Atomtransporte
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Herkunft und Transporte von Kernbrennstoffen und ihrem Ausgangsmaterial“ ergab, dass es beim Bund digitale Datenbanken zur Erfassung von Transporten von Kernbrennstoffen und ihrem Ausgangsmaterial und Atommüll gibt, die zum Teil bis ins Jahr 1991 zurückreichen, vergleiche die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 7 bis 13 auf Bundestagsdrucksache 17/10573. Laut der Antwort pflegen das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und – bei grenzüberschreitenden Verbringungen – das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entsprechende Datenbanken.
Ein bereits sehr umfassender Teil dieser digital erfassten Transporte wurde von der Bundesregierung bereits in der oben genannten Antwort tabellarisch dargestellt. Ferner gab die Bundesregierung an, dass neben den abgefragten Aspekten weitere Aspekte wie die Transportmittel und die Sicherungskategorie elektronisch erfasst werden.
Diese Kleine Anfrage hat nun zum Ziel, einen möglichst vollständigen öffentlichen Überblick über alle digital erfassten Atomtransporte zu liefern. Dabei werden auch Transporte erneut abgefragt, die bereits Gegenstand der oben genannten Kleinen Anfrage waren – aus Gründen der Übersichtlichkeit und weil nach zusätzlichen Aspekten gefragt wird.
Um den Bearbeitungsaufwand gering zu halten, bezieht sich diese Kleine Anfrage ausschließlich auf die bei den Behörden digital vorhandenen, also leicht abrufbaren Informationen. So zielt sie beim BfS auf die seit 1990 und die seit 1999 beim BAFA elektronisch erfassten Transporte ab; vergleiche die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 17/10573.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen und radioaktiven Abfällen/Reststoffen gab es bis dato laut der elektronischen Erfassung seitens des BfS und des BAFA (bitte für jedes Jahr eine tabellarische Übersicht mit transportgenauer Beschreibung aller elektronisch erfassten Angaben zu Stoff, Menge, Behälter, Absender, genauem Absenderort, Empfänger, genauem Bestimmungsort, Transportdatum, Lieferunternehmen/Antragsteller, Transportmittel, Sicherungskategorie usw. erstellen)?
Seit wann gibt es beim Eisenbahn-Bundesamt eine elektronische Erfassung der vom Eisenbahn-Bundesamt genehmigten oder ihm zur Kenntnis gelangten Atomtransporte, also der Transporte von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen und radioaktiven Abfällen/Reststoffen?
Welche Aspekte werden darin erfasst (bitte um vollständige Angabe)?
Welche Atomtransporte gab es laut der elektronischen Erfassung des Eisenbahn-Bundesamtes seit Beginn der Erfassung bis dato (bitte für jedes Jahr eine tabellarische Übersicht mit transportgenauer Beschreibung aller elektronisch erfassten Angaben erstellen)?
Seit wann gibt es beim Zoll eine elektronische Erfassung der vom Zoll bearbeiteten Transporte von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen und radioaktiven Abfällen/Reststoffen (seien es ATLAS oder etwaige Vorgängersysteme; vergleiche die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/10573)?
Wurden/werden darin auch Aspekte erfasst, die weder vom BfS noch vom BAFA elektronisch erfasst werden (bitte um vollständige Angabe aller Aspekte, differenziert danach, ob sie auch von BfS und BAFA oder nur vom Zoll erfasst wurden/werden)?
Existieren beim Zoll unabhängig von der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/10573 genannten Aufbewahrungsfrist noch Datensätze/digitale Informationen zu älteren Atomtransporten, und falls ja, bis in welches Jahr zurückgehend?
Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/10573 so zu verstehen, dass die Datensätze mindestens zehn Jahre aufzubewahren sind, darüber hinaus aber auch länger aufbewahrt werden können, oder ist sie so zu verstehen, dass die Datensätze nach zehn Jahren zu löschen sind?
Welche innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen und radioaktiven Abfällen/Reststoffen gab es bis dato laut der elektronischen Erfassung des Zolls (sofern nicht bereits durch die vorangegangen Fragen zu BfS, BAFA und Eisenbahn-Bundesamt vollständig abgedeckt; bitte für jedes Jahr eine tabellarische Übersicht mit transportgenauer Beschreibung aller vom Zoll elektronisch erfassten Angaben erstellen)?