„racial profiling“ bei verdachtslosen Personenkontrollen der Bundespolizei
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat in einer Verhandlung gegen die Bundespolizei festgestellt, dass polizeiliche Personenkontrollen allein aufgrund der Hautfarbe in Deutschland unzulässig sind. In dem Fall ging es um die anlasslose Kontrolle eines Reisenden mit dunkler Hautfarbe durch Angehörige der Bundespolizei. Weil sich der Reisende zunächst weigerte, sich auszuweisen, wurde er von der Bundespolizei zum Verlassen des Zuges gezwungen und zur nächsten Dienststelle gebracht, wo dann seine Personalien festgestellt wurden. Der Mann ist deutscher Staatsbürger (zum Hergang vgl. das Urteil in der ersten Instanz, VG Koblenz, 5 K 1026/11.KO, www.zvr-online.com/index.php?id=94).
Der Bundespolizist, der die Kontrolle durchgeführt hatte, gab zu, dass er den Reisenden vor allem aufgrund seiner Hautfarbe kontrolliert hatte: Er spreche Leute an, „die ihm als Ausländer erschienen … Der Kläger sei hierbei aufgrund seiner Hautfarbe ins Raster gefallen“, heißt es in der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz.
Der Reisende sah sich in unzulässiger Weise diskriminiert. Das OVG Koblenz sah das ebenfalls so, und stellte klar, dass Kontrollen aufgrund der Hautfarbe gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstoßen.
Beim dargelegten Fall handelt es sich um einen Fall von „racial profiling“ (auch „ethnic profiling“ genannt). Sicherheitsbehörden entscheiden dabei aufgrund einer vermuteten ethnischen Zugehörigkeit einer Person über grundrechtseinschränkende Eingriffe (meist Personenkontrollen) gegenüber einer Person, und nicht aufgrund eines Verhaltens, aus dem sich konkrete Anhaltspunkte für einen Verdacht ergeben. „Jegliche Form des ethnischen Profiling ist auch nach internationalem Recht ungesetzlich, weil es gegen die Garantien des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung verstößt“, heißt es in einer Stellung der EU-Agentur für Grundrechte (Fundamental Rights Agency – FRA) aus dem Jahr 2009. Auch der UN-Menschenrechtsausschuss hat entschieden, dass polizeiliche Ausweiskontrollen, die durch die „Rasse“ oder ethnische Herkunft begründet sind, gegen die internationalen Nichtdiskriminierungsstandards verstoßen (vgl. ENAR Fact Sheet 40, Ethnisches Profiling, Oktober 2009).
Zugeschriebene „rassische“ Merkmale wie die Hautfarbe dürfen es nicht rechtfertigen, dass Personen zum bevorzugten Ziel einschränkender und diskriminierender polizeilicher Maßnahmen werden.
Dies hat die Bundespolizei in der Berufungsverhandlung vor dem OVG Koblenz zwar auch eingeräumt in Form einer Entschuldigung gegenüber dem Reisenden. Der Verlauf der Verhandlung wie auch die Aussagen des Bundespolizisten in der ersten Instanz legen allerdings den Verdacht nahe, dass in den Reihen der Polizei das Bewusstsein über die Problematik des racial bzw. ethnic profiling nur ungenügend entwickelt ist. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt hat das Urteil des OVG Koblenz mit den Worten, „die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus“, kritisiert (www.spiegel.de/panorama/justiz/gericht-verbietet-polizei-kontrollen-wegen-hautfarbe-a-864325.html). Da die DPolG einen nicht unerheblichen Teil der Polizei repräsentiert, befürchten die Fragesteller, dass die rechtswidrige Praxis zumindest von Teilen der Bundespolizei bewusst durchgeführt wurde, und weiterhin an ihr festgehalten wird.
Das erfordert Gegenmaßnahmen, die über die bloße Wiederholung bisheriger Statements der Bundesregierung hinausgehen. Gegen rassistische Denkmuster und Strukturen – in der Gesellschaft wie auch in der Polizei – hilft nicht eine einfache Belehrung über internationales Recht und das Diskriminierungsverbot. Vielmehr scheint eine breite und langfristige Kampagne zur Sensibilisierung (nicht nur) der Bundespolizei geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass bei der Kontrolle des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Reisenden die Bundespolizisten die Sensibilität für die grundrechtsrelevante Problematik des racial bzw. ethnic profiling vermissen ließen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Verbreitung der rechtswidrigen Polizeipraxis in Bund und Ländern ein?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass es Vorgesetzten der in dem genannten Verfahren beteiligten Bundespolizisten offenbar nie aufgefallen ist, welche rechtswidrige Praxis diese anwenden, bzw. wenn es ihnen aufgefallen ist, warum haben sie die Praxis nicht abgestellt?
