[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11221
17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Agnes Alpers,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10940 –
Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2012
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden
Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen
Berichterstattung wenig Beachtung finden.
So gab es im Jahr 2011 nicht nur gut 45 000 Asylerstanträge und knapp 10 000
Anerkennungen (inklusive subsidiärem Schutz). Es wurden zudem 17 439
Verfahren eingeleitet, mit denen der Flüchtlingsstatus bereits anerkannter
Flüchtlinge noch einmal überprüft wurde. Zwar führte dies nur in knapp 500
Fällen (5,7 Prozent aller Entscheidungen) zum Widerruf der Anerkennung,
zumeist wegen geänderter Bedingungen im Herkunftsland. Doch
Widerrufsverfahren sind für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte
Flüchtlinge – extrem belastend und für Behörden und Gerichte sehr
arbeitsaufwändig. Die deutsche Widerrufspraxis ist in der Europäischen Union einmalig
restriktiv, kein anderer Mitgliedstaat kennt obligatorische Widerrufsprüfungen
nach einer bestimmten Zeitdauer. Viele Länder verzeichnen überhaupt keine
oder nur vereinzelte Widerrufe, in Deutschland hingegen war im Zeitraum
2005 bis 2010 die Zahl der Asylwiderrufe mit 38 500 fast genau so groß wie
die Zahl der Asylanerkennungen (41 000).
Auch viele durch das BAMF zunächst abgelehnte Asylsuchende sind verfolgt
oder gefährdet: Etwa 10 Prozent der Klägerinnen und Kläger gegen eine
ablehnende Behördenentscheidung erhalten einen Schutzstatus durch die
Gerichte zugesprochen, bei afghanischen Asylsuchenden ist dieser Anteil etwa
dreimal so hoch.
Bei ca. 20 Prozent aller Asylgesuche im Jahr 2011 war das BAMF der
Auffassung, dass ein anderes Land der EU für die Asylprüfung zuständig sei. Das
Land, das dabei mit Abstand am häufigsten ersucht wurde, Asylsuchende aus
Deutschland zu übernehmen, war ausgerechnet Italien (2 279 Ersuchen), das
unter anderem wegen unzureichender Aufnahmebedingungen in der Kritik
steht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Oktober 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11221 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEin behördliches Asylverfahren in Deutschland dauert im Durchschnitt ein
knappes halbes Jahr, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung inklusive
Gerichtsverfahren vergeht ein knappes Jahr. Bei bestimmten Herkunftsländern
mit geringen Anerkennungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, ist die
Verfahrensdauer nur halb so lang oder noch kürzer. Dies widerlegt eine verbreitete
Vorstellung, wonach sich ein Aufenthalt in Deutschland durch lange Verfahren
quasi „erzwingen“ ließe. Die Dauer eines gerichtlichen
Überprüfungsverfahrens beträgt im Durchschnitt unter zehn Monate.
364 Anhörungen von Asylsuchenden (1,1 Prozent aller Anhörungen) wurden
im Jahr 2011 mittels Videokonferenztechnik durchgeführt. Grund hierfür sind
interne Personalprobleme des BAMF. Betroffen sind unter anderem
Asylsuchende aus Afghanistan, dem Irak, dem Kosovo, Syrien und Indien. Nach
Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sind
diese Videoanhörungen ohne rechtliche Grundlage und damit rechtswidrig.
Verbände und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kritisieren, dass mangels
persönlicher Begegnung und durch die technische Distanz keine
vertrauensvolle Atmosphäre entstehen kann. Auch der Innenausschuss des Deutschen
Bundestages hatte sich in seiner Sitzung vom 25. Januar 2012 nahezu einhellig
gegen den Einsatz der Videotechnik ausgesprochen. Dennoch wird an dem
umstrittenen Verfahren festgehalten.
Das so genannte Asylflughafenverfahren mussten im Jahr 2011 819 Personen
durchlaufen, unter ihnen 150 afghanische, 143 iranische und 59 syrische
Flüchtlinge sowie 42 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde dabei 60
Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die
Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich freiwillig
oder zwangsweise ausreisen mussten oder in Deutschland verbleiben konnten,
ist ungeklärt.
36,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2011 waren
minderjährige Kinder und 4,7 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Die Gesamtschutzquote bei Asylsuchenden unter 18 Jahren betrug 2011 fast
30 Prozent.
1. Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a
des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes/der
Genfer Flüchtlingskonvention – AufenthG/GFK – und von
Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der
Entscheidungspraxis des BAMF im dritten Quartal 2012, und wie lautet der
Vergleichswert des vorherigen Quartals 2012 (bitte in absoluten Zahlen und in
Prozent angeben und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und der
Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz,
subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche
Behandlung –, nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe –, nach § 60
