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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sicherheit von Kinderspielzeug und Belastung mit Schadstoffen und Umwelthormonen

Geltung strengerer deutscher Grenzwerte auch nach Inkrafttreten der neuen EU-Spielzeug-Richtlinie, Vereinbarungen mit der Spielzeugwirtschaft, Ergebnisse der Expertengruppe Spielzeugsicherheit, der deutsch-chinesischen Arbeitsgruppe und des EU-weiten humanen Biomonitorings zur Belastung von Müttern und Kindern, Veröffentlichung und Schlussfolgerungen<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

03.12.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1148113. 11. 2012

Sicherheit von Kinderspielzeug und Belastung mit Schadstoffen und Umwelthormonen

der Abgeordneten Nicole Maisch, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Anknüpfend an die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Sicherheit bei Kinderspielzeug“ auf Bundestagsdrucksache 17/10272 ergibt sich weiterer Erkenntnisbedarf bezüglich seit der Beantwortung der Bundesregierung neu getroffener Vereinbarungen sowie hinsichtlich der Maßnahmen der Bundesregierung, um eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch bis zu 22-fach höhere Grenzwerte, die für bestimmte Schadstoffe in Kinderspielzeug ab dem Jahr 2013 möglich werden, zu verhindern. Darüber hinaus wurden bei einer Konferenz Ende Oktober 2012 erste Ergebnisse eines humanen Biomonitorings vorgestellt, bei dem in 17 verschiedenen europäischen Ländern die Belastungen von rund 4 000 Müttern und ihren Kindern mit Quecksilber, Cadmium, Weichmachern und anderen Schadstoffen und Umwelthormonen untersucht wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die derzeit geltenden Grenzwerte für Schadstoffe in Spielzeug in Deutschland in der Übergangszeit zwischen dem Inkrafttreten der neuen EU-Spielzeug-Richtlinie 2013 und einem erst rund ein Jahr später zu erwartenden erstinstanzlichen Urteil darüber, ob strengere nationale Grenzwerte in Deutschland auch nach Inkrafttreten der Richtlinie weiter verbindlich gelten dürfen?

2

a) Spricht sich die Bundesregierung für eine Selbstverpflichtung der Spielzeugwirtschaft, die bereits geltenden Grenzwerte – auch in dieser Übergangszeit – weiterhin aufrechtzuerhalten, aus?

2

b) Wenn ja, welche Vereinbarungen und Absprachen wurden hier bereits getroffen?

2

c) Wenn nein, warum nicht, und welche Vereinbarungen oder Absprachen versucht die Bundesregierung mit der Spielzeugwirtschaft in Deutschland ansonsten zu treffen?

3

a) Welche Ergebnisse wurden bei der letzten Sitzung der Expertengruppe Spielzeugsicherheit Ende September 2012 erzielt, und wurde über die von der Unterarbeitsgruppe „Chemische Stoffe“ abgegebenen Lösungsvorschläge zu chemischen Anforderungen an Spielzeug beraten und verbindliche Entscheidungen zur Übernahme der Vorschläge beschlossen?

3

b) Wenn ja, wie ist hier der weitere Zeitplan?

3

c) Wenn nein, warum nicht, und wann wird erneut darüber beraten und eine Entscheidung getroffen?

4

Welche Ergebnisse wurden bei der letzten Sitzung der deutsch-chinesischen Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Spielzeugsicherheit Ende August 2012 in Berlin erzielt, welchen weiteren konkreten Arbeitsplan verfolgt die Arbeitsgruppe, und wann werden die nächsten Sitzungen mit welchen Schwerpunkten stattfinden?

5

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den weiteren Zeitplan der Europäischen Kommission bezüglich einer Regulierung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) in verbrauchernahen Produkten vor (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 17/10429)?

5

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung hier für eine zügige Erarbeitung ein?

6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ende Oktober 2012 vorgestellten Ergebnisse des EU-weiten humanen Biomonitorings von 4 000 Müttern und ihren Kindern vor?

7

Auf welche konkreten Stoffe wurden die Studienteilnehmer untersucht?

8

Gibt es Unterschiede in der Belastung der Mütter und Kinder in verschiedenen Ländern oder Regionen, und worauf sind diese zurückzuführen?

9

Wann werden die vollständigen Studienergebnisse vorliegen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

10

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Studie, und setzt sie sich dafür ein, dass die Ergebnisse in die derzeit laufende Evaluierung und Neubewertung von endokrin wirksamen Stoffen auf EU-Ebene einbezogen werden?

Berlin, den 13. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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