[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10889
17. Wahlperiode 28. 09. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn, Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10692 –
Verbraucherschutz bei der Riester-Rente
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Riester-Rente ist als dritte Säule der Alterssicherung von zunehmender
Bedeutung für die Rentnerinnen und Rentner. Mittlerweile sind über 15 Millionen
Verträge abgeschlossen worden. Zwei Drittel davon sind Versicherungen.
Aufgabe der Verbraucherpolitik ist es, Menschen vor unangemessen
benachteiligenden Vertragsbedingungen zu schützen und gute Informationen zur
Verfügung zu stellen. Zehn Jahre nach Einführung der Riester-Rente haben
Verbraucherverbände verschiedene Mängel festgestellt und die Politik aufgefordert, auch
bei Riester-Renten für besseren Verbraucherschutz zu sorgen. Zahlreiche
wissenschaftliche Artikel befassen sich ebenfalls mit den Schwächen der Riester-
Renten (siehe Kleinlein, A. – 2011 –: Zehn Jahre Riester-Rente, Bestandsanalyse
und Effizienzanalyse, Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und
Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung; Hagen, K., Kleinlein, A. – 2011 –,
Zehn Jahre Riester-Rente: Kein Grund zum Feiern, in: DIW Wochenbericht 47,
3 bis 14). Auch der Deutsche Bundestag hat am 14. Juni 2012 das Thema
diskutiert.
1. Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag eine
Evaluation zur Riester-Rente vorzulegen?
Die Bundesregierung berichtet auf gesetzlicher Grundlage einmal in jeder
Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Alterssicherungsbericht (§ 154 Absatz 2
des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI) detailliert über den Umfang
der steuerlichen Förderung und den Grad der Verbreitung der staatlich
geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge (sog. Riester-Rente) sowie jährlich im
Rentenversicherungsbericht (§ 154 Absatz 1 SGB VI) über das
Sicherungsniveau aus gesetzlicher Rente und Riester-Rente. Der Alterssicherungsbericht
2012 und der Rentenversicherungsbericht 2012 werden Ende November dieses
Jahres vorgelegt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. September
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10889 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNeben dieser regelmäßigen Berichtslegung hat die Bundregierung dem
Deutschen Bundestag anlässlich verschiedener Anfragen umfangreiches
Informationsmaterial und statistische Auswertungen zur Riester-Rente zur Verfügung
gestellt. Hierbei ist insbesondere auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 30. November 2011
(Bundestagsdrucksache 17/7964) hinzuweisen.
Außerdem werden die im Hinblick auf die Riester-Förderung bei der Zentralen
Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) vorhandenen Daten umfangreich
statistisch ausgewertet und die Ergebnisse regelmäßig veröffentlicht. So publiziert
die ZfA einmal jährlich die wichtigsten Ergebnisse der statistischen Auswertung
der Zulagenförderung. Die nächste Veröffentlichung für das Beitragsjahr 2009
erscheint voraussichtlich in der Dezember-Ausgabe 2012 der Zeitschrift
„RVaktuell“.
Neben dieser regelmäßig wiederkehrenden Veröffentlichung zur
Zulagenförderung für einzelne Beitragsjahre, die die ZfA anhand einer Vielzahl
soziodemografischer Faktoren untersucht, erschien im Jahr 2011 eine Veröffentlichung zur
Längsschnittanalyse der Zulagenförderung (Wels/Rieckhoff: Anstieg, Abstieg
oder Ausstieg mit der Riester-Treppe? – Die Zulageförderung in der
Längsschnittanalyse, in: RVaktuell 5/6/2011, S. 143 bis 158) und ein
zusammenfassender Überblick über den Forschungsstand bei der Riester-Rente (Rieckhoff:
Wohin steuert die Riester-Rente? – Stand der Forschung, Kritik der Ergebnisse
und zukünftiger Forschungsbedarf, in: DRV, 1/2011, S. 87 bis 104).
