[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11923
17. Wahlperiode 17. 12. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Bas, Angelika Graf (Rosenheim),
Mechthild Rawert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/11734 –
Prävention und Bekämpfung von HIV und AIDS in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Drei Jahrzehnte intensiver medizinischer Forschung und erfolgreicher
Präventionsarbeit haben dazu geführt, dass HIV/AIDS in Deutschland ein neues
Gesicht bekommen hat. Aus einer unmittelbar tödlichen Krankheit ist nach und
nach eine schwere chronische Erkrankung geworden, die sich über eine große
Lebensspanne hinweg behandeln lässt. HIV-Positive haben heute statistisch
annähernd die gleiche Lebenserwartung wie HIV-Negative. Darüber hinaus
hat sich ein breites Netzwerk an Selbsthilfeorganisationen, Stiftungen und
Verbänden herausgebildet, welches tief in der Gesellschaft verankert ist und
Betroffene und deren Angehörige unterstützt. Die Aufklärung der deutschen
Bevölkerung über die Ansteckungsgefahr und den Schutz vor einer HIV-
Infektion ist vorbildlich in ganz Europa. Die Neuinfektionsrate ist eine der
niedrigsten weltweit. Doch dürfen diese Erfolge die ca. 73 000 HIV-infizierten
Menschen und die zuletzt 2 700 jährlichen Neuinfektionen in Deutschland
keinesfalls vergessen machen.
Im Gegenteil: Unsere Gesellschaft darf die Krankheit AIDS und die Gefahren
einer HIV-Infektion nicht auf die leichte Schulter nehmen; das würde alle
bisherigen Erfolge gefährden. Wir beobachten, dass in den Risikogruppen die
Bereitschaft immer noch zu hoch ist, auf wirksame Verhütungsmethoden zu
verzichten. Außerdem infizieren sich immer noch zu viele Drogenabhängige,
insbesondere im Strafvollzug, etwa durch die Verwendung von unsauberem
Spritzbesteck. In unserer Nachbarschaft, jenseits der EU-Außengrenze in
Osteuropa, in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und in Russland hat
die Epidemie noch längst nicht ihren Höhepunkt erreicht. Geschätzte 1,5
Millionen HIV-Positive leben heute laut dem Gemeinsamen Programm der
Vereinten Nationen zu HIV/AIDS (UNAIDS) in Osteuropa und Zentralasien.
Neben dem humanitären Aspekt gibt es in der globalisierten Welt mehr als genug
handfeste Gründe, warum wir unseren Nachbarn bei der Prävention und der
Bekämpfung von HIV und AIDS helfen sollten.
Den Gewöhnungseffekten und dem abnehmenden Gefahrenbewusstseins
müssen wir entschlossen begegnen; HIV/AIDS ist weiterhin nicht heilbar. Dazu
müssen wir in der Aufklärung neue Wege betreten. Es ist uns gelungen, die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. Dezember
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11923 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHIV-Inzidenz zu stabilisieren; seit 2007 ist der Epidemieverlauf rückläufig.
Damit die Anzahl an Neuerkrankungen weiter sinkt, sind besondere
Anstrengungen bei Risikogruppen gefragt, die bisher kaum oder gar nicht erreicht
wurden.
Der Bericht zum Aktionsplan zur Umsetzung der HIV/AIDS-
Bekämpfungsstrategie der Bundesregierung (HIV/AIDS-Aktionsplan) lässt nicht erkennen,
dass die Bundesregierung seit dem Jahr 2009 neue Akzente gesetzt oder Ideen
zur HIV/AIDS-Bekämpfung eingebracht hat. Viele der im Aktionsplan
genannten Ziele lassen sich aber ohne neue Ansätze kaum erreichen.
Vor diesen Hintergründen sind die Haushaltskürzungen der Bundesregierung
bei der Aufklärung und Bekämpfung von HIV/AIDS fatal und
unverantwortlich. So bleibt wenig Spielraum, die Präventionskampagnen etwa an die
Bedingungen des längeren Lebens mit HIV/AIDS anzupassen und die schwer zu
erreichenden Bevölkerungsgruppen besser anzusprechen. Auch neue
Entwicklungen, wie beispielweise der Umgang von Jugendlichen und Migrantinnen
und Migranten mit dem Thema HIV/AIDS, müssten berücksichtigt werden.
Unser gemeinsames Ziel war, ist und bleibt es, die Bekämpfung von HIV und
AIDS in Deutschland intensiv und mit aller Entschlossenheit fortzuführen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das hohe Engagement der verschiedenen Bundesregierungen bei der
Eindämmung der HIV-Epidemie und der Unterstützung von HIV-gefährdeten und
betroffenen Menschen ist seit Jahrzehnten von einem fraktionsübergreifenden
Konsens getragen. Die deutsche Strategie zur Bekämpfung von HIV/AIDS ist
erfolgreich. Sie vereint einen wirksamen, international anerkannten
Präventionsansatz mit einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung und
einer Vielzahl anderer Unterstützungsangebote für von HIV gefährdete oder
betroffene Menschen.
Der Erfolg des kontinuierlich an neue Herausforderungen angepassten
deutschen Präventionsansatzes lässt sich nicht nur an der im internationalen
Vergleich sehr niedrigen Zahl von HIV-Neuinfektionen ablesen. Auch das
Schutzverhalten unter jungen Menschen sowie in der Allgemeinbevölkerung ist in den
letzten Jahren auf hohem Niveau stabil. Studien weisen darüber hinaus
kontinuierlich nach, dass auch von HIV besonders gefährdete Menschen mehrheitlich
von der Aufklärung und Prävention gut erreicht werden.
Mit dem Bericht zum Aktionsplan zur Umsetzung der HIV/AIDS-
Bekämpfungsstrategie vom Juni 2011 (
www.bmg.bund.de/praevention/gesundheitsgefahren/
hivaids.html) hat die Bundesregierung die notwendigen Akzente für eine
Weiterentwicklung der deutschen Strategie gesetzt und über die neuen
Präventionsansätze ausführlich berichtet. Insbesondere wird die stärkere Verknüpfung von
HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) in Prävention,
Gesundheitsüberwachung, medizinischer Versorgung und Forschung
weiterentwickelt und umgesetzt.
Entwicklung von HIV und AIDS in Deutschland
1. Wie hat sich die Zahl der HIV-Neudiagnosen seit dem Bericht der
Bundesregierung zum Stand der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von
HIV/AIDS in Deutschland (Bundestagsdrucksache 17/2058) entwickelt?
Entwicklung der HIV-Neudiagnosen in Deutschland
2009: 3 041
2010: 2 894
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/119232011: 2 790
2012: 2 901 (Schätzung).
Meldungen von HIV-Neudiagnosen erlauben keinen direkten Rückschluss auf
den Infektionszeitpunkt, da diese auch vom Angebot der Testmöglichkeiten und
ihrer Inanspruchnahme sowie vom Meldeverhalten der Ärzte abhängen können.
HIV-Infektion und HIV-Diagnose können daher zeitlich weit auseinander
liegen, was die Interpretationsgenauigkeit der Daten erschwert.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Die Bundesregierung betrachtet den Anstieg der HIV-Neudiagnosen in diesem
Jahr aufmerksam und mit Sorge. Aufgabe wird es auch in Zukunft sein, die
Präventionsmaßnahmen zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen
weiter zu optimieren und an den spezifischen Kontext der einzelnen
Zielgruppen anzupassen.
3. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den HIV-
Neudiagnosen bei der Risikogruppe der Männer, die Sex mit Männern haben
(MSM) und zur Veränderung im Risikoverhalten der Gruppe vor?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Männer, die Sex mit Männern haben (MSM) stellen nach Berichten des Robert
Koch-Instituts (RKI) unverändert (Stand Ende 2012) mit 51 000 den größten
Anteil an allen Menschen mit HIV in Deutschland (rund 65 Prozent).
Das RKI geht davon aus, dass auch bei den HIV-Neudiagnosen der Großteil
unverändert auf die Gruppe der Männer, die Sex mit Männern (MSM) haben,
zurückgeht. Dies gilt ebenfalls für die in diesem Jahr beobachtete Zunahme der
neu diagnostizierten HIV-Infektionen.
Als mögliche Ursache für diesen Anstieg bei MSM wird durch das RKI eine
seit einigen Monaten parallel verlaufende Zunahme von Syphilis-Infektionen
vermutet, die ihrerseits die Übertragungswahrscheinlichkeit für HIV erhöhen.
Aus anderen Ländern Westeuropas werden ähnliche Trends berichtet.
Studien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) belegen,
dass sich das Schutzverhalten von MSM nicht grundsätzlich verändert hat; eine
deutliche Mehrheit schützt sich nach wie vor konsequent. Allerdings ist, unter
anderem im Zuge einer guten Behandelbarkeit von HIV, seit einigen Jahren
wieder eine Zunahme der Sexualkontakte und eine teilweise veränderte
Risikowahrnehmung in dieser Gruppe zu verzeichnen. Außerdem hat eine weitere
Ausdifferenzierung der schwulen Szene insgesamt stattgefunden, so dass
zunehmend spezifische Subgruppen in der Prävention angesprochen und für diese
passgenaue Präventionsangebote entwickelt werden müssen. Dies erfordert eine
weitere Ausdifferenzierung bei der Ansprache der verschiedenen Zielgruppen,
wie dies beispielsweise im Rahmen der Kampagne „Ich weiß was ich tu“ von
der Deutschen AIDS-Hilfe im Auftrag der BZgA umgesetzt wird.