Absatz 7 Satz 2 AufenthG – bewaffnete Konflikte – und nach § 60 Absatz
7 Satz 1 AufenthG – sonstige existenzielle Gefahren)?
Die sogenannten Gesamtschutzquoten im Sinne der Frage können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/112212. Quartal 2012
Gesamtschutz
3. Quartal 2012
Gesamtschutz
absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer
gesamt 5 998 45,7
Herkunftsländer
gesamt 4 568 35,4
darunter darunter
Afghanistan 332 31,0 Serbien 8 0,5
Irak 741 62,1 Syrien 1 719 96,1
Syrien 3 361 97,1 Mazedonien 2 0,2
Iran 333 48,5 Afghanistan 567 43,2
Pakistan 78 15,4 Irak 703 64,5
Serbien 5 0,5 Iran 500 55,3
Russische
Föderation 48 15,8 Pakistan 66 15,0
Mazedonien 2 0,5
Russische
Föderation 66 15,4
Kosovo 11 2,2 Kosovo 16 3,3
Türkei 49 13,9
Bosnien und
Herzegowina 7 5,3
2. Quartal 2012 3. Quartal 2012
absolut in Prozent absolut in Prozent
Asylberechtigung 208 1,6 191 1,5
Flüchtlingsschutz (§ 60 I AufenthG) 2 334 17,8 2 076 16,1
Subsidiärer Schutz nach
§ 60 II AufenthG 3 045 23,2 1 787 13,9
§ 60 III AufenthG 5 0,0 4 0,0
§ 60 V AufenthG 3 0,0 1 0,0
§ 60 VII Satz 1 AufenthG 281 2,1 443 3,4
§ 60 VII Satz 2 AufenthG 122 0,9 66 0,5
Gesamtschutz 5 998 45,7 4 568 35,4
Drucksache 17/11221 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie viele der Anerkennungen nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im
dritten Quartal 2012 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw.
geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch
einmal gesondert nach den zehn Herkunftsländern mit den höchsten
Gesamtschutzquoten angeben)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden:
3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im dritten Quartal 2012 (bitte auch
die Vergleichswerte des vorherigen Quartals 2012 nennen) eingeleitet (bitte
Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der
Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie
viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es
in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den
verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten benennen)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Zeitraum Gewährung von Flüchtlingsschutz nach § 60 I AufenthG
darunter:
Familienflüchtlingsschutz
nach § 26 IV
AsylVfG
staatliche Verfolgung nichtstaatliche Verfolgung
davon
geschlechtsspezifische
Verfolgung
davon
geschlechtsspezifische
Verfolgung
3. Quartal 2012 2 076 762 666 30 648 83
darunter:
Guatemala 1 0 0 0 1 0
Syrien 291 109 176 3 6 3
Jordanien 4 4 0 0 0 0
Eritrea 51 25 26 0 0 0
Uganda 0 0 0 0 0 0
Staatenlos 10 5 5 2 0 0
Sonstige asiatische
Staatsangehörige 15 8 7 0 0 0
Irak 670 333 12 1 325 3
Angola 1 0 1 1 0 0
Somalia 76 34 2 0 40 9
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/112212. Quartal
2012
angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
Subsidiärer
Schutz
kein Widerruf/
Keine
Rücknahme
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer
gesamt 1 781 3 270 36 1,1 64 2,0 23 0,7 3 147 96,2
Irak 751 1 734 – – 25 1,4 2 0,1 1 707 98,4
Türkei 240 328 16 4,9 6 1,8 9 2,7 297 90,5
Afghanistan 131 177 2 1,1 6 3,4 4 2,3 165 93,2
Iran 120 195 3 1,5 1 0,5 1 0,5 190 97,4
Kosovo 63 42 5 11,9 – – 4 9,5 33 78,6
Russische
Föderation 59 105 – – – – – – 105 100,0
Syrien 50 85 1 1,2 9 10,6 – – 75 88,2
Pakistan 43 79 – – – – – – 79 100,0
Sri Lanka 39 92 1 1,1 5 5,4 – – 86 93,5
Eritrea 31 108 – – 1 0,9 – – 107 99,1
3. Quartal
2012
angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
Subsidiärer
Schutz
kein Widerruf/
Keine
Rücknahme
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer
gesamt 2 373 3 015 36 1,2 92 3,1 27 0,9 2 860 94,6
Irak 977 1 751 7 0,4 49 2,8 1 0,1 1 694 96,7
Türkei 313 226 5 2,2 5 2,2 4 1,8 212 93,8
Iran 206 154 – – 2 1,3 – – 152 98,7
Afghanistan 156 167 1 0,6 1 0,6 12 7,2 153 91,6
Eritrea 97 95 – – 1 1,1 – – 94 98,9
Russische
Föderation 76 84 – – 4 4,8 1 1,2 79 94,0
Kosovo 71 32 8 25,0 – – 2 6,3 22 68,8
Sri Lanka 48 100 5 5,0 15 15,0 5 5,0 75 75,0
Syrien 45 80 – – 7 8,8 – – 73 91,3
Somalia 44 26 – – – – – – 26 100,0
Drucksache 17/11221 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im dritten Quartal
2012 (bitte auch die Vergleichswerte des vorherigen Quartals 2012 nennen)
bis zu einer behördlichen Entscheidung, wie lang war die Verfahrensdauer
im bisherigen Jahr 2012 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d.h.
