[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11780
17. Wahlperiode 05. 12. 2012 Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniela Wagner, Kai Gehring, Bettina Herlitzius, Cornelia
Behm, Britta Haßelmann, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich
Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Dr. Valerie
Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Instrumente gegen Wohnraumknappheit
Im Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland
(Bundestagsdrucksache 17/11200) wird ausgeführt, dass im Jahr 2011 die höchsten
Mietpreissteigerungen in Universitätsstädten wie Berlin (+7,4 Prozent), Bremen
(+8,8 Prozent), Hamburg (+7,5 Prozent), Freiburg im Breisgau (+8,4 Prozent)
und Greifswald (+10,4 Prozent) zu finden sind. Auch auf deutliche
Mietpreissteigerungen in kleineren Städten wegen steigender Studentenzahlen wird in
dem Bericht verwiesen. Besonders die weit unter Bedarf liegende
Neubautätigkeit im Mietwohnbereich und die gestiegene Nachfrage nach Wohneigentum
führt zu steigenden Mieten und Immobilienpreisen sowie regionalen
Wohnungsengpässen. Von dieser Entwicklung sind laut Bericht der Bundesregierung
besonders Haushalte mit niedrigen Einkommen, Haushalte mit Kindern und
Studierende betroffen.
Auch hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Newsletter
vom 9. November 2012) ermittelt, dass in Städten wie Jena, Würzburg und
Trier die Mieten im ersten Quartal 2012 zwischen 7 bis 9 Prozent bundesweit
mit am stärksten gestiegen sind. Mit Hilfe baulicher Maßnahmen die Mietpreise
zu senken hilft nur langfristig. Um kurzfristig in die Mietpreisentwicklung
einzugreifen, sind andere Instrumente, wie etwa das Mietrecht, wirkungsvoller.
Am 27. November 2012 traf sich der Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, mit Vertretern und Vertreterinnen des
Studentenwerkes sowie der Immobilien- und Wohnungswirtschaft zu einem
Runden Tisch „Wohnraum für Studierende“. In einem Interview erläuterte der
Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer die Ziele des Runden Tisches
„Wohnraum für Studierende“ (DER SPIEGEL, 26. November 2012). Studierenden
solle ein ordentliches und bezahlbares Wohnen wieder ermöglicht werden. Nach
Auffassung des Bundesbauministers brauchen die Studierenden auf dem
Wohnungsmarkt ein faires Angebot und sollten nicht Spielball von Preistreibern
werden. Auch vertrat der Bundesbauminister die Ansicht, dass es nicht sein
kann, dass in den Stadtzentren nur noch aufpolierte Luxusapartments gebaut
werden und preiswerter Wohnraum immer mehr verschwindet (DER SPIEGEL,
26. November 2012). Nach Zahlen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) fehlen in Deutschland grob geschätzt 70 000
Wohnungen für Studierende. Entsprechend weiterer Presseberichte (Frankfurter
Rundschau, 27. November 2012) ist seitens des BMVBS auch geplant,
Bundesgrundstücke zum Bau von Wohnungen für Studierende zu nutzen und privates
Engagement zu stärken.
Drucksache 17/11780 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sind derzeit
mehrere Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an
Studentenwerke für studentisches Wohnen für einen Zeitraum von bis zu zehn
Jahren vermietet. Für studentische Wohnungen sind, wie auch für die Bau- und
Wohnungswirtschaft, hingegen langfristige und verlässliche
Rahmenbedingungen nötig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Soziale Wohnraumförderung und Förderung günstigen Wohnraums
1. Was hat die Bundesregierung den Ländern in den Bund-Länder-Gesprächen
laut Bundestagsdrucksache 17/11200 hinsichtlich der Weiterführung der
Entflechtungsmittel nach Artikel 143c Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes
(GG) für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von derzeit 518,2 Mio. Euro
jährlich bis 2019 angeboten?
2. Was unternimmt die Bundesregierung, um hinsichtlich der Weiterführung
der Entflechtungsmittel nach Artikel 143c Absatz 3 Satz 2 GG über das Jahr
2013 hinaus mit den Ländern bis zum Herbst 2012, wie im Bericht über
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland angekündigt, zu einer
Einigung zu kommen?
3. Beabsichtigt die Bundesregierung die Forderung, eine bereichsspezifische
Zweckbindung der Kompensationsmittel auch über das Jahr 2013
beizubehalten, um den bestimmungsgemäßen Einsatz der Mittel und einen
sorgsamen Umgang mit Steuergeldern auch weiterhin zu gewährleisten, zu
erfüllen (bitte begründen)?
4. Was unternimmt die Bundesregierung über die Zahlung der
Entflechtungsmittel hinaus, um den Bau von Mietwohnungen im unteren Preissegment
gerade in hochpreisigen Wohnungsmärkten zu unterstützen?
5. Inwieweit kooperiert das BMVBS bei der Lösung des Problems der
studentischen Wohnungsknappheit mit dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF)?