Zielgruppenspezifische Präventionsansätze haben auch weiterhin eine
besondere Bedeutung. Die Bundesregierung wird auch im Haushaltsjahr 2013 über
40 Prozent der Bundesmittel für die Prävention von HIV und STI als
Zuwendungen an die Deutsche AIDS-Hilfe zur Verfügung stellen.
Drucksache 17/11923 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Einschätzung
des Robert Koch-Instituts (RKI) aus dem Bericht der Bundesregierung zum
Stand der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV/AIDS in
Deutschland vor, dass der Anstieg der HIV-Neudiagnosen in der Gruppe
MSM auf eine erhöhte Testbereitschaft bei Personen mit zum Teil lange
zurückliegenden Infektionen zurückzuführen ist?
Das RKI geht davon aus, dass ein Teil der HIV-Neudiagnosen nach wie vor auf
die erhöhte Testbereitschaft zurückzuführen sein könnte, die auch durch
entsprechende Kampagnen (beispielsweise die Kampagne „Ich weiß was ich tu“
der Deutschen AIDS-Hilfe) beworben wurde.
6. Hat die Bundesregierung das Ziel ihres HIV/AIDS-Aktionsplans erreicht,
den Anstieg der Neuinfektionen in der Gruppe MSM aufzuhalten und den
Trend umzukehren, und wenn ja, welche Maßnahmen waren nach
Erkenntnis der Bundesregierung hierfür ausschlaggebend?
Wenn nein, welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um
den Anstieg der Neuinfektionen in dieser Gruppe aufzuhalten und den
Trend umzukehren?
Nach den aktuellen Schätzungen des RKI (Stand: Ende 2012) befinden sich die
HIV-Neuinfektionen seit 2004 insgesamt auf einem weitgehend stabilen Niveau
mit leichten Auf- und Abwärtsbewegungen (Schwankungen). Dabei geht das
RKI auch für MSM von einer Plateauphase des epidemiologischen Trends seit
2004 aus, innerhalb dessen ein leichter Anstieg bis 2006, ein leichter Rückgang
bis 2010 und ein erneuter leichter Anstieg seit 2011 zu verzeichnen ist.
Die relativ stabile Situation bei den HIV-Neuinfektionszahlen ist ein Erfolg der
Präventionsarbeit in Deutschland. Dazu beigetragen hat unter anderem die
Intensivierung der Prävention bei der Gruppe der MSM durch die bundesweite
zielgruppenspezifische Präventionskampagne „Ich weiß was ich tu“. Die
Kampagne wird daher auch in den kommenden Jahren fortgeführt.
Auch die Kommunikation zu sexuell übertragbaren Infektionen ist von hoher
Bedeutung in der zielgruppenspezifischen Präventionsarbeit; sie wird daher
zukünftig weiter ausgebaut. Im Frühjahr 2013 wird die Deutsche AIDS-Hilfe
erneut Testwochen im Rahmen ihrer zielgruppenspezifischen Kampagne
anbieten und hierbei auch einen Fokus auf die Testung von STI legen. Des
Weiteren wird die Kooperation und Vernetzung der Kampagne mit regionalen
Projekten und der personalkommunikativen Vor-Ort-Arbeit weiter ausgebaut und
verstetigt.
7. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Testbereitschaft und das Testverhalten in allen HIV-Risikogruppen vor?
Zum HIV-Testverhalten verfügt das RKI über entsprechende Hinweise aus
aktuellen Studien zu Männern, die Sex mit Männern haben, Sexarbeiterinnen und
intravenös Drogengebrauchenden.
So berichteten rund 70 Prozent der Männer, die Sex mit Männern haben, dass
sie einen HIV-Test gemacht haben. Rund 34 Prozent berichteten von einem Test
in den letzten zwölf Monaten (European MSM Internet Survey, EMIS 2010).
Unter intravenös Drogengebrauchenden bejahten rund 61 Prozent der
Befragten eine HIV-Testung innerhalb der letzten sechs Monate. Lediglich rund
9 Prozent gaben an, niemals auf HIV getestet worden zu sein (Pilotstudie zur
DRUCK-Studie des RKI, 2011).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11923In einer nicht repräsentativen Studie des RKI in Gesundheitsämtern aus dem
Jahr 2010/2011 unter Sexarbeiterinnen gaben rund 75 Prozent der befragten
Frauen an, dass sie entweder in den letzten zwölf Monaten oder zuvor einen
HIV-Test durchgeführt hatten.
Diese Zahlen deuten auf eine hohe HIV-Testbereitschaft in diesen Gruppen hin
und lassen darauf schließen, dass die Zugänglichkeit von Testungsangeboten
für diese Gruppen grundsätzlich gegeben ist.
8. Wie hat sich nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung die Zahl der
Koinfektionen mit anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI)
entwickelt?
Koinfektionen von HIV und sexuell übertragbaren Infektionen werden im
Rahmen der bestehenden Surveillance-Instrumente nicht systematisch erfasst.
Hinweise über den Grad von Koinfektionen in Deutschland geben jedoch einzelne
Studien.
In einer Sentinel-Erhebung des RKI zu sexuell übertragbaren Infektionen aus
den Jahren 2003 bis 2009 wurden Daten aus verschiedenen Einrichtungen des
Gesundheitswesens erfasst. Bei rund 10 Prozent der Männer mit HIV-
Erstdiagnose wurde gleichzeitig eine Syphilis-Infektion und bei 1 bis 2 Prozent eine
Chlamydien- oder Gonokokken-Infektion nachgewiesen. Bei Frauen wurden
im Rahmen der Studie nur vereinzelt Koinfektionen beobachtet.
Chlamydien- oder Gonokokken-Infektionen wurden bei Männern, die Sex mit
Männern haben, auch im Rachen oder im Enddarm nachgewiesen. Die PARIS-
Studie (Pharyngeal And Rectal Infection Screening, 2009 bis 2010) ergab
Infektionsraten für Chlamydia trachomatis von rund 1 Prozent im Rachen und
rund 8 Prozent im Enddarm sowie für Gonokokken von rund 5 Prozent
(Rachen) und rund 12 Prozent (Enddarm). Nur eine Minderheit dieser Männer
berichtete über Krankheitssymptome.
Hinsichtlich einer Hepatitis C (HCV) wurden seit dem Jahr 2000 für
verschiedene westeuropäische Länder Ausbrüche bei HIV-positiven MSM beschrieben.
Es wird mehrheitlich eine sexuelle Übertragung von HCV angenommen. Für
Deutschland ergab eine retrospektive Untersuchung von Laborproben unter
Männern (MSM-Anteil: 84 Prozent) mit einer frischen HIV-Infektion eine
HCV-Infektionsrate von rund 5 Prozent (HIV-1 Serokonverterstudie, 2008).
9. Welche Risikogruppen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung
besonders von Infektionen durch STI betroffen?
Dem RKI vorliegenden Studien (siehe Antwort zu Frage 7) zufolge, haben
insbesondere Männer, die Sex mit Männern haben, intravenös
Drogengebrauchende und Sexarbeiterinnen eine im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung
höhere Wahrscheinlichkeit für die Ansteckung mit einer sexuell übertragbaren
Infektion.
10. Welche neuen Erkenntnisse über ein steigendes HIV-Infektionsrisiko bei
Infektionen mit anderen sexuell übertragbaren Krankheiten liegen der
Bundesregierung vor, und wie beurteilt sie diese Zusammenhänge?
Der Zusammenhang zwischen einer Übertragung von HIV und anderen sexuell
übertragbaren Infektionen ist seit längerem bekannt. Es wird davon
ausgegangen, dass STI durch die Schädigung der Schleimhautbarriere und die Aktivie-
Drucksache 17/11923 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderung des Immunsystems die Wahrscheinlichkeit für eine gleichzeitige
Übertragung von HIV erhöhen.
Aktuellen internationalen Studien (u. a. HPTN052-Studie) zufolge, scheinen
dagegen STI unter einer antiretroviralen Therapie (mit einer wirksamen
Unterdrückung der HIV-Virusvermehrung) kaum Einfluss auf die sexuelle HIV-
Übertragung zu haben. Eine HIV-Therapie scheint somit auch in Gegenwart
einer STI einen Schutzeffekt gegen eine Weitergabe des Virus zu haben. Dieser
Sachverhalt wird derzeit international weiter erforscht.
Insgesamt ist festzustellen, dass STI ein entscheidender Faktor für die
Übertragung von HIV sind. Mit der Weiterentwicklung der Präventionskampagnen der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie der Deutschen
AIDS-Hilfe (DAH) seit 2009 und der Einbindung der STI-Prävention in die
Präventionsmaßnahmen der BZgA und der DAH wird diesem Sachverhalt in
besonderer Weise Rechnung getragen.
11. In welcher Form und durch welche Maßnahmen reagiert die
Bundesregierung auf den Zusammenhang einer steigenden Zahl von HIV-Infektionen
und der Infektion mit Tuberkulose, vor allem den multiresistenten
Formen?
Wird der Zusammenhang in Programmen und Projekten berücksichtigt?
Im Gegensatz zur globalen Entwicklung sind in Deutschland seit Jahren
sinkende Tuberkulose (TB)-Fallzahlen zu beobachten. Im Jahr 2010 wurden 4 330
TB-Erkrankungen gemeldet. Die HIV-Prävalenz unter von 2002 bis 2009
gemeldeten TB-Patientinnen und Patienten wurde auf 4,5 Prozent geschätzt.