inklusive eines Gerichtsverfahrens, bitte jeweils nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und Erst- und Folgeanträgen differenzieren), und wie
lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von
unbegleiteten Minderjährigen?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten
2. Quartal 2012 3. Quartal 2012
Herkunftsländer gesamt 7,3 Herkunftsländer gesamt 7,3
darunter: darunter:
Afghanistan 8,2 Serbien 2,5
Irak 5,3 Syrien 5,2
Iran 9,4 Mazedonien 2,4
Syrien 8,6 Afghanistan 9,6
Serbien 3,3 Irak 5,9
Türkei 5,6 Iran 10,5
Pakistan 7,0 Pakistan 8,3
Russische Föderation 8,9 Russische Föderation 12,4
Kosovo 5,4 Kosovo 5,5
Mazedonien 3,2
Bosnien und
Herzegowina 5,0
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten
2. Quartal 2012 3. Quartal 2012
Gesamt 7,3 Gesamt 7,3
davon davon:
Erstanträge 7,7 Erstanträge 7,7
Folgeanträge 6,2 Folgeanträge 5,9
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11221Im dritten Quartal 2012 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei
Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen 10,2 Monate.
5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im
dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 eingeleitet (bitte in
absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen
sowie die Quote der auf Eurodac-Treffern basierenden angeben)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Halbjahr 2012
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
bis zu einer rechtskräftigen
Entscheidung in Monaten
Herkunftsländer gesamt 13,1
darunter:
Afghanistan 16,5
Irak 12,8
Serbien 7,1
Iran 14,4
Syrien 14,2
Pakistan 13,5
Russische Föderation 22,7
Mazedonien 9,1
Türkei 17,2
Kosovo 12,3
Halbjahr 2012
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
bis zu einer rechtskräftigen
Entscheidung in Monaten
Erst- und Folgeanträge gesamt 13,1
davon:
Erstanträge 13,5
Folgeanträge 11,5
Asylerstanträge
Übernahmeersuchen (ÜE) an
die Mitgliedstaaten
gesamt
Prozentualer Anteil
der ÜE zu den
Asylerstanträgen
Prozentualer Anteil
der ÜE mit
EURODAC-Treffer
2. Quartal 2012 10 741 2 299 21,4 74,9
3. Quartal 2012 16 858 2 842 16,9 76,1
Drucksache 17/11221 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten
betroffenen Herkunftsländer, und welches waren die zehn am stärksten
angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in
Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland,
Zypern und Malta nennen)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
2. Quartal 2012 Übernahmeersuchen 3. Quartal 2012 Übernahmeersuchen
Herkunftsländer absolut in Prozent Herkunftsländer absolut in Prozent
Russische
Föderation 218 9,5 Georgien 318 11,2
Afghanistan 207 9,0 Afghanistan 254 8,9
Georgien 143 6,2
Russische
Föderation 229 8,1
Serbien 142 6,2 Kosovo 202 7,1
Somalia 121 5,3 Serbien 177 6,2
Tunesien 109 4,7 Somalia 167 5,9
Syrien 105 4,6 Syrien 155 5,5
Kosovo 100 4,3 Iran 114 4,0
Irak 93 4,0 Tunesien 104 3,7
Pakistan 87 3,8 Irak 103 3,6
2. Quartal 2012 Übernahmeersuchen 3. Quartal 2012 Übernahmeersuchen
ÜE an
Mitgliedstaaten absolut in Prozent
ÜE an
Mitgliedstaaten absolut in Prozent
Italien 587 25,5 Italien 676 23,8
Polen 273 11,9 Polen 418 14,7
Frankreich 231 10,0 Belgien 283 10,0
Belgien 186 8,1 Schweden 238 8,4
Schweiz 174 7,6 Frankreich 186 6,5
Schweden 169 7,4 Schweiz 175 6,2
Österreich 130 5,7 Österreich 145 5,1
Spanien 90 3,9 Ungarn 116 4,1
Norwegen 80 3,5 Spanien 115 4,0
Niederlande 71 3,1 Niederlande 92 3,2
Malta 18 0,8 Malta 32 1,1
Zypern 12 0,5 Zypern 10 0,4
Griechenland 0 0,0 Griechenland 0 0,0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11221b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis
(Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik
Deutschland, Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-
Verordnung – DublinV –, humanitäre Fälle nach Artikel 15 DublinV) gab es in
den benannten Zeiträumen?
Entscheidungen über Dublin-Verfahren werden beim Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) nach den in der folgenden Tabelle aufgeführten
Kategorien erfasst.