Daneben veröffentlicht auch das Statistische Bundesamt einmal jährlich
statistische Ergebnisse zur Auswertung des Sonderausgabenabzugs im Rahmen der
Riester-Rente. Die letzte vorliegende Veröffentlichung bezog sich dabei auf das
Steuerjahr 2006 (Gerber: Staatliche Förderung der Riesterrente 2006,
veröffentlicht unter:
www.destatis.de). Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den
statistischen Auswertungen zur Förderung der Riester-Rente waren Gegenstand
einer gemeinsamen Veröffentlichung von Statistischem Bundesamt und der
Deutschen Rentenversicherung Bund (Rieckhoff/Gerber/Dittrich: Statistische
Auswertung der Riester-Förderung, in: Wirtschaft und Statistik/2010, S. 653 bis
663).
Zudem veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung Bund wichtige
Kenngrößen der Zulagenförderung in ihrer regelmäßig erscheinenden Publikation
„Rentenversicherung in Zahlen“.
2. Welche Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung zu
verbraucherpolitischen Fragestellungen der Riester-Rente in Auftrag gegeben (Übersicht
mit Forschungsgegenstand, Träger, Volumen und Fundstelle des
Abschlussberichts)?
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zwei Forschungsvorhaben in
Auftrag gegeben:
1. BMF fe Nr. 7/09: „Transparenz von privaten Riester- und
Basisrentenprodukten“
Das Forschungsvorhaben sollte folgende Fragen klären:
– Kann für die zukünftige Rendite eines privaten Riester-Produkts oder eines
Basisrentenprodukts bereits bei Vertragsabschluss ein Wert genannt werden,
der aus Verbrauchersicht eine Vergleichbarkeit der verschiedenen
Produktgruppen ermöglicht?
– Sind die verschiedenen Produktformen bezüglich ihrer Rendite untereinander
vergleichbar?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10889– Wie könnte ein für den Verbraucher aussagekräftiges Rating bezogen auf die
Anbieter der entsprechenden Anlageprodukte aussehen?
– Welche vorvertraglichen Informationen benötigt der Anleger für eine
Anlageentscheidung? Wie kann sichergestellt werden, dass der Anleger diese
Informationen erhält und dass die Informationen richtig sind? Wie könnte ein
übersichtliches Produktinformationsblatt mit den wesentlichen
Informationen aussehen?
– Welche jährlichen Informationspflichten sind aus Anlegersicht erforderlich?
– Sind gegenüber den im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
genannten verbraucherschützenden Regelungen weitere Vorschriften erforderlich?
– Kann die Wirtschaftlichkeit eines Anlageproduktes bereits bei
Vertragsabschluss bestimmt werden? Wenn ja, wie?
– Führen eventuell erforderliche zusätzliche Informationspflichten ihrerseits
zu relevanten Belastungen mit Einfluss auf die sich aus dem Anlageprodukt
ergebende Rendite.
– Wie sind die Systeme anderer Länder zur Herstellung der Vergleichbarkeit
von Altersvorsorgeprodukten aufgebaut?
Träger: ZEW/Dr. Peter Westerheide, L7, 1, D-68161 Mannheim,
Volumen: 96 048,92 Euro,
Fundstelle des Abschlussberichts: ZEW, Zentrum für Europäische
Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim, Abschlussbericht zu Projekt Nr. 7/09:
„Transparenz von privaten Riester- und Basisrentenprodukten“ vom 14. Juni 2010.
2. BMF fe Nr. 8/11: „Ausgestaltung eines Produktinformationsblatts für
zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge“
Das vom BMF in Auftrag gegebene Forschungsgutachten „Transparenz von
privaten Riester- und Basisrentenprodukten“ hat die Empfehlung ausgesprochen,
für Altersvorsorge- und Basisrentenverträge ein einheitliches
Produktinformationsblatt gesetzlich vorzugeben. Auf der Grundlage des oben genannten
Forschungsgutachtens und unter Auswertung von Beispielen und Erfahrungen mit
Produktinformationsblättern aus dem In- und Ausland sollte jeweils ein
standardisiertes, produktübergreifendes Muster-Produktinformationsblatt für
zertifizierte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) und für zertifizierte
Basisrentenverträge erstellt werden. Die Inhalte wurden vom BMF vorgegeben. Erarbeitet
werden sollte die sprachliche und grafische Ausgestaltung. Dabei sollten
insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
– produktübergreifend identischer Aufbau
– optisch übersichtliche Gestaltung durch Informationsblöcke, Überschriften,
Hervorhebungen, Festlegung der Schriftgröße, Farben u. Ä.
