Zivil-militärische Zusammenarbeit
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Monika Knoche, Paul Schäfer (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Unter dem Begriff „vernetzte Sicherheitspolitik“ wird von Mitgliedern der Bundesregierung und Abgeordneten der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zunehmend einer engeren Verflechtung von Entwicklungszusammenarbeit mit den Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen Deutschlands das Wort geredet. Auch im Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr wird Entwicklungspolitik als Element der Sicherheitsvorsorge angeführt (Weißbuch, S. 15). Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, kündigte an, beim NATO-Gipfel im November 2006 in Riga auf eine Veränderung der NATO-Strategie hinarbeiten zu wollen (vgl. FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, v. 19. September 2006): Sicherheitspolitik müsse mit Entwicklungshilfe und politischer Aufbauarbeit vernetzt werden.
In ihrem gemeinsamen Thesenpapier „Für eine bessere Verzahnung der deutschen Entwicklungs- und Sicherheitspolitik“ formulieren Christian Schmidt (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung (BMVg), und Dr. Christian Ruck, Vorsitzender der Arbeitsgruppe für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: „In grundlegende politische Entscheidungen zu Fragen auswärtiger Politik sollten stets unsere nationalen Interessen einfließen. Dies gilt nicht nur für militärische Einsätze, sondern sollte auch auf unser entwicklungspolitisches Engagement ausgedehnt werden. … [Hierfür muss die Bundesregierung] endlich die Interessenlage unseres Landes im Hinblick auf die zukünftige Verknüpfung unserer Sicherheits- und Entwicklungspolitik eindeutig definieren. Deshalb ist es höchste Zeit für die Entwicklung einer nationalen Gesamtstrategie. Diese sollte Antworten darauf finden, welche Weltregionen – für die Abwehr von Gefahren für unsere äußere und innere Sicherheit eine zentrale Rolle spielen; – der Ausgangspunkt eines besonders hohen Bedrohungspotentials sind; – der Ursprung von Angriffen auf unsere freiheitlich-demokratischen Grundwerte sind; – für die Steigerung von Deutschlands politischem und wirtschaftlichem Stellenwert in der Welt von besonderer Bedeutung sind; – für den Zugang zu den für unsere Wirtschaft unverzichtbaren Auslandsmärkten und Rohstoffen besonders wichtig sind; – und für die Sicherung unserer Energieversorgung eine wesentliche Rolle spielen.“
Fragen und Antworten30
Teilt die Bundesregierung die im in der Vorbemerkung genannten Thesenpapier dargestellte Position? Falls ja, wie genau sieht nach Meinung der Bundesregierung ein Beitrag der Entwicklungshilfe „für die Sicherung unserer Energieversorgung“ aus?
Das skizzierte Thesenpapier stammt vom Februar 2005. Mittlerweile hat die Bundesregierung im Weißbuch 2006 und im Aktionsplan Zivile Krisenprävention, dessen erster Umsetzungsbericht im Mai 2006 erschienen ist, ihr Sicherheitsverständnis hinreichend dargelegt.
Der Koalitionsvertrag vom November 2005 hat die zentralen Anliegen der deutschen Entwicklungspolitik bestätigt. Es geht darum, weltweit Armut zu bekämpfen, Frieden zu sichern und Demokratie zu verwirklichen, die Globalisierung gerecht zu gestalten und die Umwelt zu schützen. Diese Anliegen ergänzen sich gegenseitig und stehen in einem inneren Wirkzusammenhang. Damit trägt Entwicklungspolitik sowohl der deutschen Verantwortung in der Welt als auch den Interessen an der Sicherung unserer Zukunft Rechnung.
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Entwicklungshilfe grundsätzlich unabhängig von sicherheitspolitischen und/oder ökonomischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland vergeben werden sollte? Wie begründet sie ihre Haltung?
Die Vergabe von Mitteln der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit orientiert sich an den in der Antwort zu Frage 1 genannten Zielen.
Für die Gesamtbewertung spielt darüber hinaus eine Rolle, welche Bedeutung dem Partnerland im Hinblick auf globale strukturpolitische Aufgaben beigemessen wird – wie zum Beispiel bei der Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele oder in Fragen des weltweiten Umweltschutzes.
Die Entwicklungspolitik ist schließlich auch unter sicherheits- und friedenspolitischen Aspekten von Bedeutung, indem sie in den betroffenen Partnerländern durch Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnisse zur Verhinderung und zum Abbau struktureller Ursachen von Konflikten sowie zur Förderung von Mechanismen der gewaltfreien Konfliktbearbeitung beiträgt. Dieser Beitrag zu Friedenskonsolidierung und Krisenprävention sowie zur Stabilisierung fragiler Staaten trägt den Interessen der Menschen in Deutschland Rechnung.
Wie beurteilt die Bundesregierung den im September dieses Jahres geäußerten Vorschlag des Mitglieds der Fraktion der CDU/CSU im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Ole Schröder, humanitäre Einsätze der Bundeswehr künftig aus dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu finanzieren? Gibt es seitens der Bundesregierung derartige Überlegungen?
