Abgabe nichtkontaminierter Salzlaugen aus dem Atommülllager Asse
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Nicole Maisch, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms, Brigitte Pothmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 8. Februar 2012 wurde der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages auf Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD über die Ergebnisse des Fachworkshops des Bundesamts für Strahlenschutz vom 18./19. Januar 2012 zur Schachtanlage Asse II (im Weiteren: Asse) und über die geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung der Rückholung der Atommüllabfälle aus der Asse unterrichtet.
Bei der Unterrichtung wies die Bundesregierung auch darauf hin, dass es schwierig sei, Abnehmer für die nichtkontaminierten Salzlaugen, die in die Asse eindringen, aufgefangen und nach oben verbracht werden, zu finden. Der wesentliche Grund hierfür dürfte das breite Misstrauen sein, das der Asse aufgrund ihrer Skandalhistorie entgegengebracht wird. Laut Bundesregierung nehme nur ein Unternehmen dieses Wasser ab und nutze seine Monopolstellung hinsichtlich der Vertrags- und Preisgestaltung.
Laut Informationen, die von Mitgliedern der Asse-Begleitgruppe über den Asse-Fachworkshop des Bundesamts für Strahlenschutz vom 25. September 2012 zur Verfügung gestellt werden, muss der Bund demnächst pro Jahr einen sechsstelligen Betrag allein dafür aufbringen, nichtkontaminierte Salzlaugen aus der Asse abgeben zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Aus welchen wesentlichen Positionen in jeweils welcher Höhe setzen sich in dieser Wahlperiode die Kosten des Bundes im Zusammenhang mit der Abgabe nichtkontaminierter Salzlaugen aus der Asse bis dato zusammen?
Welche Mengen nichtkontaminierter Salzlaugen aus der Asse wurden in dieser Wahlperiode zu welchem Preis an wen abgegeben (bitte tabellarische Übersicht differenziert nach Jahr, Menge, jeweiligem Preis und endgültiger Bestimmung bzw. Bestimmungsort der abgegebenen Laugen)?
Welche anderen potenziellen Abnehmer wurden in dieser Wahlperiode zwecks Abgabe nichtkontaminierter Salzlaugen aus der Asse kontaktiert, und wie reagierten sie jeweils?
Inwiefern gab es insbesondere Kontakt mit der Landessammelstelle Niedersachsen im Zusammenhang mit der Abgabe von Asse-Laugen, und ging es dabei um kontaminierte oder nichtkontaminierte Salzlaugen?
Mit welchen juristischen Begründungen lehnt sie die Annahme von Asse-Laugen ab, und welche praktisch-technischen Gründe bzw. Gegebenheiten spielen dabei aus Sicht der Bundesregierung eine Rolle?