– einheitliche, einfache Sprache ohne lange Sätze und komplizierte
Fachbegriffe (zur Zielgruppe gehören insbesondere auch finanzgeschäftliche Laien)
– Länge des Produktinformationsblatts sollte zwei – maximal drei – Seiten
nicht überschreiten
– Verwenden von selbst erklärenden Grafiken, Piktogrammen und/oder Logos
zur Verbesserung der Verständlichkeit und Erreichen eines
Wiedererkennungseffekts (dabei war darauf zu achten, dass keine Markenrechte/
Copyrights verletzt werden oder Lizenzgebühren anfallen)
– kundenorientierte Ausgestaltung (durch Befragungen evaluieren).
Drucksache 17/10889 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTräger: institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)/Dr. Achim Tiffe,
Rödingsmarkt 31/33, 20459 Hamburg,
Volumen: 78 995 Euro,
Fundstelle des Abschlussberichts: s. o., Endbericht: Forschungsvorhaben fe
Nr. 8/11 vom 12. Januar 2012: „Ausgestaltung eines Produktinformationsblatts
für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge“.
Neben diesen Forschungsaufträgen hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung im Rahmen seiner Allgemeinen Ressortforschung das
Forschungsprojekt „Marktübersicht und Methodenstudie zum
Eigenheimrentenmodell (Wohn-Riester)“ in Auftrag gegeben. Auftragnehmer ist das
Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg. Das Auftragsvolumen
beträgt 103 000 Euro. Der Abschlussbericht wird im ersten Quartal 2013
veröffentlicht.
3. Wie hoch ist die Inanspruchnahme der geförderten Riester-Rente (Verhältnis
Abschlüsse zu potentiellen Riestersparern), und wie bewertet die
Bundesregierung die Verteilungswirkung im Hinblick auf Geschlecht, Einkommen,
Bildung und Migrationshintergrund?
Die Bundesregierung wird im Rahmen des Alterssicherungsberichtes 2012
ausführlich über die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge berichten.
Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der ZfA keine statistischen Daten über
die Gesamtheit der förderberechtigten Personen vorliegen. Aus diesem Grund
sind auf Basis der bei der ZfA vorliegenden Daten keine umfassenden Aussagen
zu den Verteilungswirkungen im Hinblick auf Geschlecht, Einkommen, Bildung
und Migrationshintergrund möglich. Die ZfA erfasst nur die mit Zulagen
geförderten Personen für die einzelnen Beitragsjahre und kann diese nach bestimmten
sozioökonomischen Merkmalen statistisch auswerten. Zu den auswertbaren
Merkmalen gehören u. a. auch das Geschlecht und die für die Zulageberechnung
maßgebenden Einnahmen. Angaben zum Bildungsstand und zum
Migrationshintergrund werden hingegen im Rahmen des Förderverfahrens nicht erhoben
und können daher auch nicht statistisch ausgewertet werden. Zu den
entsprechenden statistischen Ergebnissen der einzelnen Beitragsjahre wird insofern
hinsichtlich Struktur nach dem Geschlecht auf die Antwort zu Frage 2 und
hinsichtlich der maßgebenden Einnahmen auf die Antwort zu Frage 14 der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom
30. November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7964) verwiesen.
4. Wie hoch ist die Teilnahmequote von Personen mit niedrigem Einkommen?
Auf den ersten Teil der Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5. Wie hoch ist der Anteil der Riester-Sparerinnen und -Sparer, die die
staatlichen Zulagen und die Steuernachlässe nicht in Anspruch nehmen?
Auf den ersten Teil der Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/108896. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die Teilnahme an
der Riester-Rente zu steigern?
Zurzeit wird innerhalb der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP diskutiert, wie die Rahmenbedingungen für die
Altersvorsorge weiter verbessert werden können. Die Diskussionen sind noch nicht
abgeschlossen.
Eine mögliche Maßnahme ist nach Auffassung der Bundesregierung die
Einführung eines produktgruppenübergreifenden Produktinformationsblatts zur
Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit von staatlich geförderten
Altersvorsorgeprodukten.
7. Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis des Süddeutschen
Verbrauchermonitors 2012, wonach 17 Prozent der Befragten mit dem
Riestervertrag unzufrieden sind, vor allem mit der schlechten Entwicklung der Rendite,
den hohen Kosten und der fehlenden Transparenz?
Nach den Ergebnissen des Süddeutschen Verbrauchermonitors 2012 sind von
denjenigen, die einen „Riestervertrag“ abgeschlossen haben, 83 Prozent mit
diesem Vertrag sehr zufrieden oder zufrieden und nur 17 Prozent nicht zufrieden.
Dies ist nach Auffassung der Bundesregierung für ein privates
Altersvorsorgeprodukt und insbesondere vor dem Hintergrund der verbreiteten
Negativberichterstattung über die Riester-Rente ein gutes Ergebnis. Diejenigen, die mit ihrem
Vertrag unzufrieden sind, bemängeln größtenteils die „schlechte Entwicklung
der Rendite“. Hierzu ist aus Sicht der Bundesregierung darauf hinzuweisen, dass
sich auch bei der Riester-Rente grundsätzlich die allgemeine Entwicklung auf
den Kapitalmärkten widerspiegelt. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass es
sich bei „Riesterverträgen“ – im Gegensatz zu vielen anderen Formen der
Kapitalanlage – um Anlageprodukte handelt, bei denen der Anleger vom Anbieter die
Zusage erhält, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die
eingezahlten Beiträge (inkl. Zulagen) – und zwar ohne Abzug irgendwelcher Kosten – für
die späteren Altersleistungen zur Verfügung steht.
8. Wie hoch ist die durchschnittliche Kostenbelastung bei Riesterverträgen
(tabellarische Übersicht nach Vertragsform, prozentual und als Betrag in
Euro)?
Aufgrund der unterschiedlichen Kostensysteme der einzelnen Anbieter, der
verschiedenen Produktgruppen (u. a. Banksparpläne, Fondssparpläne,
Rentenversicherungen, Bausparverträge) und der verschiedenen Kostenbezugsgrößen liegen
der Bundesregierung keine statistisch gesicherten Angaben zu
durchschnittlichen Kostenbelastungen bei „Riesterverträgen“ vor.
9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Studie Oehler
„Alles Riester?“ (Die Umsetzung der Förderidee in der Praxis Stärken und
Schwächen, Risiken und Chancen der staatlich geförderten kapitalgedeckten
privaten Altersvorsorge von abhängig Beschäftigten – ohne Beamte – im
Kontext der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung) im
Hinblick auf eine bessere Kostenbegrenzung?
Die Studie bestätigt die Bundesregierung in der Auffassung, dass insbesondere
Riester-Sparer durch transparente und standardisierte Informationen in die Lage
versetzt werden müssen, das betreffende Produkt beurteilen zu können. Dies
betrifft insbesondere die Frage nach den Produktkosten, die ein wichtiges Aus-
Drucksache 17/10889 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewahlkriterium sind. Allerdings erlauben die Kosten alleine kein abschließendes
Urteil über die Gesamtqualität eines Anlageprodukts. Dazu gehört auch eine
Beurteilung der Ertragschancen und Risiken des Anlageproduktes.
10. Welche Wechselkosten fallen durchschnittlich und maximal bei einem
Wechsel des Anbieters eines Riestervertrages an?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistisch gesicherten Zahlenangaben
vor.
11. Weshalb sollen künftig bei einem Wechsel des Anbieters vom alten
Anbieter maximal 150 Euro an Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen (vgl.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Presseinformation vom 7.
August 2012 zu dem geplanten Rentenpaket, S. 19) vor dem Hintergrund,
dass Verbraucherschützer insistieren, dass diese Kosten noch immer zu
hoch sind?
Zurzeit wird innerhalb der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen
diskutiert, wie die Rahmenbedingungen der geförderten Altersvorsorge weiter
verbessert werden können. Gegenstand dieser Diskussion ist auch die Frage der
Wechselkosten. Die Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis einer Studie (vgl. Hagen,
Kornelia/Kleinlein, Axel „Zehn Jahre Riester-Rente: Kein Grund zum
Feiern“, in: DIW Wochenbericht Nr. 47.2011, S. 3 ff.), dass eine lohnende
Rendite bei versicherungsförmigen Riester-Produkten nur bei Erreichen
eines hohen Lebensalters möglich ist?