Im Rahmen einer Projektstudie am RKI wird eine Studie zur Tuberkulose als
AIDS-definierende Erkrankung in Deutschland durchgeführt. Untersucht wird
in einer HIV-Langzeitbeobachtungsstudie die Inzidenz und Krankheitslast von
Tuberkulose-Erkrankungen unter HIV-positiven Personen. Neben
epidemiologischen Untersuchungen zu HIV/TB koinfizierten Patienten und zur
Überlebenszeit bei dieser Koinfektion werden auch Angaben zur antituberkulösen
Therapie in Bezug auf geltende Empfehlungen überprüft.
Im Rahmen der Begleitforschung zur Gesundheitsüberwachung werden HIV-
Infektion und Tuberkuloseinfektion in einem weiteren Forschungsvorhaben am
RKI adressiert. Anhand von Daten der Langzeitbeobachtungsstudie „ClinSurv“
sowie aus Befragungen von Gesundheitsämtern wird untersucht, ob
Informationen über die Durchführung der Tuberkulosediagnostik bei HIV-Infizierten
beziehungsweise der HIV-Testung bei Tuberkulosepatienten vorliegen.
Zur Bewertung der Resistenzsituation der Tuberkulose in Deutschland werden
seit 2001 im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsüberwachung Angaben zur
Arzneimittelresistenz erfasst. Mit einem Anteil von rund 2 Prozent ist die
multiresistente Tuberkulose (MDR-TB) in Deutschland in den vergangenen Jahren
stabil. Seit 1995 werden alle multiresistenten Tuberkulosestämme routinemäßig
am Nationalen Referenzzentrum für Mykobakterien feintypisiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11923Prävention und Aufklärung
12. Welche Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung von HIV/AIDS
wurden in den vergangenen fünf Jahren und werden im kommenden
Haushaltsjahr von der Bundesregierung mit Bundesmitteln unterstützt (bitte
mit Beginn, Laufzeit und Kosten der Maßnahmen benennen), und welche
Einrichtungen, Strukturen, Vereine und Verbände aus diesem Bereich
wurden bisher und werden im kommenden Haushaltsjahr mit
Bundesmitteln finanziell unterstützt?
Die zielgruppenspezifische Präventionsarbeit der Deutschen AIDS-Hilfe wird
seit Jahren durch Zuwendungen aus Bundesmitteln gefördert.
In den Jahren 2008 bis 2012 war der Mittelansatz wie folgt:
2008 4,7 Mio. Euro
2009 5,0 Mio. Euro
2010 5,0 Mio. Euro
2011 4,9 Mio. Euro
2012 4,8 Mio. Euro.
Die Deutsche AIDS-Hilfe führt jährlich rund 300 Einzelmaßnahmen durch. Eine
konkrete Aufschlüsselung der Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung von
HIV/AIDS war innerhalb der kurzen Beantwortungsfrist nicht leistbar. Es wird
diesbezüglich auf den „Bericht zum Aktionsplan zur Umsetzung der HIV/AIDS-
Bekämpfungsstrategie der Bundesregierung“ (
www.bmg.bund.de/praevention/
gesundheitsgefahren/hivaids.html) vom Juni 2011 und die Jahresberichte der
Deutschen AIDS-Hilfe (
www.aidshilfe.de/) verwiesen.
13. Wie haben sich die Haushaltsmittel für Prävention und Aufklärung im
Bereich HIV und AIDS seit 2008 jährlich entwickelt, und welche Mittel sind
für 2013 vorgesehen?
Für die Zeit von 2008 bis 2012 wurden der BZgA durch die Bundesregierung
für die Prävention und Aufklärung im Bereich HIV, STI und AIDS folgende
Mittel bereitgestellt:
2008: 12,203 Mio. Euro
2009: 13,203 Mio. Euro
2010: 13,203 Mio. Euro
2011: 13,00 Mio. Euro
2012: 12,35 Mio. Euro.
Für das Jahr 2013 sind Haushaltsmittel in Höhe von 11,15 Mio. Euro
vorgesehen.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Aufwendungen
der Bundesländer zur Prävention von und Aufklärung über HIV/AIDS vor?
Die Bundesregierung hat keine genaue Kenntnis über die Aufwendungen der
Länder, da in den Flächenstaaten die Finanzierungen stark differieren, je
nachdem ob die Finanzierung über Landesmittel und/oder Kommunalmittel erfolgt.
Nach einer Abfrage der Bundesregierung aus dem Jahr 2011 haben die Länder
in 2010 mindestens 16 Mio. Euro für Prävention und Aufklärung im Bereich
HIV/AIDS und STI aufgewendet.
Drucksache 17/11923 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Welche der Maßnahmen und Projekte werden in welchem Umfang von
Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam finanziell unterstützt?
Eine gemeinsame Finanzierung von Maßnahmen durch die Bundesregierung
und die Länder ist im Rahmen von Bundesmodellprojekten erfolgt. Zwischen
2008 und 2011 hat die Bundesregierung die Bundesmodellprojekte „Gemo“ und
„PaKoMi“ zur Entwicklung von Präventionsansätzen für Menschen mit
Migrationshintergrund gefördert. Die Bundesregierung hat dafür insgesamt rund
900 000 Euro zur Verfügung gestellt. Die jeweiligen Einrichtungen in den
beteiligten Ländern haben sich mit Sach- und Personalmitteln beteiligt. Zur
inhaltlichen Beschreibung der beiden Projekte wird auf Kapitel 1.2.4. des „Berichts
zum Aktionsplan zur Umsetzung der HIV/AIDS-Bekämpfungsstrategie der
Bundesregierung“ verwiesen (
www.bmg.bund.de/praevention/gesundheitsgefahren/
hivaids.html).
16. Mit welchen Bundesländern ist die Bundesregierung im Gespräch, um zu
erwirken, dass Prävention gegen und Aufklärung über HIV/AIDS auch in
die jeweiligen Rahmenschulprogramme aufgenommen wird, um
Jugendliche bereits frühzeitig dafür zu sensibilisieren, dass diese Erkrankung
nach wie vor unheilbar ist?
HIV/AIDS-Aufklärung in Schulen ist ein zentraler Baustein der
Präventionsarbeit der BZgA. Umfassende Sexual- und HIV/AIDS-Aufklärung ist heute als
Teil schulischer Gesundheitserziehung und -förderung fest verankert. BZgA-
Umfragen zeigen, dass heute nahezu alle Schülerinnen und Schüler in der
Schule Informationen zu HIV/AIDS erhalten. Die Materialien, die die BZgA
für den Unterricht in den Schulen erstellt, spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie
werden ständig aktualisiert und durch neue Angebote ergänzt. Diese Angebote
sind mit den Kultusministerinnen und -ministern sowie Schulsenatorinnen und
-senatoren der 16 Bundesländer abgestimmt.
17. Welche Public-Private Partnerships (PPP) auf dem Gebiet der Prävention
und Bekämpfung von HIV/AIDS sind der Bundesregierung bekannt, und
an welchen ist sie selbst beteiligt?
Im Bereich der HIV/AIDS-Prävention setzt die BZgA Public-Private
Partnerships (PPP) mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), dem
Fachverband für Außenwerbung (FAW) und den Ambient-Media-Anbietern
(für die Streuung von Postkarten) um.
18. Welche bestehenden PPP beabsichtigt die Bundesregierung
weiterzuführen, und wie viel Geld hat sie dafür im Jahr 2012 ausgegeben und wird sie
dafür im Jahr 2013 ausgeben?
Die in der Antwort zu Frage 17 genannten PPP sollen 2013 fortgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang stellt die BZgA einen Eigenanteil für die Erstellung
der Materialien in Höhe von jeweils 250 000 Euro in den Jahren 2012 und 2013
zur Verfügung.
19. Welche neuen PPP sind seit 2009 mit Beteiligung der Bundesregierung
entstanden, und wie viel Geld hat die Bundesregierung dafür im Jahr
2012 ausgegeben und wird sie dafür im Jahr 2013 ausgeben?
Seit 2009 sind keine weiteren PPP entstanden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1192320. Welche neuen Präventionsprogramme wurden seit 2009 und werden im
kommenden Jahr von der Bundesregierung aufgelegt, und welchen
Präventionsansatz verfolgen sie?
Es wird auf den Bericht zum Aktionsplan zur Umsetzung der HIV/AIDS-
Bekämpfungsstrategie vom Juni 2011 (
www.bmg.bund.de/praevention/
gesundheitsgefahren/hivaids.html) sowie auf die Antworten zu den Fragen 3, 4, 6
und 22 verwiesen.
21. Welche neuen Ansätze in der HIV/AIDS-Prävention wurden von der
Bundesregierung seit 2009 und werden im kommenden Jahr unterstützt,
die mit Hilfe des Austauschs über bewährte Maßnahmen mit
Partnerländern oder internationalen Organisationen (Best Practice) erlangt wurden?
Die BZgA und die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) stehen in einem
kontinuierlichen Fachaustausch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern und
europäischen und internationalen Organisationen; dabei greifen sie regelmäßig
neue Ansätze auf, die für Deutschland relevant erscheinen.
Die erfolgreichen deutschen Präventionsansätze wurden zugleich anderen
europäischen Partnern zur Verfügung gestellt. Die BZgA hat beispielsweise von
2010 bis 2012 gemeinsam mit dem Regionalbüro Europa der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) das europäische Projekt IQ HIV (
www.iqhiv.org)
durchgeführt. Zielsetzung ist die Qualitätsverbesserung der HIV-Prävention in Europa.
Das Projekt wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit
insgesamt 400 000 Euro kofinanziert.
