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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Treffen der informellen Struktur der "Gruppe der Sechs" in London und dort behandelte Inhalte

Fehlende Transparenz und Demokratiedefizit des G6-Treffens der Innenminister der sechs bevölkerungsreichsten EU-Staaten in London, Fragen zur Gastrolle der USA, Angaben zu Tagesordnung, Inhalten und Ergebnissen der Konferenz<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.12.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1174928. 11. 2012

Treffen der informellen Struktur der „Gruppe der Sechs“ in London und dort behandelte Inhalte

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Christine Buchholz, Annette Groth, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 20. und 21. November 2012 haben sich die Innenminister der sechs einwohnerstärksten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in London getroffen. Zur heutigen „Gruppe der Sechs“ gehören seit ihrer Gründung im Jahr 2003 die Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Spaniens. Mit dem EU-Beitritt wurde auch Polen im Jahr 2005 Mitglied des Zirkels. Wie mittlerweile üblich hat auch die US-Ministerin für Heimatschutz, Janet Napolitano, an dem Treffen teilgenommen, das deshalb inzwischen den Namen „G6+1“ trägt. Auch die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie Kroes, nahm an dem Treffen teil. Ausweislich des US-Heimatschutzministeriums (DHS) sei in London eine gemeinsame Erklärung zur „Cybersicherheit“ unterzeichnet worden (Presseerklärung DHS, 21. November 2012). Diese war zuvor von einer „U.S.-EU Working Group on Cybersecurity and Cybercrime“ vorbereitet worden. Gelobt wurde die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) für die Teilnahme an der gemeinsamen Cyberübung „Cyber Atlantic“, an der auch das deutsche Bundesministerium des Innern mitarbeitete. Unter anderem wurde dort die Reaktion auf einen „Angriff“ einer „Hackergruppe mit ‚Anonymous ähnlichem‘ Hintergrund angenommen“.

Weitere Gesprächsthemen in London waren laut DHS „modern border management techniques“ sowie die weitere Ausweitung des polizeilichen Informationsaustauschs.

Die Treffen der „G6+1“ sind zutiefstundemokratisch. In ihrer Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. hatte die Bundesregierung ihren informellen Charakter sogar hervorgehoben (Bundestagsdrucksache 17/9904). Demgemäß gehe es den Beteiligten darum, sich über „Problemlagen in ihren Ländern“ auszutauschen. Eine „Notwendigkeit eines informellen Gedankenaustauschs der Minister“ würde angeblich selbst von Bürgerrechtsorganisationen nicht angezweifelt. Die Treffen fänden überdies nicht im Verborgenen statt, da immerhin zwei Pressekonferenzen abgehalten wurden, über die „in den Hauptabendnachrichten des Fernsehens als auch in den Printmedien“ berichtet wurde. Die Fragesteller bleiben jedoch bei ihrer Auffassung zum Demokratiedefizit des Treffens, da über den konkreten Inhalt, also die Gespräche im Verborgenen, nichts berichtet wird.

Die Erklärung der Bundesregierung, die Absicht der Treffen sei „Entscheidungsprozesse im EU-Ministerrat durch gezielte Vorbereitung effizienter zu gestalten“, ist zutiefst bedenklich. Der „informelle Gedankenaustausch“ dient der Anbahnung oder Umsetzung konkreter gemeinsamer Initiativen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des auch vom EU-Parlament heftig kritisierten Datentauschs mit den USA im sogenannten SWIFT-Abkommen oder der Weitergabe von Passagierdaten ein Affront gegen die Abgeordneten ebenso wie gegen die interessierte Öffentlichkeit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Aus welchem Grund wurde innerhalb der „G6+1“ entschieden, „keine Protokolle oder Mitschriften“ anzufertigen (Bundestagsdrucksache 17/9904)?

a) Wurde trotz des „informellen Charakters“ der Treffen erwogen, Abgeordneten, Journalistinnen und Journalisten oder der allgemeinen Öffentlichkeit ungefilterten Zugang zu Inhalten der Treffen zu verschaffen?

b) Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Inhalte und Ergebnisse der Treffen der Öffentlichkeit oder Abgeordneten nationaler Parlamente mitgeteilt werden?

2

Welche Tagesordnung hatte das Treffen der „G6+1“ im November 2012 in London (bitte in groben Zügen skizzieren)?

a) Wo hat das Treffen stattgefunden?

b) Welche Stellen der Bundesregierung waren konkret in die Vorbereitung des Treffens eingebunden?

c) Welche Angehörigen anderer Regierungen, EU-Agenturen, sonstiger Institutionen oder „Wissenschaftler und Experten“ nahmen mit welchem Personal an dem Treffen teil?

d) Welche deutschen Behörden oder sonstigen Stellen nahmen mit welchen Kräften teil?

