[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11486
17. Wahlperiode 15. 11. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Friedrich Ostendorff,
Dorothea Steiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/11264 –
Phosphatversorgung der Landwirtschaft sowie Strategien und Maßnahmen zur
Förderung des Phosphatrecyclings
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Phosphat ist ein wichtiger Pflanzennährstoff. Von daher ist eine ausreichende
Phosphatversorgung der Kulturpflanzen von hoher Bedeutung für die
Agrarproduktion. Gleichzeitig können Phosphatüberschüsse in der Landwirtschaft
zur Überdüngung von Böden und Gewässern beitragen und so die Umwelt
und die Natur belasten.
Die Verfügbarkeit von Phosphatdüngemitteln aus schadstoffarmen
Rohphosphatlagerstätten ist jedoch begrenzt. Ein ressourcenschonender Einsatz von
Phosphat in der Landwirtschaft ist von daher von hohem umwelt- und
ressourcenpolitischem Interesse. Weltweit werden Strategien und Maßnahmen zur
Sicherung der Phosphatversorgung und zur Förderung des Phosphatrecyclings
diskutiert. Dazu gehört die Wiedergewinnung von Phosphaten aus Abwässern
und Klärschlämmen, organischen Abfällen und tierischen Nebenprodukten,
die nicht in der Landwirtschaft verwertet werden bzw. verwertet werden
können.
Ein durchschlagender Markterfolg für diese Technologien ist bisher allerdings
ausgeblieben. Das liegt insbesondere daran, dass die Kosten dieser
Technologien im Vergleich zu den Rohphosphatpreisen bisher zumeist noch zu hoch
sind. Es wäre ressourcenpolitisch allerdings falsch, abzuwarten, bis sich die
Marktverhältnisse so entwickeln, dass sich das Phosphatrecycling von sich
aus durchsetzt. Vielmehr sollten bereits heute Maßnahmen ergriffen werden,
die das Phosphatrecycling nicht nur in der Forschung, sondern auch in der
Anwendung voranbringen.
Phosphat-Stoffströme
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
weltweiten Verfügbarkeit von Rohphosphaten, über die Reichweite der
Rohphosphatlagerstätten und über die Sicherheit der weltweiten Rohphos- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 13. November 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11486 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodephatversorgung, nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer
Hinsicht (Schadstoffbelastung)?
Im Jahr 2010 wurden nach Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften
und Rohstoffe weltweit ca. 184 Mio. Tonnen Phosphatgestein im Bergbau
gefördert. Auf Grund der geologischen Voraussetzungen ist die Förderung auf
wenige Länder konzentriert. Auf die vier bedeutendsten Produzentenländer
China, die USA, Marokko und die Russische Föderation entfallen rund 70
Prozent. China als größter Produzent steuert dabei weit über ein Drittel (37
Prozent) bei.
Die Welt-Phosphatreserven, also gut erkundete und wirtschaftlich gewinnbare
Vorräte an Phosphaten, belaufen sich derzeit auf ca. 71 Mrd. Tonnen. Bei
Division der derzeitigen Reserven durch die Fördermenge des Jahres 2010 ergibt
sich momentan eine statische Reichweite von rund 385 Jahren. Verglichen mit
der auf das Jahr 2005 bezogenen statischen Reichweite (115 Jahre) ist dies ein
gewaltiger Anstieg, der auf die Neubewertung der Phosphatvorkommen
insbesondere in Marokko und der Westsahara sowie dem Irak zurückzuführen ist.
Die zusätzlichen weltweiten Ressourcen an Phosphatgesteinen betragen nach
Angaben des US Geological Survey (2012) derzeit rund 300 Mrd. Tonnen.
Für die nächsten fünf Jahre wird eine Zunahme der Phosphat-
Gewinnungskapazitäten von ca. 26 Prozent erwartet (IFA 2011). Dieses Wachstum wird auf
die Ausweitung existierender Abbaue sowie auf Kapazitäten aus neu
entwickelten Projekten zurückgeführt. Dabei wird das Angebotspotenzial in allen
Regionen, am stärksten jedoch in Afrika, zunehmen. Werden all diese in
Planung befindlichen Projekte umgesetzt, wird es in den nächsten Jahren keine
Verknappung des Rohstoffs Phosphat geben. In der längerfristigen Betrachtung
könnte es jedoch zu Engpässen und Preissteigerungen kommen.