22. Welche Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von HIV/AIDS
nebst Koinfektionen mit STI hat die Bundesregierung seit 2009 initiiert
oder finanziert?
Seit dem Jahr 2012 hat die „mach’s mit“-Kampagne der BZgA eine integrierte
Kommunikation zu HIV und STI fest etabliert. Dieser Kampagnenansatz wird
fortgesetzt, um einen gesellschaftlichen Lernprozess zur deutlichen
Wahrnehmung der Risiken sexuell übertragbarer Infektionen, auch in Bezug auf HIV, zu
verstärken.
Im Rahmen der Zuwendung an die Deutsche AIDS-Hilfe wurden in den letzten
Jahren kontinuierlich neue Projekte in den verschiedenen
zielgruppenspezifischen Fachbereichen gefördert und modellhaft erprobt. Innerhalb der kurzen
Beantwortungsfrist war die Erstellung einer detaillierten Liste der rund 300
Einzelprojekte der DAH nicht möglich. Des Weiteren wird auf die Darstellung im
„Bericht zum Aktionsplan zur Umsetzung der HIV/AIDS-
Bekämpfungsstrategie der Bundesregierung“ aus dem Jahr 2011 verwiesen (
www.bmg.bund.de/
praevention/gesundheitsgefahren/hivaids.html).
Bezüglich der Finanzierung der DAH wird auf die Antwort zu Frage 12
verwiesen.
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Übernahme des so
genannten Kölner Modells durch die Gesundheitsämter oder Behörden
anderer deutscher Städte oder Landkreise vor, und wie unterstützt die
Bundesregierung diesen Ansatz?
24. Welche neuen Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die
Selbstverpflichtung der Anbieter von Orten sexueller Begegnung umge-
Drucksache 17/11923 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesetzt wird, und welche Schlussfolgerungen zieht sie für diese
Selbstverpflichtung hinsichtlich ihrer Ergebnisse?
25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in
welchem Umfang die Selbstverpflichtung eingehalten wird?
Die Fragen 23 bis 25 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Beantwortung wird auf den Bericht der Bundesregierung zum Stand der
Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV/AIDS in Deutschland
(Bundestagsdrucksache 17/2058) vom 9. Juni 2010 verwiesen.
In der Zwischenzeit haben sowohl die Deutsche AIDS-Hilfe als auch einzelne
Länder weitere Maßnahmen durch zusätzliche Vereinbarungen umgesetzt. Die
Deutsche AIDS-Hilfe hat durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem
Europäischen Gay-Sauna-Bund den Kreis der teilnehmenden Sauna-Betreiber in
Deutschland erweitert.
Die regionale Umsetzung fällt in die Zuständigkeit der Länder und ist weiterhin
uneinheitlich. Nach Angaben der elf Länder, die innerhalb der Frist geantwortet
haben, gibt es inzwischen in fast allen Ländern Vereinbarungen zwischen
Betreibern von schwulen Clubs sowie anderen Einrichtungsbetreibern und
regionalen AIDS-Hilfen bzw. anderen Präventionseinrichtungen. In einzelnen
Ländern ist es durch die Stärkung von personellen und finanziellen Kapazitäten
zudem gelungen, den Kreis der teilnehmenden Einrichtungsbetreiber zu
erweitern und die Einhaltung der Vereinbarungen durch AIDS-Hilfen und andere
regionale HIV-Präventionseinrichtungen zu überprüfen. Die Zusammenarbeit
zwischen Einrichtungsbetreibern, Gesundheitsämtern und den örtlichen AIDS-
Hilfen bzw. HIV-Präventionseinrichtungen hat sich nach den vorliegenden
Angaben der Länder weiter verbessert und verstetigt.
Versorgung
26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Lage der
stationären Versorgung von HIV-infizierten und AIDS-kranken Patienten
in Deutschland, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor, da zur stationären
Versorgungslage von HIV-infizierten und AIDS-kranken Patienten keine
gesonderten statistischen Daten erhoben werden.
27. Welche Unterschiede sind in der ambulanten und stationären Versorgung
zwischen HIV-infizierten Frauen und Männern festzustellen?
Unterschiedliche Versorgungsangebote bestehen nach Erkenntnissen der
Bundesregierung insoweit, als es auch geschlechtsspezifische Versorgungsbedarfe
gibt, die einer spezialisierten Betreuung und Behandlung bedürfen. Ein Beispiel
hierfür ist die Betreuung von HIV-infizierten Schwangeren durch entsprechend
qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe. Daten oder verlässliche Erkenntnisse über den Umfang und die
Flächendeckung solcher spezifischen Versorgungsangebote im Einzelnen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1192328. Welche besonderen Projekte und Unterstützungsmaßnahmen sind der
Bundesregierung für HIV-infizierte Frauen bzw. Mütter bekannt, und
denkt sie an einen entsprechenden Ausbau der Hilfsangebote?
Die Einrichtung von spezifischen Angeboten zur Beratung und Versorgung von
Frauen fällt in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Innerhalb der
Beantwortungsfrist konnten der Bundesregierung keine entsprechenden Daten zur
Verfügung gestellt werden.
Die Deutsche AIDS-Hilfe bietet zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen für
HIV-positive Frauen an mit dem Ziel, die Selbsthilfe der betroffenen Frauen zu
stärken. Sie berücksichtigt dabei in ihrem Angebot auch besondere
Hintergründe und Lebensumstände von Frauen. Ebenso werden
zielgruppenspezifische Medien für betroffene Frauen/Mütter erarbeitet und kostenlos zur
Verfügung gestellt. Diese Arbeit wird auch zukünftig fortgeführt werden.
29. Welche Auswirkungen hatte die Umstellung des Einheitlichen
Bewertungsmaßstabes (EBM) 2008 auf die Behandlung von HIV-infizierten und
AIDS-kranken Patienten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 11. Dezember 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11345) verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind
Versorgungsengpässe aufgrund von Übergangsregelungen bis zum 30.
September 2009 nicht eingetreten. Der Bewertungsausschuss für ärztliche
Leistungen hat mit Wirkung zum 1. Juli 2009 spezifische Gebührenordnungspositionen
für die qualitätsgesicherte, spezialisierte Versorgung HIV-infizierter
Patientinnen und Patienten in Schwerpunktpraxen in den Einheitlichen
Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen (neuer Gebührenordnungsabschnitt 30.10).
Seither gibt es bundeseinheitliche Regelungen zur qualifizierten Versorgung
dieses Patientenkreises, einschließlich bundesweit einheitlicher
Vergütungsgrundsätze. Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit HIV und
AIDS können die in die Versorgung eingebundenen Hausärztinnen und
Hausärzte seit dem 1. Juli 2009 zudem den Chronikerzuschlag abrechnen.
30. Wie ist die ärztliche Weiterbildung im Umgang mit und in der Behandlung
von HIV-infizierten und AIDS-kranken Menschen geregelt, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Regelungen?
Der Bund hat nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes die
Gesetzgebungskompetenz für die Zulassung zum ärztlichen Heilberuf und kann
auf dieser Grundlage die Ausbildung der Medizinerinnen und Mediziner regeln.
Fort- und Weiterbildung liegen in der Verantwortung der Länder, die diese
Aufgabe für den Ärztebereich den Ärztekammern übertragen haben.
Vor Ort haben sich angesichts der notwendigen hohen Spezialisierung in den
verschiedenen Aspekten der Behandlung von HIV-Patienten flächendeckend
HIV-Schwerpunktpraxen zur Betreuung HIV-infizierter Patientinnen und
Patienten etabliert. Diese erlauben eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung
mit kompetenter Beratung und Betreuung in medizinischen, psychischen und
sozialen Aspekten sowie den Zugang zu neuen Medikamenten und
Forschungsergebnissen.
Um diese flächendeckende, besondere Versorgungsstruktur nach einheitlichen
Qualitätsstandards weiter gewährleisten zu können, haben sich die Partner der
Bundesmantelverträge auf die Einführung einer
Qualitätssicherungsvereinbarung zur spezialisierten Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer
HIV-Infektion bzw. AIDS-Erkrankung („Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/
Drucksache 17/11923 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAIDS“) nach § 135 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
geeinigt. Nach den §§ 3 und 10 dieser Vereinbarung muss der HIV-Arzt seine
fachliche Befähigung für die spezialisierte HIV-Versorgung durch
Mindestqualifikationen und regelmäßige themenspezifische Fortbildungen nachweisen.
31. Wie sind die pflegerischen Aus- und Weiterbildungen zum kompetenten
Umgang mit HIV-infizierten Menschen in Deutschland auf Bundesebene
geregelt?
Die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege ist im
Krankenpflegegesetz geregelt. Dieses stellt in seiner Ausbildungszielbeschreibung darauf ab,
dass die Ausbildung „entsprechend dem allgemein anerkannten Stand
pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher
Erkenntnisse“ erfolgt und „fachliche, personale, soziale und methodische
Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung,
Erkennung und Verhütung von Krankheiten“ vermittelt, wobei „die unterschiedlichen
Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit
und Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen“ sind.
In der Anlage 1A zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in
der Krankenpflege, in der die Inhalte der Ausbildung näher geregelt werden,
finden sich zur Umsetzung der Vorgaben der Ausbildungszielbeschreibung
insbesondere Themenbereiche wie „Pflegesituationen bei Menschen aller
Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten, Pflegemaßnahmen auswählen,
durchführen und auswerten sowie Unterstützung, Beratung und Anleitung in
gesundheits- und pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten“, in denen
die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt werden, um
Patientinnen und Patienten entsprechend ihren Krankheitsbildern angemessen
versorgen zu können. Hierzu zählen auch HIV-assoziierte Erkrankungen.
