Regelenergie (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10704)
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie werden die Angaben, dass es Nulldurchgänge gegeben hat, von der Aufsichtsbehörde überprüft?
Verlässt man sich auf diese Auskünfte der Übertragungsnetzbetreiber?
Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung bzw. die Bundesnetzagentur?
Plant die Bundesregierung die Datenlage für den Markt und für die Aufsichtsbehörde zu verbessern, indem genauere als nur viertelstündliche Daten geliefert werden müssen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass andere Gründe als „Nulldurchgänge“ für den gleichzeitigen Einsatz von positiver und negativer Regelenergie vorliegen?
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch in ihren Antworten, der sich darauf bezieht, dass einerseits durch die Veröffentlichung des Regelenergieeinsatzes in viertelstündlicher Auflösung Transparenz für den Markt und für die Aufsichtsbehörde hergestellt wird (Antworten zu den Fragen 2 und 7), andererseits sogenannte Nulldurchgänge ansonsten ungewöhnliche Preisentwicklungen beim Ausgleichsenergiepreis erklären (Antwort zu Frage 5), die aber gerade für Markt und Aufsicht nicht ersichtlich sind im Rahmen einer Viertelstundenrasterung, also nicht die gewünschte Transparenz herstellen können?
Rufen Übertragungsnetzbetreiber gegebenenfalls im Voraus aufgrund von Prognosen Regelenergie ab, die teilweise kompensiert werden müsste?
Wie wird ein solches Vorgehen aufgedeckt und verhindert?
Wie und durch wen wird die Richtigkeit der im Internet veröffentlichten Abweichungen von der Merit-Order kontrolliert?
Sind in der Vergangenheit bei der Kontrolle Fehler oder Ungereimtheiten aufgefallen (bitte ausführliche Begründung der insofern nicht beantworteten Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/10704)?
Wie, durch wen, und in welchen Abständen wird die Bildung des regelzonenübergreifenden Bilanzausgleichsenergiepreises (reBAP) kontrolliert (bitte ausführliche Begründung der insofern nicht beantworteten Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/10704)?
Sind in der Vergangenheit Fehler bei der Bildung des reBAP aufgefallen?
Wird bei der Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiesystems (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 17/10704) die besondere Situation von EEG-Direktvermarktern (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz), die darin besteht, dass sie quasi zwangsläufig durch die Prognose von volatilen Energieerzeugern wie Windkraft und Solarstrom öfter und mehr Ausgleichsenergie benötigen und daher bei Verteuerungen der Ausgleichsenergie und einer besonderen Pönalisierung besonders hohe Risiken auf sich nehmen müssen, ausreichend berücksichtigt?
Plant die Bundesregierung eine Anpassung des Ausgleichsenergiesystems, das verhindert, dass durch Fehler auf der Seite der Netzbetreiber (Beispiel: Fehler von Verteilnetzbetreibern bei der Zuordnung der Direktvermarktungsanlagen, Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/10704) der Ausgleichsenergiepreis stark ansteigt und damit das wirtschaftliche Risiko der Bilanzkreisverantwortlichen ebenfalls stark steigt (bitte ausführliche Begründung der insofern nicht beantworteten Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/10704)?
Falls nein, warum nicht?
Falls eine Anpassung als nicht notwendig angesehen werden sollte, weil es dem Ausgleichsenergiesystem immanent ist, dass der Preis immer davon abhängig ist, dass andere Bilanzkreisverantwortliche Fehler bei der Prognose machen, warum wird keine Unterscheidung zwischen Fehlern von Bilanzkreisverantwortlichen und Fehlern von Netzbetreibern gemacht?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die in den Monaten April und Mai 2012 entstandenen ungewöhnlich hohen Kosten aus Abrechnung der EEG-Bilanzkreise und die notwendigen Kosten für den untertägigen Ausgleich aus der fehlerhaften Zuordnung von EEG-Anlagen in den Monaten Januar und Februar 2012 durch Verteilnetzbetreiber resultieren (vgl. Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 7/10704)?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass nur sachgerechte Faktoren in die Kosten einfließen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die genaue Vorgehensweise, insbesondere über die Prioritäten der Übertragungsnetzbetreiber bei der Anordnung der Abregelung gemäß § 11 EEG (bitte ausführliche Begründung der insofern nicht beantworteten Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 17/10704)?
Trifft es zu, dass trotz des massiven Anstiegs der Einspeisemanagementmaßnahmen gemäß § 11 Absatz 1 EEG (vgl. Bericht der Bundesnetzagentur zum Zustand der leitungsgebundenen Energieversorgung im Winter 2011/ 2012), bisher noch kein Einspeisemanagementregister geschaffen worden ist?
Wenn ja, bis wann plant die Bundesregierung diese in der Gesetzesbegründung zum EEG 2012 anvisierte Maßnahme umzusetzen?
Wie ist geplant, die Meldepflichten der Netzbetreiber an ein Einspeisemanagementregister und die Informationsrechte der Betroffenen auszugestalten?