Bewertung konventionell gezüchteter Kulturpflanzen mit Herbizidtoleranz
der Abgeordneten Harald Ebner, Cornelia Behm, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Durch gentechnische Veränderung von Nutzpflanzen wie Soja, Mais, Raps oder Zuckerrüben wurde in den letzten Jahren in diesen Pflanzen eine Resistenz bzw. Toleranz gegen bestimmte Herbizidwirkstoffe wie z. B. Glyphosat oder Glufosinat etabliert. Wie aktuelle Erhebungen aus den USA belegen, hat der Anbau herbizidtoleranter Kulturpflanzen nicht nur zu einer erheblichen Steigerung der ausgebrachten Herbizidmengen beigetragen. Durch den massiven Selektionsdruck, der mit der wiederholten Anwendung der sogenannten Komplementärherbizide verbunden ist, und durch Auskreuzung der genetisch verankerten Herbizidtoleranz auf verwandte Wildarten haben sich inzwischen über 100 „Superunkräuter“ entwickelt, die ebenfalls nicht mehr mit den entsprechenden Wirkstoffen bekämpft werden können und inzwischen erhebliche Probleme für die Landwirtschaft in den betroffenen Ländern verursachen.
Seit einigen Jahren sind international auch Kulturpflanzen auf dem Markt, bei denen die Herbizidtoleranz auf dem Weg der traditionellen Züchtung bzw. durch Mutagenesezüchtung erzeugt wurde. Rapssaatgut aus der von BASF entwickelten „Clearfield“-Serie mit einer Toleranz gegen den Wirkstoff Imazamox wird aktuell auch in Deutschland angeboten. Zahlreiche landwirtschaftliche Forschungseinrichtungen und Beratungsdienste warnen vor einem Anbau dieser Rapssorte, da angesichts einer Vielzahl einheimischer Kreuzblütler von einer schnellen Auskreuzung der Herbizidtoleranz mit unabsehbaren Folgen ausgegangen werden muss.
Während das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU zumindest formal eine Prüfung möglicher Koexistenzprobleme zwischen herbizidtoleranten GVO-Pflanzen (GVO = gentechnisch veränderte Organismen) und konventionellen oder ökologischen Sorten vorsieht, gibt es im europäischen Saatgutrecht bisher keine entsprechenden Prüfungsverfahren auch für konventionell gezüchtete Sorten mit Herbizidtoleranz.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer Auskreuzung der im „Clearfield“-System vorliegenden Mutation für Herbizidtoleranz in verwandte Wildarten bei den verschiedenen Kulturpflanzen, die derzeit auf dem Markt bzw. in der Entwicklung sind (Mais, Raps, Sonnenblumen), und mit welchen wissenschaftlichen Belegen begründet die Bundesregierung diese Bewertung?
Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass zahlreiche landwirtschaftliche Forschungseinrichtungen und Beratungsdienste von einem Anbau der „Clearfield“-Sorten abraten?
Gilt die Einschätzung der Bundesregierung, wonach der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen mit Herbizidtoleranz als ursächlich für die steigende Zahl herbizidtoleranter Wildkräuter (Superunkräuter) anzusehen ist (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache 17/5027), auch für konventionell gezüchtete herbizidtolerante Sorten, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus dieser Einschätzung ab bzw. wird sie ableiten?
Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Dimension des Anbaus von konventionell gezüchteten Pflanzen mit Herbizidtoleranz in Deutschland und der EU vor (bitte nach Anbaufläche pro Pflanzensorte in Hektar und Region/Land aufschlüsseln), und inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung – falls keine belastbaren Daten vorliegen sollten – entsprechende Angaben zu erfassen und auszuwerten?
Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass für konventionell gezüchtete Kulturpflanzen mit Herbizidtoleranz, deren Anbau mit massiven Koexistenzproblemen verbunden sein kann, ähnliche Zulassungsverfahren etabliert werden wie für gentechnisch veränderte Organismen mit der gleichen Eigenschaft?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit werden bei der Prüfung und Zulassung neuer Pflanzensorten durch das Bundessortenamt auch negative Auswirkungen dieser Sorten, wie eine hohe Wahrscheinlichkeit der Auskreuzung von Herbizidtoleranzen, erfasst und bewertet, bzw. inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Sortenprüfungs- und Zulassungsverfahren entsprechend erweitert werden?
Inwieweit plant die Bundesregierung, einen eventuellen Anbau von konventionell gezüchteten Pflanzen mit Herbizidtoleranz in Deutschland durch gezielte Monitoring- oder Resistenzmanagementprogramme zu begleiten?
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung die Problematik des Anbaus herbizidtoleranter Pflanzen (gentechnisch verändert oder konventionell gezüchtet) und der damit in der Regel verbundenen Anwendung der Komplementärherbizide im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und bei der Definition der guten fachlichen Praxis auch vor dem Hintergrund der anstehenden Zulassungen herbizidtoleranter gentechnisch veränderter Pflanzen für den Anbau in der EU?
In welchem Umfang und aus welchen Titeln fördert die Bundesregierung die Entwicklung oder Optimierung von Anbausystemen oder konventionell gezüchteten herbizidtoleranten Pflanzen (bitte nach Titel, Projektbezeichnung, Projektlaufzeit, Volumen, Zuwendungsempfänger aufschlüsseln)?
In welchem Umfang und aus welchen Titeln fördert die Bundesregierung die Entwicklung oder Optimierung von Anbausystemen, die ohne chemischen Pflanzenschutz eine ausreichende Beikrautregulierung erzielen (bitte nach Titel, Projektbezeichnung, Projektlaufzeit, Volumen, Zuwendungsempfänger aufschlüsseln)?