Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/2879
16. Wahlperiode 06. 10. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn,
Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/2699 –
Perfluortenside im Trinkwasser
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen wissenschaftlicher Studien des Institutes für Hygiene und
Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn zum Vorkommen langlebiger
Substanzen in Gewässern wurden in der ersten Maihälfte 2006 erhöhte
Konzentrationen von Perfluortensiden (PFT) in Oberflächenwässern und Trinkwässern des
Hochsauerlandkreises festgestellt. Mit 50 bis 80 Prozent stellte dabei die
Perfluoroctansäure (perfluorooctanoic acid; PFOA) den Hauptanteil. Im
Trinkwasser des Hochsauerlandkreises fanden sich bis zu 0,56 µg/l PFOA, daneben
deutlich niedrigere Werte von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS). Weitere
Funde sind später in Hessen und Niedersachsen amtlich geworden. Diese
Einträge wurden vermutlich durch einen mit PFT kontaminierten Bodenhilfsstoff
verursacht.
Die Trinkwasserverordnung von 2001 enthält für PFOA, PFOS und andere
PFT keine spezifischen Grenzwerte.
Die Trinkwasserkommission (TWK) des Bundesministeriums für Gesundheit
beim Umweltbundesamt hat in ihrer Stellungnahme vom 21. Juni 2006
(überarbeitet am 13. Juli 2006) Höchstwerte für Summen aus PFOA und PFOS im
Trinkwasser empfohlen. Aus hygienisch-medizinischer Sicht wurde außerdem
empfohlen, unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen zum Vorkommen
derartiger Substanzen in Oberflächengewässern und Trinkwässern
durchzuführen, um sie einer Bewertung im Sinn des Verbraucherschutzes zuzuführen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 4. Oktober 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/2879 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode1. Hat die Bundesregierung aufgrund der Empfehlung der
Trinkwasserkommission (TWK) unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen zum
Vorkommen von PFT in Oberflächengewässern und Trinkwässern in Auftrag
gegeben?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, plant die Bundesregierung, solche Untersuchung in Auftrag zu
geben?
Auf Bitte des betroffenen Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat sich die
Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit beim
Umweltbundesamt anlässlich ihrer Sitzung vom 21. Juni 2006 intensiv mit dem
Thema „PFT im Trinkwasser“ befasst und noch am 21. Juni 2006 eine
vorläufige Bewertung abgegeben, die den Ländern zur Verfügung gestellt worden ist.
Untersuchungen des Trinkwassers plant die Bundesregierung hingegen nicht, da
der Vollzug der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in der Verantwortung
der Länder liegt, und sich das Problem der PFT im Trinkwasser zudem nicht als
bundesweites, sondern als regional begrenztes darstellt.
2. Liegen der Bundesregierung genaue Erkenntnisse darüber vor, auf welchem
Weg die PFT ins Trinkwasser gelangt sind und welche Rolle der
kontaminierte Bodenhilfsstoff in diesem Zusammenhang gespielt hat?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine genauen Erkenntnisse darüber vor, auf
welchem Weg die PFT in das Trinkwasser gelangten. Erste
Ursachenermittlungen der zuständigen Landesbehörden weisen darauf hin, dass die PFT über die
Aufbringung eines zu Dünger verarbeiteten Abfallgemisches auf
landwirtschaftlich beziehungsweise forstwirtschaftlich genutzte Flächen und
anschließende Auswaschung in den Untergrund eingetragen wurden. Bei dem
Abfallgemisch handelt es sich um eine Mischung von Abwasserschlämmen aus der
Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie Gesteinsmehl.
3. Ist der Bundesregierung bekannt, woher der besagte Bodenhilfsstoff
bezogen wurde und wie es zur Kontamination kommen konnte?
Ist die Kontamination durch einzelne Komponenten verursacht worden, und
woher stammten diese?
