Einsätze der GSG 9 der Bundespolizei (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10877)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Annette Groth, Andrej Hunko, Paul Schäfer (Köln), Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Fragesteller hatten sich in einer Kleinen Anfrage nach den Einsätzen der GSG 9 erkundigt. Zu einer Reihe von Fragen verweigert die Bundesregierung aber die Auskunft. Dies betrifft insbesondere Fragen zu Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, welche die GSG 9 anderen (ausländischen) Polizeien anbietet bzw. den Angehörigen der GSG 9 zuteil werden. Die Bundesregierung begründet dies damit, eine Beantwortung ließe Rückschlüsse auf Fähigkeiten und Kompetenzen zu, die „eine zukünftige wirksame Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität und des Terrorismus unmöglich machen“ würde.
Aus Sicht der Fragesteller kann dieses Argument keine vollständige Antwortverweigerung begründen. Es ist aus ihrer Sicht nicht nachzuvollziehen, dass alleine schon die Nennung jener Länder, in denen die GSG 9 Ausbildungen durchgeführt hat, eine Bekämpfung des Terrorismus unmöglich machen oder sie auch nur empfindlich erschweren sollte. Die Tatsache, dass in einem bestimmten Land eine Ausbildung durchgeführt wurde, vermittelt schließlich noch keinerlei Kenntnis über den Inhalt dieser Ausbildung und lässt daher keine Rückschlüsse auf das Fähigkeitsprofil der jeweiligen ausländischen Polizei sowie der GSG 9 zu. Zudem lässt die Bundesregierung nicht erkennen, dass sie das berechtigte Interesse des Deutschen Bundestages ausreichend berücksichtigt hat, zu erfahren, welche ausländischen – insbesondere autoritär regierten – Staaten Spezialausbildungen ihrer Sicherheitskräfte von Seiten der GSG 9 erhalten.
Nach Angaben der Bundesregierung sind drei GSG-9-Angehörige bei Einsätzen durch Fremdeinwirkung ums Leben gekommen. Nach Medienberichten waren es hingegen vier Tote: 1993 bei einem umstrittenen Einsatz in Bad Kleinen, bei dem ein GSG-9-Beamter erschossen wurde, 2004 im Irak, als zwei GSG-9-Beamte, deren Auftrag der Schutz der deutschen Botschaft in Bagdad war, auf dem Weg dorthin in einen Hinterhalt gerieten (Quelle u. a. www.stern.de/politik/deutschland/todesfahrt-schily-bestaetigt-tod-der-vermissten-gsg-9-beamten-523358.html) und 2007 in Afghanistan, als mehrere Polizisten, darunter ein GSG-9-Angehöriger, einem IED-Anschlag (IED: Improvised Explosive Device) zum Opfer fielen (www.bild.de/news/2007/news/merkel-leibwaechter-2325274.bild.html).
Bei der Auflistung der Einsätze der GSG 9 im Ausland sind nach Einschätzung der Fragesteller nicht alle Einsätze aufgeführt. So fehlt etwa jener Einsatz in Afghanistan, bei dem ein GSG-9-Angehöriger ums Leben kam. Auch ein Einsatz im Irak im Jahr 2003, der dem Schutz von Mitarbeitern der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) galt (www.stern.de/politik/ausland/irak-gsg9-schuetzt-thw-arbeiter-im-irak-515127.html) ist nicht in der Antwort der Bundesregierung enthalten.
Ergänzend weisen die Fragesteller darauf hin, dass ein Verzicht auf die vollständige Wiederholung der auf Bundestagsdrucksache 17/10578 formulierten Fragen nicht bedeutet, dass sie mit der Begründung der Bundesregierung zur Geheimhaltung einverstanden sind, sondern, dass sie sich eine weitere Prüfung vorbehalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Im Rahmen welcher Einsätze sind die von der Bundesregierung erwähnten drei Angehörigen der GSG 9 durch Fremdeinwirkung getötet worden (bitte Angaben zu Zeitpunkt, Anlass und Ort des Einsatzes sowie, soweit möglich, zur Täterschaft und den konkreten Tatbedingungen machen)?
Inwieweit konnten die mutmaßlichen Täter ermittelt bzw. einer Bestrafung zugeführt werden?
Welcher der in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten Todesfälle ist in der Auflistung der Bundesregierung nicht enthalten, und warum nicht?
a) War der zu Tode gekommene Beamte zum Zeitpunkt seiner Tötung nicht bei der GSG 9 oder nicht im Dienst?
b) Inwiefern ist die von den Fragestellern angeführte Medienberichterstattung zutreffend?
Warum fehlt in der Auflistung der Bundesregierung über Auslandseinsätze der GSG 9 (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 17/10877)
a) ein Hinweis auf den Einsatz zum Schutz des THW im Irak 2003 und
b) ein Hinweis auf den Einsatz in Afghanistan im Jahr 2007?
Wer hat den Botschafterschutz in Kabul zwischen Juni 2002 und 2008 wahrgenommen (bitte Angaben zum entsprechenden Polizeiverband bzw. Wachschutz machen)?
Welches sind die „anderen Spezialeinheiten“, die von der Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 17/10877 angesprochen werden (bitte einzeln benennen und angeben, ob sie polizeilicher oder militärischer Natur sind), und inwiefern erlauben etwaige Rückschlüsse auf Fähigkeiten und Vorgehensweisen der GSG 9 zugleich Rückschlüsse auf diese „anderen Spezialeinheiten“?
Für Sicherheitsbehörden bzw. -einheiten welcher ausländischer Staaten hat die GSG 9 seit ihrer Gründung Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt (bitte vollständig nach jeweiligem ausländischem Staat und Jahr angeben)?
