Risiken des geplanten Atomkraftwerks in Belarus
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Claudia Roth (Augsburg), Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im November 2007 ordnete Alexander Lukaschenko per präsidialem Dekret Planung und Bau des ersten Atomkraftwerks in Belarus an. 2008 wurden entsprechende Beschlüsse durch den Nationalen Sicherheitsrat und das Parlament gefasst und die Errichtung des Atomprojekts international ausgeschrieben. Die Entscheidung für den Bau des Atomkraftwerks wurde mit der notwendigen Diversifizierung der Energieversorgung des Landes begründet, die bislang nahezu vollständig von russischen Erdgas- und Rohöllieferungen abhängt.
Am 14. März 2011, nur drei Tage nachdem im japanischen Fukushima mehrere Reaktoren außer Kontrolle gerieten, unterzeichneten der russische Premierminister Wladimir Putin und Alexander Lukaschenko in Minsk ein Abkommen zur Errichtung des Atomkraftwerks in Belarus durch die Tochtergesellschaft Atomstroyexport JSC des russischen Staatsunternehmens Rosatom. Russland erklärte sich bereit, hierfür einen Kredit von 10 Mrd. US-Dollar zur Verfügung zu stellen. Die für den Betrieb notwendigen Brennstäbe sollen ebenfalls von Russland bereitgestellt werden. Außerdem strebt Russland eine 50-prozentige Beteiligung an der Betreibergesellschaft an. In Astrawjez (Ostrowjez), direkt an der litauischen Grenze, sollen zwei Druckwasserreaktoren vom Typ VVER (AES 2006) mit je 1 200 MW Leistung errichtet werden. Die beiden Blöcke sollen 2017 und 2018 ans Netz gehen.
25 Jahre nach Tschernobyl ist in Belarus die Errichtung eines ersten Atomkraftwerks stark umstritten, weil das Land von der Reaktorkatastrophe besonders betroffen war. Circa 70 Prozent des radioaktiven Niederschlags von Tschernobyl trafen die damalige Sowjetrepublik. Viele tausende Menschen starben an den Folgen der Verstrahlung und noch heute leidet die Bevölkerung unter den dramatischen Gesundheitsfolgen. Weite Gebiete im Südosten des Landes sind auf unabsehbare Zeit unbewohnbar (vgl. Artikel „Flüchtlinge in Weißrussland: Asyl im verstrahlten Niemandsland“, SPIEGEL ONLINE vom 11. Oktober 2005). Belarus muss noch heute einen nennenswerten Anteil seines Haushalts für die Bewältigung der Folgen der Reaktorkatastrophe aufwenden.
Die belarussische Regierung fürchtet offensichtlich das hohe Protestpotenzial gegen den Bau des Atomkraftwerks und verfolgt Antiatomaktivistinnen und Antiatomaktivisten mit aller Härte (vgl. Beitrag „Weißrussland: Der Diktator baut ein Kernkraftwerk“ aus der ARD-Sendung Weltspiegel vom 16. September 2012).1
1 < http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/weltspiegel/sendung/ndr/2012/ weissrussland-104.html>
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Bauarbeiten am Atomkraftwerk in Belarus bereits fortgeschritten?
Ist der Bundesregierung der Beitrag „Weißrussland: Der Diktator baut ein Kernkraftwerk“ aus der ARD-Sendung „Weltspiegel“ vom 16. September 2012 bekannt?
Wie bewertet nach Kenntnis der Bundesregierung die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) den geplanten Bau des Atomkraftwerks in Belarus, die mit einer Mission Anfang März 2011 zur Begutachtung des Bauprojekts nach Minsk reiste, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der IAEO auf das geplante Projekt in Belarus Einfluss zu nehmen?
Von wem werden nach Kenntnis der Bundesregierung üblicherweise die Experten einer solchen IAEO-Mission ausgewählt, in welchem Verfahren und können Dritte Expertenvorschläge unterbreiten, die von der IAEO zu berücksichtigen sind?
Von wem und in welchem Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung konkret die Experten der o. g. IAEO-Belarus-Mission ausgewählt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass üblicherweise die IAEO-Berichte über derartige IAEO-Missionen zunächst dem Zielland geschickt werden und dieses darüber entscheidet, ob sie veröffentlicht werden?
Kann die Bundesregierung die Vorwürfe der litauischen Regierung bestätigen, wonach Belarus bei der Planung des Atomkraftwerks die Espoo-Konvention verletzt habe, da Fragen des betroffenen Nachbarstaates zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Atomprojekts nicht oder nur unvollständig beantwortet worden seien, und was wird die Bundesregierung tun, um eine umfassende Beteiligung der EU und ihrer Mitgliedstaaten bei der Planung des Atomkraftwerks in Belarus einzufordern und die Möglichkeiten der Aarhus- und Espoo-Konventionen im vollen Umfang etwa durch Einforderung der Beteiligung Deutschlands an der Umweltverträglichkeitsprüfung zu nutzen?
