Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/3232
16. Wahlperiode 02. 11. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Grietje Bettin,
Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/2916 –
Zuständigkeiten, Fördermöglichkeiten und Stellenwert des kulturwirtschaftlichen
Sektors auf Bundesebene
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit einem Umsatz von ca. 73,7 Mrd. Euro ist die Kulturwirtschaft in
Deutschland europaweit führend. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt erzielt die
Kulturwirtschaft einen Anteil von 1,6 Prozent, dies entspricht einer
Bruttowertschöpfung von 35 Mrd. Euro. Die Kulturwirtschaft ist damit auch in
Deutschland ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, der viele Arbeitsplätze – gerade für
Selbständige bzw. Freiberufler – bietet und damit enormes
Beschäftigungspotenzial birgt. Darüber hinaus fördert Kulturwirtschaft die
Wettbewerbsfähigkeit von Städten und Regionen in Europa und leistet mit ihren Produkten
und Projekten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Innovation.
Um die Kulturwirtschaft und deren hohes Leistungsvermögen für die Zukunft
weiter zu stärken, bedarf es besserer Existenzbedingungen für Menschen in
Kreativberufen und besserer Rahmenbedingungen für den
kulturwirtschaftlichen Sektor. Außerdem ist dringend eine aktive und integrierte Kultur- und
Wirtschaftspolitik nötig. Zur Erarbeitung entsprechender Strategien und
Projekte sind Kooperationen und Partnerschaften zwischen unterschiedlichen
Politikfeldern ebenso erforderlich wie der Zugriff auf neue
Fördermöglichkeiten. So ist beispielsweise dem Kulturwirtschaftssektor (bzw. der Kultur
allgemein) mit der Reform der EU-Strukturfonds ein neuer Stellenwert
eingeräumt worden. Nun muss auf europäischer Ebene, aber auch auf der Ebene
der Mitgliedstaaten dafür gesorgt werden, dass die Mittel der Strukturfonds
zur Förderung dieses Sektors eingesetzt bzw. genutzt werden können.
1. Wie definiert die Bundesregierung „Kulturwirtschaft“?
Welche Branchen und Märkte gehören nach Meinung der Bundesregierung
zum kulturwirtschaftlichen Sektor?
Der Begriff der Kulturwirtschaft wird in der europäischen und nationalen
Diskussion unterschiedlich gefasst. Es gibt keine einheitliche europäische
Definition und auch keine einheitliche Datenbasis. Teilweise werden in Europa auch Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 31. Oktober 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/3232 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodedie Begriffe „Kulturindustrie“ (industries culturelles) und „Kreativwirtschaft“
(creative industries) benutzt, die nach Auffassung der Bundesregierung jedoch
unterschiedliche Sachverhalte abbilden.
Unter Kulturwirtschaft werden überwiegend diejenigen Teile des Kultursektors
verstanden, die als Kulturbetriebe im privatwirtschaftlichen Bereich wirken
und erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgen. Zur Kulturwirtschaft würden damit
alle diesbezüglichen Unternehmen gehören, die sich mit der künstlerischen
Produktion, der kulturellen Vermittlung und Verbreitung von kulturellen und
medialen Gütern und Dienstleistungen befassen. Kulturwirtschaftliche
Tätigkeit ist aber nicht nur auf den privatwirtschaftlichen Sektor beschränkt, sondern
durchzieht auch den öffentlich finanzierten und gemeinnützigen Kulturbereich.
Zwischen diesen Sektoren gibt es vielfältige Wechselwirkungen. Grundlage
jeder Kulturwirtschaft ist das kreative Schaffen der Menschen in künstlerischen
Berufen.
