Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen
der Abgeordneten Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bestimmte Typen von Masten für Mittelspannungsleitungen stellen für Großvögel (Greifvögel, Eulen, Störche, Reiher usw.) eine erhebliche Gefahr dar, weil die Vögel durch ihre Größe und Flügelspannweite einen Kurz- oder Erdschluss zwischen stromführenden Teilen bzw. zwischen diesen und dem geerdeten Mast herstellen können. Für manche Vogelarten (z. B. Weißstorch, Uhu) stellt der Stromschlag die Haupttodesursache dar; nicht selten sind Jungvögel betroffen, wodurch der Bruterfolg beeinträchtigt wird (vgl. Bundestagsdrucksache 14/6378, S. 57).
Bis Ende dieses Jahres müssen gemäß § 41 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bestehende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsfreileitungen mit hoher Gefährdung für Vögel so umgerüstet werden, dass die Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. Diese Umrüstung ist technisch zumeist ohne großen zusätzlichen Aufwand bei routinemäßigen Wartungsarbeiten möglich. Die entsprechende Regelung in § 41 BNatSchG wurde im Jahr 2002 eingeführt, so dass den Netzbetreibern zehn Jahre Zeit für deren Umsetzung blieb. Neu zu errichtende Masten müssen seit 2002 von vornherein so ausgeführt sein, dass sie vogelsicher sind. Seit 2010 gilt diese Regelung auch für vogelgefährdende Eisenbahnoberleitungen (§ 41 Satz 3 BNatSchG).
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14. Dezember 2010 (Bundestagsdrucksache 17/4267) musste die Bundesregierung eingestehen, dass sie über keinerlei Informationen über den Stand der Umrüstung vogelgefährdender Masten verfügt. Zuständig für die Überwachung der Umsetzung der gesetzlichen Pflicht zur Umrüstung sind die Länder. Die Umrüstung selbst ist Aufgabe der jeweiligen Netzbetreiber. Im Juni 2012 hat der Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) eine vom ihm durchgeführte Umfrage unter den Ländern veröffentlicht, die darstellt, dass in der Mehrzahl der Länder wenige Monate vor Ablauf der Frist nach § 41 BNatSchG noch längst nicht alle gefährlichen Masten umgerüstet sind. Allerdings ist die Datenlage zum Teil unvollständig, weil Landesregierungen nicht geantwortet haben oder trotz ihrer Zuständigkeit selbst nicht über die nötigen Informationen verfügen. Insgesamt scheint die Umsetzung in den Ländern sehr unterschiedlich vonstattenzugehen. Nach Einschätzung des NABU ist lediglich Nordrhein-Westfalen als einziges Flächenland einigermaßen nahe am Ziel: Hier sind immerhin 52 000 von 63 000 ehemals gefährlichen Masten inzwischen umgerüstet. Hessen und Bayern dagegen beschränken sich laut NABU bei den Umrüstungen nur auf Vogelschutzgebiete und das Vorkommen bestimmter gefährdeter Großvogelarten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Liegen der Bundesregierung inzwischen gegenüber ihrem Informationsstand vom Dezember 2010 (vgl. Antwort zu Frage 1a der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/4267) repräsentative Daten über Stromschlagopfer an Mittelspannungsleitungen vor oder sind ihr zumindest Daten aus Stichprobenflächen oder einzelnen Regionen bekannt, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese?
Liegen der Bundesregierung inzwischen bundesweite Daten zu regionalen Konzentrationen von Vogelverlusten an Mittelspannungsleitungen vor (vgl. Antwort zu Frage 1b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4267), und wenn ja, welche Erkenntnisse lassen sich aus diesen ableiten?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass sich infolge der Umrüstungen an Mittelspannungsleitungen die Bestandssituation der durch Elektrokution gefährdeten Arten verbessert hat, und wenn ja, welche?
Wie viele Mittelspannungsmasten waren nach Kenntnis der Bundesregierung 2002 als vogelgefährlich einzustufen, und wie viele sind es aktuell (wenn möglich bitte nach Ländern auflisten)?
a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Stand der Umrüstung der Mittelspannungsmasten in den Ländern vor?
b) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um sich über die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung des § 41 BNatSchG zu informieren?
Welche Möglichkeiten stehen der Bundesregierung zur Verfügung, wenn ihr bekannt wird, dass die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung des § 41 BNatSchG in bestimmten Ländern nicht vollständig zum Ende des Jahres 2012 erfolgt ist? Welche Maßnahmen hat sie ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um eine zügige Umsetzung der Verpflichtung zu unterstützen?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass Umrüstungsmaßnahmen entgegen der Anwendungsregel des Verbandes der Elektrotechnik e. V. (VDE) (VDE-AR-N 4210-11) durchgeführt werden? Wenn ja, welche Schritte unternimmt sie, um eine sachgemäße Umrüstung zu erreichen?
Sieht die Bundesregierung das Umsetzungsgebot des § 41 BNatSchG als hinreichend erfüllt an, wenn – wie offensichtlich in Bayern und Hessen praktiziert – die Umrüstung der Mittelspannungsmasten nur beschränkt auf Vogelschutzgebiete und auf die Umgebung des Vorkommens bestimmter Großvogelarten erfolgt? Wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung?
Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um eine möglichst bundeseinheitliche Umsetzung des § 41 BNatSchG durch die Verwaltungsbehörden der Länder zu unterstützen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass nach 2002 noch neue Mittelspannungsmasten errichtet wurden, die nicht vogelsicher waren, und kann sie ebenfalls ausschließen, dass nach 2010 noch neue Eisenbahnoberleitungen errichtet wurden, die nicht vogelsicher waren? Wenn nein, was hat sie in diesen ihr bekannt gewordenen Fällen unternommen?