[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10982
17. Wahlperiode 16. 10. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Harald Terpe,
Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 17/10741 –
Mögliche Einflussnahme auf FDP-geführte Bundesministerien durch
Parteispenden
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut einem ARD-Bericht vom 10. September 2012 soll die FDP verdeckte
Spenden aus dem Umfeld des Herstellers für Glücksspielautomaten, P. G.
(Vorstandssprecher der Gauselmann Gruppe und Vorstandsvorsitzender des Verbands der
Deutschen Automatenindustrie e. V. – VDAI), erhalten haben. Demnach soll ein
Berater des Spielautomatenunternehmens GAUSELMANN AG, der auch
Finanzvorstand der Gauselmann Stiftung ist, insgesamt 2,5 Mio. Euro in FDP-
Tochterunternehmen investiert haben, wovon zumindest ein Teil des Geldes an
die Partei geflossen sein soll. Nachdem der Berater Anteile an der damals FDP-
eigenen Druckerei altmann-druck GmbH übernommen und 1,1 Mio. Euro in das
Unternehmen investiert hatte, kaufte dieses sowohl das Firmengelände wie -
gebäude, die bis dahin im Besitz der FDP-Bundespartei waren. Der Kaufpreis
habe, so die Berichterstattung, weit höher gelegen, als Gelände und Gebäude
wert gewesen seien (Bericht von ARD-exclusiv vom 10. September 2012; vgl.
auch SPIEGEL ONLINE vom 9. September 2012). Derselbe Berater ist
ebenfalls Mitinhaber der Firma Pro Logo GmbH, die für die FDP in
Sponsoringfragen tätig ist (Süddeutsche Zeitung vom 10. März 2011). Der frühere FDP-
Schatzmeister Dr. Hermann Otto Solms war zudem früher Geschäftspartner der
Firma GAUSELMANN AG (ebd.). Derzeit plant das FDP-geführte
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eine Novelle der
Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
(Spielverordnung – SpielV), die die Rahmenbedingungen für Geldspielgeräte, wie sie von
der GAUSELMANN AG hergestellt werden, reformieren soll. Eine vom
Bundesministerium in Auftrag gegebene Studie hatte im Vorhinein ein erhebliches
Suchtpotential dieser Automaten festgestellt; Spielsuchtexperten führen dies
auf die unscharfen Vorgaben in der Spielverordnung zurück. Darüber hinaus
wird seit Jahren Kritik aufgrund gutachterlicher Erkenntnisse an der
Manipulationsfähigkeit von Spielautomaten geäußert, die in aktuelle
Gesetzgebungsverfahren eingeflossen ist (vgl. Bundesratsdrucksache 459/1/12). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
12. Oktober 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10982 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Plant die Bundesregierung, die Spielverordnung noch in dieser
Legislaturperiode zu novellieren?
Ja.
2. Wann soll die Reform der Spielverordnung im Kabinett behandelt und wann
an den Bundesrat weitergeleitet werden?
Die Spielverordnung bedarf keiner Behandlung im Kabinett. Die
Bundesregierung wird die weitere Abstimmung zügig durchführen und nach
Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission das
Bundesratsverfahren einleiten.
3. Welche Beratungsverfahren haben bezüglich der Novellierung der
Spielverordnung stattgefunden, und welche sind bis zum Abschluss der
Novellierung noch geplant?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat entsprechend der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien den Entwurf mit den
zu beteiligenden Ressorts abgestimmt und die Länder sowie die betroffenen
Verbände angehört. Sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe eingearbeitet
sind (siehe Antwort zu Frage 10), ist der Entwurf erneut abzustimmen.
4. Wann fanden vonseiten des BMWi hierzu Vorgespräche statt, und welche
Interessenvertreterinnen und -vertreter oder sonstige Experten wurden
eingeladen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat folgende
Verbände und Experten zu einer Anhörung am 29. Februar 2012 eingeladen:
● Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V.,
● Bundesverband Automatenunternehmer e. V.,
● Deutscher Automaten-Großhandels-Verband e. V.,
● Forum für Automatenunternehmer in Europa e. V.,
● Unabhängiger Automatenaufsteller Verband Deutschland e. V.,
● Deutscher Hotel- und Gaststättenverband,
● Deutscher Industrie- und Handelskammertag,
● Bundesverband der Sachverständigen für die Überprüfung von
Geldspielgeräten,
● Deutscher Städtetag,
● Deutscher Buchmacherverband e. V.,
● Fachverband Glücksspielsucht,
● Arbeitskreis gegen Spielsucht,
● Prof. Dr. Gerhard Bühringer/Technische Universität Dresden,
● Prof. Dr. Iver Hand/Medizinisch-Verhaltenstherapeutisches Zentrum,
● Prof. Dr. Gerhard Meyer/Universität Bremen,
● Prof. Dr. Christian Haasen/Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung
der Universität Hamburg,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10982● Prof. Dr. Andreas Heinz/Arbeitsgruppe Spielsucht der Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapie,
● Autobahn Tank & Rast GmbH.