Es gibt in der Bundesregierung keine Überlegungen, Kosten für humanitäre Einsätze der Bundeswehr aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu finanzieren.
In welchem Umfang (aufgeschlüsselt nach Einzelposten, Empfängerstaaten und Projekten) werden Mittel aus dem Einzelplan 23 des Bundeshaushalts bereits heute zur Deckung der Kosten militärischer Einsätze (auch von Einsätzen von Drittstaaten/Organisationen, z. B. der Afrikanischen Union) und anderer sicherheitsbezogener Ausgaben herangezogen? Soll diese Finanzierung in dieser Form beibehalten werden, oder sind Änderungen beabsichtigt? Wenn ja, in welcher Form?
Kosten militärischer Einsätze/militärischer Maßnahmen werden aus Mitteln des Einzelplans 23 des Bundeshaushalts nicht finanziert.
Als sicherheitsbezogen kann der deutsche Beitrag über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zur afrikanischen Friedensfazilität der EU gelten, die der Finanzierung von nicht-militärischen Zusatzkosten wie Logistik, Transport, medizinische Versorgung u. Ä. im Zusammenhang mit Friedenseinsätzen der Afrikanischen Union dient. Direkte militärische Kosten werden aus der Fazilität nicht finanziert. Der deutsche Finanzierungsanteil liegt für die Jahre 2004 bis 2006 bei jährlich rund 23 Mio. Euro und ab 2008 für den 10. EEF bei jährlich rund 20,5 Mio. Euro.
Die Friedensfazilität wird derzeit aus dem EEF finanziert. Der Rat und die Kommission haben festgelegt, dass in 2010 eine umfassende Abschlussbewertung vorzunehmen ist, bei der alternative Finanzierungsformen in Betracht gezogen werden müssen. Diesen Beschluss hat der Rat bei seiner Entscheidung zur zukünftigen Finanzierung der Fazilität zu berücksichtigen.
Welche Maßnahmen im Bereich der Sicherheitssektorreform wurden aus dem Einzelplan 23 finanziert (wann, in welchem Umfang und in welchen Staaten)?
Aus dem Einzelplan 23 wurden folgende Maßnahmen im Bereich Sicherheitssektorreform finanziert:
- Land Maßnahme Laufzeit Volumen in Euro Afghanistan Unterstützung des Polizeiaufbaus1 seit 2002 ca. 12 000 000 p. a. Afghanistan Förderung der Rechtsstaatlichkeit 2003 bis 2008 3 500 000 Armenien sicherheitspolitische Beratung 2005 bis 2006 1 000 000 Aserbaidschan Sicherheitspolitische Beratung 2004 bis 2005 1 000 000 Bolivien Unterstützung der Strafrechtsreform 1997 bis 2007 4 823 397 Indonesien Fonds „Sicherheit und Entwicklung“ Beginn 2007 voraussichtlich 2 Jahre ca. 1 000 000 Kenia Trainingszentrum für Frieden und Sicherheit (PSTC) 2004 bis 2007 1 300 000 Mozambique Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch zivilgesellschaftliches Engagement, Community Policing 2004 bis 2005 100 000 Nicaragua Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt 2000 bis 2006 525 081 Ghana Unterstützung des Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre (KAIPTC) in Accra 2003 bis 2005 1 000 000
1 Die Finanzierung erfolgt aus dem Stabilitätspakt Afghanistan. Die Haushaltsmittel entstammen dem Einzelplan 23. Die Umsetzung erfolgt durch AA/BMI.
Welche Projekte in zivil-militärischer Zusammenarbeit wurden in den Jahren 2004 bis 2006 aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert oder kofinanziert? In welcher Höhe und in welchen Ländern?
Aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurden im fraglichen Zeitraum drei Projekte zivil-militärischer Zusammenarbeit im Kosovo in Höhe von insgesamt 170 000 Euro finanziert. Es handelt sich dabei um den Neubau einer Schule in Guncat, die Teilsanierung einer Schule in Dragas sowie den Neubau einer Mittelschule in Ratkovac.
Das Auswärtige Amt (AA) hat aus Mitteln des Stabilitätspakts Afghanistans (Einzelplan 23) zwischen 2004 und 2006 in Afghanistan (Norden und Kabul) deutsche CIMIC-Projekte2 i. H. v. ca. 1,15 Mio. Euro finanziert. Eine Statistik zu Hilfs- und Unterstützungsanfragen zu CIMIC-Projekten wird für die Einsätze der Bundeswehr nicht geführt.
Eine neue Form der ressortübergreifenden Kooperation wurde im Rahmen eines Pilotprojektes für die drei nordöstlichen Provinzen Afghanistans erprobt. Das BMZ hat für den Zeitraum von zwölf Monaten (September 2005 bis September 2006) Mittel zur Finanzierung kleinerer Projekte von je 70 000 US-Dollar (Gesamtsumme 210 000 US-Dollar) zur Verfügung gestellt. Für diese Mittel konnten nach einem zwischen BMZ und Bundeswehr vereinbarten Verfahren Anträge initiiert werden. Die Federführung lag beim BMZ, die Entscheidung zur Durchführung der Maßnahmen wurde einvernehmlich zwischen Vertretern der afghanischen Provinz- und Distriktverwaltungen und den vor Ort vertretenen Bundesressorts getroffen.
