[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10869
17. Wahlperiode 27. 09. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann,
Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10651 –
Schutz des Wolfes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Wolf (Canis lupus) war früher in Europa weit verbreitet. Als Beutegreifer
gefürchtet, wurde er über Jahrhunderte in immer entlegenere Waldgebiete
abgedrängt, denn das meist wenige Vieh war für die Menschen von existenzieller
Bedeutung. Seit etwa 150 Jahren galt der Wolf in Mittel- und Westeuropa als
ausgerottet und erst durch den gesetzlichen Schutz erholten sich in den
vergangenen 30 Jahren die europäischen Bestände. Langsam setzt eine
Wiederbesiedlung ehemaliger Lebensräume ein und seit Ende der 90er-Jahre ist der Wolf auch
nach Deutschland zurückgekehrt.
Der Wolf steht nach der „Berner Konvention zur Erhaltung der europäischen,
wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ unter
Schutz. Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist er vom
kommerziellen Handel ausgeschlossen. Die europäische Artenschutzverordnung
und die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der EU untermauern
den gesetzlichen Schutzstatus für den Wolf in Europa. Er ist in der „Roten Liste
gefährdeter Tiere Deutschlands“ (2009) nicht mehr als verschollene Art,
sondern als vom Aussterben bedroht, wieder eingewandert und extrem selten,
erfasst. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zählt er, in rechtlicher
Zuständigkeit der Bundesländer, zu den streng geschützten Arten.
Von zehn definierten Wolfspopulationen in Europa ist Deutschland für sechs
Populationen das potenzielle Transitland und nimmt somit für die
Wiederbesiedlung ehemaliger Lebensräume in Europa eine Schlüsselrolle ein. Der Wolf
kann dank seiner enormen Anpassungsfähigkeit sehr unterschiedliche
Lebensräume besiedeln. Verbreitungsgebiete und Wanderungsbewegungen sind
länderübergreifend, ohne dass verlässlich vorausgesehen werden kann, welche
Gebiete Wölfe künftig durchwandern und wo sie sich etablieren werden. In
Deutschland ist der kleine Bestand derzeit besonders durch den Straßenverkehr
und illegale Abschüsse gefährdet.
Mit Unterzeichnung der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie hat sich
Deutschland verpflichtet, den Wolf und seinen Lebensraum in enger
Abstimmung mit der Bevölkerung zu schützen und den nach der Berner Konvention
aufgestellten EU-Wolf-Aktionsplan mit eigenen Maßnahmen zu flankieren. Im Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 25. September 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10869 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAuftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) wurde 2007 dazu ein
Fachkonzept (BfN-Skript 201) als Grundlage für einen nationalen Managementplan
erarbeitet.
Ein erfolgreiches Management zum Schutz des Wolfes setzt voraus, dass sich
entsprechende Maßnahmen an den bekannten oder zu erwartenden
Populationen und den möglichen Konfliktfeldern orientieren. Das erfordert sowohl ein
langfristiges Monitoring des Ausbreitungsverhaltens und der Barriereeffekte,
als auch kleinräumige Untersuchungen. Im Fachkonzept für den nationalen
Managementplan wird eine Strategie der Schadensminimierung empfohlen, was
die Überlegung nahelegt, länderübergreifende Maßnahmen bundesweit zu
koordinieren. Dabei geht es sowohl um den Schutz des Wolfes und seine
Lebensraumverbesserung, als auch um Maßnahmen, die möglichen Schäden
durch Wölfe vorzubeugen bzw. entstandene Schäden zu entschädigen,
beispielsweise bei tierhaltenden Betrieben. Außerdem sollten Maßnahmen zum
Abbau von Vorurteilen und zur Schaffung von Akzeptanz für den Wolf als
geschützte Tierart bei Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern sowie bei der
Bevölkerung von der Bundesregierung unterstützt und bundesweit koordiniert
werden.
1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl der in
Deutschland lebenden Wolfsrudel, und wie viele Jungtiere wurden in den
vergangenen fünf Jahren in welchen Rudeln geboren (bitte nach Jahren auflisten)?