6. Welche möglichen Maßnahmen sieht die Bundesregierung, das studentische
Wohnen über eine bessere Bund-Länder-Kooperation zu fördern und zu
sichern,
a) im Rahmen eines Aktionsplans für soziale Infrastruktur an den
Hochschulen,
b) im Rahmen des Hochschulpaktes 2020, insbesondere bezogen auf die
dritte Paktphase ab 2016?
Mietrechtsänderungen
7. Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung überein, dass die
mietrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den bundesweiten
Rahmen für die Miethöhen in Deutschland bilden?
Wenn nein, warum nicht?
8. Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung überein, dass die im BGB
enthaltenen Mieterhöhungsmöglichkeiten (§§ 558 und 559 BGB) in
Wohnungsmärkten mit viel Wohnungsleerstand kaum vollständig ausgenutzt
werden?
Wenn nein, warum nicht?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/117809. Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung überein, dass die im BGB
enthaltenen Mieterhöhungsmöglichkeiten (§§ 558 und 559 BGB) in
Wohnungsmärkten mit wenig Wohnungsleerstand und zum Teil mit
Wohnraumknappheit vollständig genutzt werden?
Wenn nein, warum nicht?
10. Sieht die Bundesregierung entsprechend der Ergebnisse aus dem aktuellen
„Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland“
(Bundestagsdrucksache 17/11200), insbesondere bezüglich der steigenden
Mietpreisentwicklungen, die in Universitätsstädten bei bis zu 10 Prozent
allein im letzten Jahr lagen, mietrechtlichen Änderungsbedarf, um
bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache Haushalte, Haushalte mit
mittlerem Einkommen und Studierende zu erhalten?
11. Was gedenkt die Bundesregierung, im Rahmen der aktuellen
Mietrechtsnovelle zu unternehmen, um die steigende Mietpreisentwicklung bei
Neuvertragsmieten in zahlreichen Städten mit Wohnraummangel zu begrenzen?
12. Was gedenkt die Bundesregierung, im Rahmen der aktuellen
Mietrechtsnovelle zu unternehmen, um Modernisierungen auf die zentralen
Herausforderungen (Energiewende und demographischer Wandel) auszurichten
und die stetig steigende Mietpreisentwicklung zu dämpfen?
13. Welche Änderungen plant die Bundesregierung zum Erhalt von
preiswertem Wohnraum im Baugesetzbuch?
14. Sieht die Bundesregierung einen Bedarf zur Wiederaufnahme des Belangs
der Wohnraumversorgung der Bevölkerung in den Grundsatzkatalog der
Raumordnung?
Bundesliegenschaften
15. Inwiefern ist die Bundesregierung bereit, bei festgefahrenen
Verhandlungen zwischen der BImA und der jeweiligen Stadt und dem damit
einhergehenden Leerstand bei gleichzeitig zunehmendem Wohnraummangel (auch
bei Studierenden) eine Änderung des § 1 des Gesetzes über die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) herbeizuführen?
16. Inwiefern steht § 1 BImAG einer ökonomisch-flexiblen
Zwischenvermietung bis zur endgültigen Verwertung nicht entgegen?
17. Welche der in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 28
der Abgeordneten Daniela Wagner auf Bundestagsdrucksache 17/11737
genannten Liegenschaften der BImA sind seit wann, für welche Zeiträume
und zu welchen Konditionen an Studentenwerke vermietet?
18. Wie hoch sind die daraus erlösten Mieteinnahmen pro Liegenschaft für den
Bund?
19. Wie viele Wohnheimplätze der in der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 28 der Abgeordneten Daniela Wagner auf
Bundestagsdrucksache 17/11737 genannten Liegenschaften der BImA konnten an
welchen Standorten und seit welchem Zeitpunkt für Studierende geschaffen
werden?
20. Welche Liegenschaften der BImA unterliegen einer Zwischennutzung und
sind an wen, zu welchen Konditionen, und für welche Zeiträume vermietet,
und wie hoch sind die Mieteinnahmen pro Liegenschaft sowie insgesamt?
21. Inwiefern hat die Zwischennutzung der Liegenschaften der BImA keinen
nachhaltigen Einfluss auf den Verkehrswert?
Drucksache 17/11780 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Inwiefern führt die notwendige Beplanung der ehemals militärisch
genutzten Liegenschaften der BImA, da diese in der Regel in keinem
Bebauungsplan enthalten sind, zu einer Wertsteigerung der Liegenschaften?
23. Wie ist die Auffassung der Bundesregierung entsprechend ihrer Antwort zu
Frage 22 mit der Aussage in der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 28 der Abgeordneten Daniela Wagner auf
Bundestagsdrucksache 17/11737 zu vereinbaren, dass eine Zwischennutzung nicht zu
einer Wertsteigerung führt?
24. Welche Bundesgrundstücke will die Bundesregierung zum Bau von
Wohnungen für Studierende an welche Akteure und zu welchen Konditionen
verkaufen?
Berlin, den 5. Dezember 2012
Renate Künast, Jürgen Trittin und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]