[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10852
17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10637 –
Zwischenbilanz bei der Reform der Bologna-Umsetzung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Unterzeichnung der Bologna-Deklaration wurde 1999 die Vision eines
europäischen Hochschulraums auf den Weg gebracht. 13 Jahre später haben sich
47 Staaten dem Bologna-Raum angeschlossen. Neben einer besseren
Vergleichbarkeit der Abschlüsse auch durch die Umstellung auf das zweistufige Bachelor-
Master-System sind mehr Qualität in der Lehre sowie eine bessere Anerkennung
von andernorts erbrachten Studienleistungen wichtige Bologna-Ziele.
Verschiedene durch die Bundesregierung geförderte Studien wie auch der Bologna-
Bericht von Bund und Ländern zeigen, dass in Deutschland diese Ziele noch nicht
zufriedenstellend erreicht sind.
Eine der „Bologna-Baustellen“ ist die Auslandsmobilität von Studierenden.
Nach einer Studie der HIS Hochschul-Informations-System GmbH haben
lediglich 25 Prozent der deutschen Studierenden einen studienbezogenen
Auslandsaufenthalt absolviert. Das seitens der Bundesregierung im Bologna-Bericht
formulierte Ziel, dass künftig mindestens die Hälfte aller Hochschulabsolventinnen
und -absolventen für ein studienbezogenes Praktikum oder für einen Sprachkurs
im Ausland waren und mindestens 20 Prozent ein oder mehrere Semester ihres
Studiums im Ausland verbracht haben, ist also noch längst nicht erreicht.
Eine weitere Herausforderung ist die Anerkennung von im Ausland erbrachten
Studienleistungen durch die Hochschulen. Sie lag 2011 nach Angaben des
Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) bei 52 Prozent. Das bedeutet
im Umkehrschluss, dass fast jede zweite Studienleistung nicht oder nur zum Teil
von der Heimathochschule anerkannt wurde. Unübersichtlich gestaltet sich der
Übergang vom Bachelor- ins Masterstudium. Während die
Kultusministerkonferenz (KMK) in Berichten an die Bundesregierung von einem ausreichenden
Angebot spricht, berichten Medien regelmäßig über Probleme und Engpässe.
Die „Bologna-Baustellen“ sollten laut Viertem Bologna-Bericht auf der
Tagesordnung der Nationalen Bologna-Konferenz 2012 stehen. Diese Konferenz
wurde nach einer ersten Verschiebung vom Frühjahr auf den 9. Oktober 2012
abermals aufgrund von Terminschwierigkeiten des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) abgesagt. Die Absage macht es notwendig,
den aktuellen Stand zu erfragen, wie weit Bund, Länder und Hochschulen bei Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
24. September 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10852 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder Bilanzierung der Entwicklungen rund um die Bologna-Reform und bei der
Aufstellung des weiteren Handlungsbedarfs gekommen sind.
1. Mit wem stimmt die Bundesregierung derzeit den neuen Termin für die
Nationale Bologna-Konferenz ab, und welcher Zeitraum ist dabei im Blick?
Die Bundesregierung führt derzeit über Konzept und Termin der Konferenz
Gespräche mit den Hochschulen und den Ländern.
2. Welche Erkenntnisse zum Umsetzungsstand der von der KMK im Februar
2010 beschlossenen Korrektur der „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben
für die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen“ und der
„Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die
Modularisierung“ liegen der Bundesregierung zur Vorbereitung der
Nationalen Bologna-Konferenz in der
a) Verbesserung der Studierbarkeit und Integration von Mobilitätsfenstern
in Bachelor- und Master-Studiengänge,
b) Zahl der ECTS-Punkte zur Erlangung des Bachelor- bzw.
Masterabschlusses sowie Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs
erworbenen gleichwertigen Kompetenzen und Fähigkeiten,
c) Sicherung breiter wissenschaftlicher Qualifizierung,
d) Flexibilisierung Master-Zugang,
e) Erhöhung der Transparenz des gestuften Studiensystems,
f) Prüfung von Studierbarkeit im Rahmen der Akkreditierung,
g) Einführung „Diploma Supplement“,
h) Reduzierung Prüfungsleistungen,
i) Verbesserung der Anerkennung und
j) Flexibilisierung der Arbeitsbelastung vor?
