Zuständigkeiten, Fördermöglichkeiten und Stellenwert des kulturwirtschaftlichen Sektors auf Bundesebene
der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Dr. Uschi Eid, Kai Boris Gehring, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Undine Kurth (Quedlinburg), Claudia Roth (Augsburg), Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit einem Umsatz von ca. 73,7 Mrd. Euro ist die Kulturwirtschaft in Deutschland europaweit führend. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt erzielt die Kulturwirtschaft einen Anteil von 1,6 Prozent, dies entspricht einer Bruttowertschöpfung von 35 Mrd. Euro. Die Kulturwirtschaft ist damit auch in Deutschland ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, der viele Arbeitsplätze – gerade für Selbständige bzw. Freiberufler – bietet und damit enormes Beschäftigungspotenzial birgt. Darüber hinaus fördert Kulturwirtschaft die Wettbewerbsfähigkeit von Städten und Regionen in Europa und leistet mit ihren Produkten und Projekten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Innovation.
Um die Kulturwirtschaft und deren hohes Leistungsvermögen für die Zukunft weiter zu stärken, bedarf es besserer Existenzbedingungen für Menschen in Kreativberufen und besserer Rahmenbedingungen für den kulturwirtschaftlichen Sektor. Außerdem ist dringend eine aktive und integrierte Kultur- und Wirtschaftspolitik nötig. Zur Erarbeitung entsprechender Strategien und Projekte sind Kooperationen und Partnerschaften zwischen unterschiedlichen Politikfeldern ebenso erforderlich wie der Zugriff auf neue Fördermöglichkeiten.
So ist beispielsweise dem Kulturwirtschaftssektor (bzw. der Kultur allgemein) mit der Reform der EU-Strukturfonds ein neuer Stellenwert eingeräumt worden. Nun muss auf europäischer Ebene, aber auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten dafür gesorgt werden, dass die Mittel der Strukturfonds zur Förderung dieses Sektors eingesetzt bzw. genutzt werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie definiert die Bundesregierung „Kulturwirtschaft“? Welche Branchen und Märkte gehören nach Meinung der Bundesregierung zum kulturwirtschaftlichen Sektor?
In wessen Zuständigkeit fällt die Kulturwirtschaft, die zwischen der „klassischen“ Kulturpolitik und der Wirtschaftspolitik liegt, in der Bundesregierung bzw. in welchem Ministerium ist „Kulturwirtschaft“ bzw. sind Bereiche der Kulturwirtschaft angesiedelt?
Hält die Bundesregierung die Bildung eines „Querschnittsreferats“ oder eines Fachreferats auf Bundesebene – entsprechend den Referaten auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen und Berlin – für den Bereich Kulturwirtschaft für sinnvoll?
Mit welchen Maßnahmen unterstützt bzw. begleitet die Bundesregierung den Sektor „Kulturwirtschaft“ bislang? Gibt es Initiativen, Projekte oder Wettbewerbe, durch die die Bundesregierung Unternehmen der Kulturwirtschaft beim Markteintritt, bei der Marktkonsolidierung oder der Qualitätssicherung unterstützt? Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
Welche Vorhaben beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig im Bereich „Kulturwirtschaft“ umzusetzen, und welche Schritte und zielführenden Maßnahmen hat sie hierfür geplant?
Plant die Bundesregierung, die Förderung kultureller Maßnahmen in die operationellen Programme des Bundes für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) aufzunehmen bzw. ist derartiges bereits realisiert worden?
Hält es die Bundesregierung für notwendig, den Kreativsektor verstärkt über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. aus den EU-Strukturfonds) zu informieren und über Antragsverfahren zu beraten?