Nach Informationen der Bundesregierung leben gegenwärtig 17 Wolfsrudel
bzw. territoriale Paare sowie vier Einzeltiere in den Bundesländern Sachsen,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein (Stand: September 2012; nur gesicherte Nachweise gemäß
Monitoringstandards in BfN-Skripten 251, siehe hierzu Antwort zu Frage 7).
Die Anzahl der jährlich geborenen Jungtiere wird auf Bundesebene nicht
registriert.
2. Wie viele territoriale Paare oder Einzeltiere sind darüber hinaus bekannt
(bitte nach Regionen auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Wie viele nicht an natürlichen Todesursachen gestorbene Wölfe gab es nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach
Jahren, Orten und Todesursache auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung kamen im Jahr 2012 neun, im Jahr 2011
zehn, im Jahr 2010 ein, im Jahr 2009 sieben und im Jahr 2008 ein Exemplar(e)
vorwiegend durch Verkehrsunfälle und zwei durch nachweislich illegale
Abschüsse (so am 21. April 2012 im Revier Hartenfeld bei Hachenburg im
Westerwald in Rheinland-Pfalz und am 6. Juni 2009 nördlich des
Truppenübungsplatzes Altengrabow in Sachsen-Anhalt) zu Tode.
4. Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung für den Wolfsschutz in
Deutschland, um den internationalen Artenschutzabkommen gerecht zu werden?
Die Verpflichtungen aus internationalen Artenschutzübereinkommen sind bzw.
werden von Bund und Ländern umgesetzt.
In den letzten sieben Jahren sind durch drei große Forschungsvorhaben des BfN
zentrale fachliche Grundlagen für ein Wolfsmanagement in Deutschland erar-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10869beitet und den Bundesländern zur Verfügung gestellt worden (siehe Antwort zu
Frage 10).
Die Aktivitäten zum Wolfsmanagement in Deutschland werden durch
verschiedene Angebote und regelmäßige Bund/Länder-Besprechungen koordinierend
unterstützt. Im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz,
Landschaftspflege und Erholung (LANA) besteht ein eigener Unterarbeitskreis
„Wolfsmanagement“. Es finden jährliche Treffen der im Monitoring von
Großraubtieren erfahrenen Personen beim BfN statt (siehe auch Antwort zu Frage 7).
Darüber hinaus wurde eine Informationsplattform für Großraubtiere auf den
BfN-Internetseiten eingerichtet.
Die Bundesregierung konzentriert sich seit zwei Jahren auf die
Weiterentwicklung und konkrete Ausgestaltung des grenzüberschreitenden Wolfschutzes mit
Nachbarstaaten (Polen, Alpenanrainer). Dadurch sollen die Grundlagen für ein
populationsbezogenes Management geschaffen werden, wie sie sich
insbesondere aus den Anforderungen und Empfehlungen der Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinie (FFH-Richtlinie), der Berner Konvention sowie der Alpenkonvention bzw.
deren Gremien für den Schutz des Wolfes ergeben.
5. Wie bewertet die Bundesregierung den Wolfsschutz im Rahmen der
Umsetzung der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“, und aus welchen
Gründen wurde der Wolf bisher nicht in die Artenliste für den
„Förderschwerpunkt Verantwortungsarten“ (03/12 aktualisiert) des
Bundesprogramms Biologische Vielfalt aufgenommen?
Die Förderung der Akzeptanz und der Managementkonzepte für die Rückkehr
der Großraubtiere hat in der „Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt“ eine
hohe Bedeutung. Im Rahmen der Zuständigkeit der Länder werden zahlreiche
Informationsveranstaltungen für die betroffene Bevölkerung durchgeführt. Die
meisten der vom Wolf besiedelten Bundesländer haben in Anlehnung an die
Monitoringstandards und das Fachkonzept für ein Wolfsmanagement bereits
Managementpläne erarbeitet oder diese befinden sich in der Erarbeitungsphase.