Die Ergebnisse der Studie betreffen nicht nur die Riester-Rente, sondern alle
Versicherungen, bei denen eine Rentenzahlung vorgesehen ist. Es handelt sich
insoweit nicht um eine „riesterspezifische“ Problematik.
Die Anbieter von Lebensversicherungsprodukten sind gesetzlich dazu
verpflichtet, die Rentenleistungen nach dem Vorsichtsprinzip zu kalkulieren. Dies
gilt insbesondere vor dem Hintergrund des sehr langen Prognosezeitraums. Sie
werden daher über die Versicherungsaufsicht dazu angehalten, von vorsichtigen
Sterbewahrscheinlichkeiten auszugehen. Nichts wäre auf lange Sicht
problematischer für die staatlich geförderte zusätzliche Altersversorgung als eine
Versicherung, die aufgrund zu optimistischer Sterbeannahmen die versprochenen
Leistungen nicht erbringen kann. Die Gefahr, dass Versicherungen ihren
Berechnungen übervorsichtige Lebenserwartungen zugrunde legen und daraus
ungerechtfertigte Versicherungsgewinne resultieren, muss über verbindliche
und sachgerechte Beteiligungen an den Risikoüberschüssen geregelt werden.
Die Berechnungen in der Studie berücksichtigen im Übrigen nicht die
Verpflichtung der Anbieter von „Riesterverträgen“ zu der Zusage, dass zu Beginn der
Auszahlungsphase die eingezahlten Beiträge (Eigenbeiträge und Zulagen) für
die Altersleistungen zur Verfügung stehen. Ein Abzug von Kosten ist insoweit
nicht zugelassen. Allerdings führen entsprechende Zusagen auch zu Einbußen
bei der Rentabilität, da höhere Sicherheit Kosten verursacht.
Im Übrigen muss der in der Studie angewandte Maßstab „Alter für eine
Zielrendite“ hinterfragt werden (vergleiche Antwort zu Frage 13).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1088913. Erachtet die Bundesregierung die Kennziffer „Alter für eine Zielrendite“
als eine geeignete Renditekennziffer (vgl. Hagen, Kornelia/Kleinlein, Axel
„Zehn Jahre Riester-Rente: Kein Grund zum Feiern“, in: DIW
Wochenbericht Nr. 47.2011, S. 10)?
Die Bundesregierung steht der genannten Kennziffer kritisch gegenüber. Vor
allem, weil sie nicht auf alle Riester-Produkte Anwendung finden kann und
damit die erforderliche Vergleichbarkeit von Angeboten nicht gewährleistet wäre.
Eine entsprechende Kennziffer kann nur angegeben werden, wenn bereits bei
Vertragsabschluss der spätere Verrentungsfaktor feststeht. Dies ist in der Regel
nur bei Versicherungsprodukten vorgesehen, nicht hingegen bei zertifizierten
Bank- und Fondssparplänen bzw. Bausparverträgen.
Schließlich trägt die vorgeschlagene Kennziffer eher zur Verwirrung als zur
Orientierung bei. Die Kennziffer ist so definiert, dass für einen Vertragstyp das
Alter für die Zielrendite umso höher ausfällt, je höher die Zielrendite angesetzt
wird. Mit Blick auf den Zinseszinseffekt würde man aber genau das Gegenteil
erwarten: Je besser die Rendite eines Vertrags ist, desto früher werden die
geleisteten Rentenauszahlungen den Beitragseinsatz übersteigen. Bei der Kennziffer
stehen die Zielrendite und die Überschussbeteiligung in keinem
Zusammenhang, so dass sich ein verzerrtes Bild ergibt.
14. Teilt die Bundesregierung die Kritik des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft e. V. an den der in Frage 13 genannten Studie
zugrunde liegenden Rentabilitätsberechnungen, dass weder die
Überschussbeteiligung noch die Wirkung der Zulagenförderung berücksichtigt
wurden (vgl.
www.gdv.de/2012/05/der-inszenierte-riester-skandal)?