Soweit die Versorgung von HIV-infizierten Menschen Sonderkenntnisse
erfordert, die über die in Erstausbildung vermittelten Kompetenzen hinausgehen,
sind diese üblicherweise in Fort- oder Weiterbildungen zu erwerben. Die
Regelungskompetenz des Bundes beschränkt sich auf die Erstzulassung zum Beruf;
Fort- und Weiterbildungsregelungen fallen in die Zuständigkeit der Länder.
32. Welche Defizite bei der konsiliarärztlichen Versorgung von HIV-
infizierten und AIDS-kranken Menschen in stationären Einrichtung mit der
DRG-Abrechnungsform (DRG: Diagnosis Related Groups –
Diagnosebezogene Fallgruppen) sind der Bundesregierung bekannt, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus diesem Bereich der Versorgung?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
33. Welche Ergebnisse sind der Bundesregierung aus der Expertengruppe am
RKI hinsichtlich der Überprüfung des Blutspendeverbots für homo- und
bisexuelle Männer bekannt?
Welche Veränderungen schlägt die Bundesregierung selbst vor?
Die Auswahlkriterien für Blutspendewillige sind risikobasiert und beruhen in
diesem Kontext auf dem Risikoverhalten „Männer, die Sex mit Männern haben
(MSM)“.
Am RKI ist als Expertengremium im Bereich der Blutsicherheit der
Arbeitskreis Blut des BMG angesiedelt. Dem Arbeitskreis Blut wurde im Juni und
November 2012 ein Positionspapier einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesärztekammer, des Paul-Ehrlich-Instituts, des
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/11923RKI und weiterer Experten zur Frage des Blutspenderausschlusses aufgrund
sexueller Infektionsrisiken vorgelegt und anschließend dort diskutiert.
Fachliche Kernfrage ist, ob der Dauerausschluss von Personen, die
grundsätzlich ein Sexualverhalten mit einem hohen Risiko für den Erwerb einer
transfusionsrelevanten Infektion haben, für die Aufrechterhaltung der Blutsicherheit
erforderlich ist, ferner, welche realen Faktoren die sogenannte Adhärenz von
Spendern beeinflussen und welche rechtlichen Spielräume für nationale
Regelungen angesichts EG-rechtlicher Vorgaben bestehen. Zu diesen Fragen wurde
bislang kein Konsens erzielt. Es wurde beschlossen, die Diskussion
fortzusetzen.
Die Bundesregierung begrüßt einen risikobasierten und nicht diskriminierenden
Ansatz für die Auswahl von spendewilligen Personen.
34. Welche besonderen Projekte oder Unterstützungsmaßnahmen für HIV-
infizierte und AIDS-kranke Frauen und Männer werden nach Kenntnis der
Bundesregierung zusammen mit den Anbietern ambulanter und
stationärer Pflegedienstleistungen entwickelt, sind in Planung oder sind bereits
vereinbart worden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es bereits eine ganze Reihe von
Wohn- und Versorgungsprojekten für Menschen mit HIV und AIDS unter
nichtstaatlicher Trägerschaft in Deutschland. Die meisten Projekte liegen in den
Ballungsräumen. Sie decken verschiedene Arten von Unterstützungsbedarf ab
und reichen von Angeboten des ambulanten betreuten Wohnens über stationäre
Wohn- oder Wohn-/Pflegeprojekte, bis hin zu Hospizen (
www.aidshilfe.de/
sites/default/files/Reader_Adressbuch_Wohnen_2012.pdf).
35. Welche besonderen Projekte oder Unterstützungsmaßnahmen im Sinne
der Hospizidee für schwerkranke und sterbende Menschen mit AIDS sind
der Bundesregierung bekannt?
Die Geschichte der Hospizbewegung ist in Deutschland eng mit der AIDS-
Bewegung verbunden. Daher ist in einigen Hospizen die vorurteilsfreie
Versorgung von Menschen mit HIV und AIDS seit Anfang an gegeben.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es einzelne Projekte und
Unterstützungsmöglichkeiten, die ausschließlich auf die Bedürfnisse von schwerkranken
und sterbenden Menschen mit AIDS ausgerichtet sind (
www.aidshilfe.de/sites/
default/files/Reader_Adressbuch_Wohnen_2012.pdf). Daneben gibt es
Überlegungen in den Ländern, die Pflege von Menschen mit HIV und AIDS auch
verstärkt in herkömmliche Pflegeangebote zu integrieren.
36. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Menschen, die aus den
unterschiedlichsten Gründen ohne Versicherungsschutz sind, im Falle einer
HIV-Infektion oder einer AIDS-Erkrankung Zugang zum medizinischen
Versorgungssystem haben, und wie viele Menschen in welchen
Lebenslagen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung davon betroffen?
Zur Beantwortung wird auf Kapitel 2.2.2. des „Berichts zum Aktionsplan zur
Umsetzung der HIV/AIDS-Bekämpfungsstrategie der Bundesregierung“ vom
Juni 2011 verwiesen (
www.bmg.bund.de/praevention/gesundheitsgefahren/
hivaids. html).
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Anzahl der HIV-infizierten
Menschen, die in Deutschland ohne Versicherungsschutz leben.
Drucksache 17/11923 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Weigerung von
Ärzten, HIV-Infizierte zu behandeln, und welche Maßnahmen hat die
Bundesregierung ergriffen, dieses vom Bundesminister für Gesundheit,
Daniel Bahr, bei der Vorstellung der Kampagne zum Welt-Aids-Tag 2011
angesprochene Problem (u. a. Süddeutsche Zeitung vom 28. Oktober
2011) zu lösen?
Laut einer im Oktober 2011 durchgeführten Studie der Deutschen AIDS-Hilfe
(People Living with HIV Stigma Index) berichtet etwa jeder Fünfte der 1 148
befragten Menschen mit HIV, dass ihm in den letzten zwölf Monaten ein
Gesundheitsdienst aufgrund seiner HIV-Infektion verweigert wurde. Als
Ablehnungsgründe werden genannt: Angst vor einer HIV-Übertragung und Sorge um
den Ruf der Einrichtung, aber auch Angst, keine qualitativ angemessene
Behandlung gewährleisten zu können. Diesen Ängsten kann mit Informationen für
die Ärzteschaft und anderes Gesundheitspersonal entgegengewirkt werden.
Die Regelung von Fort- und Weiterbildungen liegt in der Zuständigkeit der
Länder. Einer Länderumfrage der Bundesregierung von Anfang 2012 zufolge
gibt es in den Ländern bereits eine Reihe von Initiativen wie z. B.
Fortbildungsseminare, die in Zusammenarbeit mit den Landesärzte- und -zahnärztekammern
durchgeführt werden, sowie die Veröffentlichung von Artikeln in
medizinischen Fachzeitschriften. Die Länder berichten von einem spürbaren Rückgang
von berichteten Zurückweisungen HIV-positiver Menschen nach Durchführung
dieser Weiterbildungen in den betreffenden Regionen. Auch die Deutsche
AIDS-Hilfe bietet regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und
Ärzte an, in denen die Diskriminierung von HIV-positiven Menschen
thematisiert wird.
Im Rahmen der von ihr geförderten Welt-AIDS-Tag-Kampagne setzt sich die
Bundesregierung zudem aktiv gegen die Diskriminierung und Stigmatisierung
von Menschen mit HIV ein und wirbt zugleich für Toleranz und Akzeptanz.
38. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Krankenkassen
Kontakt zu an AIDS erkrankten Frauen und Männern aufgenommen haben,
um diese in andere Krankenkassen zu drängen?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung gegen solche Praktiken?
Die Bundesregierung hat das Bundesversicherungsamt (BVA) um
Stellungnahme dazu gebeten, ob ihm aus seiner aufsichtsrechtlichen Tätigkeit die in der
Frage angesprochenen Fälle bekannt sind. Demnach ist dem BVA aktuell
lediglich ein konkreter Fall bekannt, in dem eine Krankenkasse Einfluss auf einen
HIV-Infizierten hinsichtlich der Kündigung seiner Mitgliedschaft genommen
hat: Mitarbeiter der KKH-Allianz haben in der Vergangenheit telefonisch auch
kranke Versicherte, welche mit der Zahlung des Zusatzbeitrages säumig waren,
telefonisch zum Kassenwechsel bewegen wollen (siehe die Berichterstattung in
der ZDF-Sendung „Frontal 21“ vom 30. Oktober 2012 sowie vom 6. November
2012). Betroffen war ausweislich der dem BVA vorliegenden Telefonprotokolle
zumindest auch ein HIV-infizierter Versicherter.
Der Gesamtvorgang ist gegenwärtig Gegenstand aufsichtsrechtlicher
Ermittlungen des BVA. Über den Stand des Verfahrens informiert die Bundesregierung
ausführlich im Rahmen der aktuellen Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/11657.
Unabhängig davon weist das BVA darauf hin, dass ihm insbesondere im
Rahmen von Eingaben regelmäßig auch rechtliche Auseinandersetzungen zwischen
Versicherten und Krankenkassen bekannt werden, welche die
Zugangsvoraussetzungen bzw. den Kassenwechsel von Versicherten zum Gegenstand haben.
In diesem Zusammenhang sei eine Betroffenheit auch von AIDS-Erkrankten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/11923nicht auszuschließen. Die entsprechenden Fälle würden vom BVA geprüft.
