Zur Einschränkung der Selbstbestimmung bei HIV- und Hepatitis-C-Infektionen im Rahmen von polizeilichen Maßnahmen
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Yvonne Ploetz, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Eine erkannte und behandelte HIV-Infektion führt heute kaum noch zu körperlichen Einschränkungen. Doch noch immer kommt es zu schweren Einschränkungen der Selbstbestimmung von Menschen mit HIV, wenn Grundrechte verletzt werden. Unwissenheit und Ängste über die Infektionskrankheit und ihre Folgen sind trotz aller Aufklärung immer noch in weiten Teilen der Bevölkerung verbreitet und schränken das Leben der Betroffenen ein. Das Recht auf Selbstbestimmung wird verletzt, wenn Menschen mit HIV nicht frei entscheiden können, ob und wem gegenüber sie ihre Infektion offenlegen. Eine HIV-Infektion, wie auch eine Infektion mit Hepatitis C ist mit Stigmatisierungen verbunden, die zu gesellschaftlichen Ausschlüssen führen kann.
Im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde am 13. Juli 2012 in erster Lesung ein Gesetzentwurf zur Änderung des „Gesetzes zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ beraten. Hierin heißt es, dass, wenn von einer Person „eine Gefahr für Leib oder Leben einer anderen Person ausgegangen ist“ (Drucksache 6/1253, S. 17), es künftig möglich sei, Personen ohne deren Einwilligung auf HIV und Hepatitis zu testen. Eine entsprechende, von einem Arzt auszuführende Untersuchung, soll von der Polizei angeordnet werden dürfen, bei „Gefahr in Verzug“ bzw. einer Eilbedürftigkeit auch ohne Richtervorbehalt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
In welchen Bundesländern kann es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme zu einer zwangsweisen Testung auf Infektionskrankheiten kommen?
Inwiefern werden Polizeibeamte nach Kenntnis der Bundesregierung über Infektionswege und -risiken zu Hepatitis C und HIV informiert?
Inwiefern kann durch einen nachträglichen HIV-Test, der von einer Person genommen wurde, von der „eine Gefahr für Leib oder Leben einer anderen Person ausgegangen ist“, die Übertragung einer HIV-Infektion gemindert werden (unter Berücksichtigung des „diagnostischen Fenster“ von drei Monaten bis zur Nachweisbarkeit einer HIV-Infektion)?
Wann und unter welchen Umständen wird Polizeibeamten nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer HIV-Postexpositionsprophylaxe (PEP) geraten?
Wie häufig hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine HIV-Postexpositionsprophylaxe in den letzten zehn Jahren jährlich bei Polizeibeamten stattgefunden (mit der Bitte um eine Abfrage bei den Bundesländern)?
Wie viele Polizeibeamte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren jeweils mit HIV und/oder Hepatitis C infiziert?
Wie viele Polizeibeamte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren nachweislich bei ihrer Arbeit mit HIV und/oder Hepatitis C infiziert?
Wie viele dieser Infektionen hätten nach Kenntnis der Bundesregierung durch zwangsweise durchgeführten Testungen auf Infektionskrankheiten verhindert werden können?
Inwiefern kollidiert eine zwangsweise durchgeführte Testung auf HIV und Hepatitis mit dem grundgesetzlichen Schutz auf Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes)?
Plant die Bundesregierung eine entsprechende Regelung zur Testung auf HIV und Hepatitis C ohne oder mit Einwilligung auch in die Bundesgesetzgebung zu übernehmen (bitte mit Begründung)?