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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Hetero- und homosexuelle Betroffene von Zwangsverheiratungen

Von &quot;arrangierten&quot; Ehen bzw. Zwangsverheiratungen in Deutschland betroffene heterosexuelle Männer sowie homosexuelle Männer und Frauen, Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes für Opfer von Zwangsverheiratungen, Zusammenarbeit mit den Bundesländern bzw. mit Nichtregierungsorganisationen, Prävention, Erfassung von Strafverfahren wegen Zwangsverheiratung in der Strafverfolgungsstatistik, Flüchtlingsstatus für betroffene Personen, Zwangsverheiratung im Heimatland als Abschiebehindernis<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

25.10.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1094709. 10. 2012

Hetero- und homosexuelle Betroffene von Zwangsverheiratungen

der Abgeordneten Memet Kilic, Volker Beck (Köln), Josef Philip Winkler, Britta Haßelmann, Ingrid Hönlinger, Monika Lazar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Von Zwangsverheiratungen sind in Deutschland zum ganz überwiegenden Teil heterosexuelle Frauen betroffen. Aber immer wieder werden hierzulande auch lesbische Frauen, Männer, transsexuelle Personen und Paare dazu gezwungen, entgegen ihren individuellen Wünschen zu heiraten. Schwule Männer und lesbische Frauen werden häufig von ihren Familien in eine Ehe gezwungen, um ihre sexuelle Identität zu verbergen und zu unterdrücken.

Viele dieser Menschen sind an Leib und Leben bedroht bzw. sozial existenziell gefährdet.

Auf die fehlende Infrastruktur für den Schutz der von Zwangsverheiratungen bedrohten hetero- sowie homosexuellen Männer hat die „Evaluation der Hamburger interkulturellen Beratungsstellen für Opfer von häuslicher Gewalt und Zwangsheirat“ im Jahr 2011 hingewiesen. Es fehlen außerdem die personellen und finanziellen Ressourcen für eine zielgruppenspezifische Sensibilisierung- und Öffentlichkeitsarbeit (S. 23). Über eine ähnliche Problemlage in Berlin hat jüngst der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) berichtet (Berliner Zeitung, 18. April 2012).

Dieses Problem war im Jahr 2009 schon einmal Gegenstand der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 16/12573. Damals zeigte sich,

  • dass keine validen statistischen Daten darüber existieren, in welchem Ausmaß diese oben genannten Betroffenengruppen von Zwangsverheiratungen betroffen sind und
  • dass es für diese jungen Menschen a) weder spezialisierte Präventions- oder Beratungsangebote gab, noch b) auf ihre Bedrohungssituation zugeschnittene Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen angeboten wurden und c) es „keine speziellen Schutzeinrichtungen“ gab, (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ „Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen“ (2009), S. 41).

In ihrer Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage musste die Bundesregierung eingestehen, dass die Strafverfolgungsstatistik keine Angaben über Strafverfahren bezogen auf Zwangsverheiratungen von heterosexuellen Männern bzw. von Lesben und Schwulen enthält. Sie wusste zudem nicht, in welchen Bundesländern bzw. seitens welcher Nichtregierungsorganisationen (NROs) Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen durchgeführt werden. Sie hatte auch keine Informationen über entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildungen bei Beratungsstellen.

Die Bundesregierung versuchte, diese Erkenntnislücken mit Hinweisen darauf zu kompensieren, dass

  • im Nationalen Integrationsplan (aus dem Jahr 2007) das Phänomen ja immerhin erörtert würde, dass Eltern mitunter versuchen würden, mit einer Zwangsverheiratung bei ihren Kindern eine heterosexuelle Lebensweise durchzusetzen;
  • für Herbst 2010 eine wissenschaftliche Untersuchung erwartet würde, die Auskunft über Umfang und Ausmaß von Zwangsverheiratung in Deutschland mit „belastbaren quantitativen Daten über die Situation von Betroffenen beiderlei Geschlechts“ bzw. bezogen auf die „besonderen Probleme homosexueller Frauen und Männer“ geben würde;
  • eine Evaluation des im Mai 2010 ausgelaufenen Modellprojekts „Online-Beratung für junge Migrantinnen bei Zwangsverheiratung“ durchgeführt werden solle.