Für die Auswahl von Projekten im Förderschwerpunkt „Verantwortungsarten“
wurden Kriterien entwickelt. Danach muss eine Art ihren
Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland haben oder es sollte ein hoher Anteil des Weltbestandes
hier vorkommen. Der Wolf (Canis lupus) erfüllt diese Kriterien jedoch nicht und
konnte daher nicht als Verantwortungsart im „Bundesprogramm Biologische
Vielfalt“ berücksichtigt werden. Die Förderung aus dem „Bundesprogramm
Biologische Vielfalt“ soll über den Förderschwerpunkt für Verantwortungsarten
hinaus u. a. ausgewählte Projekte erfassen, deren Umsetzung von besonderer
repräsentativer, bundesweiter Bedeutung für die Umsetzung der Nationalen
Strategie für die biologische Vielfalt ist. Nach den weiteren Maßgaben dieses
Programms ist eine Förderung bestimmter Projekte mit Beiträgen zur
Verbesserung der Erhaltungssituation des Wolfs nicht ausgeschlossen.
6. Wie schätzt die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial für den Wolf in
Deutschland ein, und was sind aus ihrer Sicht die Hauptursachen?
Im nationalen Bericht über den Zustand von Arten und Lebensräumen der FFH-
Richtlinie 2007 wurde der Erhaltungszustand für den Wolf als
„ungünstigschlecht“ eingeschätzt. In der Roten Liste der gefährdeten Tiere, Pflanzen und
Pilze Deutschlands (Band 1, Wirbeltiere; 2009) wird die Art als „vom
Aussterben bedroht“ eingestuft.
Nach aktueller Auffassung der im Monitoring von Großraubtieren „erfahrenen
Personen“ (siehe Antwort zu Frage 7) wird die Etablierung und Ausbreitung des
Drucksache 17/10869 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWolfes in Deutschland hauptsächlich durch den Straßen- und Schienenverkehr,
illegale Abschüsse sowie die Habitatfragmentierung beeinträchtigt.
7. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung für ein erfolgreiches
Wolfsmanagement in Deutschland die Methodik bundesweit vereinheitlicht und
länderübergreifend verbindliche Standards für Monitoring und
Herdenschutz eingeführt werden?
Wenn ja, wie ist die zeitliche Planung?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen des BfN-Forschungsvorhabens „Grundlagen für
Managementkonzepte für die Rückkehr von Großraubtieren – Rahmenplan Wolf“ (Laufzeit
2008 bis 2010) wurde auch ein standardisiertes Monitoring von Großraubtieren
in Deutschland entwickelt und im Jahr 2009 in den BfN-Skripten 251
veröffentlicht.
Auf ihrer 100. Sitzung im Jahr 2009 empfahl die Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) den
Bundesländern die Anwendung der Monitoringstandards. Des Weiteren wurde der
Vorschlag zur Einrichtung eines nationalen Referenzzentrums für ein genetisches
Monitoring im Forschungsinstitut Senckenberg unterstützt.
Darüber hinaus wurde das BfN vom Ständigen Ausschuss „Arten- und
Biotopschutz“ der LANA gebeten, die jährlichen Sitzungen der im Monitoring von
Großraubtieren erfahrenen Personen aus den Bundesländern zu koordinieren
und durchzuführen. Mittlerweile haben vier dieser Sitzungen beim BfN in Bonn
stattgefunden, die u. a. der Abstimmung und einheitlichen Bewertung von
Wolfsnachweisen sowie dem fachlichen Austausch zu anderen Fragen des
Wolfsmanagement in Deutschland dienen.
Ein weiteres Teilergebnis des o. g. Forschungsvorhabens ist die „Synopse und
Bewertung existierender Präventions- und Kompensationsmodelle“ (2010). Der
diesbezügliche Teilbericht steht den Bundesländern auf der Großraubtier-
Informationsplattform des BfN zur Verfügung (Registrierung/Passwort erforderlich;
www.bfn.de/0302_artenschutz.html) und enthält u. a. Empfehlungen für die
standardisierte Anwendung bewährter Herdenschutzmaßnahmen.