Warum hat sich die Bundesrepublik Deutschland nicht an dem UVP-Verfahren beteiligt?
Wurde die Bundesrepublik Deutschland von Belarus zu Beginn des Verfahrens darüber benachrichtigt, und falls ja, wann genau, und welches Bundesministerium bzw. welche Bundesministerien?
Welche schriftlichen Unterlagen und Informationen hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Neubauvorhaben und dem UVP-Verfahren von Belarus bekommen, und jeweils wann genau (bitte Datum und betreffendes Bundesministerium angeben)?
Welche Berichte von Belarus sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit der IAEO bekannt, insbesondere im Zusammenhang mit der „Convention on Nuclear Safety – CNS“?
Ist die Bundesregierung auf Basis dieser Berichte der Meinung, dass Belarus die Kapazitäten hat, ein eigenständiges Atomprogramm aufzubauen?
Ist insbesondere nach den Kenntnissen der Bundesregierung sichergestellt, dass im Hinblick auf die Behörden ausreichende a) Ressourcen, b) Unabhängigkeit (im Hinblick auf Interessenkonflikte) und c) Fachkompetenz vorhanden sind, um heutigen Anforderungen an Genehmigung, Aufsicht und Trennungsgebote (im Hinblick auf Interessenkonflikte) zu genügen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken des Atomkraftwerkprojekts für die Bevölkerung in Deutschland konkret im Zusammenhang mit der vorangegangenen Frage, wenn die darin genannten Kriterien nicht erfüllt sind oder sich die Bundesregierung nicht sicher sein kann, dass sie erfüllt sind?
Welche Konsequenzen will sie dann ggf. ziehen?
Welche Sachverständigenorganisationen wie z. B. die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH oder Forschungseinrichtungen, die vom Bund getragen werden, haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren wann genau an welchen Projekten mitgewirkt, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Atomkraftwerkvorhaben oder Fragen der Nuklearsicherheit oder des Strahlenschutzes in Belarus stehen?
Von wem wurde diese Beteiligung nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils finanziert, welchen finanziellen Umfang hatte sie jeweils, auf wessen Initiative hin kam sie jeweils zustande, und welche schriftlichen Ergebnisse und Berichte sind der Bundesregierung dazu jeweils bekannt?
Unterstützt die Bundesregierung das EU-Mitgliedsland Litauen bei seinen Bedenken gegen den Bau des Atomkraftwerks in Belarus, das keine 50 km von Vilnius entfernt, direkt an der litauischen Grenze entstehen soll, und falls ja, in welcher Weise?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des litauischen Ministerpräsidenten, Andrius Kubilius, wonach das in Belarus und das in der russischen Enklave Kaliningrad geplante Atomkraftwerk aufgrund fehlenden einheimischen Strombedarfs von Russland vorrangig als Konkurrenzprojekt zum bislang in Litauen geplanten Atomkraftwerk geplant sind, mit dem Ziel, das litauische Atomprojekt zu verhindern und die nahezu vollständige Energieabhängigkeit der baltischen Staaten von Russland zu erhalten (siehe FAZ, 9. Oktober 2012), und falls nicht, wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?
Waren Bedenken Litauens gegenüber dem Projekt Gegenstand bilateraler Kontakte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Litauen, und falls ja, wann genau, und inwiefern konkret?
Gab es dazu insbesondere Kontakte und Austausch zwischen den jeweiligen Auslandsvertretungen in Litauen und Deutschland mit Behördenvertretern des jeweiligen Staates, und jeweils wann genau?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Sicherheitsbewertung des in Belarus geplanten russischen Reaktortyps VVER-1200, der als Neuentwicklung bislang nicht in der Praxis getestet wurde, und sieht sie eine Gefährdung für die Bürgerinnen und Bürger von EU-Mitgliedstaaten wie Litauen, Lettland, Polen und Deutschland durch den Bau des Atomkraftwerks?
In welchem EU-Land fand zu diesem Reaktortyp nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine Prüfung durch eine nukleare Aufsichtsbehörde statt?
Kann die Bundesregierung Zeitungsmeldungen bestätigen, wonach in Großbritannien ein „Generic design Assessment“ des VVER-1200 abgelehnt wurde?
Falls ja, von wem, und mit welcher Begründung wurde es nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt?
Welche Untersuchungen zu den wesentlichen Sicherheitsmerkmalen (safety features) des VVER-1200 sind der Bundesregierung bekannt (bitte Aufzählung mit Datum und Autor)?
Sind der Bundesregierung probabilistische Sicherheitsanalysen (PSA 1 und PSA 2) zum VVER-1200 bekannt?
Welche davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von welchen (auch ausländischen) Institutionen einem Review unterzogen?