2 CIMIC: Civil Military Cooperation (Zivil-militärische Zusammenarbeit)
Welche Projekte wurden in Einsatzgebieten der Bundeswehr seit 2004 aus dem Einzelplan 23 finanziert? In welcher Höhe?
Haupteinsatzgebiete der Bundeswehr in den Jahren 2004 bis 2005 waren Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Afghanistan sowie Sudan. Die Höhe der in den Haupteinsatzgebieten eingesetzten Leistungen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) aus dem Einzelplan 23 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Im Jahr 2006 beteiligt sich die Bundeswehr an weiteren Einsätzen in der Demokratischen Republik Kongo und im Libanon. Die offiziellen ODA-Zahlen für das Jahr 2006 liegen noch nicht vor.
Für die Schwerpunkte und Vorhaben der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) und bilateralen Technischen Zusammenarbeit (TZ) in vorgenannten Ländern wird auf die jährlichen Vertraulichen Erläuterungen 2004 bis 2007 und die Soll-Ist-Vergleiche 2004 und 2005 verwiesen.
- Haupteinsatzgebiete der Bundeswehr 2004 bis 2005 ODA-Leistungen (brutto) aus dem Einzelplan 23 (in Mio. Euro) 2004 bis 2005 Bosnien und Herzegowina 31,981 Serbien & Montenegro (incl. Kosovo) 108,043 Sudan 55,099 Afghanistan 109,789
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Oberst i. G. Gerhard J. Klose, Referatsleiter für Grundsatzfragen im Bereich zivil-militärische Kooperation des BMVg, zum NATO-Dokument AJP 9 über die Definition von CIMIC (Civil Military Cooperation): „An einem Punkt, der gern übersehen wird, ist diese Definition nämlich sehr präzise. Es heißt dort nämlich klar und eindeutig: ,in support of the mission‘, also zur Unterstützung der militärischen Operation. Damit wird der Zweck klargestellt, dem dieses Aufgabengebiet zu dienen hat, nämlich ausschließlich der Unterstützung der militärischen Operation.“? Sieht die Bundesregierung nicht hierdurch die Eigenständigkeit und Wirksamkeit ziviler Maßnahmen bedroht, wenn diese „ausschließlich der Unterstützung der militärischen Operation“ dienen? Wie begründet sie ihre Haltung?
Mit der Konzeption der Bundeswehr 2004 hat die Bundeswehr die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) klar definiert: „Zivil-Militärische Zusammenarbeit Bw (ZMZ Bw) umfasst alle Vereinbarungen und Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwischen militärischen Dienststellen und den nationalen zivilen Behörden sowie zwischen militärischen Dienststellen und zivilen Behörden, Ansprechstellen und der Zivilbevölkerung in einem Gebiet unterstützen, in dem Kräfte der Bundeswehr präsent sind oder in dem ihr Einsatz vorgesehen ist. Dies schließt die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen und internationalen Organisationen ein.“
Der Auftrag der Bundeswehr ist immer eingebunden in ein politisches Gesamtkonzept. Dabei verlangt die Aufgabenwahrnehmung durch den militärischen Führer, dass dieser sein Handeln stets vor dem Hintergrund dieser Gesamtabsicht abwägt. Hierzu nutzt er seine in der ZMZ eingesetzten Kräfte, um die Koordination und ggf. den Interessenausgleich mit anderen zivilen Akteuren vor Ort zu gestalten. Ziel ist es, die Fähigkeiten der einzelnen Akteure zu einem wirkungsvollen Ganzen zusammenzuführen. Jeder Politikbereich trägt entsprechend dem Prinzip „Gemeinsame Verantwortung – getrennte Verantwortlichkeiten“ zur Erreichung des politischen Gesamtkonzepts bei. Eine Bedrohung der Eigenständigkeit ziviler Maßnahmen wird dadurch nicht gesehen.
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Gelder für die Sicherheitssektorreform auch dann als offizielle Entwicklungshilfe (ODA) deklariert werden können, wenn insbesondere in diesem Rahmen ausgebildete Polizeieinheiten gewaltsam gegen Aktionen des zivilen Ungehorsams vorgehen?
Die ODA-Anrechenbarkeit von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors beschränkt sich auf nicht-militärische Maßnahmen zur Kompetenz-/Kapazitätserweiterung und strategischen Planung, mit denen die politische, institutionelle und finanzielle Rechenschaftspflicht, zivile Aufsicht und Transparenz gefördert werden. Demgemäß ist die Unterstützung und Ausbildung der Polizei im Hinblick auf die Erfüllung ihrer routinemäßigen zivilen Aufgaben ODA anrechenbar. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die der Befähigung zur Aufstandsbekämpfung, der politisch motivierten Repression sowie der nachrichtendienstlichen Informationsgewinnung dienen.