8. In welchen EU-Mitgliedstaaten liegen seit wann nationale
Wolfsmanagementpläne vor, welche wesentlichen Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede
sieht die Bundesregierung bei diesen, und welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus für Deutschland?
Nach den Informationen der Bundesregierung gibt es in folgenden EU-Staaten
Management- bzw. Aktionspläne zum Wolf: Finnland, Frankreich, Italien (auch
regional), Lettland, Spanien (nur regional), Estland. Aus Sicht der
Bundesregierung spielen mögliche Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede im Rahmen eines
populationsbezogenen Wolfsmanagement derzeit nur in Bezug auf die
Nachbarstaaten/-regionen eine Rolle (siehe Antworten zu den Fragen 4 und 10).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/108699. Wie wirkt sich aus Sicht der Bundesregierung die Konvergenz zu Luchsen
und Wildkatzen beim Schutz und der Verbindung von Lebensräumen für
den Wolf aus, gibt es wolfsspezifische Ansprüche an ihre Durchlässigkeit,
und sind diese im Bundesprogramm Wiedervernetzung von Lebensräumen
berücksichtigt oder sieht die Bundesregierung hier einen aktuellen
Überarbeitungsbedarf?
Neben Luchs und Wildkatze ist auch der Wolf aufgrund des dichten
Straßennetzes sowie des hohen Verkehrsaufkommens in Deutschland einerseits durch die
Barrierewirkung und andererseits durch Kollisionen mit Fahrzeugen (potenziell)
gefährdet. Wie mehrere tödliche Unfälle in der Lausitz zeigen, scheint dies
insbesondere für Jungwölfe zu gelten, durch deren Rudelterritorien stark
frequentierte Landstraßen führen. Anderseits deuten erste Ergebnisse des BfN-
Forschungsvorhabens „Pilotstudie zur Abwanderung und zur Ausbreitung von
Wölfen in Deutschland“ (siehe Antwort zu Frage 10) darauf hin, dass Wölfe
Wanderungen über mehrere Hundert Kilometer vornehmen können, bei denen
sie auch Regionen mit einem dichten Straßennetz durchqueren, indem sie,
sofern diese vorhanden sind, u. a. Auto- oder Fußgängerbrücken bzw.
Unterführungen nutzen. Gemäß der Barrierewirkung von Straßen und des
Kollisionsrisikos sowie wegen ihres intelligenten Querungsverhaltens wurde die Art im
Bundesprogramm Wiedervernetzung integrierend berücksichtigt. Die
Bundesregierung wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und sich in den
nationalen und europäischen Gremien zum Wolfschutz (siehe Antworten zu den
Fragen 4, 7 und 10) weiterhin intensiv mit den Zuständigen aus den
Bundesländern bzw. Nachbarstaaten austauschen.
10. Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung mit welchen
Hauptfragestellungen in der aktuellen Wolfsforschung, und welche
internationalen Kooperationen sind zu welchen Fragestellungen mit
Naturschutzinstituten aus den Nachbarländern geplant, bzw. welche gibt es bereits?
Das Bundesamt für Naturschutz hat mit seinen drei großen Forschungsvorhaben
„Fachkonzept für ein Wolfsmanagement in Deutschland“ (2005 bis 2007),
„Grundlagen für Managementkonzepte für die Rückkehr von Großraubtieren –
Rahmenplan Wolf“ (2008 bis 2010) und
„Pilotstudie zur Abwanderung und zur Ausbreitung von Wölfen in
Deutschland“ (2006 bis 2011)
die für ein erfolgreiches Wolfsmanagement relevanten Fragen (z. B.