Die Studie unterstellt bei verschiedenen veröffentlichten Berechnungen, dass
die Versicherten – über die gesamte Vertragslaufzeit – nur den
Höchstrechnungszins (sog. Garantiezins) erhalten würden. Nach Erkenntnissen der
Bundesregierung macht jedoch die Überschussbeteiligung der Versicherten einen
erheblichen Teil der späteren Leistungen der Versicherten aus.
Die Riester-Rente unterscheidet sich von sonstigen, ungeförderten
Altersvorsorgeprodukten in erster Linie durch die staatliche Förderung. Wird demgegenüber
– wie in der Studie geschehen – nur die sich ergebende isolierte Vertragsrendite
ermittelt und in diesem Zusammenhang die von der ZfA gezahlte Zulage wie ein
Beitrag des Anlegers behandelt, dann ist dies zwar zweifellos eine zulässige
Berechnungsmethode. Sie dürfte aber für die Sparer sehr verwirrend sein. Denn der
Anleger wird für seine Renditebetrachtung regelmäßig den von ihm
eingezahlten Wert mit der späteren Leistung vergleichen. Diese unterschiedliche
Sichtweise wird in der Studie bzw. den betreffenden Veröffentlichungen nicht
transparent dargestellt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die bisher formale
Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen durch eine
inhaltlich bewertende zu ersetzen (vgl. Hagen, Kornelia/Kleinlein, Axel „Zehn
Jahre Riester-Rente: Kein Grund zum Feiern“, in: DIW Wochenbericht
Nr. 47.2011, S. 14)?
Die Riester-Rente ist eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge. Dem Anleger
stehen hierzu verschiedene Arten von Anlageprodukten zur Verfügung, aus
denen er nach seinen persönlichen Bedürfnissen ein Anlageprodukt auswählen
kann. Eine inhaltliche Bewertung von Anlageprodukten wird vor diesem
Hintergrund als nicht zielführend angesehen. Eine solche Bewertung wäre außerdem
Drucksache 17/10889 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevor dem Hintergrund der unter Umständen weit in die Zukunft reichenden
Betrachtungshorizonte und -prognosen auch zwangsläufig mit erheblichen
Ungewissheiten, Unwägbarkeiten und auch Haftungsrisiken verbunden, die eine
Verbindlichkeit der Bewertungen praktisch ausschließen müssten.
16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der in den Fragen 12
und 15 genannten Studie im Hinblick auf die Beteiligung der Kundinnen
und Kunden an den Risikoüberschüssen?
Diese Frage ist Teil der derzeit innerhalb der Bundesregierung und den
Koalitionsfraktionen geführten Diskussion, wie die Rahmenbedingungen der
geförderten Altersvorsorge weiter verbessert werden können. Die Diskussionen sind
noch nicht abgeschlossen.
17. Warum soll die verpflichtende Weitergabe der Risikoüberschüsse an die
Kundinnen und Kunden von 75 auf lediglich 90 Prozent und nicht auf
95 Prozent erhöht werden (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Presseinformation vom 7. August 2012 zu dem geplanten Rentenpaket,
S. 19)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Beabsichtigt die Bundesregierung die Vorgabe allgemein verbindlicher
Kalkulationsgrundlagen, insbesondere den Versicherungen einheitliche
Vorgaben zur Sterbetafel aufzuerlegen?
Faktisch ist eine einheitliche Sterbetafel für die Rententarife der
Lebensversicherer bereits vorgeschrieben: Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit dem Rundschreiben R 9/2004 vom 29. September 2004
Mindeststandards für die Bilanzierung von Verpflichtungen aus den nach dem
31. Dezember 2004 abgeschlossenen Rentenversicherungen angeordnet. Dies
führt indirekt dazu, dass Rententarife seitdem im Allgemeinen mit der
Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert werden.
Eine weitere Normierung der Kalkulationsgrundlagen ist durch den
aufsichtsrechtlich vorgegebenen Höchstrechnungszins motiviert. Die seit dem 1. Januar
2012 angebotenen Lebensversicherungstarife sind daher in der Regel mit dem
Garantiezins 1,75 Prozent ausgestattet.
