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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Fragen zum Abteilungsleiter RS im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Hintergründe der Berufung und Gründe für die über das Eintrittsalter in den Ruhestand geplante Weiterbeschäftigung von Gerald Hennenhöfer, Ministervorlagen aus der Abteilung RS in der aktuellen Legislaturperiode und Art der Dokumentation von Besprechungen und Entscheidungen, Anzahl und Inhalt der Kontakte zu Energieversorgungsunternehmen, Beurteilung seiner Haltung zu AKW-Laufzeiten und Reststrommengen, bei der Vorbereitung der vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben, zur Bund-Länder-Nachrüstliste für AKW im Vorfeld der 2010 durchgesetzten Laufzeitverlängerungen, dem Umgang mit einem Störfall im AKW Grafenrheinfeld, nicht gemeldeten Zwischenfällen im AKW Philippsburg 2 und dem Weiterbetrieb des Endlagers Morsleben<br /> (insgesamt 53 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

07.12.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1160019. 11. 2012

Fragen zum Abteilungsleiter RS im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Nicole Maisch, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Einer der wichtigsten Posten im Gefüge der deutschen Atomaufsicht ist der des Abteilungsleiters RS (Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung) im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Dieser Posten wird seit Beginn dieser Wahlperiode von Gerald Hennenhöfer bekleidet, einer in der deutschen Atompolitik umstrittenen Person (siehe hierzu beispielsweise die Artikel „Merkels Altlast“ in der Frankfurter Rundschau vom 12. September 2012, „Die fünfte Macht im Staat – Lobbyisten regieren im Hintergrund“ in den Bremer Nachrichten vom 9. Dezember 2011, „Deutschlands unbeliebtester Lobbyist“ in der taz vom 10. Mai 2011, „Die Stunde der Atomlobbyisten“ im Cicero vom 28. April 2011, „Unter Einfluss“ im TAGESSPIEGEL vom 10. Februar 2011, „Berlin setzt auf Risiko“ in der Frankfurter Rundschau vom 21. Januar 2011, „Die Streitkräfte der Konzerne“ im stern vom 23. September 2010, „Gut vernetzt“ in DIE ZEIT vom 9. September 2010, „Umweltverband warnt vor Ex-Atommanager im Umweltministerium“ in der Frankfurter Rundschau vom 22. Dezember 2009, „Ausstieg aus der Sicherheit“ in der Frankfurter Rundschau vom 18. Dezember 2009 und „Heimkehrender Atomlobbyist“ in der taz vom 2. Dezember 2009).

Laut der „NDR“-Meldung „Altmaiers ‚Ohrfeige‘ für Asse-Gegner“ vom 2. November 2012 (vgl. www.ndr.de/regional/niedersachsen/hennenhoefer101.html) plant der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, Gerald Hennenhöfer noch deutlich über dessen in Kürze anstehendes Eintrittsalter in den wohlverdienten Ruhestand hinaus als Abteilungsleiter RS beschäftigen zu wollen. Diese Entscheidung gibt Anlass, nach verschiedenen Aspekten seines Wirkens als Abteilungsleiter RS zu fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Zu Leitungsvorlagen

1. Welche Ministervorlagen gab es laut der digitalen Erfassung der BMU-Leitungsregistratur aus der Abteilung RS bislang in dieser Legislaturperiode (bitte mit vollständiger Angabe aller von der digitalen Erfassung umfasssten sowie gespeicherten Aspekte und Schlagwörter wie Absende- und Eingangsdatum, Beschreibung, Aktenzeichen usw.)?

2. Welche der zu Frage 1 genannten Vorlagen stammten vom Abteilungsleiter RS persönlich?

3. Gab es in dieser Legislaturperiode auch Leitungsvorlagen des Abteilungsleiters RS für die Hausspitze, die nicht von der Leitungsregistratur erfasst wurden, z. B. Non-Paper etc.? Falls ja, welche, wann, und auf wessen Wunsch bzw. Initiative hin?

Zu Laufzeiten und Reststrommengen der Atomkraftwerke (AKW)

4. Kann das BMU bestätigen, dass der Abteilungsleiter RS bereits kurz nach seinem Amtsantritt im Dezember 2009 mit hochrangigen Vertretern der AKW-betreibenden Energieversorgungsunternehmen (EVU) EnBW Energie Baden-Württemberg AG und RWE AG in Kontakt stand und für die AKW Neckarwestheim 1, Biblis A und B mögliche Vorgehensweisen wie z. B. Strommengenübertragungen, die (zum Teil) von der Zustimmung des BMU abhängig gewesen wären, eruierte vor dem Hintergrund der damals besonders geringen Reststrommengen dieser drei AKW und einem daher kurz bevorstehenden Erlöschen ihrer Erlaubnis zur kommerziellen Stromproduktion (es wird hier zunächst explizit nur nach einer grundsätzlichen Bestätigung im Sinne von Ja oder Nein gefragt, nicht nach einer Erfassung und Dokumentation derartiger Kontakte; zu den Reststrommengen vgl. auch Bundestagsdrucksache 17/2715, Frage 121)?

5. Wann genau erfolgte dabei – basierend auf den heute noch im BMU vorhandenen schriftlichen Informationen – jeweils der erste diesbezügliche Kontakt mit welchem EVU und jeweils welchen EVU-Vertretern?

6. Von wem ging dabei jeweils die Initiative aus – von der EVU-Seite oder dem BMU-Abteilungsleiter RS (bitte nach EVU differenzierte Angabe, basierend auf den heute noch im BMU vorhandenen schriftlichen Informationen)?

7. Stand der Abteilungsleiter RS in dieser Zeit auch mit hochrangigen Vertretern von E.ON im Zusammenhang mit dem AKW Isar 1 in derartigem Kontakt, und falls ja, ab wann, und mit wem?

8. Erfolgten diese Kontakte ausschließlich mündlich bzw. telefonisch oder auch schriftlich (Schreiben, Unterlagen, Faxe, E-Mails, SMS etc.)?

9. Lassen sich heute noch halbwegs genau die Anzahl und wesentlichen Inhalte der derartigen mündlich bzw. telefonisch erfolgten Kontakte zu den EVU feststellen? Falls nein, weshalb nicht, und steht dies aus Sicht des BMU im Einklang mit dem in § 12 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) verankerten Erfordernis der schriftlichen Nachvollziehbarkeit (bitte mit Begründung)?

10. Über welche der derartigen mündlich bzw. telefonisch erfolgten Kontakte hat der Abteilungsleiter RS einen Vermerk erstellt oder erstellen lassen?

11. Wann genau (bitte mit Datum) erlangte der damalige Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, erstmals Kenntnis über diese Kontakte des Abteilungsleiters RS?

