[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11955
17. Wahlperiode 19. 12. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Uwe Kekeritz,
Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/11767 –
Strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen in Afrika
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen
(LSBT) ist in vielen Staaten des afrikanischen Kontinents dramatisch. Nach
Angaben der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex
Association (ILGA) werden homosexuelle Handlungen in 38 von 58 Staaten bzw.
Territorien strafrechtlich verfolgt. In Mauretanien gilt laut Strafgesetzbuch sogar
die Todesstrafe auf Homosexualität, auch wenn es keine Berichte über eine
Vollstreckung gibt. In Teilen Sudans, Somalias und Nigerias gilt für
muslimische Staatsangehörige die Scharia, die ebenfalls den Tod durch Steinigung für
homosexuelle Handlungen vorsieht. Als einziges Land des afrikanischen
Kontinents hat die Republik Südafrika Diskriminierung aufgrund sexueller
Identität verfassungsrechtlich verboten und die Ehe für schwule und lesbische Paare
geöffnet. In keinem weiteren Land gibt es gesetzliche Regelungen für
gleichgeschlechtliche Paare.
Die Strafbestimmungen in den afrikanischen Staaten sind häufig auf koloniale
Gesetzgebung zurückzuführen. In den letzten Jahren gibt es in verschiedenen
afrikanischen Staaten Debatten um die strafrechtliche Verfolgung von
Homosexuellen. Insbesondere Uganda erhielt internationale Kritik für einen
Gesetzentwurf, der bestimmte homosexuelle Handlungen mit der Todesstrafe
ahnden wollte. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
17/3560, sie habe sich gegenüber der ugandischen Regierung mehrfach
ablehnend zu dem Gesetzentwurf geäußert und auch Konsequenzen für die
Entwicklungszusammenarbeit nicht ausgeschlossen. Erschien es einige Zeit so, dass
der Gesetzentwurf auch durch internationalen Druck vom Tisch sei, so ist nun
eine erneute Debatte in Uganda zu beobachten. So erklärte die
Parlamentspräsidentin der Republik Uganda, sie wolle noch in diesem Jahr das Gesetz zur
Abstimmung vorlegen. Nach eigenen Angaben habe sie dies evangelikalen
Demonstrantinnen und Demonstranten versprochen. Es sei „ein
Weihnachtsgeschenk für die Christen“ in ihrem Land. Eine Koalition aus knapp 20
ugandischen Menschenrechtsnichtregierungsorganisationen, die auch mit den beiden
LSBT-Nichtregierungsorganisationen (NGO) FARUG und SMUG assoziiert
sind, hat sich in einem Aufruf an internationale Partner gewandt, mit der Bitte, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Dezember 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11955 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedurch diplomatische Intervention eine Verabschiedung des Gesetzes zu
kritisieren und womöglich zu verhindern. Auf die öffentliche Ankündigung,
Entwicklungshilfe zu kürzen, solle zunächst verzichtet werden, da befürchtet wird,
dass Schwule, Lesben und Transgender in Uganda als Verursacher dieser
Kürzungen dargestellt würden und mit zusätzlicher Gewalt zu rechnen sei.
Auch in Nigeria wird aktuell eine Verschärfung der strafrechtlichen
Vorschriften diskutiert. Demnach soll neben homosexuellen Akten – die, wie
beschrieben, bereits jetzt verfolgt werden – auch das Zusammenleben in einer
gleichgeschlechtlichen Beziehung oder der Zusammenschluss von Vereinen, Clubs
und ähnlichen zivilgesellschaftlichen Organisationen mit bis zu zehn Jahren
Haft geahndet werden. Damit würden die Menschenrechte von schwulen,
lesbischen oder transsexuellen Menschen in Nigeria nochmals drastisch
eingeschränkt, wie auch die NGO „Nigerian LGBTI in Diaspora“ (LGBTI =
Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, Intersex) in einer aktuellen Pressemitteilung
beklagt.
In Malawi dagegen wird aktuell über eine Aufhebung der Strafbarkeit
homosexueller Handlungen debattiert. So kündigte Präsidentin Joyce Banda im Mai
2012 an, die Vorschriften im Strafgesetzbuch zu streichen. Am 5. November
2012 wurde ein Memorandum veröffentlicht, in dem die Aussetzung der
Strafbarkeit verkündet wurde. Allerdings wurde der Justizminister des Landes am
9. November 2012 mit gegenteiligen Äußerungen von der britischen Zeitung
„The Independent“ zitiert.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die oben genannten Gesetzentwürfe in
Uganda und Nigeria in Bezug auf die Menschenrechte von schwulen,
lesbischen, bi- und transsexuellen Menschen?
In der Bundesrepublik Nigeria wie der Republik Uganda stehen homosexuelle
Akte bereits heute unter Strafe. Das Strafmaß für homosexuelle Handlungen
beträgt in Uganda mehrere Jahre Haft bis hin zu lebenslänglich. Bis dato sind dort
jedoch keine Fälle bekannt geworden, in denen es zu einem Strafverfahren
gekommen wäre. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht eine erweiterte
Kriminalisierung von Schwulen und Lesben sowie von Personen, die im Verdacht stehen,
Unterstützer oder Dulder von Homosexualität zu sein, vor. Eine Verabschiedung
des Gesetzes würde eine Verschlechterung der Menschenrechtslage sexueller
Minderheiten in Uganda darstellen.