Welche Untersuchungen zum VVER-1200 sind der Bundesregierung konkret zu auslegungsüberschreitenden Unfällen bekannt (bitte Aufzählung mit Datum und Autor)?
Mit welchen Freisetzungen muss danach im schlimmsten anzunehmenden Fall bei einem schweren Unfall in einem VVER-1200 ausgegangen werden?
Entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung das bei Bau und Betrieb des Atomkraftwerks zur Anwendung kommende belarussische und russische kerntechnische Regelwerk westlichen Standards, und falls nicht, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus für die Gefährdungsanalyse für die Bevölkerung in den Anrainerstaaten und Deutschland durch den Bau der Anlage in Belarus?
Sind dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Untersuchungen bekannt, die einen Vergleich der kerntechnischen Regelwerke Russlands und Belarus mit dem Deutschlands zulassen?
In welchen Bereichen bestehen wesentliche Unterschiede, und welche sicherheitsrelevante Bedeutung haben diese?
Wird nach Ansicht der Bundesregierung der Bau des geplanten Atomkraftwerks, wie von Belarus angestrebt, seine energiepolitische Unabhängigkeit von Russland stärken, angesichts der Tatsache, dass Kreditfinanzierung, Bau und Brennmaterial für den Meiler von Russland gestellt werden sollen und Russland eine 50-prozentige Beteiligung an der Betreibergesellschaft anstrebt?
Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die geplante Kreditaufnahme von 10 Mrd. US-Dollar für das Atomkraftwerk auf die volkswirtschaftliche Situation von Belarus auswirken, angesichts des dramatischen Anwachsens der Auslandsverschuldung und der drohenden weiteren Abwertungen des Belarussischen Rubels?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum Potential von Alternativen zu dem Atomkraftwerkvorhaben, z. B. Energieeinsparung und -effizienz, Gaskraft oder einheimischer erneuerbarer Energien zur Deckung des Energiebedarfs von Belarus, insbesondere durch Windenergie und Holzpellets, und der damit verbundenen Investitionskosten im Vergleich zum geplanten Atomkraftwerk?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine deutsche Beteiligung an der Finanzierung des Atomkraftwerks etwa durch Kredite, Hermesbürgschaften oder über deutsche, europäische und weitere internationale Institutionen, wie die KfW Bankengruppe, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder die Weltbank, vorgesehen oder zumindest (vor-) angefragt oder beantragt, und falls ja, in welchem Umfang?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Beteiligung von Firmen aus Deutschland oder der EU am Bau und Betrieb des geplanten Atomkraftwerks in Belarus geplant, und falls ja, in welchem Umfang?
Teilt die Bundesregierung die Bedenken von belarussischen und russischen Umweltorganisationen zur Umweltbeeinträchtigung etwa des nahe gelegenen Nationalparks Narotsch-See durch den Betrieb des geplanten Atomkraftwerks?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der Verfolgung von Antiatomaktivistinnen und -aktivisten in Belarus, insbesondere durch Verhaftungen bei Demonstrationen gegen das geplante Atomkraftwerk am 25. April 2011 und am 18. Juli 2012 jeweils in Minsk, und in welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Aktivistinnen und Aktivisten?
Mit welcher Begründung verweigerte nach Kenntnis der Bundesregierung Litauen am 26. September 2012 belarussischen Antiatomaktivistinnen und Antiatomaktivisten trotz gültiger Schengenvisa die Einreise, und was unternimmt die Bundesregierung, um den betroffenen Personen weiterhin die Reisefreiheit innerhalb des Schengenraums zu ermöglichen?
Mit welcher Begründung wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein russischer Aktivist gegen das in der Enklave Kaliningrad geplante Atomkraftwerk durch Litauen im Schengener Informationssystem zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben, woraufhin ihm durch das deutsche Konsulat vor Ort am 2. Oktober 2012 das Visum zur Teilnahme an einer UNO-Konferenz in Genf verweigert wurde, und was unternimmt die Bundesregierung, um der betroffenen Person zukünftig die Reisefreiheit innerhalb des Schengenraums zu ermöglichen?
War nach Ansicht der Bundesregierung angesichts des hohen Protestpotentials gegen das in Belarus geplante Atomkraftwerk und der offensichtlich gewaltsamen Verfolgung von Antiatomaktivistinnen und -aktivisten der Polizeieinsatz beim Castortransport im November 2010 in Niedersachsen ein geeignetes Schulungsobjekt für belarussische Polizisten, und falls ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?
Welche konkreten Schwerpunkte hatte die Schulungskooperation mit Belarus im Zusammenhang mit dem genannten Castortransport?
Existieren dazu Ergebnisse bzw. Abschlussberichte, Vermerke etc., und wenn ja, gegebenenfalls (auch) in welchen Bundesministerien?