Sofern sich eine Rechtsverletzung der Krankenkasse ergebe, genüge regelmäßig
ein aufsichtsrechtlicher Hinweis, um eine rechtskonforme Verfahrensweise der
Krankenkasse sicherzustellen. Dem Bundesversicherungsamt lägen hingegen
keinerlei Erkenntnisse über planmäßige Vorgehensweisen einzelner
Versicherungsträger hinsichtlich einer rechtswidrigen Einflussnahme auf HIV-infizierte
Versicherte zum Kassenwechsel vor.
Versorgung in Justizvollzugsanstalten
39. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahl der HIV-
Infektionen und AIDS-Erkrankungen von Insassinnen bzw. Insassen von
Justizvollzugsanstalten vor?
40. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahl der
Koinfektionen von HIV-infizierten Insassinnen bzw. Insassen von
Justizvollzugsanstalten mit STI vor?
Die Fragen 39 und 40 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf die Vorbemerkung in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 24. April
2012 (Bundestagsdrucksache 17/9593) sowie auf die Antwort zu Frage 1 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 20. September 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11136). Die Durchführung des Strafvollzuges und die
Gesetzgebung hierzu sind nach der verfassungsmäßigen Ordnung der
Bundesrepublik Deutschland ausschließlich eine Angelegenheit der Länder. Auch obliegt
dem Bund nicht die Dienstaufsicht über die Strafvollzugsbehörden; vielmehr
wird diese von der jeweiligen obersten Justizbehörde des zuständigen Landes
ausgeübt. Die Bundesregierung verfügt damit nur über punktuelle Erkenntnisse
in diesem Bereich.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 24. April 2012 (Bundestagsdrucksache
17/9593) verwiesen, wonach die Zahl der mit HIV und/oder mit anderen sexuell
übertragbaren Erregern infizierten Insassinnen und Insassen nicht statistisch
erfasst wird.
In einer Befragung von Justizvollzugsärzten in 31 deutschen
Justizvollzugsanstalten mit insgesamt 14 537 Gefangenen aus dem Jahr 2008 (Schulte et
al.2009) wurde eine HIV-Prävalenz von rund 1 Prozent ermittelt. Die Deutsche
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) hat im Jahr 2011 die
Drogenbeauftragten bzw. die Justizministerien der Länder gebeten, einen
umfangreichen Fragenkatalog zur gesundheitlichen Situation Gefangener in ihrem
Land zu beantworten. Von 13 Ländern, die den Fragebogen beantwortet haben,
konnten fünf Länder Auskunft über die Anteile der HIV-infizierten Gefangenen
geben: ca. 0,6 Prozent der Gefangenen wurden in diesen Ländern (Hessen,
Sachsen-Anhalt, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein) bei Antritt des
Strafvollzuges positiv auf HIV getestet.
Hinsichtlich der Koinfektionen haben je nach Infektion ein bis fünf Länder
Auskunft erteilt: bei Antritt des Strafvollzuges wurden ca. 1,5 Prozent der
Gefangenen positiv auf Hepatitis B getestet, ca. 15 Prozent auf Hepatitis C und
0,03 Prozent auf Tuberkulose.
Drucksache 17/11923 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode41. Wie viele Insassinnen bzw. Insassen von Justizvollzugsanstalten werden
derzeit nach Erkenntnissen der Bundesregierung wegen einer HIV-
Infektion mit einer Kombinationstherapie behandelt, wie viele Insassinnen
bzw. Insassen werden wegen einer Infektion mit einem Hepatitisvirus
behandelt, und wie viele Insassinnen bzw. Insassen werden wegen einer
Opioidabhängigkeit substituiert?
Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung auf die in der Antwort zu
Frage 39 genannten Kleinen Anfragen.
42. Wie viele Insassinnen und Insassen von Justizvollzugsanstalten sind nach
Erkenntnissen der Bundesregierung gemäß den Empfehlungen der
Ständigen Impfkommission (STIKO) gegen Hepatitis B geimpft, und welche
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahl der in den
Justizvollzugsanstalten vorgenommenen Impfungen von Personal und
Insassinnen und Insassen vor?
Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung auf die in der Antwort zu
Frage 39 genannten Kleinen Anfragen.
Nach dem REITOX-Bericht 2011 der Deutschen Beobachtungsstelle für
Drogen und Drogensucht (DBDD) wurden durch die Justizministerien der Länder
folgende Angaben gemacht: in 15 Ländern ist eine Impfung gegen Hepatitis B
in allen Justizvollzugsanstalten kostenlos möglich, in drei Ländern wurde allen
Gefangenen bei Aufnahme eine Impfung angeboten.
43. Wie viele Reinfektionen mit Hepatitis sind der Bundesregierung bei
austherapierten Patientinnen und Patienten bekannt, die inhaftiert werden?
Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse.
44. Wie viele Kombinationstherapien, Hepatitistherapien und
Substitutionsbehandlungen werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung jährlich
abgebrochen, weil die Patientinnen bzw. Patienten inhaftiert werden, und
welche Hindernisse stehen nach Auffassung der Bundesregierung einer
Fortsetzung der Therapien in der Haft entgegen?
Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung auf die in der Antwort zu
Frage 39 genannten Kleinen Anfragen.
45. Inwieweit wirkt die Bundesregierung auf die Bundesländer ein, den
Schutz von Insassinnen und Insassen von Justizvollzugsanstalten vor HIV
oder anderen Virusinfektionen zu verbessern beziehungsweise die
Weiterbehandlung von HIV-Infizierten, AIDS-Kranken, Hepatitisinfizierten oder
Drogensubstituierten sicherzustellen?
Hinsichtlich der Zuständigkeiten für die gesundheitliche Versorgung in
Justizvollzugsanstalten wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen.
Unabhängig davon förderte die Bundesregierung beispielsweise mit der von der
Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht am 19. November
2010 veranstalteten Fachtagung „Drogen und Haft“ den Austausch zur
Versorgung Drogengebrauchender in Justizvollzugsanstalten (JVA). Darüber hinaus
steht die Drogenbeauftragte der Bundesregierung in Kontakt mit dem
Strafvollzugsausschuss der Länder, einem Unterausschuss der Justizministerkonferenz.
Dabei stehen die Fragen der Versorgung von Drogengebrauchenden in JVAs
und bei der Entlassung aus der JVA im Vordergrund.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/11923Forschung und Qualitätssicherung
46. Welche sektorübergreifenden Forschungsprojekte zu HIV/AIDS, wie sie
in den Zielen des HIV/AIDS-Aktionsplans (Aktion 6) genannt werden,
werden von der Bundesregierung mit welchen Summen gefördert?
Zur Entwicklung neuer Präventions- und Behandlungsoptionen sowie zur
Verbesserung der Diagnostik von HIV/AIDS fördert die Bundesregierung ein
weites Spektrum von Forschungsprojekten:
Aufbau von Kapazitäten einer klinischen Forschergruppe zu HIV-Infektion und
Infektionen bei Immunsuppression an der Universität Köln bis 2017 mit
insgesamt 4,5 Mio. Euro.
Entwicklung von Therapeutika und Impfstoffen im Verbundvorhaben
„Entwicklung nicht immunsuppressiver virusähnlicher Partikel zur Impfung gegen
AIDS“ an der Ruhr-Universität Bochum mit rund 440 000 Euro über einen
Zeitraum von fünf Jahren (bis 2013).
Strategischer Einsatz der antiretroviralen Therapie (START-Studie) über einen
Zeitraum von sechs Jahren bis 2015 mit rund 2 Mio. Euro. Ziel der
multizentrischen Studie ist es, Unterschiede eines raschen gegenüber einem verzögerten
Therapiebeginn zu untersuchen.
In einem Verbundvorhaben zur Erforschung von Patienten- und
Medikamentenspezifischen Modellen des Viruseintritts in die Zelle werden drei Vorhaben bis
ins Jahr 2013 mit rund 720 000 Euro finanziert.
Neben der nationalen Förderung der Forschung zu HIV/AIDS engagiert sich
die Bundesregierung auch in internationalen Kooperationen:
Europäisch-afrikanische EDCTP-Initiative (European and Developing
Countries Clinical Trials Partnership): Förderung von bisher acht
Forschungsvorhaben zur Therapie, Impfstoffentwicklung und Diagnose von HIV/AIDS in
Höhe von insgesamt rund 3,7 Mio. Euro (
www.edctp.org).
HIVERA Harmonizing, Integrating, Vitalizing European Research on AIDS/
HIV) im Rahmen des ERA-Netzes: Förderung eines Projekts am Robert Koch-
Institut mit rund 640 000 Euro für drei Jahre (
www.hivera.eu).
Das zentrale Anliegen der Bundesregierung ist die Übertragung der
Forschungsergebnisse in die breite medizinische Versorgung. Zur Stärkung dieser
translationalen Forschung wurde in diesem Jahr das Deutsche Zentrum für
Infektionsforschung (DZIF) gegründet. Im Bereich HIV/AIDS hat das DZIF
einen Forschungsschwerpunkt eingerichtet. Dieser umfasst Partnerstandorte in
Bonn-Köln, Heidelberg, Hamburg, Hannover-Braunschweig, Gießen-Marburg-
Langen sowie München und wird die drei Hauptforschungsgebiete Prävention
der HIV-Erkrankung, langes Leben mit HIV und HIV-Heilung bearbeiten. Die
HIV-Forschung im DZIF wird von der Bundesregierung und den Ländern bis
zum Jahr 2015 mit insgesamt 4,5 Mio. Euro gefördert werden.