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in
den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in
Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland,
Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren; bitte auch
gesonderte Angaben zu unbegleiteten Minderjährigen machen), und wie
viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne
Durchführung eines Asylverfahrens, überstellt?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
2. Quartal 2012 3. Quartal 2012
Ablehnungen durch den Mitgliedstaat
gesamt 697 673
davon Ablehnungen nach Artikel 15
Dublin II 7 2
Zustimmungen des Mitgliedstaates
gesamt 1 853 1 968
davon Zustimmungen nach Artikel 15
Dublin II 1 5
2. Quartal 2012 Überstellungen 3. Quartal 2012 Überstellungen
Herkunftsländer absolut in Prozent Herkunftsländer absolut in Prozent
gesamt 821 gesamt 722
darunter: darunter:
Afghanistan 95 11,6 Georgien 84 11,6
Russische
Föderation 78 9,5 Afghanistan 67 9,3
Serbien 56 6,8
Russische
Föderation 48 6,6
Tunesien 52 6,3 Tunesien 41 5,7
Georgien 43 5,2 Irak 35 4,8
Irak 42 5,1 Kosovo 35 4,8
Kosovo 31 3,8 Pakistan 29 4,0
Algerien 30 3,7 Somalia 24 3,3
Mazedonien 28 3,4 Algerien 23 3,2
Syrien 26 3,2 Syrien 23 3,2
Drucksache 17/11221 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeStatistiken zu unbegleiteten Minderjährigen werden bei Dublin-Überstellungen
nicht geführt.
d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei
durchgeführten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen in den genannten
Zeiträumen?
In den Monaten Juli und August 2012 hat die Bundespolizei 17 Ersuchen an
andere Staaten gestellt und 17 Überstellungen vollzogen. Die Auswertung für den
Monat September 2012 ist seitens der Bundespolizei noch nicht abgeschlossen.
Im zweiten Quartal 2012 hat die Bundespolizei 30 Ersuchen an andere Staaten
gestellt und 30 Überstellungen vollzogen.
2. Quartal 2012 Überstellungen 3. Quartal 2012 Überstellungen
an
Mitgliedstaaten absolut in Prozent
an
Mitgliedstaaten absolut in Prozent
gesamt 821 gesamt 722
darunter: darunter:
Italien 179 21,8 Italien 194 26,9
Frankreich 98 11,9 Polen 119 16,5
Polen 88 10,7 Belgien 68 9,4
Belgien 68 8,3 Frankreich 58 8,0
Schweiz 67 8,2 Schweden 47 6,5
Schweden 55 6,7 Schweiz 40 5,5
Norwegen 52 6,3 Österreich 36 5,0
Niederlande 47 5,7 Norwegen 35 4,8
Österreich 37 4,5 Spanien 23 3,2
Spanien 35 4,3 Niederlande 22 3,0
Ungarn 7 0,9 Ungarn 9 1,2
Malta 3 0,4 Malta 4 0,6
Bulgarien 3 0,4 Bulgarien 2 0,3
Zypern 0 0,0 Zypern 1 0,1
Griechenland 0 0,0 Griechenland 0 0,0
Zeitraum
Überstellungen ohne Durchführung
eines Asylverfahrens
2. Quartal 2012 469
3. Quartal 2012 386
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/11221e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der
Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der DublinV abgelehnt oder
eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein
Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und
relativen Zahlen angeben)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.
6. Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen
Quartal 2012 nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG)
von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von
Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten
Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen
zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in
Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge
unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie
hoch waren die jeweiligen Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?
Die Angaben hierzu können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Teilmengen sind eingerückt zur beinhaltenden Menge angegeben. Bei Anträgen
nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG), die nur Kinder
unter 16 Jahre betreffen, kann statistisch nicht unterschieden werden, ob ein Kind
hier geboren oder eingereist ist.
Zeitraum
Entscheidungen gesamt
davon Dublin-Entscheidungen
davon
Unzulässig
davon
Einstellungen
davon kein
weiteres Verfahren
durchzuführen
2. Quartal 2012 13 113 903 778 95 30
3. Quartal 2012 12 899 802 695 66 41
2. Quartal 2012 3. Quartal 2012
absolut
Verhältnis
zu
Asylerstanträgen
gesamt absolut
Verhältnis
zu
Asylerstanträgen
gesamt
Asylerstanträge gesamt 10 741 10 858
Asylerstanträge von Minderjährigen
unter 18 Jahre insgesamt 3 561 33,2 % 9 509 38,6 %
Asylerstanträge von Minderjährigen
unter 16 Jahre 3 082 28,7 % 5 804 34,4 %
unbegleitete Minderjährige
unter 16 Jahre 99 0,9 % 105 0,6 %
Anträge gemäß § 14a Absatz 2
AsylVfG 523 4,9 % 493 2,9 %
Asylerstanträge von Minderjährigen
von 16 bis unter 18 Jahre 479 4,5 % 705 4,2 %
unbegleitete Minderjährige
(16 bis unter 18 Jahre) 272 2,5 % 293 1,7 %
Drucksache 17/11221 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren lag
im dritten Quartal 2012 bei 52,2 Prozent (zweites Quartal 2012: 48,6 Prozent),
bei Unbegleiteten im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 39,0 Prozent (zweites
Quartal 2012: 45,1 Prozent) und bei Personen unter 18 Jahren bei 41,8 Prozent
(zweites Quartal 2012: 52,4 Prozent).
