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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2012

Angaben zur Anerkennung von Abschiebungshindernissen (Gesamtschutzquote), Widerrufsverfahren, Rücküberstellungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung, Vergleichswerte zum vorangegangenen Quartal, Asylanträge für Kinder und Jugendliche sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, abgelehnte Asylanträge, Anzahl der sog. Flughafenverfahren, Rechtsmittel und Gerichtsentscheidungen, Anhörungen mittels Bild- und Tonübertragungen, Angaben zu Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien, Jemen und Libyen sowie zur Entwicklung der Anzahl asylsuchender Roma aus Serbien und Mazedonien<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.10.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1094008. 10. 2012

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2012

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Agnes Alpers, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Jens Petermann, Kersten Steinke, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung wenig Beachtung finden.

So gab es im Jahr 2011 nicht nur gut 45 000 Asylerstanträge und knapp 10 000 Anerkennungen (inklusive subsidiärem Schutz). Es wurden zudem 17 439 Verfahren eingeleitet, mit denen der Flüchtlingsstatus bereits anerkannter Flüchtlinge noch einmal überprüft wurde. Zwar führte dies nur in knapp 500 Fällen (5,7 Prozent aller Entscheidungen) zum Widerruf der Anerkennung, zumeist wegen geänderter Bedingungen im Herkunftsland. Doch Widerrufsverfahren sind für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – extrem belastend und für Behörden und Gerichte sehr arbeitsaufwändig.

Die deutsche Widerrufspraxis ist in der Europäischen Union einmalig restriktiv, kein anderer Mitgliedstaat kennt obligatorische Widerrufsprüfungen nach einer bestimmten Zeitdauer. Viele Länder verzeichnen überhaupt keine oder nur vereinzelte Widerrufe, in Deutschland hingegen war im Zeitraum 2005 bis 2010 die Zahl der Asylwiderrufe mit 38 500 fast genau so groß wie die Zahl der Asylanerkennungen (41 000).

Auch viele durch das BAMF zunächst abgelehnte Asylsuchende sind verfolgt oder gefährdet: Etwa 10 Prozent der Klägerinnen und Kläger gegen eine ablehnende Behördenentscheidung erhalten einen Schutzstatus durch die Gerichte zugesprochen, bei afghanischen Asylsuchenden ist dieser Anteil etwa dreimal so hoch.

Bei ca. 20 Prozent aller Asylgesuche im Jahr 2011 war das BAMF der Auffassung, dass ein anderes Land der EU für die Asylprüfung zuständig sei. Das Land, das dabei mit Abstand am häufigsten ersucht wurde, Asylsuchende aus Deutschland zu übernehmen, war ausgerechnet Italien (2 279 Ersuchen), das unter anderem wegen unzureichender Aufnahmebedingungen in der Kritik steht.

Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauert im Durchschnitt ein knappes halbes Jahr, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung inklusive Gerichtsverfahren vergeht ein knappes Jahr. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen Anerkennungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, ist die Verfahrensdauer nur halb so lang oder noch kürzer. Dies widerlegt eine verbreitete Vorstellung, wonach sich ein Aufenthalt in Deutschland durch lange Verfahren quasi „erzwingen“ ließe. Die Dauer eines gerichtlichen Überprüfungsverfahrens beträgt im Durchschnitt unter zehn Monate.

364 Anhörungen von Asylsuchenden (1,1 Prozent aller Anhörungen) wurden im Jahr 2011 mittels Videokonferenztechnik durchgeführt. Grund hierfür sind interne Personalprobleme des BAMF. Betroffen sind unter anderem Asylsuchende aus Afghanistan, dem Irak, dem Kosovo, Syrien und Indien. Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sind diese Videoanhörungen ohne rechtliche Grundlage und damit rechtswidrig. Verbände und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kritisieren, dass mangels persönlicher Begegnung und durch die technische Distanz keine vertrauensvolle Atmosphäre entstehen kann. Auch der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hatte sich in seiner Sitzung vom 25. Januar 2012 nahezu einhellig gegen den Einsatz der Videotechnik ausgesprochen. Dennoch wird an dem umstrittenen Verfahren festgehalten.

Das so genannte Asylflughafenverfahren mussten im Jahr 2011 819 Personen durchlaufen, unter ihnen 150 afghanische, 143 iranische und 59 syrische Flüchtlinge sowie 42 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde dabei 60 Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich freiwillig oder zwangsweise ausreisen mussten oder in Deutschland verbleiben konnten, ist ungeklärt.

36,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2011 waren minderjährige Kinder und 4,7 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Gesamtschutzquote bei Asylsuchenden unter 18 Jahren betrug 2011 fast 30 Prozent.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes/der Genfer Flüchtlingskonvention – AufenthG/GFK – und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des BAMF im dritten Quartal 2012, und wie lautet der Vergleichswert des vorherigen Quartals 2012 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und der Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche Behandlung –, nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe –, nach § 60 Absatz 7 Satz 2 AufenthG – bewaffnete Konflikte – und nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG – sonstige existenzielle Gefahren)?

2

Wie viele der Anerkennungen nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im dritten Quartal 2012 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den zehn Herkunftsländern mit den höchsten Gesamtschutzquoten angeben)?

3

Wie viele Widerrufsverfahren wurden im dritten Quartal 2012 (bitte auch die Vergleichswerte des vorherigen Quartals 2012 nennen) eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten benennen)?