47. Wie gedenkt die Bundesregierung mit den im Zuge der Umsetzung des
HIV/AIDS-Aktionsplans gewonnenen Daten, Ergebnissen und
Folgerungen umzugehen, und wie werden die Ergebnisse der Kohortenforschung
aufbewahrt?
Die Bundesregierung hat von Juni 2002 bis April 2011 das Kompetenznetz
HIV/AIDS mit insgesamt 18,5 Mio. Euro gefördert (
www.kompetenznetz-
hiv.de). Zentrale Aufgabe des Kompetenznetzes war der Aufbau und der
Betrieb einer nationalen Patientenkohorte. Der Kohorte gehörten 25
Behandlungszentren an, die fortlaufend klinische und soziodemografische Daten dokumen-
Drucksache 17/11923 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetierten. Darüber hinaus wurden von allen eingeschlossenen Patientinnen und
Patienten in regelmäßigen Abständen Blutproben gesammelt sowie weitere
Biomaterialien im Rahmen von klinischen Untersuchungen. Die klinischen und
soziodemografischen Daten der Kohorte sowie die Biomaterialien sind für alle
interessierten Wissenschaftler/-innen und sonstigen Einrichtungen weiterhin
auf Antrag nutzbar. Die Ruhr-Universität Bochum sichert bis mindestens 2016
die weitere Nutzung der vorhandenen Daten zu.
Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in weitere Forschungsvorhaben ein und
dienen u. a. dazu, dass Behandlungsansätze an die heutigen Erkenntnisse
angepasst werden. Ergebnisse der Forschungsprojekte wurden in Fachzeitschriften
publiziert.
Auch für alle am RKI gewonnenen Daten, die im Rahmen der
Langzeitbeobachtungsstudien erhoben werden, gelten die gesetzlich vorgesehenen
Vorschriften zur Aufbewahrung sowie die Wahrung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen. Diese Studienergebnisse werden ebenfalls der Fachöffentlichkeit auf
nationalen und internationalen Kongressen vorgestellt und in Fachzeitschriften
veröffentlicht.
48. Welche konkreten Maßnahmen unabhängiger Forschung zur Bekämpfung
von HIV/AIDS sind der Bundesregierung in Deutschland bekannt, und
wie werden diese von der Bundesregierung unterstützt?
Forschung wird u. a. auch durch Stiftungen unterstützt, so z. B. im Bereich der
vernachlässigten und armutsassoziierten Erkrankungen durch die Bill und
Melinda Gates Stiftung. Eine Übersicht zur Forschungsförderung der im
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft zusammengeschlossenen
Organisationen findet sich unter
www.stifterverband.info. Die Bundesregierung
unterstützt die Forschungsförderung entsprechender Stiftungen grundsätzlich nicht.
Dies gilt auch für den Themenbereich HIV/AIDS.
49. Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
Forschung und Entwicklung von kindergerechten HIV-Medikamenten?
Die Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln für Kinder und Jugendliche
ist auf europäischer Ebene geregelt. Für die Forschung und Entwicklung von
Arzneimitteln zur Behandlung HIV-assoziierter Erkrankungen gelten
insbesondere die spezifischen arzneimittelrechtlichen Maßgaben der europäischen
Verordnung 1901/2006/EG. Aufgrund dieser Verordnung wurde bei der
Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) ein Pädiatrieausschuss gebildet, dem auch
Vertreter der Deutschen Arzneimittelzulassungsbehörden, dem Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Paul-Ehrlich-Institut
(PEI) angehören.
Auch wurden Anreize geschaffen, um neben neuen Arzneimitteln auch
zugelassene (noch patentgeschützte und nicht mehr patentgeschützte) Arzneimittel
speziell hinsichtlich ihrer Anwendung bei Kindern und Jugendlichen zu
untersuchen und zuzulassen, oder diese aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse von
einer Anwendung bei Kindern und Jugendlichen auszunehmen. Darüber hinaus
bestehen derzeit keine weiteren, spezifisch auf HIV-Arzneimittel innerhalb der
EU gerichteten Fördermaßnahmen.
Nach einem aktuellen Bericht des BfArM wurden für 14 HIV-Arzneimittel
pädiatrische Prüfkonzepte verabschiedet. Weitere sieben Arzneimittel befinden
sich in der fortgeschrittenen klinischen Entwicklung, und 20 Arzneimittel sind
für die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen zugelassen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/1192350. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Qualität der
staatlichen und nichtstaatlichen Präventionsmaßnahmen zu HIV/AIDS?
51. Wurde mit Unterstützung der Bundesregierung ein System entwickelt,
mit dem sich die Qualität der staatlichen und nichtstaatlichen
Präventionsmaßnahmen zu HIV/AIDS kontinuierlich überprüfen und ihre
Qualität sichern lässt?
Wenn nicht, wann geschieht dies?
Die Fragen 50 und 51 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Präventionsmaßnahmen der BZgA und der Deutschen AIDS-Hilfe sind
wissenschaftlich fundiert und werden regelmäßig evaluiert. Eine kontinuierlich
durchgeführte Begleitforschung (z. B. AIDS im öffentlichen Bewusstsein,
Schwule Männer und AIDS) gibt seit Beginn der HIV/AIDS-Aufklärung
wertvolle Hinweise für die Weiterentwicklung der Präventionsansätze.
BZgA und DAH verfügen auch über begleitende Qualitätssicherungsverfahren.
So hat die BZgA gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Hamburg-
Eppendorf das Qualitätsentwicklungsverfahren QIP (Qualität in der Prävention)
entwickelt. Mithilfe von QIP kann die Wirksamkeit verschiedenster Maßnahmen
der Prävention und Gesundheitsförderung gesichert werden. Die DAH hat,
gemeinsam mit dem Wissenschaftszentrum Berlin und mit fachlicher Begleitung
der BZgA, ein Verfahren zur „Partizipativen Qualitätsentwicklung“ (PQE) in
der Selbsthilfearbeit entwickelt und an die Bedarfe der HIV-Prävention von
AIDS-Hilfen angepasst.
Daneben prüft die BZgA anhand eines Prüfleitfadens, einem Arbeitsinstrument
mit Effizienz- und Qualitätsindikatoren, den Erfolg aller Maßnahmen der DAH.
Auch die in den Verwendungsnachweisen enthaltenen Sachberichte zu jeder
Maßnahme sowie die Rückmeldebögen zu den einzelnen
Fortbildungsveranstaltungen dokumentieren die Qualität der geleisteten Arbeit.
52. Wurde der Aufbau eines HIV/AIDS-Surveillancesystems beim RKI
abgeschlossen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Erkenntnisse dieses
HIV/AIDS-Surveillancesystems?
Grundlage des derzeitigen Gesundheitsüberwachungs-Systems am RKI ist die
Meldepflicht von HIV, Syphilis und dem Hepatitis-B- und -C-Virus (HBC und
HCV) gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese wird durch Daten aus der
Blutspendergesundheitsüberwachung (Transfusionsgesetz) und dem
freiwilligen AIDS-Fallregister ergänzt. Des Weiteren werden regelmäßig Daten zum
Verhalten von Erwachsenen, Jugendlichen und Männern, die Sex mit Männern
haben sowie vereinzelt auch von anderen Gruppen erhoben.
Der Aufbau eines HIV/AIDS Gesundheitsüberwachungs-Systems ist ein
dynamischer Prozess. Er ist daher auch am RKI nicht abgeschlossen und passt sich
kontinuierlich an die epidemiologischen Erfordernisse an. Angesichts der
steigenden Bedeutung von STI ist geplant, das derzeitige
Gesundheitsüberwachungs-System von HIV und STI im Rahmen der vorhandenen Finanzmittel
zu erweitern und die Daten besser miteinander zu verknüpfen. Ziel dieser
Erweiterung ist es, die aktuelle epidemiologische Situation noch differenzierter
abzubilden und passgenaue Informationen für die Planung von HIV/STI-
Präventionsmaßnahmen in den relevanten gefährdeten Bevölkerungsgruppen
bereitzustellen.
Drucksache 17/11923 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeInternationale Zusammenarbeit
53. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung der HIV-Infektionsraten und AIDS-Erkrankungen in Osteuropa,
Russland und den anderen Staaten der GUS, und welche Auswirkungen
haben diese auf die Situation in Deutschland und Mitteleuropa?
Die Bundesregierung betrachtet den fast ungebremsten weiteren Anstieg der
HIV-Neuinfektionszahlen, insbesondere in der Gruppe der intravenös
Drogengebrauchenden, in einigen Ländern Osteuropas und Zentralasiens mit großer
Sorge. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die bilaterale
Zusammenarbeit mit einigen osteuropäischen und zentralasiatischen Ländern in den
vergangenen Jahren ausgebaut und intensiviert.
Innerhalb von internationalen Gremien, in denen die Bundesregierung vertreten
ist, wie beispielsweise UNAIDS und WHO sowie im Rahmen von bilateralen
Gesprächen mit Regierungsvertretern aus Osteuropa und Zentralasien, spricht
die Bundesregierung die Thematik aktiv an und fordert die nationalen
Regierungen zu einem konsequenteren Handeln auf. Zusätzlich wird an andere
europäische Regierungen appelliert, das bilaterale Engagement in Osteuropa und
Zentralasien ebenfalls zu verstärken.
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, dass die HIV-Epidemien
in Osteuropa und Zentralasien die epidemiologischen Verläufe in Deutschland
und Zentraleuropa direkt beeinflussen.
54. Welche Ergebnisse hat die Bundesregierung in der dreijährigen
Zusammenarbeit mit osteuropäischen Ländern zur HIV/AIDS-Bekämpfung
erzielt, und wie verlief die konkrete Zusammenarbeit mit den
Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern in Osteuropa?