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag mit Bericht vom 1. Februar
2012 über die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland informiert.
Damit liegen die aktuellsten Erkenntnisse über die Umsetzung der genannten
Punkte, die alle primär in den Zuständigkeitsbereich der Länder und
Hochschulen fallen, vor.
3. Wie viele Bachelorabsolventinnen und -absolventen schließen ein
Masterstudium direkt an ihr Erststudium an, und wie viele nach zwischenzeitlicher
Berufstätigkeit (bitte nach Jahren und Fächern aufschlüsseln)?
4. Wie hat sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Männern und Frauen
beim Übergang vom Bachelor zum Master entwickelt (bitte nach Jahren und
Fächern aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf der Basis aktueller Untersuchungen und Analysen1 der
Hochschulforschung sowie der Amtlichen Statistik hat die HIS Hochschul-Informations-Sys-
1 Torsten Rehn; Gesche Brandt, Gregor Fabian; Kolja Briedis: „Hochschulabschlüsse im Umbruch –
Studium und Übergang von Absolventinnen und Absolventen reformierter und traditioneller Studiengänge
des Jahrgangs 2009“, HIS: Forum Hochschule 17/2011.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10852tem GmbH den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium untersucht.2
Längere Zeitreihen sind noch nicht möglich.3
Für den Absolventenjahrgang des Jahres 2009 wurde auf der Grundlage einer
repräsentativen Befragung von Hochschulabsolventen ein Jahr nach
Hochschulabschluss festgestellt: Ein Jahr nach Abschluss des Bachelorstudiums haben
insgesamt 62 Prozent der Befragten ein Masterstudium begonnen, 64 Prozent der
Männer und 60 Prozent der Frauen.
Abb.: Prozentualer Anteil des Übergangs nach Fächergruppen bzw.
Studienbereichen sowie differenziert nach Geschlecht
2 Christoph Heine: „Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium“, HIS: Forum Hochschule 7/2012.
3 Aufgrund zu geringer Fallzahlen nicht ausgewiesen.
Fächergruppe/Studienbereich
(Hochschulen insgesamt)
Insgesamt Männer Frauen
Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport 167 165 168
Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften
155 160 152
Human-, Veterinärmedizin,
Gesundheitswissenschaften
144 148 143
Agrar-, Forst- und
Ernährungswissenschaften
161 155 164
Kunst-, Kunstwissenschaften 135 132 137
Mathematik, Naturwissenschaften 175 173 180
Darunter
Biologie 186 184 187
Chemie 190 192 188
Informatik 162 163 156
Mathematik 178 173 182
Physik, Astronomie 100 100 100
Ingenieurwissenschaften 164 164 164
Darunter
Elektrotechnik 165 164 – 3
Maschinenbau/Verfahrenstechnik,
Verkehrswesen
165 165 163
Insgesamt 162 164 160
Quelle: Christoph Heine: „Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium“, HIS: Forum Hochschule 7/2012,
sowie ergänzende Berechnungen der HIS-HF
Drucksache 17/10852 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie hat sich das Übergangsverhalten von Bachelorabsolventinnen und -
absolventen aus Akademikerhaushalten und Nichtakademikerhaushalten beim
Übergang vom Bachelor zum Master entwickelt?
58 Prozent der Absolventinnen und Absolventen aus Nicht-
Akademikerhaushalten und 66 Prozent der Absolventinnen und Absolventen aus
Akademikerhaushalten haben ein Masterstudium begonnen. Dieser Unterschied ist jedoch in
multivariaten Prüfungen nicht signifikant. Andere Einflussgrößen, wie z. B. die
Abschlussnote, Studiendauer oder bereits abgeschlossene Berufsausbildungen,
spielen eine größere Rolle bei der Entscheidung für oder gegen die Aufnahme
eines Masterstudiums im Anschluss an den Bachelor.
6. Wie viele Masterstudienplätze wurden seit 2009 trotz
Zulassungsbeschränkungen nicht besetzt?
Wie viele Plätze wurden nur einmalig vergeben, und wie viele Plätze wurden
in einem Nachrückverfahren mehrmals vergeben?
