personen versichern lassen, die kurz vor dem
Eintritt des Leistungsfalls stehen und das Versicherungsprinzip deshalb nicht
Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Anzahl 1 029 1 263 1 477 1 740 1 908 2 081 2 283 2 441 2 630 2 815 3 090
Drucksache 17/10793 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefunktionieren würde. Die Annahmepolitik ist Sache des Anbieters. Allgemein
ist festzustellen, dass die Prämienhöhe auch davon abhängt, wie offen oder
restriktiv die Annahmepolitik gestaltet ist.
Grundsätzlich steht Selbständigen die Möglichkeit offen, sich in der
gesetzlichen Rentenversicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung
abzusichern.
16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von Personen,
die aufgrund hoher Risiken von den Versicherungsunternehmen nicht
angenommen werden und sich daher nicht privat gegen Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeit versichern können, insgesamt sowie im Verhältnis zu
der Zahl der Interessenten in den vergangenen zehn Jahren insgesamt
sowie jährlich gewesen?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor.
17. Kann die Bundesregierung bestätigen oder entkräften, dass es sich bei
privaten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen aufgrund ihrer
starken Risikoselektion um so genannte cash cows der Assekuranzbranche
handelt, also Produkte, mit denen die Versicherer aufgrund starker
Selektionspraktiken und restriktiver Policierung große Gewinne machen können?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
18. Wie hoch ist nach den vorliegenden Erkenntnissen die Spannbreite der
Prämienhöhe bei privaten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
nach Berufsgruppen sowie nach Vorerkrankungen bzw. erhöhten
gesundheitlichen Risiken?
Die Prämienhöhe hängt entscheidend davon ab, wie die vertraglichen
Vereinbarungen – insbesondere hinsichtlich der Definition des Leistungsfalls und des
Leistungsumfangs – der jeweiligen Anbieter ausgestaltet sind. Der
Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor.
19. Wie stark (in Prozent des Nettoeinkommens) werden nach Kenntnis der
Bundesregierung die unteren und mittleren Lohngruppen durch die
Prämien für eine private Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung
belastet, und hält die Bundesregierung eine Belastung von 12 Prozent etwa bei
einem Dachdecker oder einer Friseurin (vgl. Florian, Frank-Henning: Wie
lässt sich das Invaliditätsrisiko in der zweiten Säule der Alterssicherung
abdecken?, in: Deutsche Rentenversicherung 1/2012, S. 32) für vertretbar?
Zu den Belastungen bei den unteren und mittleren Lohngruppen durch die
Prämien für eine private Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung liegen der
Bundesregierung keine Daten vor.
Bei der in der Fragestellung genannten prozentualen Belastung handelt es sich
um einen beispielhaften, aus den Daten eines einzelnen privaten
Versicherungsunternehmens gewonnenen Wert. Generalisierende Schlussfolgerungen zur
Vertretbarkeit der Belastung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich
daraus nicht ableiten.
20. Wie und wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung den
Versicherten in privaten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10793Zurechnungszeiten analog denen der gesetzlichen Rentenversicherung
zuerkannt, und wird damit die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit auch im
Alter hinreichend abgesichert?
Auf welchem anderen Weg werden nach Kenntnis der Bundesregierung
die Versicherten ggf. im Rahmen privater Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Alter abgesichert?
Zurechnungszeiten analog der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es in der
privaten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht, da private und
gesetzliche Rentenversicherung nach unterschiedlichen Prinzipien funktionieren.
Wie bei der privaten Altersvorsorge kommt es auch bei der privaten Berufs- und
Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf die konkrete Ausgestaltung des Vertrags
an. Diese bestimmt die Höhe der lebenslangen Leistung.
21. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil positiv
beschiedener Anträge an allen gestellten Anträgen auf Leistungen aus
privaten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen seit 2001 (bitte
absolute Zahlen und Anteile ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor.
22. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ablehnungsquote bei
den privaten Versicherern im Vergleich zu der Quote bei den
Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten von privaten
Versicherern vor. In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden im Jahr 2011 42,8
Prozent der erledigten Neuanträge auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
abgelehnt. Die Hauptgründe für eine Ablehnung waren: Nichterfüllung der
Wartezeit, fehlende Erwerbsminderung und mangelnde Mitwirkung.
23. Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen oder entkräften, nach denen
bei privaten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen nur jeder
400. Versicherte überhaupt Leistungen erhält (Frontal21 vom 21. Februar
2012), obwohl in Deutschland jede/jeder fünfte Erwerbstätige irgendwann
im Lebenszyklus erwerbsunfähig wird?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor.
24. Wie ist das Gutachterwesen nach Kenntnis der Bundesregierung bei
privaten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen gestaltet, wie die
Unabhängigkeit der Gutachter und die Unparteilichkeit des
Begutachtungsergebnisses gesichert?
Welchen Weg müssen die Versicherten beschreiten, um ihre Ansprüche
ggf. gerichtlich durchzusetzen?
Wie lang dauern nach Kenntnis der Bundesregierung rechtliche
Auseinandersetzungen üblicherweise, und mit welchen Kosten für die Versicherten
sind sie üblicherweise verbunden?
Der Versicherte hat das Recht, den Arzt frei zu wählen und von ihm die
Berufsunfähigkeit prüfen zu lassen.
Umgekehrt bleibt es dem Versicherer unbenommen, das gutachterliche Votum
des Arztes zu hinterfragen und weitere Untersuchungen zu veranlassen. Bei
Drucksache 17/10793 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeunüberwindbaren Meinungsverschiedenheiten wird aber nur eine unabhängige
gerichtliche Überprüfung eine endgültige Entscheidung herbeiführen können.
Zur Verfahrensdauer und zu den Verfahrenskosten liegen der Bundesregierung
keine Daten vor.
25. Wie bewertet die Bundesregierung Inkongruenzen zwischen gesetzlicher
und privater Versicherung vor dem Hintergrund einer Entscheidung des
Landgerichts Bielefeld (Az. 1 O 115/07), nach der eine Person, die von der
gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung
bezieht, nicht automatisch als berufsunfähig betrachtet und eine
entsprechende Rente von seiner privaten Versicherung (vgl. Ihre-Vorsorge.de vom
23. August 2012) bekommt, und welchen Synchronisationsbedarf sieht sie,
damit die Betroffenen nicht in Regelungslücken fallen?
Die postulierten Inkongruenzen sind systemimmanent, weil sich der
Leistungsfall von Lebensversicherungsverträgen nach den vertraglichen Vereinbarungen
richtet. Eine Benachteiligung oder Schutzlücke aufgrund einer
unterschiedlichen Definition des Leistungsfalls in der gesetzlichen bzw. privaten
Versicherung ist nicht zu konstatieren. Für den Versicherten kann es vorteilhaft sein,
unterschiedliche Risiken zu versichern, weil damit die Chance steigt, eine
Leistung zu erhalten.
26. Inwiefern hält es die Bundesregierung für notwendig, die rechtliche
Ausgangslage von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherten, die ihre
Ansprüche gegenüber den Versicherungsunternehmen geltend machen
wollen, zu verbessern, und wie will sie ggf. agieren, um dies zu erreichen?
Die Bundesregierung plant keine Änderung der in Teil 2, Kapitel 6 (§§ 172 ff.)
des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) getroffenen Regelungen zur
privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
27. Warum hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag („Wachstum,
Bildung, Zusammenhalt“, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
FDP, 17. Legislaturperiode, S. 75/124 Rn. 3759-3764) formulierte
Vorhaben das Erwerbsminderungsrisiko ergänzend über die staatlich geförderte
– betriebliche und private – Vorsorge abzusichern, nicht in die Praxis
umgesetzt?
28. Wann, mit wem und mit welchem Ergebnis wurden die Möglichkeiten,
diesen Ansatz umzusetzen, eruiert, und aus welchen Gründen wurde der Plan
ggf. verworfen?
Schon heute kann das Erwerbsminderungsrisiko im Rahmen der staatlich
geförderten Vorsorge abgesichert werden. Verbesserungsmöglichkeiten der staatlich
geförderten zusätzlichen Altersvorsorge werden derzeit diskutiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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