Pläne der Bundesregierung zum Bildungssparen
der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Britta Haßelmann, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Ulrich Schneider, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wurde unter dem Stichwort „Bildungsfinanzierung“ angekündigt „jedem neu geborenen Kind beispielsweise ein Zukunftskonto mit einem Startguthaben von 150 Euro [einzurichten] und Einzahlungen bis zur Volljährigkeit mit einer Prämie [zu] unterstützen.“
Im Gesetzentwurf für ein Betreuungsgeldergänzungsgesetz (Bundestagsdrucksache 17/11315) wird nun vorgeschlagen, dass „Betreuungsgeldberechtigte, die sich dafür entscheiden, das Betreuungsgeld für eine zusätzliche private Altersvorsorge oder für ein Bildungssparen einzusetzen, einen Bonus von 15 Euro pro Monat“ erhalten sollen.
In der Debatte zur Einbringung des Gesetzes am 9. November 2012 wurde es aus den Reihen der Regierungskoalition als „Türöffner für ein Bildungssparen in der Bundesrepublik Deutschland“ bezeichnet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie habe „ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben […], damit wir in der Bundesrepublik Deutschland eine breite Diskussion über die richtigen Wege eines klugen und intelligenten Sparens ein Leben lang führen können.“ Die neue Leistung sei als „Vorsorge für die Ausbildung“ gedacht. Zudem wolle die „christlich-liberale Koalition die Lücke mit einem Bildungssparbuch von der Geburt bis hin zur Erwerbstätigkeit schließen.“ Es solle „ein lebensbegleitendes Bildungskonto aufgebaut werden.“ Mit „einem solchen Bildungssparbuch von Geburt an“ ließe sich „auch das Bildungspaket verbinden, wodurch vieles einfacher [werde].“ Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, wurde in verschiedenen Medien damit zitiert, dass mit der neuen Bildungssparkomponente die bis zum Bachelor fälligen Studiengebühren in einigen Bundesländern (d. h. derzeit nur noch in Bayern und Niedersachsen) vollständig bezahlt werden könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welches Gesamtkonzept verfolgt die Bundesregierung zur Einführung des Bildungssparens, und welche konkreten Instrumente will sie dafür in der laufenden Legislaturperiode innerhalb welches Zeitplans schaffen?
Inwiefern verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Konzept des Zukunftskontos in der Form, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist?
Welche Zielgruppen sollten nach Einschätzung der Bundesregierung durch das Bildungssparen besonders angesprochen werden, und wie will sie diese erreichen?
Welche Zielzahlen zur Inanspruchnahme der Bildungssparkomponente des Betreuungsgelds strebt die Bundesregierung an?
Mit welchen Verteilungswirkungen im Hinblick auf Einkommen, Geschlecht, Bildungsgrad und Migrationshintergrund rechnet die Bundesregierung?
Inwiefern müssen das Vermögensbildungsgesetz und andere Gesetze zu Gunsten des Bildungssparens analog zum Bausparen weiterentwickelt werden, und wie ist der Zeitplan der Bundesregierung bezüglich der Umsetzung dieser Änderungen?
Wie bewertet die Bundesregierung politisch und rechtlich den Umstand, dass die Möglichkeiten des Bildungssparens zunächst auf Betreuungsgeldberechtigte beschränkt bleiben sollen, wie es etwa im Betreuungsgeldergänzungsgesetz vorgesehen ist?
Welche Regelungen erwägt die Bundesregierung bei vollständiger oder teilweiser Kündigung eines Bildungssparvertrages, insbesondere bezogen auf die Rückzahlung der geleisteten Erhöhungsbeträge?
Sollte die gleiche Regelung wie bei der Kündigung von Altersvorsorgeverträgen gelten, wonach die auf den Altersvorsorgevertrag geleisteten Erhöhungsbeträge an die nach § 12 zuständige Behörde zurückzuzahlen sind?
Für welche Bildungsmaßnahmen sollten die Bildungsspargelder nach Einschätzung der Bundesregierung verwendet werden?
Welche Zweckbestimmungen bzw. Einschränkungen sind geplant?
Welche Regelungen erwägt die Bundesregierung für den Fall, dass es zu Konflikten über die Verwendung der Bildungsspargelder zwischen Eltern und denjenigen Kindern, für die das Bildungssparkonto angelegt wurde, kommt, und wären diese rechtlich auszugestalten?
Inwiefern könnte das vorgesehene Bildungssparen als Instrument zur Finanzierung von Bildung ein Risiko für ein durch den Staat auskömmlich finanziertes Bildungssystem darstellen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler, dass mit den Leistungen nach dem Betreuungsgeldergänzungsgesetz „die bis zum Bachelor fälligen Studiengebühren in einigen Bundesländern vollständig“ bezahlt werden könnten (vgl. Handelsblatt-online vom 5. November 2012), und inwiefern sieht sie in den Erträgen nach dem Betreuungsgeldergänzungsgesetz eine Stimulation der Bundesländer, Studiengebühren einzuführen bzw. beizubehalten?
Welche Erkenntnisse erhofft sich die Bundesregierung aus dem vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten, welches in der Debatte zur Einbringung des Betreuungsgeldergänzungsgesetz am 9. November 2012 erwähnt wurde, welche Schwerpunkte hat der Gutachterauftrag, und bis wann ist mit der Vorlage des Gutachtens zu rechnen?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, Verbraucherschutzfragen in der Ausgestaltung der Bildungssparkomponente bzw. des Bildungssparkontos zu berücksichtigen?
Wen sieht die Bundesregierung als Anbieter für Bildungssparverträge?
Welche gesetzlichen Regelungen und Mindeststandards plant die Bundesregierung den Bildungssparvertragsanbietern vorzugeben?
Welches konkrete Vereinfachungspotential sieht die Bundesregierung bei einer Kombination aus Bildungspaket und Bildungskonto („wodurch vieles einfacher [würde]“, vgl. Plenarprotokoll 17/205 der Bundestagsdebatte vom 9. November 2012)?
Inwiefern sollen auch die Leistungen und Erträge des Bildungssparens nach dem Betreuungsgeldergänzungsgesetz mit denen des Bildungs- und Teilhabepakets kombinierbar sein?