19. Wie bewertet die Bundesregierung, dass nach ihren eigenen Angaben (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7964, Frage 24) die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht Versicherer angewiesen habe, mit der
Sterbetafel DAV 2004R zu kalkulieren, laut der Studie von Hagen, Kornelia/
Kleinlein, Axel „Zehn Jahre Riester-Rente: Kein Grund zum Feiern“, in:
DIW Wochenbericht Nr. 47.2011, S. 8, aber die Versicherer mit
unterschiedlichen Sterbetafeln, die zum Teil zu unerreichbaren Lebenserwartungen
führen, kalkulieren?
Es ist zwar richtig, dass die Lebensversicherer in der Wahl der
Kalkulationsgrundlagen für ihre Tarife frei sind, solange die Prämien ausreichend bemessen
sind. Wie in der Antwort zu Frage 18 dargestellt, führt die Anordnung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Bilanzierung aber dazu, dass die
Lebensversicherer für die Tarifierung regelmäßig die Sterbetafel DAV 2004 R
verwenden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10889Die im zitierten Artikel auch betrachteten Tafeln des Statistischen Bundesamtes
sind für die Kalkulation von Versicherungstarifen nicht geeignet und werden
von den Lebensversicherern auch nicht benutzt. Ausführliche Erläuterungen
dazu finden sich u. a. in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/9243, S. 6.
Die von den Lebensversicherern verwendeten Sterbetafeln unterstellen aus
Vorsichtsgründen hohe Lebenserwartungen, die aber in jedem Fall erreichbar sind
und in der Realität auch hinreichend oft erreicht werden.
20. Welche Empfehlung zur Altersversorgung gibt die Bundesregierung
Verbraucherinnen und Verbrauchern, die mit einer unterbrochenen
Erwerbsbiografie rechnen?
21. Welche Empfehlung zur Altersversorgung gibt die Bundesregierung
Verbraucherinnen und Verbrauchern, die einer Teilzeitbeschäftigung
nachgehen?
22. Hält die Bundesregierung den Abschluss einer Riester-Rente für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weniger als 2 500 Euro brutto verdienen,
für sinnvoll?
23. Hält die Bundesregierung den Abschluss einer Riester-Rente für Personen,
die im Alter voraussichtlich Grundsicherung beziehen werden, für
sinnvoll?
24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Riester-Renten zu
100 Prozent mit der Grundsicherung im Alter verrechnet werden?
Die Fragen 20 bis 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der aus Gründen der Generationengerechtigkeit erforderliche Rückgang des
Sicherungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung führt dazu, dass der
Lebensstandard im Alter nur aufrechterhalten werden kann, wenn eine
zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgebaut wird. Dies gilt grundsätzlich und
insbesondere auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Verlauf einer
individuellen Erwerbskarriere im Vorfeld ebenso wenig bekannt ist, wie eine
mögliche künftige Bedürftigkeit im Alter.
Bei der steuerfinanzierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
handelt es sich um eine bedarfs- und bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung.
Der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe macht die Gewährung von
Leistungen der Grundsicherung davon abhängig, dass die Möglichkeiten der
Selbsthilfe ausgeschöpft sind. Selbsthilfemöglichkeiten sind unter anderem auch der
Einsatz von eigenem Einkommen – im Alter also u. a. auch Leistungen aus der
Altersvorsorge.
In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Alterssicherung“ den
Vorschlag einer Zuschussrente vorgelegt, mit der gezielt Anreize zur ergänzenden
Altersvorsorge bei Geringverdienern gesetzt werden. Der Vorschlag wird derzeit
in der Bundesregierung abgestimmt.
Drucksache 17/10889 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. In welcher Weise hat die Bundesregierung den Beschluss der
Verbraucherministerkonferenz vom September 2011für verbraucherfreundliche Regeln
bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge umgesetzt?
Der Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz, Verbesserungen bei der
staatlich geförderten Altersvorsorge zu schaffen, insbesondere die Transparenz
und Vergleichbarkeit der Produkte durch die Einführung eines
Produktinformationsblatts zu erhöhen, wird im Rahmen der aktuellen Diskussion über eine
weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen der staatlich geförderten
zusätzlichen Altersvorsorge berücksichtigt. Die Diskussion innerhalb der
Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen ist noch nicht abgeschlossen.