7. Wie viele Masterstudienplätze sind aufgrund von Zugangsbeschränkungen
freigeblieben?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat erstmals im Wintersemester 2010/
2011 die Anzahl der Masterstudiengänge mit einer örtlichen
Zulassungsbeschränkung sowie die Anzahl der möglichen Plätze erhoben. Die Erhebung
ergab, dass von 32 135 örtlich zulassungsbeschränkten Masterstudienplätzen
nach Ende aller Nachrückverfahren 6 258 Studienplätze unbesetzt blieben. Im
Wintersemester 2011/2012 blieben 5 327 von 36 442 Studienplätzen unbesetzt.
Der Anteil der unbesetzt gebliebenen Studienplätze ist damit von 20 Prozent im
Wintersemester 2010/2011 auf 14,62 Prozent im Wintersemester 2011/2012
zurückgegangen. Über den Anteil der Studienplätze, die erst im Zuge von
Nachrückverfahren vergeben wurden, und über die Gründe für das Freibleiben der
unbesetzten Plätze liegen keine Informationen vor.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
von zusätzlichen Zugangsbeschränkungen bei Masterstudiengängen vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
9. Wie viele Studierende, die an deutschen Hochschulen ihren
Bachelorabschluss erreicht haben, gehen für ein Masterstudium ins Ausland?
Liegen Informationen darüber vor, in welchem Maß dies geschieht, um
Zugangsbeschränkungen in Deutschland zu umgehen?
Im Jahr 2009 haben rund 1 400 deutsche Bachelorabsolventen von Universitäten
und rund 1 100 deutsche Bachelorabsolventen von Fachhochschulen ihr
Studium in einem Masterstudiengang im Ausland fortgesetzt. Berücksichtigt man
auch diejenigen Absolventen, die ein Masterstudium im Ausland planen, so
erhöhen sich diese Zahlen auf 1 900 bzw. 1 600 Bachelorabsolventen.4
4 Deutscher Akademischer Austauschdienst und HIS-Institut für Hochschulforschung: „Wissenschaft
weltoffen 2011“.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10852Zu den Gründen für ein Masterstudium im Ausland gibt eine Befragung von
Bachelorstudierenden im Jahr 2010 erste Hinweise: Bachelorabsolventen
begründen ihre Entscheidung vor allem damit, dass an ihrer bisherigen Hochschule das
gesuchte Masterangebot nicht zur Verfügung steht (54 Prozent). Zudem
erwarten sie eine hohe Studienqualität (53 Prozent) an der ausländischen Hochschule.
28 Prozent gaben persönliche Gründe an. Nur 8 Prozent der Befragten
begründeten ihre Entscheidung mit Zulassungs- bzw. Zugangsvoraussetzungen für das
Masterstudium an der jetzigen Hochschule.5
10. Wie viele Auslandsaufenthalte finden zwischen Bachelorabschluss und
Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiums statt (bitte nach
Sprachkursen, Fachsemestern und Dauer aufschlüsseln)?
Informationen zu Auslandsaufenthalten zwischen Bachelorabschluss und der
Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiums liegen nicht vor.
11. Welche Erkenntnisse auch zur weiteren Ausgestaltung der laufenden und
künftigen Hochschulpakte hat die Bundesregierung durch die Förderung
empirischer Erhebungen bei Studierenden und Absolventen zur
Entwicklung von Angebot und Nachfrage im Masterbereich gewonnen?
Die Bundesregierung führt Befragungen bei Studienberechtigten, Studierenden
und Absolventen durch, die als Ergänzung der amtlichen Statistik dienen. Sie
liefern unter anderem Aussagen zur Studierneigung, zur sozialen Herkunft, zum
Studienabbruch sowie zum Verbleib der Hochschulabsolventen. Derzeit dient
vor allem die Befragung der Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs
2009 als Quelle für Informationen zum Übergang der Bachelor nach Abschluss
ihres Studiums in das Erwerbsleben oder in ein Masterstudium. Die Datenlage
erlaubt keine Aussagen zu Trendentwicklungen, insbesondere lassen sich keine
Rückschlüsse auf Angebot und Nachfrage im Masterbereich ziehen.
12. Hält die Bundesregierung die KMK-Berichte zur Situation im
Masterbereich für ausreichend, die dazu führen, dass der Bundesregierung keine
Informationen über die Gesamtzahl der Masterstudienplätze an deutschen
Hochschulen vorliegen?