5. Liegen dem BMWi Stellungnahmen vor, und wenn ja, von wem?
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie liegen von
folgenden Verbänden und Experten Stellungnahmen vor:
● Deutsche Automatenwirtschaft,
● Fachbeirat Glücksspielsucht,
● Bundesverband für die Überprüfung von Geldspielgeräten e. V.,
● Deutscher Industrie- und Handelskammertag,
● Deutscher Städtetag,
● Prof. Dr. Gerhard Meyer/Universität Bremen,
● Deutscher Hotel- und Gaststättenverband,
● Unabhängiger Automatenaufsteller Verband Deutschland,
● Prof. Dr. Gerhard Bühringer/Technische Universität Dresden.
6. In welcher Form haben Verbände und Vertreter der Automatenindustrie an
der Erarbeitung der Vorschläge für die neue Spielverordnung mitgewirkt,
und welche Regelungsvorschläge wurden auf ihre Stellungnahme hin
modifiziert?
Die Verbände der Automatenindustrie wurden wie die anderen betroffenen
Verbände im Rahmen der Anhörung zum Entwurf der Sechsten Verordnung
zur Änderung der Spielverordnung beteiligt (siehe Antwort zu Frage 4).
Vorschläge der Automatenindustrie für weniger restriktive Regelungen wurden
nicht aufgegriffen.
7. Unterstützt das BMWi den Vorschlag, die Prüfung der Physikalisch-
Technischen Bundesanstalt (PTB) auf Auslese- und Zusatzgeräte von
Spielautomaten auszudehnen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Ausdehnung der Zulassungspflicht auf Auslese- und andere Zusatzgeräte
ist nach Ansicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
nicht zielführend. Das Grundproblem, dass steuerliche Daten manipuliert
werden können, nachdem sie ausgelesen worden sind, kann auf diesem Wege
nicht beseitigt werden. Anzusetzen ist vielmehr bei der Sicherung der von
dem Spielgerät erzeugten Daten. Hierzu wurde in einer Arbeitsgruppe eine
Lösung erarbeitet, siehe dazu Antwort zu Frage 10.
8. Unterstützt das BMWi den Vorschlag, die bisher vom Hersteller
zuzusichernden Kriterien von Spielautomaten nach § 12 Absatz 2 SpielV
künftig ebenso der PTB-Prüfung zu unterziehen wie die Kriterien nach § 13
Absatz 1 SpielV?
Wenn nein, warum nicht?
Drucksache 17/10982 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Anforderungen in § 12 Absatz 2 der Spielverordnung (SpielV) sind
nachträglich auf Grund der Komplexität moderner Spielgeräte nicht vollständig
prüfbar. Ihre Einhaltung kann aber im Entwicklungsprozess beim Hersteller
beachtet werden. Die Regelung in § 12 Absatz 2 Buchstabe d SpielV soll
deshalb künftig ersetzt werden durch eine entsprechende Prüfung im
Zulassungsverfahren (siehe Antwort zu Frage 10).
9. Sollte nach Ansicht des BMWi die Möglichkeit der Manipulation von
Spielgeräten zu Geldwäschezwecken ebenfalls in die Zulassungskriterien
für Spielgeräte aufgenommen werden?
Wenn nein, warum nicht?
Ja. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
sollte die Möglichkeit des Manipulationsschutzes von Spielgeräten zu
Geldwäschezwecken in die Zulassungskriterien für Geldspielgeräte aufgenommen
werden.
10. Welche Ergebnisse hat die zum Komplex Manipulationsmöglichkeiten
von Spielautomaten eingerichtete Arbeitsgruppe der obersten
Finanzbehörden inzwischen hervorgebracht, und wie sollen diese bei der
Novellierung der Spielverordnung oder in anderen Rechtssetzungsverfahren
umgesetzt werden?
In welcher Weise wurden Unternehmen direkt oder über Verbände in die
Arbeit der Arbeitsgruppe einbezogen?