Modellierungen zu potenziellen Wolfshabitaten, Ausbreitung von Jungwölfen mittels
Telemetrie) untersucht und Ergebnisse vorgelegt, die als Grundlage für weitere
Detailuntersuchungen bzw. die Umsetzung in den Managementplänen der
Bundesländer genutzt werden können.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung die betreffenden Forschungsergebnisse
auch in ihre internationalen Aktivitäten einfließen lassen:
So wurde im März 2009 unter Leitung der beiden Umweltministerien eine
deutsch-polnische Arbeitsgruppe eingerichtet mit dem Ziel, sich über die
Möglichkeiten eines gemeinsamen Wolfsmanagements zu verständigen. Die
Bundesregierung hat zu diesem Zweck u. a. eine Machbarkeitsstudie durchführen
lassen und diese bei der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe im Juli 2012
vorgestellt. Derzeit wird die Ausarbeitung gemeinsamer Monitoringstandards in
Anlehnung an die für Deutschland gültigen Empfehlungen vorbereitet.
Im Oktober 2009 fand die erste Sitzung der Plattform „Large carnivores and
wild ungulates“ im Rahmen der Alpenkonvention unter Beteiligung
Deutschlands statt. Die Gruppe soll die Ziele und Lösungsmöglichkeiten für ein alpen-
Drucksache 17/10869 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeweites Management von Großraubtieren und damit auch für den Wolf
erarbeiten. Gegenwärtig ist die Plattform mit den abschließenden fachlichen
Beratungen zur Durchführung des für drei Jahre geplanten Forschungsvorhabens
„Recovery of wolf and lynx in the Alps: Options for transboundary conservation
and management“ befasst. Deutschland wird in der Steuerungsgruppe des
Projekts aktiv mitwirken.
11. Sind derzeit angewandte Forschungsvorhaben zum Wolfsschutz in
Deutschland in Bearbeitung oder in Planung?
Wenn ja, welche, und wie sind sie finanziert?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
12. Wie bewertet die Bunderegierung beim Wolf das Konfliktpotenzial
zwischen Jagd- und Naturschutzinteressen, und ist dieses jeweils eher lokal
begrenzt oder folgt der Konflikt dem Ausbreitungsgebiet des Wolfes?
In den oben erwähnten nationalen und europäischen Gremien werden auch die
regional sehr unterschiedlich ausgeprägten Konflikte zwischen Naturschutz-
und Jagdinteressen thematisiert und aufmerksam beobachtet. Die
Bundesregierung ist bemüht, die Bundesländer bei der Entschärfung von
Interessenkonflikten z. B. durch Fachinformationen, die der Akzeptanzbildung dienen können, zu
unterstützen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Bundesländer bzw. Regionen,
in denen der Wolf erst kürzlich beobachtet wurde oder in denen er nach dem
Verlauf seiner bisherigen Ausbreitung bald zu erwarten ist.
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Rolle des
Wolfes bei der Regulierung der Schalenwildbestände, und wie schätzt sie
diese für die Zukunft in Deutschland ein?
In den BfN-Skripten 201 (Reinhardt, I. & Kluth, G. (2007): Leben mit Wölfen)
kommen die Forschungsnehmer zu der Einschätzung, dass der Wolf sich zwar
zum weitaus größten Teil von wildlebenden Huftieren ernährt, aber – soweit es
die Ergebnisse in der Lausitz bislang erkennen lassen – deren Bestände bzw.
Jagdstrecken in Anwesenheit des Wolfes nicht zurückgehen. Der
Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten vor, die diese Einschätzung auch für die
neuen Vorkommensgebiete grundsätzlich infrage stellen. In Sachsen wurden
zwischen 2007 und 2010 ergänzende Untersuchungen zur Frage der
Auswirkung von Wölfen auf wildlebende Huftiere durchgeführt
(Schalenwildforschung im Wolfsgebiet der Oberlausitz, TU Dresden).
14. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aufnahme des
Wolfes in ein oder mehre Landesjagdgesetze hinsichtlich einer
Verbesserung des Wolfsschutzes oder der Konfliktvermeidung, und welche
Vorbzw. Nachteile sieht sie in einer solchen Aufnahme?