26. Warum wartet die Bundesregierung mit der Einführung eines
Produktinformationsblattes für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge, die
die Transparenz und Vergleichbarkeit von staatlich geförderten privaten
Altersvorsorgeprodukten im Hinblick auf die Rendite, das Risiko und die
Kosten erhöhen würden?
Die Einführung und der mögliche Inhalt eines anbietergruppenübergreifenden
Produktinformationsblatts sind ebenfalls Teil der aktuellen Diskussion über eine
weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen der staatlich geförderten
zusätzlichen Altersvorsorge. Die Diskussion ist noch nicht abgeschlossen.
27. Welches Bundesministerium ist federführend für die Erarbeitung eines
Produktinformationsblattes für Altersvorsorgeverträge zuständig?
28. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung welche Arten von
Anbieterfehlverhalten im Zusammenhang mit den neuen
Produktinformationsblättern für zertifizierte Altersvorsorgeprodukte zu sanktionieren (vgl.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Presseinformation vom 7. August
2012 zu dem geplanten Rentenpaket, S. 19)?
29. Wie soll ein besonderes Rücktrittsrecht für Riester-Sparer bei
Fehlinformation konkret ausgestaltet werden (vgl. Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, Presseinformation vom 7. August 2012 zu dem geplanten
Rentenpaket, S. 19)?
30. Wie sollen Riester-Produkte nach Ansicht der Bundesregierung künftig
besser kontrolliert werden (vgl. Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, Presseinformation vom 7. August 2012 zu dem geplanten Rentenpaket,
S. 19), und sollte dafür der „Schutz der Kunden“ ausdrücklich in § 4
Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes als Schutzgut aufgenommen
werden?
31. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der sehr
deutlichen Mehrheit der befragten Experten von Banken und Versicherungen,
die Transparenz als „langfristig für absatzfördernd“ und standardisierte
Produktinformationsblätter als „hilfreich für den Kunden“ ansehen (siehe
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (2010): Transparenz
von privaten Riester und Basisrentenprodukten, Abschlussbericht zu
Projekt Nr. 7/09)?
Die Fragen 27 bis 31 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1088932. Welches Ergebnis hat die von der Verbraucherministerkonferenz geforderte
Prüfung eines Basisprodukts in Form eines Vorsorgekontos für die staatlich
geförderte private Altersvorsorge?
Gegen die Einführung eines sogenannten Basisprodukts für die staatlich
geförderte Altersvorsorge in Form eines Vorsorgekontos, das bei einer staatlichen
Stelle geführt werden soll, bestehen erhebliche rechtliche und auch inhaltliche
Bedenken. Es ist zweifelhaft, ob der Bund die Gesetzgebungskompetenz für die
Einführung eines solchen staatlichen nicht obligatorischen kapitalgedeckten
Altersvorsorgekontos hat. Abgesehen von der Ausgestaltung im Detail wäre die
Zulässigkeit eines solchen staatlichen Produkts, das in Konkurrenz zu privaten
Altersvorsorgeangeboten treten würde, auch insbesondere im Hinblick auf das
europäische Wettbewerbsrecht sehr fraglich. Außerdem könnte eine solches
Basisprodukt zwar unter Kostengesichtspunkten grundsätzlich günstiger für die
Bürgerinnen und Bürger sein. Wie in der Antwort zu Frage 9 dargelegt, lassen
die Kosten allein aber kein abschließendes Urteil über die Gesamtqualität eines
Anlageprodukts zu. Dazu gehört auch eine Beurteilung der Ertragschancen und
Risiken des Produkts.
Entscheidend ist allerdings, dass es einen funktionierenden Markt für staatlich
geförderte private Altersvorsorgeprodukte gibt. Das setzt voraus, dass die
Bürgerinnen und Bürger die Produkte verstehen und sie vergleichen können.
Zurzeit wird innerhalb der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen
diskutiert, wie die Rahmenbedingungen der geförderten Altersvorsorge weiter
verbessert werden können. Teil dieser Diskussion ist auch die Einführung eines
anbietergruppenübergreifenden Produktinformationsblatts für die geförderte
Altersvorsorge, um hierdurch die Transparenz und Vergleichbarkeit von
Altersvorsorgeprodukten zu erhöhen.
33. Beabsichtigt die Bundesregierung, noch in diesem Jahr ein Gesetz zur
Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Riester-Renten einzubringen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]