Die Arbeitsgruppe bestand aus Vertretern des Bundesministeriums der
Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und Vertretern der obersten
Finanzbehörden der Länder; Unternehmen oder Verbände wurden nicht einbezogen.
Im Ergebnis wurde vereinbart, dass Bauartzulassungen von Spielgeräten
künftig von der PTB nur erteilt werden, wenn sämtliche von der
Kontrolleinrichtung in Spielgeräten erfassten Daten dauerhaft so erfasst werden, dass sie
jederzeit elektronisch verfügbar, lesbar und auswertbar sind. Die
Datenaufzeichnung soll vollständig sein sowie dem datenerzeugenden Gerät
zugeordnet werden können. Nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. Damit
sind künftig steuerliche Dokumentationen lückenlos überprüfbar, so dass
Anhaltspunkten für Steuerhinterziehung wirksam nachgegangen werden kann.
Im Rahmen der Geldwäscheprävention kann auf diese Weise zielgerichtet und
wirksam nachvollzogen werden, wenn Gelder aus rechtswidrigen Taten als
Einnahmen aus dem Spielbetrieb deklariert werden. Die Einhaltung dieser
Anforderungen wird von der PTB im Zulassungsverfahren geprüft.
Zusätzlich sollen die Finanzbehörden die Möglichkeit des Zugriffs auf
weitere Daten erhalten, die sie aus steuerlichen Gründen für erforderlich halten.
Dafür ist voraussichtlich ein gesonderter Zugang (Schnittstelle) am Spielgerät
erforderlich. Die Prüfung der korrekten Zusammenstellung dieser rein
steuerrechtlichen Daten ist nicht Gegenstand des Zulassungsverfahrens der PTB,
wohl aber die Widerspruchsfreiheit zu den spielrechtlichen Anforderungen.
Die zur Umsetzung dieser Ergebnisse notwendigen Regelungen werden
derzeit erarbeitet. Die Umstellung erfordert insbesondere Anpassungen der
technischen Richtlinie der PTB, eine Abstimmung mit der Industrie zu den neuen
Schnittstellenstandards und der Auslesetechnik sowie angemessene
Übergangsfristen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10982Unabhängig von den in der Arbeitsgruppe erörterten Fragestellungen plant die
Bundesregierung im Rahmen der Novellierung der Spielverordnung eine
weitere Maßnahme zur Verbesserung der Manipulationsfestigkeit: Der Hersteller
soll künftig verpflichtet werden, mit dem Zulassungsantrag ein Gutachten
einer vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik anerkannten
oder gleichwertigen Prüfstelle über die Manipulationssicherheit des Geräts
vorzulegen.
11. Welche Position hat die Bundesregierung bezüglich der Aussage des
Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie, Ernst Burgbacher, nach der das BMWi die Ergebnisse der
Evaluierung der Spielverordnung „in enger Abstimmung mit der
Unterhaltungsautomatenbranche prüfen – und sich daraus möglicherweise ergebende
Forderungen umsetzen werde“ (vgl.
www.baberlin.de/nachricht.html?&tx_
ttnews[tt_news]=974&tx_ttnews[back-Pid]=5&cHash=05aa21bc1a,
abgerufen am 4. Mai 2010)?
Was ist unter dieser „engen Abstimmung“ zu verstehen, und welche
„Forderungen“ sollen nach dem Willen des BMWi umgesetzt werden?
Die Bundesregierung hat zu dieser Frage bereits Folgendes ausgeführt (vgl.
Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/2037 vom 10. Juni 2010): „Auf der
Grundlage der Ergebnisse der Studie solle über das Ob und Wie einer
Weiterentwicklung der Spielverordnung entschieden werden. Soweit Änderungen
der Spielverordnung vorgenommen werden sollten, würden im üblichen
Verfahren auch die von den Änderungen betroffenen Verbände der
Unterhaltungsautomatenbranche angehört.“ Zur Verbandsanhörung siehe Antwort zu
Frage 4.
12. Sind an der Neugestaltung der Spielverordnung externe Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter oder Kanzleien beteiligt, und wenn ja, welche?
Nein.
13. Weshalb plant die Bundesregierung, die Forderung der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, Geldspielautomaten in
Kneipen vollständig abzubauen, nicht umzusetzen?
Die Bundesregierung plant in Abstimmung mit der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung eine deutliche Reduzierung der in Gaststätten zulässigen
Geldspielgeräte, vor allem damit die unzulässige Bespielung durch
Jugendliche besser verhindert werden kann.