Die Bundesregierung verweist auf den Bericht des BMG, der dem Ausschuss
für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 22. Juni 2012 übermittelt
wurde. Weitere Ergebnisse der deutsch-ukrainischen Partnerschaftsinitiative
sind auf der Webseite
www.hiv-initiative-ukraine.org/ ausführlich dargestellt.
Des Weiteren wurden gute Erfolge in Kirgisistan, Tadschikistan und Kasachstan
bei der Einführung und Umsetzung sogenannter Mitmachparcours z. B. an
Schulen zu den Themen Liebe, Sexualität und AIDS erzielt. Dabei wurde eine
sehr gute Kooperation zwischen den beteiligten Gesundheits-, Bildungs-, und
Jugendministerien bewirkt. Auch die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft
wurde in diesen Ländern erheblich verbessert, z. B. beauftragen die Ministerien
zunehmend zivilgesellschaftliche Organisationen (wie das kirgisische Harm
Reduction Network) mit der Durchführung von Einzelmaßnahmen.
55. Wie stellt sich die Bundesregierung die Fortführung dieser
Zusammenarbeit nach dem Ende der Finanzierung aus dem Bundeshaushalt vor, und
inwiefern plant die Bundesregierung mit ihren Kooperationspartnerinnen
und Kooperationspartnern die dauerhafte Fortführung der
Präventionsmaßnahmen in Osteuropa, Russland und den anderen Staaten der GUS?
Auf die Antwort zu Frage 58 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/1192356. Welche weiteren Kooperationsmaßnahmen zur Aufklärung und
Prävention von HIV/AIDS in Osteuropa, Russland und den anderen Staaten der
GUS plant die Bundesregierung (bitte mit Angabe der vorgesehenen
Haushaltsmittel) mit welchen Partnerinnen und Partnern?
Mit einem jährlichen Beitrag von derzeit 200 Mio. Euro ist Deutschland der
drittgrößte Geber des Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose
und Malaria (GFATM) und trägt so maßgeblich zur Eindämmung der drei
Krankheiten bei. Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2013 setzt ein klares
Zeichen, dass sich Deutschland auch im nächsten Finanzierungszyklus 2014 bis
2016 auf gleichbleibend hohem Niveau engagieren will.
Derzeit werden über den GFATM in den ehemaligen GUS-Staaten 22 HIV-
Programme und sieben Programme mit HIV/TB-Komponenten mit einem
Gesamtvolumen von rund 669 Mio. US-Dollar gefördert. Eine direkte Zurechnung der
deutschen Beiträge ist nicht möglich.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 58 verwiesen.
57. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV und AIDS in den
osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten, Osteuropa, Russland und den anderen
Staaten der GUS werden von der Bundesregierung auf EU-Ebene unterstützt,
und in welcher Form kommt die Bundesregierung den im Rat der
Europäischen Union in der Erklärung zum Welt-Aids-Tag 2011 beschlossenen
Maßnahmen und Initiativen nach?
Das durch die Europäische Kommission finanzierte „Central Asia Drug Action
Programme“ (CADAP) ist derzeit in seiner fünften Phase. Die Bundesregierung
leistet zu diesem mit insgesamt 5,3 Mio. Euro dotierten Programm eine
Kofinanzierung, die 2013 ausläuft. CADAP wird in den fünf GUS-Staaten
Zentralasiens Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan
unter Leitung der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit
(GIZ) durchgeführt. Ziel ist es, die zentralasiatischen Partner in den Bereichen
Suchtbehandlung, Drogenprävention und Drogenmonitoring zu unterstützen.
Maßnahmen der HIV-Prävention spielen dabei eine zentrale Rolle, da HIV in
diesen Ländern in erster Linie durch die Injektion von Drogen übertragen wird.
Für weitergehende Informationen wird auf die Website:
www.cadap.eu/
verwiesen.
Die Erklärung des Rates der Europäischen Union vom 1. Dezember 2011
unterstreicht die Notwendigkeit, in der HIV-Bekämpfung besonders gefährdete
Gruppen zu berücksichtigen und die HIV-Prävention mit Tuberkulose- und
Hepatitis-Präventionsmaßnahmen zu verknüpfen. Die in der Erklärung
geforderten Maßnahmen werden von der Bundesregierung im Rahmen der deutschen
HIV/AIDS-Bekämpfungsstrategie sowohl national als auch im Rahmen der
bilateralen Zusammenarbeit umgesetzt.
58. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Regierungen
Osteuropas, Russlands und der Staaten der GUS in ihrem Kampf gegen
HIV/AIDS (bitte einzeln nach Staaten differenzieren), und welche
Haushaltsmittel waren hierfür im Jahr 2012 und sind für das Jahr 2013
vorgesehen?
Die Bundesregierung verweist hinsichtlich der bilateralen Zusammenarbeit in
der Ukraine auf den Bericht des BMG, der dem Ausschuss für Gesundheit des
Deutschen Bundestages am 22. Juni 2012 (Ausschussdrucksache 17(14)0297)
übermittelt wurde.
Drucksache 17/11923 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIn den GUS-Staaten werden die folgende Maßnahmen durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert
bzw. ist die Förderung in den kommenden Jahren geplant:
Regionalprogramm „Systementwicklung in sexueller und reproduktiver
Gesundheit und Rechte (SRGR) Zentralasien“: Die Bundesregierung betreibt im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Zentralasien ein
Regionalprogramm Gesundheit. In den Jahren 2009 bis 2011 wurden für das Modul
HIV/AIDS und Suchtprävention 6,5 Mio. Euro bereitgestellt, um insbesondere
bei Jugendlichen und gefährdeten Gruppen Wissen, Einstellungen und
Schutzverhalten zu verbessern. Das Regionalprogramm Gesundheit wird bis
Dezember 2015 mit 8 Mio. Euro fortgeschrieben; darin integriert sind die mit
Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan abgestimmten geschlechtersensiblen
Maßnahmen zu HIV/AIDS und Suchtprävention.
Kirgisistan HIV/AIDS Bekämpfung I: Die Bundesregierung fördert seit 2009
bis 2013 im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit etwa 3,5 Mio. Euro
die bauliche Erneuerung und Ausstattung von insgesamt 34 medizinischen
Laboren in Kirgisistan sowie die Ausbildung des Gesundheitspersonals.
Partnerinstitution des Vorhabens ist das kirgisische Gesundheitsministerium.
Kirgisistan HIV/AIDS Bekämpfung II: Die Bundesregierung fördert mittels
finanzieller Zusammenarbeit in Höhe von 4 Mio. Euro im Zeitraum von 2012
bis 2015 die Erneuerung und Ausstattung von Blutbanken mit medizinischen
und nichtmedizinischen Geräten sowie die Beschaffung von
Verbrauchsmaterialien. Partnerinstitution des Vorhabens ist das kirgisische
Gesundheitsministerium.
Die Zusammenarbeit mit dem Eurasian Harm Reduction Network (EHRN)
wird auch in der aktuellen Programmphase der deutschen BACKUP-Initiative
(Oktober 2012 bis September 2015) fortgesetzt. Das Netzwerk wird mit einem
Finanzierungsbeitrag in Höhe von 130 000 Euro dabei unterstützt,
zivilgesellschaftliche Organisationen in der Region Osteuropa auf Antragsbasis mit
Beratung und Kapazitätsentwicklungsmaßnahmen zu unterstützen. Die Anträge
beziehen sich in der Regel auf HIV-Prävention für gefährdete Gruppen – in
Osteuropa hauptsächlich auf die Gruppe intravenös Drogengebrauchende,
Sexarbeiterinnen und Männer, die Sex mit Männern haben. In der laufenden
Projektphase (Oktober 2012 bis September 2015) besteht für
zivilgesellschaftliche und staatliche Organisationen aus der Region weiterhin die
Möglichkeit, bei der Deutschen BACKUP-Initiative technische Unterstützung
mit Bezug zu Prozessen des GFATM zu beantragen. Aufgrund der
antragsbasierten Arbeitsweise ist es nicht möglich, die vorgesehenen Haushaltsmittel
zu benennen.
59. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um zur
Umsetzung des Europäischen Aktionsplans HIV/Aids (2012–2015) beizutragen,
und welche Haushaltsmittel stehen dafür zur Verfügung?
Die in Deutschland durchgeführten Maßnahmen zur Bekämpfung und
Eindämmung von HIV/AIDS dienen auch der Umsetzung des Europäischen
Aktionsplanes.
Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 54 bis 58 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/1192360. In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, das Thema HIV/
AIDS und die dramatischen Steigerungsraten in Osteuropa, Russland und
den übrigen Staaten der GUS auf den nächsten G8-Gipfeln zu verankern?
Das Thema Gesundheit hat einen hohen Stellenwert im Rahmen der G8-
Staaten; seit 1996 stehen Gesundheitsthemen regelmäßig auf der Agenda der G8-
Staaten.
Auch die Gründung des Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS,
Tuberkulose und Malaria (GFATM) im Jahr 2002 geht auf das Engagement der G8-
Staaten zurück.
Im Rahmen der britischen G8-Präsidentschaft in 2013 wird es eine
Bestandsaufnahme zur Umsetzung der G8-Muskoka-Zusage von 2010 zu Kinder- und
Müttergesundheit geben.
Im Kontext dieses bestehenden Engagements wird sich die Bundesregierung
weiterhin für die weltweite Bekämpfung von HIV/AIDS einsetzen.
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ISSN 0722-8333]