13. Wird die Bundesregierung auf die KMK zugehen, um über den kleinen
Teilbereich der Masterstudiengänge mit einer örtlichen
Zulassungsbeschränkung hinaus künftig jährlich einen Bericht zu Gesamtzahl und
Auslastung von Masterstudiengängen nebst Zahl der Bewerbungen zu erhalten?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Hochschulstatistik erfasst allein die Zahl der Studierenden und
Studiengänge, so dass eine Übersicht über die Gesamtzahl der Masterstudienplätze nicht
zur Verfügung steht. Da jedoch gleichzeitig die vorliegenden Erhebungen der
Länder zur Situation im Masterbereich ergeben haben, dass selbst in den örtlich
zulassungsbeschränkten Studiengängen Plätze frei bleiben, sieht die
Bundesregierung keine Veranlassung zu zusätzlichen Erhebungen.
5 Sonderauswertung einer HIS-Befragung der Bachelorstudierenden 2010 zum Übergang ins Masterstudium,
veröffentlicht in „Wissenschaft weltoffen 2011“.
Drucksache 17/10852 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik
des Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Horst
Hippler, der in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ vom
14. August 2012 bemängelt hat, dass der Ausbau der Masterstudienplätze
nicht mit der Steigerung der Zahl der Studienanfänger Schritt halte?
Trotz steigender Studienanfängerzahlen kommt es ausweislich der Erhebungen
der Länder zur Situation im Masterbereich derzeit nicht zu Engpässen (siehe
Antwort zu den Fragen 6 und 7).
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des HRK-Präsidenten
Prof. Dr. Horst Hippler, dass z.B. der Bachelor of Science (Physik) und der
Bachelor of Engineering keine Abschlüsse mit Berufsqualifikation seien
und lediglich eine Berufsbefähigung darstellen, und müsste als
Konsequenz daraus in diesen und bezogen auf z.B. Bachelorabschlüsse im
Lehramt der Master als Regelabschluss etabliert werden?
Die Hochschulen sind gefordert, Studiengänge so auszugestalten, dass der
Bachelor als erster akademischer Abschluss zu einem attraktiven
berufsqualifizierenden Abschluss wird, der gleichzeitig Möglichkeiten für wissenschaftliche
Laufbahnen über Master und Promotion bietet. Die Länder haben sich in den
„Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor-
und Masterstudiengängen vom 10. Oktober 2003 in der Folge vom 4. Februar
2010“ geeinigt, dem Bachelorabschluss ein eigenständiges
berufsqualifizierendes Profil zu geben, das wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz
und berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend dem Profil der
Hochschule und des Studiengangs verbindet. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird im
Rahmen der für alle Bachelorstudiengänge vorgesehenen Akkreditierung
überprüft.
16. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das von ihr
angestrebte Ziel der Steigerung der Auslandsmobilitätsquote von deutschen
Studierenden auf 50 Prozent zu erreichen?
17. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass lediglich 25 Prozent der
deutschen Studierenden bereits einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt
absolviert hat (Quelle: HIS-Studie „Entwicklung der Auslandsmobilität
deutscher Studierender“)?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich ein ambitioniertes Mobilitätsziel gesetzt:
Mindestens 50 Prozent der Absolventinnen und Absolventen sollen eine Studienphase,
ein studienbezogenes Praktikum oder einen Sprachkurs im Ausland absolviert
und mindestens 20 Prozent ein oder mehrere Semester ihres Studiums im
Ausland verbracht haben. Die Bundesregierung geht damit weit über das auf
europäischer Ebene gesteckte Mobilitätsziel hinaus, wonach 20 Prozent aller
Absolventinnen und Absolventen im Rahmen ihres Studiums Auslandserfahrung
von mindestens drei Monaten (oder 15 ECTS – European Credit Transfer and
Accumulation System) gesammelt haben sollen.
Die Mobilität deutscher Studierender ins Ausland ist im letzten Jahrzehnt
deutlich gestiegen: Im Jahr 2009 studierten 115 500 deutsche Studierende an
Hochschulen im Ausland – mehr als doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren.
