[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11237
17. Wahlperiode 26. 10. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10964 –
Einsätze der GSG 9 der Bundespolizei (Nachfrage zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10877)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller hatten sich in einer Kleinen Anfrage nach den Einsätzen der
GSG 9 erkundigt. Zu einer Reihe von Fragen verweigert die Bundesregierung
aber die Auskunft. Dies betrifft insbesondere Fragen zu Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen, welche die GSG 9 anderen (ausländischen) Polizeien
anbietet bzw. den Angehörigen der GSG 9 zuteil werden. Die
Bundesregierung begründet dies damit, eine Beantwortung ließe Rückschlüsse auf
Fähigkeiten und Kompetenzen zu, die „eine zukünftige wirksame Bekämpfung der
internationalen Organisierten Kriminalität und des Terrorismus unmöglich
machen“ würde.
Aus Sicht der Fragesteller kann dieses Argument keine vollständige
Antwortverweigerung begründen. Es ist aus ihrer Sicht nicht nachzuvollziehen, dass
alleine schon die Nennung jener Länder, in denen die GSG 9 Ausbildungen
durchgeführt hat, eine Bekämpfung des Terrorismus unmöglich machen oder
sie auch nur empfindlich erschweren sollte. Die Tatsache, dass in einem
bestimmten Land eine Ausbildung durchgeführt wurde, vermittelt schließlich
noch keinerlei Kenntnis über den Inhalt dieser Ausbildung und lässt daher
keine Rückschlüsse auf das Fähigkeitsprofil der jeweiligen ausländischen
Polizei sowie der GSG 9 zu. Zudem lässt die Bundesregierung nicht erkennen,
dass sie das berechtigte Interesse des Deutschen Bundestages ausreichend
berücksichtigt hat, zu erfahren, welche ausländischen – insbesondere autoritär
regierten – Staaten Spezialausbildungen ihrer Sicherheitskräfte von Seiten der
GSG 9 erhalten.
Nach Angaben der Bundesregierung sind drei GSG-9-Angehörige bei Einsätzen
durch Fremdeinwirkung ums Leben gekommen. Nach Medienberichten waren
es hingegen vier Tote: 1993 bei einem umstrittenen Einsatz in Bad Kleinen,
bei dem ein GSG-9-Beamter erschossen wurde, 2004 im Irak, als zwei GSG-9-
Beamte, deren Auftrag der Schutz der deutschen Botschaft in Bagdad war, auf
dem Weg dorthin in einen Hinterhalt gerieten (Quelle u. a.
www.stern.de/politik/
deutschland/todesfahrt-schily-bestaetigt-tod-der-vermissten-gsg-9-beamten-
523358.html) und 2007 in Afghanistan, als mehrere Polizisten, darunter ein Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 25. Oktober 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11237 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGSG-9-Angehöriger, einem IED-Anschlag (IED: Improvised Explosive
Device) zum Opfer fielen (
www.bild.de/news/2007/news/merkel-leibwaechter-
2325274.bild.html).
Bei der Auflistung der Einsätze der GSG 9 im Ausland sind nach Einschätzung
der Fragesteller nicht alle Einsätze aufgeführt. So fehlt etwa jener Einsatz in
Afghanistan, bei dem ein GSG-9-Angehöriger ums Leben kam. Auch ein
Einsatz im Irak im Jahr 2003, der dem Schutz von Mitarbeitern der Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk (THW) galt (
www.stern.de/politik/ausland/irak-gsg9-
schuetzt-thw-arbeiter-im-irak-515127.html) ist nicht in der Antwort der
Bundesregierung enthalten.
Ergänzend weisen die Fragesteller darauf hin, dass ein Verzicht auf die
vollständige Wiederholung der auf Bundestagsdrucksache 17/10578 formulierten
Fragen nicht bedeutet, dass sie mit der Begründung der Bundesregierung zur
Geheimhaltung einverstanden sind, sondern, dass sie sich eine weitere Prüfung
vorbehalten.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10877 wird
verwiesen.
Bei der GSG 9 der Bundespolizei werden bestimmte Fähigkeiten vorgehalten,
um im konkreten Ereignisfall auf bestimmte polizeiliche Lagen reagieren zu
können. Werden diese Fähigkeiten (Technik, Taktik) bekannt, kann dies den
Gesamteinsatzerfolg sowie Leib und Leben sowohl der eingesetzten
Polizeivollzugsbeamten, als auch, im Fall einer Geiselnahme von deutschen
Staatsangehörigen im Ausland, Leib und Leben der Geiseln gefährden. Damit wäre
ein wesentliches Grund- und Menschenrecht erheblich beeinträchtigt.