Durch die Aufnahme in das Jagdrecht erhält der Wolf keinen zusätzlichen
Schutzstatus. Allerdings obläge dem Jagdausübungsberechtigten die Pflicht zur
Hege des Wolfes. Die Unterstellung unter das Jagdrecht leistet keinen Beitrag
für das Hauptkonfliktfeld Nutztierhalter. Eine Unterstellung unter das geltende
Jagdrecht ist allein nicht ausreichend, um den nach europäischem Artenschutz-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10869recht geforderten strengen Schutz einschließlich wirksamer und aufeinander
abgestimmte vorbeugende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, den Wolf dem Jagdrecht (§ 2
Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes) zu unterstellen.
15. Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den bisherigen
Erfahrungen der einzelnen Bundesländer bezüglich einer
Akzeptanzverbesserung des Wolfes als geschützte Tierart in der Gesellschaft, und wie bzw. mit
welchen zusätzlichen Maßnahmen will sie die Länder in diesem Prozess
unterstützen (bitte ausführlich erläutern)?
Nach den Informationen der Bundesregierung haben insbesondere die
Bundesländer mit Wolfsvorkommen durch eine Vielzahl von
Informationsveranstaltungen und -materialien sowie durch die Einbindung unterschiedlicher
Interessengruppen in die Ausarbeitung von Managementplänen erheblich zur Aufklärung
und Akzeptanz in der vom Wolf betroffenen Bevölkerung beigetragen. Dennoch
gibt es auch weiterhin ablehnende Meinungsäußerungen zu dessen Rückkehr
und Ausbreitung, denen u. a. mit sachlichen Informationen und großer
Transparenz bei der Entwicklung und Umsetzung von Managementmaßnahmen
begegnet werden sollte.
Im Übrigen vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass Fragen zur
Akzeptanz des Wolfes in der Öffentlichkeit vorrangig mit Blick auf regionale
bzw. lokale gesellschaftliche Gegebenheiten zu diskutieren und auf
zielgruppenspezifische Bedürfnisse und persönliche Betroffenheiten abzustimmen sind.
Folglich hat sich die Bundesregierung auf die Entwicklung und Verbreitung
allgemeiner Empfehlungen zum Umgang mit Medien, Interessengruppen und
der von Wolfsvorkommen betroffenen Bevölkerung konzentriert (siehe z. B.
Reinhardt, I. & Kluth, G. (2007): Leben mit Wölfen); sie unterstützt auf diese
Weise die Konkretisierung von Maßnahmen zur Akzeptanzverbesserung durch
die Bundesländer vor Ort.
16. Wie schätzt die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial für die
Nutztierhaltung durch Wölfe in Deutschland ein, welches sind aus ihrer Sicht
die jeweiligen Hauptursachen, und wie unterstützt sie die Aufklärung mit
dem Ziel der Schadensminimierung?
Bei Haus- und Nutztieren, die in Wolfsgebieten nicht oder nur unzureichend
geschützt werden, besteht die Gefahr, dass sie Wölfen zum Opfer fallen.
Schutzmaßnahmen für Einzeltiere oder Herden bieten zwar keine absolute Sicherheit,
können aber Schäden in hohem Maße vorbeugen oder diese deutlich verringern.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens „Grundlagen für Managementkonzepte
für die Rückkehr von Großraubtieren – Rahmenplan Wolf“ wurden die
nationalen und internationalen Erfahrungen beim Herdenschutz zusammengestellt
und bewertet (Teilbericht „Synopse und Bewertung existierender Präventions-
und Kompensationsmodelle“; siehe Antwort zu Frage 7). Demzufolge bietet die
Kombination von Elektrozäunen und Herdenschutzhunden die größte
Sicherheit, Wolfsangriffen auf Nutztiere vorzubeugen.
Drucksache 17/10869 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entschädigungspraxis
in den Bundesländern für vom Wolf gerissene Nutztiere?
a) Worin bestehen in einzelnen Bundesländern Unterschiede in der
Entschädigungspraxis?
b) Wer soll aus Sicht der Bundesregierung entschädigt werden (bitte
erläutern)?
c) Welche Höhe der Entschädigung sieht die Bundesregierung für welche
Schadensfälle als angemessen an?