Welche Leistungen wie als ODA deklariert werden, ist im Übrigen von der OECD eindeutig und unmissverständlich definiert. Grundsätzlich ist die Anrechenbarkeit als ODA an Art und Inhalt der erbrachten Geberleistungen gebunden.
Befürwortet die Bundesregierung ein Entsendegesetz, mit dem Polizeikräfte auch gegen deren Willen in Auslandseinsätze geschickt werden könnten? Sollte sich nach Ansicht der Bundesregierung gegebenenfalls die Bewaffnung von Polizeieinheiten im Auslandseinsatz von der bei Inlandseinsätzen unterscheiden? Unterscheidet sich diese Bewaffnung grundsätzlich von der Bewaffnung militärischer Kräfte? Falls nein, teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass hierdurch Polizeikräfte völkerrechtlich als Kombattanten zu sehen sind?
Nein, die Bundesregierung befürwortet kein Entsendegesetz, mit dem Polizeikräfte auch gegen deren Willen in Auslandseinsätze geschickt werden könnten. Sie ist vielmehr davon überzeugt, dass die erfolgreiche Arbeit der deutschen Polizei im Ausland auch auf der freiwilligen Teilnahme beruht.
Deutsche Polizeibeamte nehmen an Auslandseinsätzen grundsätzlich unbewaffnet teil. Sofern ausnahmsweise doch eine Bewaffnung vorgesehen ist, beschränkt sich diese auf die in Deutschland zugelassenen Polizeiwaffen, die sich von militärischer Bewaffnung klar unterscheiden.
Über welche Erfahrungen verfügt die Bundesregierung bezüglich der Provincial Reconstruction Teams (PRTs) in Afghanistan, insbesondere deren Wirkung hinsichtlich der Sicherheit des Militärs und der Leistungen für den Wiederaufbau?
Die Bundesregierung verfügt über positive Erfahrungen bzgl. der PRTs. Die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung begrüßt und schätzt das deutsche Engagement im Rahmen der PRTs sehr, sowohl in Bezug auf die Stabilisierungsbeiträge als auch die Wiederaufbauleistungen.
Welche Vorhaben wurden bislang von den deutschen PRTs in Afghanistan begonnen und beendet, und aus welchen Einzelhaushalten wurden diese Projekte finanziert?
Maßgeblich von den deutschen PRTs gestaltete Vorhaben umfassen die Bereiche Stärkung lokaler Regierungs- und Verwaltungsstrukturen, einschließlich flankierender Maßnahmen zur Unterstützung der Sicherheitssektorreform, Maßnahmen zur Förderung der Zivilgesellschaft, Rehabilitierung und Bau von Basisinfrastruktur sowie humanitäre Maßnahmen. Diese Vorhaben werden aus dem Stabilitätspakt Afghanistan der Bundesregierung in Höhe von durchschnittlich 1 bis 2 Mio. Euro pro Jahr aus dem Einzelplan 23 finanziert. Zu aus dem Einzelplan 23 finanzierten Wiederaufbauprojekten im Rahmen des erweiterten Engagements der Bundesregierung siehe Antwort auf Frage 7.
Welche personellen, finanziellen oder materiellen Ressourcen wurden bislang von den Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit, humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe in den Einsatzgebieten der Bundeswehr für das Gelingen des CIMIC-Auftrages der Bundeswehr bereitgestellt? Welche Kompensationsleistungen wurden hierfür von der Bundeswehr erbracht?
Die Erfüllung des CIMIC-Auftrags ist in der Regel möglich, ohne dass auf ziviler Seite zusätzliche personelle Ressourcen bereitgestellt werden müssen. In der Zusammenarbeit zwischen zivilen Akteuren und der Bundeswehr kann die Bundeswehr im Rahmen der CIMIC-Tätigkeit auch Finanzmittel aus dem Haushalt des BMZ oder des Auswärtigen Amtes oder Spendengelder von Dritten mit eigenen Kräften und zivilen Firmen vor Ort einsetzen. Dabei kann es auch zur operativen Zusammenarbeit mit Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit, humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe kommen, die vertraglich vereinbart wird und bei der jeder der Beteiligten seinen Anteil an einem gemeinsamen Projekt in eigener Verantwortung durchführt.
Kompensationsleistungen werden von der Bundeswehr in diesem Zusammenhang nicht erbracht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Wie viele Hilfs- und Unterstützungsanfragen wurden in Afghanistan bislang an die Bundeswehr gerichtet? In wie vielen Fällen hat die Bundeswehr in den Einsatzgebieten Hilfsanfragen abgelehnt, mit welcher Begründung?
Eine Statistik zu Hilfs- und Unterstützungsanfragen zu CIMIC-Projekten wird für die Einsätze der Bundeswehr nicht geführt. Eine Aussage zu der Anzahl und den Gründen abgelehnter Anträge ist daher nicht möglich.