Diese erworbenen Fähigkeiten der GSG 9 der Bundespolizei gilt es weiterhin zu
erhalten und stetig auszubauen. Aufgrund begrenzter nationaler Ressourcen
sind Erfahrungsaustausche mit Spezialeinheiten anderer Nationen zwingend
erforderlich. Primär orientiert sich der erforderliche Erfahrungsaustausch an
den vorzuhaltenden Fähigkeiten der GSG 9 der Bundespolizei. In Bezug auf
Erfahrungsaustausche mit internationalen Partnern können spezielle
Fähigkeiten der jeweiligen Einheit entscheidend sein. Durch die praktizierten
Erfahrungsaustausche werden international vorhandene Ressourcen somit auch für
den Ausbau der Fähigkeiten der GSG 9 der Bundespolizei gewinnbringend
genutzt. Die Erfahrung von Partnereinheiten fließt somit in eigene Taktiken,
Vorgehensweisen und Techniken der GSG 9 der Bundespolizei ein.
Bestimmte, von der GSG 9 der Bundespolizei vorgehaltene Fähigkeiten, werden
wiederum nur von bestimmten internationalen Spezialeinheiten vorgehalten.
Somit beschränkt sich der Kreis der internationalen Partner in bestimmten
Ländern auf eine sehr begrenzte Anzahl. Bei Nennung der jeweiligen Länder und
der entsprechenden Einheit bzw. Einheiten wäre es folglich möglich, sowohl die
Fähigkeiten der GSG 9 der Bundespolizei, als auch die Fähigkeiten der
Partnereinheiten zu identifizieren. Dies wiederum würde die gegenwärtigen Fähigkeiten
und Arbeitsweisen der GSG 9 der Bundespolizei offenlegen, was eine
zukünftige Aufgabenwahrnehmung unmöglich machen würde. Die GSG 9 der
Bundespolizei hat den Auftrag, in schwierigsten und komplexen Gefahren- und
Bedrohungslagen zu arbeiten und Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für
Leib oder Leben im In- und Ausland zu befreien. Dabei ist sie mit Tätern
konfrontiert, die äußerst professionell, mit hoher krimineller Energie und neuester
Technik vorgehen. In diesen extremen Situationen soll die GSG 9 der
Bundespolizei den Schutz der Grund- und Menschenrechte wie Leib und Leben
gewährleisten. Nach Auffassung der Bundesregierung wäre auch die nur teilweise
Offenlegung der angefragten Informationen dazu geeignet, diesen Grundrechts-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11237schutz erheblich zu gefährden. Der Auftrag der GSG 9 der Bundespolizei wäre
somit zukünftig nicht durchführbar.
Darüber hinaus würden Angaben mit Bezug zu spezialisierten ausländischen
Sicherheitsbehörden das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in
die Integrität der deutschen Polizeiarbeit in einem besonders sensiblen und
spezialisierten Bereich nachhaltig erschüttern und die Zusammenarbeit bei der
künftigen Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität und des
Terrorismus ausschließen.
Aufgrund der dargelegten Gründe und der Hochrangigkeit der Rechtsgüter ist
die Bundesregierung nach Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und
Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten zu dem
Ergebnis gekommen, dass, auch wenn nur ein geringfügiges Risiko besteht, ein
Bekanntwerden der insoweit relevanten Informationen ausgeschlossen werden
muss.
1. Im Rahmen welcher Einsätze sind die von der Bundesregierung erwähnten
drei Angehörigen der GSG 9 durch Fremdeinwirkung getötet worden (bitte
Angaben zu Zeitpunkt, Anlass und Ort des Einsatzes sowie, soweit
möglich, zur Täterschaft und den konkreten Tatbedingungen machen)?
Im Rahmen des Einsatzes zur Festnahme der RAF-Terroristen Wolfgang Grams
und Birgit Hogefeld für das Bundeskriminalamt (BKA) wurde am 27. Juni 1993
ein GSG 9 Beamter von Wolfgang Grams auf dem Bahnhof in Bad Kleinen,
Mecklenburg-Vorpommern, getötet.