Zu den Kernbereichen der Kulturwirtschaft würden in der gemeinsamen
Schnittmenge unterschiedlicher Kulturwirtschaftsbereiche folgende
marktwirtschaftliche Branchen gehören:
● Musik- u. Theaterwirtschaft
● Verlagsgewerbe
● Kunstmarkt
● Filmwirtschaft
● Rundfunkwirtschaft
● Architektur
● Designwirtschaft
Die Bundesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass einige
Kulturwirtschaftsbereiche weitere Teilsektoren einschließen, insbesondere den Bereich
der Softwareentwicklung und der Telekommunikationsdienstleistungen sowie
den Pressemarkt einschließlich des Journalismus. Auch das Kulturelle Erbe, die
Denkmalpflege und das Kunsthandwerk werden mitunter als Teilmärkte
ausgewiesen. Schließlich wird auch der Kulturtourismus nicht zu Unrecht als
Teilaspekt der Kulturwirtschaft betrachtet. Denn mit den Folgewirkungen ihrer
betriebs- und personalwirtschaftlichen Handlungen, ihrer Programmgestaltung
und ihren Investitionen haben auch die Kultureinrichtungen der öffentlichen
Hand kulturwirtschaftliche Bedeutung.
Die Bundesregierung verfolgt diese Diskussion, sieht aber keine
Notwendigkeit, eine zusätzliche eigene Definition des Begriffes vorzulegen. Sie hat jedoch
ein Interesse, die Vergleichbarkeit der Darstellung auf europäischer Ebene
voranzubringen.
2. In wessen Zuständigkeit fällt die Kulturwirtschaft, die zwischen der
„klassischen“ Kulturpolitik und der Wirtschaftspolitik liegt, in der
Bundesregierung bzw. in welchem Ministerium ist „Kulturwirtschaft“ bzw. sind
Bereiche der Kulturwirtschaft angesiedelt?
Eine ausdrückliche Zuständigkeit für Kulturwirtschaft allgemein ist innerhalb
der Bundesregierung nicht gegeben. Die Ebene des Bundes gestaltet über die
Gesetzgebung (u. a. Steuerrecht, Urheberrecht, Stiftungsrecht) die
Rahmenbedingungen auch für die Kulturwirtschaft. Die konkrete Förderpolitik für die
Ansiedlung und die Unterstützung von Unternehmen der Kulturwirtschaft liegt
grundsätzlich im Gestaltungsrahmen der Länder und Kommunen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3232Den Unternehmen der Kulturwirtschaft steht es allerdings – wie Unternehmen
anderer Wirtschaftszweige – frei, die Förderinstrumente der allgemeinen
Wirtschaftsförderung des Bundes in Anspruch zu nehmen, die vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgelegt werden. Dazu zählen
verschiedene Programme u. a. zur Unterstützung von Existenzgründern, von
Investitionen und zur Erschließung von Auslandsmärkten. Spezielle Programme für
einzelne Sparten der Kulturwirtschaft sind aus Gleichbehandlungsgrundsätzen
nicht zulässig.
Der besondere Teilbereich Filmwirtschaft (siehe hierzu Antworten auf die
Fragen 4 und 5) wird innerhalb der Bundesregierung vom Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien betreut. Er versteht sich auch als
Ansprechpartner für übergreifende Fragen der Kulturwirtschaft als
Querschnittsaufgabe, als Kommunikator zwischen den Ministerien, zu den Bundesländern
und auf europäischer Ebene.
3. Hält die Bundesregierung die Bildung eines „Querschnittsreferats“ oder
eines Fachreferats auf Bundesebene – entsprechend den Referaten auf
Landesebene in Nordrhein-Westfalen und Berlin – für den Bereich
Kulturwirtschaft für sinnvoll?
Da sich die konkreten Aufgaben der Länder und der Bundesregierung auf dem
Politikfeld der Kulturwirtschaft erheblich unterscheiden (siehe Antwort auf
Frage 2), wird eine Konzentration der Zuständigkeit auf ein
„Querschnittsreferat“ innerhalb der Bundesregierung für nicht sinnvoll erachtet. Sofern
Bedarf besteht, koordinieren sich die zuständigen Referate der betroffenen
Ressorts und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in
zweckmäßiger Weise.
4. Mit welchen Maßnahmen unterstützt bzw. begleitet die Bundesregierung
den Sektor „Kulturwirtschaft“ bislang?
Gibt es Initiativen, Projekte oder Wettbewerbe, durch die die
Bundesregierung Unternehmen der Kulturwirtschaft beim Markteintritt, bei der
Marktkonsolidierung oder der Qualitätssicherung unterstützt?
Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
Die Förderpolitik des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
ist – soweit seine Zuständigkeit gegeben ist – primär auf die Entwicklung der
Kunst und Kultur gerichtet und nicht auf die Förderung von Unternehmen.
Gleichwohl werden die möglichen positiven Wirkungen der Förderungen von
Kunst und Kultur auf Unternehmen, die sich mittelbar oder unmittelbar
wiederum auf neue Kunstproduktionen auswirken, gesehen und sind erwünscht.
So verfolgt die Förderung der nationalen Filmwirtschaft das Ziel, künstlerisch
anspruchsvolle und qualitätvolle deutsche Filme zu ermöglichen und ihre
Verbreitung im In- und Ausland zu sichern und zu verbessern. Dies erfolgt über
Preise (Deutscher Filmpreis, Programmkinopreis, Deutscher Drehbuchpreis)
und über eine Projektfilmförderung. Insgesamt stehen dafür im Jahr etwa
32 Mio. Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus unterstützt der Bund die Filmwirtschaft – gestützt auf
Artikel 74 Nr. 11 Grundgesetz (Recht der Wirtschaft) – mit Hilfe des
Filmförderungsgesetzes. Die Fördermaßnahmen nach dem Filmförderungsgesetz zielen
auf die Verbesserung der Qualität des deutschen Films, sowie auf eine
Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft.
Drucksache 16/3232 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDas Gesetz fußt auf dem Grundsatz, dass alle, die vom Kinofilm profitieren,
auch einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Produktion und
Verbreitung des Kinofilms leisten. Das Filmförderungsgesetz sieht deshalb eine
gesetzliche Abgabe der Filmtheater und Videoprogrammanbieter sowie
freiwillige Beiträge der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der privaten
Fernsehveranstalter vor. Die Filmförderung nach dem Filmförderungsgesetz
wird damit im Wesentlichen nicht aus Steuermitteln, sondern von der
Filmwirtschaft selbst finanziert. Sie hatte dafür 2005 rd. 97 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Filmwirtschaft hat in der Kulturwirtschaftsförderung – auch in den
Bundesländern und in Europa – aufgrund der besonderen Produktionsweise und
-bedingungen der Kunstgattung Film eine Sonderstellung. Für andere
Kulturwirtschaftsbereiche ist eine solche gezielte Förderung weder aus
wettbewerbsrechtlichen Gründen möglich noch sinnvoll. Die Bundesregierung unterstützt
daher mittelbar über die Förderung von Auslandspräsentationen von deutschen
Kulturgütern insbesondere im Bereich Musik und Literatur (u. a.
Messeförderung) auch klein- und mittelständische Unternehmen der Kulturwirtschaft.
Auch die dreijährige Anschubfinanzierung für das Deutsche Musikexportbüro
GermanSounds verfolgte dieses Ziel.
Insgesamt beobachtet die Bundesregierung die Entwicklungen im Bereich der
Kulturwirtschaft und ist im Kontakt mit Wirtschafts- und Kulturverbänden bzw.
Unternehmen darum bemüht, deren Rahmenbedingungen nach Möglichkeit zu
verbessern. Außerdem werden exemplarische Vorhaben im Bereich der
Kulturwirtschaft (u. a. Popkomm) im Einzelfall durch Vertreter der Bundesregierung
politisch begleitet.
5. Welche Vorhaben beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig im Bereich
„Kulturwirtschaft“ umzusetzen, und welche Schritte und zielführenden
Maßnahmen hat sie hierfür geplant?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die vorhandenen Programme der
Wirtschaftsförderung auch den Unternehmen der Kulturwirtschaft besser
bekannt zu machen und alle Möglichkeiten auszuloten, solche
Förderinstrumentarien auch stärker auf den Bereich der Kulturwirtschaft anzuwenden.