Während im Jahr 1999 auf 1 000 deutsche Studierende in Deutschland 31 deutsche
Studierende im Ausland kamen, waren es im Jahr 2009 schon 62 deutsche
Studierende. Experten schätzen, dass heute etwa jeder dritte Hochschulabsolvent in
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10852Deutschland im Laufe seines Studiums Auslandserfahrung gesammelt hat (siehe
Öffentliche Anhörung in der 57. Sitzung des Ausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Thema „Entwicklung der
Auslandsmobilität deutscher Studierender“ am 14. Dezember 2011). Auch im
internationalen Vergleich ist die Mobilität deutscher Studierender sehr hoch. Im Jahr
2009 waren weltweit 3,7 Millionen Studierende mobil. In der Liste der
Herkunftsländer dieser Studierenden nimmt Deutschland Platz vier ein (nach China,
Indien und Südkorea).
Auch bei insgesamt positiver Entwicklung besteht weiterhin Handlungsbedarf,
um die Mobilität deutscher Studierender zu stärken und zu erleichtern. Hier hat
die Bundesregierung bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen (z. B. Stipendien-
Programme, Auslands-Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG) und wird
diese auch in Zukunft fortsetzen. Insbesondere die Hochschulen sind gefragt,
bestehende Umsetzungsschwierigkeiten bei der Anerkennung von im Ausland
erworbenen Studienleistungen zu beseitigen.
18. Wie viele von den knapp 2,4 Millionen Studierenden werden durch die
Projekte im Rahmen des „Bologna-Mobilitätspaketes“ und insbesondere
des DAAD-Vorhabens „Bologna macht mobil“ erreicht?
Durch die stärkere Strukturierung der Studiengänge und den Wunsch vieler
Studierender, das Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren, ist es zunehmend
erforderlich, Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte, insbesondere im
Bachelorstudium, bereits bei der Konzeption der Studiengänge einzuplanen sowie
Mobilitätsfenster zu schaffen. Zur Unterstützung dieser Entwicklung fördert die
Bundesregierung das „Bologna-Mobilitätspaket“ mit seinem großen
Schwerpunktprogramm „Bologna macht mobil“ (Deutscher Akademischer
Austauschdienst – DAAD). Mit dieser Initiative werden vor allem Anreize für die
Hochschulen geschaffen, ihre Studiengänge im Rahmen der neuen Studienstrukturen
mobilitätsförderlich auszubauen, z. B. durch Austausch im Rahmen von
Hochschulkooperationen, vierjährige Bachelorprogramme mit integrierten
Auslandsaufenthalten und Studiengänge mit Doppelabschlüssen.
„Bologna macht mobil“ ist kein Stipendienprogramm. Der Förderzweck liegt in
der o. g. Intensivierung struktureller Kooperationen zwischen deutschen und
internationalen Hochschulen. Im Rahmen dieser Kooperationen wurden im Jahr
2011 rund 2 900 deutsche Studierende erreicht. „Bologna macht mobil“ ergänzt
die allgemeinen Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für Mobilität,
insbesondere die breit angelegte Stipendienförderung des DAAD und das
Mobilitätsprogramm PROMOS, das 7 500 Geförderte im Jahr 2011, und
voraussichtlich 9 000 in diesem Jahr aufweisen kann.
19. Wie verhält sich ein Programm bilateraler Vereinbarungen zwischen
Hochschulen zu dem zentralen Ziel der Bologna-Reform, durch allgemeine
Anerkennung und Gleichwertigkeit von Studienleistungen die Mobilität von
Studierenden im gesamten Bologna-Raum und nicht nur zwischen
einzelnen, vertraglich miteinander kooperierenden Hochschulen, zu steigern?
Ziele des Bologna-Prozesses sind, die Mobilität allgemein zu erleichtern, die
Transparenz und die Anerkennung durch Instrumente wie Diploma Supplement
und ECTS zu steigern sowie die Vergleichbarkeit von Studienleistungen und
-abschlüssen im Europäischen Hochschulraum zu erhöhen. Die Anerkennung
von im Ausland erworbenen Leistungen ist von jeder Hochschule grundsätzlich
zu gewähren, es sei denn, zwischen der im Ausland erbrachten Leistung und der
an der Heimathochschule zu erbringenden besteht ein wesentlicher Unterschied.