7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d.h. unter 18-Jährige) haben im
dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 einen Asylerstantrag
gestellt (bitte aufgliedern nach wichtigsten Herkunftsländern und
Bundesländern)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
2. Quartal 2012
Asylerstanträge unbegleiteter
Minderjähriger
Herkunftsländer gesamt 371
darunter
Afghanistan 195
Pakistan 20
Somalia 17
Irak 17
Guinea 15
Syrien, Arabische Republik 12
Äthiopien 10
Ägypten 8
Iran, Islamische Republik 8
Eritrea 6
Gambia 6
2. Quartal 2012
Asylerstanträge unbegleiteter
Minderjähriger
Bundesländer gesamt 371
davon
Baden-Württemberg 17
Bayern 61
Berlin 27
Brandenburg 6
Bremen 1
Hamburg 68
Hessen 56
Niedersachsen 15
Nordrhein-Westfalen 75
Rheinland-Pfalz 7
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/11221Saarland 24
Sachsen 4
Sachsen-Anhalt 2
Schleswig-Holstein 7
Thüringen 1
3. Quartal 2012
Asylerstanträge unbegleiteter
Minderjähriger
Herkunftsländer gesamt 398
darunter
Afghanistan 190
Irak 35
Syrien, Arabische Republik 26
Pakistan 21
Somalia 18
Ägypten 13
Guinea 12
Russische Föderation 5
Nigeria 5
Indien 5
3. Quartal 2012
Asylerstanträge unbegleiteter
Minderjähriger
Bundesländer gesamt 398
davon
Baden-Württemberg 13
Bayern 93
Berlin 24
Brandenburg 3
Bremen 4
Hamburg 99
Hessen 40
Mecklenburg-Vorpommern 1
Niedersachsen 25
Nordrhein-Westfalen 58
Rheinland-Pfalz 11
Saarland 14
2. Quartal 2012
Asylerstanträge unbegleiteter
Minderjähriger
Drucksache 17/11221 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleitet Minderjährigen
im dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 (bitte nach
verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden. Etwaige
Quoten ergeben sich aus dem Verhältnis der jeweiligen Einzelentscheidungen
zu allen Entscheidungen.
Sachsen 4
Sachsen-Anhalt –
Schleswig-Holstein 7
Thüringen 2
ENTSCHEIDUNGEN über Erstanträge
insgesamt
Anerkennungen
als
Asylberechtigte
(Artikel 16a und
Familienasyl)
Gewährung
von
Flüchtlingsschutz
gemäß § 60
AufenthG
Abschiebungsverbot gemäß
§ 60 II,III,VII
S. 2 AufenthG
festgestellt
Abschiebungsverbot gemäß
§ 60 IV,V,VII
S. 1 AufenthG
festgestellt
2, Quartal 2012 325 5 50 60 26
3. Quartal 2012 267 2 36 41 36
2. Quartal 2012 insgesamt
Herkunftsländer gesamt 325
darunter
Afghanistan 158
Pakistan 3
Somalia 17
Irak 13
Guinea 6
Syrien 46
Äthiopien 10
Ägypten 2
Iran 7
Eritrea 5
Gambia 3
3. Quartal 2012
Asylerstanträge unbegleiteter
Minderjähriger
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/11221b) Wie ist die neue Verfahrensweise zur Anwendung des § 58 Absatz 1a
AufenthG (vgl. Entscheiderbrief 4/2012) damit vereinbar, dass nach
Artikel 3 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention alle staatlichen
Maßnahmen sich vorrangig am Kindeswohl orientieren müssen, was jedoch
nicht der Fall ist, wenn schutzbedürftige Kinder zunächst
ausreisepflichtig werden, eine Abschiebungsandrohung erhalten und dann mit
hoher Wahrscheinlichkeit für zunächst mindestens 18 Monate nur
geduldet werden, statt ihnen sofort einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus
zu gewähren, was im Sinne des Kindeswohls wäre (Nachfrage zur
insoweit noch unbeantworteten Frage 9f auf Bundestagsdrucksache 17/
10454)?
Die Regelung in § 58 Absatz 1a AufenthG dient dem Wohl des Kindes und
entspricht den Anforderungen des Artikels 3 Absatz 1 der VN-
Kinderrechtskonvention. Insofern ist die Kritik daran, dass diese kinderschützende Regelung
auch im Asylverfahren berücksichtigt wird, nicht nachvollziehbar.
c) Hält die Bundesregierung das neue Verfahren zur Anwendung des § 58
Absatz 1a AufenthG – unabhängig von der Frage, ob es im
diesbezüglich anhängigen Revisionsverfahren für rechtlich zulässig erachtet wird
– für rechtlich zwingend geboten, oder wäre auch eine Rückkehr zur
alten Verfahrensweise möglich, und wenn Letzteres der Fall ist, warum
geschieht dies nicht, da Fachverbände und „Interessenvertreter von
UM“ (UM: unbegleitete Minderjährige), auf die auch in dem
Entscheiderbrief 04/2012 positiv Bezug genommen wird (S. 4, Fußnote 10), der
Auffassung sind, dass das neue Verfahren im Sinne des Kindeswohls
abzulehnen ist, weil es für die Betroffenen Nachteile mit sich bringt und
belastend ist (bitte begründen)?