12. Hat der Abteilungsleiter RS in den Jahren 2009 und 2010 Vorlagen für den damaligen Bundesminister, Dr. Norbert Röttgen, erstellt, die die Reststrommengen der drei o. g. AKW Neckarwestheim 1, Biblis A und B und mögliche diesbezügliche Vorgehensweisen wie z. B. Strommengenübertragungen betrafen, die nicht in der digitalen Erfassung der Leitungsregistratur dokumentiert wurden? Falls ja, welche jeweils, und wann genau?

13. Stellen die Kontakte, die der Abteilungsleiter RS in den Jahren 2009 und 2010 im Zusammenhang mit den Reststrommengen der drei vorgenannten AKW Neckarwestheim 1, Biblis A und B und mögliche diesbezügliche Vorgehensweisen wie z. B. Strommengenübertragungen zu den AKW-Betreibern EnBW AG und RWE AG unterhielt, aus Sicht des BMU einen Verstoß gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz dar? a) Falls ja, warum, und in Zusammenhang mit welcher früheren Tätigkeit des Abteilungsleiters RS? b) Falls nein, warum nicht, und wann genau hat welches BMU-Referat ggf. unter Zuhilfenahme welcher anderen, insbesondere BMU-externen Rechtsexpertise die Frage eines solchen möglichen Verstoßes nicht nur abstrakt, sondern konkret in Zusammenhang mit den tatsächlich erfolgten o. g. derartigen Kontakten und/oder entsprechender vorgenannten Ministervorlagen des Abteilungsleiters RS geprüft? Welche seiner früheren Tätigkeiten (insbesondere für VIAG/E.ON und als Gutachter zu Reststrommengen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie – BMWi – in der 16. Legislaturperiode) wurden dabei geprüft?

Zur Berufung des BMU-Abteilungsleiters RS Ende 2009

14. Kann das BMU bestätigen, dass es im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Berufung des Abteilungsleiters RS Kontakte der damaligen Leiterin des BMU-Ministerbüros und -Leitungsstabes, Frau G. S., zum Bundeskanzleramt gab, bevor sie ihrem damaligen Dienstherrn, Dr. Norbert Röttgen, Gerald Hennenhöfer als möglichen neuen Abteilungsleiter RS vorschlug?

15. Falls nein, kann das Bundeskanzleramt bestätigen, dass es derartige Kontakte gab?

Zur Genese des sogenannten Termsheets des „Förderfonds-Vertrags“ vom 6. September 2010

16. Wann genau, also um welche Uhrzeit, hat das auf Bundestagsdrucksache 17/10696, zu Frage 85, genannte Ressortgespräch im Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 5. September 2010 stattgefunden? Welche Bundesministerien außer dem BMF und dem BMU waren daran beteiligt? Wie viele Personen seitens des BMU waren daran insgesamt beteiligt, und wer war der/die Ranghöchste seitens des BMU?

17. Gab es für dieses Ressortgespräch am 5. September 2010 seitens des BMF eine Tagesordnung? Falls ja, wie lautete sie im Detail bzw. Wortlaut? Falls nein, wurde zu diesem Ressortgespräch schriftlich eingeladen, und wie lautete die Einladung im Detail bzw. Wortlaut?

18. Gibt es von diesem Ressortgespräch Vermerke, (Ergebnis-)Protokolle oder Ähnliches im a) BMF und/oder b) BMU und/oder c) Bundeskanzleramt? Falls ja, jeweils welche (bei mehreren bitte vollständige Angabe)?

19. Wurde der BMU-Abteilungsleiter RS bereits vor diesem Ressortgespräch im BMF am 5. September 2010 vom BMF zu Fachfragen wie z. B. zu Nachrüstungen oder Reststrommengen um Rat gefragt? Falls ja, wann erstmals im September 2010, und erfolgte/n diese BMF-Anfrage/n mündlich bzw. telefonisch oder schriftlich?

Zur BMU-internen Anbahnung bzw. Vorbereitung der vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben (VSG)

20. Gab es hinsichtlich der VSG eine Prüfung der internen Revision des BMU zu der Frage, ob die spätere Unterauftragsvergabe der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH an Dr. Bruno Thomauske aufgrund seiner mehrfachen undokumentierten Vorgespräche im ersten Halbjahr 2010 mit dem für die VSG zuständigen BMU-Referatsleiter und mindestens einmal auch mit Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer vergaberechtlich beanstandungsfrei ist (vgl. hierzu u. a. Bundestagsdrucksache 17/7764, zu Frage 75)? Falls nein, weshalb nicht? Falls ja, wann genau (bitte mit Datum), und mit welchen wesentlichen Ergebnissen?

21. Ist es aus Sicht der Bundesregierung nicht zu beanstanden, dass bei einem derartigen Vorhaben wie der VSG die Vorgespräche mit einem späteren Unterauftragnehmer undokumentiert sind, und sich nicht einmal die Gesamtzahl und das jeweilige Datum der informellen Vorgespräche nachvollziehen lässt? Steht dies aus Sicht des BMU im Einklang mit dem in § 12 GGO verankerten Erfordernis der schriftlichen Nachvollziehbarkeit (bitte mit Begründung)?

22. Hat es im ersten Halbjahr 2010 zwischen Dr. Bruno Thomauske auf der einen Seite und dem für die VSG zuständigen Referatsleiter und/oder BMU-Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer auf der anderen Seite Schriftwechsel (elektronisch und/oder nichtelektronisch) gegeben? Falls ja, wie oft, wann genau, wozu, und welche Bestandteile davon wurden zu den BMU-Akten gegeben?

Zum Umgang mit einem Rohrriss im Primärkreislauf des AKW Grafenrheinfeld

23. Kann das BMU bestätigen, dass der BMU-Abteilungsleiter RS zu dem Zeitpunkt, als er seine u. a. auf Bundestagsdrucksache 17/10696, zu Frage 84, thematisierte Entscheidung traf, wusste, dass für die Ursachenklärung und Befunduntersuchung eine zerstörende Prüfung des fraglichen Rohrteils nötig gewesen wäre, aber der Betreiber des AKW Grafenrheinfeld kurzfristig kein entsprechendes Ersatzrohrteil parat gehabt hätte?

24. Kann das BMU bestätigen, dass der BMU-Abteilungsleiter RS zu dem Zeitpunkt, als er seine o. g. Entscheidung traf, wusste, dass eine sofortige Befunduntersuchung und Ursachenklärung einen mehrwöchigen bis mehrmonatigen Stillstand des AKW Grafenrheinfeld bedeutet hätte?