Die Praxis bei der Entschädigung wird in den einzelnen Bundesländern mit
Wolfsvorkommen sehr unterschiedlich gehandhabt und diese Regelungen
werden nach Erfahrung der Bundesregierung kurzfristig geändert. Beispielhaft wird
auf Folgendes hingewiesen: Unterschiede bestehen schon in der Organisation
der Schadensabwicklung. In einzelnen Ländern ist die Erstattung teilweise aus
Stiftungen und Fonds vorgesehen, in anderen durch die staatlichen Stellen. Auch
die Frage des Nachweises eines Wolfs als Schädiger von Nutztieren wird in den
Ländern teilweise unterschiedlich gehandhabt. Einige Länder entschädigen alle
Wolfsrisse, während andere nur für Schafe und Ziegen einen Ausgleich leisten.
Unterschiede bestehen auch bezüglich der Übernahme von Tierarztkosten.
Überwiegend wird die Erstattung von Schäden von adäquaten
Präventivmaßnahmen gegen Wolfsschäden abhängig gemacht. Dies ist teilweise auch
abhängig von der Einstufung als Wolfsgebiet.
Vor dem Hintergrund europarechtlicher Beschränkungen in Bezug auf Beihilfen
haben einige Länder angekündigt, Schäden bis zu einer Höhe von 7 500 Euro,
die innerhalb von drei Jahren bei demselben Nutztierhalter entstehen, in voller
Höhe auszugleichen. Wird diese Schadenshöhe bei ein und demselben Halter
überschritten, wird bis zu 80 Prozent des weiteren Schadens vom Land
übernommen. Andere Länder haben solche Beschränkungen nicht angekündigt.
Eine allgemeine, unmittelbar aus den Grundrechten abzuleitende Verpflichtung
des Staates zu Entschädigungszahlungen für von wild lebenden Tieren
ausgehende Schäden besteht nicht. Die Bundesregierung hält es für wünschenswert,
insbesondere bei stark gefährdeten Arten auf freiwilliger Basis Entschädigungen
für von wild lebenden Tieren verursachten Schäden bei Tierhaltern auch in
Bezug auf die Wahl der Entschädigten und die Höhe der Entschädigung so zu
zahlen, dass eine Toleranz für eine Präsenz dieser Tiere trotz der Konflikte
bestehen bleibt.
18. Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko von Tollwut in
Wolfspopulationen in Deutschland ein, wie bereitet sie sich darauf vor, und sind
derartige Fälle oder Verdachtsfälle schon in Deutschland aufgetreten?
Tollwut wurde bei Wölfen in der nördlichen Hemisphäre nachgewiesen. Im
Übrigen gelten Deutschland und die angrenzenden Regionen seiner Nachbarstaaten
als tollwutfrei (siehe Rabies Bulletin Europe Vol. 34, 2010) oder aber
flächendeckende orale Immunisierungskampagnen werden durchgeführt. Die Gefahr
der Einschleppung der Tollwut durch Wölfe nach Deutschland erscheint gering.
Falls Tollwut eingeschleppt werden sollte, würde in dem betroffenen Gebiet in
Deutschland großflächig oral immunisiert werden; nicht zuletzt auch, um ein
Überspringen auf andere potenzielle Reservoirtierarten zu vermeiden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1086919. Hat die Bundesregierung nach § 38 Absatz 2 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) für den Wolfsschutz wirksame, aufeinander abgestimmte
und vorbeugende Schutzmaßnahmen und Artenhilfsprogramme geplant,
soweit diese zur Umsetzung von völker- und unionsrechtlichen Vorgaben
erforderlich sind?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Verpflichtungen aus § 38 Absatz 2 BNatSchG richten sich in Bezug auf die
Tiere in der Ausschließlichen Wirtschaftszone an den Bund, im Übrigen an die
Länder.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4, 7 und 10 verwiesen.
20. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, Aufgaben zum
Wolfsschutz, die sich aus § 38 BNatSchG für den Bund ableiten, dem
Wolfkompetenzzentrum eines Bundeslandes zu übertragen?
Wie wären diese zu finanzieren (bitte Quellen und Umfang angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
21. Sieht die Bundesregierung in der Bündelung und Koordinierung von
länderübergreifenden Aufgaben in einem bundesweiten oder
länderübergreifenden Wolfkompetenzzentrum die Chance, bundeseinheitliche
Rahmenbedingungen und Standards zu schaffen für
a) ein wissenschaftliches Monitoring,
b) die Moderation des nationalen Abstimmungsprozesses für
Managementpläne und ihre kontinuierliche Weiterentwicklung,
c) konfliktvermeidende, unbürokratische Kompensation im Schadensfall,
d) die Ausbildung von Herdenschutzhunden und
e) die zielgruppenspezifische Information, Beratung und Weiterbildung
von Nutz- und Heimtierhaltern, Jagenden und der interessierten
Öffentlichkeit zu erreichen, und somit Kontinuität im Wolfsschutz zu sichern?
Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht (bitte die Punkte a bis e einzeln
erläutern)?
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, ein bundesweit oder
länderübergreifend tätiges Wolf-Kompetenzzentrum einzurichten, da die verfügbaren
fachlichen Grundlagen und organisatorischen Strukturen bereits zahlreiche
Möglichkeiten für abgestimmte Maßnahmen zum Wolfsmanagement in
Deutschland bieten.
Zu Frage 21a
Ein wissenschaftliches Monitoring ist durch die vereinbarten
Monitoringstandards, die regelmäßigen Treffen der im Monitoring von Großraubtieren
erfahrenen Personen und das genetische Referenzzentrum beim Forschungsinstitut
Senckenberg gewährleistet (siehe Antwort zu Frage 7).
Zu Frage 21b
Die Abstimmung über Maßnahmen (auch im Rahmen von Managementplänen)
erfolgt bereits durch die in der Antwort zu Frage 21a genannten
Fachinformationen und -einrichtungen sowie die BfN-Informationsplattform für
Großraubtiere und den Unterarbeitskreis „Wolfsmanagement“ (siehe Antworten zu den
Fragen 4 und 7).
Drucksache 17/10869 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZu den Fragen 21c bis 21e
Diese Maßnahmen werden vor Ort durch die Bundesländer umgesetzt, die zu
diesem Zweck ggf. auf zentral zur Verfügung gestellte Informationen und
Empfehlungen des Bundes (siehe Antworten zu den Fragen 4 und 7) zurückgreifen
können.
22. Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen, ausgehend von der
nationalen Priorität der Schadensminimierung für eine bundesweite
Koordination länderübergreifender Maßnahmen ein bundesweit oder
länderübergreifend tätiges Wolfkompetenzzentrum einzurichten, das
gleichzeitig folgende Aufgaben übernimmt:
a) ein bundesweites genetisches Monitoring, einschließlich der
Zuständigkeit für das Problem von Wolf-Hund-Hybriden und
b) die Zucht und Ausbildung von speziellen Herdenschutzhunden,
einschließlich der Betreuung der Herdenschutzhundehalterinnen und -
halter, der Optimierung von Schutzmaßnahmen, der Hilfe bei
Wolfsschäden und beim Erfahrungsaustausch?
Auf die Antworten zu den Fragen 4, 7 und 21 wird verwiesen.
23. Wird die Bundesregierung zu obigem Zweck und ausgehend von der
Verantwortung Deutschlands für den europäischen Wolfsschutz, über die
Eckpunkte des BfN-Skripts 251 (Monitoring von Großraubtieren in
Deutschland, 2009) hinaus in einem Konzept die Länderaktivitäten bündeln und
koordinieren?
Wenn ja, ab welchen Zeitpunkt?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antworten zu den Fragen 4, 7 und 21 wird verwiesen.
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