Im Rahmen des Einsatzes zum Schutz des Botschafters der Bundesrepublik
Deutschland in Bagdad wurde der Fahrzeugkonvoi auf der Strecke von Amman,
Jordanien nach Bagdad, Irak bei Falludscha am 7. April 2004 von unbekannten
Tätern überfallen. Bei diesem Überfall kamen zwei GSG 9 Beamte ums Leben.
2. Inwieweit konnten die mutmaßlichen Täter ermittelt bzw. einer Bestrafung
zugeführt werden?
Die erbetenen Auskünfte in Bezug auf das Ereignis am 7. April 2004 betreffen
ein noch anhängiges Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Einzelaspekten
laufender Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes. Trotz der
grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung,
Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach konkreter
Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments
hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen im laufenden
Ermittlungsverfahren zurück. Hinsichtlich des Vorfalls am 27. Juni 1993 in Bad Kleinen
wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welcher der in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten Todesfälle
ist in der Auflistung der Bundesregierung nicht enthalten, und warum nicht?
a) War der zu Tode gekommene Beamte zum Zeitpunkt seiner Tötung
nicht bei der GSG 9 oder nicht im Dienst?
Bei den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Todesfällen von
deutschen Polizeibeamten im Jahr 2007 in Afghanistan handelte es sich nicht um
Angehörige der GSG 9 der Bundespolizei, so dass dieser Vorfall von der
seinerzeitigen Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 17/10877 nicht umfasst war.
Drucksache 17/11237 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Inwiefern ist die von den Fragestellern angeführte
Medienberichterstattung zutreffend?
Zum Wahrheitsgehalt von Berichterstattungen einzelner Medien bezieht die
Bundesregierung keine Stellung. Es wird auf die Antwort zur Frage 3 und 3a
verwiesen.
4. Warum fehlt in der Auflistung der Bundesregierung über Auslandseinsätze
der GSG 9 (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 17/10877)
a) ein Hinweis auf den Einsatz zum Schutz des THW im Irak 2003 und
b) ein Hinweis auf den Einsatz in Afghanistan im Jahr 2007?
Antwort zu Frage 4a
Der Schutz von Angehörigen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im
Jahr 2003 in Bagdad, Irak war integraler Bestandteil des Einsatzes der GSG 9
der Bundespolizei zum Schutz des deutschen Botschafters. Dieser Einsatz ist in
der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10877 aufgeführt.
Antwort zu Frage 4b
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
5. Wer hat den Botschafterschutz in Kabul zwischen Juni 2002 und 2008
wahrgenommen (bitte Angaben zum entsprechenden Polizeiverband bzw.
Wachschutz machen)?
Vom 29. Juni 2002 bis 28. Dezember 2008 haben vom BKA abgeordnete
Beamte den Botschafterschutz im Rahmen der Amtshilfe wahrgenommen.
Dabei handelt es sich um Beamte des BKA, der Länder und der Bundespolizei.
Ab dem 28. August 2008 waren vier Beamte der GSG 9 der Bundespolizei zum
Botschafterschutz eingesetzt.
6. Welches sind die „anderen Spezialeinheiten“, die von der Bundesregierung
in ihrer Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 17/10877 angesprochen
werden (bitte einzeln benennen und angeben, ob sie polizeilicher oder
militärischer Natur sind), und inwiefern erlauben etwaige Rückschlüsse
auf Fähigkeiten und Vorgehensweisen der GSG 9 zugleich Rückschlüsse
auf diese „anderen Spezialeinheiten“?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
7. Für Sicherheitsbehörden bzw. -einheiten welcher ausländischer Staaten hat
die GSG 9 seit ihrer Gründung Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
durchgeführt (bitte vollständig nach jeweiligem ausländischem Staat und Jahr
angeben)?
Falls die Bundesregierung auch diese Frage für geheimhaltungsbedürftig
hält; inwiefern ist aus ihrer Sicht zu befürchten, dass die bloße Angabe,
welchem Land eine Ausbildung gewährt wurde – ohne Angaben über
Ausbildungsinhalt, -dauer und konkretem Empfänger der Ausbildung –
Rückschlüsse auf Fähigkeiten und Kompetenzen der GSG 9 und anderer
Spezialeinheiten zulasse und die Aufgabenwahrnehmung der GSG 9 in einem
solchen Maße beeinträchtigt wäre, dass das Informationsrecht des Deutschen
Bundestages zurücktreten muss?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11237a) Für welche ausländischen Kräfte wurden diese Aus- und Fortbildungen
jeweils durchgeführt?