Die Rohphosphatqualitäten einzelner Lagerstätten sind in Abhängigkeit vom
geologischen Ursprung der Gesteine sehr unterschiedlich. Vorkommen mit
geringen Cadmium-Gehalten sind in Russland, Finnland und Südafrika bekannt.
2. Welche Mengen an Rohphosphaten bzw. Phosphatdüngemitteln aus
Rohphosphaten werden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich in der Landwirtschaft eingesetzt?
Der Inlandsabsatz mineralischer phosphathaltiger Düngemittel betrug im
Wirtschaftsjahr 2010/2011 286 348 Tonnen P2O5 (entsprechend 124 847 Tonnen P).
Diese Menge ist nicht gleichzusetzen mit dem tatsächlichen Verbrauch in der
Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau. Inlandsabsatz und tatsächlicher
Verbrauch weichen z. B. durch Lagerhaltung voneinander ab.
3. a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Flächensaldo für
in der Landwirtschaft eingesetzte Phosphate im Durchschnitt in
Deutschland?
Der Aufwand an P2O5 aus mineralischen Düngemitteln betrug im
Wirtschaftsjahr 2011/2012 14,8 kg/ha landwirtschaftlich genutzter Fläche. P2O5-Bilanz-
Salden können im Mittel je nach Betriebsform stark variieren: in reinen
Ackerbaubetrieben wird ein Defizit von bis zu 60 kg/ha bzw. in Veredelungsbetrieben
ein Bilanzüberschuss von ca. 60 kg/ha erreicht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11486b) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die regionale Verteilung?
Welche Regionen liegen über dem Durchschnitt?
Gibt es hier eine Korrelation mit der Viehdichte?
Es ist unbestritten, dass bei P-Bilanzüberschüssen regional eine Korrelation mit
der Viehdichte erkennbar ist. Regionen mit hoher Viehdichte weisen im Mittel
höhere Bilanzüberschüsse aus. Einzelbetrieblich trifft diese Aussage nicht
generell zu.
4. Welcher Anteil der Phosphatversorgung der Landwirtschaft stammt nach
Kenntnis der Bundesregierung aus Mineraldüngern und aus
Mineralfuttermitteln, welcher Anteil aus importierten Futtermitteln?
Deutschland importiert jährlich ca. 530 000 Tonnen Phosphor (P). Davon
werden ca. 139 000 Tonnen P für die Düngemittelindustrie importiert. Der Import
zur Herstellung von Mineralfuttermitteln liegt bei ca. 3 600 Tonnen P. Weitere
30 000 Tonnen P werden über andere Futtermittel eingeführt. Weitere relevante
Mengen werden z. B. für die Nahrungsmittelindustrie (ca. 130 000 Tonnen)
importiert. (Verbundprojekt PhoBe „Phosphorrecycling – Ökologische und
wirtschaftliche Bewertung verschiedener Verfahren und Entwicklung eines
strategischen Verwertungskonzepts für Deutschland“, FKZ 02WA0805– 02WA0808).
5. Welches sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die wesentlichen
Stoffströme, bei denen Phosphate aus dem Stoffkreislauf in Deutschland
verloren gehen, und bei denen die Phosphatrückgewinnung demnach
ansetzen muss?
Die wesentlichen Stoffströme, bei denen Phosphate dem Stoffkreislauf verloren
gehen, sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung Abwasser sowie
Klärschlamm und ausgewählte tierische Nebenprodukte, wie z. B. Gülle und
Tiermehl - sofern nicht landwirtschaftlich oder anderweitig verwertet. Konzepte zur
Phosphorrückgewinnung setzen daher bei diesen Stoffströmen an.
6. Welche Mengen an Phosphaten gehen dem Stoffkreislauf in Deutschland
jeweils und insgesamt mit den Abwässern, den Klärschlämmen, dem
Nährstoffaustrag durch Erosion und Auswaschung, den organischen Abfällen
und den tierischen Nebenprodukten, die nicht in der Landwirtschaft
verwertet werden bzw. verwertet werden können, nach Kenntnis der
Bundesregierung alljährlich verloren?
Welche weiteren Stoffströme, bei denen Phosphate verloren gehen, gibt es,
und welche Mengen gehen dabei verloren?