Im Rahmen der humanitären Hilfe der Bundesregierung unterstützte die Bundeswehr deutsche Hilfsorganisationen für deren Projekte in Afghanistan durch unentgeltliche Überlassung von Hilfsgütern (90 Prozent Sanitätsmaterial/ Krankenhausbedarf) im Abgabewert von rund 287 400 Euro, was etwa 20 Prozent des ursprünglichen Beschaffungswertes ausmacht. Hierfür lagen insgesamt 67 Anfragen vor, von denen 48 positiv beschieden und 19 abgelehnt wurden. Die Ablehnungen mussten erfolgen, weil die Bundeswehr nicht über das geforderte Material verfügt.
Hat sich die Gefährdungssituation ziviler Akteure in Afghanistan, insbesondere derjenigen, die im Rahmen der PRTs agieren, nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren erhöht? Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass zivile Akteure, die eng mit militärischen Akteuren zusammenarbeiten, einer größeren Gefahr ausgesetzt sind, zu Angriffszielen zu werden, als vom Militär unabhängig operierende Akteure? Wie begründet sie ihre Haltung?
Aufgrund einer deutlich höheren Anzahl von sicherheitsrelevanten Zwischenfällen hat sich die Sicherheitslage seit Herbst 2005 in Afghanistan kontinuierlich verschlechtert. Dies gilt insbesondere für die Süd- und Ostregion, in denen sich etwa 90 Prozent aller Vorfälle ereignen. In erster Linie sind davon die internationalen Streitkräfte sowie die Angehörigen der afghanischen Sicherheitskräfte und Regierungsorgane in den Provinzen und Distrikten betroffen. Parallel zu dieser Entwicklung sind auch die Vorfälle gegen Zivilisten bzw. zivile Einrichtungen oder nationale/internationale zivile Akteure angestiegen, wobei die höchsten Opfer unter afghanischen Zivilisten zu finden sind, die sich zufällig an Anschlagsorten z. B. gegen Sicherheitskräfte aufhalten. In einigen Regionen des Südens und Ostens kommt es darüber hinaus regelmäßig zu Einschüchterungen und vereinzelt auch zu gewaltsamen Übergriffen gegen afghanische Zivilisten, die mit der afghanischen Regierung oder internationalen Organisationen und Streitkräften kooperieren bzw. für diese arbeiten. Bezogen auf nationale/ internationale zivile Akteure lassen sich aber keine bestätigenden Anhaltspunkte finden, die Übergriffe auf eine zu enge Zusammenarbeit z. B. mit den Militärkräften eines PRT zurückführen ließen.
Wie reagiert die Bundesregierung auf die wachsende Kritik an der zivilmilitärischen Zusammenarbeit, wie sie jüngst von einigen deutschen Entwicklungsorganisationen geäußert wurde, die eine Gefährdung der Sicherheit der zivilen Hilfsorganisationen durch die Zusammenarbeit mit dem Militär beklagen?
Die Zusammenarbeit in den PRTs folgt dem Prinzip eigenständiger, jedoch institutionell eng zusammenwirkender Säulen; das Prinzip lautet: gemeinsame Verantwortung, aber getrennte Verantwortlichkeiten.
Der erfolgreiche Beitrag der Entwicklungspolitik zum Wiederaufbau in Post-Konflikt Situationen ist im Interesse der Streitkräfte, da er durch seine stabilisierende Wirkung eine wichtige Voraussetzung für die Beendigung militärischer Einsätze schafft. Umgekehrt sind die Akteure der Entwicklungszusammenarbeit auf die Schaffung eines sicheren Umfeldes angewiesen, um Wirkung erzielen zu können und ihr Personal – insbesondere in einem nicht sicheren Umfeld, in dem sämtliche externen Akteure von fundamentalistischen Kräften abgelehnt werden – nicht zu gefährden.
Die Grundstrategien der verschiedenen Hilfsorganisationen gegenüber den Streitkräften unterscheiden sich und reichen von Koexistenz bis zu Zusammenarbeit. Zum Schutz des humanitären Raumes sehen Streitkräfte, wenn ausreichend humanitäre Organisationen in einem Zielgebiet operieren, um den humanitären Bedarf abzudecken, von Nothilfemaßnahmen ab (Subsidiaritätsprinzip). Sollte eine militärische Beteiligung unerlässlich sein, werden militärische Maßnahmen zeitlich und räumlich begrenzt und die Aufgaben sobald wie möglich an zivile Organisationen und Einrichtungen übertragen (Komplementaritätsprinzip).
Bei der Zusammenarbeit im Einsatzgebiet soll zudem durch verschiedene vorbeugende Maßnahmen eine Gefährdung der Hilfsorganisationen weitestgehend vermieden werden. Hierzu zählt z. B., den Besuch von Soldaten bei Hilfsorganisationen anzukündigen und auf deren Wunsch auch gar nicht durchzuführen.
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Aussagen von Entwicklungsorganisationen, dass deutsches Militär sich mit zivilen (weißen) Fahrzeugen ohne deutliche Kennzeichnung in Afghanistan bewege, obwohl solche Fahrzeuge üblicherweise nur von Entwicklungsorganisationen genutzt werden?