Die Beweislast trägt die Hochschule (siehe Lissabon-Konvention über die An-
Drucksache 17/10852 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen
Region). Die Umsetzung der Lissabon-Konvention ist inzwischen in den
Landeshochschulgesetzen normiert.
Die vollständige Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
hat sich verbessert: Wurden im Jahr 2007 noch 41 Prozent der Studienleistungen
vollständig anerkannt, so waren es im Jahr 2011 schon 66 Prozent. Dabei lag der
Anteil der vollständigen Anerkennung im Jahr 2011 in den Bachelor- und
Masterstudiengängen mit 76 Prozent deutlich höher als in den traditionellen
Studiengängen (54 Prozent). Trotz dieser positiven Entwicklung besteht bei der
Anerkennung erheblicher Verbesserungsbedarf. Die bestehenden Instrumente
wie ECTS, Diploma Supplement und die Lissabon-Konvention müssen an allen
Hochschulen in der Praxis Anwendung finden.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung Hochschulpartnerschaften (siehe
Antwort zu Frage 18), die mit integrierter Auslandsmobilität die Verbesserung
der Rahmenbedingungen für die internationale Mobilität durch passende
Angebote im Rahmen der gestuften Studienstruktur unterstützen. Integrierte
Mobilitätsangebote bedeuten eine automatische wechselseitige Anerkennung der
Studienleistungen, abgestimmte Studienpläne und Vermeidung von Zeitverlusten
im Studium.
20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rückumstellung von Studiengängen
auf traditionelle Abschlüsse, wie es z.B. das Land Sachsen kürzlich bei der
Wiedereinführung des Staatsexamens im Lehramt vollzogen hat, im
Hinblick auf die in der Bologna-Erklärung gefassten Ziele zur Schaffung eines
europäischen Hochschulraums und der Schaffung leicht verständlicher und
vergleichbarer Abschlüsse?
Die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums mit den vergleichbaren
Abschlüssen Bachelor und Master bleibt erklärtes Ziel der Bundesregierung. Die
Länder sehen es als ihre Aufgabe an, die Gleichwertigkeit der Studienabschlüsse
innerhalb Deutschlands zu gewährleisten. In den „Ländergemeinsamen
Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen
vom 10. Oktober 2003 i. d. F. vom 4. Februar 2010“ haben sich die Länder
besondere Regelungen für staatlich geregelte Studiengänge (insbesondere Medizin
und Rechtswissenschaften) ausdrücklich vorbehalten.
21. Sind der Bundesregierung weitere Studiengänge bekannt, in denen eine
Rückkehr zu traditionellen Abschlüssen geplant ist (bitte Studiengänge
und Hochschule nennen)?
Nein.
22. Inwiefern wirbt die Bundesregierung bei Ländern und Hochschulen aktuell
und künftig darum, das gestufte Abschlusssystem auf die
Staatsexamensstudiengänge auszuweiten, so dass Bachelor und Master zur Regel wird im
Lehramt, den Rechtswissenschaften und der Medizin?
Im Wintersemester 2011/2012 waren bereits 85 Prozent aller Studiengänge an
deutschen Hochschulen auf die gestufte Studienstruktur umgestellt. Die
Diskussion zu rechtswissenschaftlichen und medizinischen
Staatsexamensstudiengängen dauert weiter an.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1085223. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeitsmarktsituation von
Bachelorabsolventinnen und -absolventen vor dem Hintergrund einer vom BMBF
herausgegebenen Studie des Stifterverbands für die deutsche Wirtschaft,
wonach zwar nur etwa 3 Prozent der Bachelorabsolventinnen und -
absolventen arbeitslos gemeldet sind, gleichzeitig aber nur etwas mehr als die
Hälfte der Bachelorabsolventinnen und -absolventen von Fachhochschulen
und sogar nur 40 Prozent derer von Universitäten volladäquat zu ihrer
Ausbildung beschäftigt sind?