14. Weshalb plant die Bundesregierung, die Kontrollen von Spielautomaten
vor Ort durch unabhängige Sachverständige abzuschaffen?
Die Bundesregierung wird die regelmäßigen Kontrollen von Geldspielgeräten
durch anerkannte Prüfer beibehalten.
15. a) Warum hat das BMWi im Jahr 2007 per Weisung nur eine Grenze für
das eigentlich illegale sogenannte Punktspiel festgelegt?
Drucksache 17/10982 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas so genannte Punktespiel ist nicht illegal, sondern Bestandteil der nicht
weiter regulierten Spielgestaltung. Das Punktespiel beeinflusst die durch § 13
SpielV vorgegebenen Eckpunkte für die Spielabläufe, insbesondere die
Höchstgrenzen für den Einsatz, den Verlust und Gewinn des Spielers je
Stunde nicht. Die Festlegung einer Grenze von 1 000 Euro für die
„Gewinnanmutung“ erfolgte vor dem Hintergrund, dass in der Praxis bei sehr hohen
„Gewinnanmutungen“ die illegale manuelle Auszahlung von Gewinnen zu
befürchten war, die höher als die zulässigen 500 Euro je Stunde lagen.
b) Warum lehnt die Bundesregierung weiterhin ein Verbot des
sogenannten Punktspiels als „nicht sinnvoll“ ab und erklärt, dass durch die oben
genannte Weisung ein „Vertrauenstatbestand“ gegenüber der Branche
geschaffen wurde?
Das Punktespiel kann – wie die Vergangenheit gezeigt hat – durch
Sonderspielsysteme, Risikoleitern, Fast-Gewinn-Spiele und ähnliche anreizsteigernde
Spielabläufe ersetzt werden. Die Bundesregierung setzt daher zur Vermeidung
von unangemessen hohen Verlusten für den Spieler im Sinne des § 33e
Absatz 1 der Gewerbeordnung weiterhin auf die Begrenzung des Geldflusses
durch die Automaten, der zu einem durchschnittlichen Verlust des Spielers von
rund 12 Euro je Spielstunde geführt hat.
16. Warum wurden der Automatenbranche im Entwurf der Novelle relativ
großzügige Übergangsfristen gewährt, die sich an der Amortisierung der
Geräte orientieren, und welche Auswirkung werden diese Fristen auf eine
wirksame Bekämpfung der von Geldspielgeräten ausgehenden
Suchtgefahren haben?
Aus verfassungsrechtlichen Gründen müssen für bereits erteilte
Bauartzulassungen und in Betrieb befindliche Geldspielgeräte angemessene
Übergangsfristen eingeräumt werden. Ansonsten wären Entschädigungsansprüche für die
nach altem Recht zulässig aufgestellten Geräte zu befürchten.
17. Seit wann ist dem BMWi bekannt, dass der
Glückspielautomatenunternehmer P. G. Anteile einer FDP-eigenen Druckerei übernommen hat?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
18. Welche Kontakte des Bundesministers, der Parlamentarischen
Staatssekretäre oder von Mitarbeitern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG),
des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), des BMWi und der ihm
unterstehenden PTB gab es seit dem 28. Oktober 2009 zu P. G., einem seiner
Unternehmen oder dem VDAI (Termine, Briefe, Telefonate, E-
Mailverkehr)?
Alle Mitglieder der Bundesregierung treffen regelmäßig im Rahmen ihrer
öffentlichen Termine auf eine Vielzahl von Personen. Solche Kontakte werden
nicht im Einzelnen registriert. Auch die Arbeitsebene ist regelmäßig mit
Vertretern aus Verbänden, Fachkreisen oder Unternehmen im Kontakt; im
Gesetzgebungsverfahren ist die Beteiligung von Verbänden überdies zwingend
vorgeschrieben (siehe § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien – GGO).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/109821. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Leitungsebene
Die Bundesminister Rainer Brüderle und Dr. Philipp Rösler sowie die
Staatssekretäre und Parlamentarischen Staatssekretäre Peter Hintze und Hans-
Joachim Otto hatten außerhalb gesellschaftlicher Anlässe keine gezielten
Kontakte zu Paul Gauselmann, einem seiner Unternehmen oder dem Verband
der Automatenindustrie (VDAI).