Der nigerianische Gesetzentwurf „Same Sex Marriage (Prohibition) Bill“
(Gesetz über das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe) sieht nunmehr ergänzend
das Verbot der Registrierung von homosexuellen Clubs, Vereinen und
Organisationen sowie deren Aktivitäten, jeder öffentlichen homosexuellen Handlung und
der gleichgeschlechtlichen Ehe vor. Das Strafmaß ist wie in der bereits
bestehenden Gesetzgebung 14 Jahre Haft. In Artikel 5 Absatz 3 sieht der Entwurf
außerdem die Bestrafung von Personen vor, die die genannten Aktivitäten aktiv
unterstützen. Hierfür drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Das Gesetz würde die
Menschenrechte von schwulen, lesbischen, bi- und transsexuellen Menschen in
Nigeria weiter verletzen, insbesondere das Versammlungsrecht, das Recht auf
freie Meinungsäußerung und das Recht auf Unversehrtheit des Privatlebens.
Außerdem würde es die Menschenrechte von Personen verletzen, die an den als
strafbar eingestuften Handlungen mitwirken.
Über die geplanten Gesetzesverschärfungen in Uganda und Nigeria ist die
Bundesregierung sehr besorgt.
2. Welchen Stand der Gesetzgebung haben die beiden Vorlagen nach Kenntnis
der Bundesregierung jeweils erreicht, und wie bewertet die
Bundesregierung die Aussichten auf Verhinderung einer Verabschiedung?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11955In Uganda brachte der Abgeordnete der Regierungspartei „National Resistance
Movement“, David Bahati, am 7. Februar 2012 zum wiederholten Male die
„Anti Homosexuality Bill“ (AHB) in das Gesetzgebungsverfahren ein, nachdem
seine Gesetzeseingabe in der vorherigen Legislaturperiode (vor den Wahlen
2010) nicht mehr behandelt worden war. Der Entwurf wird derzeit im
zuständigen Ausschuss diskutiert, eine parlamentarische Behandlung in der laufenden
Legislaturperiode ist bislang noch nicht erfolgt. Sofern der Entwurf der AHB im
Parlament zur Abstimmung gestellt wird, gilt seine Verabschiedung als
wahrscheinlich.
In Nigeria wurde der Gesetzentwurf im November 2011 vom Senat
angenommen. Am 13. November 2012 wurde er in zweiter Lesung im
Repräsentantenhaus angenommen. Er wurde dann zur dritten Lesung in den
Menschenrechtsausschuss überwiesen. Nach einer Annahme dort wird sich das „Committee of
the Whole“, ein gemeinsamer Ausschuss von Repräsentantenhaus und Senat,
mit dem Entwurf befassen. Anschließend wird er dem Staatspräsidenten zur
Unterzeichnung vorgelegt, wonach er in Kraft tritt. Der Entwurf wurde vom Senat
sowie in den bisherigen zwei Lesungen des Repräsentantenhauses jeweils
einstimmig angenommen. In der dritten Lesung werden üblicherweise an
Gesetzesentwürfen kaum Änderungen vorgenommen. Die Befassung im „Committee of
the Whole“ ist nur von Bedeutung, wenn Senat und Repräsentantenhaus sich
nicht auf eine Fassung einigen können. Dies ist hier nicht der Fall. Angesichts
der bisherigen völlig unkontroversen Debatten in Senat und Repräsentantenhaus
sowie der breiten Unterstützung der Öffentlichkeit sind die Aussichten, die
Verabschiedung zu verhindern, gering.
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2012
unternommen, um eine Verabschiedung der Gesetzentwürfe in Uganda bzw.
in Nigeria zu verhindern?
Die Bundesregierung betont gegenüber der ugandischen Regierung immer
wieder, dass jedwede Verschärfung der bestehenden einschlägigen Gesetzeslage
gegen die verfassungsmäßigen und internationalen Verpflichtungen Ugandas zur
Einhaltung der Menschenrechte verstoßen würde. Die Bundesregierung führt,
sowohl bilateral als auch gemeinsam mit ihren Partnern im EU-Kreis, mit der
ugandischen Regierung einen engen Dialog über Menschenrechte. In diesem
unterstreicht sie immer wieder die Beachtung der Menschenrechte als eine
Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit. Die Bundesregierung fördert
durch Projekte und z. B. durch Themenreisen die gesellschaftliche Akzeptanz
von sexuellen Minderheiten in Uganda. Die deutsche Gesellschaft für
internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH berät im Auftrag der Bundesregierung die
zentrale ugandische Planungsbehörde bei der Erarbeitung eines
menschenrechtsbasierten Ansatzes, der übergreifend in der nationalen Planung
angewendet werden soll. Außerdem unterstützt die Bundesregierung die ugandische
Menschenrechtskommission und die Gleichberechtigungskommission. Darüber
hinaus fördert die Bundesregierung den Schutz der Menschenrechte auch auf
lokaler Ebene. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Das Handeln der Bundesregierung bezüglich der nigerianischen
Gesetzesvorlage bezieht die Einschätzung nigerianischer Aktivisten mit ein, dass die nach
der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Senat im November 2011 u. a. von
US-Außenministerin Hillary Clinton geäußerte öffentliche Kritik zur
Verhärtung der dortigen innenpolitischen Positionen geführt habe. Gemeinsam mit der
EU-Vertretung in Abuja und in Abstimmung mit Vertretungen anderer
westlicher Staaten, sowie insbesondere in Abstimmung mit Vertretern der Betroffenen
in Nigeria, hat die Bundesregierung die Thematik daher nicht öffentlich
thematisiert, sondern verstärkt hinter den Kulissen agiert. So wurden, meist gemein-
Drucksache 17/11955 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesam mit der EU-Delegation, einzelne Abgeordnete sowie Regierungsvertreter
angesprochen, zuletzt die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des
Repräsentantenhauses am 30. November 2012. Im Menschenrechtsdialog der EU
mit Nigeria am 2. Februar 2012 wurde darauf hingewiesen, dass durch das
Gesetz u. a. das Recht auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit verletzt
wird. Beim EU-Nigeria-Ministertreffen am 8. Februar 2012 wurde der Respekt
von Menschenrechten aller, auch von Minderheiten, angemahnt. Die
nigerianische Seite verhielt sich jeweils rezeptiv. Zuletzt wurde am 10. Dezember 2012
von der EU-Vertretung im Namen aller EU-Mitgliedstaaten anlässlich des
Internationalen Tages der Menschenrechte die Abschaffung aller Arten von
Diskriminierung angemahnt.