Der Bundesregierung liegen hinsichtlich der mit verschiedenen
phosphathaltigen Stoffströmen jährlich verloren gehenden Phosphatmenge keine
umfassenden Angaben vor, lediglich für besonders relevante Stoffströme liegen
Schätzungen hinsichtlich des jährlichen Phosphatanfalls vor. Danach fallen mit
kommunalem und industriellem Abwasser ca. 69 000 Tonnen
(Kläranlagenzulauf), mit kommunalem Klärschlamm ca. 50 000 Tonnen, mit
Wirtschaftsdünger ca. 444 000 Tonnen, mit Gärrückständen ca. 125 000 Tonnen sowie mit
tierischen Nebenprodukten ca. 20 000 Tonnen Phosphor jährlich an (Bericht der
Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall „Bewertung von Handlungsoptionen
zur nachhaltigen Nutzung sekundärer Phosphorreserven“ vom 30. Januar 2012
an die 78. Umweltministerkonferenz). Große Mengen hiervon gehen verloren.
Zu Komposten, Rückständen aus biologischen Hausmüllbehandlungsanlagen
Drucksache 17/11486 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesowie zum Phosphatinventar ehemaliger Klärschlammdeponien verfügt die
Bundesregierung über keine derartigen Angaben.
Insgesamt gehen in Deutschland ca. 234 000 Tonnen P über Exporte
„verloren“. P-Verluste erfolgen im Wesentlichen mit rund 110 000 Tonnen über die
thermische Verwertung von Klärschlämmen und über die Hydrosphäre. Diese
betragen ca. 33 000 Tonnen P, wovon 24 000 Tonnen P aus Erosion und
Versickerung der landwirtschaftlichen Produktion und 8 100 Tonnen aus der
kommunalen und industriellen Abwasserreinigung und weitere 1 000 Tonnen aus
der sonstigen Industrie verursacht sind. (Verbundprojekt PhoBe
„Phosphorrecycling – Ökologische und wirtschaftliche Bewertung verschiedener
Verfahren und Entwicklung eines strategischen Verwertungskonzepts für
Deutschland“, FKZ 02WA0805–02WA0808).
Das größte Rückgewinnungspotential liegt somit in den Klärschlammaschen.
Weitere Ansatzpunkte können die Rückgewinnung von P aus der
Abwasserbehandlung sein, wobei der Beitrag hieraus mit 8 100 Tonnen P sehr gering ist.
Aspekte der Gewässerreinhaltung dürften hier überwiegen. Weitere
Ansatzpunkte zur Verminderung der Verluste liegen im effizienten Einsatz von
Wirtschaftsdüngern, indem bspw. Maßnahmen zur Erhöhung der
Transportwürdigkeit von Wirtschaftsdüngern gefördert werden, um regionale P-Überschüsse in
Regionen mit P-Bedarf zu bringen. Den größten Beitrag zur
Ressourcenschonung wird die geplante Erhöhung der Pflanzenverfügbarkeit (Löslichkeit)
eingesetzter Düngemittel darstellen, da so insgesamt weniger P benötigt und
gleichzeitig Schadstofffrachten reduziert würden. Zur Düngung eingesetzte
Rohphosphate würden die künftigen Anforderungen bspw. nicht mehr erfüllen
können.
Maßnahmen zum ressourcenschonenden Einsatz von Phosphaten in der
Landwirtschaft
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zum Schutz von Umwelt,
Natur und Phosphatreserven dringend Maßnahmen ergriffen werden
müssen, um Phosphatverluste zu minimieren?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Über die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche Deutschlands
betrachtet, besteht auf Grund des derzeit in Bezug auf die Erhaltung der
Bodenfruchtbarkeit nicht nachhaltig niederen mineralischen Phosphat-Düngeraufwandes
(14,8 kg/ha im Gegensatz zu eigentlich notwendigen 60 kg/ha) in dieser
Hinsicht im Allgemeinen kein Handlungsbedarf. Die Fragestellung kann aus Sicht
der Bundesregierung nur mit regionalem Bezug erörtert werden, was
insbesondere in Regionen bzw. Betrieben mit hoher Tierhaltungsdichte und/oder hohen
Nährstoffbilanz-Salden gegebenenfalls zu einem Handlungsbedarf führen kann.
Darüber hinaus sind Phosphatgesteine auch künftig ausreichend verfügbar
(s. Antwort zu Frage 1). Für Phosphate selbst gibt es keine mineralischen
Ersatzrohstoffe, auch nicht für Phosphatdüngemittel in der Landwirtschaft. Aus
diesem Grund wird seit einigen Jahren die Rückgewinnung von Phosphor aus
unterschiedlichen Stoffströmen erforscht. Die Entwicklung von Verfahren ist
zwar fortgeschritten, in der Praxis gewonnene belastbare Angaben zur
Wirtschaftlichkeit liegen aber noch nicht vor.
