Geplante Laufzeitverlängerungen für die Atomkraftwerke Tihange 1 (Belgien) und Borssele (Niederlande)
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Britta Haßelmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Sommer 2012 beschloss die belgische Regierung im Zuge eines Konzepts für die zukünftige Energieversorgung Belgiens eine zehnjährige Laufzeitverlängerung für Tihange 1, den zweitältesten Reaktor des Landes. Dieser Beschluss ist nicht nur aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller höchst bedenklich, er trifft laut Medienberichten sogar auf den Widerstand des Betreibers (vgl. AFP-Meldung „Belgische Regierung könnte Atommeiler notfalls ,beschlagnahmen‘“ vom 5. Juli 2012).
Bezüglich der beschlossenen Abschaltverschiebung von 2015 auf 2025 ist derzeit noch unklar, welchen grenzüberschreitenden Bekanntmachungen, Prüfungen und Beteiligungen sie zu unterziehen ist. Hierfür wäre laut Bundesregierung beispielsweise zu klären, ob es sich bei dem o. g. Konzept nach belgischer Rechtslage um einen Plan oder ein Programm im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) oder des UN-ECE-Protokolls vom 21. Mai 2003 über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (SEA-Protokoll) oder um eine nationale Politik handelt. Ferner wäre zu klären, ob die Genehmigung des Atomkraftwerks (AKW) Tihange 1 befristet war oder durch eine nachträgliche Änderung befristet wurde.1
Unabhängig von diesem belgischen Beschluss bereitet die niederländische Regierung gerade eine zwanzigjährige Laufzeitverlängerung des letzten noch betriebenen Atomkraftwerks des Landes vor. Auf den Webseiten des niederländischen Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation findet sich der Entwurf eines Erlasses zur Laufzeitverlängerung von Borssele bis zum Jahr 2033 sowie der Hinweis, dass es am 7. November 2012 hierzu eine Informationsveranstaltung im Kongresszentrum „De Stenge“ in Heinkenszand gegeben haben soll und bis 5. Dezember 2012 eine Art Stellungnahmefrist läuft (vgl. www.rijksoverheid.nl/documenten-en-publicaties/besluiten/2012/10/24/ ontwerpbesluit-verlenging-bedrijfsduur-kerncentrale-borssele.html und www.rijksoverheid.nl/documenten-en-publicaties/vergunningen/2012/10/24/ inspraak-verlenging-bedrijfsduur-kerncentrale-borssele.html). Die genaueren Umstände und der rechtliche Gehalt der Veranstaltung und der Frist sind jedoch unklar, da es keine deutschsprachigen Erläuterungen dazu gibt.
Nun stellt sich die Frage, welche Erkenntnisse der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen beiden geplanten Laufzeitverlängerungen vorliegen und was sie unternommen hat, um entsprechende Erkenntnisse zu erlangen und die deutsche Öffentlichkeit zu informieren. Dem soll hier nachgegangen werden.
Auch, um die deutsche Öffentlichkeit etwas besser zu informieren, denn die Webseiten der Bundesregierung sind hierzu bislang wenig hilfreich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Ist es korrekt, dass es mit Belgien kein bilaterales Abkommen für eine Nuklearsicherheitskommission gibt, und falls ja, warum nicht?
Hat die Bundesregierung versucht, ein solches Abkommen mit Belgien zu schließen?
Falls ja, (jeweils) wann, und mit welchem Ergebnis?
Falls nein, warum nicht?
Welche anderen Formen bilateraler Zusammenarbeit pflegt die Bundesregierung auf dem Gebiet der Nuklearsicherheit und des Strahlenschutzes mit Belgien?
Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Konzept vom 4. Juli 2012 nach belgischer Rechtslage um einen Plan oder ein Programm im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) oder des UN-ECE-Protokolls vom 21. Mai 2003 über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (SEA-Protokoll) oder um eine nationale Politik (bitte mit Begründung)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung in diesem Jahr wann genau (bitte mit Datum) unternommen, um Informationen und Auskünfte im Zusammenhang mit der vorangegangenen Frage von belgischen Behörden zu erhalten, oder, falls sie hierzu bislang nicht in Kontakt mit belgischen Behörden getreten ist, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Genehmigung von Tihange 1 befristet war oder sie durch eine nachträgliche Änderung befristet wurde?
Welche Schritte hat die Bundesregierung in diesem Jahr wann genau (bitte mit Datum) unternommen, um Informationen und Auskünfte im Zusammenhang mit der vorangegangenen Frage von belgischen Behörden zu erhalten, oder, falls sie hierzu bislang nicht mit belgischen Behörden getreten ist, warum nicht?
Welche grenzüberschreitenden Informationen, Prüfungen und Beteiligungen ergeben sich nach jetzigem Erkenntnisstand der Bundesregierung bezüglich der geplanten Laufzeitverlängerung für Tihange 1 und jeweils für wen (Bundes-/Landesbehörden, Öffentlichkeit) und wann?
Welche schriftlichen Informationen wurden welchen Bundesbehörden in diesem Jahr im Zusammenhang mit einer Laufzeitverlängerung des belgischen AKW Tihange 1 wann genau von belgischen Behörden übermittelt?
Ist die geplante Laufzeitverlängerung des niederländischen AKW Borssele auf das Jahr 2033 nach Kenntnis der Bundesregierung ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges (UVP-pflichtiges) Vorhaben?
Falls ja, ist dafür nach Kenntnis der Bundesregierung auch eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen?
Ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine Beteiligung bzw. Beteiligungsmöglichkeit – z. B. in Form einer Stellungnahme oder Anhörung – der Bundesrepublik Deutschland oder der deutschen Öffentlichkeit aus anderen Rechtsvorschriften (ggf. bitte aus welchen Vorschriften inwiefern darstellen)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung in diesem Jahr wann genau (bitte mit Datum) unternommen, um Informationen und Auskünfte im Zusammenhang mit den drei vorangegangenen Fragen von niederländischen Behörden zu erhalten, oder, falls sie hierzu bislang nicht mit den niederländischen Behörden in Kontakt getreten ist, warum nicht?
Welche schriftlichen Informationen wurden welchen Bundesbehörden in diesem Jahr im Zusammenhang mit einer Laufzeitverlängerung des niederländischen AKW Borssele wann genau von niederländischen Behörden übermittelt?
Wann genau (bitte mit Datum) und wo fand die letzte Sitzung der Deutsch-Niederländischen Nuklearsicherheitskommission NDKK statt, und wann genau (bitte mit Datum), und wo findet die nächste Sitzung der NDKK statt?
Welche Fragen und Aspekte im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Laufzeit von Borssele wurden auf dieser letzten NDKK-Sitzung bereits behandelt und mit jeweils welchem Ergebnis?
Welche derartigen Fragen und Aspekte sollen auf der kommenden NDKK-Sitzung behandelt werden?
Welche offiziellen deutschsprachigen Unterlagen im Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung von Borssele existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bislang, und seit wann liegen sie der Bundesregierung jeweils vor?
Ist das niederländische Verfahren aus Sicht der Bundesregierung bislang in jeder Hinsicht definitiv und in vollem Umfang konform zu EU-weiten und internationalen Regelungen für grenzüberschreitende Prüfungen und Beteiligungen?
Falls nein, in welcher Hinsicht nicht, und welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?