Was hat die Bundespolizei in der Vergangenheit unternommen, um ihre Angehörigen zu sensibilisieren und ihnen zu vermitteln, dass Grundrechtseingriffe, zu denen auch Ausweiskontrollen gehören, nicht entscheidend von Nationalität oder ethnischer Herkunft einer Person abhängig gemacht werden dürfen (bitte Angaben zum Zeitraum seit Wegfall der Grenzkontrollen durch das Schengen-Abkommen machen)?
a) Welche Schulungen und Trainings wurden bzw. werden für Polizeianwärter während der Ausbildung durchgeführt?
b) Welche weiteren Schulungen, Trainings und Fortbildungsmaßnahmen wurden bzw. werden für Angehörige der Bundespolizei durchgeführt (bitte jeweils auch diejenigen auflisten, die von externen Stellen durchgeführt wurden)?
c) Welche Materialien zur Aushändigung an alle Angehörigen der Bundespolizei wurden bzw. werden erstellt, in denen das Verbot von racial bzw. ethnic profiling erläutert wurde (bitte nach Möglichkeit als Anlage beifügen)?
d) Welche Dienstanweisungen, Merkblätter, Mitarbeitervermerke und Ähnliches wurden zu dieser Thematik erstellt und den Angehörigen der Bundespolizei zugestellt (bitte nach Möglichkeit als Anlage beifügen), und welche sind in Planung?
e) Inwieweit wurde und wird bei Vorbereitung und Nachbereitung von Einsätzen oder bei anderen Anlässen, bei denen die Einsatzstrategie besprochen wird, die Problematik des racial bzw. ethnic profiling angesprochen?
f) Welche weiteren Maßnahmen wurden und werden zu dieser Thematik durchgeführt oder sind geplant?
Inwiefern hält es die Bundesregierung anlässlich des beschriebenen Gerichtsverfahrens, bei dem offenbar wurde, dass Angehörige der Bundespolizei wie selbstverständlich die Hautfarbe eines Reisenden als „Raster“ gewertet haben, das eine Kontrolle rechtfertige, für erforderlich, dass die Bundespolizei verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung möglicher rassistischer Denk- und Verhaltensmuster unternimmt, und inwiefern ist in diesem Zusammenhang beabsichtigt, Schulungen, Trainings und Fortbildungsmaßnahmen, Dienstanweisungen und weitere in Frage 4 erwähnte Maßnahmen zu überarbeiten bzw. neu einzuführen (bitte möglichst vollständig beantworten)?
Hat die Bundespolizei in der Vergangenheit Anstrengungen unternommen, um zu erfassen, mit welcher Häufigkeit Angehörige der Bundespolizei Ausweiskontrollen anhand Kriterien des racial bzw. ethnic profiling vorgenommen haben (bitte ggf. konkrete Ergebnisse mitteilen), und welche Anstrengungen sollen diesbezüglich in der Zukunft unternommen werden?
Welche näheren Kriterien, Verhaltensweisen, Muster und Regeln werden in Rundschreiben, internen Vorgaben, Anweisungen usw. den Bediensteten der Bundespolizei für die Praxis anlassloser Befragungen oder Kontrollen vor- bzw. an die Hand gegeben, und welche Rolle spielt dabei insbesondere das Aussehen, die Hautfarbe usw. einer Person (bitte nach Möglichkeit als Anlage beifügen)?
Wie genau erklärt die Bundesregierung, dass die Zahl der Befragungen bzw. Identitätsfeststellungen nach § 22 Absatz 1a bzw. § 23 Absatz 1 Nummer 3 des Bundespolizeigesetzes (BpolG) seit dem Jahr 2005 weitgehend kontinuierlich und zum Teil erheblich angestiegen ist (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6778, Antworten zu den Fragen 1a und 1b), und wie lauten die jeweiligen Werte für die Jahre 2011 und 2012 (soweit vorliegend, bitte nach Rechtsgrundlage und Inland, Grenzgebiet und Flughäfen differenzieren)?
Was kann die Bundesregierung zu Maßnahmen in anderen EU-Ländern sagen, mit dem Ziel, das racial bzw. ethnic profiling zu vermeiden bzw. zu verbieten?
Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, dass Untersuchungen in Spanien erbracht haben sollen, dass Personenkontrollen, die nicht nur ausschließlich auf Merkmalen wie Hautfarbe oder vermeintlichem Aufenthaltsstatus beruhten, erheblich effektiver im Sinne der Polizeiarbeit waren (www.migazin.de/2012/10/29/ethnic-profiling-als-methode-der-polizeiarbeit/)?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass bei Polizeikontrollen, die maßgeblich an äußeren Kriterien (wie Hautfarbe, Kleidung usw.) anknüpfen, professionelle Kriminelle gerade nicht ins Visier geraten, weil diese sich auf dieses Kontrollschema einstellen, und vor allem mit solchen Personen agieren, die äußerlich nicht diesem Kontrollschema entsprechen (bitte ausführen)?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr für ein friedvolles gesellschaftliches Zusammenleben und das Vertrauen in staatliche Institutionen in einer Gesellschaft mit einem steigenden Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund, wenn diese sich polizeilichen Maßnahmen allein aufgrund ihres nicht deutschen Aussehens ausgesetzt sehen (bitte ausführen)?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung der Konflikt gelöst werden, dass die Polizeibefugnis nach § 22 Absatz 1a BPolG zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise zwangsläufig solche Personen ins Visier geraten lässt, die für nicht deutsch gehalten werden, weil andere als ethnische Kriterien als Anknüpfungspunkt für einen rechtmäßigen Aufenthalt nur schwer denkbar sind, und muss dies nicht zwangsläufig dazu führen, auf eine solche Norm zu verzichten, weil sie zwangsläufig mit diskriminierenden Wirkungen verbunden ist, die im demokratischen Rechtsstaat bei einer Abwägung aller Gesichtspunkte nicht hinzunehmen sind (bitte ausführen)?