Bei der im anhängigen Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht
aufgeworfenen Frage handelt es sich um eine Rechtsfrage, die keine
Beurteilungs- oder Ermessensspielräume eröffnet. Da sie bisher jedoch nicht
höchstrichterlich geklärt ist, hat der Bundesminister des Innern entschieden, bis
zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur früheren
Entscheidungspraxis zurückzukehren.
3. Quartal 2012 insgesamt
Herkunftsländer gesamt 267
darunter
Afghanistan 150
Irak 17
Syrien 19
Pakistan 5
Somalia 10
Ägypten –
Guinea 9
Russische Föderation 1
Nigeria 2
Indien –
Drucksache 17/11221 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d.h. unter 18-Jährige) wurden im
dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 an welchen Grenzen
durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die
Jugendämter übergeben, wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder
zurückgeschoben (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Angaben für die Monate Juli und August 2012 sowie das zweite Quartal
2012 können den folgenden Tabellen entnommen werden, wobei sich der
Begriff des Minderjährigen nach § 80 AufenthG bzw. § 12 AsylVfG richtet. Die
Auswertung für den Monat September 2012 ist durch die Bundespolizei noch
nicht abgeschlossen.
Etwaige Differenzen der Anzahl zu den Teilsummen erklären sich aus sonstigen
Maßnahmen der Grenzbehörden, etwa die Übergabe an zur Abholung
berechtigte Personen.
Juli/August 2012
nach Grenze Anzahl
davon
zurückgewiesen
davon
zurückgeschoben
davon Übergabe
an Jugendämter
Flughäfen 11 0 0 9
Niederlande 11 0 4 7
Frankreich 9 0 1 8
Belgien 9 0 1 7
Österreich 7 0 0 7
Schweiz 2 0 0 2
Tschechische
Republik 1 0 0 1
Gesamt 50 0 6 41
Juli/August 2012
nach
Staatsangehörigkeit Anzahl
davon
zurückgewiesen
davon
zurückgeschoben
davon Übergabe
an Jugendämter
Afghanistan 35 0 6 29
Algerien 2 0 0 2
Libyen 2 0 0 2
Marokko 2 0 0 2
Pakistan 2 0 0 2
Irak 1 0 0 0
Jemen 1 0 0 1
Kongo,
Demokratische Republik 1 0 0 1
Somalia 1 0 0 1
Syrien 1 0 0 1
Tunesien 1 0 0 0
Türkei 1 0 0 0
Gesamt 50 0 6 41
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/11221Etwaige Differenzen der Anzahl zu den Teilsummen erklären sich aus sonstigen
Maßnahmen der Grenzbehörden, etwa die Übergabe an zur Abholung
berechtigte Personen.
2. Quartal 2012
nach Grenze Anzahl
davon
zurückgewiesen
davon
zurückgeschoben
davon Übergabe
an Jugendämter
Frankreich 43 0 4 39
Flughäfen 29 1 0 24
Belgien 13 0 3 10
Österreich 9 0 0 9
Luxemburg 5 0 0 5
Schweiz 4 0 0 4
Niederlande 3 0 1 2
Gesamt 106 1 8 93
2. Quartal 2012 nach
Staatsangehörigkeit Anzahl
davon
zurückgewiesen
davon
zurückgeschoben
davon Übergabe
an Jugendämter
Afghanistan 72 0 4 67
Irak 7 0 0 6
Syrien 4 0 0 4
Algerien 3 0 2 1
Eritrea 3 0 0 1
Marokko 3 0 0 3
Iran 2 0 0 2
Palästina 2 0 0 2
Serbien 2 1 1 0
Bangladesch 1 0 0 1
Guinea 1 0 0 1
Libyen 1 0 0 1
Mauretanien 1 0 0 1
Somalia 1 0 0 1
staatenlos 1 0 1 0
Tunesien 1 0 0 1
Zentralafrikanische
Republik 1 0 0 1
Gesamt 106 1 8 93
Drucksache 17/11221 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen
Quartal 2012 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben
nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.