Die aktuelle Datenlage zeigt: Bachelorabsolventen sind selten arbeitslos (2
Prozent Universität, 3 Prozent Fachhochschule – FH) und üben im gleichen Umfang
Führungspositionen aus wie Absolventinnen und Absolventen traditioneller
Studiengänge.6 Aus der genannten Studie des Stifterverbands geht zwar hervor,
dass 19 Prozent der Fachhochschulbachelor und 28 Prozent der
Universitätsbachelor ein Jahr nach Studienabschluss noch nicht voll adäquat zu ihrer
Ausbildung beschäftigt waren. Zwischen den Fachrichtungen gibt es jedoch – genau
wie dies bei den traditionellen Studiengängen auch der Fall war – erhebliche
Unterschiede: am häufigsten finden die Absolventen der Ingenieurwissenschaften
(64 Prozent), MINT-Fächer – MINT = Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften und Technik (FH: 57 Prozent, Universität: 49 Prozent) und
Wirtschaftswissenschaften (FH: 43 Prozent, Universität: 36 Prozent) eine volladäquate
Beschäftigung. Absolventen sprach- und kulturwissenschaftlicher Fachrichtungen
sind hingegen häufiger nicht voll adäquat beschäftigt, waren dies jedoch auch
schon in den traditionellen Studiengängen.7 Die Studie weist gleichzeitig aus,
dass Bachelor-Absolventen in der großen Mehrheit mit ihrer beruflichen
Situation zufrieden sind und vielfältige Karrieremöglichkeiten haben. Der Berufsstart
gelingt überwiegend gut, vor allem bei Bachelor-Absolventen von
Fachhochschulen.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Sorge der Autorengruppe
Bildungsberichterstattung, dass die laut Bildungsbericht 2012 häufig auftretende
Beschäftigung von Bachelorabsolventinnen und -absolventen in
Positionen, die bisher mit Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen
Ausbildung besetzt wurden, zu einer Verschlechterung der
Arbeitsmarktsituation für beruflich Qualifizierte führen könnte?
25. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um der im
Bildungsbericht 2012 skizzierten Verdrängung von beruflich Qualifizierten durch
Bachelorabsolventinnen und -absolventen entgegen zu wirken?
Die Fragen 24 und 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bildungsbericht beschreibt die Perspektive, dass die traditionelle berufliche
und die akademische Ausbildung näher aneinander rücken könnten, wovon
beide Vorteile erwarten dürften. Die Bundesregierung setzt sich daher für mehr
Durchlässigkeit und Offenheit beider Systeme ein.
6 Torsten Rehn; Gesche Brandt; Gregor Fabian; Kolja Briedis: „Hochschulabschlüsse im Umbruch –
Studium und Übergang von Absolventinnen und Absolventen reformierter und traditioneller Studiengänge des
Jahrgangs 2009“, HIS: Forum Hochschule 17/2011.
7 Kolja Briedis; Christoph Heine; Christiane Konegen-Grenier; Ann-Katrin Schröder: „Mit dem Bachelor in
den Beruf. Arbeitsmarktbefähigung und -akzeptanz von Bachelorstudierenden und -absolventen“, HIS,
Institut der deutschen Wirtschaft Köln: Essen 2011.
Drucksache 17/10852 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass laut „HIS-
Absolventenpanel 2009“ die Einkommen von Fachhochschulbachelors
gegenüber dem Fachhochschuldiplom um 10 Prozent und bei den Uni-
Bachelors gegenüber Diplom-, Staatsexamens- und Magisterabschlüssen gar um
26 Prozent niedriger ausfallen, und welche Schlüsse zieht die
Bundesregierung daraus?
Der Vergleich ist nicht sachgerecht, da es sich um unterschiedliche
Qualifikationen handelt. Bei den Starteinkommen der Bachelor-Absolventen ist zudem zu
berücksichtigen, dass Bachelor-Absolventen im Durchschnitt 3,2 Jahre
(Universität) bzw. 1,7 Jahre (FH) jünger sind als ihre Kommilitonen mit traditionellem
Abschluss.8 Zudem werden Einkommensdifferenzen zu Beginn der beruflichen
Tätigkeit. vielfach zügig ausgeglichen.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der Autorengruppe im
Bildungsbericht 2012, wonach die Eingruppierungsregeln im öffentlichen
Dienst mit dazu beitragen, dass die Erwerbstätigkeit mit einem
Bachelorabschluss weniger gut bezahlt ist als die mit einem traditionellen
Abschluss?
