Förderung von Sozialunternehmen
der Abgeordneten Ulrich Schneider, Britta Haßelmann, Beate Walter-Rosenheimer, Kerstin Andreae, Dr. Tobias Lindner, Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Sozialunternehmen nehmen in Deutschland nicht nur an Zahl zu, sondern finden bei zivilgesellschaftlichen Akteuren, Wissenschaft, Medien und Politik verstärkte Aufmerksamkeit. Aktuell hat die Stiftung Mercator GmbH, Initiator des Mercator Forscherverbundes „Innovatives Soziales Handeln – Social Entrepreneurship“, eine erste umfassende Studie zu Anwendbarkeit, Nutzen, Grenzen und Wirkungen von Sozialunternehmen in Deutschland veröffentlicht. Während Premierminister David Cameron in Großbritannien die „Big Society“ ausruft, ist unklar, welche Rolle Sozialunternehmen im deutschen Sozialstaatssystem spielen sollen. Sozialunternehmen werden häufig als die besseren und innovativeren Problemlöser gehandelt. Schon immer haben innovative Elemente zu ständigen Veränderungen unserer zivilgesellschaftlichen Organisationslandschaft beigetragen. Gerade die Mischung unterschiedlicher Organisationsformen macht die Qualität der Förderung bürgerschaftlichen Engagements aus.
Die Bundesregierung kündigte in ihrer Nationalen Engagementstrategie 2010 an, die Rahmenbedingungen für Sozialunternehmen zu verbessern. Seitdem hat die Bundesregierung ein Multistakeholder-Gespräch geführt sowie ein Förderprogramm der KfW Bankengruppe für Sozialunternehmen aufgelegt. In Referenznahme auf unsere Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/8212) fragen wir die Bundesregierung nach der weitergehenden Förderstrategie und Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie definiert die Bundesregierung „Sozialunternehmen“?
Wie viele „Sozialunternehmen“ zählt die Bundesregierung in Deutschland?
Wie viele „Sozialunternehmen“ haben das Ende 2011 aufgelegte Förderprogramm der KfW Bankengruppe für „Sozialunternehmen“ bisher in Anspruch genommen?
Welche Gesellschaftsform haben die geförderten „Sozialunternehmen“?
Wie viele geförderte „Sozialunternehmen“ haben weniger als 5, zwischen 5 und 10, zwischen 10 und 30, zwischen 30 und 50, zwischen 50 und 100 und mehr als 100 Beschäftigte?
Mit welcher Summe werden diese jeweils gefördert?
Gibt es Kriterien, wie minimale/maximale Mitarbeiteranzahl oder minimaler/maximaler Umsatz?
Wie viele Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt?
Wann endet das Förderprogramm der KfW Bankengruppe für „Sozialunternehmen“?
Welche Kreditsummen umfasst das Programm insgesamt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Gibt es eine Obergrenze der Anzahl der durch das Programm der KfW Bankengruppe geförderten „Sozialunternehmen“?
Beim Förderprogramm „Sozialunternehmen“ ist die maximale Kreditsumme bei 200 000 Euro festgelegt, in welchem Zeitrahmen müssen die Kreditnehmer diese Summe an die KfW Bankengruppe zurückzahlen?
Die Bundesregierung gab in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8212 an, dass das im vergangenen Herbst stattfindende Multistakeholder-Gespräch 30 271 Euro kostete, aus welchem Haushaltsitel wurde dies verbucht (bitte genaue Titelangabe)?
Sind die Pläne der Bundesregierung, im Anschluss an das Multistakeholder-Gespräch im Herbst 2012 eine Multistakeholder-Konferenz zur Förderung von sozialen Innovationen und „Sozialunternehmen“ abzuhalten, noch aktuell, und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Konferenz?
Wenn ja, wann genau findet die Konferenz statt?
Wenn ja, welche Akteure sind dazu eingeladen?
Wer trägt die Kosten der Multistakeholder-Konferenz zur Förderung von sozialen Innovationen und „Sozialunternehmen“, zu welchen Teilen (bitte titelscharf ausweisen)?
Werden Teile aus Sponsorengeldern finanziert?
Wenn ja, wer sponsert, und wie viel?
Wann, wie oft, und mit welchen Wohlfahrtsorganisationen oder Interessenverbänden hat die Bundesregierung sich bisher zum Thema Förderung von „Sozialunternehmen“ ausgetauscht?
Welche Projekte der Bundesregierung werden von „Sozialunternehmen“ ausgeführt?
Wie unterstützt die Bundesregierung die genannten Projekte (mit welchen Summen aus welchen Haushaltstiteln)?
Welche Rolle nehmen aus Sicht der Bundesregierung „Sozialunternehmen“ in der Drei-Sektoren-Logik – Staat, Wirtschaft, Zivilgesellschaft – wahr?
Plant die Bundesregierung Änderungen am Beschaffungsrecht, das bisher Unternehmen aus dem Sektor der sozialen solidarischen Ökonomie benachteiligt?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung unterstützende Maßnahmen, für „Sozialunternehmen“, die keine Möglichkeit haben, das Programm der KfW Bankengruppe zu nutzen, weil sie nicht im herkömmlichen Sinne „kreditwürdig“ sind, beispielsweise weil sie über kein Eigenkapital verfügen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Welches über das genannte Förderprogramm der KfW Bankengruppe hinausgehende Konzept verfolgt die Bundesregierung zur Förderung von „Sozialunternehmen“?