Die Reduzierung von Phosphateinträgen insbesondere in Gewässer würde zur
Verbesserung des Gewässerzustandes beitragen. Hierzu gibt es bereits eine
Reihe von Maßnahmen (z. B. Verordnung (EU) Nr. 259/2012 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. März 2012, mit der die Verwendung von
Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in für den Verbraucher be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11486stimmten Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln begrenzt werden
soll).
8. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den
Phosphatverlust reduzieren, insbesondere den Nährstoffaustrag von Phosphat in
das Grund- und die Oberflächengewässer?
Der Nährstoffaustrag von Phosphat in die Hydrosphäre wird hauptsächlich
durch Erosionsereignisse bestimmt. Die Minimierung der Erosion ist u. a. in
der Direktzahlungen-Verpflichtungen-Verordnung konkretisiert, was aus Sicht
der Bundesregierung den Reduktionszielen Rechnung trägt. Im Rahmen von
Cross Compliance werden Begünstigte von Agrarumweltmaßnahmen im
Hinblick auf die Einhaltung fachrechtlicher Vorgaben zur Anwendung
phosphathaltiger Düngemittel kontrolliert. Dies betrifft u. a. auch die Verpflichtungen
zur Erstellung eines Nährstoffvergleichs und zur Beachtung der
Abstandsregelungen zu Gewässern, die in der Düngeverordnung geregelt sind.
9. Mit welchen über die Maßnahmen der Direktzahlungen-Verpflichtungen-
Verordnung hinausgehenden Maßnahmen will die Bundesregierung die
Bodenerosion – einen der Hauptfaktoren von Phosphatverlusten aus der
Landwirtschaft – vermindern?
Aus Sicht der Bundesregierung sind keine darüber hinausgehenden
Maßnahmen zur Verminderung der Bodenerosion erforderlich.
10. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, die Sperrfristen für die
Ausbringung von Wirtschaftsdünger zu verlängern und sie damit auf jene
Monate zu beschränken, in denen bei Pflanzen tatsächlich ein
Nährstoffbedarf besteht?
Nach wissenschaftlichem Kenntnisstand ist beim Pflanzennährstoff Phosphor
eine Vorratsdüngung möglich; sie entspricht auch der guten fachlichen Praxis.
Sperrfristen spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle. P-Verluste in der
Landwirtschaft entstehen hauptsächlich durch Erosionsereignisse und werden
nicht durch den Düngungszeitpunkt bestimmt.
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Regionen, in denen
besondere Maßnahmen zur Minderung von Phosphatverlusten nötig sind, und
wenn ja, welche Maßnahmen werden diskutiert?
In Regionen mit hoher Tierbesatzdichte sind aus Sicht der Bundesregierung
gegebenenfalls auch am Einzelbetrieb orientierte Maßnahmen erforderlich. Siehe
hierzu auch Antwort zu den Fragen 12 und 13.
12. a) Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, als Instrument zur
Verhinderung einer Überdüngung mit Gülle zu Kontrollzwecken eine
Wirtschaftsdünger-Datenbank einzuführen (insbesondere für den
Handel an Güllebörsen), in der ausgebrachte Nährstoffmengen mit
Flurstücknummern erfasst werden?
b) Wie schätzt sie die Möglichkeiten zur Einführung einer solchen
Datenbank ein?
13. Könnten nach Einschätzung der Bundesregierung die Gülleströme durch
eine Pflicht zur jährlichen Vorabanmeldung für Gülletransporte bzw. Gül-
Drucksache 17/11486 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeleausbringung erheblich effektiver kontrolliert werden, und sollte eine
solche Vorabgenehmigung daher verpflichtend vorgeschrieben werden?
Wenn nein, warum nicht?
Die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von
Wirtschaftsdünger (WDüngV) regelt Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten in diesem
Bereich auf der Unternehmer-Ebene bereits detailliert.
