Maßnahmen zur Stützung des europäischen Emissionshandels
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Dr. Hermann E. Ott, Sven-Christian Kindler, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Leitinstrument des europäischen Klimaschutzes, der Emissionshandel, steht derzeit massiv unter Druck. Bedingt durch eine Überausstattung mit Emissionszertifikaten, u. a. durch das Krisenjahr 2009, eine insgesamt wenig ambitionierte EU-Emissionsobergrenze und eine Schwemme von Zertifikaten aus Drittstaaten (CDM-Projekte in Schwellen- und Entwicklungsländern) ist der Zertifikatepreis von ursprünglich erwarteten 17 bis 20 Euro pro Tonne emittiertes CO2 jetzt langfristig unterhalb von 8 Euro pro Tonne gesunken.
Es ist davon auszugehen, dass es bereits Anfang 2012 einen Überschuss von ca. 950 Millionen Zertifikaten auf dem Emissionshandelsmarkt gegeben hat.
Die Schätzungen über die weitere Entwicklung variieren, eine Studie des Ökoinstitutes im Auftrag des World Wide Fund for Nature hat unlängst festgestellt, dass im Jahr 2013 sogar mit einem Überschuss von zwei Milliarden Zertifikaten zu rechnen ist.
Die Europäische Kommission will dieses Problem nun mit konkreten Maßnahmen angehen und voraussichtlich Mitte November 2012 einen Bericht mit Vorschlägen zu Stärkung und Stützung des europäischen Emissionshandels vorlegen. Bei diesen nun anstehenden Beratungen über geeignete Maßnahmen zur Stützung des europäischen Emissionshandels kann die Bundesregierung ihre Position nutzen, um den Klimaschutz auf europäischer Ebene voranzubringen und damit auch die Grundlage für einen national erfolgreichen Klimaschutz schaffen. Doch bei vielen wichtigen Entscheidungen, die auf EU-Ebene im Bereich der Energie- und Klimapolitik in der Vergangenheit anstanden, war die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller leider nicht oder überhaupt erst sehr spät positioniert, so dass die Verhandlungen meist schon weit fortgeschritten waren und die Einflussnahme entsprechend beschränkt war.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Sieht die Bundesregierung im Zertifikatepreis des Emissionshandels auch einen Ansatz zur Internalisierung externer Kosten, d. h. als einen Ansatz, durch den die vom Klimawandel verursachten Schäden zumindest teilweise den Verursachern angelastet werden?
Welches Preisniveau für CO2-Zertifikate sollte nach Auffassung der Bundesregierung mittel- und langfristig im europäischen Emissionshandelssystem erreicht werden, um externe Kosten zu internalisieren und um notwendige Investitionen in den Klimaschutz anzureizen?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung ein funktionierender europäischer Emissionshandel mit einem wirksamen Preissignal im nationalen deutschen Interesse?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die notwendigen Investitionen in Klimaschutz und Energiewende auch ohne bzw. mit geringeren Mitteln aus dem Emissionshandel getätigt werden können, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer Einschätzung?
Hält es die Bundesregierung für erforderlich, Maßnahmen zur Stützung des europäischen Emissionshandels zu ergreifen, und wenn ja, welche?
Teilt die Bundesregierung grundsätzlich die Einschätzung, dass Maßnahmen zur Stützung des europäischen Emissionshandels auch zeitnah angegangen werden müssen?
Mit welcher Entwicklung der Zertifikatepreise rechnet die Bundesregierung, sollte es nicht gelingen, stützende Maßnahmen auf den Weg zu bringen, und wenn es bei der bereits vorhandenen Überausstattung von 950 Millionen Emissionszertifikaten bis 2020 bleiben würde und – wie bereits prognostiziert – zukünftig weitere hinzukommen würden?
Welche Auswirkungen hätte ein solches Szenario, insbesondere für die Entwicklung der Einnahmen und der weiteren Finanzplanung beim Energie- und Klimafonds, aus dem wichtige Klimaschutzprojekte finanziert werden, und was ist in diesem Zusammenhang das besondere Interesse der Bundesregierung?