Neben der Ansprache von Entscheidungsträgern wurden die Aktivisten durch
ein Projekt der Deutschen Botschaft Abuja gestärkt, das eine Vernetzung von
homosexuellen Männern und Frauen, vor allem aus dem Norden Nigerias,
unterstützt.
4. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung bereits in Uganda und
Nigeria aufgrund der geplanten Verabschiedung der Gesetzentwürfe in der
diplomatischen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit gezogen?
Die Bundesregierung steht über die Möglichkeiten der positiven Einflussnahme
auf den noch nicht verabschiedeten Gesetzentwurf in Uganda in engem Dialog
mit anderen EU-Staaten, westlichen Regierungen, insbesondere den Vereinigten
Staaten von Amerika und der EU-Delegation.
In Nigeria bleibt dabei das Ziel, durch diskrete Gespräche mit nigerianischen
Entscheidungsträgern die negativen Folgen und Konsequenzen des
Gesetzentwurfs hervorzuheben und eine Verabschiedung zu verhindern.
Hinsichtlich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Uganda ist
darauf zu verweisen, dass diese unter der Voraussetzung der Beachtung strenger
Kriterien erfolgt, die im Falle der Budgethilfe als „underlying principles“ und
„preconditions“ zwischen Regierung und Geberländern vereinbart werden. Der
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk
Niebel, hat am 29. November 2012 im Einklang mit allen Budgethilfegebern in
Uganda entschieden, angesichts des Korruptionsskandals im
Premierministeramt die Budgethilfeauszahlung für Uganda auszusetzen. Die Bundesregierung
hat in diesem Zusammenhang auch ihre tiefe Besorgnis über die wieder
aufgeflammte Diskussion über die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur
Verschärfung der Strafbarkeit von Homosexualität ausgedrückt. Daher hat sie auch die
Vorbereitung für eine neue Budgethilfezusage, die für den Zeitraum 2013 bis
2016 vorgesehen war, eingestellt. Die Beachtung der Menschenrechte ist ein
Kernprinzip der „underlying principles“.
5. Welche Konsequenzen plant die Bundesregierung im Fall einer
Verabschiedung der Gesetzentwürfe in Uganda bzw. in Nigeria für die diplomatische
und entwicklungspolitische Zusammenarbeit zu ziehen?
Die Bundesregierung würde im Falle der Verabschiedung der betreffenden
Entwürfe über angemessene Reaktionen entscheiden.
6. Plant sie eine Kürzung bzw. Streichung der Entwicklungszusammenarbeit
mit einem oder beiden Staaten, insbesondere der Budgethilfe?
a) Wenn ja, über welche Kanäle plant die Bundesregierung in diesem Fall
die Entwicklungsgelder umzusetzen, um sicherzustellen, dass nicht die
Ärmsten den Schaden aus einer Konditionierung der Mittel ziehen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11955b) Hat sie bereits im Vorfeld der Entscheidung Tranchen zurückgehalten?
Zu Uganda wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
Nigeria erhält keine Budgethilfe im Rahmen der deutschen
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Es sind keine Kürzungen der bilateralen
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit geplant.
7. Planen andere EU-Staaten oder die Europäische Kommission nach
Kenntnis der Bundesregierung Streichungen oder Kürzungen in Bezug auf die
Budgethilfe oder anderer Mittel der Entwicklungszusammenarbeit im
Falle einer Verabschiedung der Gesetzentwürfe?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Gleichwohl hat sich
die ugandische Regierung gegenüber allen Budgethilfe-Geberländern zur
Einhaltung der „underlying principles“, einschließlich der Beachtung der
Menschenrechte, als Grundlage der Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen möglicher
Kürzungen von Budgethilfe oder anderer Mittel der
Entwicklungszusammenarbeit auf die Situation der Menschenrechte in Uganda allgemein und der
Sicherheit von LGBTI im Besonderen?
Eine an der Beachtung der Menschenrechte ausgerichtete Entwicklungspolitik,
einschließlich des Ziehens von Konsequenzen bei deren Verletzung, stärkt
grundsätzlich Menschenrechte in den Partnerländern. Falls es in Uganda zur
Verabschiedung eines Gesetzes kommt, das die strafrechtliche Verfolgung
homosexueller Handlungen verschärft, wird die Bundesregierung in diesem Fall
über eine angemessene Reaktion auf Grundlage der Kenntnis der dann
vorliegenden konkreten Bestimmungen und nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung
aller relevanten Aspekte entscheiden.
9. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Streichung von
Entwicklungsmitteln zu einer Verhaltensänderung bei einer Regierung oder
dem Parlament geführt hat?
Wenn ja, welche Fälle waren dies, und was waren die genauen Umstände?
Die Suspendierung der Budgethilfe für die Republik Malawi durch Deutschland
und andere Geber hat dazu beigetragen, dass in Malawi eine intensive Debatte
zur Strafbarkeit von Homosexualität geführt wird. Präsidentin Joyce Banda hat
sich mehrfach für die Entkriminalisierung ausgesprochen. Siehe hierzu auch die
Antwort zu Frage 20.
10. Zu welchen Anlässen, und mit welchen Ergebnissen hat die
Bundesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/3560 gegenüber den
Regierungen von Uganda, Tansania, Sambia, Ghana sowie Mosambik dafür
geworben, die Strafbarkeit von Homosexualität in den jeweiligen
Strafgesetzen der Staaten abzuschaffen (bitte Gesprächspartner beider Seiten,
Datum und Anlass aufführen)?
Die Bundesregierung spricht das Thema Strafbarkeit von Homosexualität
üblicherweise anlassbezogen gegenüber Regierungen anderer Staaten an. Auf die
Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Bei der Universellen Staatenüberprüfung
des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (Universal Periodic Review –
Drucksache 17/11955 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeUPR) von Uganda am 11. Oktober 2011 ermutigte die Bundesregierung Uganda
zu einer Politik der Toleranz gegenüber Minderheiten und begrüßte in diesem
Zusammenhang die Nichtverabschiedung der „Anti Homosexuality Bill“. Der
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im
Auswärtigen Amt, Markus Löning, hat darüber hinaus Ende November 2012 in
einem Schreiben an den Vorsitzenden der ugandischen
Menschenrechtskommission, Med S. K. Kaggwa, die Besorgnis der Bundesregierung angesichts des
aktuellen Gesetzentwurfs über die Kriminalisierung von Homosexualität zum
Ausdruck gebracht. Ferner sprach der Beauftragte am 20. März 2012 mit
Abgeordneten des Parlaments der Republik Uganda im Rahmen des Gästeprogramms
der Bundesrepublik Deutschland über den Gesetzentwurf. Einschlägige
Pressemitteilungen des Beauftragten wurden überdies am 8. Februar 2012 zum
ugandischen Gesetzentwurf sowie am 27. Januar 2011 zum Tod des ugandischen
Menschenrechtsaktivisten David Kato und am 22. November 2010 mit dem
Titel „Strafbarkeit von Homosexualität weltweit abschaffen“ veröffentlicht. Eine
weitere Pressemitteilung vom 11. Mai 2011 verurteilte das gewaltsame
Vorgehen der ugandischen Regierung gegen Demonstranten und rief Staatspräsident
Yoweri Museveni in Bezug auf die Anti-Homosexualitäts-Gesetzgebung zur
Einhaltung der Menschenrechte und des Schutzes von Minderheiten auf.
Ferner wurde die Strafverfolgung von Homosexuellen beim Dialog nach
Artikel 8 des Cotonou-Abkommens der EU am 6. Oktober 2011 auf Ebene
Außenminister und am 28. März 2012 auf Ebene des Staatspräsidenten angesprochen.
Gleiches geschah beim halbjährlichen Dialog der Budgethilfegeber mit dem
Premierminister und bei den entwicklungspolitischen Regierungskonsultationen
im Oktober 2012.
In der Vereinigten Republik Tansania wird Strafbarkeit von Homosexualität
durch die Gebergemeinschaft bei konkreten Anlässen thematisiert. Ein guter
Anknüpfungspunkt für die Thematisierung durch die Deutsche Botschaft in
Daressalam ist unser entwicklungspolitisches Engagement im HIV/Aids-Bereich. Im
Rahmen des Besuchsprogramms der Bundesrepublik Deutschland wurde die
Leiterin der staatlich finanzierten, aber inhaltlich unabhängigen tansanischen
Menschenrechtskommission (CHRAGG) im Juli 2012 zu einer Informationsreise
zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten nach Deutschland
eingeladen.
Ebenfalls im Rahmen der Universellen Staatenüberprüfung des VN-
Menschenrechtsrates in Genf am 30. Oktober 2012 haben Vertreter westlicher Staaten,
darunter auch der Bundesregierung, die sambische Regierung dazu aufgerufen,
Homosexualität zu entkriminalisieren und LGBT-Rechte (LGBT = lesbian, gay,
bisexual, transgender) zu fördern. Beim Dialog nach Artikel 8 des Cotonou-
Abkommens der EU mit Sambia am 7. November 2012, an dem der Deutsche
Botschafter in Sambia teilnahm, wurden LGBT-Rechte als Schwerpunkt der
EU-Menschenrechtsstrategie für Sambia angesprochen. Auf sambischer Seite
nahmen Außenminister Given Lubinda, Wirtschaftsminister Robert Sichinga
sowie vier Vizeminister und zwei Staatssekretäre aus weiteren Ministerien an
dem Dialog teil.
