Mögliche Einflussnahme auf FDP-geführte Bundesministerien durch Parteispenden
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Harald Terpe, Dr. Tobias Lindner, Wolfgang Wieland, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut einem ARD-Bericht vom 10. September 2012 soll die FDP verdeckte Spenden aus dem Umfeld des Herstellers für Glücksspielautomaten, P. G. (Vorstandssprecher der Gauselmann Gruppe und Vorstandsvorsitzender des Verbands der Deutschen Automatenindustrie e. V. – VDAI), erhalten haben. Demnach soll ein Berater des Spielautomatenunternehmens GAUSELMANN AG, der auch Finanzvorstand der Gauselmann Stiftung ist, insgesamt 2,5 Mio. Euro in FDP-Tochterunternehmen investiert haben, wovon zumindest ein Teil des Geldes an die Partei geflossen sein soll. Nachdem der Berater Anteile an der damals FDP-eigenen Druckerei altmann-druck GmbH übernommen und 1,1 Mio. Euro in das Unternehmen investiert hatte, kaufte dieses sowohl das Firmengelände wie -gebäude, die bis dahin im Besitz der FDP-Bundespartei waren. Der Kaufpreis habe, so die Berichterstattung, weit höher gelegen, als Gelände und Gebäude wert gewesen seien (Bericht von ARD-exclusiv vom 10. September 2012; vgl. auch SPIEGEL ONLINE vom 9. September 2012). Derselbe Berater ist ebenfalls Mitinhaber der Firma Pro Logo GmbH, die für die FDP in Sponsoringfragen tätig ist (Süddeutsche Zeitung vom 10. März 2011). Der frühere FDP- Schatzmeister Dr. Hermann Otto Solms war zudem früher Geschäftspartner der Firma GAUSELMANN AG (ebd.). Derzeit plant das FDP-geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eine Novelle der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung – SpielV), die die Rahmenbedingungen für Geldspielgeräte, wie sie von der GAUSELMANN AG hergestellt werden, reformieren soll. Eine vom Bundesministerium in Auftrag gegebene Studie hatte im Vorhinein ein erhebliches Suchtpotential dieser Automaten festgestellt; Spielsuchtexperten führen dies auf die unscharfen Vorgaben in der Spielverordnung zurück. Darüber hinaus wird seit Jahren Kritik aufgrund gutachterlicher Erkenntnisse an der Manipulationsfähigkeit von Spielautomaten geäußert, die in aktuelle Gesetzgebungsverfahren eingeflossen ist (vgl. Bundesratsdrucksache 459/1/12).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Plant die Bundesregierung, die Spielverordnung noch in dieser Legislaturperiode zu novellieren?
Wann soll die Reform der Spielverordnung im Kabinett behandelt und wann an den Bundesrat weitergeleitet werden?
Welche Beratungsverfahren haben bezüglich der Novellierung der Spielverordnung stattgefunden, und welche sind bis zum Abschluss der Novellierung noch geplant?
Wann fanden vonseiten des BMWi hierzu Vorgespräche statt, und welche Interessenvertreterinnen und -vertreter oder sonstige Experten wurden eingeladen?
Liegen dem BMWi Stellungnahmen vor, und wenn ja, von wem?
In welcher Form haben Verbände und Vertreter der Automatenindustrie an der Erarbeitung der Vorschläge für die neue Spielverordnung mitgewirkt, und welche Regelungsvorschläge wurden auf ihre Stellungnahme hin modifiziert?
Unterstützt das BMWi den Vorschlag, die Prüfung der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt (PTB) auf Auslese- und Zusatzgeräte von Spielautomaten auszudehnen?
Wenn nein, warum nicht?
Unterstützt das BMWi den Vorschlag, die bisher vom Hersteller zuzusichernden Kriterien von Spielautomaten nach § 12 Absatz 2 SpielV künftig ebenso der PTB-Prüfung zu unterziehen wie die Kriterien nach § 13 Absatz 1 SpielV?
Wenn nein, warum nicht?