Diese Aussagen treffen nicht zu. Die von Bundeswehreinheiten in Afghanistan genutzten Fahrzeuge sind grundsätzlich eindeutig als militärische Fahrzeuge gekennzeichnet. Soweit Bundeswehreinheiten in Ausnahmefällen zivile Fahrzeuge nutzen, ist eine Verwechslungsgefahr nicht gegeben, da die deutschen Soldaten und Soldatinnen durch ihre Uniform eindeutig erkennbar sind. Handelsübliche zivile Fahrzeuge ohne ISAF-Kennzeichnung kommen grundsätzlich nur innerhalb der Einsatzliegenschaften, z. B. zum Transport von Material, zum Einsatz.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bundeswehr verpflichtet ist, sich im Einsatz klar und deutlich sowohl in der Kleidung als auch bei den eingesetzten Fahrzeugen von den Hilfsorganisationen zu unterscheiden?
Die Bundeswehr unterscheidet sich durch Kleidung und Ausrüstung deutlich von Hilfsorganisationen. Hierzu sind alle eingesetzten Soldaten und Soldatinnen durch Befehl verpflichtet.
Welchen Einfluss haben Vertreter der Hilfsorganisationen vor Ort bei der Planung der Bundeswehr über konkrete Projekte ihrer PRTs in Afghanistan?
Konkrete CIMIC-Projekte der Bundeswehr werden mit den Vertretern der zivilen Anteile der PRT besprochen und abgestimmt. Die Bundeswehr führt eigene CIMIC-Projekte nach Abstimmung darüber hinaus nur subsidiär durch.
Wie steht die Bundesregierung zu Berichten, dass in Afghanistan von US-amerikanischer Seite die Vergabe humanitärer Hilfe an die Kooperation im „Krieg gegen den Terror“ geknüpft wurde? Befürwortet die Bundesregierung, den Entzug humanitärer Hilfe als Drohmittel für die Erreichung sicherheitsbezogener Ziele einzusetzen?
Das zentrale Leitprinzip für die Arbeit der Bundesregierung im Bereich der humanitären Hilfe besteht darin, dass sich diese Hilfe ausschließlich an den Erfordernissen der Notlage orientiert. Die Bundesregierung leistet humanitäre Hilfe unabhängig von politischen, ethnischen oder religiösen Erwägungen. Sie orientiert sich ausschließlich an der Bedürftigkeit der von Krisen, Konflikten oder Katastrophen betroffenen Menschen. Über diesen Grundsatz besteht Konsens zwischen Bundesregierung und Nichtregierungsorganisationen. Er wird international von den wichtigsten Gebern humanitärer Hilfe anerkannt.
Findet eine regelmäßige Evaluierung der PRTs statt? Falls ja, durch wen und wie ist diese Evaluierung organisiert? Werden die deutschen PRTs bzw. deren Erfahrungen den amerikanischen und britischen PRTs gegenübergestellt (Querschnittsevaluierung)? Welche konkreten Anpassungen sind bei den PRTs als Konsequenz der bisherigen Evaluierungen geplant?
Eine regelmäßige Evaluierung der deutschen PRTs findet nicht statt. Gleichwohl werden bisher gemachte Erfahrungen in den PRTs vor Ort in Verbindung mit der Auswertung der Lage im Norden Afghanistans für eine Anpassung der deutschen Unterstützungsmaßnahmen genutzt. So wird ein gemeinsames Projekt des BMZ und des BMVg mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Innern (BMI) zur schnellen und sichtbaren Förderung der kommunalen Entwicklung in 2007 durchgeführt. Dieses Projekt soll durch eine wissenschaftliche Studie begleitet und im Hinblick auf Zusammenarbeit und Wirksamkeit ausgewertet werden. Zudem überprüfen die Durchführungsorganisationen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit regelmäßig den Fortschritt ihrer Vorhaben im Rahmen ihrer Durchführungsverantwortung.
Im internationalen Kontext wurden im Übrigen Erfahrungen der unterschiedlichen PRT-Führungsnationen wiederholt im Rahmen der NATO vertieft diskutiert.
Werden bei der Evaluierung auch Stellungnahmen von Hilfsorganisationen und Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit eingeholt?
Bei der Auswertung der bisher gemachten Erfahrungen findet ein regelmäßiger Austausch mit Hilfsorganisationen und Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit statt.
Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, analog zum britischen Global Conflict Prevention Pool oder zum niederländischen Stability Fund einen ähnlichen Mechanismus einzurichten, dessen Verwaltung ressortübergreifend (z. B. Außen-, Verteidigungs- und Entwicklungsministerium) erfolgen würde? Falls ja, welche konkreten Vorstellungen gibt es dazu bereits seitens der Bundesregierung?
Die Einrichtung von gemeinsam verwalteten Fonds für Krisenprävention aus Mitteln der Ressorts Außenpolitik, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit nach britischem Modell wurde auf Grundlage des Prüfauftrags aus dem Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ von einer Unterarbeitsgruppe „Ressourcenpooling“ des Ressortkreises „Zivile Krisenprävention“ auf Expertenebene geprüft. Die Prüfung ergab, dass aufgrund von Unterschieden in der Organisation der Exekutivgewalt sowie aufgrund der haushaltsrechtlichen, politischen und finanziellen Voraussetzungen die Einrichtung eines derartigen Fonds für Konfliktprävention unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht angeraten erscheint.