In welchem Umfang werden bei anlasslosen Befragungen und Kontrollen der Bundespolizei Verstöße welcher Art festgestellt (bitte die Zahl der Befragungen und der „Treffer“ – Feststellungen von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder Fahndungsmeldungen – ins Verhältnis setzen und soweit möglich, regional differenzieren), und inwieweit spielen dabei insbesondere die Tatbestände unerlaubter Aufenthalt/Einreise bzw. Verstöße gegen die Residenzpflicht eine Rolle (bitte, sofern keine genauen Daten vorliegen sollten, zumindest ungefähre Angaben machen)?
Welche internen Stellen gibt es in der Bundespolizei, die beim Verdacht auf rassistische Verhaltensweisen von Bundespolizisten tätig werden, und wie hat sich deren Arbeit in der Vergangenheit gestaltet? Inwiefern erwägt die Bundesregierung, ggf. eine solche Stelle (z. B. einen Antirassismusbeauftragten) zu schaffen, und welche Überlegungen gibt es hierzu?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Schaffung eines unabhängigen Beauftragten für sinnvoll, bei dem rassistisches Fehlverhalten von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gemeldet werden kann, und welche Schritte will sie in dieser Richtung unternehmen?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, auf verdachtslose Ausweiskontrollen durch die Bundespolizei generell zu verzichten?
Inwiefern hält die Bundesregierung eine rechtliche Klarstellung, etwa im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, aber auch im Bundespolizeigesetz, für sinnvoll, die racial profiling eindeutig untersagt, und welche Initiativen will sie in dieser Hinsicht unternehmen?
Ist die Äußerung des Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 7. November 2012, bisher habe kein Gericht diese (in der Vorbemerkung dargestellte polizeiliche) Maßnahme als rechtswidrig festgestellt, so zu verstehen, dass die Bundesregierung diese Praxis für rechtens hält, oder war er der Auffassung, dass das OVG Koblenz diese Praxis nicht für rechtswidrig hielt, oder sollte dies nur ein Hinweis darauf sein, dass kein Urteil ergangen ist (bitte ausführen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des neuen Bundespolizeipräsidenten Dieter Romann, „Rassismus findet bei der Bundespolizei nicht statt“ (Interview im DER SPIEGEL vom 5. November 2012), und sieht sie hierin nicht eine Ignoranz in der Führungsspitze der Bundespolizei in Bezug auf das Problem möglicher rassistischer Einstellungen bei Angehörigen der Bundespolizei?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es bei Angehörigen der Bundespolizei rassistische Einstellungen gibt, die sich unter anderem bei anlasslosen Kontrollen und Befragungen im polizeilichen Handeln auswirken (können), und wenn ja, wie begründet sie dies angesichts in der Wissenschaft immer wieder nachgewiesener rassistischer Einstellungen in relevanter Größenordnung bis weit in die Mitte der Gesellschaft hinein, und wenn nein, was wird sie unternehmen, um den Bundespolizeipräsidenten für diesen Problembereich zu sensibilisieren (bitte ausführen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des neuen Bundespolizeipräsidenten Dieter Romann, hinter dem Verhalten der Beamten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) stecke „selbstverständlich“ kein Rassismus (Interview im DER SPIEGEL vom 5. November 2012), angesichts der Schilderungen des Betroffenen (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 1. November 2012), wonach die Polizisten ihn vor sich hergeschubst hätten, obwohl er keinen Widerstand geleistet habe, und wonach ein Polizist, der eine Tafel Schokolade in seinem Rucksack fand, ihn gefragt habe, ob er die geklaut habe?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass der Betroffene (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und vgl. SPIEGEL ONLINE vom 1. November 2012) erklärte, die beim OVG ausgesprochene Entschuldigung des Beamten sei „förmlich, ohne Reue und nicht auf einer menschlichen Ebene“ erfolgt?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Betroffenen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und vgl. SPIEGEL ONLINE vom 1. November 2012), die auch in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Äußerung der Deutschen Polizeigewerkschaft zeige, dass es in der polizeilichen Praxis so weitergehen solle wie bisher (bitte ausführen)?