3

Nach welchem Verfahren sowie nach welchen Kriterien hat der britische Vorsitz festgelegt, an welchen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen die Europäische Kommission teilnehmen darf?

Um welche Tagesordnungspunkte handelte es sich?

4

Welche Überlegungen des G6-Vorsitzes führten nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, die Europäische Kommission nach London einzuladen, da diese Einladung vom jeweiligen Vorsitz jeweils „anhand der Agenda“ erwogen wird (Bundestagsdrucksache 17/9904)?

5

Nach welchen Kriterien wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmt, an welchen Tagesordnungspunkten die USA hinzugezogen wurden, da dies laut Bundesregierung jeweils „vom Gastgeber“ entschieden wird?

a) An welchen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen haben die USA sowie die Europäische Kommission beim Treffen in London teilgenommen?

b) Um welche „Sicherheitsthemen mit transatischem Bezug“ handelte es sich dabei (Bundestagsdrucksache 17/9904)?

c) Wie und mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung zuvor von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, sich „zur Themensetzung“ und zur Teilnahme der USA zu äußern?

d) Wie und mit welchem Inhalt haben die Delegierten der USA von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, sich „zur Themensetzung“ zu äußern?

e) Welche Vorschläge zum Entwurf der Tagesordnung haben die Delegierten der USA vorgelegt?

6

Wie wurden die übrigen 21 EU-Mitgliedstaaten im Vorfeld des Treffens über die dort behandelten Themen unterrichtet? Inwiefern haben diese davon Gebrauch gemacht, „Anregungen in Bezug auf dort behandelte Themen“ mitzuteilen (Bundestagsdrucksache 17/9904)?

7

Welche Inhalte wurden bei dem Treffen in London diskutiert (bitte hierzu die Tagesordnung beilegen und erörterte Inhalte in groben Zügen skizzieren)?

8

Welche Dokumente oder „zur Strukturierung und Eingrenzung der Diskussion“ oder „vorab mit Fragen versehene Gesprächsunterlagen“ wurden verteilt (bitte als Anlage beifügen)?

9

Sofern die Bundesregierung Dokumente „zur Strukturierung und Eingrenzung der Diskussion“ bzw. „vorab mit Fragen versehene Gesprächsunterlagen“ nicht als Anlage beifügen möchte, welchen Inhalt hatten diese?

10

Welche wesentlichen Ergebnisse des „G6+1“-Treffens kann die Bundesregierung mitteilen?

11

In welchen Punkten wurde beim „G6+1“-Treffen keine Einigung erzielt, bzw. zu welchen behandelten Themen können keine konkreten Ergebnisse mitgeteilt werden?

12

Welche konkreten Themen wurden lediglich als „Gedankenaustausch“ erörtert, und welche Positionen wurden von den Teilnehmenden vertreten?

13

Inwieweit wurden die Themen „Bekämpfung der Piraterie“, „Aufdeckung der Finanzströme von Terrornetzwerken“, „Reisebewegungen von Terrornetzwerken“, „Smart Borders“, „Elektronische Ein- und Ausreisesysteme“, „Systeme zur Sammlung von Passagierdaten und Bankdaten“, „Organisierte Kriminalität und Vermögensabschöpfung“, „Solidarität beim Außengrenzschutz“, „Nordafrika und Syrien“, „Datenschutz“ behandelt, und wer nahm jeweils daran teil?

a) Mit welchen Inhalten haben die Beteiligten die Themen „violent extremism“ und Informationsaustausch über „fusion center“ erörtert (Presseerklärung DHS, 21. November 2012)?

b) Welche konkreten Einrichtungen und Initiativen sind hiermit gemeint?

c) Welche Positionen wurden von den Teilnehmenden hierzu vertreten?

d) Welche Themen wurden unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ thematisiert, und wer nahm daran teil?

14

Wie, wann und von wem wurden die übrigen 21 EU-Mitgliedstaaten über die Ergebnisse des Treffens in London bzw. des dort vorgenommenen „informellen Gedankenaustauschs“ in Kenntnis gesetzt, und wie reagierten diese nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen darauf?

15

Wie, wann und von wem wurden die für die oben genannten Themen zuständigen Ratsgremien über Ergebnisse des Treffens in London bzw. des dort vorgenommenen „informellen Gedankenaustauschs“ in Kenntnis gesetzt, und wie reagierten diese nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen darauf?

Berlin, den 28. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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