Welche Auswirkung hätte die derzeitige Überausstattung des europäischen Emissionshandels mit Emissionszertifikaten auch auf die Zeit nach 2020, wenn die dritte Handelsperiode ausläuft und sich eine weitere vierte anschließen wird?
Falls der Bundesregierung Kalkulationen solcher Szenarien nicht vorliegen, mit welcher Begründung verzichtet sie darauf, oder hat bisher darauf verzichtet?
Seit wann beschäftigt sich die Bundesregierung mit dem Problem drastisch fallender Zertifikatepreise, und welche Vorschläge zur Stützung und Stärkung des europäischen Emissionshandelssystems hat die Bundesregierung bislang selbst erarbeitet?
Welche ihrer eigenen Vorschläge speist die Bundesregierung ggf. in den aktuell laufenden Diskussionsprozess in Brüssel ein?
Gibt es inzwischen eine Position der Bundesregierung zum aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission vom 25. Juli 2012, im Rahmen der turnusmäßigen Versteigerungen, vorübergehend Zertifikate aus dem Markt zu nehmen, um diese dann später ab 2015 wieder in den Markt zu bringen, um den CO2-Preis zumindest kurzfristig zu stabilisieren (sog. backloading), nachdem die Bunderegierung in der Fragestunde am 24. Oktober 2012 dazu noch nicht positioniert war?
Falls noch immer keine Position vorliegt, bis wann will sich die Bundesregierung spätestens in dieser Frage positionieren, um in europäischen Beratungen nationale deutsche Interessen für den Klimaschutz in dieser Frage in Brüssel zu vertreten?
Welche Punkte werden zurzeit im europäischen Klimaausschuss diskutiert, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu diesen Themen?
Bewertet die Bundesregierung eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf 30 Prozent als Maßnahme zur Stützung und Stärkung des europäischen Emissionshandels, und bis wann sollte eine solche Anhebung spätestens erfolgen?
Sieht die Bundesregierung in einer endgültigen Stilllegung von Zertifikaten eine Möglichkeit zur Stabilisierung des CO2-Preises, und wenn ja, in welcher Höhe müsste eine solche nach Auffassung der Bundesregierung erfolgen?
Sieht die Bundesregierung in einer frühzeitigen Revision des linearen Reduktionsfaktors für die Zeit nach 2020 eine Möglichkeit zur Stützung und Stärkung des europäischen Emissionshandels, und wie müsste der Reduktionsfaktor nach Auffassung der Bundesregierung dann angepasst werden, um die notwendige Wirkung zu entfalten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, zusätzliche Emissionssektoren in den Emissionshandel einzubeziehen, die weniger stark ökonomischen Schwankungen unterliegen, und welche Sektoren müssten dies nach Auffassung der Bundesregierung sein, um den europäischen Emissionshandel zu stärken und zu stützen?
Sieht die Bundesregierung in einer Limitierung der Möglichkeit zur Nutzung von zertifizierten Emissionsreduktionen eine Möglichkeit zur Stärkung und Stützung des europäischen Emissionshandels, und in welcher Größenordnung müsste eine solche Limitierung nach Auffassung der Bundesregierung erfolgen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung von Preisuntergrenzen oder von Preis-Managementsystemen als ein Mittel, den europäischen Emissionshandel zu stärken und zu stützen, und wie müssten solche Instrumente nach Auffassung der Bundesregierung ausgestaltet werden, um die notwendige Wirksamkeit zu entfalten?
Wird die Bundesregierung einen der zuvor genannten Vorschläge aktiv in Brüssel einbringen oder unterstützen, und wenn ja, welchen und in welcher Form?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen auf die internationale Klimapolitik und die kommende UNFCCC-Klimakonferenz (UNFCCC = United Nations Framework Convention on Climate Change) in Doha und die dort anstehenden wichtigen Entscheidungen, wenn es der EU als bisherigem Vorreiter in der Klimapolitik nicht gelingt, die aktuellen Probleme beim Emissionshandel entschlossen zu lösen?