Gibt es konkrete Überlegungen, integrierte stehende zivil-militärische Einheiten, wie etwa in der Human Security Doctrine for Europe für die EU-Ebene vorgeschlagen, aufzustellen, und wenn ja, in welchem Umfang und Zeitrahmen?
Nein.
Unterstützt die Bundesregierung die Überlegungen, wie sie z. B. von Hans Binnendijk und Richard Kugler vom US-amerikanischen Center for Technology and National Security Policy (National Defense University) vorgebracht wurden, im Rahmen der NATO stehende zivil-militärische sog. Stabilisierungs- und Wiederaufbautruppen aufzustellen? Wird sich die Bundesregierung für diesen Vorschlag einsetzen? Wenn ja, wie, und welche Maßnahmen wurden hierfür bereits in die Wege geleitet?
Nein.
Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen, z. B. von Christoph Bertram im NATO-Review (Frühjahr 2006), dass „Stabilisierungseinsätze“ zur Kernaufgabe der Allianz werden sollen?
In dem 1999 von den Mitgliedstaaten der Allianz gebilligten Strategischen Konzept ist festgelegt worden, dass die NATO im Rahmen von Einzelfallentscheidungen und im Konsens zu effektiver Konfliktprävention beitragen und sich aktiv beim Krisenmanagement, einschließlich Nicht-Artikel 5 Krisenreaktionsoperationen, beteiligen wird. Die Allianz hat seit dem Ende des Kalten Krieges eine Reihe derartiger Operationen durchgeführt. Es hat sich dabei die gestiegene Bedeutung von Stabilisierungsoperationen sowie militärischer Unterstützung bei Wiederaufbaumaßnahmen gezeigt. Über das Strategische Konzept hinausgehende Forderungen hinsichtlich der Kernaufgaben der Allianz sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die geplante Erarbeitung eines holistischen Ansatzes zur zivil-militärischen Zusammenarbeit (CIMIC) durch das Allied Command Transformation und das Allied Command Operations der NATO vorangeschritten? Was sind die Kernelemente dieses Ansatzes?
CIMIC ist nach wie vor eines der zentralen Elemente des NATO Transformation Prozesses.
„Transforming for stabilisation operations is not just a new capability initiative, focused on current shortfalls in our force structure, rather, it is concerned with the development of a new mission model that successfully integrates actions by the Alliance with those by other international actors. NATO needs to improve our processes to better anticipate all aspects of stabilisation operations and genuinely support civil-military interaction to achieve that end” (Jaap de Hoop Scheffer, NATO-Generalsekretär, Februar 2006).
Auf der Grundlage bisheriger Einsatzerfahrungen stellt die NATO fest, dass Frieden, Sicherheit und Entwicklung mehr denn je miteinander verknüpft sind. Vor dem Hintergrund, dass auch die NATO sich in den „inter-agency“-Ansatz zu Krisenprävention und Krisenmanagement einbringen können muss, wird hier ein zweigleisiger Ansatz verfolgt. Dabei werden NATO-interne Fähigkeiten optimiert, auf der Grundlage von Einsatz- und Übungserfahrungen aber auch den entsprechenden Experimenten. Die zweite Säule ist die Transformation der NATO hin zu einer wirkungsbasierten, „inter-agency“-Kooperation mit zivilen Akteuren. In der externen Kooperation mit zivilen Akteuren sieht sich die NATO als gleichberechtigter Partner und in jedem Fall nicht in einer leitenden Funktion für die Koordination. Die NATO wird dabei weder ihre Rolle noch ihr Profil verändern, es wird auch keine Fähigkeit zur Übernahme von Aufgaben geben, die klar im Bereich ziviler Internationaler Organisationen oder Regierungs-/Nichtregierungsorganisationen liegen. Ein NATO-CIMIC-Konzept muss daher auf Informationsaustausch und der allgemeinen Befähigung zur Kooperation zwischen NATO- und Nicht-NATO-Akteuren abzielen.
Wie viele Planstellen auf welchen Ebenen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und bei der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) existieren für die Zusammenarbeit und Koordination mit dem Bundesministerium der Verteidigung bzw. der Bundeswehr im Einsatzgebiet?
Eigens für die Zusammenarbeit und Koordinierung mit dem Verteidigungsministerium bzw. der Bundeswehr eingerichtete Planstellen bestehen im BMZ nicht. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist Bestandteil der allgemeinen Linienfunktionen und erfolgt auf Ebene der Abteilungsleiter, Unterabteilungsleiter, Referatsleiter, Referenten und Sachbearbeiter in den Regional- und den mit Fragen der Krisenprävention und Übergangshilfen befassten Fachabteilungen. Im Rahmen des mit dem Bundesministerium der Verteidigung vereinbarten Personalaustauschs ist eine Mitarbeiterin des BMZ zum BMVg abgeordnet u. a. mit dem Ziel, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen beiden Ressorts zu unterstützen.