25. Teilt das BMU die Einschätzung der Fragesteller, dass ein mehrmonatiger Stillstand des AKW Grafenrheinfeld für dessen Betreiber einen Einnahmeausfall im zwei- bis dreistelligen Millionen-Euro-Bereich bedeutet hätte?

26. Wann war erstmals a) dem damaligen Bundesminister Dr. Norbert Röttgen und b) dem BMU-Staatssekretär Jürgen Becker bekannt, dass aus den o. g. Gründen eine sofortige Befunduntersuchung und Ursachenklärung einen mehrwöchigen bis mehrmonatigen Stillstand des AKW Grafenrheinfeld bedeutet hätte? War es ihnen jemals bekannt?

27. a) Kann das BMU bestätigen, dass es sich bei dem „Eindruck von der RSK Sitzung“ vom 16. Dezember 2010, auf den sich der Abteilungsleiter RS bei seiner Entscheidung, den Weiterbetrieb des AKW Grafenrheinfeld in den Jahren 2009 und 2010 trotz des ungeklärten, betrieblich gewachsenen Befunds im nichtabsperrbaren Bereich des Primärkreislaufs von Grafenrheinfeld zuzulassen, berief, um keine regulär-gründliche Befassung des Hauptausschusses der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) in dem Sinne handelte, dass die RSK-Hauptausschussmitglieder vor der Sitzung schriftliche Beratungsunterlagen bekamen und sich unterlagenbasiert auf die Beratung des Befundes in der fraglichen Sitzung vorbereiten konnten (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 17/5016, zu Frage 165)? b) Kann das BMU bestätigen, dass die RSK auf die kurzfristige Bitte des BMU-Abteilungsleiters RS hin ausschließlich auf Basis einer vom Vorsitzenden des RSK-Fachausschusses DRUCKFÜHRENDE KOM- PONENTE UND WERKSTOFFE (DKW), Prof. Dr. Anton Erhard, mündlich mithilfe einer PowerPoint-Präsentation vorgetragenen, persönlich-subjektiven Zusammenfassung der DKW-Beratung des Befundes über selbigen sprach und anschließend ein (spontanes) Meinungsbild abgab (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 17/5016, zu Frage 165)? c) Kann das BMU bestätigen, dass dem Befassung der RSK-Hauptausschussmitglieder mit dem Befund, auf die der Abteilungsleiter RS seine Entscheidung stützte, nicht einmal ein vorläufiges Protokoll der letzten Beratung des DKW-Ausschusses zugrunde lag, weil dieses noch gar nicht existierte (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 17/5016, zu Frage 165 sowie behördliche Erläuterungen und Zeitangaben in der Unterrichtung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages vom 19. Januar 2011)?

28. Kann das BMU bestätigen, dass die in diesem Zusammenhang vom BMU beauftragte Materialprüfungsanstalt (MPA) der Universität Stuttgart in ihrer Stellungnahme vom 13. Dezember 2010 Aussagen traf, die die Ergebnisse des Erstgutachters TÜV-SÜD Industrie Service GmbH (Gutachten vom 15. Juni 2010) zu diesem Grafenrheinfeld-Befund nicht bestätigten, sondern in Zweifel zogen (zur Existenz der Gutachten vgl. Bundestagsdrucksache 17/5016, zu Frage 155)? a) Kann das BMU bestätigen, dass die MPA der Universität Stuttgart die Aussage „Im vorliegenden Fall sind der wirksame Schädigungsmechanismus und dessen Ursache nicht eindeutig geklärt. Deshalb ist eine Risswachstumsberechnung unter der Annahme von zyklischem Risswachstum infolge mechanischer und thermischer Belastungen nicht abgesichert.“ (MPA-Stellungnahme, S. 4), und die TÜV-SÜD Industrie Service GmbH ihre Befundbewertung mittels derartiger Risswachstumsberechnungen erstellt hatte? b) Kann das BMU bestätigen, dass die MPA Stuttgart festhielt, dass es bei derartigen Befunden für die erforderliche Klärung des Schädigungsmechanismus in der Regel erforderlich sei, den schadhaften Bereich einer fraktografischen Untersuchung zu unterziehen, wofür ein Heraustrennen dieses Bereichs erforderlich sei (MPA-Stellungnahme, S. 4)?

29. Wann genau (bitte mit Datum) erhielt der Abteilungsleiter RS erstmals Kenntnis von diesem MPA-Gutachten und damit davon, dass seitens eines anerkannten Sachverständigen deutliche Zweifel an den TÜV-Ergebnissen bestanden? Wann genau (bitte mit Datum) erhielten der damalige Bundesminister Dr. Norbert Röttgen und BMU-Staatssekretär Jürgen Becker erstmals von diesem MPA-Gutachten Kenntnis und damit davon, dass seitens eines anerkannten Sachverständigen deutliche Zweifel an den TÜV-Ergebnissen bestanden?

30. Kann das BMU bestätigen, dass auch der damalige Bundesminister Dr. Norbert Röttgen und BMU-Staatssekretär Jürgen Becker von der auf Bundestagsdrucksache 17/10696, zu Frage 84, wörtlich wiedergegebenen Beschwerde des damaligen Unterabteilungsleiters RS I, Dieter Majer, Kenntnis erhielten (bitte mit Angabe des Datums, und ob sie mündlich oder schriftlich informiert wurden)?

31. Wie gingen sie damit um? Baten sie den Abteilungsleiter RS insbesondere um eine Neubewertung seiner Entscheidung, und falls nein, warum nicht?

32. Inwiefern teilt das BMU die Auffassung der Fragesteller, dass angesichts der in den oben genannten Fragen thematisierten Fakten und Umstände rückblickend Zweifel daran bestehen, dass die Entscheidung des Abteilungsleiters RS allein sicherheitsgerichtet war und nicht doch möglicherweise von anderen Beweggründen (insbesondere im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Betreiberbelange) beeinflusst war?

33. Liegen dem BMU mittlerweile alle Untersuchungsergebnisse im Zusammenhang mit dem Befund vor, die das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) zugesagt hatte (z. B. bei der Unterrichtung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages vom 25. Mai 2011)? a) Falls ja, welche seit dem 25. Mai 2011, von wem, seit wann, und wie lauten sie im vollständigen Wortlaut? b) Falls nein, warum nicht? Wann wurden die noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse zuletzt zwischen dem BMU und dem StMUG mit welchen Ergebnissen thematisiert, und wann rechnet das BMU mit ihrem Vorliegen und Erhalt?

34. Inwiefern hat es bei dem Befund und seiner Bewertung zunächst eine Zugrundlegung welcher falschen Annahmen in Bezug auf das betroffene Rohrteil gegeben? Welche Konsequenzen wurden aus dieser Zugrundlegung falscher Annahmen bereits gezogen, und welche Konsequenzen sind aus Sicht des BMU noch zu ziehen?