Sollte nach Ansicht des BMWi die Möglichkeit der Manipulation von Spielgeräten zu Geldwäschezwecken ebenfalls in die Zulassungskriterien für Spielgeräte aufgenommen werden?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Ergebnisse hat die zum Komplex Manipulationsmöglichkeiten von Spielautomaten eingerichtete Arbeitsgruppe der obersten Finanzbehörden inzwischen hervorgebracht, und wie sollen diese bei der Novellierung der Spielverordnung oder in anderen Rechtssetzungsverfahren umgesetzt werden?
In welcher Weise wurden Unternehmen direkt oder über Verbände in die Arbeit der Arbeitsgruppe einbezogen?
Welche Position hat die Bundesregierung bezüglich der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher, nach der das BMWi die Ergebnisse der Evaluierung der Spielverordnung „in enger Abstimmung mit der Unterhaltungsautomatenbranche prüfen – und sich daraus möglicherweise ergebende Forderungen umsetzen werde“ (vgl. www. baberlin.de/nachricht.html?&tx_ ttnews[tt_news]=974&tx_ttnews[back-Pid]=5&cHash=05aa21bc1a, abgerufen am 4. Mai 2010)?
Was ist unter dieser „engen Abstimmung“ zu verstehen, und welche „Forderungen“ sollen nach dem Willen des BMWi umgesetzt werden?
Sind an der Neugestaltung der Spielverordnung externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Kanzleien beteiligt, und wenn ja, welche?
Weshalb plant die Bundesregierung, die Forderung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, Geldspielautomaten in Kneipen vollständig abzubauen, nicht umzusetzen?
Weshalb plant die Bundesregierung, die Kontrollen von Spielautomaten vor Ort durch unabhängige Sachverständige abzuschaffen?
a) Warum hat das BMWi im Jahr 2007 per Weisung nur eine Grenze für das eigentlich illegale sogenannte Punktspiel festgelegt?
b) Warum lehnt die Bundesregierung weiterhin ein Verbot des sogenannten Punktspiels als „nicht sinnvoll“ ab und erklärt, dass durch die oben genannte Weisung ein „Vertrauenstatbestand“ gegenüber der Branche geschaffen wurde?
Warum wurden der Automatenbranche im Entwurf der Novelle relativ großzügige Übergangsfristen gewährt, die sich an der Amortisierung der Geräte orientieren, und welche Auswirkung werden diese Fristen auf eine wirksame Bekämpfung der von Geldspielgeräten ausgehenden Suchtgefahren haben?
Seit wann ist dem BMWi bekannt, dass der Glücksspielautomatenunternehmer P. G. Anteile einer FDP-eigenen Druckerei übernommen hat?
Welche Kontakte des Bundesministers, der Parlamentarischen Staatssekretäre oder von Mitarbeitern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), des BMWi und der ihm unterstehenden PTB gab es seit dem 28. Oktober 2009 zu P. G., einem seiner Unternehmen oder dem VDAI (Termine, Briefe, Telefonate, E-Mailverkehr)?
An welchen Unternehmen ist die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, nach Kenntnis der Bundesregierung, alleiniger Eigentümer oder beteiligt?
Welche Firmen und mit welchem Anteil?
Erhält die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit zusätzliche Gelder von der Bundesregierung/Bundesministerien/Ämtern durch Werbung, Sponsoring, Aufträge u. a.?
Wenn ja, von welchen Bundesministerien, wofür und für wie viel in den letzten fünf Jahren?
Haben die Bundesregierung/Bundesministerien/Regierungsstellen oder oberste Bundesbehörden der FDP oder ihren parlamentarischen Fraktionen unmittelbar Geld zukommen lassen, z. B. durch die Schaltung von Werbung in parteieigenen Publikationen, Anmietung von Ständen bei Parteitagen, Sponsoring usw. (bitte Vorgänge einzeln aufführen)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Spenden, die den Bundesministern und Staatssekretären des BMWi, des BMG und des BMJ mittelbar durch die Unterstützung von ihnen geförderter Projekte oder auch unmittelbar zugutekamen (bitte mit Auflistung der Spender, des Datums und der Höhe der Spende seit Beginn dieser Legislaturperiode), und inwiefern sieht die Bundesregierung dadurch die Interessenunabhängigkeit bei den von den Personen betrauten Themen gefährdet?