Die Eingruppierungsregelungen für die Tarifbeschäftigten des Bundes enthalten
derzeit keine Aussagen zum Bachelorabschluss. Der Bachelorabschluss ist dem
traditionellen Fachhochschulabschluss aber durch Rundschreiben des
Bundesministeriums des Innern gleichgestellt. Im Übrigen sehen die Regelungen für
den gehobenen Dienst entsprechende Eingruppierung von Tarifbeschäftigten
(Entgeltgruppen 9 bis 12) weitestgehend nicht das Erfordernis eines
Hochschulabschlusses vor. Derzeit laufen Tarifverhandlungen, in denen über die
Eingruppierungsregelungen für Tarifbeschäftigte des Bundes verhandelt wird.
28. Welche diesbezüglichen Aktivitäten plant die Bundesregierung, um die
Eingruppierungsregeln sowohl im Bund als auch im gesamten öffentlichen
Dienst zu Gunsten der Bachelors zu überprüfen und ggf. zu verändern, und
wie ist der Stand der in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Übergang
vom Bachelorabschluss in den Berufseinstieg und in das Masterstudium“
(Bundestagsdrucksache 17/3978) angekündigten Prüfung von Optionen
für Bachelorabsolventen zur Eröffnung konkreter Perspektiven für den
Zugang zum höheren Dienst?
Bachelorabsolventen können in Laufbahnen des gehobenen Dienstes der
Bundesverwaltung eingestellt werden. Diese Möglichkeit ist im Zuge der
Dienstrechtsreform 2009 neu geschaffen worden. Bis dahin war der Zugang in den
öffentlichen Dienst vorrangig Bewerberinnen und Bewerbern mit
Vorbereitungsdienst, also mit „klassischer“ Verwaltungsausbildung“ vorbehalten. Der
Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Abschluss und der Master der
weiterführende Abschluss. Dementsprechend führen bundes- und landesweit
Bachelorabschlüsse in den gehobenen und Masterabschlüsse in den höheren
Dienst.
Es wird derzeit geprüft, ob die im Rahmen der Dienstrechtsreform 2009 neu
geregelten Laufbahnzugangsvoraussetzungen dem Personalbedarf der
Bundesverwaltung gerecht werden. In diesem Zusammenhang werden auch Ansätze für
eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Laufbahnrechts geprüft, zu denen
auch die Frage gehört, ob mittelfristig unter bestimmten Voraussetzungen
8 INCHER-Kassel; KOAB Absolventenbefragung 2009 und 2010.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10852Bachelorabschlüsse unmittelbar in Laufbahnen des höheren Dienstes führen
können. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Der Prüfvorbehalt gilt nicht
für die Tarifbeschäftigten. Derzeit laufen Tarifverhandlungen, in denen über die
Eingruppierungsregelungen für Tarifbeschäftigte des Bundes verhandelt wird.
29. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für Absolventinnen und
Absolventen eines Bachelorstudiums, einige Jahre nach Berufseinstieg ein
Masterstudium zu absolvieren?
Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen für diese Zielgruppe nach
dem 35. Lebensjahr?
Die Bundesregierung hält die mit dem Dreiundzwanzigsten Gesetz zur
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf 35 Jahre angehobene
Altersgrenze für Masterstudienförderung im Sozialleistungsgesetz BAföG für
ausreichend. Die KfW Bankengruppe als staatliche Förderbank bietet für Studierende
an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland einen
einkommens- und bonitätsunabhängigen zinsgünstigen Studienkredit an. Um das
Ziel der verbesserten Förderung lebenslangen Lernens zu verwirklichen, wird
die KfW Bankengruppe im Jahr 2013 den Studienkredit der KfW Bankengruppe
auch für Aufbau- und Zweitstudiengänge sowie für berufsbegleitende
Studiengänge anbieten. Damit werden zum einen ergänzende Finanzierungsbedürfnisse
auch für diejenigen gedeckt, die ihr Masterstudium zwar berufsbegleitend in
Teilzeit absolvieren, dabei aber Einbußen hinsichtlich ihres
Erwerbseinkommens in Kauf nehmen müssen. Zum anderen werden damit auch deutlich höhere
Altersgruppen erreicht; der Studienkredit stünde dann allen offen, die ein
Masterstudium bis vor Vollendung des 45. Lebensjahres aufnehmen.
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ISSN 0722-8333]