In der Republik Ghana fand am 22. Februar 2012 ein Mittagessen der EU-
Botschafter mit Außenminister Muhammad Mumuni statt, bei dem das Thema
Verfassungsreformprozess behandelt wurde, den die EU eng begleitet. Das Thema
Strafbarkeit von Homosexualität wurde in diesem Zusammenhang
angesprochen.
Mit der Regierung der Republik Mosambik wurde die Einhaltung
menschenrechtlicher Standards und der Nichtdiskriminierungsprinzipien zuletzt im
Rahmen des Dialogs nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens am 14. November
2011 und 28. Juni 2012 thematisiert. Hieran nahm auf EU-Seite auch der
Deutsche Botschafter in Mosambik teil. Für die Regierung von Mosambik sprachen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11955Außenminister Oldemiro Baloi und Justizministerin Benvinda Levi. Das
Ergebnis der Gespräche war die ausdrückliche Bestätigung der Regierung, dass
Homosexuelle (und andere Minderheiten) in Mosambik nicht diskriminiert und
nicht verfolgt werden. Homosexualität steht im mosambikanischen Strafrecht
nicht explizit unter Strafe. Eine Bestimmung im Strafgesetzbuch, die für
Homosexuelle nachteilig ausgelegt werden könnte (Praktiken wider die Natur), wurde
nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht angewandt. Auf EU-Initiative
hin wird jedoch die Streichung dieser Bestimmung im Zuge der gegenwärtig
laufenden Überarbeitung des Strafgesetzbuchs im Parlament diskutiert.
11. Hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, Kritik
an der geplanten Gesetzesverschärfung bei seinem Besuch in Nigeria
Anfang November 2012 geäußert, und welche Reaktionen erhielt er von
seinen Gesprächspartnern?
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat bereits am 2.
Dezember 2011 im Gespräch mit dem nigerianischen Außenminister Olugbenga
Ashiru Kritik an dem geplanten Gesetz geäußert. Minister Olugbenga Ashiru
verhielt sich rezeptiv.
12. Kann die Bundesregierung bestimmte gesellschaftliche oder politische
Gruppierungen – beispielsweise evangelikale Christen – als Verursacher
bzw. Anstoßer der Debatte um Gesetzesverschärfungen in Uganda und
Nigeria identifizieren, und wenn ja, hat die Bundesregierung eine gezielte
Ansprache dieser Gruppierungen vorgenommen, um die gesellschaftliche
Diskriminierung von Homosexuellen zurückzudrängen?
Das nigerianische Gesetzesvorhaben findet bei breiten Bevölkerungsschichten
religionsübergreifend Zustimmung und lässt sich keiner bestimmten Gruppe
oder Strömung zuordnen. Auch im Fall von Uganda liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor, die einzelne gesellschaftliche oder politische
Strömungen als primäre Träger homophoben Gedankengutes erscheinen lassen.
13. Hat die Bundesregierung diesbezüglich Kontakt mit der Deutschen
Evangelischen Allianz e. V. bzw. der World Evangelical Alliance
aufgenommen, um diese zu bitten, sich für die Wahrung der Menschenrechte von
Homosexuellen einzusetzen, und wie ist der Gesprächsstand mit diesen
NGO hierzu?
Mit den genannten Organisationen bestehen diesbezüglich keine Kontakte. Zur
Zusammenarbeit mit kirchlichen Organisationen in Uganda wird auf die
Antwort zu Frage 18 verwiesen.
14. Hat die Bundesregierung eine koordinierte, länderübergreifende Strategie,
wie sie der zunehmenden gesellschaftlichen Homophobie bzw.
Homosexuellenfeindlichkeit in Afrika begegnen möchte?
Wenn ja, wie gestaltet sich diese?
Wenn nein, wieso nicht?
Die Bundesregierung betrachtet den Schutz der Rechte Homosexueller als
integralen Bestandteil ihrer Menschenrechtspolitik. Dieser wiederum wird im
Afrika-Konzept der Bundesregierung, das im Juni 2011 veröffentlicht wurde,
eine zentrale Bedeutung für die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland
zu den afrikanischen Staaten zugewiesen. Auf dieser Grundlage hat der Beauf-
Drucksache 17/11955 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetragte für Menschenrechtspolitik Markus Löning zuletzt bei einer Veranstaltung
mit der Hirschfeld-Eddy-Stiftung und afrikanischen LGBT-Aktivisten am
22. November 2012 (vgl. hierzu Antwort zu Frage 19) betont, dass die
Bundesregierung sich in der Pflicht sehe, die Homosexuellenbewegung in ganz Afrika
zu unterstützen. Angesichts der sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen in
den einzelnen Ländern des afrikanischen Kontinents verfolgt die
Bundesregierung einen einzelfallbezogenen Ansatz und hat keine separate, nur auf Afrika
bezogene Strategie zur Bekämpfung der Homophobie erstellt.
15. Welche flexiblen Interventionsmöglichkeiten und
Unterstützungsmaßnahmen von NGO und zivilgesellschaftlichen Kräften bietet die
Bundesregierung in den betroffenen Ländern an, wenn menschenrechtlich relevante
Gesetzentwürfe kurzfristig auf die Tagesordnungen von Parlamenten
gelangen?