Heute – drei Jahre später – ist festzustellen:

  • Das Thema Zwangsverheiratungen hat die Bundesregierung aus ihrem Nationalen Aktionsplan Integration inzwischen ausgeklammert.
  • In der vom BMFSFJ im Jahr 2011 herausgegebenen Untersuchung „Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen“ wird die Bedrohungssituation für Homosexuelle nur kurz erwähnt. Dabei berichten Lesben- und Schwulenberatungsstellen, dass über ein Drittel der im Jahr 2008 bei ihnen erfolgten Beratungsfälle das Problem drohender Zwangsverheiratungen zum Inhalt hatten (Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen, Kurzfassung, S. 19).
  • Gleiches gilt für den Projektabschlussbericht der „Interkulturellen Onlineberatung bei Zwangsverheiratung und familiärer Gewalt“, den das BMFSFJ im Jahr 2010 veröffentlicht hat: Im Hinblick auf die Gefährdung von Homosexuellen durch Zwangsverheiratungen wird lediglich auf die Notlage bzw. auf fehlende Hilfsangebote für Paare hingewiesen, die versuchen, sich gemeinsam einer drohenden Zwangsverheiratung zu entziehen (S. 27).

Auf eine ganz spezifische Bedrohungssituation macht derzeit ein Vorgang aufmerksam, der dem Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses vorliegt. Darin wird für den ausreisepflichtigen indonesischen Staatsangehörigen H. H. um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gebeten. Ihm drohe bei einer Rückkehr nach Indonesien aufgrund seiner Homosexualität die Zwangsverheiratung. So hatte das BMFSFJ in seiner Publikation „Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen“ aus dem Jahr 2009 darauf hingewiesen, dass von Zwangsheirat betroffene Personen gegebenenfalls eine Verfolgungshandlung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geltend machen und hierüber den Flüchtlingsstatus gemäß § 25 Absatz 2 AufenthG erhalten könnten (ebd., S. 33). Die Berliner Härtefallkommission hatte ein Bleiberecht befürwortet. Trotzdem hat der Berliner Innensenator Frank Henkel dies abgelehnt. Deswegen wurde im Frühjahr 2012 eine Petition in dieser Sache eingereicht, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche wissenschaftlich belastbaren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß und die spezifische Bedrohungslage a) von heterosexuellen Männern, b) von homosexuellen Männern und c) von homosexuellen Frauen, die in Deutschland bzw. im Ausland von „arrangierten“ Ehen bzw. von Zwangsverheiratungen betroffen sind?

2

Erfasst die Strafverfolgungsstatistik wie viele Strafverfahren in Deutschland wegen der Zwangsverheiratung von heterosexuellen Männern bzw. von homosexuellen Männern und Frauen eröffnet wurden? Wenn ja, welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung vor, und wie interpretiert sie diese? Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2009 ergriffen, um diese Lücke in der Strafverfolgungsstatistik zu schließen?

3

In welchem Rahmen wird nach der Ausklammerung des Themas aus dem Nationalen Aktionsplan Integration innerhalb des Bundeskabinetts konzeptionell bzw. operativ daran gearbeitet, Opfern von Zwangsverheiratungen einen besseren Schutz zu ermöglichen?

4

Inwiefern arbeitet die Bundesregierung darüber hinaus (ähnlich wie in der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel“) mit den Bundesländern bzw. mit den NROs zusammen, um die Prävention und länderübergreifende Interventions- und Schutzmaßnahmen für die Opfer von Zwangsverheiratungen zu entwickeln bzw. zu koordinieren?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über a) spezialisierte Präventions- und Beratungsangebote, b) Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen und c) spezielle Schutzeinrichtungen für heterosexuelle Männer, Schwule, Lesben, transsexuelle Personen sowie Paare, die in Deutschland von „arrangierten“ Ehen bzw. von Zwangsverheiratungen betroffen sind?

6

Welche der in Frage 5 genannten Maßnahmen hat die Bundesregierung in welcher Form, und über welchen Zeitraum finanziell unterstützt (bitte aufschlüsseln)?

7

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung des BMFSFJ zu, dass die von Zwangsheirat betroffenen Personen gegebenenfalls eine Verfolgungshandlung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 AufenthG geltend machen und hierüber den Flüchtlingsstatus gemäß § 25 Absatz 2 AufenthG erhalten können? Wenn ja, was hat die Bundesregierung seit 2010 unternommen, um die Verwaltungsvorschriften zum AufenthG in diesem Sinne zu ändern (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2286, zu Frage 9), bzw. die Bundesländer auf anderem Wege auf ihre diesbezügliche Rechtsauffassung hinzuweisen? Wenn nein, warum nicht?

8

In wie vielen Fällen haben Personen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung als Abschiebehindernis geltend gemacht bzw. eine Duldung oder Aufenthaltserlaubnis erhalten, weil ihnen eine Zwangsverheiratung nach Rückkehr in ihr Heimatland droht (bitte nach Jahr der Antragsstellung bzw. -genehmigung, Geschlecht und sexueller Identität der Betroffenen aufschlüsseln)?

Berlin, den 9. Oktober 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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