Der Parlamentarische Staatssekretär Ernst Burgbacher hat am 19. Januar 2010
die Eröffnungsrede anlässlich der Internationalen Fachmesse Unterhaltungs-
und Warenautomaten (IMA) gehalten und in Begleitung der Arbeitsebene
einen Messerundgang durchgeführt. Zudem hat er am 3. März 2010 am „Treff
in der Brauerei“ der Deutschen Automatenindustrie und am 9. Juni 2012 am
Sommerfest der Automatenwirtschaft teilgenommen.
Arbeitsebene
Auf Arbeitsebene bestanden auf Grund der Federführung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für das gewerbliche Spielrecht
zahlreiche Kontakte, insbesondere zum Verband der Deutschen Automatenindustrie
(VDAI), die im Einzelnen nicht registriert wurden. Der für die
Spielverordnung zuständige Unterabteilungsleiter hat unter anderem (nach Recherchen
im Kalender seines Vorzimmers) folgende Fachgespräche mit den Verbänden
geführt: am 29. Oktober 2009 zur Spielverordnung u. a. auch mit dem VDAI;
am 12. Juli 2011 mit Verbänden zur Selbstverpflichtung der
Automatenhersteller, u. a. VDAI; am 30. Januar 2012 mit dem VDAI und Herrn Prof. Dr.
Dieter Richter, dem Leiter des Fachbereichs „Metrologische
Informationstechnik der PTB“ und am 29. Februar 2012 ein weiteres Verbändegespräch
zur Spielverordnung im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(u. a. mit dem VDAI). Ferner hat er mit Paul Gauselmann gesprochen (am
18. März 2010, 27. Oktober 2010, 16. März 2011 und 24. Mai 2012). Zudem
hat er mit dem Geschäftsführer des Verbands der Deutschen
Automatenindustrie, Dr. Jürgen Bornecke, Termine wahrgenommen (insbesondere am
2. Juni 2010 und 21. Oktober 2010) und am 8. Juni 2011 an der
Jahreshauptversammlung des VDAI teilgenommen. Am 5. Juli 2011 hat er im
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein gemeinsames Gespräch mit
Paul Gauselmann und Dr. Jürgen Bornecke geführt. Darüber hinaus hat er am
8. Juni 2010 die Verbände (auch den VDAI) angeschrieben und am 14.
Dezember 2010 sowie am 10. August 2011 Paul Gauselmann.
2. Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB)
Bei der PTB gab es auf der Arbeitsebene wegen der Zuständigkeit für die
Bauartzulassung von Geldspielgeräten zahlreiche Kontakte insbesondere zur
Klärung spezieller oder Querschnittsaufgaben; auch diese wurden nicht im
Einzelnen registriert (die PTB hatte allein aus den Unternehmen von Paul
Gauselmann in dem abgefragten Zeitraum rund 180 Zulassungsanträge zu
bearbeiten). Für die Leitungsebene der PTB konnten im dem fraglichen
Zeitraum keine Kontakte ermittelt werden.
3. Bundesministerium für Gesundheit
Leitungsebene
Die Bundesminister Dr. Philipp Rösler und Daniel Bahr sowie die
Staatssekretäre und Parlamentarischen Staatssekretäre hatten keine gezielten
Kontakte zu Paul Gauselmann, einem seiner Unternehmen oder dem Verband der
Automatenindustrie (VDAI).
Drucksache 17/10982 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckmans hat von
Amts wegen diverse Termine mit der deutschen Automatenwirtschaft
wahrgenommen, so am 27. Oktober 2010 (Gespräch mit Paul Gauselmann und
Vertretern des Forums für Automatenunternehmer in Europa e. V. in der
Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten), am 18. November 2010 (Ortsbegehung
in einer Merkur-Spielothek mit Vertretern des VDAI), am 11. April 2011
(Gespräch mit Vertretern des VDAI in der Geschäftstelle der
Drogenbeauftragten) und am 28. März 2012 (Gespräch mit Vertretern des VDAI in
der Geschäftstelle der Drogenbeauftragten). Gemeinsam mit der zuständigen
Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach, führte sie am 24. September
2012 im Bundesministerium für Gesundheit ein Gespräch mit Vertretern der
Schmidt-Gruppe und Löwen-Entertainment zum Thema Suchtprävention.
Außerdem hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung folgende
Schreiben erhalten: Am 29. Juli 2011 ein Schreiben des Arbeitsausschusses
Münzautomaten, am 10. April 2012 ein Schreiben der Gauselmann AG zur
„unfairen Kommunikation über das Suchtrisiko des gewerblichen Automatenspiels“
und am 5. Juni 2012 ein Schreiben der Deutschen Automatenwirtschaft zur
Bewertung des gewerblichen Automatenspiels.