Grundsätzlich haben alle deutschen Auslandsvertretungen den Auftrag, sich im
Bereich Menschenrechte zu engagieren, entsprechende Kontakte zu
Regierungsstellen und Nichtregierungsorganisationen zu etablieren und zu pflegen,
sowie sich mit EU- und anderen gleichgesinnten Partnern abzustimmen. Dieses
Netzwerk wird u. a. genutzt, um bei kurzfristigen menschenrechtsrelevanten
Gesetzentwürfen eine auf die Situation in dem jeweiligen Land abgestimmte
zielführende Vorgehensweise zu erarbeiten.
Dabei verfügen sie mit den EU-Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger und
dem „Toolkit to Promote and Protect the Enjoyment of all Human Rights by
Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender (LGBT) People“ der EU vom Juni 2010
über ein umfassendes Regelwerk zur Unterstützung von zivilgesellschaftlichen
Organisationen zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen sowie eine
Handreichung für den Bereich der sexuellen Orientierung und Gender-Identität.
Neben der intensiven Koordinierung vor Ort gehört hierzu auch die regelmäßige
Befassung in den relevanten Arbeitsgruppen in Brüssel. Im Einzelfall wird nach
Möglichkeit mit den Organisationen der Zivilgesellschaft,
Menschenrechtsverteidigern bzw. betroffenen Einzelpersonen besprochen, welche Formen der
Reaktion als zielführend angesehen werden. Diese können von vertraulichen
Gesprächen mit Entscheidungsträgern der Institutionen des Gastlandes bis zu
öffentlichen Stellungnahmen reichen und können die Förderung von Projekten
zur konkreten Unterstützung der Menschenrechtsverteidiger einschließen.
16. Plant die Bundesregierung die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur
Unterstützung der Vorbereitung von Klagen von zivilgesellschaftlichen
Kräften, sollten die Gesetzentwürfe in Uganda bzw. Nigeria verabschiedet
werden?
Eine Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen, die Rechtshilfe leisten,
wird im Einzelfall geprüft werden, sobald entsprechende Projektanträge
vorgelegt werden.
17. Stellt die Bundesregierung Mittel zur Verfügung, um Opfer von
homobzw. transphoben Übergriffen oder Gewalttaten zu schützen?
Wenn ja, in welchen Ländern wurden welche Projekte unterstützt?
Wenn nein, wieso nicht?
Die Bundesregierung stellt Mittel für Projekte im Bereich der Menschenrechte
zur Verfügung, die einen Beitrag zur gesellschaftlichen Überwindung homo-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11955phober Einstellungen bzw. zum Aufbau einer Kultur des Respekts für alle
Menschenrechte leisten sollen. Dabei werden regelmäßig Projekte gefördert, die
Menschenrechtsverteidiger aus dem LGBT-Bereich im Ausbau ihrer
Kapazitäten und Vernetzungsmöglichkeiten unterstützen. Die Bundesregierung achtet
außerdem insbesondere auf Maßnahmen zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigern, die sich um Opfer von Gewalttaten kümmern. Ergänzend wird hierzu
auf die Antworten zu den Fragen 18 und 19 verwiesen.
18. Welche entwicklungspolitischen Projekte mit zivilgesellschaftlichen
Partnern hat die Bundesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/3560
neu aufgelegt, um in den afrikanischen Partnerländern, die Homosexualität
unter Strafe zu stellen und gezielt gesellschaftliche
Diskriminierungsmuster gegenüber Homosexuellen aufzubrechen?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) fördert seit 2010 bevorzugt entwicklungswichtige Vorhaben deutscher
Nichtregierungsorganisationen (NRO) im Bereich der Menschenrechte. Diese
Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren erfolgt wie bei allen
derartigen Programmen nach dem Antragsprinzip. Im Rahmen der Ausschreibung
für Anträge unter dem Titel „Förderung privater Träger“ hat das BMZ explizit
in den Auswahlkriterien einen Förderschwerpunkt auf Anträge aus dem Bereich
LGBT gelegt.
Nach wie vor wagen allerdings viele Nichtregierungsorganisationen in den
Partnerländern, die als Projektpartner der deutschen NRO agieren, aus
Sicherheitsgründen nicht den Schritt in die Öffentlichkeit. Aus dem Bereich der LGBT-
Organisationen wurde im Jahr 2011 ein Antrag auf Projektförderung in Nigeria
vom Lesben- und Schwulenverband LSDV gestellt. Das Projekt dient dem
Aufbau des Beratungsangebotes für sexuelle Minderheiten in Nigeria sowie der
Allianzbildung mit Akteuren der Zivilgesellschaft durch Aufklärung zum Thema
Homosexualität und sexuelle Minderheiten.
Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit Uganda fördert die
Bundesregierung seit 2010 ein Menschenrechtsvorhaben zur Einhaltung der
Menschenrechte und Schaffung von Toleranz. Neben der Unterstützung von Regierung
und staatlichen Institutionen werden zivilgesellschaftliche Organisationen und
Journalisten in ihrer Arbeit zur Schaffung von Toleranz gestärkt. Die Umsetzung
der Maßnahmen erfolgt durch die GIZ und in Zusammenarbeit mit ugandischen
Partnern wie der Makarere Universität sowie deutschen, zivilgesellschaftlichen
Organisationen wie der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung. In Kleinstädten
und Dörfern Ugandas wird für mehr Toleranz und gegen Stigmatisierung durch
Aktivitäten mit Jugendlichen und lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen
geworben. Dieses Vorhaben wird gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für
Entwicklungshilfe (AGEH) durchgeführt. Die AGEH ist ein Träger der
deutschen kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit, welche z. T. durch Mittel der
Bundesregierung finanziert wird.