10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im dritten Quartal
2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 an welchen Flughafenstandorten
mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der
unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
machen)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
2. Quartal 2012
als offensichtlich
unbegründet abgelehnt 3. Quartal 2012
als offensichtlich
unbegründet abgelehnt
insgesamt 2 338 insgesamt 2 887
davon davon
Afghanistan 9 Serbien 721
Irak 31 Syrien 1
Syrien 0 Mazedonien 544
Iran 5 Afghanistan 16
Pakistan 51 Irak 36
Serbien 528 Iran 12
Russische Föderation 54 Pakistan 75
Mazedonien 169 Russische Föderation 35
Kosovo 203 Kosovo 211
Türkei 81 Bosnien und Herzegowina 70
2. Quartal 2012
Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen
nach Antragstellung
Flughafen Aktenanlage Mitteilung § 18a VI
offensichtlich
unbegründet eingestellt
Düsseldorf 19 18 1 0
Berlin 4 4 0 0
München 6 4 1 0
Frankfurt 149 135 14 0
Summe 178 161 16 0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/112212. Quartal 2012
Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen
nach Antragstellung
Herkunftsland Aktenanlage Mitteilung § 18a VI
offensichtlich
unbegründet eingestellt
Syrien 43 43 0 0
Afghanistan 30 30 0 0
Iran 30 30 0 0
Eritrea 13 13 0 0
Somalia 12 12 0 0
Sri Lanka 12 10 2 0
Sonstige asiatische
Staatsangehörige 8 8 0 0
Irak 7 7 0 0
Kongo,
Demokratische Republik 4 2 2 0
Kongo 3 1 2 0
Pakistan 3 1 2 0
Herkunftsländer
gesamt 178 161 16 0
3. Quartal 2012
Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen
nach Antragstellung
Flughafen Aktenanlage Mitteilung § 18a VI
offensichtlich
unbegründet eingestellt
Düsseldorf 24 24 0 0
Berlin 3 0 0 0
München 6 7 0 0
Frankfurt/Main
Flughafen 187 169 12 0
Summe 220 200 12 0
Drucksache 17/11221 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Quartal 2012
Entscheidungen innerhalb von 2 Tagen
nach Antragstellung
Herkunftsland Aktenanlage Mitteilung § 18a VI
offensichtlich
unbegründet eingestellt
Syrien 65 63 0 0
Iran 40 39 0 0
Afghanistan 26 26 0 0
Eritrea 22 17 0 0
Sri Lanka 11 10 0 0
Kongo,
Demokratische Republik 10 8 3 0
Somalia 9 9 0 0
Türkei 6 6 0 0
Ägypten 5 5 0 0
Angola 3 3 0 0
Kamerun 3 2 1 0
Irak 3 2 1 0
Herkunftsländer
gesamt 220 200 12 0
Entscheidungen innerhalb
von 2 Tagen nach Antragstellung
Frankfurt/Main Aktenanlage
Mitteilung
§ 18a VI
offensichtlich
unbegründet eingestellt
Unbegleitete
Antragsteller
unter 18 Jahre
2. Quartal 2012 9 9 0 0
3. Quartal 2012 3 3 0 0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/1122111. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2012 (bitte wie auf
Bundestagsdrucksache 17/4627, Antwort zu Frage 7 darstellen), und welche Angaben zur
Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
Erst- und Folgeanträge
Januar bis
Juli 2012
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Artikel 16a/
Flüchtlingsschutz/
subsidiärer Schutz Ablehnungen
sonstige
Verfahrenserledigungen
(z. B. Rücknahmen)
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer
gesamt 12 704 13 830 1 736 12,6 4 981 36,0 7 113 51,4 21 448
darunter
Serbien 2 515 3 062 32 1,0 1 107 36,2 1 923 62,8 2 147
Afghanistan 1 701 1 827 687 37,6 487 26,7 653 35,7 4 756
Pakistan 841 357 77 21,6 189 52,9 91 25,5 1 174
Syrien 789 1 005 145 14,4 39 3,9 821 81,7 840
Irak 742 1 267 159 12,5 762 60,1 346 27,3 1 705
Iran 680 565 179 31,7 131 23,2 255 45,1 1 341
Mazedonien 648 769 3 0,4 315 41,0 451 58,6 720
Kosovo 602 685 16 2,3 257 37,5 412 60,1 921
Türkei 584 638 67 10,5 227 35,6 344 53,9 1 022
Russische
Föderation 374 351 21 6,0 135 38,5 195 55,6 914
Drucksache 17/11221 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWiderrufsverfahren
Januar bis
Juli 2012
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Widerruf
Artikel 16a/
Flüchtlingseigenschaft/
subsidiärer Schutz kein Widerruf
sonstige
Verfahrenserledigungen
(z. B. Rücknahmen)
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer
gesamt 152 306 133 43,5 76 24,8 97 31,7 709
darunter
Türkei 39 70 32 45,7 22 31,4 16 22,9 229
Afghanistan 22 25 14 56,0 4 16,0 7 28,0 93
Irak 20 73 43 58,9 2 2,7 28 38,4 125
Iran 15 13 2 15,4 6 46,2 5 38,5 27
Kosovo 12 14 6 42,9 5 35,7 3 21,4 32
Togo 6 19 2 10,5 7 36,8 10 52,6 16
Syrien 5 5 0 0,0 1 20,0 4 80,0 12
Ungeklärt 5 5 0 0,0 5 100,0 0 0,0 13
Sri Lanka 4 7 6 85,7 1 14,3 0 0,0 8
Armenien 3 9 4 44,4 3 33,3 2 22,2 6
Indien 3 0 0 0 0 4
Jemen 3 1 0 0,0 0 0,0 1 100,0 2
Türkei 39 70 32 45,7 22 31,4 16 22,9 229
Durchschnittliche Dauer gerichtlicher Verfahren in Monaten
Verfahrensdauer Erst- und Folgeanträge: Verfahrensdauer Widerrufe:
Jan bis Juli 2012 11,3 26,0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/1122112. Wie viele Asylanhörungen mittels Bild- und Tonübertragung wurden im
dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012 unter Beteiligung
welcher Außenstellen anberaumt und wie viele wurden aus welchen
Gründen abgebrochen (bitte jeweils nach den Staatsangehörigkeiten der
Betroffenen differenzieren)?
a) Wie viele Anhörungen gab es in den genannten Zeiträumen insgesamt
(bitte auch nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten und
solchen differenzieren, bei denen Videoanhörungen stattfanden)?