35. Betreffen die aus dem Befund gewonnenen Erkenntnisse nach Meinung des BMU nur das AKW Grafenrheinfeld oder haben sie bundesweite Relevanz? Falls Letzteres, welche Konsequenzen wurden, und werden daraus, seit wann genau, und bis wann, gezogen?

Zur schriftlichen Dokumentation von Besprechungen und Entscheidungen des Abteilungsleiters RS

36. Kann das BMU bestätigen, dass es unter dem BMU-Abteilungsleiter RS Wolfgang Renneberg üblich war, wichtige Besprechungen unter seiner Leitung und Entscheidungen der Abteilung RS schriftlich nachvollziehbar festzuhalten, z. B. in Ergebnisvermerken?

37. Hat das BMU Informationen, dass der jetzige Abteilungsleiter RS weniger Wert auf das schriftliche Festhalten von Besprechungen unter seiner Leitung und von seinen Entscheidungen legt als sein Vorgänger Wolfgang Renneberg?

38. Hält das BMU den Grad der schriftlichen Nachvollziehbarkeit von Kontakten und Entscheidungen des jetzigen Abteilungsleiters RS und Besprechungen unter seiner Leitung für ausreichend? Genügt der Grad aus Sicht des BMU den Grundsätzen des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns? Steht der Grad der schriftlichen Nachvollziehbarkeit seiner Arbeit, Entscheidungen und Führung der Abteilung RS aus Sicht des BMU im notwendigen Einklang mit dem in § 12 GGO verankerten Erfordernis der schriftlichen Nachvollziehbarkeit (bitte mit Begründung)?

Zur Bund-Länder-Nachrüstliste für AKW im Vorfeld der im Jahr 2010 durchgesetzten Laufzeitverlängerung

39. Kann das BMU bestätigen, dass der Abteilungsleiter RS bei der Telefonkonferenz auf Abteilungsleiterebene vom 8. September 2010 eine deutliche Meinungsverschiedenheit mit dem Abteilungsleiter der schleswig-holsteinischen Atomaufsichtsbehörde in Bezug darauf hatte, ob die Bund-Länder-Nachrüstliste in ausreichendem Maße Sicherheit für die damals bevorstehende Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke bot?

40. Welche Positionen vertraten dabei jeweils die beiden Abteilungsleiter im Detail (die Betonung der Frage liegt auf „im Detail“, da bereits bekannt ist, dass der Abteilungsleiter der schleswig-holsteinischen Atomaufsichtsbehörde der Bund-Länder-Nachrüstliste namens seiner Behörde die Zustimmung verweigerte, vgl. Bundestagsdrucksache 17/3626, zu Frage 4)?

41. Ist es korrekt, dass der BMU-Abteilungsleiter RS bei dieser Telefonkonferenz sinngemäß ankündigte, dass das BMU von bundesaufsichtlichen Weisungen Gebrauch machen könne bzw. werde, falls die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde Sicherheitsauflagen, die über die Bund- Länder-Nachrüstliste hinaus gegangen wären, erlassen werde?

42. War der BMU-Hausspitze diese Ankündigung des BMU-Abteilungsleiters RS vor dieser Kleinen Anfrage bekannt? Falls ja, wann war sie dem damaligen Bundesminister Dr. Norbert Röttgen und BMU-Staatssekretär Jürgen Becker erstmals bekannt?

43. Ist das BMU der Auffassung, dass diese derart wichtige Telefonkonferenz – laut Bundesregierung immerhin die einzige derartige im Jahr 2010 (vgl. Plenarprotokoll 17/200, S. 24184) – in Einklang mit dem in § 12 GGO verankerten Erfordernis der schriftlichen Nachvollziehbarkeit ausreichend nachvollziehbar im BMU dokumentiert ist (bitte mit Begründung)?

Zu drei nicht gemeldeten Zwischenfällen im AKW Philippsburg 2

44. Kann das BMU bestätigen, dass kurz vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg im März 2011 ein oder mehrere mündliche Gespräche zwischen dem BMU-Abteilungsleiter RS und dem damals für die Atomaufsicht zuständigen Abteilungsleiter der baden-württembergischen Atomaufsichtsbehörde gab, in denen es (auch) darum ging, wann eine „kurzfristig“ anzusetzende Besprechung zwischen Bund und Land in Baden-Württemberg zum Sachverhalt von drei zunächst nicht gemeldeten Zwischenfällen im Atomkraftwerk Philippsburg 2 terminiert werden solle (zur Kurzfristigkeit der Besprechung siehe Aussage des baden-württembergischen Abteilungsleiters während der Unterrichtung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 23. März 2011)?

45. Aus welchen Gründen fand die Besprechung erst nach der Landtagswahl statt? Bestanden diese Gründe direkt nach der Landtagswahl nicht mehr?

46. Ist es zutreffend, dass es nach der Landtagswahl zu einer beschleunigten Terminierung der Besprechung kam? Wann genau (bitte mit Datum) fand diese statt?

47. Kann das BMU ausschließen, dass die beiden Abteilungsleiter besprochen haben, den Zeitpunkt der Besprechung aus politischen Gründen hinter die Landtagswahl in Baden-Württemberg zu legen? Falls ja, auf welche schriftlichen Unterlagen und/oder wessen Auskünfte stützt es sich dabei?

Zum Endlager Morsleben (ERAM)

48. Ist der aktuellen BMU-Hausspitze das Protokoll vom 5. Juni 1996 über die vom damaligen BMU-Abteilungsleiter RS Gerald Hennenhöfer geleitete ERAM-Besprechung „ERAM nach dem 30. Juni 2000“ am 28. Mai 1996 bekannt, laut dem sich das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) (inklusive des damaligen BfS-Präsidenten Professor Alexander Kaul) wegen Sicherheitsbedenken klar gegen einen Weiterbetrieb des ERAM nach Ablauf der Dauerbetriebsgenehmigung am 30. Juni 2000 aussprach (vgl. BMU- Referatsschreiben an die Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl vom 14. August 2012, Az. RS III 4 – 41012/1)?

49. Ist der aktuellen BMU-Hausspitze ferner bekannt, dass es 1996 auch BMU-interne Bedenken inklusive entsprechendem Votum gegen einen Weiterbetrieb des ERAM nach Ablauf der Dauerbetriebsgenehmigung gab (vgl. BMU-Referatsschreiben an die Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl vom 31. März 2011, Az. AG – RS III 1 41012/II, in Verbindung mit dem Vermerk vom 2. Februar 1996, Az. RS III 6 – 14844/7, aus dem Aktenordner „RS III 1 AZ14844-9“ S. 481181 ff.)?