Im Rahmen der von der Bundesregierung geförderten eigenständigen
entwicklungspolitischen Arbeit der politischen Stiftungen arbeitet die Heinrich-Böll-
Stiftung aktiv an einer Stärkung der Rechte sexueller Minderheiten in Afrika.
Der Fortführungsantrag „Gesamtprogramm Afrika“ für den Zeitraum 2013 bis
2015 sieht in den Ländern Südafrika, Namibia und Simbabwe eine enge
Zusammenarbeit mit Schlüsselakteuren der Zivilgesellschaft vor, um diese in die Lage
zu versetzen, sich effektiv gegen homophobe Politik, Gesetzgebung und
Einstellungen zur Wehr zu setzen.
Auch im Rahmen der Transformationspartnerschaften unterstützt die
Bundesregierung insbesondere in Ägypten, Libyen und Tunesien Projekte, die sich mit
Drucksache 17/11955 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemenschenrechtsrelevanten Themen befassen. Hierbei werden unter anderem
lokale Nichtregierungsorganisationen und Vertreter der Zivilgesellschaft mit Blick
auf Menschenrechte sensibilisiert und im Sinne eines „capacity building“ dabei
unterstützt, sich aktiv an politischen Entscheidungsprozessen, einschließlich der
Verfassungsprozesse, zu beteiligen.
19. Welche anderen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der
Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 17/3560 neu ergriffen, um gezielt gesellschaftliche
Diskriminierungsmuster gegenüber Homosexuellen in diesen Staaten und
Territorien aufzubrechen?
Die deutschen Botschaften haben einen engen Austausch mit LGBT-Aktivisten
etabliert, auf die Antwort zu Frage 15 wird insoweit verwiesen. Das Auswärtige
Amt hat in Zusammenarbeit mit der Hirschfeld-Eddy-Stiftung im November
2012 eine Gruppe von Menschenrechtsverteidigern aus zahlreichen
afrikanischen Ländern zu einer Themenreise über Religion und Homosexualität nach
Berlin eingeladen (Teilnahme von 14 führenden LGBT-Aktivisten aus Algerien,
Cote d’Ivoire, Ghana, Kamerun, Kenia, Malawi, Namibia, Nigeria, Südafrika,
Uganda). Eine weitere Maßnahme diente der Vernetzung eines ghanaischen
LGBT-Aktivisten mit Menschenrechtsaktivisten aus West- und Zentralafrika
sowie Vertretern deutscher Botschaften in dieser Region (Menschenrechtsseminar
in Lomé, November 2012). Der Beauftragte für Menschenrechtspolitik Markus
Löning führte überdies am 20. August 2012 ein Gespräch mit einer Delegation
afrikanischer Menschenrechtler und Menschenrechtlerinnen aus Nigeria, Kenia,
Uganda, Simbabwe, Südafrika und Namibia zu LGBT-Rechten auf Einladung
der Heinrich-Böll-Stiftung.
Das im Mai 2011 erschienene BMZ-Menschenrechtskonzept zielt explizit auf
inklusive Entwicklung ab. Dazu gehört durchgehend die Berücksichtigung von
sexuellen Minderheiten, auf deren potentielle Diskriminierung oder Gefährdung
bzw. aktive Einbeziehung bei der Prüfung aller Neuvorhaben der bilateralen
staatlichen Entwicklungszusammenarbeit zu achten ist.
Zum gezielten Aufbrechen gesellschaftlicher Diskriminierungsmuster hat das
BMZ im Jahr 2011 das Handbuch „Yogyakarta Plus“, eine Publikation zu
Menschenrechten für LGBT in der internationalen Praxis, gefördert. Das Handbuch
richtet sich an Entscheidungsträger, Multiplikatoren und Fachkräfte in der
deutschen Menschenrechts- und Entwicklungspolitik und ermutigt diese, sich
vermehrt für die Rechte und gegen die Diskriminierung von LGBT einzusetzen.
Ferner hat das BMZ Ende 2010 die Fortsetzung des Gesundheitsprogramms in
Kenia von 2011 bis 2013 bewilligt. Im Rahmen dieses Vorhabens werden zwei
kenianische NRO und eine staatliche Institution gefördert, deren Ziel es ist,
genderorientierte HIV- und AIDS-Maßnahmen für LGBT-Menschen
durchzuführen. Der landesweit agierende Dachverband „Gay and Lesbian Coalition of
Kenya“ und sein Netzwerk werden durch Organisationsentwicklung gestärkt.
Außerdem wird der gleichberechtigte Zugang von sexuellen Minderheiten zur
HIV-Prävention, zur AIDS-Behandlung und zu diskriminierungsfreien
Gesundheitsdiensten gefördert.
Das Auswärtige Amt unterstützt ein Projekt, das die Verbesserung der Rechte
von LGBT-Menschen und die Stärkung der Kapazitäten der Verteidiger von
LGBT-Rechten in Algerien zum Ziel hat.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1195520. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsaussichten des Vorstoßes
von Präsidentin Joyce Banda in Malawi, die Strafbarkeit von
homosexuellen Handlungen zu beenden, und wie unterstützt die Bundesregierung in
Malawi diese Forderung?