Nach Erkenntnissen der zuständigen nordrhein-westfälischen Behörden wurde
das in einem Bodenmischwerk der Firma GW Umwelt in Borchen hergestellte
Abfallgemisch unter der Handelsbezeichnung „Terrafarm“ vertrieben. Zur
Herstellung des Gemisches wurden Schlämme aus der Nahrungsmittelindustrie aus
Belgien importiert. Nach bisherigem Kenntnisstand stellen diese Schlämme die
wahrscheinliche PFT-Kontaminationsquelle dar. Unklar ist, wie es zu der hohen
PFT-Belastung der Schlämme kam. Entsprechende Ermittlungen der belgischen
Behörden wurden eingeleitet. Untersuchungsergebnisse liegen nach
Erkenntnissen der Bundesregierung bislang nicht vor.
4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob weitere Bundesländer Trinkwasser
nach dem Auftreten von PFT im Trinkwasser des Hochsauerlandkreises
gezielt auf PFT untersuchen?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass einige Länder in ihren jeweiligen
Zuständigkeitsbereichen Untersuchungen durchgeführt haben bzw. durchführen.
Genaue Angaben hierzu können nur die für den Vollzug der TrinkwV 2001
zuständigen Landesbehörden machen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/28795. Plant die Bundesregierung einen Grenzwert für PFT in die
Trinkwasserverordnung aufzunehmen?
Wie in der Beantwortung zu Frage 1 dargelegt, handelt es sich nicht um ein
bundesweites Problem. Von daher ist nicht beabsichtigt, einen Grenzwert für PFT in
die TrinkwV 2001 aufzunehmen. Im Übrigen enthält die TrinkwV 2001 in
Bezug auf Chemikalien den Grundsatz, dass im Trinkwasser chemische Stoffe
nicht in Konzentrationen enthalten sein dürfen, die eine Schädigung der
menschlichen Gesundheit besorgen lassen (§ 6 Abs. 1). Unabhängig von in der TrinkwV
2001 festgelegten Grenzwerten haben die zuständigen Landesbehörden darauf
zu achten, dass diese grundlegende Anforderung eingehalten wird.
6. In welche Bundesländer neben Niedersachsen und Hessen wurde der
kontaminierte Bodenhilfsstoff geliefert?
Wurden an den dortigen Ausbringungsorten Untersuchungen auf PFT im
Oberflächen- und Trinkwasser durchgeführt?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?
Nach der Bundesregierung aus NRW vorliegenden Erkenntnissen wurde das
PFT-haltige Abfallgemisch „Terrafarm“ an Dritte in die Bundesländer
Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen geliefert. Die zuständigen
Behörden der betroffenen Landkreise veranlassten Untersuchungen, deren Ergebnisse
erst teilweise vorliegen. Über Lieferungen in weitere Bundesländer liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Auch in Bezug auf den Trinkwasserbereich liegen der Bundesregierung zu
dieser Frage keine verbindlichen Erkenntnisse vor. Ihre Beantwortung fällt unter
die trinkwasserrechtliche Zuständigkeit der Länder. Aus einer
Zusammenstellung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum des Landes Baden-
Württemberg liegen allerdings Informationen über die mittlere PFOS-
Konzentration im Rhein (Kilometer 362) vor. Sie liegen bei 18 ng/l und erreichen damit
nicht einmal annähernd die Konzentrationen, die in der Möhnetalsperre und
angrenzenden Gewässern gemessen wurden.
7. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Mengen des kontaminierten
Bodenhilfsstoffs bisher ausgebracht wurden und wie viele Hektar davon
betroffen sind?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, welche Mengen des in der
Fragestellung bezeichneten kontaminierten Materials aufgebracht wurden. Das
Umweltministerium des Landes NRW geht aufgrund der bislang vorliegenden
Untersuchungen davon aus, dass die mit dem Abfallgemisch beaufschlagten
Flächen sehr unterschiedlich belastet sein können. Bislang untersuchte Flächen
zeigen teilweise erhöhte PFT-Werte, teilweise liegen die Werte auch unter der
Bestimmungsgrenze. Mindestens eine Fläche von 10 ha im Hochsauerlandkreis
ist hoch mit PFT belastet.
8. Ist der Bundesregierung bekannt, wie lange dieser Eintrag aus dem
kontaminierten Bodenhilfsstoff bereits besteht?
Nach Information des Umweltministeriums des Landes NRW liegen hierzu
derzeit noch keine abschließenden Daten vor, da die Ermittlungen noch nicht
abgeschlossen sind. Es wird jedoch von einer mehrjährigen Aufbringung
ausgegangen.