Falls die Bundesregierung auch diese Frage für geheimhaltungsbedürftig hält; inwiefern ist aus ihrer Sicht zu befürchten, dass die bloße Angabe, welchem Land eine Ausbildung gewährt wurde – ohne Angaben über Ausbildungsinhalt, -dauer und konkretem Empfänger der Ausbildung – Rückschlüsse auf Fähigkeiten und Kompetenzen der GSG 9 und anderer Spezialeinheiten zulasse und die Aufgabenwahrnehmung der GSG 9 in einem solchen Maße beeinträchtigt wäre, dass das Informationsrecht des Deutschen Bundestages zurücktreten muss?
a) Für welche ausländischen Kräfte wurden diese Aus- und Fortbildungen jeweils durchgeführt?
Falls die Bundesregierung auch diese Frage für geheimhaltungsbedürftig hält, inwiefern ist aus ihrer Sicht zu befürchten, dass die bloße Angabe, welcher ausländischen Sicherheitsbehörde bzw. Polizeieinheit eine Ausbildung angeboten wurde – ohne Angaben zu Ausbildungsdauer und -inhalt – bereits geeignet ist, die Aufgabenwahrnehmung der GSG 9 oder der jeweiligen ausländischen Einheit in einem solchen Maße zu beeinträchtigen, dass das Informationsrecht des Deutschen Bundestages zurücktreten muss?
b) Welche dieser ausländischen Kräfte sind Gendarmerien oder andere Kräfte, die militärischen oder Hybridcharakter tragen bzw. dem jeweiligen Verteidigungs- oder Kriegsministerium unterstehen?
Falls die Bundesregierung auch diese Frage für geheimhaltungsbedürftig hält, inwiefern ist aus ihrer Sicht zu befürchten, dass die bloße Angabe, welcher ausländischen Gendarmerie- und ähnlichen Kraft eine Ausbildung angeboten wurde – ohne Angaben zu Ausbildungsdauer und -inhalt – bereits geeignet ist, die Aufgabenwahrnehmung der GSG 9 oder der jeweiligen ausländischen Einheit in einem solchen Maße zu beeinträchtigen, dass das Informationsrecht des Deutschen Bundestages zurücktreten muss?
Von Sicherheitsbehörden bzw. -einheiten welcher ausländischer Staaten sind GSG-9-Angehörige seit Gründung der GSG 9 aus- bzw. fortgebildet worden (allfällige Antwortverweigerungen bitte wie oben erbeten ausführlich begründen, auch in den nachfolgenden Unterfragen)?
a) Von welchen ausländischen Kräften wurden diese Aus- und Fortbildungen jeweils durchgeführt?
b) Welche dieser ausländischen Kräfte sind Gendarmerien oder andere Kräfte, die militärischen oder Hybridcharakter tragen bzw. dem jeweiligen Verteidigungs- oder Kriegsministerium unterstehen?
An Sicherheitsbehörden welcher Staaten wurden Angehörige der GSG 9 zu Einsatzzwecken überstellt?
a) Welche Spezialeinheiten waren darunter?
b) Wann erfolgte der Einsatz bzw. die Einsatzvorbereitung, und wie lange dauerte der Einsatz?
c) Was war Zweck des Einsatzes?
Mit Spezialeinheiten welcher Länder hat die GSG 9 gemeinsame Einsätze durchgeführt?
a) Welche Spezialeinheiten waren dies?
b) Wann erfolgten die Einsätze?
c) Was war Zweck der Einsätze?
Wie wirken sich die Geheimhaltungsgrundsätze der Bundesregierung bezüglich Aus- und Fortbildungen der GSG 9 auf ihre Antworten auf die quartalsweisen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizeieinsätzen im Ausland aus?
Werden Aus- und Fortbildungen der GSG 9 in diesen Antworten verschwiegen, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung hierauf nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt aufmerksam gemacht?
Verschweigt die Bundesregierung in Beantwortung der genannten Quartalsanfragen (ggf. weitere) Aus- und Fortbildungen, die Angehörige der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts oder des Zolls durchführen, und wenn ja, welche Einheiten sind davon betroffen, und aus welchen Gründen erfolgt die Geheimhaltung?
Worauf ist die massive Erhöhung der für die GSG 9 zur Verfügung stehenden Finanzmittel vom Jahr 2008 (3,3 Mio. Euro) zum Jahr 2010 (7,7 Mio. Euro) und das Verharren der Mittel auf 6,5 Mio. Euro in den Jahren 2011 und 2012 zurückzuführen?
Warum ist insbesondere der Kostenfaktor für Neubeschaffungen und Verbrauch derart signifikant gestiegen?
Worauf ist die Verzögerung bei der Fertigstellung des Grundsatzpapiers zur Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Bundespolizei (Bezug: Antwort zu Frage 26) zurückzuführen, und welche Differenzen auf Seiten der an der Fertigstellung des Papiers beteiligten Behörden sind bisher zu Tage getreten?
Welche näheren Erläuterungen kann die Bundesregierung zu den „Krisensimulationsübungen“ in Frankreich, Italien, den Niederlanden, Deutschland und Kroatien machen, an denen die Bundespolizei laut Bundesregierung (Antwort auf die Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/ 10968) teilgenommen hat?
a) Wie lange dauerten die Übungen, und wo fanden diese konkret statt?
b) Welche weiteren Teilnehmer/Teilnehmerinnen haben an den Übungen mit welchen konkreten Kräften teilgenommen?
c) Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Übungen, und wie wurden diese übernommen?
d) Welche Szenarien wurden für die Übungen entwickelt, und wie sollten die Teilnehmer/Teilnehmerinnen auf diese reagieren?