4. Bundesministerium der Justiz
Für das Bundesministerium der Justiz konnten keine Kontakte ermittelt
werden.
19. An welchen Unternehmen ist die Friedrich-Naumann-Stiftung für die
Freiheit, nach Kenntnis der Bundesregierung, alleiniger Eigentümer oder
beteiligt?
Welche Firmen und mit welchem Anteil?
Der Bundesregierung ist die Beteiligung der Friedrich-Naumann-Stiftung für
die Freiheit an der Comdok Gesellschaft für computergesteuerte
Materialwirtschaft, Organisation und Kommunikation mit beschränkter Haftung (Comdok
GmbH) in Höhe von 95 Prozent der Gesellschaftsanteile bekannt.
20. Erhält die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit zusätzliche Gelder
von der Bundesregierung/Bundesministerien/Ämtern durch Werbung,
Sponsoring, Aufträge u. a.?
Wenn ja, von welchen Bundesministerien, wofür und für wie viel in den
letzten fünf Jahren?
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit erhält wie alle politischen
Stiftungen Zuwendungen nach den Beschlüssen des Deutschen Bundestages.
Das Auswärtige Amt und das Bundespresseamt beziehen im Rahmen ihrer
zentralen Zeitschriftenbeschaffung auch das Vierteljahresheft „Liberal“ für
Politik und Kultur der Friedrich-Naumann-Stiftung.
Zusätzliche Gelder werden nicht gewährt.
21. Haben die Bundesregierung/Bundesministerien/Regierungsstellen oder
oberste Bundesbehörden der FDP oder ihren parlamentarischen
Fraktionen unmittelbar Geld zukommen lassen, z. B. durch die Schaltung von
Werbung in parteieigenen Publikationen, Anmietung von Ständen bei
Parteitagen, Sponsoring usw. (bitte Vorgänge einzeln aufführen)?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10982Die Bundesministerien und das Bundespresseamt haben auch in dem Magazin
„elde“ Anzeigen geschaltet:
– das Bundespresseamt je eine Anzeige in den Jahren 2005, 2007 und 2009,
– das Bundesministerium der Finanzen eine Anzeige im Jahr 2005,
– das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit je
eine Anzeige in den Jahren 2006 und 2008,
– das Bundesministerium für Gesundheit eine Anzeige im Jahr 2008,
– das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung je eine Anzeige in den Jahren 2010 und 2011,
– das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz eine Anzeige im Jahr 2009,
– das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zwei Anzeigen im Jahr
2007 und je eine Anzeige in den Jahren 2008 und 2009,
– und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung je eine
Anzeige in den Jahren 2007 und 2012.
Auf den Bundesparteitagen der FDP sind weder das Bundespresseamt noch
Bundesministerien oder Regierungsstellen mit eigenen Ständen vertreten.
22. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Spenden, die den
Bundesministern und Staatssekretären des BMWi, des BMG und des BMJ
mittelbar durch die Unterstützung von ihnen geförderter Projekte oder auch
unmittelbar zugutekamen (bitte mit Auflistung der Spender, des Datums und
der Höhe der Spende seit Beginn dieser Legislaturperiode), und inwiefern
sieht die Bundesregierung dadurch die Interessenunabhängigkeit bei den
von den Personen betrauten Themen gefährdet?
Spenden – d. h. freiwillige zweckgebundene Geld-, Sach- oder Dienstleistung
ohne Gegenleistung – an Mitglieder der Bundesregierung, Abgeordnete des
Deutschen Bundestages sowie Beamte unterliegen strikten gesetzlichen
Regelungen. Beamtete Staatssekretäre dürfen nach den Bestimmungen des
Bundesbeamtengesetzes grundsätzlich keine Belohnungen, Geschenke oder sonstige
Vorteile – folglich auch keine Spenden – annehmen. Für Parlamentarische
Staatssekretäre, die zugleich Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind,
sehen das Abgeordnetengesetz sowie die Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages in Verbindung mit dem Parteiengesetz zahlreiche Regelungen für
den transparenten Umgang mit Spenden vor. Bundesminister sind nach dem
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
verpflichtet, über alle Geschenke, die sie in Bezug auf ihr Amt erhalten,
Mitteilung zu machen. Über die Verwendung der Geschenke entscheidet die
Bundesregierung. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über Spenden an
Bundesminister oder Staatssekretäre, die ihnen mittelbar durch die
Unterstützung von ihnen geförderter Projekte oder auch unmittelbar zugutekamen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]