Weitere Aufzeichnungen auf Flurstücksebene und deren zentrale Erfassung in
einer Datenbank werden wegen des hohen bürokratischen Aufwandes seitens
der Bundesregierung abgelehnt. Eine Vorabanmeldung für Gülletransporte bzw.
die Gülleausbringung wird wegen des hohen bürokratischen Aufwandes
abgelehnt. Beispielsweise würde eine Änderung der Wetterlage etc. ständige
Nachmeldungen seitens der Beteiligten erfordern, was eine effiziente Kontrolle
erschweren würde. Die WDüngV ermöglicht aus Sicht der Bundesregierung
bereits jetzt eine effiziente Kontrolle, die in der Zuständigkeit der Bundesländer
liegt.
Technologien des Phosphatrecyclings, Maßnahmen der Bundesregierung
14. Welche aussichtsreichen Technologien des Phosphatrecyclings sind der
Bundesregierung für die einzelnen Stoffströme (z. B. für Klärschlämme
und tierische Nebenprodukte, die aufgrund von Rechtsvorschriften und
von Schadstoffbelastungen nicht in der Landwirtschaft verwertet werden
können) bekannt, und wie bewertet sie jeweils die technischen und
ökonomischen Aussichten dieser Technologien?
Die aussichtsreichsten technischen Ansätze zum Phosphatrecycling sind die
Fällung oder Adsorption aus dem Abwasser bzw. Schlammwasser oder
Faulschlamm (z. B. MAP-Fällung) direkt auf der Kläranlage oder die Herstellung
von Phosphordüngern bzw. Düngemittelkomponenten aus Klärschlammaschen
oder tierischen Nebenprodukten nach deren thermischer Behandlung in
Monoverbrennungsanlagen. Die technische Machbarkeit konnte beim MAP-
Verfahren beispielhaft im größeren technischen Maßstab und bei Klärschlammaschen
in Pilotanlagen gezeigt werden.
Auf einigen Kläranlagen in Deutschland (z. B. Offenburg, Berlin-
Waßmannsdorf) sowie im Ausland werden bereits MAP-Produkte aus Faulschlamm bzw.
Schlammwasser gewonnen. Die meisten MAP-Verfahren sind mit
vergleichsweise einfachen Mitteln umzusetzen. Die Produkte sind daher verhältnismäßig
kostengünstig zu gewinnen und lassen nach vorläufigen Bewertungen eine gute
Pflanzenverfügbarkeit erwarten, wodurch weitere aufwendige
Aufbereitungsschritte zumeist entfallen können. Das bisher erfolgreichste Verfahren am
Markt kann offenbar wirtschaftlich betrieben werden. Die
Rückgewinnungspotentiale aus dem Kläranlagenzulauf belaufen sich je nach Verfahren und
Aufwand zurzeit auf 30 bis 50 Prozent.
Thermische Rückgewinnungsverfahren z. B. aus Monoverbrennungsaschen
sind dagegen technisch relativ aufwendig, da einerseits eine Abreicherung der
vorhandenen Schadstoffe (Schwermetalle) und andererseits die
Pflanzenverfügbarkeit des enthaltenen Phosphors erreicht werden muss. Vorteile dieser
Verfahren sind das vergleichsweise hohe Rückgewinnungspotential (80 bis
90 Prozent des Kläranlagenzulaufs) und die durch die thermische Behandlung
weitgehende Zerstörung organischer Schadstoffe. Da bisher noch keines der
thermischen Verfahren im industriellen Maßstab umgesetzt wurde, liegen der
Bundesregierung keine belastbaren Angaben zur Wirtschaftlichkeit vor.
Die Verwendung von Aschen aus der Verbrennung von tierischen
Nebenprodukten aus Material der Kategorie 1 zur Herstellung von Düngemitteln ist aus
rechtlichen Gründen nicht möglich, da organische Düngemittel und Bodenver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11486besserungsmittel nach den im Folgenden zitierten Verordnungen nur in Verkehr
gebracht und verwendet werden dürfen, sofern sie aus Material der Kategorie 2
oder 3 gewonnen wurden (Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung
(EG) Nr. 1069/2009). Da momentan meist keine Trennung von Material der
Kategorie 1 und 2 stattfindet, spielt die Phosphorrückgewinnung bei tierischen
Nebenprodukten derzeit keine große Rolle.
15. Wie unterstützt die Bundesregierung die Forschung, die Entwicklung und
die Markteinführung von Technologien des Phosphatrecyclings?
16. Welche Maßnahmen zur Förderung des Phosphatrecyclings aus den
wesentlichen Abfallstoffströmen plant die Bundesregierung zu ergreifen?
