Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug nach erneuter Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Schlussfolgerungen aus dem Urteil vom 4. September 2012 für die Ausländerpolitik: Umsetzung der Gerichtsvorgaben durch Änderungen im AufenthG und von Verwaltungsvorschriften, Aufgabe des verpflichtenden Nachweises bereits im Ausland erworbener Deutsch-Kenntnisse; Informationen zu Art und Umfang im Ausland angebotener Sprachkurse und Vergleich des Sprachniveaus der Absolventen von im Ausland und von in Deutschland angebotenen Kursen, Begründung des Festhaltens an einer Sonderrolle Deutschlands bei der Umsetzung der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie, Auswirkungen der bisherigen Neuregelung des AufenthG auf die Befristung der Aufenthaltsdauer von Migranten<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern
Datum
28.11.2012
Antwortdauer
20 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
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