In Ländern, in denen das BMZ über eine Außenstruktur verfügt, werden Aufgaben der Koordinierung der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr auch über die an die deutschen Botschaften entsandten Entwicklungsreferenten geleistet.
In Kunduz, Afghanistan, ist darüber hinaus eine Beauftragte des BMZ für Entwicklungszusammenarbeit tätig. Zu ihren Aufgaben gehört u. a. die Koordinierung des Beitrags der Entwicklungszusammenarbeit zur Umsetzung des ressortgemeinsamen Afghanistan-Konzepts der Bundesregierung, was Aufgaben der Koordinierung mit der Bundeswehr mit einschließt. Eine weitere Entsendung ist in Vorbereitung.
In der GTZ existieren derzeit keine Stellen für die Zusammenarbeit mit dem BMVg und die Koordination mit der Bundeswehr im Einsatzgebiet. Eine Koordination wird als Teilfunktion einer Abteilungsleitung („Bauwesen“ im Regionalbereich 3 der GTZ) wahrgenommen. Außerdem gibt es eine Zusammenarbeit mit dem BMVg im Rahmen des Baus von Einsatzliegenschaften im Ausland, die das BMVg finanziert. Darüber hinaus wird das Thema von einem Mitarbeiter als anteilige fachlich-thematische Aufgabe neben einer Reihe von anderen im Rahmen eines Sektorberatungsvorhabens zur Sicherheitssektorreform wahrgenommen.
Auf welchen Ebenen bzw. an welchen Schnittstellen hat das BMZ die Möglichkeit, die Planung und Durchführung im Sinne der zivil-militärischen Zusammenarbeit mitzubestimmen?
Als Mitglied des Bundessicherheitsrats wirkt das BMZ an allen wichtigen sicherheitspolitischen Fragen mit. So ist das BMZ regelmäßig an den Beratungen zur Ausgestaltung der Mandate für Auslandseinsätze der Bundeswehr sowie der Erstellung der an den Deutschen Bundestag gerichteten Beschlussanträge beteiligt. Die Einwirkungsmöglichkeit des BMZ in den einzelnen Einsätzen variiert dabei gemäß der im Mandat festgelegten Einbindung.
Unterhalb dieser Ebene ist das BMZ bestrebt, bestehende Dialog- und Abstimmungsmechanismen mit den Ressorts fortzuführen und die Kooperation auszubauen, wo immer dies sinnvoll und möglich ist. Hierzu zählen u. a. die Fortführung der regelmäßigen Abstimmungsgespräche auf Stabsabteilungsleiter bzw. Abteilungsleiter- und Unterabteilungsleiterebene sowie die Fortsetzung des Personalaustauschs mit dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Auswärtigen Amt.
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass eine erfolgreiche Stabilisierung von Post-Konflikt-Situationen ein umfassendes Konzept voraussetzt, das alle beteiligten Politikfelder, insbesondere die Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik bereits bei Analyse, Strategieentwicklung und Instrumentengewichtung gleichberechtigt beteiligt. Um komparative Vorteile der Akteure nicht durch eine Verwischung der Arbeitsteilung zu beeinträchtigen, muss jedes Politikfeld seine Aktivitäten im Rahmen der gemeinsam festgelegten Strategie eigenverantwortlich steuern.
Wie will die Bundesregierung die Einbindung der Akteure der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Hilfsorganisationen bei der Planung und Durchführung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr verbessern und ihre Rolle stärken?
Auf nationaler Ebene ist die Grundlage für einen ressortübergreifenden Ansatz zur Krisenbewältigung mit dem Aktionsplan der Bundesregierung „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ aus dem Jahr 2004 gelegt.
Das Konzept „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ führt alle verfügbaren Instrumente der Krisenprävention in einem einheitlichen, von der zivilen Zielsetzung bestimmten Politikansatz zusammen und ist nicht als Abgrenzung zu militärischer Krisenprävention zu sehen, sondern schließt diese ein.
Dieses Grundkonzept wird nun konkretisiert. Es werden Maßnahmen entwickelt, die geeignet sind, die Wirkung aller zivilen und militärischen Aktivitäten bei Einsätzen so zu verbessern, dass das Ziel selbsttragender Stabilität insgesamt schneller erreicht wird. Der Ressortkreis „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ wird sich mit besonderer Aufmerksamkeit u. a. dem zivil-militärischen Schnittstellenmanagement und einer eventuellen Entwicklung nationaler Leitlinien für die Zusammenarbeit in komplexen Szenarien der Friedenskonsolidierung widmen.
Ein Beispiel für die erfolgreiche Anwendung des vernetzten Ansatzes sind die „Provincial Reconstruction Teams“ in Afghanistan. Dort koordinieren AA, BMI, BMVg und BMZ ihre Maßnahmen untereinander.
Nichtregierungsorganisationen werden in die Abstimmung der Aktivitäten nach Möglichkeit miteinbezogen