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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entsorgung von Energiesparlampen

Mögliche Rücknahmesysteme, derzeitige, ggf. unsachgemäße Entsorgungswege, Umweltauswirkungen und Gegenmaßnahmen, Rücknahmepflicht des Handels oder freiwillige Maßnahmen, Abbau von Informationsdefiziten bei Verbrauchern, Gestaltung der Rücknahmebehälter<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

01.10.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1069113. 09. 2012

Entsorgung von Energiesparlampen

der Abgeordneten Dorothea Steiner, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Hermann E. Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen des Anfang September erfolgten Produktions- und Handelsverbots von 25- und 40-Watt-Glühbirnen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 244/2009, wurde umfassend über die Problematik der Entsorgung von Energiesparlampen in der Presse berichtet. Die Entsorgung der Energiesparlampen muss insbesondere wegen ihres Quecksilberanteils fachgerecht erfolgen, sie dürfen nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden.

Wie verschiedene Zeitungs- und Fernsehberichte zeigen, ist jedoch das Wissen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern über die fachgerechte Entsorgung noch zu gering. Auch bieten sich häufig nicht ausreichend wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten. Des Öfteren wurde daher bereits die Einführung eines bürgerfreundlichen Rücknahmesystems für Energiesparlampen gefordert (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/1583, 17/2121, 17/9058). Die Bundesregierung verwies bisher darauf, dass man auf die laufenden freiwilligen Maßnahmen zur Verbesserung der Rücknahme setze und diese auch bereits vielversprechende Erfolge zeigen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3278).

In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom 1. September 2012 kündigte die Bundesregierung nun an, das Rücknahmesystem auf den Prüfstand stellen zu wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Plant die Bundesregierung noch im Laufe dieser Legislaturperiode die bestehenden Systeme zur Rücknahme der Energiesparlampen auf den Prüfstand zu stellen?

Wenn ja, welche Modelle für Rücknahmesysteme werden derzeit geprüft?

Wenn nein, warum nicht?

2

Auf welchen Wegen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Energiesparlampen hauptsächlich entsorgt?

Liegen der Bundesregierung Schätzungen darüber vor, wie hoch der Anteil unsachgemäß über den Haushalt entsorgten Energiesparlampen ist?

3

Welche negativen Umweltauswirkungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit der teilweise erfolgten unsachgemäßen Entsorgung der Energiesparlampen über den Haushalt verbunden, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um diese zu minimieren?

4

Lehnt die Bundesregierung die Einführung einer Rücknahmepflicht des Handels für gebrauchte Energiesparlampen weiterhin konsequent ab, oder wird sie auch die Einführung dieser Maßnahme prüfen lassen?

5

Welche konkreten Erfolge haben aus Sicht der Bundesregierung die bisher getroffenen freiwilligen Maßnahmen zur Verbesserung der Rücknahmemöglichkeiten von Energiesparlampen gezeigt?

6

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nur unzureichend über die sachgerechte Rückgabe von Energiesparlampen sowie die dazu bestehenden Möglichkeiten informiert sind, und plant sie derzeit konkrete Maßnahmen, um diese bestehenden Informationsdefizite abzubauen?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Verbandes kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) (vgl. Neue Osnabrücker Zeitung vom 1. September 2012), dass die derzeit genutzten Rücknahmebehälter, wie Gitterboxen, keine optimale Lösung für die Rücknahme von Energiesparlampen sind, und welches sind aus ihrer Sicht geeignetere Möglichkeiten?

Ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich und notwendig, hier regulative Vorgaben zur Ausgestaltung der Rücknahmebehälter zu erlassen?

Berlin, den 13. September 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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