Falls die Bundesregierung auch diese Frage für geheimhaltungsbedürftig
hält, inwiefern ist aus ihrer Sicht zu befürchten, dass die bloße Angabe,
welcher ausländischen Sicherheitsbehörde bzw. Polizeieinheit eine
Ausbildung angeboten wurde – ohne Angaben zu Ausbildungsdauer und
-inhalt – bereits geeignet ist, die Aufgabenwahrnehmung der GSG 9 oder
der jeweiligen ausländischen Einheit in einem solchen Maße zu
beeinträchtigen, dass das Informationsrecht des Deutschen Bundestages
zurücktreten muss?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 8, 8a und 8b der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10877 wird verwiesen.
b) Welche dieser ausländischen Kräfte sind Gendarmerien oder andere
Kräfte, die militärischen oder Hybridcharakter tragen bzw. dem
jeweiligen Verteidigungs- oder Kriegsministerium unterstehen?
Falls die Bundesregierung auch diese Frage für geheimhaltungsbedürftig
hält, inwiefern ist aus ihrer Sicht zu befürchten, dass die bloße Angabe,
welcher ausländischen Gendarmerie- und ähnlichen Kraft eine
Ausbildung angeboten wurde – ohne Angaben zu Ausbildungsdauer und
-inhalt – bereits geeignet ist, die Aufgabenwahrnehmung der GSG 9 oder
der jeweiligen ausländischen Einheit in einem solchen Maße zu
beeinträchtigen, dass das Informationsrecht des Deutschen Bundestages
zurücktreten muss?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 8d
auf Bundestagsdrucksache 17/10877 wird verwiesen.
8. Von Sicherheitsbehörden bzw. -einheiten welcher ausländischer Staaten
sind GSG-9-Angehörige seit Gründung der GSG 9 aus- bzw. fortgebildet
worden (allfällige Antwortverweigerungen bitte wie oben erbeten
ausführlich begründen, auch in den nachfolgenden Unterfragen)?
a) Von welchen ausländischen Kräften wurden diese Aus- und
Fortbildungen jeweils durchgeführt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 8
auf Bundestagsdrucksache 17/10877 wird verwiesen.
b) Welche dieser ausländischen Kräfte sind Gendarmerien oder andere
Kräfte, die militärischen oder Hybridcharakter tragen bzw. dem
jeweiligen Verteidigungs- oder Kriegsministerium unterstehen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 8d
auf Bundestagsdrucksache 17/10877 wird verwiesen.
9. An Sicherheitsbehörden welcher Staaten wurden Angehörige der GSG 9 zu
Einsatzzwecken überstellt?
a) Welche Spezialeinheiten waren darunter?
b) Wann erfolgte der Einsatz bzw. die Einsatzvorbereitung, und wie lange
dauerte der Einsatz?
c) Was war Zweck des Einsatzes?
Angehörige der GSG 9 der Bundespolizei sind nicht zu Einsatzzwecken an
Sicherheitsbehörden anderer Staaten entsandt worden.
Drucksache 17/11237 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Mit Spezialeinheiten welcher Länder hat die GSG 9 gemeinsame Einsätze
durchgeführt?
a) Welche Spezialeinheiten waren dies?
b) Wann erfolgten die Einsätze?
c) Was war Zweck der Einsätze?
Die GSG 9 der Bundespolizei hat keine gemeinsamen Einsätze mit
Spezialeinheiten anderer Länder durchgeführt.
11. Wie wirken sich die Geheimhaltungsgrundsätze der Bundesregierung
bezüglich Aus- und Fortbildungen der GSG 9 auf ihre Antworten auf die
quartalsweisen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu
Polizeieinsätzen im Ausland aus?
Werden Aus- und Fortbildungen der GSG 9 in diesen Antworten
verschwiegen, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung hierauf nicht
schon zu einem früheren Zeitpunkt aufmerksam gemacht?