Im zweiten Quartal 2012 wurden 14 Videoanhörungen durchgeführt, davon 12
in der Außenstelle Chemnitz (Kosovo: 8, Serbien: 2, Vietnam: 2) und zwei in
der Außenstelle Jena/Hermsdorf (Irak: 1, Mazedonien: 1). Es gab drei
Abbrüche wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung (2 Kosovo, 1 Vietnam).
Im dritten Quartal 2012 wurden 54 Videoanhörungen durchgeführt, davon 14 in
der Außenstelle Chemnitz (Irak: 14), 26 in der Außenstelle Halberstadt (Syrien:
26) und 14 in der Außenstelle Lebach (Syrien: 14). Es gab keine Abbrüche
wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung.
2. Quartal 2012 Anhörungen gesamt
Herkunftsländer gesamt 7 308
darunter
Afghanistan 1 187
Iran 801
Syrien 587
Irak 577
Pakistan 534
Serbien 293
Türkei 287
Mazedonien 224
Kosovo 196
Russische Föderation 193
Vietnam 146
3. Quartal 2012 Anhörungen gesamt
Herkunftsländer gesamt 9 061
darunter
Afghanistan 1 152
Syrien 1 137
Serbien 875
Iran 812
Mazedonien 718
Irak 684
Pakistan 602
Russische Föderation 228
Türkei 218
Kosovo 197
Drucksache 17/11221 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie ist es zu erklären, dass es im ersten Quartal 2012 bei 72
Videoanhörungen keinen Abbruch gab und es auch im Gesamtjahr 2011
kaum zu Abbrüchen kam, während im zweiten Quartal 2012 von 14
Videoanhörungen gleich drei abgebrochen werden mussten?
Es handelt sich hierbei um normale statistische Schwankungen.
c) Wieso setzt das BAMF überhaupt auf das äußerst umstrittene Mittel
der Videoanhörung, wenn ein „flächendeckender Einsatz“ ohnehin
„nicht beabsichtigt“ ist (Antwort zu Frage 14b auf
Bundestagsdrucksache 17/10454) und Videoanhörungen nur einen kleinen Bruchteil
aller Anhörungen ausmachen, so dass die Personalprobleme des BAMF
hiermit nicht einmal im Ansatz gelöst werden können?
In geeigneten Fällen stellt das Instrument der Anhörungen per Bild- und
Tonübertragung eine effektive und inzwischen bewährte Methode zur raschen
Entscheidung in Asylverfahren dar. Es ist daher eine sinnvolle Ergänzung zu den
üblichen Instrumentarien.
13. Wie hoch waren die Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei
Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im
dritten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal 2012?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
14. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bereits in den Jahren 2010
und 2011 die Zahl der Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien,
überwiegend Roma, jeweils nach dem Sommer drastisch anstieg und sich
vervielfachte (vgl. auch die Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache
17/8984), und teilt sie die mehrfach in der Presse geäußerte Vermutung,
wonach es den Betroffenen auch darum gehen könnte, den elenden
Lebensverhältnissen in ihren Herkunftsländern, zumindest über die
besonders existenzbedrohlichen Wintermonaten, zu entgehen (bitte darlegen)?
Offenbar stehen wirtschaftliche Motive im Vordergrund der Asylbeantragung.
Herkunftsland
2. Quartal 2012 3. Quartal 2012
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamtschutz
Erstanträge
Folgeanträge
Gesamtschutz
absolut In Prozent absolut In Prozent
Ägypten 54 3 – – 68 65 3 6
Libyen 31 3 1 14,3 26 22 4 2
Marokko 105 5 2 2,3 110 102 8 2
Syrien 1 015 733 3 361 97,1 2 433 2 081 352 1 719
Tunesien 55 6 – – 81 68 13 –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/1122115. Ist es zutreffend, dass das BAMF den aktuellen Anstieg der
Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz erklärt hat (vgl. taz vom 4.
Oktober 2012, „Abschiebung in 48 Stunden“), und wenn ja, wie ist diese
Interpretation damit zu vereinbaren, dass es auch in den beiden Vorjahren
jeweils im Herbst zu einer Vervielfachung der Antragszahlen kam, ohne
dass es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegeben hätte (bitte
begründen)?
Es fällt auf, dass der Anstieg der Asylbewerberzahlen für die Herkunftsländer
Serbien und Mazedonien in diesem Jahr frühzeitiger einsetzte und in einem weit
stärkeren Ausmaß als im Vorjahr erfolgt.
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ISSN 0722-8333]