50. Kann das BMU bestätigen, dass dem BMU 1996 klar war, dass ein ordentliches Planfeststellungsverfahren für einen ERAM-Weiterbetrieb nach Sommer 2000 scheitern würde, weil bei einer Umweltverträglichkeits- und Alternativenprüfung klar geworden wäre, dass das ERAM sicherheitstechnisch eindeutig schlechter als die Grube Konrad war?

51. Kann das BMU bestätigen, dass der damalige BMU-Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer dennoch eine Verlängerung des ERAM- Einlagerungsbetriebes um weitere fünf Jahre befürwortete, und das BMU dies im Jahr 1998 dann per Gesetz durchsetzte (8. Atomgesetznovelle), weil es damit rechnete, dass ein ordentliches Planfeststellungsverfahren gescheitert wäre?

Abschlussfragen

52. Ist sich der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, sicher, dass Gerald Hennenhöfer bei wichtigen und schwierigen Entscheidungen, insbesondere im Bereich der AKW- Sicherheit, im Interesse der Bevölkerung stets im erforderlichen Maße Sicherheits- und Schadenvorsorgeaspekten den Vorrang vor AKW- Betreiberinteressen geben wird (bitte begründen)? War dies aus Sicht von Bundesminister Peter Altmaier in dieser Legislaturperiode bislang stets der Fall?

53. Welche Gründe sprechen aus Sicht von Bundesminister Peter Altmaier dafür, Gerald Hennenhöfer als Abteilungsleiter RS deutlich über sein Eintrittsalter in den Ruhestand hinaus weiter zu beschäftigen, und welche „dienstlichen Interessen“ nach § 53 des Bundesbeamtengesetzes sprechen für die Weiterbeschäftigung bzw. welche Gründe erfordern eine „Fortführung der Dienstgeschäfte“ durch Gerald Hennenhöfer (bitte begründen)?

Fragen53

1

Welche Ministervorlagen gab es laut der digitalen Erfassung der BMU-Leitungsregistratur aus der Abteilung RS bislang in dieser Legislaturperiode (bitte mit vollständiger Angabe aller von der digitalen Erfassung umfasssten sowie gespeicherten Aspekte und Schlagwörter wie Absende- und Eingangsdatum, Beschreibung, Aktenzeichen usw.)?

2

Welche der zu Frage 1 genannten Vorlagen stammten vom Abteilungsleiter RS persönlich?

3

Gab es in dieser Legislaturperiode auch Leitungsvorlagen des Abteilungsleiters RS für die Hausspitze, die nicht von der Leitungsregistratur erfasst wurden, z. B. Non-Paper etc.?

Falls ja, welche, wann, und auf wessen Wunsch bzw. Initiative hin?

4

Kann das BMU bestätigen, dass der Abteilungsleiter RS bereits kurz nach seinem Amtsantritt im Dezember 2009 mit hochrangigen Vertretern der AKW-betreibenden Energieversorgungsunternehmen (EVU) EnBW Energie Baden-Württemberg AG und RWE AG in Kontakt stand und für die AKW Neckarwestheim 1, Biblis A und B mögliche Vorgehensweisen wie z. B. Strommengenübertragungen, die (zum Teil) von der Zustimmung des BMU abhängig gewesen wären, eruierte vor dem Hintergrund der damals besonders geringen Reststrommengen dieser drei AKW und einem daher kurz bevorstehenden Erlöschen ihrer Erlaubnis zur kommerziellen Stromproduktion (es wird hier zunächst explizit nur nach einer grundsätzlichen Bestätigung im Sinne von Ja oder Nein gefragt, nicht nach einer Erfassung und Dokumentation derartiger Kontakte; zu den Reststrommengen vgl. auch Bundestagsdrucksache 17/2715, Frage 121)?

5

Wann genau erfolgte dabei – basierend auf den heute noch im BMU vorhandenen schriftlichen Informationen – jeweils der erste diesbezügliche Kontakt mit welchem EVU und jeweils welchen EVU-Vertretern?

6

Von wem ging dabei jeweils die Initiative aus – von der EVU-Seite oder dem BMU-Abteilungsleiter RS (bitte nach EVU differenzierte Angabe, basierend auf den heute noch im BMU vorhandenen schriftlichen Informationen)?

7

Stand der Abteilungsleiter RS in dieser Zeit auch mit hochrangigen Vertretern von E.ON im Zusammenhang mit dem AKW Isar 1 in derartigem Kontakt, und falls ja, ab wann, und mit wem?

8

Erfolgten diese Kontakte ausschließlich mündlich bzw. telefonisch oder auch schriftlich (Schreiben, Unterlagen, Faxe, E-Mails, SMS etc.)?

9

Lassen sich heute noch halbwegs genau die Anzahl und wesentlichen Inhalte der derartigen mündlich bzw. telefonisch erfolgten Kontakte zu den EVU feststellen?

Falls nein, weshalb nicht, und steht dies aus Sicht des BMU im Einklang mit dem in § 12 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) verankerten Erfordernis der schriftlichen Nachvollziehbarkeit (bitte mit Begründung)?

10

Über welche der derartigen mündlich bzw. telefonisch erfolgten Kontakte hat der Abteilungsleiter RS einen Vermerk erstellt oder erstellen lassen?

11

Wann genau (bitte mit Datum) erlangte der damalige Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, erstmals Kenntnis über diese Kontakte des Abteilungsleiters RS?

12

Hat der Abteilungsleiter RS in den Jahren 2009 und 2010 Vorlagen für den damaligen Bundesminister, Dr. Norbert Röttgen, erstellt, die die Reststrommengen der drei o. g. AKW Neckarwestheim 1, Biblis A und B und mögliche diesbezügliche Vorgehensweisen wie z. B. Strommengenübertragungen betrafen, die nicht in der digitalen Erfassung der Leitungsregistratur dokumentiert wurden?

Falls ja, welche jeweils, und wann genau?

13

Stellen die Kontakte, die der Abteilungsleiter RS in den Jahren 2009 und 2010 im Zusammenhang mit den Reststrommengen der drei vorgenannten AKW Neckarwestheim 1, Biblis A und B und mögliche diesbezügliche Vorgehensweisen wie z. B. Strommengenübertragungen zu den AKW-Betreibern EnBW AG und RWE AG unterhielt, aus Sicht des BMU einen Verstoß gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz dar?

a) Falls ja, warum, und in Zusammenhang mit welcher früheren Tätigkeit des Abteilungsleiters RS?

b) Falls nein, warum nicht, und wann genau hat welches BMU-Referat ggf. unter Zuhilfenahme welcher anderen, insbesondere BMU-externen Rechtsexpertise die Frage eines solchen möglichen Verstoßes nicht nur abstrakt, sondern konkret in Zusammenhang mit den tatsächlich erfolgten o. g. derartigen Kontakten und/oder entsprechender vorgenannten Ministervorlagen des Abteilungsleiters RS geprüft? Welche seiner früheren Tätigkeiten (insbesondere für VIAG/E.ON und als Gutachter zu Reststrommengen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie – BMWi – in der 16. Legislaturperiode) wurden dabei geprüft?

