Projektförderung
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller, Katja Kipping, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach § 10 SGB III ist es möglich, dass die Arbeitsagenturen vor Ort zehn Prozent ihres örtlichen Eingliederungsbudgets in eigener Regie für regional verankerte und dezentrale Ansätze nutzen. Im Rahmen dieser gesetzlichen Regelung ist auch die Förderung von Projekten – neben der individuellen Förderung – zulässig. Die Bundesagentur für Arbeit hat allerdings im Jahr 2003 die Möglichkeit zur Projektförderung ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur vorherigen Nutzung der Möglichkeit zur Projektförderung durch die Arbeitsagenturen und zu ihrem Beitrag zur Verhinderung oder zum Abbau von Arbeitslosigkeit.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
In wie vielen und in welchen Agenturen für Arbeit bzw. Arbeitsämtern wurden in den Jahren 2000 bis 2003 Projektförderungen nach § 10 SGB III durchgeführt?
Wie viele Finanzmittel wurden in diesem Zeitraum für die Projektförderung genutzt (absolut und prozentual vom gesamten Eingliederungsbudget)?
Welche Projekte (Inhalt, Dauer, Zielgruppe) wurden in dieser Zeit gefördert?
Wie schätzt die Bundesregierung die arbeitsmarktpolitischen Wirkungen der Projektförderung ein?
Für wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnte durch die Projektförderung in den Jahren 2000 bis 2003 die Arbeitslosigkeit präventiv verhindert werden?
In welchem Maße konnte durch Projektförderung Arbeitslosigkeit abgebaut werden?