Die Bundesregierung hat bereits 2004 eine Förderinitiative
„Kreislaufwirtschaft für Pflanzennährstoffe – insbesondere Phosphor“ aufgelegt. Ziel der
Förderinitiative war es, neue Technologien zur Rückgewinnung von Phosphaten
aus Abwasser, Klärschlamm und bestimmten tierischen Abfällen zu entwickeln
und in die Praxis einzuführen. Im Mittelpunkt standen die Förderung des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Forschungs- und
Entwicklungsverfahren zur Phosphorrückgewinnung aus verschiedenen
Stoffströmen, sowie ein Förderschwerpunkt von angewandten Demoverfahren zur
Phosphorrückgewinnung im Umweltinnovationsprogramm des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Während eine
Vielzahl von Anträgen zur Förderung von Forschung und Entwicklung
bewilligt werden konnten, hatten nur wenige Förderanträge die erstmalige
großtechnische Umsetzung von Verfahren zum Gegenstand. Den meisten
großtechnischen Vorhaben konnte zum damaligen Zeitpunkt noch keine hinreichende
Wirtschaftlichkeit und/oder Praxistauglichkeit attestiert werden. Die
Ergebnisse der gemeinsamen Förderinitiative von BMBF und BMU unter
Beteiligung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz wurden im September 2011 im Rahmen einer Abschlussveranstaltung
der Öffentlichkeit präsentiert und bilden nach wie vor eine Grundlage für
weitergehende Forschungen.
Ein laufendes Vorhaben zum Phosphatrecycling wird innerhalb der BMBF-
Fördermaßnahme „r2-Innovative Technologien für Ressourceneffizienz –
Rohstoffintensive Produktionsprozesse“ gefördert. Das Verbundvorhaben „Optimierte
Ressourceneffizienz in der Konverterstahlerzeugung“ (FKZ 033R004A-E) zielt
darauf ab, einen hochwirksamen phosphathaltigen Konverterkalk zu
entwickeln, indem nicht-pflanzenverfügbare Phosphate aus Aschen in flüssiger
Stahlwerksschlacke aufgeschlossen und hinsichtlich der Wirksamkeit in
Vegetationsversuchen getestet werden.
Thematisch daran anschließend fördert das BMBF aktuell im Rahmen der
Fördermaßnahme „r3- Innovative Technologien für Ressourceneffizienz-
Strategische Metalle und Mineralien“ das Verbundvorhaben „ZWIPHOS – Entwicklung
eines Zwischenlagerungskonzepts für Klärschlammmonoverbrennungsaschen
für Deutschland mit dem Ziel einer späteren Phosphorrückgewinnung“ (FKZ
033R101A-C), welches die rechtlichen und technischen Möglichkeiten einer
Zwischenlagerung von Klärschlammmonoverbrennungsaschen in Deutschland
untersucht.
Das Umweltinnovationsprogramm des BMU ist für innovative
Investitionsprojekte zum Phosphorrecycling weiterhin offen, so dass auch künftig
Projektvorschläge zur Förderung des erstmaligen Einsatzes großtechnischer Verfahren
eingereicht werden können.
Drucksache 17/11486 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. a) Welche abfallrechtlichen Hindernisse sieht die Bundesregierung für
die Technologien des Phosphatrecyclings?
b) Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um diese
gegebenenfalls zu beseitigen?
c) Was spricht gegebenenfalls gegen solche Initiativen?
Die Bundesregierung sieht keine abfallrechtlichen Hindernisse für
Technologien des Phosphatrecycling. Vielmehr werden mit dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012 die rechtlichen Rahmenbedingungen für
Phosphatrecycling aus Klärschlämmen verbessert. Der Bundesregierung wird
in § 11 Absatz 2 KrWG die Möglichkeit eröffnet, Anforderungen an
Behandlungsverfahren für Bioabfälle und Klärschlämme festzuschreiben, u. a. auch
zur Extrahierung bestimmter Bestandteile, wie Phosphat
(Bundestagsdrucksache 17/6052, dort Begründung zu § 11 Absatz 1 Nummer 3 KrWG).
18. a) Welche düngerechtlichen Hindernisse sieht die Bundesregierung für
die Technologien des Phosphatrecyclings?
b) Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um diese
gegebenenfalls zu beseitigen?
c) Was spricht gegebenenfalls gegen solche Initiativen?