Die Bundesregierung beachtet bei der Einstufung zu schützender Informationen
die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern
zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-
Anweisung – VSA) vom 31. März 2006 in der Fassung vom 26. April 2010
(GMBl 2010, S. 846). Die Auswirkungen auf das Antwortverhalten der
Bundesregierung ergeben sich aus der einschlägigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt BVerfGE 124, 161).
In Bezug auf die GSG 9 der Bundespolizei wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
12. Verschweigt die Bundesregierung in Beantwortung der genannten
Quartalsanfragen (ggf. weitere) Aus- und Fortbildungen, die Angehörige der
Bundespolizei, des Bundeskriminalamts oder des Zolls durchführen, und
wenn ja, welche Einheiten sind davon betroffen, und aus welchen Gründen
erfolgt die Geheimhaltung?
In Bezug auf die Quartalsanfragen beantwortet die Bundesregierung die Fragen
zu Aus- und Fortbildungen, die Angehörige der Bundespolizei, des BKA oder
des Zolls durchführen, stets nach bestem Wissen und mit der gebotenen
Sorgfalt.
In Bezug auf die GSG 9 der Bundespolizei wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
13. Worauf ist die massive Erhöhung der für die GSG 9 zur Verfügung
stehenden Finanzmittel vom Jahr 2008 (3,3 Mio. Euro) zum Jahr 2010 (7,7 Mio.
Euro) und das Verharren der Mittel auf 6,5 Mio. Euro in den Jahren 2011
und 2012 zurückzuführen?
Warum ist insbesondere der Kostenfaktor für Neubeschaffungen und
Verbrauch derart signifikant gestiegen?
In den Haushaltsjahren 2008 und 2009 konnten nicht alle geplanten
Beschaffungen der GSG 9 der Bundespolizei zahlungswirksam abgeschlossen werden.
Daher waren Haushaltsmittel in die Folgejahre zu übertragen. Im Jahr 2010
führte dies zu einem Mittelabfluss in der angegebenen Höhe von 7,7 Mio.
Euro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11237Ab dem Haushaltjahr 2011 befanden sich die Ausgaben auf dem geplanten
Niveau. Die Erhöhung gegenüber 2008 ergibt sich aus der Preissteigerung und
der Notwendigkeit von Beschaffungen zur Verbesserung der Fähigkeiten der
GSG 9 der Bundespolizei für Einsätze gemäß § 8 Absatz 2 des
Bundespolizeigesetzes.
14. Worauf ist die Verzögerung bei der Fertigstellung des Grundsatzpapiers
zur Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Bundespolizei (Bezug:
Antwort zu Frage 26) zurückzuführen, und welche Differenzen auf Seiten
der an der Fertigstellung des Papiers beteiligten Behörden sind bisher zu
Tage getreten?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10006 wird verwiesen.
Der fortlaufende Abstimmungsprozess zwischen den beteiligten Behörden ist
umfangreich und benötigt dementsprechend Zeit. Differenzen zwischen den
beteiligten Behörden sind bisher nicht aufgetreten.
15. Welche näheren Erläuterungen kann die Bundesregierung zu den
„Krisensimulationsübungen“ in Frankreich, Italien, den Niederlanden,
Deutschland und Kroatien machen, an denen die Bundespolizei laut
Bundesregierung (Antwort auf die Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache
17/10968) teilgenommen hat?
a) Wie lange dauerten die Übungen, und wo fanden diese konkret statt?
b) Welche weiteren Teilnehmer/Teilnehmerinnen haben an den Übungen
mit welchen konkreten Kräften teilgenommen?
c) Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Übungen, und wie
wurden diese übernommen?
d) Welche Szenarien wurden für die Übungen entwickelt, und wie sollten
die Teilnehmer/Teilnehmerinnen auf diese reagieren?
Die Antworten werden nach den jeweils verantwortlichen Nationen für die
Übungen aufgeschlüsselt.
Frankreich
European Union Police Forces Training (EUPFT) 2008.
Antwort zu Frage 15a
8. bis 20. Juni 2008 sowie 9. bis 21. November 2008 in St. Astier/Frankreich.
Antwort zu Frage 15b
Details zu weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie den konkreten
Kräften an der Übung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Antwort zu Frage 15c
Die Kosten wurden gemäß den Finanzierungsrichtlinien der EU-Kommission
durch den Ausrichter getragen und durch die EU refinanziert. Auslandsbedingte
Mehrkosten (Tagegeld) gingen zu Lasten des Haushaltes der Bundespolizei.
