Kältemittel für Autoklimaanlagen
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut EU-Richtlinie 2006/40/EG müssen Neufahrzeuge auf stark klimaschädliche Kältemittel verzichten. Das Mittel „1234yf“ ist klimafreundlich und entspricht den Richtlinienvorgaben, hat aber den entscheidenden Nachteil, sich bei einem Unfall entzünden zu können und mit der Umgebungsfeuchtigkeit stark ätzende Flusssäure zu bilden. Nachdem sich die deutschen Automobilhersteller im Jahr 2007 zunächst für Kohlendioxid als ungefährlicherem und billigerem Kältemittel ausgesprochen hatten, nahm der Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA) im Jahr 2009 seine Selbstverpflichtung zugunsten von Kohlendioxid zurück und sprach sich für das teure „1234yf“ aus, auf welches zwei Hersteller ein Monopol besitzen. Warnungen des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung vor der Gefährlichkeit von „1234yf“ waren für die Bundesregierung kein Grund, die Verwendung von Kohlendioxid vorzuschreiben. Stattdessen wurde der Industrie die Entscheidung zugunsten des gefährlichen Stoffes überlassen. Ende September 2012 gab der Hersteller Daimler AG jetzt dennoch bekannt, nicht mehr das Mittel „1234yf“ verwenden zu wollen (vgl. FAZ vom 25. September 2012).
Die Generaldirektion (GD) Unternehmen und Industrie der Europäischen Kommission hat im Schreiben des Technical Committee Motor Vehicles (TCMV) vom 18. April 2012 der Automobilindustrie die Erlaubnis eingeräumt, das klimaschädliche Kältemittel „R134a“ bis zum 31. Dezember 2012 in neu typgenehmigten Pkw weiterzuverwenden. Dies wurde mit der nicht ausreichenden Verfügbarkeit von „1234yf“ begründet. Nun strebt die Daimler AG jedoch eine Weiterverwendung von „R134a“ aufgrund von Sicherheitsbedenken an. Diese sind jedoch nicht Gegenstand des TCMV-Schreibens.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Ist der Bundesregierung eine neue Haltung des VDA bezüglich der zukünftigen Verwendung von Kältemitteln bei deutschen Herstellern gemäß der EU- Richtlinie 2006/40/EG bekannt, und falls ja, wie ist diese Position?
Inwiefern stellt sich für die Bundesregierung die Frage nach einer Unterstützung der Verwendung von CO2-Klimaanlagen in Serienfahrzeugen, nachdem der Hersteller Daimler AG angekündigt hat, auf das Kältemittel „1234yf“ zu verzichten?
Ist der Bundesregierung eine neue Haltung anderer deutscher Automobilhersteller zur Einführung neuer Kältemittel bekannt, und falls ja, wie ist diese Haltung (bitte gegebenenfalls Hersteller und Positionierung angeben)?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, politisch aktiv zu werden? Falls ja, aus welchen Gründen? Falls nein, aus welchen Gründen nicht?
Inwiefern wagt Deutschland einen Alleingang, und ist es nach Einschätzung der Bundesregierung jetzt für die deutsche Automobilindustrie wirtschaftlich, parallele technologische Systeme in den Werkstätten vorzuhalten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/4070)?
Inwiefern ist mit der Entscheidung des Herstellers Daimler AG gegen das Kältemittel „1234yf“ nach Einschätzung der Bundesregierung eine Gefahr für die Absatzmöglichkeiten der deutschen Automobilindustrie entstanden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/4070)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Unbedenklichkeitsbescheinigung des TÜV ein, wonach die Nutzung von „1234yf“ dem Grunde nach genauso sicher sei, wie die bisher genutzten Kältemittel (vgl. Bundestagsdrucksache 17/4070)?
Erachtet die Bundesregierung aufgrund der neu begründeten Weiterverwendung von „R134a“ die Erlaubnis des TCMV für hinfällig? Falls nein, wie gedenkt die Bundesregierung mit der Ankündigung der Daimler AG und gegebenenfalls weiterer Autohersteller umzugehen, auch nach dem 31. Dezember 2012 das klimaschädliche Kältemittel „R134a“ in neuen Fahrzeugtypen zu verwenden? Sind in diesem Fall Strafzahlungen angedacht bzw. hat es hierzu bereits Gespräche zwischen der Europäischen Kommission und den zuständigen Bundesministerien gegeben, in denen eine nochmalig verlängerte Erlaubnis zur Weiternutzung des Kältemittels „R134a“ erwogen wurde?
Sofern die Bundesregierung weitergehende Informationen über die Lieferbarkeit des Kältemittels „1234yf“ besitzt, ist abzusehen, ob „1234yf“ ab dem 31. Dezember 2012 in ausreichenden Mengen verfügbar sein wird?