Handlungsbedarf bestand nach der Abschaffung von
Steuerabschreibungsmodellen (Filmfonds) im Bereich der Filmfinanzierung. Die Bundesregierung
hat deshalb ein neues Finanzierungsinstrument beschlossen. Unter dem Titel
„Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ werden ab 2007 für
die Dauer der Legislaturperiode jährlich bis zu 60 Mio. Euro für ein neues
Konzept zur Filmfinanzierung zur Verfügung gestellt. Das sog.
Produktionskostenerstattungsmodell sieht eine Erstattung zwischen 16 und 20 Prozent der
in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten vor. Erstattungsfähig sind
Spielfilme mit einem Mindestproduktionsbudget von 1 Mio. Euro sowie
Dokumentar- und Animationsfilme, die für das Kino bestimmt sind. Alle Filme
müssen sog. kulturelle Eigenschaftstests erfüllen. Mindestens 25 Prozent des
Produktionsbudgets müssen in Deutschland ausgegeben werden. Das Modell
soll zum 1. Januar 2007 eingeführt werden. Voraussetzung für sein Inkrafttreten
ist die Genehmigung durch die Europäische Kommission, bei der die
Maßnahme bereits notifiziert wurde.
Angesichts der zum Teil erheblichen Unschärfen des Kulturwirtschaftsbegriffes
hält die Bundesregierung ebenso wie die europäische Kommission eine Debatte
über das Phänomen der Kulturwirtschaft für erforderlich. Die Bundesregierung
wird daher einen Schwerpunkt der kulturpolitischen Debatte während ihres
Ratsvorsitzes in der Europäischen Union im ersten Halbjahr 2007 u. a. diesem
Thema widmen und eine Reihe von Fachveranstaltungen dazu ausrichten (siehe
auch Antwort auf Frage 4).
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/32326. Plant die Bundesregierung, die Förderung kultureller Maßnahmen in die
operationellen Programme des Bundes für den Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF)
aufzunehmen bzw. ist Derartiges bereits realisiert worden?
Die Förderung kultureller Maßnahmen gehört – im Gegensatz zum EU-
Programm Kultur 2000 bzw. seinem Nachfolgeprogramm – nicht zu den primären
Aufgaben der für Deutschland relevanten Strukturfonds (Europäischer
Sozialfonds (ESF) und Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)). Hierzu gehören
vielmehr die Bewältigung des Strukturwandels, die Stärkung der regionalen
Wettbewerbsfähigkeit einschließlich Verbesserung der Infrastruktur (alles
vorrangige Ziele des EFRE) und arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen
(vorrangig Ziele des ESF). Soweit kulturelle Maßnahmen den genannten Zielen
dienen, können sie auch aus dem EFRE und ESF gefördert werden.
Die Strukturfonds werden – mit Ausnahme der Bundesprogramme Verkehr
(aus EFRE-Mitteln) und des Bundesprogramms ESF von den Ländern
verwaltet. Diese sind auch für die Programmplanung verantwortlich. Die
Bundesregierung begrüßt die Einbeziehung kultureller Projekte und Einrichtungen
durch Entscheidung der Länder, weil diese mittelbare Förderung der Kultur
auch deutlich macht, dass der Kulturbereich eine erhebliche Bedeutung für
Beschäftigung, für Regionalentwicklung, die Bewältigung des Strukturwandels
und nicht zuletzt auch für die Entwicklung der Kulturwirtschaft besitzt.
7. Hält es die Bundesregierung für notwendig, den Kreativsektor verstärkt
über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. aus den EU-
Strukturfonds) zu informieren und über Antragsverfahren zu beraten?
Die Bundesregierung hält es für notwendig, dass der Bereich der Kultur wie
auch der in der Frage benannte Kreativsektor über die Möglichkeiten der
Förderung aus EU-Mitteln unterrichtet wird. Hierfür können bereits Kontaktstellen in
Bund und Ländern genutzt werden. So kann man über den von der
Europäischen Kommission und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien mitfinanzierten Cultural Contact Point in Bonn Informationen zu
sämtlichen europäischen Förderfonds erhalten, die für die Kultur relevant sein
können. Auch die Länder informieren umfangreich über ihre
Förderprogramme, insbesondere zu den EU-Strukturfonds.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]