Drucksache 17/11237 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAntwort zu Frage 15d
EUPFT-Übungen sind zivilpolizeiliche Übungen, bei denen u. a. folgende
Szenarien zugrunde gelegt werden:
• Streifendienst in einem fiktiven Missionsgebiet mit anschließender
Geisellage,
• Durchführung polizeilicher Maßnahmen nach einem Bombenanschlag,
• Durchführung polizeilicher Maßnahmen aus Anlass einer
Wahlkampfveranstaltung,
• Personen-, Strecken-, Raum- und Objektschutz anlässlich eines VIP-Besuchs,
• Begleitschutz/Evakuierung,
• Durchführung polizeilicher Maßnahmen aus Anlass einer Parlamentswahl
im Missionsgebiet.
Italien
European Union Police Forces Training (EUPFT) 2009.
Antwort zu Frage 15a
14. bis 25. September 2009, 5. bis 16. Oktober 2009 sowie 25. Oktober bis
6. November 2009 in Vicenza/Italien.
Antwort zu Frage 15b
Details zu weiteren Teilnehmern sowie den konkreten Kräften an der Übung
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Antwort zu Frage 15c
Die Kosten wurden gemäß den Finanzierungsrichtlinien der EU-Kommission
durch den Ausrichter getragen und durch die EU refinanziert. Auslandsbedingte
Mehrkosten (Tagegeld) gingen zu Lasten des Haushaltes der Bundespolizei.
Antwort zu Frage 15d
Auf die Erläuterung zu EUPFT unter Frankreich Buchstabe d wird verwiesen.
Niederlande
Internationale Katastrophenschutzübung EU FloodEx 2009.
Antwort zu Frage 15a
21. bis 25. September 2009 in der Region Nordholland/Niederlande.
Antwort zu Frage 15b
Neben der Bundespolizei, die mit einem Hubschrauber und dem dazugehörigen
Personal an der Übung teilnahm, haben auch Kräfte der Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft an der Übung
teilgenommen. Details zu weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie
den konkreten Kräften an der Übung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Antwort zu Frage 15c
Für den An- und Abflug des Hubschraubers und die Flüge in der Übung sind
Kosten in Höhe von 9 720,54 Euro zu Lasten des Haushaltes der Bundespolizei
entstanden. Hierbei handelt es sich um einen Eigenanteil, den jede
Teilnehmernation zu tragen hat. Zu den vom Ausrichterland getragenen Kosten liegen der
Bundesregierung keine Angaben vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11237Antwort zu Frage 15d
Der Einsatz des Hubschraubers erfolgte zur Rettung von Menschen aus
Überschwemmungsszenarien mittels Windeneinsatz. In geringem Umfang fanden
Aufklärungs- und Transportflüge statt.
Deutschland
European Union Police Forces Training (EUPFT) 2010.
Antwort zu den Fragen 15a bis 15c
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 17/2263 und 17/3316
verwiesen.
Antwort zu Frage 15d
Auf die Erläuterung zu EUPFT unter Frankreich Buchstabe d wird verwiesen.
Kroatien
Internationale Katastrophenschutzübung IPA-CRO FLOODS 2012.
Antwort zu Frage 15a
21. bis 25. Mai 2012 im Großraum Zagreb/Kroatien.
Antwort zu Frage 15b
Neben der Bundespolizei, die mit einem Hubschrauber und dem dazugehörigen
Personal an der Übung teilnahm, haben auch Kräfte der Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk an der Übung teilgenommen. Details zu weiteren Teilnehmern
sowie den konkreten Kräften an der Übung liegen der Bundesregierung nicht
vor.
Antwort zu Frage 15c
Für den An- und Abflug des Hubschraubers und die Flüge in der Übung sind
Kosten in Höhe von 29 972 Euro zu Lasten des Haushaltes der Bundespolizei
entstanden. Hierbei handelt es sich um einen Eigenanteil, den jede
Teilnehmernation zu tragen hat. Zu den vom Ausrichterland getragenen Kosten liegen der
Bundesregierung keine Angaben vor.
Antwort zu Frage 15d
Es wurden großflächige Überschwemmungsszenarien simuliert, innerhalb derer
Personenrettung mittels Winde, Materialtransporte als Innen- und Außenlast an
Hubschraubern sowie Aufklärungsflüge durchgeführt wurden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]