Stand der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sven-Christian Kindler, Stephan Kühn, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat im Sommer dieses Jahres Pläne für eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vorgelegt, doch erst auf Druck des Bundesrechnungshofs (BRH) sowie eines Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Ein grobes Konzept der Umsetzung wurde den Abgeordneten sowie der Öffentlichkeit im Juli 2012 vorgestellt, doch fehlen bislang genaue Aussagen, wie die Reform konkret umgesetzt werden soll. Sowohl bei den Mitarbeitern als auch in der Öffentlichkeit werden Details der Reformpläne nur scheibchenweise bekanntgegeben. Dadurch entsteht Verunsicherung bei den Betroffenen. Es besteht das Risiko, dass dieses Reformvorhaben mangels Kommunikation durch die Leitung des BMVBS unnötig verzögert wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie erfolgt die Kommunikation zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Abstimmung und Umsetzung der Reform auf Mitarbeiterebene, und wie werden deren Hinweise bei der Umsetzung der Reform berücksichtigt?
Wie wird Ängsten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begegnet, wenn diese z. B. befürchten, zukünftig an anderen Standorten arbeiten zu müssen?
a) Inwieweit wurden die Mitarbeiter in die Planungen zu den neuen Ämterzuschnitten bezüglich der Trennung in regionale bzw. funktionale Zuständigkeiten miteinbezogen?
b) Wo werden die zukünftigen vier Bauämter der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ihren jeweiligen Sitz haben?
Existiert für die Reform ein Change-Management-Verfahren bzw. wird dieses erarbeitet, und wenn ja, in welcher Form?
Bis wann und in welcher Form wird es zu den veränderten Aufgabenbereichen innerhalb der Behörde eine Schnittstellendefinition geben, damit die Reibungsverluste bei der Umstellung geringer und die Zuständigkeiten für die Mitarbeiter und die Arbeitsabläufe schneller erkennbar sind?
Welche konkreten Kosteneinsparungen (bzw. eventuell anfängliche Mehrausgaben) sind durch die geplante Reform gemäß dem 5. Bericht des BMVBS zur WSV-Reform jährlich zu erwarten (bitte für die folgenden Jahre bis 2023 beziffern und aufgliedern)?
Welche Auffassung hat der BRH bereits zu den Planungen zur WSV-Reform (sog. 5. Bericht zur Reform der WSV-Reform) eingenommen, bzw. bis wann wird er gehört werden?
Inwieweit sind die Bundesländer in das Konzept zur WSV-Reform eingebunden?
Ist das Reformvorhaben rechtlich abgesichert, z. B. in Bezug auf Artikel 89 des Grundgesetzes (Zuständigkeit des Bundes bei Bundeswasserstraßen) sowie in Bezug auf die Beteiligung der Bundesländer?
a) Welcher Zeitplan ist von Seiten der Bundesregierung vorgesehen, hinsichtlich des angekündigten „Bereinigungsgesetzes“, und welche Teile wird es beinhalten?
b) Welche weiteren Gesetze außer dem in Frage 10a genannten werden im Zuge der Reform nach Planungen der Bundesregierung notwendig sein?
Auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen hat die Bundesregierung entschieden, die Verwaltungsreform in dieser Form umzusetzen (bitte Gutachten, Studien etc. nennen)?
a) Welche weiteren alternativen Betriebsformen wurden (gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages vom 6. Juli 2011) im Rahmen der Erstellung der vorliegenden Verwaltungsreform betrachtet, und zu welchen Ergebnissen kam die Bundesregierung dabei?
b) Welche alternativen Betriebsformen (Frage 12a) kamen für die Bundesregierung außer dem nun vorliegenden Modell als mögliche Alternative in Betracht, und aus welchen Gründen?
c) Ist für die Bundesregierung eine alternative Betriebsform rein auf bestimmte Streckenabschnitte der Bundeswasserstraßen beschränkt, und wenn ja, auf welche?
d) Inwieweit spielte die Einführung eines Gebührenmodells auf den Bundeswasserstraßen bei der Prüfung von Alternativmodellen eine Rolle?
e) Bis wann wird die von der Bundesregierung angekündigte Novellierung des Binnenwasserstraßen-Gebührensystems beendet sein?
f) Zu welchen Ergebnissen kam der bisherige Untersuchungsprozess (Frage 12e) bisher?
Auf welche Weise möchte die Bundesregierung den Anteil der Wasserstraßen am Gesamtverkehrsmix steigern, und ist demnach eine stärkere Kooperationen der Wasser- und Schifffahrtsämter mit dem Short Sea Shipping and Inland Waterways Promotion Center (SPC) vorgesehen?
Wie werden die Wasser- und Schifffahrtsämter weiterhin die Nähe zum Nutzer gewährleisten?