Präsidentin Joyce Banda hat wiederholt ihre Unterstützung für die
Entkriminalisierung der Homosexualität ausgedrückt und damit bewirkt, dass die
gesellschaftliche Diskussion hierüber in den Medien und weiten Kreisen der
Zivilgesellschaft deutlich differenzierter und sachlicher geführt wird. In diesem
Kontext gibt es auch Aussagen des Generalstaatsanwalts, nach denen von einer
Strafverfolgung für homosexuelle Handlungen vorerst abgesehen werden solle.
Um einen Meinungsumschwung in der Bevölkerung zu erreichen, der
mittelfristig in eine parlamentarische Gesetzesinitiative zur Entkriminalisierung führen
könnte, wird Malawi allerdings weitere Zeit benötigen. Die Bundesregierung
hat Präsidentin Joyce Banda wiederholt ermutigt, ihre Bemühungen hierum
fortzusetzen.
21. Wie kooperiert die Bundesregierung mit Südafrika, um auf dem gesamten
afrikanischen Kontinent die Rechte von Homosexuellen zu stärken?
Die Bundesregierung fördert die Rechte von Homosexuellen auf dem
afrikanischen Kontinent insbesondere durch den Ausbau zivilgesellschaftlicher
Netzwerke. An den in der Antwort zu Frage 19 aufgeführten einschlägigen
Veranstaltungen waren auch Aktivisten aus Südafrika beteiligt, um die dort gewonnenen
Erfahrungen auch für Vertreter anderer afrikanischer Länder nutzbar zu machen.
Überdies unterstützte die Bundesregierung die auf Betreiben von Südafrika in
Umsetzung der in der Antwort zu Frage 22 genannten Resolution des VN-
Menschenrechtsrates in Genf im März 2012 abgehaltene Podiumsdiskussion zum
Thema „Gewalt und Diskriminierung aufgrund sexueller Identität/
Orientierung“. Als besonderes Zeichen übergab Deutschland dabei seinen Redeslot an
Ise Bosch als Vertreterin der Zivilgesellschaft, die sich seit Jahrzehnten für
LGBT-Rechte einsetzt und eine „Studie zu deutscher Unterstützung
internationaler Menschenrechtsarbeit zu LGBTI-Rechten“ herausgegeben hat.
22. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über mögliche Initiativen
seitens Südafrikas in Bezug auf die Stärkung der Rechte von Homosexuellen
auf dem afrikanischen Kontinent?
Die Republik Südafrika engagiert sich im Bereich der Vereinten Nationen für
eine umfassende, auch den afrikanischen Kontinent einschließende Stärkung der
Rechte der Homosexuellen. Südafrika war u. a. Einbringer der im Juni 2011
verabschiedeten Resolution 17/19 „Human Rights, Sexual Orientation and Gender
Identity“ des VN-Menschenrechtsrats in Genf.
23. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation von Homosexuellen in den
Ländern Nordafrikas nach dem arabischen Frühling ein?
a) Welche Veränderungen sieht die Bundesregierung durch die
Regierungsübernahme von Präsident Mohammed Mursi in Ägypten?
b) Welche Tendenzen zeichnen sich in der derzeitigen Übergangsphase in
Tunesien ab?
c) Wie schätzt die Bundesregierung die Lage von Homosexuellen nach
der Übernahme der Regierungsgeschäfte von Ali Seidan in Libyen im
Oktober 2012 ein?
Drucksache 17/11955 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIn der Arabischen Republik Ägypten stehen homosexuelle Handlungen
weiterhin unter Strafe, eine aktive Verfolgung findet in Einzelfällen statt. Inwieweit
sich diese Praxis verändert, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beurteilt
werden. Die Richterschaft wurde weitgehend unter dem früheren Regime ernannt.
In der Tunesischen Republik stehen homosexuelle Handlungen ebenfalls
weiterhin unter Strafe, eine aktive Verfolgung findet nicht statt. Die gegenwärtige
Regierung hat nicht vor, die Gesetzeslage zu ändern. Das Thema wird in der
Öffentlichkeit und in den Medien nicht diskutiert.
Bezüglich der Lage in Libyen geht die Bundesregierung davon aus, dass auch
nach der Übernahme der Regierungsgeschäfte durch Ministerpräsident Ali
Seidan die gesellschaftliche Intoleranz der konservativ geprägten libyschen
Bevölkerung gegenüber Homosexuellen fortbestehen wird. Es ist nicht davon
auszugehen, dass das Verbot jeglicher Form des einvernehmlichen
außerehelichen Geschlechtsverkehrs – und damit auch homosexueller Handlungen – in
Libyen in nächster Zeit abgeschafft wird. Nach vorliegenden Kenntnissen wurde
dieses Verbot aufgrund des größtenteils respektierten Schutzes der Privatsphäre
nur in seltenen Fällen durchgesetzt.
24. Welche anderen Entwicklungen im Hinblick auf die Rechtssituation von
Homosexuellen und Transgendern auf dem afrikanischen Kontinent sind
der Bundesregierung bekannt?
In der Demokratischen Republik Kongo ist seit Oktober 2010 ein Gesetzentwurf
zur Kriminalisierung homosexueller Handlungen im Parlament anhängig, der
jedoch auf wenig Unterstützung trifft. Die für die Beratung des Entwurfs
zuständige Ausschussvorsitzende versicherte den EU-Botschaftern, dass sie den
Gesetzentwurf ablehne. Der Präsident der Nationalversammlung sagte den EU-
Botschaftern im Januar 2011 zu, den Gesetzentwurf während seiner Amtszeit
nicht zur Abstimmung zu bringen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]