Grundsätzlich keine, soweit hieraus entstehende Produkte den Anforderungen
des Düngerechts entsprechen. Mit der bevorstehenden Verkündung der neuen
Düngemittelverordnung werden u. a. Ausgangsstoffe zur Herstellung von
Düngemitteln aus weiteren P-Recyclingverfahren zugelassen. Künftig wird die
Pflanzenverfügbarkeit der P-Düngemittel allerdings ein wichtigeres Kriterium
bei der Zulassung von Düngemitteln darstellen.
19. a) Welche wasserrechtlichen Hindernisse sieht die Bundesregierung für
die Technologien des Phosphatrecyclings?
b) Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um diese
gegebenenfalls zu beseitigen?
c) Was spricht gegebenenfalls gegen solche Initiativen?
Die Bundesregierung sieht keine wasserrechtlichen Hindernisse für
Technologien des Phosphorrecyclings.
20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Phosphate angesichts von
Aufwand, Kosten und Düngewirksamkeit sinnvollerweise aus Aschen
aus der Monoverbrennung von Klärschlämmen und tierischen
Nebenprodukten zurückgewonnen werden sollten, nicht aber aus Aschen aus der
Mitverbrennung von Klärschlämmen und tierischen Nebenprodukten,
und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung, auch hinsichtlich möglicher
Schadstoffgehalte der Mitverbrennungsaschen. Hinsichtlich der Verwertung
tierischer Nebenprodukte wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
21. Wie steht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zu der Forderung
nach einem Verbot der Mitverbrennung von Klärschlämmen und
tierischen Nebenprodukten bzw. nach einer Beschränkung der Verbrennung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11486von Klärschlämmen und tierischen Nebenprodukten auf die
Monoverbrennung?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass langfristig die Mitverbrennung
von phosphorhaltigen Klärschlämmen und tierischen Nebenprodukten durch
die Monoverbrennung dieser Stoffe ersetzt werden sollte, sofern dies
wirtschaftlich und auch vom Energieverbrauch vertretbar ist.
Die Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte auf dem Wege der
Verbrennung oder Mitverbrennung ist durch die Verordnungen (EG) Nr. 1069/
2009 und (EU) Nr. 142/2011 EU-weit geregelt.
22. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung nach einem
Phosphatrückgewinnungsgebot – in Verbindung mit der Festlegung einer
Rückgewinnungsquote gemäß dem Stand der Technik – für Abwasser,
Klärschlamm und tierische Nebenprodukte, die beseitigt werden (z. B. in der
Abwasserverordnung oder im Tierische-Nebenprodukte-Gesetz)?
Die Entscheidung, ein Rückgewinnungsgebot für Phosphor aus relevanten
Stoffströmen einzuführen, hängt nach Auffassung der Bundesregierung und der
Bundesländer von verschiedenen Faktoren, wie z. B. Pflanzenverfügbarkeit der
Recyclingdünger sowie technische Durchführbarkeit und Wirtschaftlichkeit der
Rückgewinnungsverfahren ab. Hier bedarf es nach Auffassung der
Bundesregierung weiterer Erkenntnisse, so dass die Einführung eines
Rückgewinnungsgebots derzeit als verfrüht eingeschätzt wird. Hinsichtlich eines
Rückgewinnungsgebotes für tierische Nebenprodukte wird auf die Antwort zu Frage 14
verwiesen.
23. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung nach einer Quote für die
Beimischung von zurückgewonnenen Phosphaten für Düngemittel aus
Rohphosphaten?
Die Bundesregierung lehnt eine Beimischungsquote für zurückgewonnene
Phosphate derzeit ab, da 95 Prozent der hierzu potentiell geeigneten
phosphathaltigen mineralischen Düngemittel dem Düngemittelrecht der Europäischen
Union unterliegen. Regelungen in diesem Bereich sind aus Sicht der
Bundesregierung nur auf EU-Ebene sinnvoll. Die Bundesregierung setzt hier auf
freiwillige Initiativen und Kooperation mit der Düngemittelindustrie.
Beimischungsquoten setzen voraus, dass im Ergebnis der Beimischung auch ein
effektives Düngemittel entsteht. Diese Voraussetzung ist nach Auffassung der
Bundesregierung derzeit noch nicht gegeben, so dass die Einführung einer
Beimischungsquote derzeit nicht sinnvoll erscheint.
24. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung nach einer Umstellung
der Phosphatelimination in Kläranlagen auf BioP-Verfahren und einer
Abkehr von der Eisenfällung vor dem Hintergrund, dass der Eisengehalt
die Qualität und die Pflanzenverfügbarkeit der rückgewonnenen
Phosphate beeinträchtigt?