14

Kann das BMU bestätigen, dass es im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Berufung des Abteilungsleiters RS Kontakte der damaligen Leiterin des BMU-Ministerbüros und -Leitungsstabes, Frau G. S., zum Bundeskanzleramt gab, bevor sie ihrem damaligen Dienstherrn, Dr. Norbert Röttgen, Gerald Hennenhöfer als möglichen neuen Abteilungsleiter RS vorschlug?

15

Falls nein, kann das Bundeskanzleramt bestätigen, dass es derartige Kontakte gab?

16

Wann genau, also um welche Uhrzeit, hat das auf Bundestagsdrucksache 17/10696, zu Frage 85, genannte Ressortgespräch im Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 5. September 2010 stattgefunden?

Welche Bundesministerien außer dem BMF und dem BMU waren daran beteiligt?

Wie viele Personen seitens des BMU waren daran insgesamt beteiligt, und wer war der/die Ranghöchste seitens des BMU?

17

Gab es für dieses Ressortgespräch am 5. September 2010 seitens des BMF eine Tagesordnung?

Falls ja, wie lautete sie im Detail bzw. Wortlaut?

Falls nein, wurde zu diesem Ressortgespräch schriftlich eingeladen, und wie lautete die Einladung im Detail bzw. Wortlaut?

18

Gibt es von diesem Ressortgespräch Vermerke, (Ergebnis-)Protokolle oder Ähnliches im

a) BMF und/oder

b) BMU und/oder

c) Bundeskanzleramt?

Falls ja, jeweils welche (bei mehreren bitte vollständige Angabe)?

19

Wurde der BMU-Abteilungsleiter RS bereits vor diesem Ressortgespräch im BMF am 5. September 2010 vom BMF zu Fachfragen wie z. B. zu Nachrüstungen oder Reststrommengen um Rat gefragt?

Falls ja, wann erstmals im September 2010, und erfolgte/n diese BMF-Anfrage/n mündlich bzw. telefonisch oder schriftlich?

20

Gab es hinsichtlich der VSG eine Prüfung der internen Revision des BMU zu der Frage, ob die spätere Unterauftragsvergabe der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH an Dr. Bruno Thomauske aufgrund seiner mehrfachen undokumentierten Vorgespräche im ersten Halbjahr 2010 mit dem für die VSG zuständigen BMU-Referatsleiter und mindestens einmal auch mit Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer vergaberechtlich beanstandungsfrei ist (vgl. hierzu u. a. Bundestagsdrucksache 17/7764, zu Frage 75)?

Falls nein, weshalb nicht?

Falls ja, wann genau (bitte mit Datum), und mit welchen wesentlichen Ergebnissen?

21

Ist es aus Sicht der Bundesregierung nicht zu beanstanden, dass bei einem derartigen Vorhaben wie der VSG die Vorgespräche mit einem späteren Unterauftragnehmer undokumentiert sind, und sich nicht einmal die Gesamtzahl und das jeweilige Datum der informellen Vorgespräche nachvollziehen lässt?

Steht dies aus Sicht des BMU im Einklang mit dem in § 12 GGO verankerten Erfordernis der schriftlichen Nachvollziehbarkeit (bitte mit Begründung)?

22

Hat es im ersten Halbjahr 2010 zwischen Dr. Bruno Thomauske auf der einen Seite und dem für die VSG zuständigen Referatsleiter und/oder BMU-Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer auf der anderen Seite Schriftwechsel (elektronisch und/oder nichtelektronisch) gegeben?

Falls ja, wie oft, wann genau, wozu, und welche Bestandteile davon wurden zu den BMU-Akten gegeben?

23

Kann das BMU bestätigen, dass der BMU-Abteilungsleiter RS zu dem Zeitpunkt, als er seine u. a. auf Bundestagsdrucksache 17/10696, zu Frage 84, thematisierte Entscheidung traf, wusste, dass für die Ursachenklärung und Befunduntersuchung eine zerstörende Prüfung des fraglichen Rohrteils nötig gewesen wäre, aber der Betreiber des AKW Grafenrheinfeld kurzfristig kein entsprechendes Ersatzrohrteil parat gehabt hätte?

24

Kann das BMU bestätigen, dass der BMU-Abteilungsleiter RS zu dem Zeitpunkt, als er seine o. g. Entscheidung traf, wusste, dass eine sofortige Befunduntersuchung und Ursachenklärung einen mehrwöchigen bis mehrmonatigen Stillstand des AKW Grafenrheinfeld bedeutet hätte?

25

Teilt das BMU die Einschätzung der Fragesteller, dass ein mehrmonatiger Stillstand des AKW Grafenrheinfeld für dessen Betreiber einen Einnahmeausfall im zwei- bis dreistelligen Millionen-Euro-Bereich bedeutet hätte?

26

Wann war erstmals a) dem damaligen Bundesminister Dr. Norbert Röttgen und b) dem BMU-Staatssekretär Jürgen Becker bekannt, dass aus den o. g. Gründen eine sofortige Befunduntersuchung und Ursachenklärung einen mehrwöchigen bis mehrmonatigen Stillstand des AKW Grafenrheinfeld bedeutet hätte?

War es ihnen jemals bekannt?