4

Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im dritten Quartal 2012 (bitte auch die Vergleichswerte des vorherigen Quartals 2012 nennen) bis zu einer behördlichen Entscheidung, wie lang war die Verfahrensdauer im bisherigen Jahr 2012 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d.h. inklusive eines Gerichtsverfahrens, bitte jeweils nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Erst- und Folgeanträgen differenzieren), und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen?

5

Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf Eurodac-Treffern basierenden angeben)?

a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer, und welches waren die zehn am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern und Malta nennen)?

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-Verordnung – DublinV –, humanitäre Fälle nach Artikel 15 DublinV) gab es in den benannten Zeiträumen?

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren; bitte auch gesonderte Angaben zu unbegleiteten Minderjährigen machen), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens, überstellt?

d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei durchgeführten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen in den genannten Zeiträumen?

e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der DublinV abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

6

Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

7

Wie viele unbegleitete Minderjährige (d.h. unter 18-Jährige) haben im dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 einen Asylerstantrag gestellt (bitte aufgliedern nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern)?

a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleitet Minderjährigen im dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

b) Wie ist die neue Verfahrensweise zur Anwendung des § 58 Absatz 1a AufenthG (vgl. Entscheiderbrief 4/2012) damit vereinbar, dass nach Artikel 3 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention alle staatlichen Maßnahmen sich vorrangig am Kindeswohl orientieren müssen, was jedoch nicht der Fall ist, wenn schutzbedürftige Kinder zunächst ausreisepflichtig werden, eine Abschiebungsandrohung erhalten und dann mit hoher Wahrscheinlichkeit für zunächst mindestens 18 Monate nur geduldet werden, statt ihnen sofort einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus zu gewähren, was im Sinne des Kindeswohls wäre (Nachfrage zur insoweit noch unbeantworteten Frage 9f auf Bundestagsdrucksache 17/10454)?

c) Hält die Bundesregierung das neue Verfahren zur Anwendung des § 58 Absatz 1a AufenthG – unabhängig von der Frage, ob es im diesbezüglich anhängigen Revisionsverfahren für rechtlich zulässig erachtet wird – für rechtlich zwingend geboten, oder wäre auch eine Rückkehr zur alten Verfahrensweise möglich, und wenn Letzteres der Fall ist, warum geschieht dies nicht, da Fachverbände und „Interessenvertreter von UM“ (UM: unbegleitete Minderjährige), auf die auch in dem Entscheiderbrief 04/2012 positiv Bezug genommen wird (S. 4, Fußnote 10), der Auffassung sind, dass das neue Verfahren im Sinne des Kindeswohls abzulehnen ist, weil es für die Betroffenen Nachteile mit sich bringt und belastend ist (bitte begründen)?

8

Wie viele unbegleitete Minderjährige (d.h. unter 18-Jährige) wurden im dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

9

Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

10

Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

11

Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2012 (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/4627, Antwort zu Frage 7 darstellen), und welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen?

12

Wie viele Asylanhörungen mittels Bild- und Tonübertragung wurden im dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 unter Beteiligung welcher Außenstellen anberaumt und wie viele wurden aus welchen Gründen abgebrochen (bitte jeweils nach den Staatsangehörigkeiten der Betroffenen differenzieren)?

a) Wie viele Anhörungen gab es in den genannten Zeiträumen insgesamt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten und solchen differenzieren, bei denen Videoanhörungen stattfanden)?

b) Wie ist es zu erklären, dass es im ersten Quartal 2012 bei 72 Videoanhörungen keinen Abbruch gab und es auch im Gesamtjahr 2011 kaum zu Abbrüchen kam, während im zweiten Quartal 2012 von 14 Videoanhörungen gleich drei abgebrochen werden mussten?

c) Wieso setzt das BAMF überhaupt auf das äußerst umstrittene Mittel der Videoanhörung, wenn ein „flächendeckender Einsatz“ ohnehin „nicht beabsichtigt“ ist (Antwort zu Frage 14b auf Bundestagsdrucksache 17/10454) und Videoanhörungen nur einen kleinen Bruchteil aller Anhörungen ausmachen, so dass die Personalprobleme des BAMF hiermit nicht einmal im Ansatz gelöst werden können?

13

Wie hoch waren die Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012?

14

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bereits in den Jahren 2010 und 2011 die Zahl der Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien, überwiegend Roma, jeweils nach dem Sommer drastisch anstieg und sich vervielfachte (vgl. auch die Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 17/8984), und teilt sie die mehrfach in der Presse geäußerte Vermutung, wonach es den Betroffenen auch darum gehen könnte, den elenden Lebensverhältnissen in ihren Herkunftsländern, zumindest über die besonders existenzbedrohlichen Wintermonaten, zu entgehen (bitte darlegen)?

15

Ist es zutreffend, dass das BAMF den aktuellen Anstieg der Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz erklärt hat (vgl. taz vom 4. Oktober 2012, „Abschiebung in 48 Stunden“), und wenn ja, wie ist diese Interpretation damit zu vereinbaren, dass es auch in den beiden Vorjahren jeweils im Herbst zu einer Vervielfachung der Antragszahlen kam, ohne dass es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegeben hätte (bitte begründen)?

Berlin, den 8. Oktober 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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