Da nach Kenntnis der Bundesregierung die meisten
Phosphorrückgewinnungsverfahren, mit denen Phosphor aus Abwasser, Faulschlamm oder
Klärschlammasche zurückgewonnen werden kann, nur für Kläranlagen mit BioP-
Elemination bzw. geringe Eisengehalte geeignet sind, erscheint eine dahingehende
Entwicklung zielführend. Berücksichtigt werden muss allerdings, dass einige
der entwickelten Verfahren auch für Klärschlamm oder Klärschlammaschen
aus Kläranlagen mit chemischer Phosphorfällung einsetzbar sind.
Drucksache 17/11486 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung nach einer Pflicht zur
Zwischendeponierung von Monoverbrennungsaschen von Klärschlamm
und tierischen Nebenprodukten, solange die Phosphatrückgewinnung aus
diesen Aschen nicht etabliert ist?
Die Bundesregierung hat sich im Deutschen Ressourceneffizienzprogramm
(ProgRess) dafür ausgesprochen, dass Klärschlammverbrennungsaschen für
eine zukünftige Nutzung zu sichern sind, soweit sie derzeit nicht für eine
landwirtschaftliche Nutzung direkt aufbereitet werden können. Die
Bundesregierung unterstützt Bestrebungen, die derzeit nicht nutzbaren
Monoverbrennungsaschen bis zur Verfügbarkeit etablierter Phosphorrückgewinnungsverfahren in
Langzeitlagern zu lagern. Im Zuge der derzeitigen Novelle der
Deponieverordnung sollen die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen
werden. Durch die Art und Weise der Zwischenlagerung muss allerdings
gewährleistet sein, dass sich die Aschen dabei nicht nachteilig für eine spätere
Nutzung verändern. Hier besteht nach Auffassung der Bundesregierung noch
Untersuchungsbedarf.
26. Welche sonstigen Maßnahmen zur Förderung des Phosphatrecyclings
könnten aus Sicht der Bundesregierung ergriffen werden?
Das von der Bundesregierung am 29. Februar 2012 verabschiedete „Deutsche
Ressourceneffizienzprogramm“ enthält für den als ressourcenschutzrelevant
benannten Stoffstrom Phosphor eine Zusammenstellung von Maßnahmen, die
als erste wichtige Schritte in der Folgezeit gemeinsam mit den Ländern geprüft
werden sollen.
Zunächst sollte aus Sicht der Bundesregierung auf eine Optimierung des
Phosphateinsatzes in der Industrie und Landwirtschaft hingewirkt werden. Darüber
hinaus sollte die landwirtschaftliche und landbauliche Verwertung
unbedenklicher Klärschlämme unter Erhöhung der Anforderungen insbesondere im
Düngerecht weiter genutzt werden, da Phosphat so effektiv dem Kreislauf wieder
zugeführt werden kann. Ferner sollte die Möglichkeit der P-Rückgewinnung aus
vorhandenen Klärschlammlagern/Deponien untersucht werden. Auch die
Schaffung weiterer Anreize für die Verwendung von recyceltem Phosphor sollte
geprüft werden. In der Diskussion sind ferner weitere Maßnahmen, wie etwa ein
Verdünnungsverbot für Matrices mit Phosphorgehalten, die eine Abtrennung
des Phosphates sinnvoll erscheinen lassen oder auch eine Selbstverpflichtung
der Düngemittelhersteller zum Einsatz von Recyclingphosphaten.
Maßnahmen der Europäischen Union
27. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des ursprünglich
für das zweite Quartal 2012 angekündigten Grünbuchs der Europäischen
Kommission zum nachhaltigen Umgang mit der begrenzten Ressource
Phosphor?
Nach Kenntnis der Bundesregierung soll das Grünbuch der Europäischen
Kommission zum nachhaltigen Umgang mit der begrenzten Ressource Phosphor
noch im Jahr 2012 vorgelegt werden.
28. Welche Maßnahmen zur Förderung des Phosphatrecyclings sollte die
Europäische Union aus Sicht der Bundesregierung ergreifen?
Nach Auffassung der Bundesregierung können derartige Empfehlungen erst
nach Kenntnisnahme und der Auswertung des Grünbuchs und dem damit
eingeleiteten Diskussionsprozess erfolgen.
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