27

a) Kann das BMU bestätigen, dass es sich bei dem „Eindruck von der RSK Sitzung“ vom 16. Dezember 2010, auf den sich der Abteilungsleiter RS bei seiner Entscheidung, den Weiterbetrieb des AKW Grafenrheinfeld in den Jahren 2009 und 2010 trotz des ungeklärten, betrieblich gewachsenen Befunds im nichtabsperrbaren Bereich des Primärkreislaufs von Grafenrheinfeld zuzulassen, berief, um keine regulär-gründliche Befassung des Hauptausschusses der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) in dem Sinne handelte, dass die RSK-Hauptausschussmitglieder vor der Sitzung schriftliche Beratungsunterlagen bekamen und sich unterlagenbasiert auf die Beratung des Befundes in der fraglichen Sitzung vorbereiten konnten (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 17/5016, zu Frage 165)?

b) Kann das BMU bestätigen, dass die RSK auf die kurzfristige Bitte des BMU-Abteilungsleiters RS hin ausschließlich auf Basis einer vom Vorsitzenden des RSK-Fachausschusses DRUCKFÜHRENDE KOM- PONENTE UND WERKSTOFFE (DKW), Prof. Dr. Anton Erhard, mündlich mithilfe einer PowerPoint-Präsentation vorgetragenen, persönlich-subjektiven Zusammenfassung der DKW-Beratung des Befundes über selbigen sprach und anschließend ein (spontanes) Meinungsbild abgab (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 17/5016, zu Frage 165)?

c) Kann das BMU bestätigen, dass dem Befassung der RSK-Hauptausschussmitglieder mit dem Befund, auf die der Abteilungsleiter RS seine Entscheidung stützte, nicht einmal ein vorläufiges Protokoll der letzten Beratung des DKW-Ausschusses zugrunde lag, weil dieses noch gar nicht existierte (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 17/5016, zu Frage 165 sowie behördliche Erläuterungen und Zeitangaben in der Unterrichtung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages vom 19. Januar 2011)?

28

Kann das BMU bestätigen, dass die in diesem Zusammenhang vom BMU beauftragte Materialprüfungsanstalt (MPA) der Universität Stuttgart in ihrer Stellungnahme vom 13. Dezember 2010 Aussagen traf, die die Ergebnisse des Erstgutachters TÜV-SÜD Industrie Service GmbH (Gutachten vom 15. Juni 2010) zu diesem Grafenrheinfeld-Befund nicht bestätigten, sondern in Zweifel zogen (zur Existenz der Gutachten vgl. Bundestagsdrucksache 17/5016, zu Frage 155)?

a) Kann das BMU bestätigen, dass die MPA der Universität Stuttgart die Aussage „Im vorliegenden Fall sind der wirksame Schädigungsmechanismus und dessen Ursache nicht eindeutig geklärt. Deshalb ist eine Risswachstumsberechnung unter der Annahme von zyklischem Risswachstum infolge mechanischer und thermischer Belastungen nicht abgesichert.“ (MPA-Stellungnahme, S. 4), und die TÜV-SÜD Industrie Service GmbH ihre Befundbewertung mittels derartiger Risswachstumsberechnungen erstellt hatte?

b) Kann das BMU bestätigen, dass die MPA Stuttgart festhielt, dass es bei derartigen Befunden für die erforderliche Klärung des Schädigungsmechanismus in der Regel erforderlich sei, den schadhaften Bereich einer fraktografischen Untersuchung zu unterziehen, wofür ein Heraustrennen dieses Bereichs erforderlich sei (MPA-Stellungnahme, S. 4)?

29

Wann genau (bitte mit Datum) erhielt der Abteilungsleiter RS erstmals Kenntnis von diesem MPA-Gutachten und damit davon, dass seitens eines anerkannten Sachverständigen deutliche Zweifel an den TÜV-Ergebnissen bestanden?

Wann genau (bitte mit Datum) erhielten der damalige Bundesminister Dr. Norbert Röttgen und BMU-Staatssekretär Jürgen Becker erstmals von diesem MPA-Gutachten Kenntnis und damit davon, dass seitens eines anerkannten Sachverständigen deutliche Zweifel an den TÜV-Ergebnissen bestanden?

30

Kann das BMU bestätigen, dass auch der damalige Bundesminister Dr. Norbert Röttgen und BMU-Staatssekretär Jürgen Becker von der auf Bundestagsdrucksache 17/10696, zu Frage 84, wörtlich wiedergegebenen Beschwerde des damaligen Unterabteilungsleiters RS I, Dieter Majer, Kenntnis erhielten (bitte mit Angabe des Datums, und ob sie mündlich oder schriftlich informiert wurden)?

31

Wie gingen sie damit um?

Baten sie den Abteilungsleiter RS insbesondere um eine Neubewertung seiner Entscheidung, und falls nein, warum nicht?

32

Inwiefern teilt das BMU die Auffassung der Fragesteller, dass angesichts der in den oben genannten Fragen thematisierten Fakten und Umstände rückblickend Zweifel daran bestehen, dass die Entscheidung des Abteilungsleiters RS allein sicherheitsgerichtet war und nicht doch möglicherweise von anderen Beweggründen (insbesondere im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Betreiberbelange) beeinflusst war?

33

Liegen dem BMU mittlerweile alle Untersuchungsergebnisse im Zusammenhang mit dem Befund vor, die das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) zugesagt hatte (z. B. bei der Unterrichtung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages vom 25. Mai 2011)?

a) Falls ja, welche seit dem 25. Mai 2011, von wem, seit wann, und wie lauten sie im vollständigen Wortlaut?

b) Falls nein, warum nicht? Wann wurden die noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse zuletzt zwischen dem BMU und dem StMUG mit welchen Ergebnissen thematisiert, und wann rechnet das BMU mit ihrem Vorliegen und Erhalt?

34

Inwiefern hat es bei dem Befund und seiner Bewertung zunächst eine Zugrundlegung welcher falschen Annahmen in Bezug auf das betroffene Rohrteil gegeben?

Welche Konsequenzen wurden aus dieser Zugrundlegung falscher Annahmen bereits gezogen, und welche Konsequenzen sind aus Sicht des BMU noch zu ziehen?

35

Betreffen die aus dem Befund gewonnenen Erkenntnisse nach Meinung des BMU nur das AKW Grafenrheinfeld oder haben sie bundesweite Relevanz?

Falls Letzteres, welche Konsequenzen wurden, und werden daraus, seit wann genau, und bis wann, gezogen?

36

Kann das BMU bestätigen, dass es unter dem BMU-Abteilungsleiter RS Wolfgang Renneberg üblich war, wichtige Besprechungen unter seiner Leitung und Entscheidungen der Abteilung RS schriftlich nachvollziehbar festzuhalten, z. B. in Ergebnisvermerken?

37

Hat das BMU Informationen, dass der jetzige Abteilungsleiter RS weniger Wert auf das schriftliche Festhalten von Besprechungen unter seiner Leitung und von seinen Entscheidungen legt als sein Vorgänger Wolfgang Renneberg?

38

Hält das BMU den Grad der schriftlichen Nachvollziehbarkeit von Kontakten und Entscheidungen des jetzigen Abteilungsleiters RS und Besprechungen unter seiner Leitung für ausreichend?

Genügt der Grad aus Sicht des BMU den Grundsätzen des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns?

Steht der Grad der schriftlichen Nachvollziehbarkeit seiner Arbeit, Entscheidungen und Führung der Abteilung RS aus Sicht des BMU im notwendigen Einklang mit dem in § 12 GGO verankerten Erfordernis der schriftlichen Nachvollziehbarkeit (bitte mit Begründung)?