Drucksache 16/2879 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode9. Werden oder wurden seit der Ausbringung des kontaminierten
Bodenhilfsstoffs auf den betroffenen Feldern bzw. Gewässern Nahrungsmittel
angebaut?
10. Sind Untersuchungen zur Belastung der dort angebauten Lebensmittel in
Auftrag gegeben worden, und wenn ja, gibt es schon Ergebnisse?
Wenn nein, warum nicht?
11. Sind Produkte von den belasteten Flächen in den Verkehr gekommen?
Wenn ja, in welchem Ausmaß?
12. Ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung eine gesundheitliche
Beeinträchtigung durch den an den Feldfrüchten haftenden Boden
ausgeschlossen?
Der Bundesregierung liegen hierzu nur vereinzelte Erkenntnisse vor, da die
Überwachung in die Zuständigkeit der Länder fällt. Das Land NRW hat diese
Aufgaben wahrgenommen und in einem Bericht an den Ausschuss für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW zur
Sitzung am 23. September 2006 über die Befunde berichtet. Das zuständige
Ministerium hatte u. a. Probenahmen von Fischen in den betroffenen Gewässern
veranlasst und aus Vorsorgegründen bereits Ende Juli 2006 empfohlen, bis zum
Vorliegen aller Untersuchungsergebnisse keine Fische aus den belasteten
Gewässern zu verzehren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hatte auf
Anfrage von Nordrhein-Westfalen empfohlen, Fische aus einer Teichanlage mit
hoher Konzentration an PFOS als nicht verkehrsfähig einzustufen.
PFT-Verbindungen wurden auch in Weidegras festgestellt. Deshalb wurden
Milchproben von landwirtschaftlichen Betrieben genommen. In keiner der
untersuchten Milchproben konnte PFT nachgewiesen werden. Insofern gibt es
bisher keine Hinweise auf eine gesundheitliche Beeinträchtigung über diesen
Expositionsweg.
13. Wurde der kontaminierte Bodenhilfsstoff auch auf eine Belastung mit
anderen Industriechemikalien hin überprüft?
Wenn ja, auf welche?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, ob das in der
Fragestellung bezeichnete Material neben PFT auch auf eine Belastung mit anderen
Industriechemikalien untersucht wurde.
14. Hält die Bundesregierung den europäischen Verordnungsentwurf zur
Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH)
nach derzeitigem Verhandlungsstand – der gemeinsamen Position des
Rates – für ausreichend, um solche oder ähnliche Vorfälle in Zukunft
auszuschließen?
Wenn nein, wird sich die Bundesregierung für entsprechende
Verbesserungen einsetzen?
Vermutlich gehen die vorgenannten Funde von Perfluortensiden in Trink- und
Oberflächenwasser auf illegale Handlungen im Bereich der Abfallverbringung
zurück. Dies liegt – unabhängig vom derzeitigen Verhandlungsstand – außerhalb
des Regelungsbereiches von REACH. Vorfälle dieser Art können daher durch
REACH nicht verhindert werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2879Unabhängig vom vorliegenden Fall stellt die Bundesregierung fest, dass sie dem
Gemeinsamen Standpunkt des Rates zu REACH zugestimmt hat und dass sie
das zugrunde liegende Verhandlungsergebnis als ausgewogenen Kompromiss
zwischen den unterschiedlichen Beteiligten, Schutzgütern und Interessenlagen
unterstützt. Dieser Kompromiss bezieht alle in den nachfolgenden Teilfragen
genannten Regelungsgegenstände – die Datenerhebung zum Zwecke der
Risikoabschätzung, die Weitergabe von Informationen in der Produktionskette, die
Substitution gefährlicher Stoffe und die Information der Öffentlichkeit – ein.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass REACH die Verwendung von Stoffen
sicherer machen wird; die Beschränkung von gefährlichen Stoffen ist dabei nur
eins der Instrumente, die REACH dafür bereit hält. Es ist das erklärte Ziel der
Bundesregierung, dass REACH so bald wie möglich verabschiedet wird und in
Kraft tritt. Der gefundene Kompromiss steht daher nicht zur Disposition.
15. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die nach REACH zu erhebenden
Daten ausreichen, um die von PFT ausgehenden Risiken zu identifizieren,
und wird die Verwendung solcher Chemikalien in der Produktionskette bis
hin zum Abfall nach Meinung der Bundesregierung ausreichend
transparent?
Die Datenanforderungen nach REACH in Verbindung mit den allgemeinen
Vorschriften zur Stoffbewertung und zur Erstellung eines Stoffsicherheitsberichtes
sind dazu geeignet, sog. PBT- und vPvB-Stoffe (Stoffe, die persistent,
bioakkumulierbar und toxisch, bzw. Stoffe, die bei fehlender Giftigkeit sehr
persistent und sehr bioakkumulierbar sind) zu identifizieren. Aus diesem Grunde
wären bei Anwendung der REACH-Vorschriften auch die Risiken von PFT im
Vorfeld erkennbar geworden.
16. Ist der Verordnungsentwurf REACH nach derzeitigem Stand dazu
geeignet, dass alle gefährlichen Altstoffe zukünftig vom Markt verschwinden,
und besteht nach Meinung der Bundesregierung ein ausreichender Anreiz
für die Substitution gefährlicher Chemikalien wie PFT?
Das Ziel von REACH ist, die Verwendung von Stoffen sicherer zu machen.
Dafür ist es nicht erforderlich, alle gefährlichen Altstoffe vom Markt zu nehmen.
Auch eine hinreichende Informationslage und darauf basierende
Expositionsszenarien sollten in vielen Fällen geeignet sein, um ein hinreichendes
Sicherheitsniveau bereitzustellen. Für besonders gefährliche Stoffe, deren
Verwendung mit besonders hohen Risiken verbunden ist, sieht REACH, neben den
bereits nach bestehendem Stoffrecht möglichen Beschränkungsmaßnahmen, die
Möglichkeit für ein besonders strenges Kontrollverfahren vor: das
grundsätzliche Verbot mit Ausnahme bestimmter zugelassener Verwendungen. Allein die
Existenz eines solchen Kontrollverfahrens und die Definition von Kriterien, die
dazu führen, dass Stoffe als Kandidaten für diese Verfahren identifiziert werden,
stellen einen hohen Anreiz zur Substitution solcher Stoffe dar.
17. Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen PFT-Funde
die Auffassung, dass Untersuchungen der biologischen Abbaubarkeit und
der aquatischen Toxizität wichtige Tests sind, die zur
Gefährdungsbeurteilung einer Chemikalie unerlässlich sind?
18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass solche Daten zur
biologischen Abbaubarkeit und zur aquatischen Toxizität auch für alle
Chemikalien vorgelegt werden müssen, auch wenn diese nur in geringen Mengen
hergestellt werden?
Drucksache 16/2879 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den
vorliegenden Verordnungsentwurf REACH?
Die Bundesregierung hält die Prüfung der biologischen Abbaubarkeit und die
Prüfung der aquatischen Toxizität sowohl an tierischen als auch an pflanzlichen
Wasserlebewesen für sehr wichtig. Daher hat die Bundesregierung sich
erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Daten zu den Standardanforderungen für
registrierpflichtige Stoffe gehören. Auf die Ausführungen zum Gemeinsamen
Standpunkt zu REACH bei der Beantwortung zu Frage 14 wird verwiesen.
19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch REACH nach dem
derzeitigen Stand eine ausreichende Information der Öffentlichkeit über
die von Chemikalien wie PFT ausgehenden Gefahren gewährleistet ist?
Wenn nein, wird sich die Bundesregierung für entsprechende
Verbesserungen einsetzen?
Durch REACH wird der freie Zugang der Öffentlichkeit zu nichtvertraulichen
Stoffdaten sichergestellt; dazu gehören auch Aussagen zu den Wirkungen der
Stoffe auf Mensch und Umwelt. Die künftige Chemikalien-Agentur wird dazu
die nichtvertraulichen Daten, die sie aus den Registrierungsunterlagen gewinnen
wird, ins Internet einstellen. Zudem wird durch REACH den zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten die Aufgabe übertragen, die Öffentlichkeit über die von
Chemikalien ausgehenden Risiken zu informieren. Der Information der
Öffentlichkeit über Stoffrisiken wird daher durch REACH in besonderem Maße
Rechnung getragen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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