39

Kann das BMU bestätigen, dass der Abteilungsleiter RS bei der Telefonkonferenz auf Abteilungsleiterebene vom 8. September 2010 eine deutliche Meinungsverschiedenheit mit dem Abteilungsleiter der schleswig-holsteinischen Atomaufsichtsbehörde in Bezug darauf hatte, ob die Bund-Länder-Nachrüstliste in ausreichendem Maße Sicherheit für die damals bevorstehende Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke bot?

40

Welche Positionen vertraten dabei jeweils die beiden Abteilungsleiter im Detail (die Betonung der Frage liegt auf „im Detail“, da bereits bekannt ist, dass der Abteilungsleiter der schleswig-holsteinischen Atomaufsichtsbehörde der Bund-Länder-Nachrüstliste namens seiner Behörde die Zustimmung verweigerte, vgl. Bundestagsdrucksache 17/3626, zu Frage 4)?

41

Ist es korrekt, dass der BMU-Abteilungsleiter RS bei dieser Telefonkonferenz sinngemäß ankündigte, dass das BMU von bundesaufsichtlichen Weisungen Gebrauch machen könne bzw. werde, falls die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde Sicherheitsauflagen, die über die Bund- Länder-Nachrüstliste hinaus gegangen wären, erlassen werde?

42

War der BMU-Hausspitze diese Ankündigung des BMU-Abteilungsleiters RS vor dieser Kleinen Anfrage bekannt?

Falls ja, wann war sie dem damaligen Bundesminister Dr. Norbert Röttgen und BMU-Staatssekretär Jürgen Becker erstmals bekannt?

43

Ist das BMU der Auffassung, dass diese derart wichtige Telefonkonferenz – laut Bundesregierung immerhin die einzige derartige im Jahr 2010 (vgl. Plenarprotokoll 17/200, S. 24184) – in Einklang mit dem in § 12 GGO verankerten Erfordernis der schriftlichen Nachvollziehbarkeit ausreichend nachvollziehbar im BMU dokumentiert ist (bitte mit Begründung)?

44

Kann das BMU bestätigen, dass kurz vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg im März 2011 ein oder mehrere mündliche Gespräche zwischen dem BMU-Abteilungsleiter RS und dem damals für die Atomaufsicht zuständigen Abteilungsleiter der baden-württembergischen Atomaufsichtsbehörde gab, in denen es (auch) darum ging, wann eine „kurzfristig“ anzusetzende Besprechung zwischen Bund und Land in Baden-Württemberg zum Sachverhalt von drei zunächst nicht gemeldeten Zwischenfällen im Atomkraftwerk Philippsburg 2 terminiert werden solle (zur Kurzfristigkeit der Besprechung siehe Aussage des baden-württembergischen Abteilungsleiters während der Unterrichtung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 23. März 2011)?

45

Aus welchen Gründen fand die Besprechung erst nach der Landtagswahl statt?

Bestanden diese Gründe direkt nach der Landtagswahl nicht mehr?

46

Ist es zutreffend, dass es nach der Landtagswahl zu einer beschleunigten Terminierung der Besprechung kam?

Wann genau (bitte mit Datum) fand diese statt?

47

Kann das BMU ausschließen, dass die beiden Abteilungsleiter besprochen haben, den Zeitpunkt der Besprechung aus politischen Gründen hinter die Landtagswahl in Baden-Württemberg zu legen?

Falls ja, auf welche schriftlichen Unterlagen und/oder wessen Auskünfte stützt es sich dabei?

48

Ist der aktuellen BMU-Hausspitze das Protokoll vom 5. Juni 1996 über die vom damaligen BMU-Abteilungsleiter RS Gerald Hennenhöfer geleitete ERAM-Besprechung „ERAM nach dem 30. Juni 2000“ am 28. Mai 1996 bekannt, laut dem sich das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) (inklusive des damaligen BfS-Präsidenten Professor Alexander Kaul) wegen Sicherheitsbedenken klar gegen einen Weiterbetrieb des ERAM nach Ablauf der Dauerbetriebsgenehmigung am 30. Juni 2000 aussprach (vgl. BMU- Referatsschreiben an die Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl vom 14. August 2012, Az. RS III 4 – 41012/1)?

49

Ist der aktuellen BMU-Hausspitze ferner bekannt, dass es 1996 auch BMU-interne Bedenken inklusive entsprechendem Votum gegen einen Weiterbetrieb des ERAM nach Ablauf der Dauerbetriebsgenehmigung gab (vgl. BMU-Referatsschreiben an die Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl vom 31. März 2011, Az. AG – RS III 1 41012/II, in Verbindung mit dem Vermerk vom 2. Februar 1996, Az. RS III 6 – 14844/7, aus dem Aktenordner „RS III 1 AZ14844-9“ S. 481181 ff.)?

50

Kann das BMU bestätigen, dass dem BMU 1996 klar war, dass ein ordentliches Planfeststellungsverfahren für einen ERAM-Weiterbetrieb nach Sommer 2000 scheitern würde, weil bei einer Umweltverträglichkeits- und Alternativenprüfung klar geworden wäre, dass das ERAM sicherheitstechnisch eindeutig schlechter als die Grube Konrad war?

51

Kann das BMU bestätigen, dass der damalige BMU-Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer dennoch eine Verlängerung des ERAM- Einlagerungsbetriebes um weitere fünf Jahre befürwortete, und das BMU dies im Jahr 1998 dann per Gesetz durchsetzte (8. Atomgesetznovelle), weil es damit rechnete, dass ein ordentliches Planfeststellungsverfahren gescheitert wäre?

52

Ist sich der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, sicher, dass Gerald Hennenhöfer bei wichtigen und schwierigen Entscheidungen, insbesondere im Bereich der AKW- Sicherheit, im Interesse der Bevölkerung stets im erforderlichen Maße Sicherheits- und Schadenvorsorgeaspekten den Vorrang vor AKW- Betreiberinteressen geben wird (bitte begründen)?

War dies aus Sicht von Bundesminister Peter Altmaier in dieser Legislaturperiode bislang stets der Fall?

53

Welche Gründe sprechen aus Sicht von Bundesminister Peter Altmaier dafür, Gerald Hennenhöfer als Abteilungsleiter RS deutlich über sein Eintrittsalter in den Ruhestand hinaus weiter zu beschäftigen, und welche „dienstlichen Interessen“ nach § 53 des Bundesbeamtengesetzes sprechen für die Weiterbeschäftigung bzw. welche Gründe erfordern eine „Fortführung der Dienstgeschäfte“ durch Gerald Hennenhöfer (bitte begründen)?

Berlin, den 19. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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